Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kundenfrust mit Kodak
schnuffel91
15.01.2009, 17:07
Super, dass es sowas noch gibt.
Hab mich wochenlang wg. der Kamera meiner Freundin, einer Z710 rumgestritten.
Nach 13 Monaten, wie immer im Kurzurlaub, fährt das Zoomobjektiv nicht mehr ein. Ich ab zu Saturn, der das Ding verhökert hat und auf den Tresen gelegt ... Ja, sagt der Meister dort, nix mehr Garantie (Beim Kauf hat es aber 24 Monate geheißen!) - schicken wir halt mal zu Kodak.
3 Wochen später kommt der KV - 220 Teuronen (die Kamera hat 179,-- gekostet!!!) - keine Garantie, keine Kulanz, kein freundliches Wort. Also ich wollte die Kamera zurück haben, unrepariert zum selber basteln. Ja, aber die Kamera war bei Kodak verschwunden. Haben mir einfach ein anderes Modell nach Hause geschickt. Ich wieder mit Paket zu Saturn, die Wissen von nix, wollten aber die falsche Kamera einkassieren. Hab mich natürlich geweigert die Kamera aus der Hand zu geben. Kodak schreibt keine Stellungnahme, Kamera ist immer noch weg. Jetzt hat dann Saturn den Besitzer der falschen Kamera ausfindig gemacht - die gebe ich aber erst raus, wenn ich meine "alte" wieder habe. Mal sehen, was rauskommt. Saturn und Kodak verärgern Kunden und drehen jetzt am Rad. Mein Fazit: Weder Kodak noch Saturn werden mich als Kunden wiedersehen. Achso, das was hier steht, ist nur die Kurzfassung .... wenn es jemand von Saturn oder Kodak lesen sollte, dann kann sich derjenige gerne an mich, und nach der von mir gesetzten Frist an meinen Justitiar wenden :evil::evil::evil::evil::evil::evil::evil::evil:
Ich verstehe zwar Deine Haltung (ich würde wohl auch nicht viel anders reagieren), aber daß Du die Kamera des anderen Kunden (der ja auch nichts dafür kann) nicht heraus gibst, kann Dir richtig Ärger einhandeln (Stichwort: Unterschlagung).
Wird fast so bestraft wie Diebstahl, nur daß Du weißt, worauf Du dich einläßt.
Ich drücke Dir aber die Daumen :top: daß Du Deine Kamera wieder zurück bekommst...
Das war fast schon selbst eingehandelt :(
Diese 24 Monate Gewährleistung sind eines der Meist Falschverstandenen Dinge die es gibt. Leider wissen das auch einige Händler/Verkäufer nicht und sagen es währe Garantie.
In dem Fall hättest du auf der Webseite oder sonst wo bei Kodak/deiner Kamera nachlesen sollen wie lange die Garantie wirklich ist!
Vermutlich nur 1 Jahr.
Was du hättest machen können am Anfang war dir Schriftlich die 2 Jahre Garantie geben zu lassen. Dann hätten die nix sagen können. Dass die Kameras vertauscht wurden ist schlecht weg die Schuld von Kodak und NICHT Saturn! Die senden die Kamera nur an Kodak weiter. Ein "toller" lokaler Händler hätte auch nix anderes machen können.
Ich war mal in Ähnlichen Situation und war beide male Heilfroh bei Mediamarkt (gleicher Konzern) gekauft zu haben. Die haben sich am Ende Kulant gezeigt und mir weiter geholfen. Näheres will ich nicht posten.
Noch was zum gemotze von Schnuffel:
Stell dir vor du währest in der selben Lage in einem anderen Land. Ich wohne in Irland und weiß inzwischen Deutschen Service sehr gut zu schätzen.
Die Händler bei Saturn können auch nix weiter tun als ihre Arbeit. Der einzige der dort was falsch gemacht hat war der der dir (falls überhaupt) von 2 Jahren Garantie erzählt hat.
And die anderen Servicewüsten Motzer:
Meine Alpha 100 zum Beispiel war für über nen Monat in Frankreich wegen nem Wackelkontakt(Abgesendet in Dublin). Das soll dann wohl ServiceOase sein oder?
Zur Begriffserläuterung:
Gewährleistung - Gesetzlich - 24 Monate - gibt der Händler
Garantie - freiwillige Leistung - meist 12 Monate - gibt der Hersteller
Für die Rechenkünstler: 24 + 12 = 36 Monate Gewährleistung/Garantie??? Aber nicht doch.
Im ersten Jahr laufen Garantie und Gewährleistung gleichzeitig nebenher, im Zweiten nur noch die Gewährleitung. Macht also 24 Monate.
Uwe
Zur Begriffserläuterung:
Gewährleistung - Gesetzlich - 24 Monate - gibt der Händler
Garantie - freiwillige Leistung - meist 12 Monate - gibt der Hersteller
Im ersten Jahr laufen Garantie und Gewährleistung gleichzeitig nebenher, im Zweiten nur noch die Gewährleitung. Macht also 24 Monate.
Nicht zu vergessen die Beweislastumkehr ab dem 7. Monat bei der Gewährleistung.
Ab diesem Zeitpunkt muß der Kunde beweisen, daß der Fehler/Mangel schon von Anfang an bestanden hat oder die Grundlage dazu bereits gelegt war.
In der Regel ist das aber sehr selten zu beweisen, so daß man die letzten 18 Monate Gewährleistung auf "good will" des Händlers angewiesen ist.
Nicht zu vergessen die Beweislastumkehr ab dem 7. Monat bei der Gewährleistung.
Richtig. Das ist auch so ein Ding, was die Verkaüfer gerne verschweigen bzw. gar nicht wissen.
lg
Uwe
Richtig. Das ist auch so ein Ding, was die Verkaüfer gerne verschweigen bzw. gar nicht wissen.
lg
Uwe
...was mich als Käufer im Gewährleistungsfall ja nicht weiter stört :-)
...was mich als Käufer im Gewährleistungsfall ja nicht weiter stört :-)
Wie meinen??:?::?:
agent-dj
16.01.2009, 12:39
Nicht zu vergessen die Beweislastumkehr ab dem 7. Monat bei der Gewährleistung.
Ab diesem Zeitpunkt muß der Kunde beweisen, daß der Fehler/Mangel schon von Anfang an bestanden hat oder die Grundlage dazu bereits gelegt war.
In der Regel ist das aber sehr selten zu beweisen, so daß man die letzten 18 Monate Gewährleistung auf "good will" des Händlers angewiesen ist.
Was aber bei einer Garantie der Fall ist. Und die so der Gesetzgeber will 1 Jahr ist....
Also Gewährleistung 24Monate (Pflicht)
Garantie 12 Monate (Pflicht)
alles andere ist die Kür! so z.B. gibt Sigma auf einige Objektive 3Jahre Garantie wen man sie registriert. :)
Was aber bei einer Garantie der Fall ist. Und die so der Gesetzgeber will 1 Jahr ist....
Und das steht wo (gesetzliche Grundlage)?
fragende
Uwe
PS: http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/garantiefrist.htm
Moment. Wer hat denn nun die falsche Kamera heraus gegeben? Ist die falsch von Kodak zurück gekommen, oder hat Saturn den Zettel vertauscht? Wenn Letzteres: umgehend die Kamera wieder abgeben, natürlich gegen entsprechenden Beleg. UNBEDINGT den Zustand feststellen lassen, nicht dass Du während des Besitzes plötzlich was kaputt gemacht haben sollst ;) Einen Freund als Zeugen mit nehmen!
Gleichzeitig schriftlich bei Saturn die Rückgabe Deiner Kamera bis eine Woche nach Abgabe des Schreibens fordern. Auch hier am besten einen Zeugen dabei haben, den Empfang vielleicht sogar bestätigen lassen.
Vorher wäre es natürlich eine Möglichkeit, friedlich zu versuchen, die Situation zu klären. Saturn hat die Kamera entgegen genommen, ist also verantwortlich dafür. Nicht auf Kodak abschieben lassen! Saturn ist haftbar! Dir kann nicht viel passieren, wenn die Kamera weg ist, bekommst Du Ersatz, keine Sorge. Wahrscheinlich aber ist Deine Kamera nun bei dem anderen Kunden ...
Wenn Du harsch abgewiesen wirst: klar machen, dass Du die Kamera bereitwillig raus rücken wirst, wenn die Eigentumsverhältnisse geklärt sind. Die Kamera also nicht als Druckmittel benutzen, sondern Deine Bereitschaft zur Übergabe an den rechtmäßigen Eigentümer deutlich machen. Dann kann Dir keiner was.
Ja, aber die Kamera war bei Kodak verschwunden. Haben mir einfach ein anderes Modell nach Hause geschickt.
Nicht gleich hyperventilieren. Ruhig und richtig lesen. Das da oben ist umgangssprachlich und unterschlägt daher das "Die" vor dem haben. :top:
lg
Uwe
PS: Was ist denn hier hier heute los?
Saturn hat die Kamera entgegen genommen, ist also verantwortlich dafür. Nicht auf Kodak abschieben lassen! Saturn ist haftbar!
Auch dafür hätte ich wohl gerne die gesetzliche Grundlage. Warum sollte Saturn haftbar sein, wenn Kodak eine falsche Kamera verschickt. :shock:
Wie meinen??:?::?:
Nun, wenn der Verkäufer nicht weiß, daß sich die Beweislast nach 6 Monaten Gewährleistung umkehrt und meine Reklamation annimmt, dann ist es doch von Vorteil für mich.
Jo, sicher. Der ist ja da auch der Entscheidungsträger und befindet darüber, ob sein Laden eine Reperatur bezahlt oder nicht.
Doch nicht wirklich, oder? :shock::top:
Jo, sicher. Der ist ja da auch der Entscheidungsträger und befindet darüber, ob sein Laden eine Reperatur bezahlt oder nicht.
Doch nicht wirklich, oder? :shock::top:
Aber klar, oder erwartest Du daß ich dem Verkäufer sage: "Ich hoffe Du kennst Dich mit den für Dich als Händler wichtigen gesetzlichen Regelungen aus, und weißt daß ich Dir belegen muß, daß der Fehler schon beim Verkauf bestanden hat und ich die Reparatur jetzt selber zahlen muß"?
Doch nicht wirklich, oder? Wenn ich das als Händler/Verkäufer nicht auf der Reihe habe, dann sollte ich besser den Beruf wechseln und Frikadellenumdreher bei McDo werden..
Wenn ich das als Händler/Verkäufer nicht auf der Reihe habe, dann sollte ich besser den Beruf wechseln und Frikadellenumdreher bei McDo werden..
Alles richtig, ändert aber nix an der Tatsache, das Prüfung des Sachverhalts und Enscheidung über die Gewährleistung nicht in seinem Ermessen liegt.
So eine Annahme geschieht immer unter dem Vorbehalt der Prüfung (AGB, BGB).
Nur weil der Verkäufer das nicht weiss, heisst das nicht, das der Kunde von seiner Beweispflicht entbunden ist.
lg
Uwe
Auch dafür hätte ich wohl gerne die gesetzliche Grundlage. Warum sollte Saturn haftbar sein, wenn Kodak eine falsche Kamera verschickt. :shock:
Weil schnuffel die Kamera Saturn als Reklamationsfall übergeben hat. Was die damit machen, und wer intern bei denen schlampt, kann ihm egal sein, denn er hat einen Vertrag mit Saturn zur Reparatur geschlossen, und nicht mit Kodak. Kodak ist hier im Prinzip ein Subunternehmer, auch wenn die Verkäufer gerne ihre Gewährleistung auf den Hersteller abschieben.
Auch dafür hätte ich wohl gerne die gesetzliche Grundlage.
Sagte ich das schon?
Und nein, er hat keinen Vertrag mit Saturn zur Reperatur seine Kamera geschlossen, Saturn ist nur Mittler. Saturn hat die richtige Kamera an Kodak weitergeleitet und damit ihren Part vereinbarungsgemäß erfüllt.
lg
Uwe
schnuffel91
16.01.2009, 15:19
Das war fast schon selbst eingehandelt :(
Diese 24 Monate Gewährleistung sind eines der Meist Falschverstandenen Dinge die es gibt. Leider wissen das auch einige Händler/Verkäufer nicht und sagen es währe Garantie.
In dem Fall hättest du auf der Webseite oder sonst wo bei Kodak/deiner Kamera nachlesen sollen wie lange die Garantie wirklich ist!
Vermutlich nur 1 Jahr.
Was du hättest machen können am Anfang war dir Schriftlich die 2 Jahre Garantie geben zu lassen. Dann hätten die nix sagen können. Dass die Kameras vertauscht wurden ist schlecht weg die Schuld von Kodak und NICHT Saturn! Die senden die Kamera nur an Kodak weiter. Ein "toller" lokaler Händler hätte auch nix anderes machen können.
Ich war mal in Ähnlichen Situation und war beide male Heilfroh bei Mediamarkt (gleicher Konzern) gekauft zu haben. Die haben sich am Ende Kulant gezeigt und mir weiter geholfen. Näheres will ich nicht posten.
Noch was zum gemotze von Schnuffel:
Stell dir vor du währest in der selben Lage in einem anderen Land. Ich wohne in Irland und weiß inzwischen Deutschen Service sehr gut zu schätzen.
Die Händler bei Saturn können auch nix weiter tun als ihre Arbeit. Der einzige der dort was falsch gemacht hat war der der dir (falls überhaupt) von 2 Jahren Garantie erzählt hat.
And die anderen Servicewüsten Motzer:
Meine Alpha 100 zum Beispiel war für über nen Monat in Frankreich wegen nem Wackelkontakt(Abgesendet in Dublin). Das soll dann wohl ServiceOase sein oder?
Klar, ich lasse mir dann für jedes Teil im Wert von 3,50 € die Gewährleistung oder die Garantie schriftlich geben! Wo sind wir denn? Ich verlasse mich darauf, wenn ein Verkäufer mir sagt, dass ich auf ein gekauftes Teil 24 MONATE Garantie habe. Und was das Thema Unterschlagung angeht: Die f a l s c h e Kamera wurde mir von Saturn per dhl nach Hause geschickt. Die gibts erst zurück, wenn die "SCH...."Kodak wieder da ist oder es einen adäquaten Lösungsvorschlag von Kodak oder Saturn gibt. Basta!
schnuffel91
16.01.2009, 15:31
Ich verstehe zwar Deine Haltung (ich würde wohl auch nicht viel anders reagieren), aber daß Du die Kamera des anderen Kunden (der ja auch nichts dafür kann) nicht heraus gibst, kann Dir richtig Ärger einhandeln (Stichwort: Unterschlagung).
Wird fast so bestraft wie Diebstahl, nur daß Du weißt, worauf Du dich einläßt.
Ich drücke Dir aber die Daumen :top: daß Du Deine Kamera wieder zurück bekommst...
Natürlich kann der andere nichts dafür. Aber ich kann auch nichts dafür, dass mir die falsche Kamera geschickt wurde ... aber so machen schon zwei Kunden wg. ein und derselben Sache, nämlich einer fehlenden Sache Druck bei Saturn und Kodak.
Und den Richter, der bei einem falsch zugesandten Artikel eine Unterschlagung sieht, den musst du mir zeigen. Ich behalte die Kamera nur zur Sicherung und solange, bis ein entsprechender Vorschlag zur Güte vorliegt. Nicht mehr und nicht weniger.
Und nein, er hat keinen Vertrag mit Saturn zur Reperatur seine Kamera geschlossen, Saturn ist nur Mittler. Saturn hat die richtige Kamera an Kodak weitergeleitet und damit ihren Part vereinbarungsgemäß erfüllt.
Du behauptest also, wenn man seine beim Händler gekaufte Ware dort wegen Sachmängeln reklamiert, muss man sich bei zufälligem Untergang der Ware nach der Abgabe an den realen Verursacher halten? :roll:
Saturn ist kein Mittler, sondern Saturn wurde wegen Sachmängeln innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht angegangen.
Wie wäre es, wenn DU mal eine gesetzliche Grundlage posten würdest, die aufzeigt, wieso ein Verkäufer nur Mittler ist?
schnuffel91
16.01.2009, 17:00
Du behauptest also, wenn man seine beim Händler gekaufte Ware dort wegen Sachmängeln reklamiert, muss man sich bei zufälligem Untergang der Ware nach der Abgabe an den realen Verursacher halten? :roll:
Saturn ist kein Mittler, sondern Saturn wurde wegen Sachmängeln innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht angegangen.
Wie wäre es, wenn DU mal eine gesetzliche Grundlage posten würdest, die aufzeigt, wieso ein Verkäufer nur Mittler ist?
Hallo Leute, ganz ruhig .... ich wollte hier mit meinem KODAK/SATURN-Erfahrungsbericht keinen "Grabenkampf" anzetteln :D:D
Ich halte euch einfach auf dem Laufenden mit dem, was bei der Sache rauskommt. Das eigentlich Traurige ist, dass der KV für die Reparatur deutlich höher als der damalige NP ausgefallen ist. Wenn ich mir jetzt die gleiche Kamera in der Bucht hole, dann kostet diese deutlich unter 100 Teuronen .... also kann man(n) davon ausgehen, dass die "günstigen" Kompakten zu einer Art Wegwerfartikel degeniert sind. Und bei Wegwerfartikeln, wie der Name sagt, sollte man im Falle von Garantie oder Gewährleistung nicht zu viel erwarten. By the way: Auch meine erste Canon Digital IXUS (die aus Vollmetall - zum Leute erschlagen) war nach vier (allerdings harten) Jahren am Ende ... also, i.d.S. ein schönes Wochenende und viele Grüße aus München an alle Forianer.
webwolfs
16.01.2009, 18:13
Ich hätte eigentlich gehofft, dass der genannte Händler kulanter ist. Schade eigentlich.
Andererseits: Aussagen eines Verkäufers sind überhaupt nichts wert! Es sei denn, für eine derartige Aussage gibt es Zeugen. Ein Rechtsstreit wegen "3,50" wird sich aber wohl auch nicht lohnen.
Die obigen Aussagen zur Gewährleistung stimmen im Wesentlichen.
Eine Verpflichtung des Herstellers zur Garantieeinräumung gibt es aber nicht. Das ist eine freiwillige Leistung. Bei Kauf direkt ab Fabrik gilt dann wieder die Gewährleistung. Der Begriff "Gewährleistung" wird aber anscheinend im Gesetzestext, in diesem Zusammenhang nicht mehr genutzt.
Für die Freunde der Grundlagentheorie:
§437 BGB (http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/437.html) - Rechte des Käufers bei Mängeln
§438 BGB (http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/438.html) - Verjährung der Mängelansprüche
Die Beweislastumkehr findet sich dann unter dem Geschmacksmuster: Verbrauchsgüterkauf:
§476 BGB (http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/476.html) -
Beweislastumkehr
Da ich allerdings hier keine Rechtsberatung beitreiben kann und darf, ist das natürlich nur eine lose Auflistung ohne Anspruch auf Vollständigkeit und wie die Lottozahlen ohne Gewähr.
Wie wäre es, wenn DU mal eine gesetzliche Grundlage posten würdest, die aufzeigt, wieso ein Verkäufer nur Mittler ist?
Weil er hier nur die Ware an Kodak weitergeleitet hat. Da hat Saturn korrekt getan.
Stichwort: Gefahrenübergang §447 Abs.1 BGB
Nachdem Kodfak die Ware vom Spediteur angenommen hat, ist der Gefahrenübergang auf Kodak vollzogen. Kodak hat die falsche Ware zurückgeliefert und haftet somit für den Verlust.
Uwe
Weil er hier nur die Ware an Kodak weitergeleitet hat. Da hat Saturn korrekt getan.
Stichwort: Gefahrenübergang §447 Abs.1 BGB
Nachdem Kodfak die Ware vom Spediteur angenommen hat, ist der Gefahrenübergang auf Kodak vollzogen. Kodak hat die falsche Ware zurückgeliefert und haftet somit für den Verlust.
Uwe
Ich bin der Meinung, dass Kodak in der Tat für den Verlust haften muss. Aber Saturn gegenüber. Saturn ist seinerseits wieder dem Kunden gegenüber haftbar. Man sollte natürlich nicht direkt verlangen, die Ware auf Garantie als Mittler zum Hersteller zu schicken, sondern bekräftigen, dass es sich um eine Gewährleistungsreklamation handelt ;)
Paragraph 447 BGB behandelt den Gefahrenübergang beim Versendungskauf. Wenn der Käufer dem Verkäufer den Auftrag gibt, die Ware zu versenden (normalerweise vom Ort des Kaufs, also dem Erfüllungsort lt. der meisten AGB, dann ist die Haftung des Verkäufers ab Übergabe an den Spediteur erloschen. So weit ok.
Hier aber hat ein Käufer dem Verkäufer die Ware zum Zwecke der Reklamation im Rahmen der Sachmängelhaftung körperlich am Erfüllungsort übergeben. Das hat mit Versendungskauf von Neuware nun gar nichts zu tun.
Klar, ich lasse mir dann für jedes Teil im Wert von 3,50 € die Gewährleistung oder die Garantie schriftlich geben! Wo sind wir denn? Ich verlasse mich darauf, wenn ein Verkäufer mir sagt, dass ich auf ein gekauftes Teil 24 MONATE Garantie habe. Und was das Thema Unterschlagung angeht: Die f a l s c h e Kamera wurde mir von Saturn per dhl nach Hause geschickt. Die gibts erst zurück, wenn die "SCH...."Kodak wieder da ist oder es einen adäquaten Lösungsvorschlag von Kodak oder Saturn gibt. Basta!
Ich hoffe nicht, daß Du im Saturn auch so argumentierst. ;) Ich glaube, mit so einem Tonfall erreichst Du dort sehr wenig. Einfach nett sein, dann wird Dir auch geholfen. ;) Fehler werden leider gemacht, davon kannst Du Dich auch nicht von frei sprechen.
Wenn mich meine Kunden anbölken, kann ich auch sehr ruhig und unkreativ werden. :cool:
schnuffel91
19.01.2009, 16:34
Ich hoffe nicht, daß Du im Saturn auch so argumentierst. ;) Ich glaube, mit so einem Tonfall erreichst Du dort sehr wenig. Einfach nett sein, dann wird Dir auch geholfen. ;) Fehler werden leider gemacht, davon kannst Du Dich auch nicht von frei sprechen.
Wenn mich meine Kunden anbölken, kann ich auch sehr ruhig und unkreativ werden. :cool:
na ich bin immer ******freundlich und zuvorkommend, was denkst du denn? Ich habe selber genügend Kundenkontakte. Aber irgendwann :twisted::twisted::twisted::evil: