PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mal wieder was Rechtliches


bjoern.mai@gmx.de
11.05.2009, 15:14
hier die Fakten:

meine Mutter hat uns 3 Kindern ein Haus in Schweden vererbt, sie selber hat es von Verwandten aus Schweden abgekauft und teilweise Schenkungen erhalten.

Darunter auch von Ihrer Tante, die für Ihr 1/18 Teil dafür als Gegenleistung folgenes bekam: ein Benutzungs-und Wohnrecht für sie selbst und ihr genehme Personen auf Lebenszeit. ( Unterhaltungskosten, Steuern etc. ist sie befreit )

Das ist jetzt über 30 Jahre her, das Haus wurde dann eben vor 4 Jahren an uns weitervererbt.

Frage:
- besteht das Wohn-und Nutzungsrecht weiterhin ? ( Haus wurde ja vererbt, Kontrakt galt ja zwischen Tante und Mutter )
-ihr angenehme Personen, also ihr Sohn, macht jetzt Alarm und meint, er hätte zubestimmen, wann wer wie lange in dem Ferienhaus Urlaub macht
- hat er nicht nur ein abgeleitetes Nutzungsrecht ?

Fragen über Fragen, vielleicht hat ja einer hier eine Idee, wie wir den Sohn der Tante zur Vernunft bringen können, da er nun schon mit Rechtsbeistand arbeitet und meint, er hätte ja Wohn- und Nutzungsrecht und wir ( also die rechtlichen Besitzer )hätten sich mal nach seinem Fahrplan der Ferienhausbelegung zuHalten.

Grüße Björn

binbald
11.05.2009, 15:19
Er hat Wohn- und Nutzungsrecht, aber keine Eigentumsrechte. Das heißt, dass Ihr ihn duldet, aber letztlich Ihr die entscheidenden Regelungen zu treffen habt; aber auch die Lasten tragt.
Allerdings kann das eine heikle Sache sein, weil internationales Recht hier auch eine Rolle spielen könnte.

Frage ist auch noch, ob die Tante noch lebt (kann ja sein, trotz Erbe). Falls nicht, ist sein Nutzungsrecht sehr wackelig und er sinnvollerweise einen Anwalt genommen, um das durchzusetzen. Da werdet ihr wohl auch nicht drum rum kommen.

Fazit: nie Erbengemeinschaft und nie Grundeigentum mit eingetragenen Rechten. Das macht immer Ärger, immer. (nur ganz wenige Ausnahmen). Dann lieber ausbezahlen lassen...

bjoern.mai@gmx.de
11.05.2009, 15:31
so, die Tante lebt noch, ist mittlerweise über 90 Jahre.
Ihr Sohn ( Rentner und ehemals Lehrer ) , will nun im Sommer 3 Monate dort Urlaub machen um seine Memoiren zuschreiben, wir haben in dieser Zeit aber schon eine Belegung des Hauses familär für insgesamt 3 Familien mit Kindern ( schulpflichtig ), haben Ihm dieses auch mitgeteilt, aber er beharrt eben auf sein Recht und will nicht zurückstecken, unser Rechtsbeistand hat uns geraten, einfach auf das Schreiben der Gegenseite nicht zu reagieren, da wie gesagt nur ein abgeleitetes Recht vorhanden ist, dieses nichtreagieren macht Ihn anscheinend so fuchsig.

binbald
11.05.2009, 15:38
:lol:
genau so.
Er hat keinen Anspruch auf das komplette Haus in Alleinbesitznahme, sondern muss es sich eben notfalls mit den Familien teilen. Aber da kommen ihm die Memoiren in die Quere. Und da ihr nicht nachgebt, ist er fuchsig. Ich sehe da keine so großen Probleme (aber meine aktive Rechtskundlerei ist auch schon ein wenig her) - im besten Fall gibt er nach, weil er den Krach nicht gebrauchen kann (wie gesagt, Alleinnutzungsrecht ist nicht ableitbar), im schlimmsten müsst ihr eben dafür sorgen, dass er das Wohnrecht trotz der Familien wahrnehmen kann. Das könnte aufwändig werden.

Ihr könnte auch über die Tante gehen und versuchen über sie eine Einigung herbeizuführen. Je nach genauem Wortlaut des Rechts wäre es sogar denkbar, dass ein Wohnrecht für Dritte nur ableitbar ist, wenn die Tante gleichzeitig mit diesen (also dem Sohn) anwesend ist.

alberich
11.05.2009, 15:41
so, die Tante lebt noch, ist mittlerweise über 90 Jahre.
Entscheidend ist rechtlich nicht wie alt sie ist, sondern ob sie lebt oder nicht. Zweifellos ist sie am Leben und hat somit auch alle ihr vererbten Rechte weiter inne. 90 hin, 90 her..

s einfach auf das Schreiben der Gegenseite nicht zu reagieren, da wie gesagt nur ein abgeleitetes Recht vorhanden ist, dieses nichtreagieren macht Ihn anscheinend so fuchsig.

Ja, sicher das kann man so machen. Dann steht ihr halt gemeinsam vor eurem Haus in Schweden und tragt es halt vor Ort aus. Er nistet sich im nächsten Campingplatz ein und beschmeisst euch den ganzen Tag mit Elch-Kötteln...oder so....:D
Im Ernst.
Was heisst abgeleitetes Recht? Eure Tante hat testamentarisch ein Recht geerbt, dass ihr ermöglicht dieses Recht auf ihr "genehme Personen" zu übertragen. Und zwar uneingeschränkt so wie es scheint.
Wie binbald schon gesagt hat. Solche Vereinbarungen sind immer schwierig und führen in der Mehrzahl irgendwann genau zu solchen Situationen.
Er beharrt auf sein Recht so wie ihr auf Eures. Es gewinnt der mit dem längeren Atem, mit dem besseren Anwalt, mit dem größeren Budget für einen Rechtsstreit etc....

Aber "nicht reagieren" halte ich bei dem Wunsch einer Einigung generell für keinen besonders guten Rat.... Wer nicht reagiert wird sich auch nicht einigen....

Was man eventuell mal prüfen sollte ist, ob ein dreimonatiger Aufenthalt als "angemessen " gilt. Eventuell kann man da was machen. Er hat das Recht auf Aufnethalt in diesem Haus, aber in einem für alle "angemessenem" Rahmen.
Drei Monate im Sommer können durchaus "unangemessen" sein.

Itscha
11.05.2009, 15:51
... Er nistet sich im nächsten Campingplatz ein und beschmeisst euch den ganzen Tag mit Elch-Kötteln...oder so....:D
:mrgreen:

Eure Tante hat testamentarisch ein Recht geerbt, dass ihr ermöglicht dieses Recht auf ihr "genehme Personen" zu übertragen. Und zwar uneingeschränkt so wie es scheint.

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat sie das nicht geerbt, sondern als "Ablösesumme" beim Verkauf bekommen. Richtig?

In jedem Fall wäre es mal interessant, sich die damalige Vereinbarung genau anzuschauen. Vielleicht findet sich ja ein Hinweis, dass es der Tante erlaubt ist "ihr genehme Personen" mitzubringen. Oder halt auch anders rum, nämlich dass sie und "ihr genehme Personen" ein Wohnrecht haben, was ich aber seltsam und unüblich fände (gut, is Schweden ... ;)).

Aber "nicht reagieren" halte ich bei dem Wunsch einer Einigung generell für keinen besonders guten Rat.... Wer nicht reagiert wird sich auch nicht einigen....


Das is allerdings völlig richtig!

CT
11.05.2009, 18:48
Hallo Björn!
Zumeist kennen sich die Makler in Schweden mit solchen Geschichten gut aus!
Makler sein ist in Schweden ein ehrlicher Beruf, manchmal ganz anders wie bei uns in D bzw. meine Erfahrungen in HH. Fragen kostet bei denen erst mal nichts, zumindest können die dir im Zweifels/Streitfall einen kompetenten Anwalt nennen. Ich denke, es wird im Streitfall in Schweden verhandelt werden.

bjoern.mai@gmx.de
15.05.2009, 17:31
so, Danke erstmal für die Postings, wir werden nun kommende Woche reagieren über unseren Awalt, Grundtenor dabei ist, das die Tante eben nur Mitglied einer Erbengemeinschaft war und keine Eigentümerin, daher kein alleiniges Nutzungsrecht vorliege. Der Vertrag ist im gesamten recht ungenau formuliert, sodaß viele Details eben Auslegungssache sind.
Schönes Wochenende und stürmische Grüße von der Nordsee

Björn

Wenn noch Meinungen da sind, gerne weiter posten.