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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eine Frage in Richtung rechtliches...


darude
27.10.2009, 15:55
Hallo Zusammen! Ich hab grad ein kleines Streitgespräch zur Verwendung von ein paar meiner Fotos und wüsste gern ob mir jemand genaueres, juristisch eindeutigeres dazu sagen kann.
Situation: In der Region Erlangen/Nürnberg findet die Lange Nacht der Wissenschaften (http://www.nacht-der-wissenschaften.de/) statt, ich bin auch mit Kamera unterwegs. Im Department Chemie der Uni Erlangen gibts eine Vorführung und Ausstellung zum Thema Chemolumineszens, wo sich einiges an interessanten Motiven bietet und ich dementsprechend einie Zeit mit Fotografieren verbringe. Einer der Dozenten kommt nachher auf mich zu, fragt mich freundlich ob gute Aufnahmen dabei sind und ob ich ihm nicht ein paar davon zusenden könnte.
Das mache ich auch, mit dem Hinweis das eine private Nutzung okay ist - für alles was darüber hinausgeht, also Veröffentlichungen oder Nutzung zur Werbung, müssten wir uns über ein Honorar unterhalten.

Als Antwort bekomme ich ziemlich reserviert, das man meine Forderung als sehr schade und unangemessen empfindet :flop: Dazu sollte ich keine Fotos veröffentlichen, bevor das Department Chemie dem zustimmt.

Das ich die Arbeit, die in meinen Fotos steckt, nicht für lau hergebe (vor allem weil dank der 500€ die ich im halben Jahr an Studiengebühren zahle Gelder im Überfluss da sind) sollte klar sein. Nur wie ist die rechtliche Handhabe im Bezug auf eine Veröffentlichung der Bilder? Auf Seiten der Veranstalter der langen Nacht der Wissenschaften habe ich keinerlei AGB's oder vergleichbares gefunden. Kann das Department mir eine Veröffentlichung untersagen, auch wenn es eine frei zugängliche, Öffentliche Ausstellung war?

BodenseeTroll
27.10.2009, 16:12
Sicherheitshalber würde ich mir gleich nen Rechtsanwalt nehmen...

Ok, ernsthaft. DIE haben sich Mühe gegeben und was auf die Beine gestellt und DIR damit die Fotos erst ermöglicht. Ausserdem haben sie im Imstitut Hausrecht. Ob sie im Nachhinein eine Nutzung untersagen können? Keine Ahnung. Möglicherweise ja, möglicherweise nein. Trotzdem haben sowohl sie als auch Du was geleistet, was sich nach meinem Gefühl gegenseitig aufhebt.

Ausserdem, wie soll das Honorar aussehen, wenn sie Deine Fotos auf ihrer Homepage veröffentlichen? 100€, ein Bier, oder was?

MEINE Fotografenposition in so einem Fall ist immer: Ok, veröffentlicht, was ihr wollt, aber bitte mit Namensnennung. Ich denke, wenn ich die Gefahr sehen würde, dass jemand _wirklich_ Kohle mit meinem Bild scheffeln könnte, würde ich das einschränken, aber so ein Fall liegt wohl nicht vor.

Viele Grüsse vom Bodensee,

Michael

amateur
27.10.2009, 16:40
Kann das Department mir eine Veröffentlichung untersagen,
auch wenn es eine frei zugängliche, Öffentliche Ausstellung war?

Da die Veranstaltung nicht im öffentlichen Raum stattgefunden hat, hast Du aus meiner Sicht erst einmal überhaupt keine Rechte zur Veröffentlichung. Man hätte Dir auch schon während der Veranstaltung selbst das Fotografieren gänzlich untersagen können. Ich denke, Du hattest eine gute Gelegenheit zum Interessentausch: Die verwenden Deine Bilder für Ihre Website und Du bekommst die Freigabe zur Veröffentlichung. Vielleicht suchst Du einfach noch einmal das Gespräch.

Viele Grüße

Stephan

binbald
27.10.2009, 19:09
I.d.R. hat die Universität hat in ihren Räumen das Hausrecht und hat für die Dauer der Veranstaltung Teile davon an das Department abgegeben, weswegen Du für diese Veranstaltung auch keine AGB/Fotorechte, etc. finden wirst, weil die nicht notwendig waren. Wenn Du nun Bilder veröffentlichst, kannst Du (wirst sogar sehr wahrscheinlich) mit den Interessen und Rechten der Universität in Konflikt kommen. Sollten gar noch Personen zu identifizieren sein, wird das noch komplizierter.

Du hast leider die Chance für einen gütlichen und interessanten Austausch an gegenseitigen Vorteilen in den Wind geschlagen. Es kann gut sein, dass deswegen der angesprochene Professor (oder wer auch immer) bei einer Wiederholung die Bedingungen für Fotografen verschärfen wird - warum sollte er eine Leistung erbringen, die Du ohne Gegenleistung einfach abschöpfst?

So berechtigt Dein Ansinnen auch ist (privat vs. Werbung), Du hättest in Betracht ziehen sollen, dass sich die Veranstalter des Departments an diesem Abend zum größten Teil ehrenamtlich und ohne zusätzliche Bezahlung engagiert haben und sich über die Möglichkeit gefreut hätten, mit guten Bildern ihre Arbeit gewürdigt zu sehen, z.B. auf der Homepage des Instituts (noch gar nicht mal für Flyer, etc.). Du hättest dafür Deine Namensnennung einfordern können und wärst vielleicht im nächsten Jahr wieder engagiert worden. Gerade öffentliche Institutionen wie Universitäten oder Museen freuen sich über solche Gegenleistungen, wo beide Seiten voneinander profitieren.

WB-Joe
27.10.2009, 21:35
Als Antwort bekomme ich ziemlich reserviert, das man meine Forderung als sehr schade und unangemessen empfindet Dazu sollte ich keine Fotos veröffentlichen, bevor das Department Chemie dem zustimmt.
Tja, ziemlich dreistes Verhalten deinerseits wurde einfach, kurz und klar beantwortet: Keine Veröffentlichung ohne Genehmigung.

Es zahlt sich eigentlich immer aus wenn man sich mit dem Veranstallter gütlich einigt, bzw. ihm, unter Namensnennung des Fotografen, Bilder zur Verfügung stellt.

steve.hatton
27.10.2009, 23:16
Ich denke ein persönliches Gespräch - wenn notwendig mit Entschuldigung in der Form, dass Du bei "gewerblich nutzen" eher an Publikationen wie ein Buch oder so gedacht hast - könnte helfen.

Also etws zurückrudern und die Namensnennung als Gegenleistung anbieten.

Wenn`s gute Bilder sind, kann es gut sein dass die "Gegenseite" auch gerne einlenkt!