Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückgaberecht bei Fernabsatzgeschäften
Gordonshumway71
03.12.2008, 15:49
Hallo zusammen,
da ich diesen Thread von Teddy bzgl. TFT (http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=62833&page=2) nicht weiter vollmüllen möchte, habe ich diesen hier gestartet.
Es gibt zu diesem Gesetz sicherlich mehrere Meinungen und natürlich auch Standpunkte.
Es wurde auch schon eininges, aus meiner Sicht richtiges, geschrieben.
Fakt ist, jeder Händler, der einen Onlineshop eröffnet, kennt dieses Gesetz und braucht sich dann auch nicht zu beschweren, wenn er geteste Retouren erhält. Mittlerweile hat auch jeder größere Onlineshop einen weiteren Shop, in dem er einmal geöffnete Waren zu Sonderpreisen weiterverkauft. Es werden also die Retouren in einem richtigen Ladenlokal mit Angestellten und Miete und allen anderen Nebenkosten wieder verkauft. Ich bin mir sicher, daß der Händler rechnen kann und somit am Ende des Monats was hängen bleiben sollte. Wo er dann verkauft, sollte ihm eigentlich egal sein. Das muss er kalkulieren.
Zum Thema, daß man bei Onlineshops geöffnete und "gebrauchte" Ware erhält, nun, das kann man ja ganz einfach umgehen und beim Fachgeschäft incl. Beratung einkaufen gehen. Daß man da, dann etwas mehr bezahlen muss, sollte auch klar sein. Dies ist aber auch eine Verpflichtung für die Fachhändler und deren Verküfer, daß die Beratung und der Service sehr gut sein sollte.
Wer auf den letzten Euro schielt, der kann ja auch im Netz einkaufen gehen. Komisch finde ich dann nur, daß es genau diese Leute sind, die sich dann beschweren, daß bei einem Schaufensterbummel nur noch leere Fenster zu sehen sind.
Wie ist eure Meinung zu diesem vorweihnachtlichen Thema übers Geld ausgeben ?
Ich kauf da wos mir grade passt und wo ich denke, das ich das beste für mein Geld bekomme. Das sind sicher nicht die dubiosen online Klitschen, den Ärger den man dann bei Problemen hat sind die gesparten Euro nicht wert. Aber obs nun ein seriöser Online Händler (z.B. Achatzi für Canon) oder der ggf. etwas teurere Laden um die Ecke (z.B. Foto Koch in DDorf, Foto Gregor in Köln, ...) ist, das hängt meistens schlicht von der Dringlichkeit des Einkaufs ab und dann erst vom Preis.
Ich finde das gut so, wie es ist. Der eine geht in den Laden, der andere kauft online. Jede Methode hat seine Vor- und Nachteile, auf irgendeine Art und Weise ist jeder auch ein Gauner.
-> der Einzelhändler versucht seine Kunden oft für blöd zu verkaufen (19% "Erlass", Preisgestaltung, Auftreten bei Problemen, Bevorratung etc.). Dafür kann man vor Ort testen, falls vorrätig.
-> der Onlinehändler lügt oft wie gedruckt bei Verfügbarkeit, Liefertermin etc. und verschickt auch mal getestete Ware. Dafür braucht man nicht zu diskutieren, die Jungs wissen, was das Gesetz sagt.
-> der Käufer ist tendeziell egoistisch. "Testen" auf der Weihnachtsfeier, bevor man zurück schickt, Freude über Artikel, die überraschenderweise zusätzlich im Paket liegen, aber nicht auf der Rechnung stehen, Garantiemissbrauch usw. . Was hat man nicht schon alles mit bekommen. Der Durchschnittskäufer weiß ganz genau, wie er seine Schäfchen ins Trockene bringt, das ist nicht nur zu Weihnachten so ...
==> alles eine Suppe, irgendwie ist niemand ein Engel ;)
Wer einen B2C-Shop professionell betreibt lässt die zu erwartende Retourenquote
in seine Kostenrechnung und damit auch in die Kalkulation entsprechend einfliessen.
Hier gibt es inzw. Benchmarks für fast alle Produktbereiche.
Ich kenne die Abläufe nur aus dem Textilhandel, glaube jedoch dass es in den anderen Bereichen ähnlich ist.
Wer das Rückgaberecht nur zum Spass nutzt, ist nach einer gewissen Zeit identifiziert und steht auch auf der Blacklist.
Zudem schädigt so ein Verhalten alle Konsumenten durch steigende Preise.
Ich überlege mir gut was ich kaufe. Bin ich nicht zufrieden mit dem Produkt, habe ich aber auch kein Problem es zurückzusenden. Das hat der Gesetzgeber so vorgesehen.
Da ich nur bei wenigen zuverlässigen Versendern kaufe, möcht ich es mir aber auch nicht mit ihnen verderben.
mrfoggie
03.12.2008, 16:46
Ursprünglich wurde das Gesetz zum Schutze der Verbraucher beschlossen. Soweit mir noch in Errinnerung waren gerade in den Anfängen des Onlinehandels immer wieder Schlagzeilen in den Medien anzutreffen. von Fällen in denen Kunden nicht das bekommen haben was sie bestellte hatten, oder Beschreibungen nicht dem entsprachen was im Internetangebot zu lesen war, der Anbieter aber die Rücknahme verweigerte.
Heute wird das Rückgaberecht das im Fernabsatzgesetz beschrieben ist, von den meisten Anbietern als Marketinginstrument eingesetzt.
Ich für meinen Teil bevorzuge den Fachhandel, schätze das persönliche Gespräch und kann ausprobieren.
Wie CB450 schon sagt....wer es übertreibt, wundert sich irgendwann ;-)
Clevere Verbraucher lassen es der Ware nicht ansehen, dass sie ausprobiert wurde.
Dann kann der Händler sie auch wieder weiterverkaufen. Ein bisschen fair sollte man schon sein, finde ich. Schlimmstenfals kann es dem Verbraucher passieren, dass er trotz Widerrufsrecht 50% des Warenwertes nach Rückgabe selber tragen muss, wenn das "widerrufene" Gerät nur noch als gebraucht verkaufbar ist. Das hat auch der Gesetzgeber so vorgesehen und da gibt es schon wunderschöne Musterurteile.
Zur "Prüfung der Ware wie im Ladengeschäft" gehört es z.B. nicht, die Verkaufsverpackung zu zerreissen und wegzuwerfen.
Man sollte auch mal eines bedenken: Bei einem Warenwert über 40,-€ trägt in der Regel der Händler die Versandkosten für Hin- und Rückversand, die Lohnkosten für die Hin- und Rückabwicklung und das Transportrisiko. Bei einer durchschnittlichen Gewinnmarge zwischen 2 und 5% des Verkaufspreises im Einzelhandel (Laden, Mieten, Heizung, Personal, Steuern..das geht alles erst einmal vom "Gewinn" ab) wird so ein Geschäft schnell rot. Und dann darf man sich nicht wundern, wenn Kunden einfach nicht mehr beliefert werden, wenn sie von vier Bestellungen drei erst einmal zurückgesendet haben. Die großen Waenhäuser machen das schon länger, und immer mehr kleinere ziehen jetzt ob der engeren finanziellen Situation notgedrungen nach.
Kein Händler kann gezwungen werden, jemandem etwas zu liefern.
Was allerdings immer gut kommt (und auch irgendwo gerecht ist), wenn man wirklich nur mal testen wollte, zumindest die Versandkosten hin- und zurück selber zu tragen und das dem Händler auch zu sagen. Und natürlich die Ware in absolut neuwertigem Zustand zurück zu senden. Man leiht sie sich ja quasi nur mal zum Testen aus.
Wenn ich mir im Fotoladen ein Objektiv zum Testen auf die Kamera schraube und knall damit vor den Türrahmen, dann muss ich es auch kaufen, Test hin oder her.
Und...machen wir uns nichts vor...häufig wird beim günstigsten Anbieter im Web gekauft. Und dem tut es auch am meisten weh.
Liebe Grüße
Roland
webwolfs
04.12.2008, 01:14
"Gebrauchte" Neuware habe ich auch schon mal bekommen. Die wurde mir allerdings sowohl von Onlinehändlern (natürlich vermeintlich vertrauenswürdigen) sowie vom ortlíchen Einzelhandel untergeschoben. Das Wörtchen "untergeschoben" benutze ich hier deswegen, weil es sich dann, wenn ich es geprüft habe, um defekte Ware handelte. Erstaunlich, wie auch örtliche Händler sich um die Verpackung bemühen, um defekte Ware wieder an den Mann zu bringen. Ist wohl einfacher Reklamationartikel einfach wieder ins Regal zu legen oder wieder rauszuschicken und auf einen Kunden zu hoffen, der keine Lust oder keine Zeit hat sich damit zu beschäftigen.:flop:
Wie geschrieben: Verteilt sich nach meiner persönlichen Erfahrung ziemlich gleichmäßig auf Online- und Einzelhandel.
...Wer das Rückgaberecht nur zum Spass nutzt, ist nach einer gewissen Zeit identifiziert und steht auch auf der Blacklist....
Wie funktioniert diese Blacklist?
Hallo zusammen,
da ich diesen Thread von Teddy bzgl. TFT (http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=62833&page=2) nicht weiter vollmüllen möchte, habe ich diesen hier gestartet.
Schön das Du dieses Thema aufgegriffen hast, Frank ;)
Es gibt zu diesem Gesetz sicherlich mehrere Meinungen und natürlich auch Standpunkte.
Davon kannst du mal ausgehen... :cool:
Fakt ist, jeder Händler, der einen Onlineshop eröffnet, kennt dieses Gesetz und braucht sich dann auch nicht zu beschweren, wenn er geteste Retouren erhält. Mittlerweile hat auch jeder größere Onlineshop einen weiteren Shop, in dem er einmal geöffnete Waren zu Sonderpreisen weiterverkauft. Es werden also die Retouren in einem richtigen Ladenlokal mit Angestellten und Miete und allen anderen Nebenkosten wieder verkauft. Ich bin mir sicher, daß der Händler rechnen kann und somit am Ende des Monats was hängen bleiben sollte. Wo er dann verkauft, sollte ihm eigentlich egal sein. Das muss er kalkulieren.
Zum Thema, daß man bei Onlineshops geöffnete und "gebrauchte" Ware erhält, nun, das kann man ja ganz einfach umgehen und beim Fachgeschäft incl. Beratung einkaufen gehen. Daß man da, dann etwas mehr bezahlen muss, sollte auch klar sein. Dies ist aber auch eine Verpflichtung für die Fachhändler und deren Verküfer, daß die Beratung und der Service sehr gut sein sollte.
Wer auf den letzten Euro schielt, der kann ja auch im Netz einkaufen gehen. Komisch finde ich dann nur, daß es genau diese Leute sind, die sich dann beschweren, daß bei einem Schaufensterbummel nur noch leere Fenster zu sehen sind.
Wie ist eure Meinung zu diesem vorweihnachtlichen Thema übers Geld ausgeben ?
Hier kommt meine Meinung zum Thema:
Ich finde es wichtig das es Gesetze zum Schutz der Verbraucher gibt.
Da wurde seit der Erfindung des Internets einiges getan- und das ist auch gut so!
Absolut falsch finde ich: Öffentlich aufzurufen das Rückgaberecht bei Fernabsatzgeschäften dazu zu gebrauchen um nach Lust und Laune Artikel zu testen!
Ich selbst kaufe sehr gern online, wenn ich genau weiß was ich will, der Preis okay ist, der Onlineshop einen guten ruf hat und die Lieferzeit für mich okay ist.
Möchte ich einen Artikel sofort haben gehe ich in ein Ladengeschäft, brauche ich Beratung ebenso - in 99% der Fälle kaufe ich dann auch dort - außer die Beratung ergibt, das ich in eine Preiskategorie gerate die ich mir eigentlich garnicht leisten kann/will, dann gehe ich unverrichteter dinge nach Hause und überlege noch einmal was ich wirklich brauche.
Ein Beispiel möchte ich hier einmal anbringen, bei dem ich im Ladengeschäft gekauft habe obwohl der Artikel im Internet viel billiger zu bekommen war.
Es handelt sich um einen Metz Blitzadapter. Dieser kostete im Internet 38 EUR, plus 8 EUR Versandkosten und eben 3 Tage Lieferzeit. Im Fotofachgeschäft kostete mich dieser Adapter 48 EUR, ich konnte ihn sofort mitnehmen, hätte ihn auch problemlos tauschen können - die 2 EUR mehr inkl. Beratung waren für mich völlig okay und praktisch.
klaeuser
04.12.2008, 09:27
2 € sind viel billiger :shock:
Ich kaufe eigentlich nach möglich im Ladengeschäft wenn es da nicht 3-5% teurer ist.
webwolfs
04.12.2008, 09:39
Schön, dass Du Deinen Blitzadapter im Ladengeschäft bekommen konntest.
Als ich einen Step-Up-Ring haben wollte, habe ich alle Fotogeschäfte des nächstgrößeren Ortes abgeklappert. Ganze 2 von 5 wären bereit gewesen, das Teil zu bestellen. Alle hatten aber lediglich den Standard-Katalog. Bevor ich dann noch einmal in die Stadt gefahren wäre, habe ich das Dingens lieber selbst bestellt. Kommt eben immer darauf an. Ein guter Fotohändler in unserer Gegend ist eher die Nadel im Heuuniversum.:flop:
Dafür, dass man Verbraucherrechte nicht missbrauchen sollte, bin ich allerdings auch. Vielleicht einfach mal darüber nachdenken, dass man nicht nur "die Anderen" schadet, sondern letztlich auch sich selbst. Gute Internetanbieter wachsen auch nicht am Baum.
Stempelfix
04.12.2008, 09:55
Ich habe mich in Foren stets vehement zu der Thematik geäussert:
Wer das Fernabsatzgesetz dazu mißbraucht, um aus mehreren bei verschiedenen Anbietern bestellte gleiche Sachen zu "selektieren" handelt asozial. Auf Kosten anderer!
Ebenso der Schlaumi, der sich für den Urlaub oder andere Events ein teures Teleobjektiv kauft, um es nach dem Urlaub unter Berufung auf das Fernabsatzgesetz zurückzugeben.
Wir kennen alle die Threads, die da lauten: Wie kommen Fingerabdrücke auf den Spiegel meiner neuen DSLR, warum ist Staub auf dem Sensor, wieso hat ein Objektiv aus der OVP Staubeinschlüsse... Tja, woher kommt so etwas wohl?
Ich glaube nicht, das Händler Retouren solche immer grundsätzlich ausweisen, die Margen sind eh schon sehr gering bei Bodies und Objektiven, auf der anderen Seite sind Retouren aber keine Neuware mehr.
Grundsätzlich: im Versand nur Zubehör wie Stative, Rucksäcke, etc. ... Eine Kamera oder ein Objektiv kaufe ich beim Händler des Vertrauens!
Und wenn ich Gebrauchtware will, dann gibts das SUF - Forum! :top:
Stempelfix
Schön, dass Du Deinen Blitzadapter im Ladengeschäft bekommen konntest.
Als ich einen Step-Up-Ring haben wollte, habe ich alle Fotogeschäfte des nächstgrößeren Ortes abgeklappert. Ganze 2 von 5 wären bereit gewesen, das Teil zu bestellen. Alle hatten aber lediglich den Standard-Katalog. Bevor ich dann noch einmal in die Stadt gefahren wäre, habe ich das Dingens lieber selbst bestellt. Kommt eben immer darauf an. Ein guter Fotohändler in unserer Gegend ist eher die Nadel im Heuuniversum.:flop:
Dafür, dass man Verbraucherrechte nicht missbrauchen sollte, bin ich allerdings auch. Vielleicht einfach mal darüber nachdenken, dass man nicht nur "die Anderen" schadet, sondern letztlich auch sich selbst. Gute Internetanbieter wachsen auch nicht am Baum.
Ja in der Tat man muss schon Glück haben div. Sonderzubehör einfach so im Laden kaufen zu können. Aber wenn es dann mal verfügbar ist sollte man nicht vergessen die Versandkosten und die Lieferzeit mit in die Kaufentscheidung einfließen zu lassen.
Ganz klar: Wenn der Artikel nur online zu bekommen ist, dann gibt es nichts zu überlegen ;)
Ich sehe das eigentlich ganz pragmatisch; das Preis-Leistungs-Verhältnis muss stimmen.
1. Leistung stimmt nicht
Meinen Fotorucksack wollte ich eigentlich im Fachgeschäft probieren und dann auch dort kaufen. Viel war aber gar nicht vorrätig und die wenigen interessanten Modelle lagen im obersten Regal. Als ich dann vom Verkäufer eine Beratung und Hilfe wollte, hat er mir nur die Leiter gezeigt und das war's.
Da bin ich wieder gegangen und habe einfach auf gut Glück für deutlich weniger Geld (soweit ich den Ladenpreis von unten entziffern konnte) einen Rucksack im Internet bestellt und der war dann auch genau richtig. Etwas informiert hatte ich mich ja doch schon vorther, z.B. hier im Forum.
2. Preis stimmt nicht
Meine D7D war damals im Ladengeschäft 300 € teurer als bei einem seriösem Online-Händler. Da war dann die Schmerzgrenze deutlich überschritten.
3. Es geht auch anders
Vor meinem Urlaub brauchte ich noch dringend 2 Objektive (Ja, so ein Urlaub kommt immer ganz plötzlich ;) ).
Im Geschäft konnte ich kurz testen und noch etwas mit dem Preis handeln. Da ich keine Versandkosten hatte, kam mich der Kauf kaum teurer als im Online-Laden (war übrigens der gleiche Laden wie mit den Rucksäcken, nur anderer Verkäufer).
Gebraucht habe ich im Fachgeschäft schon 2 Schnäppchen gemacht:
Minolta Nahlinse No 2 neu für 30 € (ging damals bei ebay gebraucht für 60-80 € weg).
Minolta 50/1.7 nach Handeln für 65 €, incl. 1 Jahr Garantie (da liegen die Online-Preise ja auch um die 100 €).
webwolfs
04.12.2008, 22:37
Ganz klar: Wenn der Artikel nur online zu bekommen ist, dann gibt es nichts zu überlegen ;)
Nun, ich war aus früheren längst vergangenen Zeiten eine etwas größere Auswahl im örtlichen Handel gewohnt.
Hansevogel
04.12.2008, 23:00
Nun, ich war aus früheren längst vergangenen Zeiten eine etwas größere Auswahl im örtlichen Handel gewohnt.
Ja, wenn ich so an W. in der Mö. denke, vor 30 Jahren... traumhaft, sehr sogar, einfach Spitzenklasse. :top:
Damals. :roll:
Gruß: Joachim