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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Original Akku in der A1


hrcor1
05.05.2004, 08:13
Guten Morgen, ich bin neu hier und habe eine Frage:
Seit Freitag bin ich Besitzer einer vermeintlich neuen A1, geliefert von einem Online-Shop.
Folgendes ist mir aufgefallen.
Die Akkuanzeige zeigt jetzt auch nach dem 2ten aufladen nie "Voll"
an, sondern nur das "Halbvoll" Symbol.
Auf dem Akku steht:
For NP400 Replacemnet
Li-ion Battery 7.4V 1500mAh
Es ist nirgends auf dem Akku ein Firmenlogo von Minolta zu sehen.

Bin ich hier hereingelegt worden?

Über die Leistungsfähigkeit des Akku's kann ich nur ungefähr eine Aussage machen, da ich über das Wochenende nur ca 50 Fotos gemacht und ansonsten ca. 2 Stunden mit Menüspielereien zum Kennenklernen verbracht habe, unter anderem um die Grundeinstellungen von Winsoft zu laden.
PS. Ansonsten bin ich mit der Kamera (bis jetzt) hoch zufrieden.

tgroesschen
05.05.2004, 08:18
Hi!

Auf dem Original-Akku sollte der Minolta-Schriftzug auf der Unterseite sein!

in1400
05.05.2004, 08:19
For NP400 Replacemnet
Li-ion Battery 7.4V 1500mAh


Moin,

zumindest handelt es sich hier nicht um einen Originalakku, sondern um einen "noname"-Akku.

Trotz alledem müsste der nach dem Laden aber eigentlich voll anzeigen. Bei einer neuen Kamera muss aber ein Originalakku dabei gewesen sein.

Gruß
Olaf

PeterHadTrapp
05.05.2004, 08:22
Hallo

Willkommen im Forum.

Auf der Rückseite des Akkus sollte stehen befinden sich zwei labels. Das obere enthält die Typenbezeichnung:

entweder (Akkus vor der Fusion KonicaMinolta):

MINOLTA NP 400
Lithium-Ion Battery
7,4 V 1500 mAh
Minolta co., LTD. Japan

oder (nach der Fusion)

Lithium-Ion Battery NP 400
7,4 V 1500 mAh
KONICA MINOLTA
Camera, Inc. Japan

Wenn hier nichts von Konica-Minolta oder Minolta (ein Firmenlogo ist auf den originalen auch nicht drauf) steht hat man Dir einen nachgebauten Akku verpasst. Sollte aber nichts weiter machen, ich habe auch zwei "Billig-Akkus" aus dem Zubehörhandel und kann keinen Unterschied zu den Originalen feststellen.

Die Ladezeit dürfte zwei Stunden nicht überschreiten. Wenn der Akku komplett geladen ist, muss auf alle Fälle das Symbol "Akku voll" angezeigt werden.
Das sieht so aus, dass das Pictogramm des Akkus ganz schwarz ist, allerdings ist die Trennlinie für "halb voll" hell abgesetzt.

Gruß
PETER

hrcor1
05.05.2004, 08:43
Hallo und guten Morgen.
Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten.
Dann werde ich mal in den Clinch mit meinem Händler gehen.

Crimson
05.05.2004, 08:58
Moin,

darf ich raten ob der Online-Händler zufällig Alta ist?

astronautix
05.05.2004, 09:18
Hallo und guten Morgen.
Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten.
Dann werde ich mal in den Clinch mit meinem Händler gehen.

Das würde ich auch tun! Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deinen "Verhandlungen".

Es kann doch nicht angehen, dass bei einer neuen A1 ein Noname-Akku beigelegt wird. Zumindest nicht ohne Hinweis darauf. Bei einem passenden Preisnachlass mag man darüber ja noch hinweg sehen. aber doch nicht so.

Thommy B.
05.05.2004, 09:51
Mach den Typen mal kräftig Dampf und notfalls kannst Du alles wieder zurückschicken - solltest (für den Fall daß Du die Cam behälst) mal zu einem Händler vor Ort gehen und dort einen echten Akku einlegen - nicht daß Deine Anzeige defekt ist.....

schortyy
05.05.2004, 09:52
.... und den original akku verkauft der dann als schnäpchen für 45€! das ist wirklich nen ding! interessiert mich was du erreichen kannst bei dem händler!

Gruß
Lars

Hotzi
05.05.2004, 10:10
Das ist ja schon Betrug, ich würde mit Zeugen den Akku umtauschen (wenns kein Versand ist) und dann gleich Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen.

Gruss

Hotzi

Crimson
05.05.2004, 10:15
heda,

ruhig ruhig :roll:

lasst ihn doch erst mal klären, wie die Sachlage wirklich ist und dann urteilen. Mit solcher Hektik und Augeregtheit wie hier im Moment erreicht man nicht immer das was man möchte und selten wie man es sich vorstellt :?

Hotzi
05.05.2004, 10:50
Hehe, ja mit ruhig angehen hast DU recht, aber ich kann ja von hier aus gut reden ;-)

Mal Spass beiseite : Sicher muss man das vor Ort oder wie auch immer ruhig angehen, schon um schnellstmöglich zu seinem Recht zu kommen.

Sollte sich herausstellen, dass der Händler hier versucht hat zu betrügen, würde ich aber zu solchen Mitteln greifen. Immerhin hat er ja jetzt wegen dem Kram auch noch ne Menge Aufwand und er hat nicht das erhalten, was er bezahlt hat.

Gruss

Hotzi

Dimagier_Horst
05.05.2004, 11:15
Der Übersicht halber ein Originalakku (http://www.d7userforum.de/phpBB2/modules.php?set_albumName=accu&id=aaf&op=modload&name=gallery&file=index&include=view_photo.php) und ein Nachbau (Replacement) (http://www.d7userforum.de/phpBB2/modules.php?set_albumName=accu&id=aag&op=modload&name=gallery&file=index&include=view_photo.php).

hrcor1
05.05.2004, 11:20
Hallo Alle, bin begeister von der Resonanz.
Zuerst, es ist nicht Alta.
Zweitens, ich habe den Händler per Telefon und E-Mail auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht und wir haben folgendes vereinbart.
Ich sende den Akku zurück und bekomme ein Originalteil.
Hoffe, es klappt, denn ich gehöre (noch) zu denen, die den Glauben an die Menschheit nicht vollständig verloren haben.
Ich war mir durchaus bewusst, dass bei einem Schnäppchen wie diesem als "Auslaufmodell" vielleicht gewisse Risiken drin sind, die man aber durch Rückgabe innerhalb 14 Tagen mindern kann.
Auf so etwas war ich aber , ehrlich gesagt, nicht vorbereitet.

Göpli
05.05.2004, 11:22
Achtung!! Die Akkuladeanzeige in der Kamera ist leicht irreführend. Nochmal genau ansehen! Ich hab' mich erst täuschen lassen.
Voll sieht fast aus wie in gewohnter Weise halbvoll.

Hotzi
05.05.2004, 11:36
Hehe, war der Händler sehr erstaunt ?

Es riecht nach Betrug und Du hast jetzt den Aufwand. Rechne mal die Stunde Zeit, die DU jetzt mit Rücksenden verbringst in Gehalt um, dann weisst Du wieviel Dir verloren geht. Minolta liefert mit hoher Wahrscheinlichkeit keine NoName-Akkus in der Cam aus, also ist davon auszugehen, dass der Inhalt der Verpackung manipuliert wurde.

Meiner Meinung nach solltest Du nun nicht den Händler loben, dass er so "kulant" ist, sondern ihn Dir merken und in Zukunft meiden. Ausserdem stehen Dir nach § 439 Absatz 2 BGB Schadensersatz für Deine Aufwendungen zu.

Gruss

Hotzi

Tom
05.05.2004, 12:01
Ausserdem stehen Dir nach § 439 Absatz 2 BGB Schadensersatz für Deine Aufwendungen zu.

Gruss
Hotzi
Hey Hotzi,
Du scheinst ja juristisch bewandert zu sein, bist Du RA oder sowas ähnliches?

Welche Chancen hätte ich, wenn ich wegen Nichteinhaltung der Spezifikation mein Magicstor 2GB zurückgeben will?
Habe ich auch Anspruch auf die Versandkosten (hin und zurück)?
Wer ist mein Ansprechpartner?
Der Versandhändler oder der Magicstor-Importeur?
Der Magicstor-e-mail-Support antwortet jedenfalls nicht auf meine Reklamationen...

Tom

Hotzi
05.05.2004, 12:14
Hallo,

nein ich bin kein RA, mich "kotzt" es nur an, dass man heutzutage fast Alles reklamieren muss.

Dazu muss ich sagen: Dass man mit vielen Händlern gut auskommt, aber einige eben gegen Gesetze verstossen, zum Beispiel wollte mir mal Conrad Elektronik in München eine defekte Farbpatrone (neu) nicht umtauschen, wogegen dieser Akkushop hier: http://www.oege-energy.de sehr sehr kulant ist und auch Rücksendekosten wie vorgeschrieben ersetzt.

Also mal was zur Gewährleistung:

In Deutschland ist immer der Händler in der Pflicht, diese Gewährleistung ist im BGB geregelt und kann NICHT durch AGB oder Nebenabreden eingeschränkt werden. Die Garantie des Herstellers ist freiwillig, ein Händler kann nicht die Gewährleistung mit Hinweis auf Garantie verweigern.

Die wichtigen BGB Gesetze:

Allgemein:
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
Nacherfüllung:
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Beweislastumkehr:
http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html

Wenn DU sagst, dass das Magicstore nicht den Specs entspricht, so könnte man das als Mangel auslegen (aber da gibts noch ne andere Variante). Jedenfalls kannst Du vom Händler nach § 439 BGB Nacherfüllung verlangen. Das Produkt liegt ausserhalb der Specs, er wird demnach nicht nacherfüllen können, da andere Drives sicher die selben Eigenschaften haben (was zu testen wäre). Kann er nicht nachbessern kannst Du vom Kauf zurücktreten und Du könntest nach Absatz 2 § 439 BGB Ersatz der Reklamationsaufwendungen verlangen. Bei kulanten Händlern spart man sich das, insofern die nichts dafür können, dass der Hersteller falsche Angaben machen (die können das nach dem HGB beim Hersteller geltend machen).

Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auf, so ist davon auszugehen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag (§ 476 BGB), es sei denn der Händler kann das Gegenteil beweisen, in diesem Fall must Du Dich nicht auf Nachbesserungen durch Reparatur oder so einlassen, Du hast das Recht, sofort das Teil umgetauscht zu bekommen.

Gruss

Hotzi

Hier mal 2 Dinge aus der Praxis:

Fall1: Mein Nachbar bat mich, zusammen und unter Nutzung meines Kombis ein Gästesofa im Möbelhaus zu kaufen.

Das Sofa war verpackt und einen Mangel stellten wir demnach erst daheim fest. Ich weigerte mich, nochmals zum Möbelhaus zu fahren (40 km). Ich sagte dem Nachbarn was er tun soll und er rief beim Möbelhaus an:

Stark verkürzt: Wir mussten ein paar telefontanten überrollen um den richtigen Ansprechpartner zu finden.

Möbelhaus: Sie müssen das Sofa vorbeibringen
Nachbar: Ich habe keinen Kombi, wie soll ich das tun ? Ich kann gern eine Spedition beauftragen, werden dann aber die Kosten nach § 439,2 BGB auf Sie umlegen.

Fazit: Da die ja eh jeden Tag mehrere Transporter aus diesem Möbelhaus bei uns auf der A8 gen München unterwegs sind, haben die ein neues Sofa gebracht und das alte abgeholt.

Fall 2:

Meine Mutter kauft einen Toaster, der Toaster hatte einen Sachmangel.
Mutter ging in den Laden zurück, ein Tauschgerät war nicht da, Laden bestand rechtswidrig auf Reparatur.


Meine Mutter arbeitet fast jeden Tag bis 20 Uhr und fängt recht früh an, muss ihren Lebensunterhalt allein bestreiten und wegen so einer Lapalie von Toaster sollte sie also irgendwann nochmals in die Stadt fahren und so lang keinen Toaster haben...

Ich erfuhr davon und teilte dem Geschäftsführer per Email die Rechtslage mit, abends wurde meine Mutter das Geld vorbeigebracht.

Tom
05.05.2004, 13:06
Hallo Hotzi,
danke für Deine ausführliche Antwort.

...mich "kotzt" es nur an, dass man heutzutage fast Alles reklamieren muss.
Wem sagst Du das...

...wogegen dieser Akkushop ... sehr sehr kulant ist und auch Rücksendekosten wie vorgeschrieben ersetzt.
Betrifft dies auch bei Wandlung den ursprünglichen Versand der Ware zu mir?
Schließlich habe ich das schon bezahlt und möchte das auch wieder zurück haben.

Also mal was zur Gewährleistung:
In Deutschland ist immer der Händler in der Pflicht, diese Gewährleistung ist im BGB geregelt und kann NICHT durch AGB oder Nebenabreden eingeschränkt werden. Die Garantie des Herstellers ist freiwillig, ein Händler kann nicht die Gewährleistung mit Hinweis auf Garantie verweigern.
Also muß ich beim Versandhändler reklamieren.

Wenn DU sagst, dass das Magicstore nicht den Specs entspricht, so könnte man das als Mangel auslegen (aber da gibts noch ne andere Variante). Jedenfalls kannst Du vom Händler nach § 439 BGB Nacherfüllung verlangen.
Das sage nicht nur ich, bisher konnte noch niemand hier im Forum dem Magicstor eine gute Datentransferrate bescheinigen.
Andere hatten zwar noch größere Probleme (z.T. sogar völliges Versagen bei bestimmten Temperaturen) aber kann man sich auf so ein "Qualitätsprodukt" denn überhaupt verlassen?
Ich möchte jedenfalls nicht am Ende eines Urlaubs mit defektem Magicstor und verlorenen Bildern dastehen...

Das Produkt liegt ausserhalb der Specs, er wird demnach nicht nacherfüllen können, da andere Drives sicher die selben Eigenschaften haben (was zu testen wäre).
Das zu testen müßte wohl der Händler tun.
Die Tests die hier im Forum gelaufen sind, sind ja anzahlmäßig leider nicht repräsentativ genug um eine grundsätzliche Aussage zu machen.

Kann er nicht nachbessern kannst Du vom Kauf zurücktreten und Du könntest nach Absatz 2 § 439 BGB Ersatz der Reklamationsaufwendungen verlangen.
Betrifft das dann auch die happige Versandpauschale, die ich bereits mit dem Kaufpreis bezahlt habe?

Bei kulanten Händlern spart man sich das, insofern die nichts dafür können, dass der Hersteller falsche Angaben machen (die können das nach dem HGB beim Hersteller geltend machen).
Ja natürlich.
Aber sehr kulant scheint der leider nicht zu sein, es hatte schon Ärger gegeben wegen der unzureichenden Verpackung des Magicstors.

Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auf, so ist davon auszugehen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag (§ 476 BGB), es sei denn der Händler kann das Gegenteil beweisen, in diesem Fall must Du Dich nicht auf Nachbesserungen durch Reparatur oder so einlassen, Du hast das Recht, sofort das Teil umgetauscht zu bekommen.
Ja, ist innerhalb der 6-Monats-Frist.

Tom

Hotzi
05.05.2004, 13:41
Hallo,

eines nicht vergessen; Ich bin kein RA, denke aber dass ich richtig liege, habe sowas vergleichbares schon mal gegenGeld prüfen lassen und hat sich laut Verbraucherzentrale so verhalten.

Betrifft dies auch bei Wandlung den ursprünglichen Versand der Ware zu mir?
Schließlich habe ich das schon bezahlt und möchte das auch wieder zurück haben.

Wenn Du etwas bestellst und dies einen Sachmangel hat und es zur Rückgabe vom Kaufvertrag kommt, dann solltest Du in der Regel keinerlei Kosten übrig behalten, dazu fällt mir jetzt aber kein Beispiel / Gesetz ein, gilt aber nicht bei Teilmengen.
Im Falle einer erfolgreichen Reklamation hast Du ja Nichts geliefert bekommen, warum solltest Du dann in dem Fall Versand zahlen ?

Blöderweise gibts im Internet und Zeitschriften auch Anwälte, die gegensätzliche Meinungen haben. Die also unseriös bekannte Zeitschrift Chip zum Beispiel unterschlägt in ihren Tipps den § 476 BGB und behauptet, dass der Händler nicht umtauschen müsse.
Aus meiner Sicht ist es aber so: Dass wenn ein artikel innerhalb der ersten 6 Monate einen Sachmangel zeigt und der Händler nicht beweisen kann, dass der Kunde den Mangel verursacht hat, davon auszugehen ist, dass der Mangel schon bei Gefahrenübergang (Kauf / Lieferung) vorlag. Daher hat der Kunde ja niemals ein mangelfreies Produkt erhalten, demnach würde ich mich da niemals auf Nachbesserung einlassen. Das hatte mir die Verbraucherzentrale so bestätigt.

Ich persönlich würde die Zusendegebühr nicht zahlen, wenn es zu einer erfolgreichen Reklamation gekommen ist, nur greifbare Belege dazu fallen mir gerade leider nicht ein.

Siehe auch Sachmängelfreiheit bei Übergabe

http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

Dies sollte man bei Reklamationen immer in Zusammenhang mit § 476 sehen.

Zum Thema zugesicherte Eigeschaften:

http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

In Deinem Fall hat sich in der Regel der Verkäufer die Eigenschaftsbeschreibung des Herstellers zu eigen gemacht. Problematisch ist allerdings, dass der Verkäufer nicht zugesichert hat, dass diese Karte in Deiner Cam diese Transferleistung erreicht. Die Minolta Cams sind sowieso sau lahm beim USB Transfer. Da Du selbst kein versagendes Gerät hast, hast Du hier keine Argmentation, erst wenn das Teil kaputt ging.

Hier wäre zu klären, ob das Gerät unter keinen Umständen die Transferrate erreicht -> das würde in einem Gutachten ausarten.

Gruss

Hotzi

Tom
05.05.2004, 15:56
...eines nicht vergessen; Ich bin kein RA, denke aber dass ich richtig liege, habe sowas vergleichbares schon mal gegenGeld prüfen lassen und hat sich laut Verbraucherzentrale so verhalten.
Nein, das hab ich nicht vergessen.

Betrifft dies auch bei Wandlung den ursprünglichen Versand der Ware zu mir?
Schließlich habe ich das schon bezahlt und möchte das auch wieder zurück haben.
Wenn Du etwas bestellst und dies einen Sachmangel hat und es zur Rückgabe vom Kaufvertrag kommt, dann solltest Du in der Regel keinerlei Kosten übrig behalten, dazu fällt mir jetzt aber kein Beispiel / Gesetz ein, gilt aber nicht bei Teilmengen.
Ist keine Teilmenge, also OK.

Im Falle einer erfolgreichen Reklamation hast Du ja Nichts geliefert bekommen, warum solltest Du dann in dem Fall Versand zahlen ?
Vielleicht, weil der Händler sagt, ihm seien diese Kosten ja tatsächlich auch entstanden?

...Aus meiner Sicht ist es aber so: Dass wenn ein artikel innerhalb der ersten 6 Monate einen Sachmangel zeigt und der Händler nicht beweisen kann, dass der Kunde den Mangel verursacht hat, davon auszugehen ist, dass der Mangel schon bei Gefahrenübergang (Kauf / Lieferung) vorlag. Daher hat der Kunde ja niemals ein mangelfreies Produkt erhalten, demnach würde ich mich da niemals auf Nachbesserung einlassen. Das hatte mir die Verbraucherzentrale so bestätigt.
Das sehe ich genauso, nur muß man das erst mal durchsetzten können.

Ich persönlich würde die Zusendegebühr nicht zahlen, wenn es zu einer erfolgreichen Reklamation gekommen ist, nur greifbare Belege dazu fallen mir gerade leider nicht ein.
Das Problem ist:
Der Versand zu mir ist bereits bezahlt, der Händler wird die Gebühr nicht mehr freiwillig rausrücken.
Und bei unfreier Rücksendung durch mich kann der Händler die Annahme verweigern.

Was ist mit den AGB des Händlers, kann er da die Übernahme von Versandkosten im Reklamations- oder Wandlungsfall ausschließen?

In Deinem Fall hat sich in der Regel der Verkäufer die Eigenschaftsbeschreibung des Herstellers zu eigen gemacht.
Auch nicht ausdrücklich. Die Beschreibung auf dessen Website war eher spärlich, z.T. sogar in anderen Punkten unkorrekt.
Bei solch schwammigen Informationen muß ich doch als Käufer wenigstens auf die Spezifikationen des Herstellers vertrauen können, oder nicht?

Problematisch ist allerdings, dass der Verkäufer nicht zugesichert hat, dass diese Karte in Deiner Cam diese Transferleistung erreicht. Die Minolta Cams sind sowieso sau lahm beim USB Transfer.
Darum ging es ja gar nicht.
Die Transferrate ist auch in einem der schnellsten USB2.0-Kartenlesern (siehe Hans-Jürgens Liste) ganz deutlich unterhalb der Spec.

Da Du selbst kein versagendes Gerät hast, hast Du hier keine Argmentation, erst wenn das Teil kaputt ging.
Das verstehe ich nicht.
Es ist ja nichts kaputt gegangen, es war von Anfang an so.

Hier wäre zu klären, ob das Gerät unter keinen Umständen die Transferrate erreicht
Das tut es nicht, s.o.

-> das würde in einem Gutachten ausarten.
Ich will hoffen, daß das nicht notwendig ist.

Gruß
Tom

Hotzi
05.05.2004, 16:05
Hallo,

also wenn der Händler keine bestimmten Zusagen an eine Eigenschaft gemacht hat, zum Beispiel schafft Datenrate X, dann kanns schwierig werden. Dann wäre zu bewerten was üblich ist und auch was der Hersteller angibt. Hier wirf aber allgemein empfohlen, sich wichtige Eigenschaften schriftlich im Kaufvertrag zusichern zu lassen, das wird hier sicher nicht der Fall sein.

Jedoch hast Du im Moment das Problem, dass Du keinen echten Mangel nachweisen kannst, das Teil funzt ja. Da der Händler wohl nicht schrieb, dass es besondern schnell ist... Tat er das ?? dann kannst Du auch nicht so argumentieren, dass dies für Dich kaufentscheidend war.

Kannst DU aber beweisen, dass Dein Gerät langsamer als ein baugleiches Gerät ist, dann wäre dies ein Mangel.

C´t hatte mal so Webshops getestet und von einigen die Rücksendegebührt nicht zurückerhalten, wies mit der ursprünglichen Hinsendegebühr war -> ka. Die hätten quasi per Anwalt klagen müssen, was dann ein Gericht evt wegen Geringfügigkeit abweisen würde.

Mit den Durchsetzen ist das so eine Sache, manche (wie Conrad Elektronik) lassens drauf ankommen, ich war damals bis beim Filialleiter mit dem BGB in der Hand. Aussage meiner Rechtsschutzversicherung: Ich war im Recht, aber Streitwert zu gering für lohnenden Präzedenzfall, daher hab ichs dann gelassen

Zum Versand: Es ist egal ob und welche ihm die Kosten entstanden sind. Wenn wegen eines Mangels vom Kaufvertrag zurückgetreten wird (da der Händler den Vertrag nicht erfüllen kann), dann ist der Kaufvertrag nicht zustande gekommen, also wird auch nix bezahlt, dieses Risiko trägt nun mal der Verkäufer.
Da bin ich mir aber nicht zu 100% sicher, aber es müsste passen.

ollig
05.05.2004, 17:25
Seit Freitag bin ich Besitzer einer vermeintlich neuen A1.


Hallo Hrcor,

vor lauter Akkudiskutierei vergiß nicht das allerwichtigste:

Test mal die Kamera so ausführlich wie möglich!!

Nicht, dass da irgendwas (auch) etwas faul ist - defekter Rückläufer oder so etwas.
Einem solchen unseriösen Händler ist so etwas nämlich durchaus zuzutrauen.

Viele Grüße und viel Glück,

Olli

Dimagier_Horst
05.05.2004, 17:35
Die also unseriös bekannte Zeitschrift Chip zum Beispiel unterschlägt in ihren Tipps den § 476 BGB und behauptet, dass der Händler nicht umtauschen müsse.
Das ist, ohne die von Dir nicht zitierte Stelle zu kennen, vollkommen korrekt, der Begriff "Umtausch" hat aber auch gar nichts mit dem 476 zu tun. Vielleicht erst einmal selber informieren, bevor man auf andere schimpft ;)

Crimson
05.05.2004, 17:50
Danke, Horst :top:

ich hatte heute morgen schon mal Ruhe angemahnt, aber nur allenfalls halbe Ruhe erreichen können.

Vielleicht lebe ich ja in einer anderen Welt, aber in meiner sind mindestens 95% der Händler und anderer Wesen, mit denen ich Geschäfte mache, keine Gauner.

Wie schon mehrfach an anderen Stellen angemerkt habe ich den Verdacht, dass hin und wieder auch der Ton die Musik macht - und wer ständig nur mit Gesetzbüchern in der Hand rumläuft, verspielt sich selbst jedwede Kulanz - und schlimmer noch - für die Zukunft auch Kulanz gegenüber denen, die dies nicht tun :flop:

Ganz anders in der Tat ist die Geschichte hinter dem Ausgangsposting. Da scheint tatsächlich etwas faul zu sein und auch dies wird man - in der richtigen Reihenfolge der Schritte - auch lösen können. Die Geschichte mit den Paragraphen und den zugehörigen Leuten gehört für mich ans Ende der Kette :!:

Hotzi
05.05.2004, 19:57
Die also unseriös bekannte Zeitschrift Chip zum Beispiel unterschlägt in ihren Tipps den § 476 BGB und behauptet, dass der Händler nicht umtauschen müsse.
Das ist, ohne die von Dir nicht zitierte Stelle zu kennen, vollkommen korrekt, der Begriff "Umtausch" hat aber auch gar nichts mit dem 476 zu tun. Vielleicht erst einmal selber informieren, bevor man auf andere schimpft ;)

Hallo Horst.

eigentlich wollte ich auf Deinen Beitrag nicht antworten, tus aber trotzdem mal.

Ohne das Ganze in die Länge ziehen zu wollen: Grundsätzlich gilt, dass § 476 auf jeden Fall etwas damit zu tun hat, da in ihm beschrieben ist, wie mit Mängeln innerhalb / ausserhalb der ersten 6 Monate umzugehen ist. Wer kategorisch behauptet, dass ein Umtausch -> eine Ersatzlieferung fehlerfreier Ware unmöglich ist, der behauptet etwas Falsches.

Gruss

Hotzi

Hotzi
05.05.2004, 20:40
Danke, Horst :top:

ich hatte heute morgen schon mal Ruhe angemahnt, aber nur allenfalls halbe Ruhe erreichen können.

Vielleicht lebe ich ja in einer anderen Welt, aber in meiner sind mindestens 95% der Händler und anderer Wesen, mit denen ich Geschäfte mache, keine Gauner.

Wie schon mehrfach an anderen Stellen angemerkt habe ich den Verdacht, dass hin und wieder auch der Ton die Musik macht - und wer ständig nur mit Gesetzbüchern in der Hand rumläuft, verspielt sich selbst jedwede Kulanz - und schlimmer noch - für die Zukunft auch Kulanz gegenüber denen, die dies nicht tun :flop:

Ganz anders in der Tat ist die Geschichte hinter dem Ausgangsposting. Da scheint tatsächlich etwas faul zu sein und auch dies wird man - in der richtigen Reihenfolge der Schritte - auch lösen können. Die Geschichte mit den Paragraphen und den zugehörigen Leuten gehört für mich ans Ende der Kette :!:

Hallo Crimson,

leider werde ich bei Dir ich in diesem Thread das Gefühl nicht los, dass Dir meine Meinung nicht passt und Du daher glaubst, mir kategorisch irgendetwas vorwerfen zu müssen. Du hast vielleicht Ruhe angemahnt, ich sehe aber keine Unruhe.

Meine Beispiele, auf die Du Dich eventuell beziehst, waren auf 3 verschiedene reklamierende Personen bezogen und liegen teilweise schon ne Weile zurück. Dort waren mal die absoluten Negativbeispiele aufgeführt.

Meine letzten Reklamationen (was ja leider immer öfter vorkommt) habe ich alle ohne Probleme über die Bühne gebracht. Mir ist natürlich bekannt, dass man mit Verkäufern auch normal reden kann, zum Beispiel habe ich kürzlich 2mal eine defekte Cam reklamieren müssen, das ging anstandslos, heute nachmittag erst habe ich noch einen vignetierden Filter zurückgegeben, Alles ohne Probleme, die Verkäufer dort waren sogar an den Erfahrungen interessiert.

Oder nehmen wir meine Mutter, die nimmt Alles zurück, wenns Grund zur Reklamation gibt, freundlich und kulant, so wies sein soll (wird dann leider von Kunden ausgenutzt, die Sachen reklamieren, die 3 Jahre alt sind oder woanders gekauft wurden).

Du solltest nicht den Fehler machen, meine Reaktion auf das Akkuproblem pauschalisieren zu wollen. Ich kann (bei meinen eigenen Reklamationen) sehr wohl unterscheiden, ob der Händler vorsätzlich schuld ist oder nicht. In der Regel kann der Händler ja Nichts für defekte Ware, er ist eingentlich der Arme in der Sache, der Kunde ist unzufrieden, der Händler hat den Aufwand -> schuld ist in der Regel der Hersteller, der die Qualität nicht ernst nimmt. Insofern käme ich bei einem Händler, der kulant ist, nie auf die Idee, ihm mit irgendwelchen Gesetzbüchern zu kommen. Auch wenn es mein Recht wäre, Aufwendungen ersetzt zu bekommen, habe ich das bisher nie gebraucht (bei Conrad wäre angebracht gewesen, letztendlich hat der Hersteller die Patrone getauscht).

Die Sache mit dem Akku riecht aber geradezu nach vorsätzlichen !!! Händlerverschulden, und ich hab ebenso wie Du eine eigene Meinung dazu, und die zu posten sollte hier nicht verboten sein.
Der Ursprungsposter ist doch erwachsen, er wird schon nicht wegen meiner Meinung ( ich formuliere manchmal wohl krasser als ichs meine) dem Händler an die Kehle springen. Er wird schon selbst in der Lage sein, den Händler evt zu durchschauen, oder festzustellen, dass der Händler selbst Opfer ist. Ich traue ihm das jedenfalls zu.

Zu der Sache mit dem BGB usw ist es aus anderen Gründen gekommen:

Ich erzähls mal, hoffe es langweilt nicht zu sehr:

Vor 4 Jahren kaufte ich mir für damals 230 Dm ein paar Schuhe. Es handelte sich um Sneaker der Marke DC, sie hatten unterhalb der Schnürung eine Naht und waren aus festem Rauhleder. Beim Laufen knickte bei einem Schuh die Naht nach innen ein, beim anderem nach aussen. Nach aussen war gewünscht, da beim Einknicken nach Innen gerade mal 4 mm Platz blieben.

Damals hatte ich kein Auto und war mit dem Schuh unterwegs -> Jedenfalls schmerzte es so krass, dass ich den Schuh sofort am nächsten Tag reklamierte. Ich trug mein Anliegen sachlich und freundlich vor, der Laden hatte zwar Schuhe da, wollte diesen Schuh aber zum Hersteller einsenden. Ich willigte ein und dachte mir damals Nichts dabei. Der Schuh kam nach 2 Wochen zurück -> es waren die selben Schuhe. Also wurde der Schuh nochmals eingeschickt. Das rückgesendete Paar war verschmutzt und hatte das selbe Problem, nur links statt rechts (war sicher auch ein Rückläufer). Der Laden meinte nur, dass Schuhe unter 300 DM schon mal 6 Wochen Einlaufzeit brauchen.

Da ja ein Schuh ok war, der andere dagegen nicht, konnte dies nicht sein, der eine Schuh hatte war einfach falsch genäht, so dass die Sollbiegestelle in die falsche Richtung einbog, das war auch für jedermann ersichtlich, ausser für den Laden nicht. Ich bat darum, den Schuh nochmals einzusenden. Der Laden meinte, ich solle schriftlich dokumentieren, wo das Problem liegt. Also nach ein Word Dokument und legte in Bild des Schuhs ein (von der Herstellerwebseite) und malte einen roten Pfeil an die Naht und schrieb ein wenig Text dazu.

Der Laden sah das Problem als weniger schwerwiegend, obwohl alle meine Kollegen das Problem durch Einlegen einer Hand in den Schuh und biegen des Schuhs sofort nachvollziehen konnten.
Ich glaube es lag primär daran, dass dieser Skaterladen mit Umsatzproblemen in einer strukturschwachen Region zu kämpfen hatte und die einfach Geldprobleme hatten. Er ging dann auch pleite...

Jedenfalls weigerte man sich standhaft, mir den Schuh zu tauschen, bzw Geld zurückzugeben, immerhin war er damals 3mal zur Nachbesserung (alles Recht).

Irgendwann übergab ich dann die Sache meiner Rechtsschutz, der Laden war dann auf einmal bereit, Geld gegen Schuh zurückzugeben.
Bei der Übergabe wurde ich dann von einem Verkäufer beschimpft, ich wäre ein Betrüger und hätte ja schon Betrugsformulare (er meinte wohl das Word Dokument). Seine Argumentation, ich wöllte die Schuhe kostenlos tragen, wäre nachvollziehbar gewesen, wenn ich sie nach Monaten reklamiert hätte und nicht am nächsten Tag und ich hätte den Schuh wirklich gern getragen.

Diese Beschimpfung hat mir damals wirklich zugesetzt, ich war 2 Tage lang echt betrübt, da ich das wirklich nicht verstanden habe. Ohne diesen Vorfall hätte ich mich nie mit sinnlosen Paragraphen beschäftigt.

Seitdem sehe ich die Sache nicht mehr so locker. Die Läden haben Dein Geld und Du als Kunde must sehen wo Du bleibst.

Jedenfalls kommen öfters mal Leute -> Nachbarn und Kollegen zu mir, und wollen wissen, wies da meiner Meinung nach mit der Gesetzeslage aussieht. Gerade bei Elektronikartikel ist das Ganze krass, aber auch angesägte Schrankwände kamens letztens vor.

Ich persönlich halte das so: Ich kaufe nur in Geschäften, wo ich ein gutes Gefühl habe. Meine ganze EDV bestelle ich in einem kleinem Privatgeschäft, welches ich auch mit ruhigen Gewissen auch Bekannten usw empfehlen kann. Dort zahle ich zwar mehr, weiss mich aber gut aufgehoben wenn mal was ist. Für meine A1 habe ich über 100 Euro mehr bezahlt, als in Web, habe dafür aber einen Laden der im Falle eines Problems aussergewöhnlich kulant und zuvorkommend ist. Auch bei Webshops gibts krasse Positivbeispiele (Negative hatte ich da nicht, da hatte ich bisher immer Glück), zum Beispiel hat mir mein Akku-Webshop einen CF-Reader ohne Probleme zurückgenommen + die Rücksendung übernommen, obwohl das Problem scheinbar auf eine Inkompat. mit meinem Mainboardchipsatz zurückzuführen war. Dass nun einer von 2 A1 Ersatzakkus defekt ist, ist ärgerlich, aber in diesem kein Problem, sofort am nächsten Tag war geklärt wie das abgewickelt wird. Ich glaube dem Shop auch, wenn er sagt, dass es kein Billigkram ist, da ich denen vertraue.

Insofern wäre es nett, wenn Du mich hier nicht pauschal zwischen den Zeilen aburteilst.

Gruss

Hotzi

Dimagier_Horst
05.05.2004, 21:16
ein Umtausch -> eine Ersatzlieferung fehlerfreier Ware
Ein Umtausch ist eben nicht die Rücknahme einer mit Mängeln behaftete Ware im Tausch gegen eine mängelfreie Ware. Der Umtausch ist eine freiwillige Leistung z.B. eines Verkäufers, die er einseitig erklären kann. Da geht es um die Geburtstags-CD von den Stones, die in eine von Peter Alexander umgetauscht wird. Du bewegst Dich hier aber in den Bereichen Wandlung, Minderung und Rücktritt. Ein Käufer hat nicht zwangsläufig das Recht auf Wandlung, es bleibt ihm oft lediglich ein Rücktrittsrecht.

Also tritt einfach mal einen Gang kürzer.

Hotzi
05.05.2004, 21:23
Hallo Horst,

ok, ich habe hier also einen falschen Begriff verwendet, Du hast natürlich völlig recht, ich habe nicht diesen Umtausch gemeint sondern hätte einen passenderen Begriff wählen müssen.

Insofern meine Schuld, ich hätte mich sachlicher ausdrücken müssen...

Crimson
05.05.2004, 21:52
Hotzi,

puh, was 'ne lange Antwort - aber besser so, als zu knapp :top: ich denke, vorab, zweierlei: erstens, dass wir vielfach gar nicht sooo weit auseinander sind - es nur anders darstellen und zweitens, dass wir eine unterschiedliche Wahrnehmung haben - auch und gerade in Bezug auf die hier im Forum geschriebenen Texte.

Eines der Hauptprobleme bei Foren ist, dass man lediglich den geschriebenen Text und dazu allenfalls Smilies hat. Alles übrige, beim persönlichen Gespräch vorhandene, fehlt. Damit ist man in einer komplett anderen Situation, die auch unter ernsthaft denkenden Wissenschaftlern nicht restlos durchdacht ist - dieses Online-Medium bringt definitv auch neue Probleme mit sich.

ich hoffe, es stört dich nicht, dass ich der Übersichtlichkeit halber rot im Zitat antworte - aber sonst komme ich echt durcheinander :? ich hoffe, du verstehst mich diesmal etwas mehr

leider werde ich bei Dir ich in diesem Thread das Gefühl nicht los, dass Dir meine Meinung nicht passt und Du daher glaubst, mir kategorisch irgendetwas vorwerfen zu müssen. Du hast vielleicht Ruhe angemahnt, ich sehe aber keine Unruhe.

auf keinen Fall, dann hast du echt eine andere Wahrnehmung - ich sehe nirgendwo irgendwas kategorisches von mir - echt nicht


Meine Beispiele, auf die Du Dich eventuell beziehst, waren auf 3 verschiedene reklamierende Personen bezogen und liegen teilweise schon ne Weile zurück. Dort waren mal die absoluten Negativbeispiele aufgeführt.

Das eben ging aus den bisherigen Postings nicht hervor

Meine letzten Reklamationen (was ja leider immer öfter vorkommt) habe ich alle ohne Probleme über die Bühne gebracht. Mir ist natürlich bekannt, dass man mit Verkäufern auch normal reden kann, zum Beispiel habe ich kürzlich 2mal eine defekte Cam reklamieren müssen, das ging anstandslos, heute nachmittag erst habe ich noch einen vignetierden Filter zurückgegeben, Alles ohne Probleme, die Verkäufer dort waren sogar an den Erfahrungen interessiert.

Oder nehmen wir meine Mutter, die nimmt Alles zurück, wenns Grund zur Reklamation gibt, freundlich und kulant, so wies sein soll (wird dann leider von Kunden ausgenutzt, die Sachen reklamieren, die 3 Jahre alt sind oder woanders gekauft wurden).

Das hört sich doch schon ganz anders an und ist von meiner Position nicht so arg weit weg

Du solltest nicht den Fehler machen, meine Reaktion auf das Akkuproblem pauschalisieren zu wollen. Ich kann (bei meinen eigenen Reklamationen) sehr wohl unterscheiden, ob der Händler vorsätzlich schuld ist oder nicht. In der Regel kann der Händler ja Nichts für defekte Ware, er ist eingentlich der Arme in der Sache, der Kunde ist unzufrieden, der Händler hat den Aufwand -> schuld ist in der Regel der Hersteller, der die Qualität nicht ernst nimmt. Insofern käme ich bei einem Händler, der kulant ist, nie auf die Idee, ihm mit irgendwelchen Gesetzbüchern zu kommen. Auch wenn es mein Recht wäre, Aufwendungen ersetzt zu bekommen, habe ich das bisher nie gebraucht (bei Conrad wäre angebracht gewesen, letztendlich hat der Hersteller die Patrone getauscht).

Ich kann mich nicht daran erinnern, irgendetwas pauschalisiert zu haben - ich habe allenfalls knapp geantwortet. Ich weiss, dass meine Knappheit manchmal nicht verstanden wird - insbesondere von weiter im Süden wohnenden (aufgewachsenen) passiert mir das eher.
Ich benutze auch unproblematischere Worte als 'vorsätzlich schuld' (gibt es übrigens so nicht im juristischen Sinn). Ich finde es auch ziemlich pauschal zu sagen, dass Hersteller Qualität nicht ernst nehmen. Wir müssen einfach konstatieren, dass bei den machbaren Preisen verschiedener Produkte nur eine 'für den Preis optimale' Qualität machbar ist. Nicht nur Kunden, auch Händler und Hersteller wollen und müssen leben. Ansonsten ist es immer auch eine Frage der Verhältnismässigkeit (diesen Begriff kennt unser Rechtssystem glücklicherweise)

Die Sache mit dem Akku riecht aber geradezu nach vorsätzlichen !!! Händlerverschulden, und ich hab ebenso wie Du eine eigene Meinung dazu, und die zu posten sollte hier nicht verboten sein.
Der Ursprungsposter ist doch erwachsen, er wird schon nicht wegen meiner Meinung ( ich formuliere manchmal wohl krasser als ichs meine) dem Händler an die Kehle springen. Er wird schon selbst in der Lage sein, den Händler evt zu durchschauen, oder festzustellen, dass der Händler selbst Opfer ist. Ich traue ihm das jedenfalls zu.

Wie ich selbst weiter oben schon sagte: die Sache riecht in der Tat komisch, sehr komisch sogar. Trotzdem gilt auch in diesem Fall zunächst die Unschuldsvermutung. Aber ich bin sogar in dem Fall sicher, dass sich eine vernünftige Lösung findet - vielleicht (für mein Empfinden wahrscheinlich) in der Rücknahme bzw. Tausch der Kamera.

Zu der Sache mit dem BGB usw ist es aus anderen Gründen gekommen:

Ich erzähls mal, hoffe es langweilt nicht zu sehr:

Vor 4 Jahren kaufte ich mir für damals 230 Dm ein paar Schuhe. Es handelte sich um Sneaker der Marke DC, sie hatten unterhalb der Schnürung eine Naht und waren aus festem Rauhleder. Beim Laufen knickte bei einem Schuh die Naht nach innen ein, beim anderem nach aussen. Nach aussen war gewünscht, da beim Einknicken nach Innen gerade mal 4 mm Platz blieben.

Damals hatte ich kein Auto und war mit dem Schuh unterwegs -> Jedenfalls schmerzte es so krass, dass ich den Schuh sofort am nächsten Tag reklamierte. Ich trug mein Anliegen sachlich und freundlich vor, der Laden hatte zwar Schuhe da, wollte diesen Schuh aber zum Hersteller einsenden. Ich willigte ein und dachte mir damals Nichts dabei. Der Schuh kam nach 2 Wochen zurück -> es waren die selben Schuhe. Also wurde der Schuh nochmals eingeschickt. Das rückgesendete Paar war verschmutzt und hatte das selbe Problem, nur links statt rechts (war sicher auch ein Rückläufer). Der Laden meinte nur, dass Schuhe unter 300 DM schon mal 6 Wochen Einlaufzeit brauchen.

Da ja ein Schuh ok war, der andere dagegen nicht, konnte dies nicht sein, der eine Schuh hatte war einfach falsch genäht, so dass die Sollbiegestelle in die falsche Richtung einbog, das war auch für jedermann ersichtlich, ausser für den Laden nicht. Ich bat darum, den Schuh nochmals einzusenden. Der Laden meinte, ich solle schriftlich dokumentieren, wo das Problem liegt. Also nach ein Word Dokument und legte in Bild des Schuhs ein (von der Herstellerwebseite) und malte einen roten Pfeil an die Naht und schrieb ein wenig Text dazu.

Der Laden sah das Problem als weniger schwerwiegend, obwohl alle meine Kollegen das Problem durch Einlegen einer Hand in den Schuh und biegen des Schuhs sofort nachvollziehen konnten.
Ich glaube es lag primär daran, dass dieser Skaterladen mit Umsatzproblemen in einer strukturschwachen Region zu kämpfen hatte und die einfach Geldprobleme hatten. Er ging dann auch pleite...

Jedenfalls weigerte man sich standhaft, mir den Schuh zu tauschen, bzw Geld zurückzugeben, immerhin war er damals 3mal zur Nachbesserung (alles Recht).

Irgendwann übergab ich dann die Sache meiner Rechtsschutz, der Laden war dann auf einmal bereit, Geld gegen Schuh zurückzugeben.
Bei der Übergabe wurde ich dann von einem Verkäufer beschimpft, ich wäre ein Betrüger und hätte ja schon Betrugsformulare (er meinte wohl das Word Dokument). Seine Argumentation, ich wöllte die Schuhe kostenlos tragen, wäre nachvollziehbar gewesen, wenn ich sie nach Monaten reklamiert hätte und nicht am nächsten Tag und ich hätte den Schuh wirklich gern getragen.

Diese Beschimpfung hat mir damals wirklich zugesetzt, ich war 2 Tage lang echt betrübt, da ich das wirklich nicht verstanden habe. Ohne diesen Vorfall hätte ich mich nie mit sinnlosen Paragraphen beschäftigt.

Seitdem sehe ich die Sache nicht mehr so locker. Die Läden haben Dein Geld und Du als Kunde must sehen wo Du bleibst.

Puh, eine lange Geschichte, aber sowas hilft schon jemand anderen, den man nur per Forumstext kennt, etwas besser zu verstehen. Leider kann ich da nicht mitreden, da ich weder soviel Geld für Schuhe ausgeben will noch mag. Bin - in dem Bereich - etwas schludrig ;-) Und mit meinen Billig-Latschen habe ich keine derartigen Probleme, vielleicht sehe ich viele Dinge auch einfach sehr viel lockerer. Vielleicht trägt auch dazu bei, dass ich hin und wieder dienstlich in der Welt unterwegs bin und in allen Ländern (Ausnahme USA) in denen ich bisher war, würde man solche Geschichten nicht einmal verstehen. Ich gebe zu, ich habe mir einiges der oftmals legereren Lebenseinstellungen abgeguckt (privat - nicht unbedingt dienstlich) und so fällt es mir immer schwer nicht mit dem Kopf zu schütteln, wenn - aus welcher Richtung auch immer - jemand mit einem Messer zwischen den Zähnen erscheint - und wenn es auch nur so scheint.

Jedenfalls kommen öfters mal Leute -> Nachbarn und Kollegen zu mir, und wollen wissen, wies da meiner Meinung nach mit der Gesetzeslage aussieht. Gerade bei Elektronikartikel ist das Ganze krass, aber auch angesägte Schrankwände kamens letztens vor.

Ich persönlich halte das so: Ich kaufe nur in Geschäften, wo ich ein gutes Gefühl habe. Meine ganze EDV bestelle ich in einem kleinem Privatgeschäft, welches ich auch mit ruhigen Gewissen auch Bekannten usw empfehlen kann. Dort zahle ich zwar mehr, weiss mich aber gut aufgehoben wenn mal was ist. Für meine A1 habe ich über 100 Euro mehr bezahlt, als in Web, habe dafür aber einen Laden der im Falle eines Problems aussergewöhnlich kulant und zuvorkommend ist. Auch bei Webshops gibts krasse Positivbeispiele (Negative hatte ich da nicht, da hatte ich bisher immer Glück), zum Beispiel hat mir mein Akku-Webshop einen CF-Reader ohne Probleme zurückgenommen + die Rücksendung übernommen, obwohl das Problem scheinbar auf eine Inkompat. mit meinem Mainboardchipsatz zurückzuführen war. Dass nun einer von 2 A1 Ersatzakkus defekt ist, ist ärgerlich, aber in diesem kein Problem, sofort am nächsten Tag war geklärt wie das abgewickelt wird. Ich glaube dem Shop auch, wenn er sagt, dass es kein Billigkram ist, da ich denen vertraue.

Insofern wäre es nett, wenn Du mich hier nicht pauschal zwischen den Zeilen aburteilst.

wie schon mal gesagt, ich wünschte mir das von dir. Falls meine Zeilen den Eindruck hinterlassen, dann finde ich das traurig, ich werde gleich noch einmal nachsehen und mich gesondert melden.



Nur noch zwei bewusst überspitzte Nachsätze:
Auch wenn es eigentlich niemanden etwas angeht - und nur zur Klarstellung: Falls irgendjemand irgendwann auf die Idee kommen sollte, dass zwischen Wohnort und Herkunftsort eine Korrelation besteht, liegt derjenige in vielen Fällen falsch :!:
Die Geschichte mit dem König Kunde kann ich so alleine auch schon lange nicht mehr hören - spätestens seit in den Staaten diese Wahnsinnsurteile anfingen. Stellt euch mal vor es gäbe nur noch Könige (Häuptlinge) und keine Untertanen (Indianer) mehr, und dann bräuchte man auch diesbezüglich keine Pragraphen mehr :roll:

Hotzi
05.05.2004, 22:08
Hallo Crimson, danke für die nette Antwort.

Ich glaube wir verstehen uns, haken wirs ab, man könnte sich sicher wochenlang über das Thema austauschen ;-)

Ja Du hast recht, in Foren ist das mit der Verständigung schwieriger, man wird schnell mal missverstanden, der andere fühlt sich schnell mal auf den Schlips getreten ( da muss ich wohl noch dran arbeiten ).

Stimmt schon, ich sehe manche Dinge enger als andere Leute, aber ich kenne Kunden die mich übertreffen (aus meiner Zeit als Servicetechniker).

Gruss

Hotzi

Crimson
05.05.2004, 22:11
Hotzi,

ich habe gerade noch mal meine drei bisherigen Meldungen durchgesehen und - ich weiss nicht ob ich zu blöd bin - ich sehe da nix was irgendwie mit Pauschaltäten zu tun hätte.
Falls ja, bitte ich auch andere, mich direkt darauf hinzuweisen.

Ich habe eher das Gefühl, dass du Aussagen, die ich für mich tätigte direkt als Angriff auf dich bezogen hast. Der Reihe nach:
Im ersten Posting hatte ich (!) einen Verdacht geäußert, der sich (glücklicherweise) als falsch herausstellte
Im zweiten Posting habe ich mich erdreistet zur Ruhe zu mahnen, weil einige Postings anfingen sich gegenseitig zu sehr hochzuschaukeln (sorry, wenn ich mich dazu erdreistet habe)
Im dritten Posting bin ich auf den davor stattfindenden Dialog sowie die kurze und trockene Reaktion von Horst eingegangen.

Edit: geschrieben vor deinem letzten Posting - ja, so sieht es doch schon viel besser aus :top:

Hotzi
05.05.2004, 22:19
Hm, nun fangen wir echt an, das hochzuschaukeln:

Zu Horst: Dass ich unglücklicherweise Umtausch schrieb, aber Wandlung usw meinte, war blöd, aber aus dem Text war ersichtlich was ich meinte.

Seinen letzten Satz habe ich wohl überbewertet, ich hab wohl das Smilie am Ende übersehen.

Dein "Danke Horst" wirkte auf mich wie: Gut dass Du dem Hotzi mal ans Bein gefahren bist (was er wohl gar nicht ist), auf mich hört er ja nicht.
Deine Aufforderung zur Ruhe habe ich als Bevormundung aufgepasst, in der Art Papa zum Sohn: Ruhe mein Kind, hier rede ich und was Du redest passt mir nicht.

Der Einzige im Thread der vion Gesetzbüchern redete war ich, daher:

Wie schon mehrfach an anderen Stellen angemerkt habe ich den Verdacht, dass hin und wieder auch der Ton die Musik macht - und wer ständig nur mit Gesetzbüchern in der Hand rumläuft, verspielt sich selbst jedwede Kulanz - und schlimmer noch - für die Zukunft auch Kulanz gegenüber denen, die dies nicht tun

sehe ich dies als Pauschalisierung: Der Hotzi hat immer das BGB bei sich und noch dazu den Vorwurf, anderen Leuten die Kulanz zu versauen.

Ansonsten hatten meinen Beispiele meine Mutter, einen Nachbarn und mich als reklamierende Personen zum Inhalt -> 3 Personen.

Evt hilft uns das ja zu verstehen, wie eben mal schnell ein Missverständnis auftreten kann, was eigentlich niemals so gemeint war.

Gruss

Hotzi


LOL :D

Edit: geschrieben vor deinem letzten Posting - ja, so sieht es doch schon viel besser aus
same here...

Crimson
05.05.2004, 22:30
jupp, aber ich sehe kein Problem darin, wenn man gelegentlich mal etwas O.T. wird.... in jedem Fall: Smilies haben (fast) immer eine Aussage!

Du scheinst da einiges echt ganz ander interpretiert zu haben, ich würde sagen: klassisch überreagiert - und wenn mir ein böser Nachsatz erlaubt ist: da war noch die Sache mit den Schuhen die man sich anzieht :lol:

Danke Horst war nur so gemeint: endlich mal jemand anders, der diese (vermeintliche?) Verbissenheit rausnehmen will - und das macht Horst ja hier auch nicht zum ersten Mal... b.t.w. du solltest mal Tina erleben bei sowas ;-)
Das mit der Ruhe war wirklich anders gemeint, einfach mal die Tastatur wieder vom Schmelzpunkt wegkriegen, Finger auf Eis legen, lesen, nachdenken... Ruhe eben. B.t.w. kennst du das wohlige Gefühl, auf einer Bank zu sitzen, vor sich nichts als das Meer? Das nenne ich Ruhe, kann ich stundenlang - im Urlaub :lol:

lies dir deine Beiträge noch mal durch, soviel BGB habe ich hier in Summe glaube ich noch nicht gefunden - mal abgesehen davon, dass der Link zu der Web-Seite sehr wertvoll ist. Und dann noch diese Ungenauigkeiten mit den Begriffen, da passte einfach was nicht zusammen.

Aber ich denke, so allmählich haben wir alle Klarheiten beseitigt, oder :?:

Hotzi
05.05.2004, 22:33
Aber ich denke, so allmählich haben wir alle Klarheiten beseitigt, oder :?:

Hallo,

Schwamm drüber...

Gruss

Hotzi

Crimson
05.05.2004, 22:42
Schwamm drüber...

jupp... und Prost :!: :cool: :top:

Thommy B.
05.05.2004, 23:34
Gott oh Gott, das kann ja keiner mehr lesen...... und Strafantrag stellt man in der Regel auf dem Polizeirevier nebenan und nicht direkt bei der StA (Staatsanwaltschaft) - die reagieren auf sowas recht ungehalten...... Anzeigenaufnahme erfolgt durch die Polizei und die geben alles weiter an die StA und die überlegt, ob Anklage erhoben wird.......

Hotzi
05.05.2004, 23:54
Besonders geil ist es, zu einem Thread Nichts weiter beizutragen, als nach Fehlern anderer Leute zu suchen (Ich hab mehrmals betont, dass ich kein Fachmann und nur versuche mein Wissen laienhaft weiterzugeben) und dann mal eben loszupoltern.

Für das Hochziehen an einem ironisch gemeinten Satz (ja ich hab Smilies, Ironie-Tags vergessen) gibts natürlich Extra-Respekt.

Warum ich darauf überhaupt antworte frage ich mich langsam selbst, was wundert mich das bei Leuten die nicht mal ein "Hallo" hinkriegen...

Insofern hoffe Du mal, dass Andere nicht ebenso reagieren, wenn Sie bei Dir einen Fehler entdecken...

Hotzi

Crimson
05.05.2004, 23:56
und ich sach noch: ruhig bleiben :cool:

esdeebee
06.05.2004, 00:59
und ich sach noch: ruhig bleiben :cool:
Das kann ich nur unterstützen.

@crimson und Hotzi:
So interessant Eure Diskussion auch sein mag. Ich finde es schade, dass Ihr sie in einem Thread eines Neulings führt.
Dem ist damit letzendlich nicht geholfen. :flop:

Auch wenn Verbraucherrecht für uns alle ein wichtiges Thema ist, so hättet Ihr so fair sein sollen und dafür einen neuen Thread eröffnen können. Das wäre im Interesse aller gewesen, die sich dafür interesieren. :top:

jrunge
06.05.2004, 01:36
Hallo Leute,

habt Ihr jetzt durch Eure Postings hrcor1 wirklich geholfen? Hier hat jemand online eine Minolta DiMAGE A1 gekauft (dazu gehört ja wohl auch ein Original Minolta-Akku, oder :?: ), und wenn beim Kauf nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass kein Original-Akku mit geliefert wird (wie z. B. bei Alta-D......t üblich), handelt es sich wohl um betrugsähnliches Verhalten? Wie kann denn sonst in eine Minolta-Verpackung, in der die Kamera ja wohl geliefert wird, ein Fremdakku geraten??? :flop:
Ich hoffe für hrcor1, dass seine Reklamation beim Händler erfolgreich ist. Alle anderen sonstigen juristischen Feinheiten sind wunderbar bei www.snakecity.de nachzulesen! :top:


hrcor1, ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Spaß mit dieser tollen Kamera! :)

Wie bin ich zu Snakecity gekommen? Ich habe eine A1 gekauft und bezahlt, die ich nie erhalten habe :roll:. Ich prozessiere heute noch.

Gruß
Jürgen

Thommy B.
06.05.2004, 09:15
Wie wird das hier erst im Sommer, wenn`s draußen und vor allem vor den PCs so richtig heiß wird..... :?:

Tom
06.05.2004, 09:28
Hallo Leute,
das ist zwar ganz interessant, was ihr so schreibt, aber es bringt doch nichts, sich hier gegenseitig anzufahren.
Also bitte beruhigt euch wieder etwas.

Da ich nicht ganz unschuldig am Verlauf dieses Threads bin, möchte ich mich mal vorsorglich dafür entschuldigen (mein Thema Magicstor war ja eigentlich OT...)

Tom

Dimagier_Horst
06.05.2004, 15:39
Dann machen wir doch einfach mal hier einen Punkt, genug Infos stehen ja drin.