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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versandhändler - Erstattung der Versandkosten


ollig
21.09.2008, 09:35
Hallo,

letzte Woche hatte ich bei dem bekannten Düsseldorfer Fotohändler Koch ein Tamronobjektiv gekauft. Nach wenigen Minuten Objektivtest musste ich feststellen, dass ich (wieder einmal:twisted:) ein Tamronserienstreuungsopfer war.

Nach telefonischem Rückruf mit dem Händler sagte man mir, ich solle das Objektiv sofort zurücksenden; die Versandkosten würden selbstverständlich auch erstattet.

Erstaunt war ich dann allerdings, dass mir lediglich die Versandkosten für den Rücktransport, nicht aber die Kosten für die Zustellung erstattet wurden.

Deshalb nun meine Frage: Ist das "normal" oder habe ich Anspruch auf die Erstattung beider Versandkosten?

Viele Grüße,
Olli

Hademar2
21.09.2008, 09:54
Hallo,

letzte Woche hatte ich bei dem bekannten Düsseldorfer Fotohändler Koch ein Tamronobjektiv gekauft. Nach wenigen Minuten Objektivtest musste ich feststellen, dass ich (wieder einmal:twisted:) ein Tamronserienstreuungsopfer war.

Nach telefonischem Rückruf mit dem Händler sagte man mir, ich solle das Objektiv sofort zurücksenden; die Versandkosten würden selbstverständlich auch erstattet.

Erstaunt war ich dann allerdings, dass mir lediglich die Versandkosten für den Rücktransport, nicht aber die Kosten für die Zustellung erstattet wurden.

Deshalb nun meine Frage: Ist das "normal" oder habe ich Anspruch auf die Erstattung beider Versandkosten?

Viele Grüße,
Olli

Findest du es als "normal", wenn du was bestellst und es dir nicht gefällt, der Händler dafür gerade stehen soll? Wo kämen wir denn hin, wenn jeder irgendwas bestellen könnte, und bei Rückgabe alle Versandkosten erstattet bekäme?

Sorry, dass ich deine Meinung nicht teilen jann.

ollig
21.09.2008, 10:08
Findest du es als "normal", wenn du was bestellst und es dir nicht gefällt, der Händler dafür gerade stehen soll?

Huch, ich glaube da liegt ein Missverständnis vor:
Das bestellte Objektiv war defekt! D.h. es fokussierte nicht richtig.

Deshalb hatte ich es zurückgegeben, ich wäre so froh gewesen, wenn ich (mal endlich) ein Tamronobjektiv erhalten hätte, welches einfach nur in Ordnung wäre.

Aber das ist ja hier gar nicht das Thema. Mich interessiert halt, ob ein Versandhändler rechtlich dazu verpflichtet ist, bei Warenrückgabe die vollständigen Versandkosten zu erstatten?

Viele Grüße,
Olli

eggett
21.09.2008, 10:10
Findest du es als "normal", wenn du was bestellst und es dir nicht gefällt, der Händler dafür gerade stehen soll? Wo kämen wir denn hin, wenn jeder irgendwas bestellen könnte, und bei Rückgabe alle Versandkosten erstattet bekäme?

Sorry, dass ich deine Meinung nicht teilen jann.

Das war eine Reklamation einer Schlechtleistung, keine Rücksendung wegen Nichtgefallen ... :roll: Da hast Du aber was gehörig falsch verstanden.

Was hier im Ausgangspost fehlt ist, was vereinbart wurde. Sprich, ob das Objektiv ausgetauscht wurde, oder ob der Vertrag rückgängig gemacht wurde.

eggett
21.09.2008, 10:20
Aber das ist ja hier gar nicht das Thema. Mich interessiert halt, ob ein Versandhändler rechtlich dazu verpflichtet ist, bei Warenrückgabe die vollständigen Versandkosten zu erstatten?

Viele Grüße,
Olli

Ich gehe nun mal davon aus, dass Du Objektiv gegen Geld zurück gegeben hast. Das ist eine Rückgängigmachung des Kaufvertrags. Du musst so gestellt werden, als wäre der Vertrag nicht zustande gekommen. Das heißt, auch alle Transportkosten müssen übernommen werden.

Voraussetzung ist, dass der Verkäufer auch die Schlechtleistung anerkennt, und Du beweisen kannst, dass Du reklamiert hast. Anrufen + "Schickense ma zurück!", kann zu Problemen führen, wenn Koch meint, es sei eine normale Rückgabe gewesen ...

Ruf die Jungs an, sprich mit denen, die sind eigentlich ganz verständig.

Dies ist keine verbindliche Rechtsberatung.

ollig
21.09.2008, 10:29
Also noch mal für mein Verständnis:

Wenn ich dem Händler mitteile, ich möchte das Objektiv wegen Nichtgefallens zurückgeben, muss ich die Versandhinkosten tragen. Wenn ich dem Händler mitteile, dass Objektiv sei defekt und deshalb möchte ich es zurückgeben (was es in meinem Fall ja auch so ist), muss der Händler die Hin- und Rücksendungskosten tragen.

Habe ich das so richtig verstanden?

Viele Grüße,
Olli

eggett
21.09.2008, 10:43
Richtig. Korrekterweise gesagt: wenn Du wegen Schlechtleistung (sprich einem Mangel) den Kaufvertrag rückgängig machst, und dieses auch vom Händler anerkannt wird.

Wenn Du das nicht schriftlich gemacht hast, kann der natürlich sagen, das sei eine Rücksendung nach dem Fernabsatzgesetz gewesen, aber Du kannst ja sicherlich Beispielfotos und einen Zeugen beibringen, oder? ;)

Ich hatte eine ähnliche Situation, nur habe ich ein neues Objektiv bei Koch bekommen. Wie gesagt: die sind recht umgänglich, frag da mal nach.

ansisys
21.09.2008, 10:44
Wenn Du etwas bestellst, zahlst Du die Versandkosten und den Warenpreis. Wenn Du etwas zurückgibst, zahlt der Händler die Versandkosten plus Warenpreis. Das rechnet sich gegeneinander auf.

RoDiAVision
21.09.2008, 11:01
Ich meine gelesen zu haben, das es laut Fernabgabegesetz auch möglich ist bei Nichtgefallen (also Warenrückgabe) die Versandkosten für die Rücksendung zum Händler erstattet zu bekommen, der Warenwert muß dann mindestens 40,- Euro betragen, darunter hat der Kunde die Versandkosten zu übernehmen.

eggett
21.09.2008, 11:05
Das betrifft die Rücksendung, egal aus welchem Grunde, auch bei Nichtgefallen. Ihm geht es um die Versandkosten zu ihm hin.

frame
21.09.2008, 11:11
Wenn Du etwas bestellst, zahlst Du die Versandkosten und den Warenpreis. Wenn Du etwas zurückgibst, zahlt der Händler die Versandkosten plus Warenpreis. Das rechnet sich gegeneinander auf.

das scheint fair und ich fände es gut wenn es so wäre, aber ich habe es auch anders in Erinnerung:

Bei Rückgabe nach Fernabsatzrichtlinie muss der Händler auch die ursprünglichen Versandkosten ersetzen (die meisten schränken dass ja inzwischen auf einen Warenwert über 40€ ein, keine Ahnung ob das rechtsgültig ist).

http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzrichtlinie

Bei Rückgabe aus Kulanz/ausserhalb der Fernabsatzrichtlinie kann natürlich jeder seine eigenen Regeln haben - deshalb empfiehlt es sich in so einem Fall leider die Rückgabe nicht "wegen Defekt", sondern "nach Fernabsatzrichtlinie" vorzunehmen.

Hademar2
21.09.2008, 11:28
Das war eine Reklamation einer Schlechtleistung, keine Rücksendung wegen Nichtgefallen ... :roll: Da hast Du aber was gehörig falsch verstanden.

Was hier im Ausgangspost fehlt ist, was vereinbart wurde. Sprich, ob das Objektiv ausgetauscht wurde, oder ob der Vertrag rückgängig gemacht wurde.

Tamronserienstreuungsopfer

Aha, aus diesem Wort kann man das so ohne weiteres herausinterpretieren? :?::shock:

Sorry, wenn das so ist, liege ich tatsächlich falsch.

Eyebecks
21.09.2008, 14:52
Und am 1. Oktober entscheidet der BGH, ob der Verkäufer auch die Hinsendekosten beim Widerruf tragen muss. AGs, LGs und OLG haben schon in dieser Richtung entschieden und nun folgt die Entscheidung des BGH. Wird auf jeden Fall spannend, denn die Folge dürften wohl Preiserhöhungen sein (wenn auch nur geringfügig), da der Händler ja dann auf doppelten Versandkosten sitzen bleiben könnte (Hin- und Rücksendung). Schau mer mal...

blueka
21.09.2008, 15:07
Ist es der Händler in der Schadowstraße in Düsseldorf?

Dort habe ich vor einiger Zeit einen so hochgelobten, sündhaftteuren Kata-Fotorucksack bestellt und wegen Nichtgefallen (ich kann wirklich nicht verstehen was an den Dingern toll sein soll) zurückgeschickt.

Warenwert locker über 40,- €.

Erstattet wurden alle Portokosten (Lieferung u. Rücksendung).

Martin

ollig
21.09.2008, 17:14
Ist es der Händler in der Schadowstraße in Düsseldorf?


Ja, der ist es.

Na ja, ich rufe dann morgen nochmal dort an.

Viele Grüße,
Olli