darude
27.10.2009, 15:55
Hallo Zusammen! Ich hab grad ein kleines Streitgespräch zur Verwendung von ein paar meiner Fotos und wüsste gern ob mir jemand genaueres, juristisch eindeutigeres dazu sagen kann.
Situation: In der Region Erlangen/Nürnberg findet die Lange Nacht der Wissenschaften (http://www.nacht-der-wissenschaften.de/) statt, ich bin auch mit Kamera unterwegs. Im Department Chemie der Uni Erlangen gibts eine Vorführung und Ausstellung zum Thema Chemolumineszens, wo sich einiges an interessanten Motiven bietet und ich dementsprechend einie Zeit mit Fotografieren verbringe. Einer der Dozenten kommt nachher auf mich zu, fragt mich freundlich ob gute Aufnahmen dabei sind und ob ich ihm nicht ein paar davon zusenden könnte.
Das mache ich auch, mit dem Hinweis das eine private Nutzung okay ist - für alles was darüber hinausgeht, also Veröffentlichungen oder Nutzung zur Werbung, müssten wir uns über ein Honorar unterhalten.
Als Antwort bekomme ich ziemlich reserviert, das man meine Forderung als sehr schade und unangemessen empfindet :flop: Dazu sollte ich keine Fotos veröffentlichen, bevor das Department Chemie dem zustimmt.
Das ich die Arbeit, die in meinen Fotos steckt, nicht für lau hergebe (vor allem weil dank der 500€ die ich im halben Jahr an Studiengebühren zahle Gelder im Überfluss da sind) sollte klar sein. Nur wie ist die rechtliche Handhabe im Bezug auf eine Veröffentlichung der Bilder? Auf Seiten der Veranstalter der langen Nacht der Wissenschaften habe ich keinerlei AGB's oder vergleichbares gefunden. Kann das Department mir eine Veröffentlichung untersagen, auch wenn es eine frei zugängliche, Öffentliche Ausstellung war?
Situation: In der Region Erlangen/Nürnberg findet die Lange Nacht der Wissenschaften (http://www.nacht-der-wissenschaften.de/) statt, ich bin auch mit Kamera unterwegs. Im Department Chemie der Uni Erlangen gibts eine Vorführung und Ausstellung zum Thema Chemolumineszens, wo sich einiges an interessanten Motiven bietet und ich dementsprechend einie Zeit mit Fotografieren verbringe. Einer der Dozenten kommt nachher auf mich zu, fragt mich freundlich ob gute Aufnahmen dabei sind und ob ich ihm nicht ein paar davon zusenden könnte.
Das mache ich auch, mit dem Hinweis das eine private Nutzung okay ist - für alles was darüber hinausgeht, also Veröffentlichungen oder Nutzung zur Werbung, müssten wir uns über ein Honorar unterhalten.
Als Antwort bekomme ich ziemlich reserviert, das man meine Forderung als sehr schade und unangemessen empfindet :flop: Dazu sollte ich keine Fotos veröffentlichen, bevor das Department Chemie dem zustimmt.
Das ich die Arbeit, die in meinen Fotos steckt, nicht für lau hergebe (vor allem weil dank der 500€ die ich im halben Jahr an Studiengebühren zahle Gelder im Überfluss da sind) sollte klar sein. Nur wie ist die rechtliche Handhabe im Bezug auf eine Veröffentlichung der Bilder? Auf Seiten der Veranstalter der langen Nacht der Wissenschaften habe ich keinerlei AGB's oder vergleichbares gefunden. Kann das Department mir eine Veröffentlichung untersagen, auch wenn es eine frei zugängliche, Öffentliche Ausstellung war?