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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mal wieder eine Frage zur Garantie


Hopser
30.10.2008, 11:10
Hallo zusammen.

Ich habe kürzlich ein 6 Monate altes Sigma Objektiv erstanden. Mitgeliefert wurden der Kaufbeleg, eine Sigma-Garantieerweiterung auf 3 Jahre und die Originalverpackung mit Garantiekarte.

Das Objektiv war zum Zeitpunkt der Lieferung völlig in Ordnung, ist aber nun leider defekt. Der Betrieb ist nur im manuellen Fokusbetrieb möglich. Ein Umschalten auf AF geht nicht. Kein Problem, dachte ich, Du hast ja Garantie. Ich also auf die Internetseite von Sigma geblickt und dabei festgestellt, dass Sigma unbedingt eine vom Händler ausgefüllte und gestempelte Garantiekarte verlangt. Das ist in meinem Fall natürlich nicht so, die Karte ist zwar original aber blanko.

Ich habe dann bei Sigma angerufen und meinen Fall geschildert. Dabei sagte mir der Mitarbeiter, dass ich als Käufer eines gebrauchten Objektivs sowieso keinen Garantieanspruch habe. Den hat nur der Erstkäufer. Sigma verweigert mir also aus zwei Gründen die Garantie: Erstens ist die Garantiekarte nicht vom Händler abgestempelt und zweitens bin ich nicht der Erstkäufer.

Ist das alles so rechtens? Vielleicht kennt sich ja von Euch jemand mit Garantiebestimmungen besser aus als ich.

Gruß
Harald

eggett
30.10.2008, 11:30
Der Mitarbeiter hat Recht. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Gewährleistungsrecht findet hier keine Anwendung, rein die Bestimmungen des Garantiegebenden sind anwendbar.

Und hier sagt Sigma ganz klar: nur der Erstkäufer hat Anrecht auf Leistungen aus der Herstellergarantie. Bei der Registrierung gibt man seinen Namen bei Sigma an - Ende für Dich.

Du könntest versuchen, den Vorbesitzer aus Kulanz zu bitten, für Dich die Garantie in Anspruch zu nehmen, mit alles Risiken des Verlustes.

dominik.herz
30.10.2008, 11:44
Wenn das Objektiv 6 Monate alt ist und du den Kaufbeleg hast - wo ist das Problem?
Ab damit zum ursprünglichen Händler zur Reparatur oder Austausch.

Jens N.
30.10.2008, 12:04
Solche Garantiebedingungen stellen tatsächlich viele Hersteller, im Ernstfall pochen die meisten aber nicht so konsequent darauf. D.h. weder die unausgefüllte Garantiekarte (die Dinger sind praktisch nie vom Händler ausgefüllt und ich hatte noch keinen Garantiefall, wo den Hersteller das gestört hätte), noch die Tatsache, daß du nicht der Erstbesitzer bist, müssen unbedingt relevant sein. Auch wenn ein Sigma Mitarbeiter am Telefon was anderes sagt - ich würde das Objektiv einfach so einschicken wie es ist und sehen was passiert. Kostenpflichtige Reparaturen dürfen die ohnehin nur nach Vereinbarung durchführen, d.h. im schlimmsten Fall trägst du die Versandkosten oder zahlst etwas für einen Kostenvoranschlag. In dem Fall gilt meiner Meinung nach: Papier ist geduldig, einfach ausprobieren. Meist ist das alles kein Problem, bzw. die Hersteller zeigen sich kulant. Wichtig ist eigentlich immer nur die Rechnung(skopie) und ggf. Garantieschein (egal ob nun ausgefüllt oder nicht).

Und das mit dem Händler ist natürlich auch eine Möglichkeit, möglicherweise sitzt der aber weit weg, man kauft im Internet ja nunmal nicht immer gebraucht bei Leuten, die gleich um die Ecke wohnen. Vielleicht ist's aber auch sowieso ein Versandhändler? Vielleicht könnte man sich auch an den Verkäufer des Objektivs wenden (sofern noch Kontaktmöglichkeiten bestehen), ob er z.B. das Objektiv für dich einschickt. Deswegen sind die Hersteller glaube ich meist gar nicht erst so streng mit der Bedingung "Garantie nur für Erstkäufer" - man kann das mit ein bisschen Aufwand doch meist sowieso umgehen.

Hopser
30.10.2008, 17:41
Vielen Dank für Eure Antworten. Den Verkäufer habe ich natürlich schon angeschrieben, leider keine Antwort bekommen. Der Händler ist natürlich ein Internethändler. Da muss ich wohl den mal kontaktieren. Dass die Garantie personen- und nicht objektgebunden ist, habe ich wirklich nicht gewusst. Na ja, wieder mal was dazugelernt...


Gruß
Harald

guenter_w
30.10.2008, 17:56
Harald, hier (http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung)kannste noch was lernen...:top:

Dat Ei
30.10.2008, 17:56
Hey Harald,

Dass die Garantie personen- und nicht objektgebunden ist, habe ich wirklich nicht gewusst.

wie bereits oben geschrieben wurde, ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers, die er nach eigenem Gutdünken gewähren und einschränken kann. Sigma hat sie halt auf das Objekt und den Erstkäufer beschränkt - nicht nett, aber statthaft.


Dat Ei

guenter_w
30.10.2008, 18:25
wie bereits oben geschrieben wurde, ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers, die er nach eigenem Gutdünken gewähren und einschränken kann. Sigma hat sie halt auf das Objekt und den Erstkäufer beschränkt - nicht nett, aber statthaft.
Begriffswirrwar mit "Garantie", "Gewährleistung" etc. pp....

Seit der Schuldrechtsreform 2002 ist das Kaufvertragsrecht überarbeitet und es gibt die Mängelhaftung nach § 438 BGB, die von keinem gewerblichen Verkäufer ausgeschlossen werden kann. Im Zweifel lieber einen Kundigen fragen, sei es die Verbraucherberatung oder ein Rechtsanwalt.

Edith hat die "erweiterten Garantiebestimmungen" gelesen, die über die "bestehenden gesetzlichen Sach- und Rechtsmängelrechte" (Zitat) hinausgehen. Selbstverständlich gelten diese unbedingt.