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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Knöllchen aus Austria - Was tun?


fallobst
26.03.2009, 23:44
Hallo an Alle

Hier habe hier einen fall, wo mir der kollektive Erfahrungsschatz vielleicht weiter helfen kann.
Ich war im Januar nach Österreich zum Ski fahren mit den Auto gefahren. Heute nun bekam ich Post von einer Gemeinde in Österreich, die mir mitteilt, ich wäre auf einem Autobahnabschnitt mit Baustelle zu schnell gefahren. Ich kann mich an keinen Fototermin erinnern, mir ist nichts derartiges aufgefallen. Ein Foto liegt auch nicht bei.
Was passiert, wenn ich nicht zahle/reagiere? Soll ich zumindest das/ein Foto anfordern? Oder gar nicht reagieren?
Gibt es ein Rechtshilfeabkommen zwischen Dt und Au?
Gibt es hier Erfahrungen, die ich für mich nutzen kann?
Ich bin jedem Ratschlag aufgrund eigener Erfahrung/Erkenntnis dankbar. Hören sagen und ich glaube usw. bringt da wohl wenig.


Besten Dank Matthias

Dat Ei
26.03.2009, 23:47
Hey Matthias,

Gibt es ein Rechtshilfeabkommen zwischen Dt und Au?


ja, das gibt es.


Dat Ei

Hademar2
26.03.2009, 23:57
Was passiert, wenn ich nicht zahle/reagiere? Soll ich zumindest das/ein Foto anfordern? Oder gar nicht reagieren?


Lass es da drauf nicht ankommen, denn das kann teuer werden.

Dabalou
27.03.2009, 00:01
Hallo an Alle

Hier habe hier einen fall, wo mir der kollektive Erfahrungsschatz vielleicht weiter helfen kann.
Ich war im Januar nach Österreich zum Ski fahren mit den Auto gefahren. Heute nun bekam ich Post von einer Gemeinde in Österreich, die mir mitteilt, ich wäre auf einem Autobahnabschnitt mit Baustelle zu schnell gefahren. Ich kann mich an keinen Fototermin erinnern, mir ist nichts derartiges aufgefallen. Ein Foto liegt auch nicht bei.
Was passiert, wenn ich nicht zahle/reagiere? Soll ich zumindest das/ein Foto anfordern? Oder gar nicht reagieren?
Gibt es ein Rechtshilfeabkommen zwischen Dt und Au?
Gibt es hier Erfahrungen, die ich für mich nutzen kann?
Ich bin jedem Ratschlag aufgrund eigener Erfahrung/Erkenntnis dankbar. Hören sagen und ich glaube usw. bringt da wohl wenig.


Besten Dank Matthias


Ich würde ein Foto auf jeden Fall anfordern, da es absolut Beweiserheblich ist.
Falls die kein Foto liefern können, geh zum Anwalt, der hat dann sehr gute Chancen dich da raus zu holen !!!
Wie teuer war es denn ???

Roland_Deschain
27.03.2009, 00:03
Ich kann mich erinnern einen Bericht gesehen zu haben, dass die Ösis anfangen, gerade bei Baustellen am Anfang und am Ende zu filmen und dann für jedes Auto die Durchschnittsgeschwindigkeit zu errechnen. Ist die zu hoch, steht auch fest, dass du in der Baustelle zu schnell unterwegs warst.
Das könnte jedenfalls das fehlende Foto erklären.

Wurde übrigens gemunkelt, dass das auch nach Deutschland kommen soll. Damit könnte der Staat sich jedenfalls sanieren :twisted:

konzertpix.de
27.03.2009, 00:09
Streckenüberwachung nennt sich das und soll testweise auch bei uns starten oder ist es sogar bereits. Ein Grund mehr, mit Tempomat zu fahren.

Mich hätten sie jedenfalls im Februar wohl kaum erwischen können, die 7700 km für die Tour bin ich größtenteils genau nach dieser Methode gefahren. Hat einen weiteren Vorteil: ist sehr spritsparend (außer der Tempomat steht auf 200, wie es zwischen Stralsund und Rostock möglich war :twisted:). Zeit genug hatten wir zum Glück fast immer.

Mit Österreich ist nicht zu spaßen, ein entsprechendes Abkommen gibt es schon länger. Die "Tarife" sind verdammt teuer, genauso wie die Kosten für ein fehlendes Pickerl.

In der Schweiz ist das übrigens ganz genauso, wobei die Polizisten nicht einmal genau messen müssen - es reicht, sie haben den "Eindruck", du wärst zu schnell gefahren. Der Preis für sowas geht schnell in Größen, die die Reisekasse überstrapazieren, dann wird das Auto als Sicherheit konfisziert. Heißer Tip: bestenfalls genauso schnell wie die anderen fahren...

LG, Rainer

binbald
27.03.2009, 00:12
Ich bin jedem Ratschlag aufgrund eigener Erfahrung/Erkenntnis dankbar. Hören sagen und ich glaube usw. bringt da wohl wenig.
Eigene Erfahrung habe ich nicht, aber ein paar Grundlagenkenntnisse.
Es gibt ein Abkommen, demzufolge die österreichisch Knöllchen bei uns eingetrieben werden; diese Rechtshilfe kann bis hin zur Zwangsvollstreckung gehen. Ein fehlendes Bild ist noch kein Grund den Bescheid grundsätzlich nicht anzuerkennen. Du kannst Einspruch einlegen und Nachweis einfordern. Bisher war es so (2005, da war ich das letzte Mal dort), dass die von hinten geblitzt haben, nicht von vorne. Falls Du nicht selbst gefahren bist, sondern Deine Frau, kann somit der Fahrer in der Regel nicht festgestellt werden und Du bekommst eine Anonymverfügung mit Lenkerausforschung. Erfüllst Du diese nicht, erhältst Du eine Strafverfügung
Problem: in Deutschland gibt es Fahrerhaftung, aber nicht die Form der Ösi-Halterhaftung nach deren Gesetz. Das heißt, dass die Verfolgung in Deutschland nicht möglich ist, aber bei Wiedereinreise in Ösiland Du Dich strafbar gemacht hast und u.a. der Wagen (Nummernschildkontrolle, etc.) konfisziert werden kann. Weiteres Problem: Etliche deutschen Behörden (abhängig vom Grad der Erfahrung - die Südbayern sind da schlauer) kennen die genauen Regelungen nicht und ohne spezialisierten Anwalt kannst Du einen schweren Stand haben, weil die Rechtshilfe da zu weit geht.
Fazit: letzteres Vorgehen ist typisch für Autohändler mit Vorführwagen im Grenzgebiet (daher auch meine Kenntnis), für Privatfahrer ist es sinnvoller zu zahlen.
Dumm, dass das in Ö passiert ist, denn das wirksame Rechtshilfeabkommen gibt es bloß mit denen, noch nicht mit anderen...

stevemark
27.03.2009, 00:16
... hast Du denn - mit Verlaub - diesen Unsinn?!?


...

In der Schweiz ist das übrigens ganz genauso, wobei die Polizisten nicht einmal genau messen müssen - es reicht, sie haben den "Eindruck", du wärst zu schnell gefahren.

...

LG, Rainer

Es gibt da bei uns sehr genaue Regeln, wer wann was wie messen muss , und wieviel "Toleranz" man hat. Schliesslich sind wir Schweizer :)


Steve

konzertpix.de
27.03.2009, 00:19
Einem meiner Freunde erging es so und ein TV-Bericht ließ ähnliches vermuten (wobei der Sender eher BILD-Format hat). Ok, er war definitiv zu schnell unterwegs gewesen, vielleicht war es ja sogar zu seinen Gunsten ausgelegt worden und wäre er geblitzt worden, hätte es noch dicker kommen können ;)

LG, Rainer

superburschi
27.03.2009, 06:14
Ösiland :shock::roll: ich dachte immer die heißt Österreich :top: Ich glaub nicht das die Forenmitglieder aus Österreich Deutschland Piefkaya oder Piefkeland nennen ;)

twolf
27.03.2009, 08:00
Ich kann mich erinnern einen Bericht gesehen zu haben, dass die Ösis anfangen, gerade bei Baustellen am Anfang und am Ende zu filmen und dann für jedes Auto die Durchschnittsgeschwindigkeit zu errechnen. Ist die zu hoch, steht auch fest, dass du in der Baustelle zu schnell unterwegs warst.
Das könnte jedenfalls das fehlende Foto erklären.

Wurde übrigens gemunkelt, dass das auch nach Deutschland kommen soll. Damit könnte der Staat sich jedenfalls sanieren :twisted:

Der Staat kann ja nur Kassieren wenn man zu schnel war, ;-)

austriaka
27.03.2009, 08:42
Ösiland :shock::roll: ich dachte immer die heißt Österreich :top: Ich glaub nicht das die Forenmitglieder aus Österreich Deutschland Piefkaya oder Piefkeland nennen ;)

Danke :top::top::top:

In Österreich wird nach wie vor von hinten geblitzt (was für die Augen wesentlich "angenehmer" ist), das ist aber trotzdem kaum zu übersehen.
Gerade in Baustellenbereichen stehen gerne unauffällige dunkle PKWs mit 2 Personen und 1 offenen Fenster, aus dem heraus gemessen wird. Üblicherweise wird der Zu Schnell Gemessene dann zeitnah von einem zweiten PKW angehalten, wenn das aber verkehrstechnisch nicht möglich ist, kann es auch zur Anonymverfügung/Anzeige kommen. Dabei gilt die Aussage der Polizisten natürlich als Beweis, ein Foto ist also nicht unbedingt notwendig. Und auch nicht üblich, ich habe auch bei geblitzten Übertretungen in Ö noch nie ein Foto bekommen.
Normalerweise kommt mit der Anonymverfügung/Anzeige die Lenkererhebung, mit der der Fahrzeughalter aufgefordert wird, den Lenker des Fahrzeugs zu nennen, falls er nicht selbst gefahren ist. Das verzögert die Sache aber nur und verhindert nicht, dass irgendjemand zahlen muss.
Denn ist der Lenker nicht auszuforschen, bist du als Halter haftbar.

Rechtshilfeabkommen für Verkehrsübertretungen gibt es zwischen Ö und D schon seit Ewigkeiten, schon deutlich vor der EU und in beide Richtungen. Bagatelldelikte werden (wurden) üblicherweise nicht verfolgt (geringfügiges Überziehen der Kurzparkzone z.B.), alles andere wird abkassiert.

Und: die Einfahrt in einen Baustellenbereich auf der Autobahn (die Verschwenkung auf die Gegenfahrbahn) ist in Österreich extrem heruntergeregelt (auf 60, oft sogar auf 40km/h), seit da mal ein furchtbarer Unfall mit einem LKW und einem Schulbus passiert ist. Und das wird auch ziemlich streng kontrolliert...

D@k
27.03.2009, 09:03
Warst Du zu schnell, zahle einfach! Unabhängig davon, ob Du den Blitzer gesehen hast oder nicht.
1. Das Fahren über Limit kostet nicht nur mehr Sprit, beinhaltet aber auch "Sonderkosten"
2. Keiner mag sonderlich, wenn sich die Gäste in seinem Land falsch verhalten
3. Die Behörden sitzen am längeren Hebel

Letztes Jahr haben ich und mein Freund Österreicher (ein Wiener!) gleichzeitig Knöllchen für Falschparken in Wien bekommen. In Wien passiert das ziemlich schnell, das Knöllchen ist auch richtig saftig. Ich hab`s bezahlt, ohne zu murren, dazu musste ich noch die Stadtverwaltung anrufen um die IBAN herauszufinden. Du kannst den anderen Weg gehen, vermutlich aber verlierst Du und ärgerst Dich noch mehr.

Schöne Grüße

A2Freak
27.03.2009, 09:37
In der Schweiz ist das übrigens ganz genauso, wobei die Polizisten nicht einmal genau messen müssen - es reicht, sie haben den "Eindruck", du wärst zu schnell gefahren.

1994 hatte ich mal ein Erlebnis in Österreich. Bin angehalten worden und geschätzte 70 gefahren, als ich in die Ortschaft kam. Habe ganz schön gestaunt und sofort bezahlt, da ich reale 80 drauf hatte. Mein Fehler und erwischt. Kurze Zeit später habe ich in der ADAC-Motorwelt gelesen, daß das so in Österreich möglich ist. Möchte aber auch nicht wissen, wie oft da falsch geschätzt wird.

Generell bin ich auch der Meinung, zahlen und Klappe halten, wenn ich mir sicher bin, daß ich zu schnell war. Die Behörden kennen die Tricks der Autofahrer. Und ich kenne mich, ich weiß, daß ich nicht immer auf der richtigen Seite des Limits unterwegs bin.

Und gerade aktuell habe ich gerade den Fall, daß meine Freundin in einer Autobahnbaustelle auf der A45 bei Herborn geblitzt wurde. Limit 40 Km/h. Ihre Anwältin ist der Meinung, daß wir in Deutschland eine Mindestgeschwindigkeit von 60 haben. So kann man den Mandanten auch das Geld aus der Tasche ziehen. :flop:

Hopser
27.03.2009, 09:43
Limit 40 Km/h. Ihre Anwältin ist der Meinung, daß wir in Deutschland eine Mindestgeschwindigkeit von 60 haben. So kann man den Mandanten auch das Geld aus der Tasche ziehen. :flop:


Klasse!! Das bestätigt meine jahrelange berufsbedingte Erfahrung im Umgang mit "Rechtsanwälten". Gesegnet mit einem überaus gefährlichen Viertelwissen gehen die auf die Menschheit los. Na ja, vielleicht ist Deine Freundin aus Versehen an eine Expertin für Scheidungsrecht geraten...:)

Gruß
Harald

A2Freak
27.03.2009, 09:58
Hm, na ja, das wäre nicht so schlimm, wir sind ja nicht verheiratet... :lol:

Das schlimme ist, daß Ihr Vater und sie jetzt bedingungslos der Anwältin hörig sind, überspitzt gesagt.

Schmiddi
27.03.2009, 10:17
Ihre Anwältin ist der Meinung, daß wir in Deutschland eine Mindestgeschwindigkeit von 60 haben.

Watt'n Blödsinn - es gibt nur die Regel, dass Fahrzeuge, die die Autobahn befahren wollen, bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit >= 60km/h haben müssen. Somit darst da mit 'nem Trecker i.d.R. nicht drauf... Aber per Schild kann JEDE andere Geschwindigkeit als Limit gesetzt werden. Und die hat man dann einzuhalten...

Schmiddigrüße

Jan
27.03.2009, 10:19
Wenn der Vorwurf zutrifft, würde ich mich schämen und bezahlen.
Jan

likeit
27.03.2009, 10:34
nur mal so von einer Österreicherin an den Rest der Gemeinde hier:

selbst wenn DU es anforderst die müssen Dir das Foto nie und nimma zeigen!!!

Wenn DU nicht bezahlst, sondern und das ist ganz wichtig EINSPRUCH erhebst, dann kommt es zu einem Verfahren und dann wirds teuer,
da kann es dann bis zu einer Gerichtsverhandlung kommen, aber Du sei Dir sicher wirst das Foto niemals sehen!!!

Ganz ehrlich zahlen und gut sein lassen,
denn sonst wirds A richtig teuer und B richtig langwierig, und ich sag Dir zu 99% vorallem an Baustellen auf der AUtobahn kriegt die Polizei recht, denn es steht Dein Wort gegen Ihres, selbst wenn sie es nihct beweisen konnten, und dann sinds immer zwei Polizisten gegen einen Fahrer ;o)

also shit happens ;o)

Liebe Grüße CLaudia

Itscha
27.03.2009, 10:43
...selbst wenn DU es anforderst die müssen Dir das Foto nie und nimma zeigen!!!
...
da kann es dann bis zu einer Gerichtsverhandlung kommen, aber Du sei Dir sicher wirst das Foto niemals sehen!!!
... und ich sag Dir zu 99% vorallem an Baustellen auf der AUtobahn kriegt die Polizei recht, denn es steht Dein Wort gegen Ihres, selbst wenn sie es nihct beweisen konnten, und dann sinds immer zwei Polizisten gegen einen Fahrer ;o)


Auch wenn ich der Meinung bin, dass man für deine (Fahr-)Fehler gerade stehen sollte,
klingt mir das von Dir geschilderte Verfahren nicht mehr nach "Rechtsstaatlichkeit".
Eher nach Bananenrepublik.

André 69
27.03.2009, 10:53
Hallo,

... für mich ist ein "Schnellfahrticket" keine Aufregung wert, denn DAS lässt sich problemlos vermeiden! (Vieles andere Ungerechte aber nicht)
Ich weiß nur, wenn ich vom süd-östlichsten Punkt (Urlaub) in D mal nach Ö fahre, halte ich mich sklavisch an die Regeln!

Gruß André

WalterK
27.03.2009, 10:56
Und gerade aktuell habe ich gerade den Fall, daß meine Freundin in einer Autobahnbaustelle auf der A45 bei Herborn geblitzt wurde. Limit 40 Km/h. Ihre Anwältin ist der Meinung, daß wir in Deutschland eine Mindestgeschwindigkeit von 60 haben. So kann man den Mandanten auch das Geld aus der Tasche ziehen. :flop:

Vielleicht kann man der Anwältin mal die StVO leihen:
§ 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(1) Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.

An der Windelbachtalbrücke/A45 ist die Radaranlage m.W. dauerhaft installiert worden, so dass bis zum Abriss der Brücke die Staatskasse gut gefüllt sein dürfte.

Gruß
Walter

likeit
27.03.2009, 11:04
wieso Bananenrepublik, kannst DU das mal erleutern?

Ellersiek
27.03.2009, 11:25
Hallo,

... für mich ist ein "Schnellfahrticket" keine Aufregung wert, denn DAS lässt sich problemlos vermeiden! (Vieles andere Ungerechte aber nicht)
Ich weiß nur, wenn ich vom süd-östlichsten Punkt (Urlaub) in D mal nach Ö fahre, halte ich mich sklavisch an die Regeln!

Gruß André

Das mache ich sogar grundsätzlich (mit einer kleinen Toleranzgrenze nach oben). Aber was, wenn Du mal ein 120-Schild übersiehst (z.B. im Bereich von Auffahrten, wo Du dich auf den Verkehr konzentrierst) und Du dann anschließend mit 150-160 weiterfährst (wahrlich noch keine Raserei) und dann der Blitzer kommt?

Ich denkt mir dann halt : kismet - Pech gehabt, zahle und versuche weiterhin fröhlich zu bleiben, auch wenns schwer fällt.

Gruß
Ralf

André 69
27.03.2009, 11:42
Aber was, wenn Du mal ein 120-Schild übersiehst (z.B. im Bereich von Auffahrten, wo Du dich auf den Verkehr konzentrierst) und Du dann anschließend mit 150-160 weiterfährst (wahrlich noch keine Raserei) und dann der Blitzer kommt?

Gruß
Ralf

Hallo Ralf,

... ja, möglich, daß sowas passiert, wenn man aber tatsächlich aufmerksam fährt, und kein Raser, sondern ein "Normalfahrer", also auch kein Schleicher ist, halte ich sowas für unrelevant! Oder anders ausgedrückt: Entweder bin ich tatsächlich aufmerksam, und fahre zügig, ohne eine Straftat zu begehen, oder ich bin gestresst und nehme dafür Tempo raus!

PS: Ich bin die letzten 15 Jahre unfallfrei ~ 375 Tkm gefahren, und einen Punkt gehabt, aber das war ein ignorieren der Regeln, und kein Versehen!

Gruß André

Echidna
27.03.2009, 11:59
wieso Bananenrepublik, kannst DU das mal erleutern?

Weil nach unserem Verständnis ein Beschuldigter das Recht hat, mit den Beweisen konfrontiert zu werden, um sie gegebenenfalls widerlegen zu können. Wenn Du das Foto nicht sehen darfst, kannst Du auch nicht darauf hinweisen, dass Du gar nicht drauf bist, sondern Dein Nachbar, dem Du das Auto kurz geliehen hast etc . etc.

Aber da Ihr wohl die Halterhaftung habt, die wir nur in begrenztem Umfang kennen, ist es der Behörde natürlich egal, wer den Wagen gefahren hat. Soll sich doch der Halter kümmern.

(Ich habe das mit der Bananenrepublik nicht geschrieben, vermute aber, dass meine gerade geäußerten Überlegungen hinter dieser Formulierung stecken.)

Anaxaboras
27.03.2009, 12:06
Ein Knöllchen ist immer ärgerlich, ganz gleich, in welchem Land es ausgestellt wird.
Das ist aber kein Grund, sich hier die Köpfe einzuhauen oder unhöfliche Formulierungen zu verwenden. Als bitte: zurück zum freundlichen Ton.

Martin

likeit
27.03.2009, 12:18
naja DU kannst ja Stellung bezeihen, DU wirst ja auch wissen, anhand des Datums ob DU Deinem Nachbar das AUto geliehen hast oder eben nciht,

und ausserdem traue ich den österreichischen Richterund Richterinen zu jemand anhand seines Äusseren zu erkennen,
und zu beurteilen ob das der Fahrer war oder eben nicht,

aber es gilt immer noch das Unschuldsprinzip, also von wegen, armes Opfer,

nagutti, ich denke mal mehr gibts da eh nimmer zu sagen ;o)

LG CLaudia

Itscha
27.03.2009, 12:20
wieso Bananenrepublik, kannst DU das mal erleutern?

Sollte keine Beleidigung sein. Wenn ich das hier so (grob vereinfacht) lese:
1. Geschwindigkeitsschätzung möglich (so habe ich andere Aussagen gedeutet)
2. Keine Verpflichtung Beweise vorzulegen (so verstehe ich Deine Aussage)
3. Zwei Aussagen gegen eine reicht immer aus
4. Du verlierst sowieso

... dann stellen sich mir als Juristen die Nackenhaare auf.
Aber vielleicht hab ich das ja auch alles falsch verstanden (oder sehe es aus einem falschen Blickwinkel, weil ich im deutschen Justizsystem beheimatet bin).

Es klingt aber schon etwas "eigen" für meinen "rechtsstaatlichen Geschmack".

Nix für ungut...

likeit
27.03.2009, 12:21
keine Sorge,

aber SO hab ich das nicht geschrieben,
bitte ncohmal nachlesen ;o)

Liebe Grüße Claudia

Itscha
27.03.2009, 12:23
...und ausserdem traue ich den österreichischen Richterund Richterinen zu jemand anhand seines Äusseren zu erkennen,
und zu beurteilen ob das der Fahrer war oder eben nicht,


Das ist schwieriger, als Dir offenbar bewusst ist. Je nach Qualität des Fotos - wie hier im Forum - ;)

Anaxaboras
27.03.2009, 12:25
Als Bananenrepublik werden Länder bezeichnet, in denen Korruption und Bestechlichkeit bzw. allgemein staatliche Willkür vorherrschen oder denen diese Eigenschaften zugeschrieben werden.

Das ist mein letzter Aufruf, bitte wieder zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema zurückzukehren.

Martin

austriaka
27.03.2009, 12:26
Mein Eindruck ist, dass der Staat Österreich mehr Vertrauen zu seinen Beamten hat als Deutschland:
Beamte haben im Allgmeinen (deutlich) mehr Ermessensspielraum
Die Aussage eines Beamten gilt vor Gericht mehr (natürlich auch weil er nicht persönlich betroffen ist)
Daher wird bei einem Fall von "Aussage gegen Aussage", wie im vorliegenden Fall ohne Beweisfoto ja vorliegt, eher dem Beamten geglaubt.

Das Rechtssystem ist deswegen nicht besser oder schlechter, nur eben an manchen Stellen ein wenig anders...
Und Österreichische Beamte sind trotz ihres Ermessensspielraumes nicht korrupter oder bestechlicher als die anderer Länder ;)

TONI_B
27.03.2009, 13:12
Es ist ja auch nicht richtig, dass man die Radarbilder "NIE" zu Gesicht bekommt in Ö!

Zuerst gibt es eine "Anonymverfügung" an den Halter des Fahrzeuges. Wird die Strafe (meist ohnehin viel zu niedrig für das Zuschnellfahren!) bezahlt, ist die Sache erledigt.

Ist man nicht selber mit dem Fahrzeug unterwegs gewesen, kann man den Fahrer angeben.

Oder man ist der Meinung, dass die Strafe zu Unrecht besteht, dann kann man es auf eine Anzeige ankommen lassen. Ist aber auf jeden Fall teurer, wenn man "verliert". Im Rahmen des Verfahrens um die Anzeige hat man das Recht auf Einsichtnahme und kann sich die Radarbilder anschauen (zugesendet wird gar nix!). D.h. man hat zur zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft?) zu fahren. Amtsstunden beachten!

Das mit den Geschwindigekeitsschätzungen gibt es zwar, aber immer weniger, da viele Überwachungen nur mehr mit Radar-(Laser)-"Pistole" durchgeführt werden.

Es kann aber vorkommen, dass ein normaler Streifenpolizist eine massive Übertretung feststellt und dann kann auch aufgrund der Schätzung der "geschulten Amtsperson" eine Strafe ausgesprochen werden.

NIX Bananenrepulik - halt ein klein wenig anders als bei unseren Lieblingsnachbarn...:lol:

Fastboy
27.03.2009, 13:40
Wenn du in Ö von Polizisten mit Radarpistole gemessen wirst gibt es kein Beweisfoto.

Wenn du in D Augenzeuge bei einer Straftat bist, gibt es auch kein Beweisfoto.
Bei uns ist die Polizei Augenzeuge mitzuhilfe nahme einer Radarpistole.

So hat es mir ein befreundeter Polizist erklärt.

Klingt komisch, ist aber so.

LG
Gerhard

Ellersiek
27.03.2009, 13:45
Wenn du in Ö von Polizisten mit Radarpistole gemessen wirst gibt es kein Beweisfoto.

Wenn du in D Augenzeuge bei einer Straftat bist, gibt es auch kein Beweisfoto.
Bei uns ist die Polizei Augenzeuge mitzuhilfe nahme einer Radarpistole.

So hat es mir ein befreundeter Polizist erklärt.

Klingt komisch, ist aber so.

LG
Gerhard

Und genau an dieser Stelle hat es ein Richter in Herford so gesehen, das, wenn sich mehrere Fahrzeuge in Reichweite/Richtung der Pistole befinden, der Polizist nicht genau sagen kann, welches der Fahrzeuge zu schnell gefahren ist. Als Folge wurde ein Zuschnellfahrer freigesprochen.

Das fehlende Beweisfoto ist schon kritisch.

Gruß
Ralf

Fastboy
27.03.2009, 14:06
Und genau an dieser Stelle hat es ein Richter in Herford so gesehen, das, wenn sich mehrere Fahrzeuge in Reichweite/Richtung der Pistole befinden, der Polizist nicht genau sagen kann, welches der Fahrzeuge zu schnell gefahren ist. Als Folge wurde ein Zuschnellfahrer freigesprochen.

Das fehlende Beweisfoto ist schon kritisch.

Gruß
Ralf

Da gebe ich dir recht.
Aber jeder Augenzeuge ist kritisch.

Ich war einmal einer von drei Zeugen einer Straftat. Bei der Einvernahme durch die Polizei hatten wir drei haben allesamt was anderes angegeben.

Blöd für Einen, wenn man Anhand von Zeugenaussagen dann verknackt wird.
Ist aber diesseits und jenseits der Grenze gleich.

LG
Gerhard

TONI_B
27.03.2009, 14:40
Also bitte, es geht hier ja nicht um ein strafrechtliches Delikt, sondern um eine Verwaltungsübertretung! Da ist ein gewaltiger Unterschied. Wenn er den Blitz gesehen hat, gibt es auch ein Foto.

austriaka
27.03.2009, 14:59
ihm ist aber kein Blitz aufgefallen... was natürlich nicht heisst, dass es nicht doch einen gegeben hat ;)

Elric
27.03.2009, 15:37
... dann stellen sich mir als Juristen die Nackenhaare auf.
Aber vielleicht hab ich das ja auch alles falsch verstanden (oder sehe es aus einem falschen Blickwinkel, weil ich im deutschen Justizsystem beheimatet bin).

Es klingt aber schon etwas "eigen" für meinen "rechtsstaatlichen Geschmack".

Nix für ungut...
Na, dann habe ich mal was für Dich:
Ich fahre auf der BAB mit 180 auf der rechten Spur. Es war hell, trockene Witterungsverhältnisse und die Autobahn schwach befahren.
Ich nähere mich einer Aus-/Auffahrt und wechsle rechtzeitig auf die linke Spur um einen langsameren PKW zu überholen.
Kurz vor der Auffahrt war der langsamere PKW-Fahrer der Meinung nach links rüberzuziehen um ein auf die Autobahn auffahrenden PKW Platz zu machen der noch ganz am Anfang der Beschleunigungsspur war.
Ich habe eine Vollbremsung hingelegt und Lichthupe gegeben und konnte bei Gelegenheit den Spurwechsler überholen.
Dann kam eine Tempobegrenzung an die ich mich brav gehalten habe. Ich werde von dem Spurwechsler überholt. Der setzt sich vor mich und bremst mich fast aus und hält so etwas wie einen Ausweis in der Hand und fuhr dann die nächste Ausfahrt ab.
Ich war kaum zu Hause (100 km weiter) stand die Polizei vor der Tür und hat mich zu dem Vorfall befragt. Ich hatte mir da noch überlegt Anzeige zu erstatten habe es aber dummerweise gelassen.
Später flatterte mir dann ein ungeliebte Schreiben ins Haus worauf ich mir eine Anwalt genommen hatte: Der Vorwurf: Schwere Nötigung durch Drängeln usw.
Dabei wurde dann auch ersichtlich dass derjenige der mich angezeigt hatte Polizist war (deshalb waren seine Kollegen auch so schnell bei mir). Der Zeitpunkt seiner Anzeige wäre deutlich nach dem Zeitpunkt gewesen falls ich mich zu einer ebensolchen durchgerungen hätte.
Ich bin juristisch hinten runtergefallen, da der Vorwurf gegen mich eine Straftat war und der Staatsanwalt den Polizisten als Zeugen hatte.
Das Verfahren wurde dann zwar gegen Zahlung eines DM Betrages eingestellt.

Meine Meinung zu diesem Fall werde ich hier nicht kundtun ....

So long

Eric

binbald
27.03.2009, 16:01
Na, dann habe ich mal was für Dich:

wärst Du aufgefahren und hättest "nicht" gebremst, hättest Du wahrscheinlich Recht bekommen...

Elric
27.03.2009, 16:20
wärst Du aufgefahren und hättest "nicht" gebremst, hättest Du wahrscheinlich Recht bekommen...
Ich will es gar nicht werten (zumindest nicht hier im Forum). Nur meine Erfahrungen gehen eher in die Richtung dass Recht haben und Recht bekommen nicht unbedingt zusammen gehören...
Ich habe halt damals die Zahlung geleistet um nicht noch mehr Zeit mit Rechtsanwälten usw. zu verplempern. Es auf ein Verfahren hinauslaufen zu lassen war mir dann auch zu heiß.
Mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft, dass ich die Zahlung leisten werde meine Auffassung zu dem Fall zwar eine Andere ist war das Ganze für mich dann erledigt.

Gruß
Eric

Schmiddi
27.03.2009, 16:33
wärst Du aufgefahren und hättest "nicht" gebremst, hättest Du wahrscheinlich Recht bekommen...

Nöö - man hätte Dir die Bedeutung der "Richtgeschwindigkeit" und und den Begriff der "Gefährdungshaftung" (wärest Du zu Hause geblieben, hätte es den Unfall nicht gegeben - sehr allgemein ausgedrückt) erklärt. Hätte mehr gekostet, und Auto wäre auch noch kaputt gewesen. Gegen solche Leuts ist man immer der Dumme...

Und zum Eingangsposter: wenn 'ne Knolle kommt, dann zahlen... Es sei denn, Du kannst beweisen, dass das Blödsinn ist (ich habe mal eine Knolle aus Bayern bekommen, konnte aber nachweisen, dass weder ich noch mein Auto diesem Bundesland auch nur ansatzweise nahegekommen waren - war aber auch falsches Parken). Was hier ja scheinbar entfällt...

Viele Grüße,
Andreas

D@k
27.03.2009, 16:39
Nöö - man hätte Dir die Bedeutung der "Richtgeschwindigkeit" und und den Begriff der "Gefährdungshaftung" (wärest Du zu Hause geblieben, hätte es den Unfall nicht gegeben - sehr allgemein ausgedrückt) erklärt. Hätte mehr gekostet, und Auto wäre auch noch kaputt gewesen. Gegen solche Leuts ist man immer der Dumme...



Yepp!

N

Und zum Eingangsposter: wenn 'ne Knolle kommt, dann zahlen... Es sei denn, Du kannst beweisen, dass das Blödsinn ist ...

Yepp!

:D

Schöne Grüße

binbald
27.03.2009, 17:07
Nöö - man hätte Dir die Bedeutung der "Richtgeschwindigkeit"
Ah, ich habe das mit den 180 übersehen...
Ich habe mich bei dem Fall nur an einen Prozess erinnert, der vom ADAC kommentiert wurde und genau so ausging (alle Einzelheiten weiß ich nicht mehr): Rechtsfahrgebot, unnötiges nach links ausscheren und damit Gefährdung des Überholenden und letztlich Verursachung des Unfalls. Allerdings war da vermutlich kein Staatsdiener involviert...
Aber das ist OffTopic...

planar+
27.03.2009, 18:31
Zitat Ö3-Radiomeldung 06/2007:

... gem. ab 01.07.007 gültigem Abkommen können Verkehrsübertretungen deutscher Autofahrer in Italien + Austria ab € 69,- verfolgt werden...

Anfrage beim ADAC wird es bestätigen, ich fand es hier in der Presse zusätzlich.

fallobst
05.04.2009, 19:47
Es wird Zeit, dass ich mich wieder einmal zu Wort melde.
Danke für die zahlreichen Erfahrungsberichte.
Ich habe mal das Foto angefordert.

Ich habe auch schon die Erfahrung gemacht, dass es bei diesen Bußgeldern oft billiger ist zu zahlen als zu streiten.

Jedoch erinnere ich mich an einen Fall vn vor mehr als 10 Jahren, da fuhr ich mit einem Ford Escort 1,4 in den Niederlanden auf der Autobahn. Ich war im Irrtum befangen, es wären dort 130km/h erlaubt, so fuhr ich etwa 135km/h. An einer Auffahrt sehe ich eine Polizeistreife stehen. Etliche Kilometer später winken sie mich raus und erklären mir ich sei sehr schnell untwegs und zwar mit 160KM7h. Der kleine Motor im 1.4er Escort hätte das nei geschafft mit 4 Personen und Reisegepäck.
Diskussion zwecklos, die niederländische Polizei muß nichts beweisen, es reicht wenn sie es behauptet. Ich musste also eine saftige Strafe zahlen für nie gefahrene 160km/h. Eine Strafe für meine 135km/h hätte ich eingesehen, abe die für 160km/h fand ich höchst ungerecht.
Und da soll ma sich stets schämen und zahlen?
Nein! Es ensteht das Gefühl der Willkür ausgesetzt zu sein, dass untergräbt zum Schluss das Recht- / Unrechtgefühl bei den Betroffenen.
Beweise sollten EU-weit Pflicht sein.

fallobst
07.01.2010, 01:00
Obwohl das Thema seit geraumer Zeit HIER ruht, gab es in den letzten Monaten dennoch eine Reihe von Aktivitäten.

Der Anfang war die Anonymverfügung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung.
Anonymverfügung deshalb, weil es in Österreich die Halterhaftung gibt, nach der ein Fahrzeughalter für sein Fahrzeug haftet. Für eine geringfügige Rechtsverletzung fragt man in Östereich zu Beginn nicht nach, wer diese begangen hat, sondern schickt den Bescheid an den Halter, der muss im betreffenden Fall dann nachweisen, dass nicht er sondern ein anderer die Gesetzesverletzung begangen hat.
So verstehe ich das zumindest aus meiner Erfahrung nach diesem Ereignis.

Ich selbst war von dem Vorwurf überrascht, da ich nie irgendwo einen Blitz bemerkt hatte.
Damit nicht genug. Ich hatte mich beim Ski fahren leicht verletzt und nachdem mir das Auto fahren nicht so gut bekommen war, haben mich mehrer Freunde, mit denen ich unterwegs war unterstützt und haben mein Auto abwechselnd gefahren.
Während unserer Heimfahrt sind wir noch über das schweizerische Örtchen Similaun gefahren und haben unterwegs getankt und bei zwei Stellen auch Rast in Gaststätten gemacht. Es war uns nach vielen Wochen nicht eindeutig möglich, die Reihenfolge der Fahrer meines Autos zu rekapitulieren. Das noch zur Vorgeschichte.

Ich habe dann gegen die Anonymverfügung Einspruch eingelegt und danach eine Strafverfügung erhalten. Dabei wurden aus den anfänglichen 72€ 80€.
Gegen diese Strafverfügung habe ich wiederum Einspruch eingelegt und dabei auf die Tatsache hingewiesen und erläutert, wie es zu der Vielzahl der Fahrer kam und um Zustellung des Beweisfotos gebeten.
Direkt wurde auf meinen Einspruch nicht geantwortet.

Ich erhielt eine Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe.
Daraufhin habe ich meine Erläuterungen wiederholt und noch einmal darauf hingewiesen, dass in Österreich zwei und insgesamt drei Fahrer mein Auto gelenkt hatten.
Bei einer Bekanntgabe allein der zwei Fahrer für Österreich stünde immer noch nicht fest, wer denn zum fraglichen Zeitpunkt der Chauffeur war.
Um diese Frage zu klären, habe ich erneut um Zusendung eines Beweisfotos gebeten, anhand dessen wäre die Feststellung ein leichtes.

Das erfolgte natürlich nicht. Stattdessen bekam ich jetzt eine Strafverfügung über 100€ wegen Verstosses gegen §103 Abs 2 KFG - der regelt die sogenannte Lenkerauskunft.
Dagegen habe ich wieder Einspruch erhoben mit dem Hinweis, dass ich mich nicht weigere, sondern den Fahrer aus wiederholt genannten Gründen nicht ermitteln konnte.
Die wurde wieder abgelehnt, bei mehreren Fahrern muss ich eben ein Fahrtenprotokoll führen. Das es keine dauerhafte Angelegenheit war, dass mehrere fahre ein Fahrzeug gelenkt hatten, spielte auch keine Rolle. Ich weiß nicht, ob Östereicher in solchen Fällen wirklich sofort ein Fahrtenbuch führen.
Mir erscheint das Beharren darauf weltfremd und legt dem Fahrzeugbesitzer Nachweispflichten auf, denen sich der Staat bei seinen Vorwürfen entzieht, obwohl ein Radarfoto anzufertigen ein unvertretbarer Aufwand darstellt.
Nun folgte eine Straferkenntnis für mich, der Vorwurf war nur noch die nicht erteilte Lenkerauskunft.
Bin ich so weit gegangen, so habe ich auch dagegen Berufung eingelegt.
Nach einem weiteren Brief mit einer Rechtsbelehrung wegen meines Einspruchs folgte eine kleine Pause und in dieser Woche bekam ich wieder Post vom Bezirkshauptmann.
Meine Berufung wurde abgewiesen.Aus den 100€ wurden dadurch 130€.

Jetzt kann ich überlegen, was ich weiter tun oder nicht tun sollte.

Hier in meinem Fall war es eben nicht so, wie oft gesagt. Nach einem Widerspruch gegen Anonymverfügung und Strafverfügung bekam ich nicht die Möglichkeit zur Akteneinsicht angeboten oder ein Beweisfoto zugeschickt.
Mit dem Wechsel der Begründung für ein Strafgeld wegen der lenkerauskunft, spielte ein oder kein Foto keine Rolle mehr.
Für mich unverständlich ist das Beharren auf diese Lenkerauskunft unverständlich, da ich im konkreten Fall mindestens eine Person unschuldig benennen müßte und die Behörden auch dann noch nicht den Fahrer zum fraglichen Moment kennen. Dann hätte sich möglicherweise nur die Begründung geändert, dann hieße es nicht wegen Unterlassung einer Auskunft sondern wegen ungenauer oder falscher Angaben.

Die Rechtslage zwischen Deutschland und Österreich ist diese:
(Zitat Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs ARBÖ)

EU-weite Vollstreckbarkeit von Verkehrsstrafen

Die EU hat die gegenseitige Vollstreckung von Verwaltungsstrafen mit 22.3.2007 auf Grund eines Rahmenbeschlusses (ABl L 76/16 vom 22.3.2005) eingeführt. Österreich hat den Rahmenbeschluss mit dem EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz ins nationale Recht umgesetzt. Das Gesetz ist am 1.3.2008 in Kraft getreten.

Für die Vollstreckung von Verkehrstrafen ab 70 Euro in Österreich, welche im EU-Ausland verhängt wurden, ist eine Grundvoraussetzung, dass das Land, indem die Verkehrsübertretung stattgefunden hat und das Land, in dem der Wohnort des Fahrers liegt, die gesetzlichen Möglichkeiten zur zwangsweisen Eintreibung von Geldstrafen geschaffen haben.



Die Behörden im Vollstreckungstaat müssen überprüfen, ob das Verfahren im EU-Staat, in dem die Übertretung begangen worden ist und eine rechtskräftige Entscheidung getroffen worden ist, ordnungsgemäß und rechtsstaatlich durchgeführt worden ist und den Betroffenen vor der Exekution Gelegenheit geben, sich zu äußern. Weiters muss die im Rahmenbeschluss vorgesehene Bestätigung der ausländischen Behörde vorliegen.

Erst dann darf exekutiert werden .

Derzeit haben neben Österreich auch Dänemark, Großbritannien, Finnland, Frankreich, Litauen, die Niederlande, Rumänien, Slowenien, Tschechien und Ungarn, Polen und Spanien den EU-Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen umgesetzt.

Sonderfall Deutschland:
Hier ist die Umwandlung des Rahmenabkommens in nationales Recht in Deutschland für Österreich nicht von Bedeutung ist, da Deutschland mit Österreich schon seit Jahren ein Gegenseitigkeitsabkommen unterhält, das die Eintreibung von Verkehrsstrafen (ab DM 50 entspricht ca. Euro 25) erleichtert.

noch einmal oben genannte Quelle

Verhältnis Österreich - Deutschland

Grundsätzlich besteht zwischen Österreich und Deutschland ein bilaterales Abkommen zur Vollstreckung von Verwaltungsstrafen (Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen, BGBl 1990/526). Dies besagt, dass Verwaltungsstrafen des einen Staates, die Besitzer von KFZ betreffen, die in dem anderen Staat zugelassen sind, nicht nur zugestellt werden, sondern auch vollstreckt werden. Allerdings besteht für Deutschland keine der oben genannten Privilegierung der Behörden wie in Österreich. Wird daher die Zahlung einer österreichischen Verkehrsstrafe vom deutschen Zulassungsbesitzer verweigert und eine Lenkerauskunft nach § 103 Abs 2 KFG nicht befolgt, lehnen die deutschen Behörden aufgrund der deutschen Verfassungslage die Vollstreckung ab.

Die österreichischen Behörden werden daher künftig vermehrt dazu übergehen, entweder vor Ort die Identität des deutschen Zulassungsbesitzers festzustellen oder bei automatisierter Geschwindigkeitsüberwachung die Aufnahmen so zu gestalten, dass dabei auch die Identität des Lenkers festgestellt werden kann.

Zuletzt geändert: 26.07.2006


Der ADAC gibt auf seinen Internetseiten noch folgende Informationen

Die Verfolgung wegen Nichtmitwirkung bei der Aufklärung einer Verwaltungsstrafsache im Rahmen einer sog. Lenkererhebung wird von den österreichischen Verwaltungsbehörden verstärkt auch gegenüber ausländischen, speziell deutschen Fahrzeughaltern praktiziert.

Die Verweigerung der Auskunft bezüglich des Fahrzeugführers bzw. bei Erteilung einer unrichtigen Auskunft können auch Personen mit Auslandswohnsitz nach § 103 Abs. 2 KFG bestraft werden. Die meisten Innenministerien der deutschen Bundesländer, denen die Vollstreckungsbehörden für die Durchsetzung österreichischer Bescheide unterstellt sind, sind jedoch inzwischen zur Auffassung gelangt, daß die Vollstreckung österreichischer Strafverfügungen gegen deutsche Kfz-Halter wegen Nichtbenennung des jeweiligen Fahrers gegen fundamentale deutsche Rechtsgrundsätze verstoße.

Hierzu ergangene Runderlasse oder Anweisungen der Innenminister (z. B. derjenige von Rheinland-Pfalz) haben vorwiegend folgenden oder ähnlichen Wortlaut: "Amtshilfeersuchen österreichischer Behörden auf Grund des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen vom 31.05.1988 (BGBl. 1990 II S. 357), mit denen österreichische Verwaltungsstrafen gegen deutsche Kraftfahrzeughalter wegen Nichtbenennung des Fahrers vollstreckt werden sollen, bitte ich nicht mehr auszuführen. Die Vollstreckung derartiger Strafverfügungen gegen deutsche Kraftfahrzeug-halter würde das Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht zugunsten naher Angehöriger und das Verbot, zur Selbstbezichtigung verpflichtet zu werden, verletzen und rechtfertigt die Ablehnung der Vollstreckungsersuchen nach Artikel 4 Abs. 1 des Vertrages."

Soweit rechtskräftige österreichische Bescheide, die unter Verletzung des Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechts gemäß § 103 Abs.2 KFG ergangen sind, in Deutschland nicht mehr zwangsweise durchsetzbar sind, können diese weiterhin in Österreich selbst vollstreckt werden.


Bleibt die Frage, wie sieht es mit der Verjährung aus, wann wäre diese Angelegenheit von der Seite erledigt?

wieder Zitat aus Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs ARBÖ

Das VStG unterscheidet drei Arten der Verjährung: Verfolgungsverjährung, Strafbarkeitsverjährung und Vollstreckbarkeitsverjährung.

Die Verfolgungsverjährung gemäß § 31 Abs 2 VStG beträgt grundsätzlich sechs Monate. Allerdings beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr bei Verwaltungsübertretung der Gefährdung, Verkürzung oder Hinterziehung von Landes- und Gemeindeabgaben. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem die strafbare Tätigkeit abgeschlossen worden ist bzw. ab dem das strafbare Verhalten aufgehört hat.

Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Zustellung eines Bescheides, sondern der Zeitpunkt, an dem die Behörde eine erste taugliche Verfolungshandlung gegen eine bestimmte Person gesetzt hat.

Die Strafbarkeitsverjährung gemäß § 31 Abs 3 VStG tritt drei Jahre nach dem Zeitpunkt, an dem die strafbare Tätigkeit abgeschlossen worden ist bzw. das strafbare Verrhalten aufgehört hat, ein.

Die Vollstreckbarkeitsverjährung gemäß § 31 Abs 3 VStG tritt drei Jahre nach Rechtskraft des Straferkenntnisses 1. Instanz ein.

Zuletzt geändert: 26.07.2006


Das heißt für mich:

A Bezahlen und alles ist erledigt.

B 3 Jahre Abwarten bis ich wieder nach Österreich fahre.

C Nach Österreich fahren wann ich will, sollte mein Aufenthalt von Amts wegen bemerkt werden: zahlen oder ersatzweise 1 Tag in den Karzer.

D Österreich wendet sich an deutsche Behörden und bittet um Hilfe bei der Vollstreckung. (Aufgrund der rechtliche Vorbehalte bei einem Fall wie hier, vermute ich eine Ablehnung. Weiß aber nicht, ob deutsche Behörden noch den Standpunkt vertreten, wie er dem erwähnten Runderlass zugrunde liegt.)


Ich schildere dies hier so ausführlich, damit sich jeder der jetzt einen Skiurlaub
oder im Sommer seine Bergtour vor sich hat, den weiteren Ablauf nach einem Bußgeld vorstellen kann und sich dadurch vielleicht leichter entscheiden kann.

Ich überlege auch noch, wie weit ich meinen Testballon noch steigen lasse.

Es grüßt Matthias

WB-Joe
07.01.2010, 01:13
Naja, nach über 20 Jahren kann ich nur so viel sagen, zahl schnell oder es wird teuer....

Und meistens haben die recht und Fotos.

Ich fahr fast jedes Wochenende (aus München) rein ins tirolerische......:top::top::top:

RainerV
07.01.2010, 01:28
Hallo Matthias,

ich kann Dein Verhalten nicht nachvollziehen. Aber das muß ich auch nicht.

Deine Geschichte hört sich auf einmal völlig anders an, als ursprünglich. Auf einmal gibts haufenweise andere Fahrer, von denen ursprünglich vor der entsprechenden Diskussion über genau diesen Punkt nie die Rede war. Auch gabs von Dir nie eine Aussage, ob der Vorwurf überhaupt berechtigt ist, oder zumindest berechtigt sein könnte. Normalerweise kennt man sich selbst so gut, daß man einschätzen kann, ob der Vorwurf berechtigt sein könnte.

All das hinterläßt bei mir einen sehr zwiespältigen Eindruck.

Nun wirds also schon mal deutlich teurer als ursprünglich. Streite ruhig weiter, selbst schuld, wenns dann richtig teuer wird. Ich kann diese Streit-Mentalität nicht nachvollziehen. Und das alles wegen einer Lappalie.

Rainer

jrunge
07.01.2010, 01:32
Ich kann mich erinnern einen Bericht gesehen zu haben, dass die Ösis anfangen, gerade bei Baustellen am Anfang und am Ende zu filmen und dann für jedes Auto die Durchschnittsgeschwindigkeit zu errechnen. Ist die zu hoch, steht auch fest, dass du in der Baustelle zu schnell unterwegs warst.
...
Etwas OT: Diese Verfahren gibt's in Dänemark auf vielen Straßen schon länger als 20 Jahre (auch ohne Baustellen). Dort sind auf den Straßen dann gelbe Ts im Abstand von 1 km, in der Luft filmt ein Hubschrauber, misst die Zeit für den gefahrenen km und etwas dahinter wird dann abkassiert. Das System funktioniert heute noch. :(

Zwischen D und DK gibt es inzwischen übrigens auch ein Rechtshilfeabkommen, selbst bei Parkgebührverletzungen kommt das Knöllchen zu Haus in D an.

WB-Joe
07.01.2010, 01:46
Ich bin mir ned ganz sicher was das soll....

Ich bin seit 25 Jahren ein verfluchter Schnellfahrer und trete meinen BMW gnadenlos, aber ich halte jedes verdammte Tempolimit ein!
Mein BMW muß jeden Tag 100 KM laufen, und das tut er auch, meistens nicht unter 180KMH. Und es macht wirklich Spaß wenn der nauf zieht......

Der BMW-V8-Reini......:mrgreen::mrgreen:

jrunge
07.01.2010, 02:09
Ich bin mir ned ganz sicher was das soll....

Ich bin seit 25 Jahren ein verfluchter Schnellfahrer und trete meinen BMW gnadenlos, aber ich halte jedes verdammtes Tempolimit ein!
Mein BMW muß jeden Tag 100 KM laufen, und das tut er auch, meistens nicht unter 180KMH. Und es macht wirklich Spaß wenn der nauf zieht......

Der BMW-V8-Reini......:mrgreen::mrgreen:
Wird das jetzt hier ein Autoforum, Du Raser? :mrgreen:

WB-Joe
07.01.2010, 02:16
Wird das jetzt hier ein Autoforum, Du Raser? :mrgreen:
Ich nagl euch alle!:mrgreen::mrgreen::mrgreen: V8

Hopser
07.01.2010, 09:29
Hallo Matthias,

ich kann Dein Verhalten nicht nachvollziehen. Aber das muß ich auch nicht..

Nun wirds also schon mal deutlich teurer als ursprünglich. Streite ruhig weiter, selbst schuld, wenns dann richtig teuer wird. Ich kann diese Streit-Mentalität nicht nachvollziehen. Und das alles wegen einer Lappalie.

Rainer

Du sprichst mir aus Der Seele!! Ich finde diese "erst einmal gehe ich dagegen an"-Mentalität auch zum K...... Wenn ich mich im Ausland bewege muss ich mich den dort geltenden gesetzlichen Vorschriften anpassen. Fest steht ja wohl, dass zu schnell gefahren worden ist. Also Mund zu und Portemonaie auf. Diese Jammermentalität ist einfach unerträglich.

Gruß
Harald

Ellersiek
07.01.2010, 10:03
Du sprichst mir aus Der Seele!! Ich finde diese "erst einmal gehe ich dagegen an"-Mentalität auch zum K...... Wenn ich mich im Ausland bewege muss ich mich den dort geltenden gesetzlichen Vorschriften anpassen. Fest steht ja wohl, dass zu schnell gefahren worden ist. Also Mund zu und Portemonaie auf. Diese Jammermentalität ist einfach unerträglich.

Gruß
Harald

:top::top::top:

Wenn man Misst gebaut hat, dann muss man auch dazu stehen und (noch viel schwieriger) einen eigenen Fehler zugeben!!

Gruß
Ralf, der auch sehr gerne schnell fährt!

modena
07.01.2010, 10:18
Mein Gott bei den Beträgen wärs mir nicht den Aufwand wert mehrfach zu schreiben.
Deine Zeit und Mühe musst ja auch irgendwie berücksichtigen.

Mich hats in Österreich auch schon 2-3x erwischt.
Da bezahlt man halt die 30-60€ und zieht von dannen.

Bei denselben Überschreitungen hätt ich in der Schweiz locker das 5-10x bezahlt.

Also von dem her weder die Mühe noch die Nerven wert.

Und übrigens, heutzutags gibts teilw. Infrarotblitze, die sieht man nicht mehr wenn sie auslösen. ;)

LG

Nebukadnezar66
07.01.2010, 11:17
Und übrigens, heutzutags gibts teilw. Infrarotblitze, die sieht man nicht mehr wenn sie auslösen. ;)


Und von denen gibt es jetzt immer mehr in Österreich, und auch schon einige mit Filmkameras kombinierte, wobei am Video von vorne festgestellt wird, welches Fahrzeig und wohl auch welcher Fahrer gerade gemessen wurde.

Dazu die Infos aus der Presse was das neue Jahr so an Änderungen bringt:
>>> Deutsche Raser: Österreich entgingen 50 Mio.
>>> Im neuen Jahr gibt es für Autofahrer einige Änderungen.
>>> So können deutsche Temposünder künftig in ihrer Heimat belangt werden,
>>> weil nun auch von vorne geblitzt wird.
>>> In den letzten zehn Jahren entgingen Österreich 50 Mio. Euro.

P.S.: Verstehe selbst das Verhalten nicht ganz, denn wenn ich in einem Land zu Gast bin, dann habe ich mich auch an die Regeln dieses Landes zu halten.
Wenn es in Österreich nun mal rechtlich so vorgesehen ist, das der Halter des Fahrzeuges zu wissen hat, wer das Fahrzeug lenkt (er hat sich übrigens auch davon zu überzeugen das dieser fahrtüchtig ist und das dieser eine gültige Lenkerberechtigung besitzt) dann ist das eben mal so.
Das ist aber nur meine persönliche Meinung

Fastboy
07.01.2010, 12:31
@Nebukadnezar66

Da muss ich Dir voll zustimmen. Man ist doch immer an die Gesetze des Landes gebunden.

Wenn in Dschukmenistan das Abschlachten von Ziegen auf offener Starße erlaubt ist, heißt das nicht das ein Dschukmenistaner das auch in einem anderen Land darf.

Da vestehe noch einer die Europäische-"UNION". :?:

LG
Gerhard

binbald
07.01.2010, 16:19
Ich hab's Dir oben schon geschrieben, wie das ablaufen wird und bleibe dabei: zahlen ist für Dich als Privatmann die schonendste Lösung.

christoph.ruest
07.01.2010, 17:08
@Modena:
Ich hab mir beim Durchlesen (oder besser Überfliegen) des Threads auch schon ein paar mal gedacht, dass viele hier wohl froh sein können, dass sie nicht in der Schweiz unterwegs sind / waren.

Ich hab mal kurz nachgeschaut.

Der Threadersteller schreibt, er hätte ein Anonymverfahren über 73€ wegen zu schnellen Fahrens auf der Autobahn bekommen.
Leider habe ich im Bussgeldkatalog des ÖAMTC keinen Eintrag über 60€ für zu schnelles Fahren auf der Autobahn gefunden. 60€ kostet es im Anonymverfahren, wenn man auf der Autobahn 30 km/h zu schnell war. Wenn es in diesem Fall 73€ sind, war er wohl noch schneller...
In der Schweiz hört der Bussgeldkatalog auf der Autobahn bei einer Übertretung von 25km/h auf. Bei 25km/h zu viel (auf der Autobahn, abzüglich der Toleranz von 4-8 km/h je nach Messart) gibt es keine Busse mehr, sondern eine Verzeigung und dann wird es teuer (schnell mal ein paar Tausend Fr. und selbstverständlich Ausweisentzug für mindestens 3 Monate und im Wiederholungsfall deutlich mehr).

Ganz ehrlich: ich finde es immer wieder herrlich amüsant, wenn sich Deutsche oder Österreicher über ihre "Bussen" ärgern. Hier kostet eine Stunde im Parkhaus fast mehr, als bei euch ein Tag in einer Halteverbotszone...

Gruss (aus der schönen, teuren Schweiz) ;)

Christoph

binbald
07.01.2010, 17:13
Ganz ehrlich: ich finde es immer wieder herrlich amüsant, wenn sich Deutsche oder Österreicher über ihre "Bussen" ärgern. Hier kostet eine Stunde im Parkhaus fast mehr, als bei euch ein Tag in einer Halteverbotszone...
Deswegen verdient Ihr auch mehr.
Deswegen überfremden wir Euch auch allmählich.
;) :)

Hier fahre ich auch gerne schneller - in der Schweiz nie; da ist Nutzen-Schaden irgendwie so aus der Balance, dass die "Erziehung" wirkt. Was bei uns in D abgeht, halte ich für naja, :lol:

christoph.ruest
07.01.2010, 17:17
Dazu fällt mir ein:
Ein Kollege von mir (Deutscher) arbeitet je Teilzeit hier und in Deutschland.
Er beschwert sich jeweils darüber, dass er hier ein "Sauschwabe" und dort ein "Kuhschweizer" ist - zu schnell fahren tut er aber überall :D

Gruss

Christoph

BodenseeTroll
08.01.2010, 13:48
Ich hab mir beim Durchlesen (oder besser Überfliegen) des Threads auch schon ein paar mal gedacht, dass viele hier wohl froh sein können, dass sie nicht in der Schweiz unterwegs sind / waren.

Stimmt. In der Schweiz kann es RICHTIG teuer werden, wie hier (http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,670789,00.html) nachzulesen. Über 200.000€. :shock:

Viele Grüsse vom Bodensee,

Michael

modena
08.01.2010, 14:47
Beispelsweise hat es mich in Österreich auf der Autobahn erwischt.
Ich musste vor ein paar Jahren den GT3 eines Kollegen in den Service bringen und da muss man halt mal etwas ausprobieren was da geht.
So hat es mich auf der leeren Autobahn in der 100er Zone mit 140 erwischt.
Da kommen die freundlichen Österreicher und wollen halt so um die 40€ dafür haben und man bezahlt es eben ohne Diskussion. Hat ich eh noch Schwein, vor der 100er Zone war ich noch deutlich schneller unterwegs.
In der Schweiz wird man bei so einer Übertretung wie ein Schwerverbrecher behandelt, den Wisch ist man einige Zeit los und ein paar Tausender sowieso.

Oder letztes Jahr ebenfalls in Österreich war ich auf einer schön geraden Bundesstrasse ein klein wenig schneller als erlaubt mit dem Moped unterwegs, als plötzlich jemand mit einem Golf ohne Blinker rechts abbiegt.
Ich musste also auf die leere Gegenfahrbahn ausweichen um den Golf nicht hinten reinzuknallen. Und damit habe ich eine Sicherheitslinie überfahren wo die Polizei gleich 20m weiter stand. Wie immer waren sie sehr freundlich und haben mir für zu schnell und Sicherheitslinie 60€ abgenommen. Mein Gott muss ich da sagen, halb so schlimm.


LG

modena
08.01.2010, 14:54
Deswegen verdient Ihr auch mehr.
Deswegen überfremden wir Euch auch allmählich.
;) :)



Weil wir mehr verdienen, bezahlen wir für Wohen, Essen, Krankenkasse, Gas, Autoversicherungen, Rundfunkgebühren, Telefongebühren, Abfallgebühren etcpp. ja auch viel, viel, viel mehr als die Deutschen oder Österreicher. Dass uns am ende des Jahres so viel mehr bleibt wag ich zu bezweifeln.

Als kleines Beispiel, mein Paps bezahlt für sich, meiner kleinen Schwester und meiner Mutter für die Krankenkasse jährlich um die CHF 15000.-. Und viel mehr als die Grundversicherung und wenig extra ist da nicht drin....

LG

RainerV
08.01.2010, 15:19
...
Als kleines Beispiel, mein Paps bezahlt für sich, meiner kleinen Schwester und meiner Mutter für die Krankenkasse jährlich um die CHF 15000.-. Und viel mehr als die Grundversicherung und wenig extra ist da nicht drin....

Marcel, gerade viele deutsche Ärzte gehen in die Schweiz, weil die Zustände in deutschen Krankenhäusern erschreckend sind. Für das Personal wie auch für die Patienten. Ich habe es die letzten Monate ganz bitter erfahren müssen.

Eine überalternde Gesellschaft, die sich eine angemessene Gesundheitsvorsorge nicht mehr leisten kann oder noch schlimmer, nicht leisten will (gehören wir nicht zu den reichsten Völkern der Erde?), die setzt falsche Prioritäten. Vielleicht machen es die Schweizer einfach besser?

Ich wäre mir übrigens nicht sicher, ob die Beiträge in Deutschland wirklich so viel niedriger ist. Aber es dürfte schwer vergleichbar sein.

Rainer

modena
08.01.2010, 15:37
Marcel, gerade viele deutsche Ärzte gehen in die Schweiz, weil die Zustände in deutschen Krankenhäusern erschreckend sind. Für das Personal wie auch für die Patienten. Ich habe es die letzten Monate ganz bitter erfahren müssen.

Das stellt man fest, die Ärzte und das Pflegepersonal wie auch sehr viele in der Gastronomie sind in den letzten Jahren vor allem aus Deutschland zugewandert.
Man hört kaum mehr Schweizer wenn man sich in ein Restaurant setzt oder auch ins Spital muss.
Aber du kannst den durchschnittlichen Lohn in der Schweiz auch nicht mit einem Arztgehalt vergleichen, die verdienen hier schon sehr viel mehr als zuhaus. Da bleibt sicher auch was hängen.
Z.B. in meiner Heimatgemeinde wurde dem neuen Arzt aus Deutschland eine Arztpraxis und eine neues Haus von der Gemeine finanziert und schlecht bezahlt wird er auch nicht. Unsere Bodenpreise in meiner Gemeinde betragen ca. CHF 3'000.- pro Quadratmeter in einer tollen Berggegend. Nur mal so als Vergleich....

Aber wer hier für 3500-4500.- z.B. auf den Bau arbeitet oder auch sonstwo in einer ähnlichen Lohngegend, der hat nach Steuern, Wohnung, Essen etcpp. auch nicht wirklich mehr wie wenn er zuhaus geblieben wär. Es sei denn er lebt hier sehr, sehr sparsam und trägt das Geld nach Hause zurück.



Eine überalternde Gesellschaft, die sich eine angemessene Gesundheitsvorsorge nicht mehr leisten kann oder noch schlimmer, nicht leisten will (gehören wir nicht zu den reichsten Völkern der Erde?), die setzt falsche Prioritäten. Vielleicht machen es die Schweizer einfach besser?

Ich wäre mir übrigens nicht sicher, ob die Beiträge in Deutschland wirklich so viel niedriger ist. Aber es dürfte schwer vergleichbar sein.

Rainer

Das Problem ist dass die Gesundheitskosten hier in der Schweiz, wegen einem viel zu dichten Spitalnetz, wegen der guten Ausstattung in jedem unwichtigen Bereich dieser Spitäler, wegen nicht genehmigter oder hier kaum günstigerer Generika, natürlich wegen den hohen Löhnen, wegen den fehlenden Anreizen für Ärzte Geld zu sparen, wegen einer sehr starken Pharmelobbie etc. ständig ins unermessliche steigt.
Viele können sich das einfach nicht mehr leisten und somit muss der Staat die Kosten tragen. Und ich bezweifel doch stark, dass die Deutschen derartige Krankernversicherungen bezahlen.
Meine Grundversicherung, 30 jähriger Mann, kostet mich im Jahr ca. 6'000.- ohne alles ohne scharf. ;)
Brauchen tu ich es nie, bezahlen ist Pflicht, also eigentlich eine Kopfsteuer.

Interessant wird es wenn man älter ist und evtl. gar ein Pflegefall wird.
Unter CHF 5000.- pro Monat für einen einfachen Altersheimplatz geht da gar nix, nach oben offen!
Das heisst wenn du es dir nicht leisten kannst, wird dein Haus und alles wofür du dein Leben lang gearbeitet hast gepfändet und dann springt der Staat ein. :shock:
Dafür kann man sich auch wunderbar in ein 4* Haus einquartieren und wird sicherlich noch besser behandelt. ;)
Es steht also in keinem Verhältniss für die erbrachte Leistung.


LG

D@k
08.01.2010, 15:42
Und diese Finanzlöcher stopft man mit richtig saftigen Knöllchen:D

Schöne Grüße

christoph.ruest
08.01.2010, 18:40
Marcel, weisst du auch sicher, wovon du redest (bist du Pflegender, Arzt, oder arbeitest zumindest sonst in einem Spital?) oder ist das nur Hörensagen?
Ich will dir wirklich nicht zu nahe treten, aber bei sehr vielem, was du in deinem letzten Beitrag geschrieben hast, kann ich aufgrund meiner Erfahrung sowie meines Empfindens nur den Kopf schütteln...

Gruss

Christoph

modena
08.01.2010, 20:58
Ich bin zwar weder Arzt noch Pfleger, werde aber von vielen Spitälern beauftragt und bin in dem Thema recht bewandert, sonst würd ich das nicht schreiben.

Was genau gefällt dir nicht an meinen Aussagen?

christoph.ruest
08.01.2010, 22:18
Wie gesagt: es sind einfach ein paar Aussagen, die ich so nicht unterschreiben könnte...


wegen einem viel zu dichten Spitalnetz, wegen der guten Ausstattung in jedem unwichtigen Bereich dieser Spitäler


Dass das Spitalnetz grundsätzlich zu dicht ist, wage ich zu bezweifeln.
Ausserdem ist es so, dass "unwichtige" (also nicht gut ausgelastete) Bereiche ziemlich gnadenlos geschlossen werden. Ja, da durfte ich auch schon meine Erfahrungen machen.

Was allerdings stimmt: es gibt viele Spitäler, die sich in Bereichen versuchen, von denen sie eigentlich besser die Finger lassen würden. Es ist nicht nötig, dass jedes Kantonsspital ein Herzkatheterlabor unterhält, in dem es dann 50 Fälle pro Jahr behandelt. Das ist viel zu wenig um Routine zu haben, dadurch wird es zuerst mal gefährlich und als nächstes so richtig teuer.
Nur so als Vergleich: das USZ hat 2008 rund 1'200 PKIs durchgeführt, währenddem ein Spital Thurgau AG gerade mal 61 gemacht hat...
Somit würde ich dir vollkommen zustimmen, hättest du gesagt, man sollte gewisse Bereiche (insb. im Bereich der sog. "Spitzenmedizin") zentralisieren.


nicht genehmigter oder hier kaum günstigerer Generika


Die Generikas müssen und werden von der SwissMedic genau so genehmigt, wie das Originalpräparat auch, wenn sie die entsprechenden Bestimmungen (u.A. Patentrechte, etc.) einhalten. Die Entwicklung eines neuen Medikaments dauert 8 bis 12 Jahre und kostet dem Pharmaunternehmen im Durchschnitt 1,5 Milliarden SFr. Ich hab da schon ein gewisses Verständnis dafür, dass die Pharmaunternehmen dann nicht möchten, dass 2 Jahre später gleich ein Generikum auf den Markt kommt, weshalb ich den 20-jährigen Patentschutz auch nicht für übertrieben erachte. Wenn du nur die Zulassungsliste des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) anschaust, dann stimmt es schon, dass dort nicht so viele Generikas eingetragen sind. Allerdings liegt das daran, dass sich in dieser Liste nur kassenpflichtige Medikamente finden. Geben tut es allerdings viel, viel mehr (und die werden auch eingesetzt!).
Die weltweit am häufigsten verschriebenen Medikamente sind Statine. Ein sehr gebräuchliches ist dabei z.B. das Simvastatin (Handelsname Zocor). Eines der Generika ist 56% günstiger.
Oder nehmen wir Acetylsalicylsäure (ein Blutverdünnungsmittel - Handelsname "Aspirin"). Auch hier ist das Generikum 47% günstiger. Und dabei handelt es sich absolut nicht um Ausnahmen! Gewisse Generikas sind auch in der Schweiz bis zu 70% günstiger als die Originalpräparate...


natürlich wegen den hohen Löhnen


Im Vergleich mit anderen Berufen und insb. Arbeitszeiten finde ich die gar nicht so hoch. Ausserdem habe ich zwei Bekannte, die als Personalvermittler arbeiten und sie beide haben mir versichert, sie würden es niemals schaffen, einen Maurer oder einen Chauffeur dazu zu bringen, zu dem Stundenlohn zu arbeiten, wie es ein Arzt tut.


wegen den fehlenden Anreizen für Ärzte Geld zu sparen


Das war einer der Gründe, warum ich dich gefragt habe, ob du in dem Bereich arbeitest. Du kannst mir glauben: die "Anreize" (wenn man dem überhaupt noch so sagen kann) sind mehr als nur hoch...


Meine Grundversicherung, 30 jähriger Mann, kostet mich im Jahr ca. 6'000.-
Brauchen tu ich es nie, bezahlen ist Pflicht, also eigentlich eine Kopfsteuer.


So viel kostet etwa ein "normaler" Skiunfall.
Fährst du Ski? :lol:
Wenn du einen (nicht völlig harmlosen) Autounfall hast, kostet allein die Standardfolge "Ultraschall - Röntgen - CT" so viel. Kommt noch der eine oder andere MRI-Untersuch oder sogar ein PET-Scan dazu... :roll:
Wenn du in eine Lawine kommst (völlig unschuldig auf einer präparierten Piste - auch dort kann das passieren) kostet es im Schnitt 50'000 Fr. Wer bezahlt das, wenn du nicht versichert bist?


Unter CHF 5000.- pro Monat für einen einfachen Altersheimplatz geht da gar nix, nach oben offen!


Ich hatte da etwas andere (wesentlich höhere) Zahlen im Kopf...


Das heisst wenn du es dir nicht leisten kannst, wird dein Haus und alles wofür du dein Leben lang gearbeitet hast gepfändet und dann springt der Staat ein.


Ich habe da schon ein paar Fälle (auch in der Familie) erlebt, wo man es sich nicht leisten konnte. Der Staat ist eingesprungen, ja. Gepfändet wurde aber nichts.


Dafür kann man sich auch wunderbar in ein 4* Haus einquartieren und wird sicherlich noch besser behandelt. ;)


DAS wiederum stimmt :top:

Gruss

Christoph

mboesch
08.01.2010, 22:21
sorry, um noch etwas weiter abzugleiten:
Was modena schreibt hat durchaus einiges an sich... die Erlebnisse sind wahrscheinlich aber in der Region Graubünden etwas ausgeprägter als anderswo.
Wir habe ein Problem, Hausarztpraxen auf dem Land zu besetzen, es finden sich kaum mehr Nachfolger und die meisten stehen 10 Jahre vor der Pensionierung. Es sind nicht nur die finanziellen Aspekte, welche Ärzte und Pflegepersonal zur Übersiedlung in die Schweiz bewegen, oftmals ist es die schlichtweg interessantere Tätigkeit (mehr Eigenverantwortung, nicht alles wir abdelegiert), die flacheren Hierarchien (die Telephonnummer des Chefarztes ist nicht absolut tabu) und der somit kollegiale Umgangston. Viele sagen, hierzulande könne noch richtig gearbeitet werden, wie in D, bevor das Gesundheitswesen in den Sumpf geritten wurde - allerdings gehören dann richtige Arbeitszeiten und ziemliche Notfalldienstbelastungen zumindest auf dem Land dazu.
Um in abgelegeneren Gebieten die ärztliche Grundversorgung sicherzustellen, gingen Gemeinden dazu über, Ärzten eine Praxis und ggf. auch Wohnhaus zu günstigen Konzessionen zu vermieten. In Randregionen, beispielsweise solchen mit Skitourismus, ist es ja nicht jedem Unfallopfer zumutbar, "mit dem verstauchten Haxen" über eisglatte Strassen 60 - 90 Min. auf eine Spitalnotfallstation zu fahren.
Die Gsundheitskosten pro Nase liegen dann halt etwa 10 % über D und A, dafür stehen wir noch besser da als die USA (die sind die allerteuersten), dafür dort mit oft kärglichem Service für Minimalversicherte...
my five cents Martin

christoph.ruest
08.01.2010, 22:24
Martin, ich kann dir nur voll und ganz zustimmen! :top:

Gruss

Christoph

binbald
09.01.2010, 00:45
Dass uns am ende des Jahres so viel mehr bleibt wag ich zu bezweifeln.
Ich weiß, ich habe selbst schon in der Schweiz gearbeitet (und gelebt - zwar immer nur zeitweise, aber man bekommt doch auch einen Einblick weiter als nur die bloßen Zahlen). Ich hoffe, Du hast verstanden, dass das ironisch gemeint war. Das mit der Überfremdung, naja, so was ich mit bekomme, wird das ja bei vielen Schweizern eher skeptisch gesehen, dass ausgerechnet so viele Deutsche zuwandern.

karx11erx
09.01.2010, 11:44
Ich kann bloss sagen, dass 6000 SFr/Jahr für PKV doch gar nichts sind. :evil:

wwjdo?
09.01.2010, 12:06
Ich habe einen gute Bekannten, der Geschäftsführers eines Pflegeheimes in der Schweiz ist. Im Grunde genommen sind die Probleme dort ähnlich gelagert, wie bei uns: Überalterung der Gesellschaft, Arbeitsmigration (was sich aber schon gewandelt hat) mit Tendenzen von Überfremdung, hohe Verschuldung des Staates, etc.

Mag sein, dass es gewisse Differenzen gibt aber das gelobte Land ist die Schweiz wohl schon länger nicht mehr. Trotzdem bin ich dort immer wieder gerne als Besucher und Urlauber und mag die Luete und das Land in der Regel sehr gerne! :top:

modena
10.01.2010, 12:00
Wie gesagt: es sind einfach ein paar Aussagen, die ich so nicht unterschreiben könnte...



Dass das Spitalnetz grundsätzlich zu dicht ist, wage ich zu bezweifeln.
Ausserdem ist es so, dass "unwichtige" (also nicht gut ausgelastete) Bereiche ziemlich gnadenlos geschlossen werden. Ja, da durfte ich auch schon meine Erfahrungen machen.

Was allerdings stimmt: es gibt viele Spitäler, die sich in Bereichen versuchen, von denen sie eigentlich besser die Finger lassen würden. Es ist nicht nötig, dass jedes Kantonsspital ein Herzkatheterlabor unterhält, in dem es dann 50 Fälle pro Jahr behandelt. Das ist viel zu wenig um Routine zu haben, dadurch wird es zuerst mal gefährlich und als nächstes so richtig teuer.
Nur so als Vergleich: das USZ hat 2008 rund 1'200 PKIs durchgeführt, währenddem ein Spital Thurgau AG gerade mal 61 gemacht hat...
Somit würde ich dir vollkommen zustimmen, hättest du gesagt, man sollte gewisse Bereiche (insb. im Bereich der sog. "Spitzenmedizin") zentralisieren.

Wie würdest du z.B. 4 Spitäler nennen die innerhalb von 30 Km liegen, die alle innerhalb von 25 Min mit dem Auto zu erreichen sind und zwar aus jeder dieser 4 Ortschaften?
Und aus den umliegenden Ortschaften ist man nicht wirklich länger unterwegs.
Also für mich ist das übertrieben.
In jeder dieser Ortschaften gibt es mehrere Ärzte die eine Praxis betreiben und einige der Ortschaften sind noch dazu super klein. Unterhalten aber jeweils ein hochmodernes Spital und versuchen sich gar in gewissen völlig unnötigen und kaum benutzten Bereichen zu spezialiseren. Da ist nix mit selten benütze Bereiche Schliessen.
Wir dürften in der Schweiz eines der dichtesten Spitalnetze der Welt haben....

Und natürlich mein ich damit, dass man zumindest die Bereiche der Spitzenmedizin zentralisieren muss. Und auch unnötige Bereiche oder gar Spitäler schliessen sollte.


Die Generikas müssen und werden von der SwissMedic genau so genehmigt, wie das Originalpräparat auch, wenn sie die entsprechenden Bestimmungen (u.A. Patentrechte, etc.) einhalten. Die Entwicklung eines neuen Medikaments dauert 8 bis 12 Jahre und kostet dem Pharmaunternehmen im Durchschnitt 1,5 Milliarden SFr. Ich hab da schon ein gewisses Verständnis dafür, dass die Pharmaunternehmen dann nicht möchten, dass 2 Jahre später gleich ein Generikum auf den Markt kommt, weshalb ich den 20-jährigen Patentschutz auch nicht für übertrieben erachte. Wenn du nur die Zulassungsliste des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) anschaust, dann stimmt es schon, dass dort nicht so viele Generikas eingetragen sind. Allerdings liegt das daran, dass sich in dieser Liste nur kassenpflichtige Medikamente finden. Geben tut es allerdings viel, viel mehr (und die werden auch eingesetzt!).
Die weltweit am häufigsten verschriebenen Medikamente sind Statine. Ein sehr gebräuchliches ist dabei z.B. das Simvastatin (Handelsname Zocor). Eines der Generika ist 56% günstiger.
Oder nehmen wir Acetylsalicylsäure (ein Blutverdünnungsmittel - Handelsname "Aspirin"). Auch hier ist das Generikum 47% günstiger. Und dabei handelt es sich absolut nicht um Ausnahmen! Gewisse Generikas sind auch in der Schweiz bis zu 70% günstiger als die Originalpräparate...

Aber wie du schon gesagt hast gewisse Generikas werden in der Schweiz erst gar nicht zugelassen, obwohl sie das in der EU sind.
Und wenn sie zugelassen werden, sind sie hierzulande vielfach immer noch viel teurer als im umliegenden Ausland.



Im Vergleich mit anderen Berufen und insb. Arbeitszeiten finde ich die gar nicht so hoch. Ausserdem habe ich zwei Bekannte, die als Personalvermittler arbeiten und sie beide haben mir versichert, sie würden es niemals schaffen, einen Maurer oder einen Chauffeur dazu zu bringen, zu dem Stundenlohn zu arbeiten, wie es ein Arzt tut.

Ich gönne jedem Arzt sein Gehalt, denn er hat viel Zeit und Mühe ins Studium, der nachfolgenden Ausbildung etcpp. einsetzen müssen. Aber es gibt heute nur wenige Arten von Arbeit in denen man von 9-17 Uhr arbeitet also gergelte Arbeitszeiten hat. Sehr viele in sehr vielen Branchen arbeiten heutzutage täglich 12-18h und bekommen nicht einen Bruchteil des Arztes...





Das war einer der Gründe, warum ich dich gefragt habe, ob du in dem Bereich arbeitest. Du kannst mir glauben: die "Anreize" (wenn man dem überhaupt noch so sagen kann) sind mehr als nur hoch...

Es ist bekannt und belegt, dass viele Phramavertreter auf die Ärzte zugehen und
ihnen dann bei Verkauf ihrer völlig überteuerten Präparate stattliche Gehälter bezahlen. Und auch diese Präparate belasten die Krankenkassen nicht zu einem geringen Teil. So etwas nennt man dann Anwendungsstudie...
Viele Ärzte geben das ganz offen zu und sehen das als legalen und interessanten Weg
das Gehalt etwas aufzubessern. 1000.- pro Patient sollen keine Seltenheit sein, wenn dieser ein Medikament immer mal wieder braucht. :roll:

Es ist bekannt und belegt, dass viele Medikamente absolut wirklungslos sind, diese
aber trotzdem von den Ärzten verschrieben werden und von den Krankenkassen übernommen werden und den Pharmas viel Geld in die Kassen spühlen.



So viel kostet etwa ein "normaler" Skiunfall.
Fährst du Ski? :lol:
Wenn du einen (nicht völlig harmlosen) Autounfall hast, kostet allein die Standardfolge "Ultraschall - Röntgen - CT" so viel. Kommt noch der eine oder andere MRI-Untersuch oder sogar ein PET-Scan dazu... :roll:
Wenn du in eine Lawine kommst (völlig unschuldig auf einer präparierten Piste - auch dort kann das passieren) kostet es im Schnitt 50'000 Fr. Wer bezahlt das, wenn du nicht versichert bist?

Ich fahre Ski ja, seit etwa 26 Jahren, hatte aber nie einen gröberen Unfall.
Oder auch beim Autofahren hätte ich nie medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Mir ist schon klar, dass es jemand bezahlen muss und das es notwenig ist die Krankenkassen zu erhalten. Aber ich sehe einfach sehr viel Einsparpotential und es ist
frustrierend mitanzusehen wie das Geld verschwendet wird.

Siehe z.B. Schweinegrippe, die Panikmache der Medien, die deutlich zuviel georderten Impfstoffe und den nachträglichen Verkauf unter Wert oder das Verschenken von 2/3 der geordern Impfdosen. :roll:



Ich hatte da etwas andere (wesentlich höhere) Zahlen im Kopf...

Ich habe da schon ein paar Fälle (auch in der Familie) erlebt, wo man es sich nicht leisten konnte. Der Staat ist eingesprungen, ja. Gepfändet wurde aber nichts.

Ja noch mehr, umso schlimmer.

Dazu hier ein kleiner Artikel:
http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1028652/Teurer_Aufenthalt_im_Pflegeheim



LG
Marcel

christoph.ruest
10.01.2010, 21:00
Hi Marcel,


Wie würdest du z.B. 4 Spitäler nennen die innerhalb von 30 Km liegen, die alle innerhalb von 25 Min mit dem Auto zu erreichen sind und zwar aus jeder dieser 4 Ortschaften?
Und aus den umliegenden Ortschaften ist man nicht wirklich länger unterwegs.
Also für mich ist das übertrieben.
In jeder dieser Ortschaften gibt es mehrere Ärzte die eine Praxis betreiben und einige der Ortschaften sind noch dazu super klein. Unterhalten aber jeweils ein hochmodernes Spital und versuchen sich gar in gewissen völlig unnötigen und kaum benutzten Bereichen zu spezialiseren.


Da würde ich schlicht und einfach sagen, dass mir wesentliche Informationen fehlen!
Die Wenn ich so etwas lese, kann ich damit mal überhaupt nichts anfangen...
Wie gross ist das Einzugsgebiet? Wie viele Bewohner (nicht der Ortschaften sondern des Einzugsgebietes)? Gibt es z.B. geographische Besonerheiten? Viel Tourismus? Skigebiet? Wie ist die Bettenauslastung? Wie viele Angestellte in welchen Bereichen? Sind die Spitäler auf irgend eine Art und Weise spezialisiert? Wie sieht die Organisation der Notfallversorgung aus? Welche der Spitäler haben Hubschrauberlandeplätze? Wie viele Schockräume und ICU-Betten stehen zur Verfügung? Etc.

Bevor man da von "zu vielen Spitälern" spricht, muss man sich überlegen, ob es denn überhaupt möglich wäre, eines oder gar mehrere zu schliessen oder zusammen zu legen, resp. wie sähen dann die Konsequenzen aus?

Ich selbst wohne auch in einer Gegend, wo es in einem Umkreis von 20km eine ganze Reihe von Spitälern und Kliniken hat. Bloss wenn man mal die Kriterien, die ich oben so aufgezählt habe, auf diese Spitäler anwendet, sieht man, dass man allerhöchstens eines schliessen könnte und selbst das nur mit grösstem Ach und Krach, wobei dann die Notfallversorgung stark darunter leiden würde (dann wäre nix mehr mit Krankenwagen innert 20 Minuten). Ein zweites schliessen und die Grundversorgung kann nicht mehr gewährleistet werden? Will man das wirklich?


Da ist nix mit selten benütze Bereiche Schliessen.


Wie gesagt habe ich da selbst schon andere Erfahrungen machen dürfen...


Wir dürften in der Schweiz eines der dichtesten Spitalnetze der Welt haben....


Dem will ich auch gar nicht widersprechen. Dafür haben wir auch eine recht hohe Überlebensquote, wenns drauf an kommt.
Es stellt sich also schlicht und einfach die Frage: wie viele Tote, wie viel (noch mehr) überlastete Ärzte, wie viel Wartezeit und wie viel Qualität wollen wir?


Und natürlich mein ich damit, dass man zumindest die Bereiche der Spitzenmedizin zentralisieren muss.


Wie gesagt kann ich da nur zustimmen! Das würde sogar zu einer noch höheren Qualität der Versorgung mit noch weniger Toten führen. Das Beispiel der PKI habe ich im letzten Post schon erwähnt und es gibt noch viele weitere.


Aber wie du schon gesagt hast gewisse Generikas werden in der Schweiz erst gar nicht zugelassen, obwohl sie das in der EU sind.


Weisst du denn auch die Gründe, warum sie in der Schweiz nicht zugelassen werden?
Ok, in manchen Fällen sind die Begründungen wirklich etwas "komisch" (um es mal politisch Korrekt auszudrücken). Da wird aber auch (von verschiedener Seite) versucht, eine Zulassung nachträglich doch noch durch zu bringen. In anderen Fällen kann man sich hingegen nur an den Kopf fassen, wenn man liest, was wo wieder zugelassen wurde. Es gibt also in vielen Fällen schon eine sehr gute (nachvollziehbare) Begründung dafür, warum man nicht einfach alles zulässt. Und als letztes gibt es auch noch das Gegenteil: Es gibt viele Medikamente (gerade auch sehr günstige!) die in der Schweiz seit Jahren zum Standardrepertoire gehören, in der EU aber aufgrund von absolut nicht nachvollziehbaren Begründungen nicht zugelassen werden.


Und wenn sie zugelassen werden, sind sie hierzulande vielfach immer noch viel teurer als im umliegenden Ausland.


Um das zu beurteilen, kenne ich mich mit den Medikamentenpreisen im Ausland zu wenig aus. Kannst du vielleicht ein paar Beispiele nennen? Aussedem muss man das immer im Grossen vergleichen. Wenn ein selten gebrauchtes Medi im Ausland 50% günstiger, dafür ein häufig gebrauchtes 0,5% teurer ist, verdient das Pharmaunternehmen im Ausland immer noch viel mehr daran...


Ich gönne jedem Arzt sein Gehalt, denn er hat viel Zeit und Mühe ins Studium, der nachfolgenden Ausbildung etcpp. einsetzen müssen. Aber es gibt heute nur wenige Arten von Arbeit in denen man von 9-17 Uhr arbeitet also gergelte Arbeitszeiten hat. Sehr viele in sehr vielen Branchen arbeiten heutzutage täglich 12-18h und bekommen nicht einen Bruchteil des Arztes...


Ehrlich gesagt kenne ich da in meinem Umfeld niemanden...
Ein Arzt verdient in den ersten paar Jahren (was durchaus mal 10 bis 15 Jahre bedeuten kann) nicht mehr als ein Polizist oder ein Lehrer (ja, da kenne ich die genauen Zahlen aus meinem persönlichen Umfeld). Mit dem kleinen Unterschied, dass sowohl der Polizist als auch der Lehrer ihr erstes Gehalt etwa 8 Jahre vor dem Arzt erhalten haben. Und das auch nur dann, wenn der Arzt sich auf die Klinik gestürzt und jegliche Interessen an Forschung oder akademischer Karriere über Bord wirft, sonst verdienen sowohl Lehrer als auch Polizist rund 30 bis 40% mehr als der Arzt. Wie gesagt: bei diesem Beispiel kenne ich die Zahlen. Wenn wir das ganze dann noch auf den Stundenlohn umrechnen, sieht es noch viel ungemütlicher aus. Ich kenne wenig "Arbeiter" (um es mal so salopp auszudrücken) die für 20 Fr. pro Stunde arbeiten. Aber ich kenne sehr viele Ärzte, die das tun... Bei den Verkäufer/innen wurde dieser Lohn vor ein paar Jahren übrigens mal als "unter dem Existenzminimum" kritisiert...

Ich will keinesfalls jammern oder alle Ärzte als "arme Teufel" hinstellen. Natürlich gibt es Ärzte, die sehr gut verdienen. Aber die Zeiten, in denen man per Definition viel verdiente, wenn man Arzt war, die sind definitiv vorbei!


Es ist bekannt und belegt, dass viele Phramavertreter auf die Ärzte zugehen und
ihnen dann bei Verkauf ihrer völlig überteuerten Präparate stattliche Gehälter bezahlen. Und auch diese Präparate belasten die Krankenkassen nicht zu einem geringen Teil. So etwas nennt man dann Anwendungsstudie...


Ok, das geht dann aber in den Bereich der Hausarztpraxen und da kann ich definitiv nicht mitreden, was ich auch offen zugebe. Im Spital gibt es kein Interesse, dem Patienten das eine oder andere Medikament zu verschreiben (ausser natürlich die Gesundheit des Patienten), denn verdienen tut daran nur die Apotheke...


Viele Ärzte geben das ganz offen zu und sehen das als legalen und interessanten Weg


Auch da muss man wieder das Gesamte betrachten. Es gibt ganz klar auch Medikamentenstudien (z.B. der Pase 4), bei denen Zehntausende bis Hunderttausende von Patienten, die das Medikament erhalten, überwacht werden müssen. Und wenn ein Arzt sich dazu bereit erklärt, an einer solchen Studie teilzunehmen, dann halst er sich damit nicht gerade wenig Arbeit (Papierkram) auf. Ich kenne wenige Leute, die sich bereit erklären, von heute auf morgen 10 Stunden pro Woche mehr zu arbeiten für den gleichen Lohn...


Es ist bekannt und belegt, dass viele Medikamente absolut wirklungslos sind, diese
aber trotzdem von den Ärzten verschrieben werden und von den Krankenkassen übernommen werden und den Pharmas viel Geld in die Kassen spühlen.


Kannst du das irgendwie belegen oder ist das nur Hörensagen? Das Verschreiben von erwiesenermassen wirkungslosen Medikamenten läuft unter dem Begriff "Kunstfehler"...


Ich fahre Ski ja, seit etwa 26 Jahren, hatte aber nie einen gröberen Unfall.
Oder auch beim Autofahren hätte ich nie medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssen.


Womit das statistike Risiko ansteigt, dass du in der nächsten Zeit medizinische Hilfe in Anspruch nehmen musst.


Siehe z.B. Schweinegrippe, die Panikmache der Medien, die deutlich zuviel georderten Impfstoffe und den nachträglichen Verkauf unter Wert oder das Verschenken von 2/3 der geordern Impfdosen.


Schweinegrippe bekommen Schweine und nicht Menschen...
Aber das ist ein anderes Thema, wofür ebenfalls die Medien gesorgt haben. Und ja, da stimme ich dir absolut zu: die Medien sind häufig ein sehr grosses Problem. Die (nicht gerade wenigen) Ärzt, die versucht haben, den Leuten mit objektiven und sachlichen Gegendarstellungen wieder zur Realität zu verhelfen, sind im Geschrei der panikerfüllten Medien schlicht und einfach untergegangen.

Und dazu passend gleich deine Verlinkung auf ein mir (äusserst unangenehm) bekanntes "Druckerzeugnis" (würde ich es so schreiben, wie ich es im Kopf habe, bekäme ich eine Forumssperre)...die durch diese Redaktion regelmässig vorgelegten Schriftstücke zeigen äusserst eindrucksvoll was dabei raus kommt, wenn sich Leute mit Themen zu befassen versuchen, von denen sie einfach nichts verstehen und sich dabei auch immer noch auf nur eine einzige "Expertenmeinung" ohne weitere Nach- oder gar Hinterfragung verlassen.
Komischerweise würde kein Bankier es akzeptieren, wenn "Cash" ab Morgen von Lehrlingen in der Ausbildung zum Koch verfasst würde, obwohl das Ergebnis wohl noch wesentlich besser aussehen würde... :roll:

Gruss

Christoph