PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fotografieren auf Friedhöfen


chkircher
21.10.2009, 12:57
Hallo, Gemeinde.

Letztens war ich auf Friedhöfen und habe Fotos von den Grabsteinen gemacht. Hier stehen natürlich Namen drauf.

Darf man das?


Grüße
Christoph

PeterHadTrapp
21.10.2009, 12:59
Hallo Christoph,

Du fragst "Darf man das?"

Was genau - darf man das Fotografieren, oder darf man die Fotos z.B. hier zeigen ?

Am besten wir klären gleich beide Fragen ;)

K.A..
21.10.2009, 12:59
Die die drinn liegen störts bestimmt nicht !:lol::lol::lol::top:

Zwerg009
21.10.2009, 13:03
Das Fotografieren ist in den meisten Fällen nicht erwünscht, aber auch nicht verboten.
Das zeigen solcher Fotos ist dann ein bisschen Heikler,
am sichersten bist du wenn du bei der Friedhofsaufsicht nachfragst.

Generell ist meine persönliche Ansicht dazu allerdings:
Namen und persönliches haben auf diesen Fotos nichts zu suchen.
Details die unpersönlich sind (Blumenstrauß, Grabstatue, etc.) sind teilweise ja sehr schön.

Zur Sicherheit habe ich aber immer bei der Friedhofsverwaltung angefragt wie eng und streng die sowas sehen.

dominik.herz
21.10.2009, 13:06
Die die drinn liegen störts bestimmt nicht

Die Verwandten von denen die drin liegen vielleicht schon ... :flop:

chkircher
21.10.2009, 13:07
Hallo Christoph,

Du fragst "Darf man das?"

Was genau - darf man das Fotografieren, oder darf man die Fotos z.B. hier zeigen ?

Am besten wir klären gleich beide Fragen ;)


1) "Darf man das fotografieren" soll heißen: Könnte es die Angehörigen stören, sodass diese Klagen (oder was auch immer)? Ich denke nicht, dass das Persönlichkeitsrecht hier greift... vielleicht aber ein anderes. Natürlich ist klar, dass man sich ethisch korrekt verhalten sollte.

2) "Darf man das fotografieren" soll heißen: darf ich das z.B. in Foren oder dergleichen zeigen??? Voraussetzung ist glaube ich, dass kein kommerzieller Hintergrund besteht. Da würde es sicherlich anders aussehen.

chkircher
21.10.2009, 13:10
Das Fotografieren ist in den meisten Fällen nicht erwünscht, aber auch nicht verboten.
Das zeigen solcher Fotos ist dann ein bisschen Heikler,
am sichersten bist du wenn du bei der Friedhofsaufsicht nachfragst.

Generell ist meine persönliche Ansicht dazu allerdings:
Namen und persönliches haben auf diesen Fotos nichts zu suchen.
Details die unpersönlich sind (Blumenstrauß, Grabstatue, etc.) sind teilweise ja sehr schön.

Zur Sicherheit habe ich aber immer bei der Friedhofsverwaltung angefragt wie eng und streng die sowas sehen.

...und was sagen die so? Ist hier eien einheitliche Meinung vorhanden?

K.A..
21.10.2009, 13:15
Also wenn ich mir vor jedem "KlipKlapp" erst überlege "Darf ich das ?" brauch ich garnicht mehr losgehen zum fotografieren, denn was in Deutschland nicht ausdrücklich erlaubt ist ist mit Sicherheit verboten .;)

BadMan
21.10.2009, 13:18
Also wenn ich mir vor jedem "KlipKlapp" erst überlege "Darf ich das ?" brauch ich garnicht mehr losgehen zum fotografieren,
Sollte man aber, zumindest, wenn man die Bilder veröffentlichen will.
Bei einem hier unrechtmäßig eingestellten Foto (z.B. Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Hausrechts, etc.) kann z.B. auch der Forenbetreiber mächtig Ärger bekommen.
Ich habe z.B. mal eine ganze Fotoserie wieder von meiner Homepage genommen, weil der Betreiber des Zoos, wo ich die Bilder gemacht habe, mir die Veröffentlichung verweigerte.

Dana
21.10.2009, 17:58
Bei Zoos und anderen Dingen gibt es ja schon genug Threads darüber, ob und wo man darf und wo nicht.

Bei Friedhöfen denke ich, es hat keiner was dagegen, wenn ein altes Grabelement (zB ein Engel oder sowas) mal abfotografiert wird - was natürlich aus der Entfernung geschehen sollte, aber ich denke, keiner würde auf einem Grab rumrennen. Man kann es ja immer mit der Friedhofsleitung absprechen. Aber Grabsteine oder ganze Gräber mit Namen und anderen Dingen...das gehört für mich so ein wenig zu den Nogo-Dingen. Es gibt einfach Sachen, da sollte man die Finger von lassen.

Aber das ist nur für mich persönlich so, das kann jeder anders sehen.

BadMan
21.10.2009, 18:01
Ich denke, man sollte auch noch beachten, ob man sich bei dem betreffenden Friedhof um öffentliches oder privates Gelände (Hausrecht) handelt.

JoeJung
21.10.2009, 19:16
Ich weiß nicht genau, was du mit den Fotos vor hast, ich denke aber mal, dass du da sicher auch jede Menge Fotos machen kannst, bei denen man keine Namen auf den Grabsteinen sieht bzw. auf denen man nicht erkennt, zu wem die abgebildeten Gräber gehören.

Somit dürften die rechtlichen Hintergründe nicht mehr so kritisch sein.

Lg. Josef

Andreas L.
21.10.2009, 19:26
Also wenn ich mir vor jedem "KlipKlapp" erst überlege "Darf ich das ?" brauch ich garnicht mehr losgehen zum fotografieren, denn was in Deutschland nicht ausdrücklich erlaubt ist ist mit Sicherheit verboten .;)

Ich glaube es war Schiller, der das genau anders herum sah:

"Was nicht verboten ist, das ist erlaubt" :lol:

K.A..
21.10.2009, 19:55
"Was nicht verboten ist, das ist erlaubt"
Ja stimmt..das ist aber in Italien so !:D:D:D

nee im Ernst, man muss schon einige Sachen beachten aber ich finde einige übertreibens schon mit ihrer Angst ! Wenn mich jemand darum bittet etwas nicht zu foten dann lass ich es und lösche in seinem Beisein die schon gemachten Bilder , macht keinen Sinn wegen eines Bildes rumzustreiten finde ich !

chkircher
21.10.2009, 22:55
Mal was zu den Namen...
Diese werden nicht im Vordergrund stehen, is´ ein klarer Fall von NoGo. Namen, wenn überhaupt, werden wahrscheinlich garnicht erkennbar sein...

steve.hatton
22.10.2009, 01:48
So weit ich weiß - zumindest in meiner Jugend war das so - gibt´s im Münchener Waldfriedhof massenweise Eichhörnchen....das könnte auch ein Grund sein auf Friedhöfen zu fotografieren.-)

katz123
22.10.2009, 08:10
Ich denke, man sollte auch noch beachten, ob man sich bei dem betreffenden Friedhof um öffentliches oder privates Gelände (Hausrecht) handelt.

Stimmt.

Nur wenn du eine Datenbank mit allen Namen anlegen willst, dann greift auch das Persönlichkeitsrecht der Angehörigen. Das hat natürlich noch niemand juristisch ausgefochten, nur ich sehe das so.

schnuffel91
22.10.2009, 09:35
Also ich bemühe mich schon, in Erfahrung zu bringen, ob ein fotografierverbot besteht ... insbesondere wenn ich Bilder von Personen auf meiner HP veröffentlichen möchte.

Ich war gestern erst unterwegs und hatte diesbezüglich richtig Schwierigkeiten.

Da das Wetter in München richtig Klasse war wollte ich die HighLightTower in Szene setzen. Ich hatte keine 10 Bilder gemacht, da kam der Securityservice und hat mich verscheucht ... striktes fotografierverbot - da gibt es einen eigenen Hausfotografen, der die Exklusivrechte fürs fotografieren hat. Musste dann nach der Feststellung der Personalien im Beisein des Securitys meine Bilder löschen - hab einen Platzverweis (!) bekommen und mir wurden für den Wiederholungsfall rechtliche Schritte angedroht!

Hab dann das Grundstück verlassen und von weiter weg fotografiert! Das kann mir keiner verbieten, da ich mich auf öffentlichen Grund und Boden befand. Aus gegebenen Anlaß kann ich weder euch die Fotos zeigen noch diese auf meiner HP veröffentlichen.

Meine persönliche Meinung: Was soll das? Ich habe ein Gebäude fotografiert, von dem 100e Bilder im www kursieren .... für die Zukunft werde ich mich einfach nicht mehr erwischen lassen :-)

K.A..
22.10.2009, 09:45
Hab dann das Grundstück verlassen und von weiter weg fotografiert! Das kann mir keiner verbieten, da ich mich auf öffentlichen Grund und Boden befand.
Und was hat Dir das gebracht ausser der inneren Befriedigung "ES DOCH" getan zu haben ? :roll:

CarpeDiemJen
22.10.2009, 10:30
Hatte auch schon mal wegen einer Alten Ruine von einer Werkstatt oder so probleme vor allen nur weil wie wir fotografen sind ich aus dem Aotu ausgestigen bin und dann noch weitere Bilder gemacht habe.
Befand mich aber weiterhin auf der Straße und dann kam die Bewohnerin eines Nachbarhauses raus und wollte das ich aufhöhre dann bin ich erst mal zu ihr gegeangen und sie meinte das sie das nich wolle und ich hab dann im beisein die 5-6 Bilder die ich gemacht hatte wieder gelöscht.

Wäre ich nicht aus dem Auto ausgestiegen und hätte es bei den 3 Bildern belassen dann hät ich jetzt schöne Rohdaten für HG's.
Naja es gibt halt immer den drang so viel und so gut wie möglich fest zu halten.

Hätte der Hund nicht gesch..., hätter nen Hasen gehabt.
Mit anderen Worten man muß nicht immer mit dem Kopf durch die Wand wollen.

LG
Jens

schnuffel91
22.10.2009, 10:44
Und was hat Dir das gebracht ausser der inneren Befriedigung "ES DOCH" getan zu haben ? :roll:

schöne Bilder ....

Abgesehen davon finde ich die vorgehensweise des Security absolut unangemessen ... Bei den Towers handelt es sich um ein Bürogebäude! Nichts weiter. Weder auf der eigenen HP des Besitzers (die ich vorab besucht hatte) oder im Internet, noch auf dem Grundstück selbst ist irgendwo ein Hinweis auf ein bestehendes Verbot. Noch dazu ist das gesamte Grundstück öffentlich und ohne jegliche Beschränkung zugänglich.

Ein normaler Hinweis hätte meines Erachtens mehr Wirkung hinterlassen als Platzverweis usw. Die Frage stellt sich, ob das Objekt durch solche Aktionen nicht noch mehr "geschossen" wird .... nach dem Prinzip, des Reiz des Verbotenen.

K.A..
22.10.2009, 10:51
Ich weiss noch nicht mal ob er Dir das fotografieren überhaubt "verbieten" konnte sondern stattdessen nur die Veröffentlichung deiner Bilder hätte untersagen dürfen !? "Securitys" sind nämlich eigentlich nicht befugt jemanden irgendwas zu verbieten ! Mich fragt man halt schon wegen meiner Erscheinung meisst freundlich was ich denn mit den Bildern vorhab und/oder ob ich Presse-Berufsfotograf bin ;-) :top:

schnuffel91
22.10.2009, 11:05
Ich weiss noch nicht mal ob er Dir das fotografieren überhaubt "verbieten" konnte sondern stattdessen nur die Veröffentlichung deiner Bilder hätte untersagen dürfen !? "Securitys" sind nämlich eigentlich nicht befugt jemanden irgendwas zu verbieten ! Mich fragt man halt schon wegen meiner Erscheinung meisst freundlich was ich denn mit den Bildern vorhab und/oder ob ich Presse-Berufsfotograf bin ;-) :top:

Die haben unmissverständlich auf ihr Hausrecht (Privatgrundstück) hingewiesen und gleich mit Hausfriedensbruch und Polizei usw. angefangen - obwohl ich gleich gesagt habe, dass die Bilder reinem Privatzweck dienen und auch nicht veröffentlich werden .... ich hatte entgegen sonstiger Gewohnheit auch nur die Cam mit, keine Tasche, nur ein Wechselobjektiv im Mantel .... auf jeden Fall seltsames Gehabe; ich bin dann jeder weiteren Diskussion aus dem Weg gegangen ... :(:(

Theo Marquardt
22.10.2009, 11:51
auf Friedhöfen fotografieren oder nicht?

1. Der Grund gehört der Gemeinde, die da doch ihr Hausrecht ausübt. Also müsste sie das z. B. in der Friedhofsordnung (meist am Eingang) mit anschreiben ("Fotografieren verboten").

2. Oder braucht es in jedem Fall ein property release?

3. Namen u.ä. auf Grabsteinen: Persönlichkeitsrecht? Der Verstorbenen? Der Erben?

4. Veröffentlichung? Bild zuhause an der Wand? HP? Verkauf?

Ich weiß auf einem Friedhof einen uralten Grabstein mit einer Inschrift aus dem 19. Jahrhundert, aber natürlich mit mehreren Namen drauf. Darf ich?

Gibt es hier nicht ein paar Juristen die mal ganz allgemein die Rechtslage erörtern könnten?

LG

Theo