Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heul.... ich war zu langsam
Gerhard12
05.07.2009, 18:34
schade (http://cgi.ebay.de/Minolta-AF-200-2-8-APO-Highspeed-m-Minolta-UV-Filter_W0QQitemZ400059928510QQcmdZViewItemQQptZDE_ Elektronik_Computer_Foto_Camcorder_Objektive_PM?ha sh=item5d256e0fbe&_trksid=p3286.c0.m14&_trkparms=65%3A10%7C66%3A2%7C39%3A1%7C240%3A1318%7 C301%3A1%7C293%3A1%7C294%3A50)
Das gehört zu den Schnäppchen des Jahres
200 2,8 für einen niedrigen 2stelligen Eurobetrag :shock:
Ob sich da einer ärgert ???? :evil:
und einer freut :twisted:
Gruss aus dem Norden
Gerhard
Verkauft nach 53 Sekunden! Das ist doch mal was! Kann ich irgendwie nicht glauben.
olli
Gerhard12
05.07.2009, 18:49
Ich war leider 4 Sekunden zu langsam :cry:
Byronimus
05.07.2009, 18:53
Der Verkäufer wird sich mit dem Sofort-Kaufen vertan haben und wollte es als Startpreis setzen! :roll:
Nikolaus
05.07.2009, 19:10
Der Verkäufer hat noch etwas anderes mit Sofort-Kauf 29,-€ am Laufen. Ich vermute, dass er beim Einstellen des Angebots einen Fehler gemacht hat und den Sofort-Kauf-Preis von dem anderen Angebot übernommen hat.
Ob der Käufer das Objektiv zu dem Preis wohl wirklich bekommt?
Liebe Grüße vom Nikolaus
Tommyknocker
05.07.2009, 19:14
Ups, blöder Fehler...
Aber man sollte dran denken, das sowas auch immer einen selber treffen kann... Oder es ist irgendwo ein Haken versteckt
Byronimus
05.07.2009, 19:17
Bei diesen Preis ist es offensichtlich das er beim Einstellen einen Fehler gemacht hat, da wird er den Verkauf wohl annulieren können.
Bei diesen Preis ist es offensichtlich das er beim Einstellen einen Fehler gemacht hat, da wird er den Verkauf wohl annulieren können.
Warum sollte das so sein? Am Ende des Einstellens erklärst du Dich für das Angebot verantwortlich! Das geht dann höchstens von der Kulans des vermeindlichen Käufers aus!
:zuck:olli
Tommyknocker
05.07.2009, 19:32
Schon richtig, ich hoffe mal für den VK, das der Käufer kein komplett rücksichtsloser Mensch ist... Wer hat denn noch keinen Fehler gemacht?
Ich wäre auf jeden Fall froh, würde da jemand nicht auf biegen und brechen auf sein Recht bestehen. Aber auch da gebe es ja noch Lösungen, kleiner Tollpatsch wie man manchmal ist...
Byronimus
05.07.2009, 19:41
Normalerweise ist es so: Der Verkäufer macht auf eBay ein Angebot, das durch die Annahme (das Höchstgebot) des Käufers zum Ablauf der Auktion bzw. beim Sofortkauf sofort zu einem wirksamen Kaufvertrag gemäß § 433 BGB führt.
Das Angebot des Verkäufers ist dabei eine Willenserklärung, bei deren Abgabe man irren kann und die man deshalb nach §119 I BGB anfechten kann. Tut man das, so kommt der Kaufvertrag überhaupt nicht zustande und der ursprüngliche Anbieter ist nicht zum Verkauf des Artikels verpflichtet.
Bei so einer Anfechtung einer Willenserklärung könnte der Anfechtende aber zu einem Schadensersatz nach §122 BGB verpflichtet sein. Dabei handelt es sich aber nur um den sogenannten Vertrauensschaden: Es wird nur ersetzt, was der verhinderte Käufer an Aufwändungen für den Kauf hatte - also in der Regel nichts oder allenfalls ein paar Cent für die verschwendete Onlinezeit.
Dazu kommt noch, dass gemäß §122 II BGB kein Schadensersatz zu leisten ist, wenn der "Geschädigte" den Grund der Anfechtung kennen musste. Das dürfte bei so einer Konstellation immer der Fall sein.
Tommyknocker
05.07.2009, 19:45
Ah und wieder was gelernt :) :top:
Normalerweise ist es so: Der Verkäufer macht auf eBay ein Angebot, das durch die Annahme (das Höchstgebot) des Käufers zum Ablauf der Auktion bzw. beim Sofortkauf sofort zu einem wirksamen Kaufvertrag gemäß § 433 BGB führt.
Das Angebot des Verkäufers ist dabei eine Willenserklärung, bei deren Abgabe man irren kann und die man deshalb nach §119 I BGB anfechten kann. Tut man das, so kommt der Kaufvertrag überhaupt nicht zustande und der ursprüngliche Anbieter ist nicht zum Verkauf des Artikels verpflichtet.
Bei so einer Anfechtung einer Willenserklärung könnte der Anfechtende aber zu einem Schadensersatz nach §122 BGB verpflichtet sein. Dabei handelt es sich aber nur um den sogenannten Vertrauensschaden: Es wird nur ersetzt, was der verhinderte Käufer an Aufwändungen für den Kauf hatte - also in der Regel nichts oder allenfalls ein paar Cent für die verschwendete Onlinezeit.
Dazu kommt noch, dass gemäß §122 II BGB kein Schadensersatz zu leisten ist, wenn der "Geschädigte" den Grund der Anfechtung kennen musste. Das dürfte bei so einer Konstellation immer der Fall sein.
Das stimmt schon. Anfechtbar ist hier ja alles! Die Durchsetzung müsste dann aber, wenn es hart auf hart kommt, ein Richter entscheiden! Mit einer fairen Einigung wäre es da doch schon einfacher!
olli
CarlSagan
05.07.2009, 20:08
Hallo Byronimus!
Ich abe in einem englischen Kaufsformular von E-Bay spät abends mal "." und "," verwechselt, so dass auf einmal 1250 Euro da stand, als mein Gebot. http://www.rkaehler.de/images/smile/angst.gif
Ich habe mehrere Stunden Blut und Wasser geschwitzt, bis der Verkäufer mein Gebot gestrichen hat ... http://www.rkaehler.de/images/smile/ohnmacht.gif
Das würde ich aber auch bei einem Verkäufer handhaben, der solch einen Fehler gemacht hat.
Oder freundlicher Weise nachfragen, ob er es ggf. für einen moderaten Preis den er auch vertreten kann, verkaufen würde.
Eckhard
Bei diesen Preis ist es offensichtlich das er beim Einstellen einen Fehler gemacht hat, da wird er den Verkauf wohl annulieren können.
ptujchan
12.07.2009, 23:43
Ich war leider 4 Sekunden zu langsam :cry:
ich hab auch ungefähr um die zeit bestätigt aber war auch zu spät. Dachte zuerst das ist so ne art leasing und hab nicht gleich zugeschlagen. Den verköufer hab ich daraufhin gleich angeschrieben das er das objektiv doch nicht für 29€ verkaufen wollte, aber da kam keine antwort bis heute
Ich denke, daß der Verkäufer bei einem offensichtlichen Irrtum ganz leicht das Angebot annullieren kann.
Wenn in einem Ladengeschäft eine Ware zu niedrig audgezeichnet ist, ich diese Ware kaufen möchte und mir an der Kasse gesagt wird "falsch ausgezeichnet", habe ich auch keinen Rechtsanspruch auf den Erwerb zu diesem Preis.
erwinkfoto
16.07.2009, 23:52
...:shock: das nenne ich ein Angebot ...
ich hab Blut geweint als ich das Link öffnete...:roll::lol:
Evtl. (NATÜRLICH NICHT!:lol:) weiss der Verkäufer nicht wie viel die Weiße Klopapier-Rolle mit Linsen wert ist.
...die beste Klopapier-Rolle mit Linsen, BTW...:lol::top:
Grüße an alle,
Erwin
fallobst
17.07.2009, 19:45
Die Anmerkungen von Byronimus sind auch bei Ebay gültig. Wenn der Verkäufer nicht völlig unwissend über den Wert des Objektivs ist, dann wird er sich darauf berufen und annulieren. Wir können ja mal beobachten, ob und mit welchem Kommentar die Auktion bewertet wird, erst dann kann man vielleicht zu rechtig neidisch werden.
Es grüßt Matthias
Daydreamer
17.07.2009, 21:18
Ich denke, daß der Verkäufer bei einem offensichtlichen Irrtum ganz leicht das Angebot annullieren kann.
Wenn in einem Ladengeschäft eine Ware zu niedrig audgezeichnet ist, ich diese Ware kaufen möchte und mir an der Kasse gesagt wird "falsch ausgezeichnet", habe ich auch keinen Rechtsanspruch auf den Erwerb zu diesem Preis.
Im Geschäft ist zu dem Zeitpunkt auch noch kein Vertrag zustande gekommen, auf ebay schon. Aber die Begleitumstände hier schreien geradezu nach einer Anfechtung wegen Irrtums, und es wäre nicht nur kurzsichtig sondern auch asozial - entschuldigt die Wortwahl - vom Käufer, auf dem Preis zu beharren.
Wenn sich der VK allerdings über den Wert wirklich nicht im klaren war, ist das wohl moralisch wie juristisch wirklich ein Schnäppchen gewesen ;)
Der Verkäufer beschreibt es als eines der besten Minoltagläser, hat Ahnung von den Innereien und ähnlichen Objektiven, setzt auch noch gleichzeitig eine englische Variante seiner Beschreibung drunter ...
Das kann eigentlich nur ein Irrtum sein. Zudem ist das anscheinend einer dieser "privaten" Verkäufer, deren Keller förmlich vor Kameras überquwllen müssen :lol: Tausende Artikel, die typisch für Wohnungsauflöser sind, das stinkt doch zum Himmel. Kameras quer durch die Marken, Sammlerstücke jeglicher Warengattung etc. An sich gönne ich einem solchen Schlawiner durchaus so einen Fehler *pfeif*
Wenn der Käufer Glück hat und (eigentlich erwartbar) nicht zurücktritt, bekommt er es zu dem Preis. Wenn nicht, dann schreibt der Verkäufer halt eine Mail, dass der Preis ein Tippfehler war, und fertig ist der Lack. Ganz normale Geschichte bei ebay und auch bei gerichtlicher Klärung ein hohes Risiko für den Käufer.
Eine "faire Einigung", sprich den Kauf der Ware für deutlich unter Marktpreis, aber über dem irrtümlichen Verkaufspreis, empfinde ich übrigens als Nonsens. An der Ladenkasse einigt man sich auch nicht "fair" auf einen Mittelwert, wenn die Kassiererin aus Versehen zuviel oder zuwenig Geld raus gegeben hat :lol: Was ist das denn für eine Anspruchshaltung?
Die einzig faire Reglung wäre, mit Vorkaufsrecht zum Marktpreis vom Kauf zurückzutreten, wenn der Verkäufer (erwartbar) die Auktion für nichtig erklären will. Aber wenn es um Geld geht, hört bei den Leuten der Communitygedanke ja bekanntlich auf :roll:
Dazu passt ja wohl das: http://www.shortnews.de/start.cfm?id=777127 da geht es um einen Porsche für 5,50 € bei E-Bay
ichbinderpicknicker
24.07.2009, 01:06
was wäre das Teil denn wert gewesen?
was wäre das Teil denn wert gewesen?
800€
Rainer
Dazu passt ja wohl das: http://www.shortnews.de/start.cfm?id=777127 da geht es um einen Porsche für 5,50 € bei E-Bay
Da steht leider nix. Hier mal ein funktionierender Link zu einer anderen News-Quelle: Klick! (http://www.zeit.de/newsticker/2009/7/21/iptc-bdt-20090721-168-21860268xml)