ddd
19.03.2009, 01:06
moin,
ich war sehr überrascht, dass ein deeplink auf die BDA der a900 auf der Sony-Website vom Team entfernt wurde.
Es geht um diesen Thread hier: thread gesamt (http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=66401), speziell diesen post: Einzelpost (http://www.sonyuserforum.de/forum/showpost.php?p=789184&postcount=43).
Das Team hat sich bisher nicht geäußert, allerdings wies User BeHo hier (http://www.sonyuserforum.de/forum/showpost.php?p=806321&postcount=52) auf die "Nutzungsbedingungen" von Sony Deutschland bzgl. ihrer Website hin :shock:.
Klartext: Ich hoffe, das das Team keine Aufforderung zur Entfernung erhalten hat, und stelle den EDIT durch Martin zur Verhütung einer ggfs. möglichen Mitstörerhaftung nicht in Frage!
Ich habe das hier als neuen Thread aufgesetzt, um diese OffTopic-Thema aus dem Ursprungsthread herauszuhalten.
Die "Nutzungsbedingungen" hat Sony am unteren Rand der Website in kleinstmöglicher hellgrauer Schrift auf hellstgrauem Hintergurnd "versteckt". Würde es sich bei den "Nutzungsbestimmungen" um AGBs handeln, würde ein damit befasster Richter möglicherweise diese Art des "zur Kenntnis bringens" als arglistig betrachten.
Auch bei Anmeldung an der Sonywebsite, z.B. zur Produktregistrierung, wird in keinster Weise auf diese Nutzungsbestimmungen auch nur hingewiesen, von dem IMHO notwendigen "nachvollziehbaren zu Kenntnis geben in Textform" ganz abgesehen.
Die vom TDG §6 geforderte Anbieterkennzeichnung der gewerblich betriebenen Website von Sony Deutschland versteckt sich übrigens auch unzulässigerweise und unvollständig im ersten Kapitel dieser Nutzungsbestimmungen.
Die Nutzungsbestimmungen fordern u.a.:
Sie sind verpflichtet, die schriftliche Genehmigung des Betreibers dieser Website zu beantragen und einzuholen, bevor Sie ein Link zu ihr herstellen können. Sog. "Deep Linking" ist streng untersagt.
Dies steht in eklatantem Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechnung, nachzulesen im Urteil I ZR 259/00 des BGH vom 17. Juli 2003 zur Sache "Handelsblatt ./. paperboy".
deeplink auf den Volltext des Urteils (link auf die offizielle Seite des BGH, BGH-Urteile sind gemeinfrei): pdf-Dokument, 26 S, 136 kByte (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2003&Sort=3&anz=96&pos=0&nr=27035&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf)
Hier heißt es u.a. UrhG § 16 Abs. 1
a) Wird ein Hyperlink zu einer Datei auf einer fremden Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk gesetzt, wird dadurch nicht in das Vervielfältigungsrecht an diesem Werk eingegriffen.
b) Ein Berechtigter, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet öffentlich zugänglich macht, ermöglicht dadurch bereits selbst die Nutzungen, die ein Abrufender vornehmen kann. Es wird deshalb grundsätzlich kein urheberrechtlicher Störungszustand geschaffen, wenn der Zugang zu dem Werk durch das Setzen von Hyperlinks (auch in der Form von Deep-Links) erleichtert wird.
UrhG § 15
a) Nach § 15 UrhG (i.d.F. vom 9. September 1965) steht dem Urheber das ausschließliche Recht zu, die öffentliche Zugänglichmachung seines Werkes zu erlauben oder zu verbieten. Dieses Recht ist als unbenanntes Recht in dem umfassenden Verwertungsrecht des Urhebers aus § 15 UrhG enthalten.
b) Durch das Setzen eines Hyperlinks auf eine vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemachte Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk, wird in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes nicht eingegriffen.
Im übrigen ist die Forderung, bereits für das Setzen eines Links auf "Sony Punkt de" die "Genehmigung des Betreibers schriftlich zu beantragen und einzuholen" nachgerade absurd und weder durchsetzbar noch rechtmäßig.
Wenn ich ohne die Betreiberin dieses Forums damit in Gefahr zu bringen, wegen Verleumdung mindestens als Mitstörer in Haftung genommen zu werden, frei schreiben könnte, würde ich diesen Passus als "wahnwitzigen Schwachfug" bezeichnen.
So, was haltet Ihr von den Nutzungsbedingungen?
Dürfen wir noch links auf "sony punkt de" verwenden?
Eine gepfefferte mail an Sony Deutschland werde ich bzgl. der "Nutzungsbedingungen" verfassen, wer Vorschläge dazu hat: bitte sicherheitshalber nur per PN.
Um die fehlende/fehlerhafte Anbieterkennzeichnung darf sich gern der verehrte Mitbewerb vermittels einer mit einer angemessenen Kostennote verzierten Abmahnung auf "Unterlassung des wettbewerbswidrigen Verhaltens" kümmern :P
edit: missverständliche Frage "So, was haltet Ihr davon?" genauer formuliert
ich war sehr überrascht, dass ein deeplink auf die BDA der a900 auf der Sony-Website vom Team entfernt wurde.
Es geht um diesen Thread hier: thread gesamt (http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=66401), speziell diesen post: Einzelpost (http://www.sonyuserforum.de/forum/showpost.php?p=789184&postcount=43).
Das Team hat sich bisher nicht geäußert, allerdings wies User BeHo hier (http://www.sonyuserforum.de/forum/showpost.php?p=806321&postcount=52) auf die "Nutzungsbedingungen" von Sony Deutschland bzgl. ihrer Website hin :shock:.
Klartext: Ich hoffe, das das Team keine Aufforderung zur Entfernung erhalten hat, und stelle den EDIT durch Martin zur Verhütung einer ggfs. möglichen Mitstörerhaftung nicht in Frage!
Ich habe das hier als neuen Thread aufgesetzt, um diese OffTopic-Thema aus dem Ursprungsthread herauszuhalten.
Die "Nutzungsbedingungen" hat Sony am unteren Rand der Website in kleinstmöglicher hellgrauer Schrift auf hellstgrauem Hintergurnd "versteckt". Würde es sich bei den "Nutzungsbestimmungen" um AGBs handeln, würde ein damit befasster Richter möglicherweise diese Art des "zur Kenntnis bringens" als arglistig betrachten.
Auch bei Anmeldung an der Sonywebsite, z.B. zur Produktregistrierung, wird in keinster Weise auf diese Nutzungsbestimmungen auch nur hingewiesen, von dem IMHO notwendigen "nachvollziehbaren zu Kenntnis geben in Textform" ganz abgesehen.
Die vom TDG §6 geforderte Anbieterkennzeichnung der gewerblich betriebenen Website von Sony Deutschland versteckt sich übrigens auch unzulässigerweise und unvollständig im ersten Kapitel dieser Nutzungsbestimmungen.
Die Nutzungsbestimmungen fordern u.a.:
Sie sind verpflichtet, die schriftliche Genehmigung des Betreibers dieser Website zu beantragen und einzuholen, bevor Sie ein Link zu ihr herstellen können. Sog. "Deep Linking" ist streng untersagt.
Dies steht in eklatantem Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechnung, nachzulesen im Urteil I ZR 259/00 des BGH vom 17. Juli 2003 zur Sache "Handelsblatt ./. paperboy".
deeplink auf den Volltext des Urteils (link auf die offizielle Seite des BGH, BGH-Urteile sind gemeinfrei): pdf-Dokument, 26 S, 136 kByte (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2003&Sort=3&anz=96&pos=0&nr=27035&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf)
Hier heißt es u.a. UrhG § 16 Abs. 1
a) Wird ein Hyperlink zu einer Datei auf einer fremden Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk gesetzt, wird dadurch nicht in das Vervielfältigungsrecht an diesem Werk eingegriffen.
b) Ein Berechtigter, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet öffentlich zugänglich macht, ermöglicht dadurch bereits selbst die Nutzungen, die ein Abrufender vornehmen kann. Es wird deshalb grundsätzlich kein urheberrechtlicher Störungszustand geschaffen, wenn der Zugang zu dem Werk durch das Setzen von Hyperlinks (auch in der Form von Deep-Links) erleichtert wird.
UrhG § 15
a) Nach § 15 UrhG (i.d.F. vom 9. September 1965) steht dem Urheber das ausschließliche Recht zu, die öffentliche Zugänglichmachung seines Werkes zu erlauben oder zu verbieten. Dieses Recht ist als unbenanntes Recht in dem umfassenden Verwertungsrecht des Urhebers aus § 15 UrhG enthalten.
b) Durch das Setzen eines Hyperlinks auf eine vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemachte Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk, wird in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes nicht eingegriffen.
Im übrigen ist die Forderung, bereits für das Setzen eines Links auf "Sony Punkt de" die "Genehmigung des Betreibers schriftlich zu beantragen und einzuholen" nachgerade absurd und weder durchsetzbar noch rechtmäßig.
Wenn ich ohne die Betreiberin dieses Forums damit in Gefahr zu bringen, wegen Verleumdung mindestens als Mitstörer in Haftung genommen zu werden, frei schreiben könnte, würde ich diesen Passus als "wahnwitzigen Schwachfug" bezeichnen.
So, was haltet Ihr von den Nutzungsbedingungen?
Dürfen wir noch links auf "sony punkt de" verwenden?
Eine gepfefferte mail an Sony Deutschland werde ich bzgl. der "Nutzungsbedingungen" verfassen, wer Vorschläge dazu hat: bitte sicherheitshalber nur per PN.
Um die fehlende/fehlerhafte Anbieterkennzeichnung darf sich gern der verehrte Mitbewerb vermittels einer mit einer angemessenen Kostennote verzierten Abmahnung auf "Unterlassung des wettbewerbswidrigen Verhaltens" kümmern :P
edit: missverständliche Frage "So, was haltet Ihr davon?" genauer formuliert