Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechte an eigene Fotos
Hallo, vielleicht kennt sich hier jemand mit Copyrights ein wenig aus ...
Von meiner Homepage wurden Fotos kopiert und veröffentlicht/weiterverbreitet. Ich habe daher gebeten, dies zu unterlassen. (Keine Abmahnung, etc.) Als Antwort habe ich ein Schreiben erhalten, dass kein Copyright/Urheberschutz meinerseits besteht, da das Motiv, eine Biene, seine Biene ist. Man erwägt rechtliche Schritte gegen mich, weil ich deren Bienen im Internet veröffentlicht habe. Die Hinweise auf meiner Seite sind nicht rechtens, bzw. ungültig, da es sich um fremdes Eigentum handelt. (Diess Schreiben kam von einer Rechtsanwältin) - Habe daher meine Homepage aus dem Netz genommen ... Ich verstehe nicht, warum ich keine Fotos von Kleintieren / Insekten, die auf meinem Grundstück gemacht wurden, nicht veröffentlichen darf ....
Kennt sich jemand damit aus?
Ich bin kein Rechtsanwalt und dies ist keine Rechtsauskunft sondern meine Meinung. Ich bin mir sehr sicher dass eine Identifizierung von Bienen nach Fotos ohne diese Namensschildchen, die ordentliche Bienen ja sonst tragen, schwer möglich ist. ;)
Auf Deinem Grundstück von Dir gemacht - von jemand anderem veröffentlicht - hört sich für mich nach einer Urheberrechtsverletzung an. Da solltest Du nicht Deine Site runternehmen sondern einen Anwalt damit beauftragen eine kostenpflichtige Abmahnung zu verfassen.
Ist heute Tag der Urheberrechtsverletzungen???
Also:
Das Urheberrecht der Bilder liegt bei Dir, wenn Du sie aufgenommen hast. Von daher darf niemand diese Bilder klauen und verbreiten. Egal was drauf abgebildet ist. Daher ist deine Unerlassungsbitte rechtens.
Problematisch ist, wenn Du fremdes Eigentum bzw. geschmacksmusterrechtlich geschützte Dinge abbildest und verbreitest (Architektur, Möbel etc.). Dann müsstest Du eigentlich ein sogenanntes Property-Release des Eigentümers haben. Tiere fallen auch unter diese Regelung als Objekte. Daher die Regelung auch einiger Zoos, dass man die Bilder nicht veröffentlichen/verkaufen darf.
Ob allerdings eine Biene genügend Merkmale für eine Einmaligkeit/Wiedererkennbarkeit aufweist, wage ich doch mal zu bezweifeln. Zumal sie ja öffentlich zugänglich ist, wenn sie in deinen Garten fliegt. Ich denke - nur aus dem Gefühl heraus - dass bei (freilaufenden) Insekten diese Regelungen des Property-Release nicht gelten kann.
Hier noch mal n kurzer Überblick über Propertys, wobei es da um kommerzielle Nutzung geht, was noch mal ne andere Nummer ist. http://de.fotolia.com/Wikilia/doku.php?id=intellectual_property
Da versucht offenbar der gegnerische Anwalt, Ölauge ordentlich zu erschrecken.
Achso:
Fazit:
Nimm - aus goodwill - die Bienenbilder raus. Bestehe aber auf Deine Unterlassungsforderung wegen Urheberschaft. Lieber so eine Einigung als das, was passiert, wenn man gettyimages am A.... hat...:lol:
Vielen Dank für Eure Meinungen - Dies habe ich bis dato auch so gesehen - Daher verstehe ich nicht, dass mir ein Rechtsanwalt, der es doch besser wissen sollte, mir droht.
Naja, dann werde ich doch wohl einen Rechtsanwalt einschalten müssen - Das kostet mir aber gleich Geld ...
Wenn heute der erste April wäre könnte ich mit diesem Thread mehr anfangen.:)
Ich gehe jetzt trotzdem davon aus daß du uns nicht auf den Arm nimmst.:top:
Vielen Dank für Eure Meinungen - Dies habe ich bis dato auch so gesehen - Daher verstehe ich nicht, dass mir ein Rechtsanwalt, der es doch besser wissen sollte, mir droht.
Naja, dann werde ich doch wohl einen Rechtsanwalt einschalten müssen - Das kostet mir aber gleich Geld ...
So ein Anwalt bekommt halt Geld dafür dass er droht. Ob nun rechtmäßig oder nicht ist dem zunächst egal.
Ich vermute auch mal, es geht hauptsächlich um Einschüchterung, denn die Begründung ist in meinen Augen hanebüchen. Traurig so eine Reaktion, aber wenn ich in deiner Situation wäre und er es so will, dann sollte er's auch so kriegen (d.h. Anwalt und der ganze Zirkus).
Ich würde die Fotos auch nicht rausnehmen. Es ist ausgeschlossen dass der gute Mann seine Bienen anhand von Fotos identifizieren kann.
Ähm. In Sachen Urheberrecht ist die Sache zwar klar. Den Streit würde Ölauge in jedem Falle gewinnen.
Allerdings würde ich ein wenig vorsichtig in Bezug auf den Eigentum sein. Vielleicht haben Imker oder so wirklich Identifikationsmöglichkeiten für ihre Bienen...
(Wie zB bei Kühen die Nummer in den Ohren nicht veröffentlicht werden darf).
Insofern würd ich auf ne Einigung (Bilder raus gegen Einstellung von Urheberrechtsverletzung) plädieren.
Dann kann man sich den Ärger bzw. Zirkus sparen. Denn was soll das Ziel davon sein?
Gruß
christophe
Allerdings würde ich ein wenig vorsichtig in Bezug auf den Eigentum sein. Vielleicht haben Imker oder so wirklich Identifikationsmöglichkeiten für ihre Bienen...
Und wenn schon? War doch auf Uwes Grundstück. Wenn man's so Nachbarschaftsstreit-um-Gartenzwerg-technisch auf die Spitze treiben will (eigentlich finde ich sowas auch bescheuert, nicht daß da ein falscher Eindruck entsteht), könnte man vielleicht noch gegen Verletzung des Überflugrechts klagen, von wegen Bienenallergie, Schmerzensgeld, Pollenzoll (ich übertreibe ;) ) usw. Nach DER Reaktion wäre mir möglicherweise selbst das nicht zu blöd.
Dann kann man sich den Ärger bzw. Zirkus sparen. Denn was soll das Ziel davon sein?
Rache, Genugtuung, Befriedigung des normalen Rechtsempfindens? ;)
Wieso bemüht jemand einen Anwalt (btw. ich würde auch mal nachforschen, ob dieses Schreiben, bzw. die Anwältin von der es stammt wirklich echt ist), weil jemand "seine" Bienen fotografiert hat? Ist doch eindeutig, daß hier nach dem Motto "Angriff ist die beste Verteidigung" gehandelt wurde: jemand hat Sch... gebaut, wurde dabei erwischt und um den Konsequenzen zu entgehen, versucht der den Spieß umzudrehen.
Und um herauszufinden, ob Imker ihre Bienen wirklich erkennen können, reicht eine schnelle Frage in einem entsprechenden Forum - zwei Minuten Aufwand. Auch die Frage, wie weit er weg wohnt und wie weit Bienen sich üblicherweise so von ihrem Stock entfernen, könnte in dem Zusammenhang interessant sein. Und Fachmänner können wilde Bienen auch ganz gut von Zucht- oder Stockbienen unterscheiden soweit ich weiß, es gibt da ja die unterschiedlichsten Arten.
Wenn er der Meinung ist und das auch ernsthaft vor Gericht so vorbringen würde, daß es sich um seine Bienen handelt, dann muß er das -soweit ich weiß (ich bin nun allerdings auch kein Rechtsgelehrter)- auch einwandfrei beweisen (ebenso, wie man natürlich auch irgendwie beweisen/belegen muß, daß man das besagte Bild gemacht hat und es gestohlen wurde). Und das könnte dann sehr spaßig werden ;)
Huckleberry Hound
30.07.2008, 14:40
...
Allerdings würde ich ein wenig vorsichtig in Bezug auf den Eigentum sein. Vielleicht haben Imker oder so wirklich Identifikationsmöglichkeiten für ihre Bienen...
Gruß
christophe
Das kann ich mir schwerlich vorstellen...
Wenn es nicht so verrückt wäre, wäre es einfach nur lachhaft...:shock::roll:
Wie will jemand, unter der anscheinend aussterbenden Spezies Biene, beweisen, das es "seine" Biene ist ?
Er hat sich schlicht und einfach ohne Genehmigung deiner kreativen Resultate bedient, ohne Hinweis auf den tatsächlichen Urheber, vielleicht auch noch sich selber als Urheber dargestellt.
Du kannst ja gegen ihn eine Anklage, wegen Verletzung der Fürsorgepflicht für "seine" Bienen anzetteln...wegen Hausfriedensbruch (war schließlich auf deinem Grundstück) und ggf. nicht stattgegebener Entnahme von Pollen deiner Blumen...Gefährdung deiner Kinder...etc.
Sachen gibts...:roll:
Beste Grüsse
Dieter
Ich denk mir mal so, daß mit "seiner Biene" gemeint ist, daß der Bildklauer das Bild selber fotografiert haben will.
Huckleberry Hound
30.07.2008, 14:53
Ich denk mir mal so, daß mit "seiner Biene" gemeint ist, daß der Bildklauer das Bild selber fotografiert haben will.
Im Grunde kann man sich dem Thema des obigen Sachverhaltes (ich meine das Schreiben des Rechtsanwalts und dessen Motiven) nur noch satirisch nähern...:?
Problematisch ist, wenn Du fremdes Eigentum bzw. geschmacksmusterrechtlich geschützte Dinge abbildest und verbreitest (Architektur, Möbel etc.). Dann müsstest Du eigentlich ein sogenanntes Property-Release des Eigentümers haben. Tiere fallen auch unter diese Regelung als Objekte.
Von so etwas habe ich noch nie etwas gehört. In Deutschland ist es meines Wissens eigentlich so, dass man alles fotografieren darf, was man ohne Hilfsmittel von öffentlichem Grund aus sieht (mit den üblichen Einschränkungen Personen betreffend, die hier aber irrelevant sind). Auf Privatgelände kann dann der Hausherr einsprechen, allerdings kann er dort auch nur das Fotografieren selbst verbieten. Einmal gemacht Aufnahmen muss man natürlich nicht vernichten. Bei Kunstwerken etc. kommt dann die Panoramafreiheit dazu: Hat man es von öffentlichem Grund aus fotografiert, ist das völlig in Ordnung. Geht man für das Bild ins gegenüberliegende (private) Haus oder nimmt eine Hebebühne dazu, wirds kritisch.
Es gibt meines Wissens keine Regelung, die es jemandem verbietet, das Eigentum anderer zu fotografieren. Hast du dazu vielleicht noch mal 'ne Quelle? Das interessiert mich schon sehr.
Daher die Regelung auch einiger Zoos, dass man die Bilder nicht veröffentlichen/verkaufen darf.
Das Fotografierverbot in Zoos ist aber meines Wissens üblicherweise über die Hausordnung begründet.
Tobi
Imker können ihre Bienen nicht identifizieren. ;) Der gegnerische Anwalt versucht lediglich einen verwegenen Eindruck zu machen. Klappt ja auch prima. Fies ist das.
Fotografieren darf man alles, ja klar.
Aber beim Thema Veröffentlichung wird's schwierig.
Man darf zB keine Barbie-Puppen oder ICEs veröffentlichen
http://www.pitopia.de/scripts/pitopia/info/info.php?subpage=propertyrelease
und istock sagt dazu:
Die Anforderungen an das Property Release (Einverständniserklärung des Eigentümers) sind nicht so klar wie beim Model Release. Es gibt kein umfassendes Recht, das die Bildrechte am Eigentum so verbindlich wie bei den Personenbildrechten regelt. Trotzdem gibt es gute Gründe für spezielle Bilder Property Releases einzuholen: (i) in Fällen, wo das Eigentum eindeutig dem Eigentümer zugeordnet werden kann und ihn ggf. belasten oder diffamieren könnte; (ii) in Fällen, wo die Abbildung fremden Eigentums ohne deren Einwilligung zu einem Verstoß fürhen könnte, der in einer Adaption oder dem Nachbau dieses Eigentums führen könnte. Wann immer man auf das Eigentum eines anderen geht, diesen Raum betritt, um unbemerkt eine Bild zu machen, liegt im Grunde ein Verstoß vor. Dabei besser den Eigentümer vorher fragen und ein Property Release unterschreiben lassen.
http://deutsch.istockphoto.com/videographer_7.2_property_release.php
Ähnlich verhält es sich mit Möbeln: Geschmacksmusterrecht
http://www.bmj.bund.de/enid/0,429519636f6e5f6964092d09313639093a095f7472636964 092d0931383730/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html
Inwieweit das nun genau mit dem Veröffentlichungsrecht einhergeht weiß ich auch nicht. Klar sollte nur sein, dass ich bei Veröffentlichung bspw. eines Rolf Benz Sofas oder einer Philippe Starck Lampe etwas vorsichtig sein muss. Auch IKEA hat übringes Einschränkungen. Man darf keine Bilder mit den Möbeln kommerziell nutzen. Also wenn ich n Shooting in einem Ikea-ausgestattetem Raum mache, darf ich die hinterher nicht verkaufen...
Naja, führt hier zu weit und ich hab auch grad keine Zeit das genau zu recherchieren. Auf jeden Fall wird dieser Bereich immer mehr verschärft, im Detail bitte ich das selbst zu recherchieren. Es gibt genug Diskussionen was man darf und was nicht.
Du kannst ja mal zum Spaß behaupten, es sei ein herrenloser Bienenschwarm gewesen, der sich da über Dein Grundstück hergemacht habe. Er habe seine Bienen ja nicht unverzüglich verfolgt. ;) § 961 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/961.html)
Anaxaboras
30.07.2008, 16:46
Hallo, vielleicht kennt sich hier jemand mit Copyrights ein wenig aus ...
Von meiner Homepage wurden Fotos kopiert und veröffentlicht/weiterverbreitet. Ich habe daher gebeten, dies zu unterlassen. (Keine Abmahnung, etc.) Als Antwort habe ich ein Schreiben erhalten, dass kein Copyright/Urheberschutz meinerseits besteht, da das Motiv, eine Biene, seine Biene ist. Man erwägt rechtliche Schritte gegen mich, weil ich deren Bienen im Internet veröffentlicht habe. Die Hinweise auf meiner Seite sind nicht rechtens, bzw. ungültig, da es sich um fremdes Eigentum handelt. (Diess Schreiben kam von einer Rechtsanwältin)
Also ich muss schon sagen, das Verhalten der Gegenseite ist mehr als dreist. Erst klauen sie deine Bilder und dann hängen sie dir auch noch eine Urheberrechtsverletzung an.
Das Urheberrecht der Bilder liegt bei Dir, wenn Du sie aufgenommen hast. Von daher darf niemand diese Bilder klauen und verbreiten. Egal was drauf abgebildet ist. Daher ist deine Unerlassungsbitte rechtens.
Das sehe ich genauso. Und nicht nur das. Da hat der Urheber nicht nur Anspruch auf Unterlassung sondern auch auf Schadenersatz (die Verletzung hat ja bereits stattgefunden).
Problematisch ist, wenn Du fremdes Eigentum bzw. geschmacksmusterrechtlich geschützte Dinge abbildest und verbreitest (Architektur, Möbel etc.). Dann müsstest Du eigentlich ein sogenanntes Property-Release des Eigentümers haben. Tiere fallen auch unter diese Regelung als Objekte. Daher die Regelung auch einiger Zoos, dass man die Bilder nicht veröffentlichen/verkaufen darf.
Ich bin kein Rechtskundiger. Dennoch glaube ich nicht, dass hier der Imker den Fünkchen eines Anspruchs hat. Die Biene ist nicht seine Schöpfung oder "Werk". Wenn überhaupt, hätte höchstens der Züchter einen Anspruch auf Unterlassung.
Dass Zoos die Veröffentlichung ihrer Tierfotos verbieten, begründet sich schlichtweg aus derem Hausrecht. Ein Zusammenhang mit dem Urheberrecht wäre mir da wirklich neu.
Auch wenn das jetzt mit Umstand und eventuell Kosten verbunden ist: Ich würde mir auf alle Fälle einen Anwalt suchen, der auf Urheberrecht spezialisiert ist. Wenn die Faktenlage so wie geschildert stimmt, finde ich das Verhalten der Gegenseite äußerst dreist. So etwas darf man sich nicht gefallen lassen! Die setzen wohl darauf, dass hier ein kleiner Hobbyknipser Muffensausen kriegt.
Was mich aber noch interessieren würde: Wie kommt denn die Gegenseite darauf, zu behaupten, das Foto würde ihre Biene zeigen? Die müssen doch igendeinen Anhaltspunkt haben?
Martin
Du kannst ja mal zum Spaß behaupten, es sei ein herrenloser Bienenschwarm gewesen, der sich da über Dein Grundstück hergemacht habe. Er habe seine Bienen ja nicht unverzüglich verfolgt. ;) § 961 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/961.html)
So, wie ich das als Laie interpretiere, kann er das sogar nicht nur aus Spaß behaupten, sondern hätte da sogar ein recht wirsames Mittel zur Hand.
So, wie ich das als Laie interpretiere, kann er das sogar nicht nur aus Spaß behaupten, sondern hätte da sogar ein recht wirsames Mittel zur Hand.
Ein herrenloser Bienenschwarm ist aber mehr als ein einziges Tier. Und dann macht man keine Fotos mehr, da läuft man weg.
Tobi
Da magst Du auch wieder Recht haben.
Aber wir kennen ja weder das Foto, noch das Gartengrundstück. Vielleicht ist es ja so riesig, dass sich so ein Schwarm darin verliert. ;)
Aber eines muss man dem Bienenbesitzer ja lassen. Phantasie hat er und kreativ ist er auch. Auf die Idee muss man erst einmal kommen, jemanden wegen einer Biene zu verklagen.
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt lachen.
Ich bin kein Rechtskundiger. Dennoch glaube ich nicht, dass hier der Imker den Fünkchen eines Anspruchs hat. Die Biene ist nicht seine Schöpfung oder "Werk". Wenn überhaupt, hätte höchstens der Züchter einen Anspruch auf Unterlassung.
Dass Zoos die Veröffentlichung ihrer Tierfotos verbieten, begründet sich schlichtweg aus derem Hausrecht. Ein Zusammenhang mit dem Urheberrecht wäre mir da wirklich neu.
Nein, es geht hier auch nicht um "Werk" des Imkers, sondern um sein Eigentum. Dieses kann geschützt sein. Das ist zB einer der Gründe (neben Persönlichkeitsrecht und Datenschutz), warum auch Nummernschilder von Autos unkenntlich gemacht werden sollten. Nochmal, wie in den Links vorher: Eigentum ist eine Grauzone. zT sind hier Einschränkungen deutlich formuliert (Eiffelturm nachts, Kanzleramt, ICEs). Dennoch sollte man sich absichern (v.a. wenn man kommerziell Bilder anbietet).
Das mit den Tieren im Zoo geht rechtlich auch nur deswegen, weil die Tiere das Eigentum des Zoos sind. Blödes Beispiel: Wenn in dem Tiger-Außengelände eine Taube sitzt, dann darf ich den fotografierten Tiger evtl. nicht veröffentlichen (weil Eigentum des Zoos), ein Bild der Taube aber schon (weil kein Eigentum, trotz Grundstück/Hausrecht).
Nicht dass wir uns falsch verstehen: Ich finde das ganze auch relativ absurd und sehe es auch so, dass eine Biene nicht wirklich wiedererkennbar ist und das ein absolut dreistes (und rechtlich unzulässiges) Verhalten ist.
Allerdings bin ich halt nicht Bienen-Experte genug, um das verbindlich sagen zu können. Kann ja sein, dass jede Biene eine eigene individuelle Musterung hat ... :lol:
Ich würde die Fotos auch nicht rausnehmen. Es ist ausgeschlossen dass der gute Mann seine Bienen anhand von Fotos identifizieren kann.
... selbst wenn. Sie sind doch sicherlich auf einer öffentlichen Blume gewesen, oder ?
Die Sache ist echt albern und man könnte laut lachen, wenn da nicht die Unsicherheit wäre.
bis denn
joergW
Entschuldigung, wenn ich so pedantisch bin (vielleicht dient es aber mal der Verhinderung eines solchen Falles), aber es geht nicht um die "Öffentlichkeit", sondern um den Besitz!
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir!
Im übrigen finde ich das gar nicht lachhaft, sondern echt mal n Anlass für ne Sensibilisierung...
Entschuldigung, wenn ich so pedantisch bin (vielleicht dient es aber mal der Verhinderung eines solchen Falles), aber es geht nicht um die "Öffentlichkeit", sondern um den Besitz!
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir!
Im übrigen finde ich das gar nicht lachhaft, sondern echt mal n Anlass für ne Sensibilisierung...
... dem kann ich leider garnicht folgen. Die Biene ist eine Sache gem. BGB, die irgendjemanden gehört (wenn´s keine Wildbiene etc. ist).
Die Frage, die sich stellt betriff doch das recht der Veröffentlichung. Googelt doch mal nach den Stichworten "Panoramafreiheit" und "Friesenhaus". Daraus läßt sich so einiges ableiten, auch wenn´s dort nicht um Autos und Bienen geht.
Ich persönlich sehe hier nur einen Einschüchterungsversuch weil man selbst was falsch gemacht hat.
bis denn
joergW
jörg, ich stimme dir uneingeschränkt zu:
1. es geht um die Veröffentlichung
2. die biene kann/ist ein Eigentum (sein)
nur mit der Ergänzung:
3. Darf ich nicht (immer) das Eigentum anderer Fotografieren und veröffentlichen
(das als Sensibilisierung)
4. Ich sehe da ebenfalls nur einen dreisten Versuch von was auch immer!
:D
...
3. Darf ich nicht (immer) das Eigentum anderer Fotografieren und veröffentlichen
(das als Sensibilisierung)
:D
... da gebe ich Dir Recht. Kann man eigentlich nicht deutlich genug unterstreichen. Wenn ich mir jedoch z.B. die vielen Personenfotos und Innenaufnahmen von Gebäuden im Internet anschaue, glaube ich dass die Abmahnanwälte noch reichlich Ölfelder und Goldgruben finden werden.
bis denn
joergW
P.S. ich weiß warum ich in diesem Dingen eher Vorsicht walten lasse.
André 69
30.07.2008, 17:36
Starke Behauptungen sind immer besser als schwache Argumente ... ist wohl hier passiert! Was gibt denn Anlass, daß der Imker der DEIN Bild ohne DEINE Einwilligung verwendet annehmen darf, daß es seine Biene ist??? (Ich möchte gern den Strichcode auf der Biene sehen!)
Angenommen daß es hier tatsächlich (mir unverständlicherweise) irgendwelche Rechte des Imkers gibt, SO HAT ER DEFINITIV NICHT DAS RECHT DEIN BILD ZU VERWENDEN!
Das Recht am Bild liegt hier bei Dir, unabhängig vom Veröffentlichungsrecht!
Gruß André
PS: Finde das ganze SEHR dreist!
Anaxaboras
30.07.2008, 17:50
Nein, es geht hier auch nicht um "Werk" des Imkers, sondern um sein Eigentum.
Entschuldigung, wenn ich so pedantisch bin (vielleicht dient es aber mal der Verhinderung eines solchen Falles), aber es geht nicht um die "Öffentlichkeit", sondern um den Besitz!
Ich bin jetzt auch mal pedantisch: "Eigentum" und "Besitz" sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe :D.
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir!
"Mein" Auto befindet sich zwar in meinem Besitz, ist aber Eigentum der Leasing-Firma :D. Letzterer dürfte es relativ schnuppe sein, ob es jemand fotografiert und das Bild veröffentlicht. Mir aber nicht - wenn der Wagen (z. B. über das Kennzeichen) eindeutig mir zuordbar wird. Da könnte eine Veröffentlichung meine Persönlichkeitsrechte verletzen.
Man könnte das Ganze mit dem Auto jetzt lustig weiterspinnen: Das Design (oder zumindest herausragende Design-Elemente) sind sicher vom Hersteller geschützt worden. Verstoße ich dann mit einer Veröffentlichung eines Fotos meines Wagens gegen die Hersteller-Interessen? Wohl nicht, denn hier gilt die Panorama-Freiheit.
Das alles hat aber nix mehr mit den Bienen zu tun. Die tragen ja kein "Nummernschild", so dass sie sich nicht zweifelsfrei einem "Eigentümer" oder "Besitzer" zurechnen lassen. Damit kann die fotografische Dokumentation des Auftretens einer Biene zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort und die Veröffentlichung derselben wohl kaum eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Imkers darstellen, oder?
Interessanter finde ich allerdings die inzwischen aufgetaucht Frage, ob die Gegenseite behauptet, die Biene sei ihr Eigentum oder ob sie meint, das Foto von der Biene sei ihr Eigentum.
In letzterem Fall wäre das anwaltliche Schreiben plausibler. Und der Fall denkbar einfach zu lösen: Der Bildautor müsste nur belegen, dass das Foto tatsächlich von ihm stammt (z. B. Originaldatei, über in den Exifs vermerktes Kameramodell etc.).
Martin
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir!
Aber man darf es fotografieren, wenn man das Kennzeichen unkenntlich macht.
Vielleicht kannst Du ja auch das Gesicht der Biene mit einem schwarzen Balken überdecken.
Oder Du machst mit der Biene jetzt noch nachträglich einen Model-Release-Vertrag auf TFP-Basis.
Sorry, Du findest das wahrscheinlich im Moment gar nicht lustig, aber ich versuche halt, diese Absurdität mit etwas Humor zu nehmen.
Aber man darf es fotografieren, wenn man das Kennzeichen unkenntlich macht.
Man darf es auch unentstellt fotografieren. Die Unterschiedung zwischen dem Anfertigen des Fotos und dem Veröffentlichen desselben sollte man bei solchen Diskussionen immer berücksichtigen!
Eigentlich wäre es interessant, mal zu hören, was jemand vom Fach dazu sagt. Was ist eigentlich mit simply black los, gibts einen Grund, wieso der nicht mehr mitschreibt?
Tobi
Man darf es auch unentstellt fotografieren. Die Unterschiedung zwischen dem Anfertigen des Fotos und dem Veröffentlichen desselben sollte man bei solchen Diskussionen immer berücksichtigen!
Hast natürlich Recht und ich meinte ja auch veröffentlichen.
Fotografieren darf man eigentlich alles, veröffentlichen schon weniger und mit kommerzieller Absicht veröffentlichen noch viel weniger.
Beispiel Zoo:
Fotografieren darf ich im Kölner Zoo und im Aquazoo Düsseldorf, auf meine Homepage stellen darf ich nur die Bilder aus dem Kölner. Will ich die Bilder verkaufen, muss ich für die Erlaubnis aber an den Kölner Zoo vorher ordentlich latzen.
Huckleberry Hound
30.07.2008, 18:06
...
Als Antwort habe ich ein Schreiben erhalten, dass kein Copyright/Urheberschutz meinerseits besteht, da das Motiv, eine Biene, seine Biene ist. Man erwägt rechtliche Schritte gegen mich, weil ich deren Bienen im Internet veröffentlicht habe. Die Hinweise auf meiner Seite sind nicht rechtens, bzw. ungültig, da es sich um fremdes Eigentum handelt.
...
Uwe schreibt ja deutlich, das das besagte Motiv, nämlich die Biene, das Eigentum der Gegenseite sei...
...was für sich genommen auch erst mal zu beweisen wäre...zumal Bienen interindivduell ja höchst unterscheidbar sind...:?
Entschuldigung, wenn ich so pedantisch bin (vielleicht dient es aber mal der Verhinderung eines solchen Falles), aber es geht nicht um die "Öffentlichkeit", sondern um den Besitz!
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir!
OK, aber der Vergleich hinkt etwas (Autovergleiche hinken immer), da das Auto (bleiben wir mal dabei) sich ja auf Uwes Grundstück befand. D.h. ich darf auch keine fremden Autos fotografieren, bzw. diese Bilder veröffentlichen, wenn das Auto (widerrechtlich nehmen wir mal an) auf meinem Grund und Boden steht!? Was ist denn mit dem eigenen Hausrecht usw.? Da stellt sich dann doch quasi die Frage, was Vorrang hat.
Und davon abgesehen ergibt sich die Problematik mit dem Auto aus der Tatsache, daß diese über's Nummernschild ggf. einwandfrei identifizierbar und einem Halter zuzuordnen sind. Das kann für den Halter u.U. Probleme bedeuten (plattes Beispiel: Auto wurde vor Bordell fotografiert, Bild wurde veröffentlich, Ehefrau sieht Bild). Aus dem Grund retuschieren wir ja z.B. auch die Kennzeichen, dann ist eigentlich alles in Butter. Nun ist noch offren, ob Bienen so individuell zu unterscheiden sind, daß man sie wiedererkennen kann (ich meine nein und würde das -wie die anderen genannten Dinge- einfach mal in einem Imkerforum o.ä. erfragen). Ausser Frage steht doch aber, daß man eine Biene nicht einem bestimmten Halter/Besitzer zuordnen kann, wie das bei einem Auto mit Nummernschild der Fall ist.
Auch darum funktioniert dieser Vergleich nicht und darum ist die geschilderte Problematik meiner Meinung nach auch keine. Aber wie gesagt: nur eine Meinung, kein Wissen. Ich weiß allerdings, was ich tun würde: Seite inkl. Bilder wieder zugänglich machen (ich hätte sie gar nicht erst abgeschaltet) und entsprechend antworten, d.h. per Anwalt. Und wo ich es sonst bei einer Bitte, ein Bild zu entfernen belassen würde, würde ich hier ganz klar Forderungen geltend machen! Das sowas idR. gute Chancen auf Erfolg hat, dürften die meisten hier wissen. Wahrscheinlich wusste das auch der "Bienenbesitzer" und hat deswegen diesen Einschüchterungsversuch gestartet. Wirklich sehr dreist.
Vorsicht ist immer gut, aber vorauseilender Gehorsam oder Angst bringt einen auch nicht weiter. Am besten ist immer noch, sich entsprechend zu informieren (ggf. wirklich bei einem Anwalt), dann kann man sich auch nicht so leicht einschüchtern lassen.
rmaa-ismng
30.07.2008, 23:41
Schon wieder so ein Thread - was ist denn heut los? :lol:
Ich verlinke also nochmals diesen Text:
Hier der Link! (http://www.law-blog.de/158/fotorecht-spezial-teil-3-inhaber-und-inhalt-der-rechte/)
Dürfte wohl ziemlich klar sein wie die Sache liegt?
felix20b
31.07.2008, 00:08
Darf man eigentlich überhaupt noch irgendwas fotografieren? Die Geschichte mit der Biene ist ja schon ziemlich abgefahren. Als ich dann bei Google Property Release eingab, habe ich unter anderem das hier (http://www.pitopia.de/scripts/pitopia/info/info.php?subpage=propertyrelease) gefunden. :flop:
Das heißt also, wenn ich den beleuchteten Eiffelturm fotografieren und hier einstellen würde, könnte es sein, das der Betreiber eine Abmahnung riskiert? Das darf ja wohl nicht wahr sein. :flop::flop::flop::flop:
Gruß
Wolfgang
rmaa-ismng
31.07.2008, 00:13
Richtig - Eiffelturm hat Urheberrechtsschutz!! Ist aber wohl allgemein bekannt! ;)
Schnitte
31.07.2008, 00:13
Darf man eigentlich überhaupt noch irgendwas fotografieren? Die Geschichte mit der Biene ist ja schon ziemlich abgefahren. Als ich dann bei Google Property Release eingab, habe ich unter anderem das hier (http://www.pitopia.de/scripts/pitopia/info/info.php?subpage=propertyrelease) gefunden. :flop:
Das heißt also, wenn ich den beleuchteten Eiffelturm fotografieren und hier einstellen würde, könnte es sein, das der Betreiber eine Abmahnung riskiert? Das darf ja wohl nicht wahr sein. :flop::flop::flop::flop:
Gruß
Wolfgang
Doch.
Schnitte
31.07.2008, 00:16
Hallo, vielleicht kennt sich hier jemand mit Copyrights ein wenig aus ...
Von meiner Homepage wurden Fotos kopiert und veröffentlicht/weiterverbreitet. Ich habe daher gebeten, dies zu unterlassen. (Keine Abmahnung, etc.) Als Antwort habe ich ein Schreiben erhalten, dass kein Copyright/Urheberschutz meinerseits besteht, da das Motiv, eine Biene, seine Biene ist. Man erwägt rechtliche Schritte gegen mich, weil ich deren Bienen im Internet veröffentlicht habe. Die Hinweise auf meiner Seite sind nicht rechtens, bzw. ungültig, da es sich um fremdes Eigentum handelt. (Diess Schreiben kam von einer Rechtsanwältin) - Habe daher meine Homepage aus dem Netz genommen ... Ich verstehe nicht, warum ich keine Fotos von Kleintieren / Insekten, die auf meinem Grundstück gemacht wurden, nicht veröffentlichen darf ....
Kennt sich jemand damit aus?
Es waren aber doch nicht etwa 2-beinige Bienen, oder?
Sorry for OT :lol:
Anaxaboras
31.07.2008, 00:35
Das heißt also, wenn ich den beleuchteten Eiffelturm fotografieren und hier einstellen würde, könnte es sein, das der Betreiber eine Abmahnung riskiert? Das darf ja wohl nicht wahr sein. :flop::flop::flop::flop:
Gruß
Wolfgang
Richtig - Eiffelturm hat Urheberrechtsschutz!! Ist aber wohl allgemein bekannt! ;)
Nicht richtig. Solange du das Bild des Eiffelturms in Deutschland veröffentlichst, ist alles OK. Das deutsche Urheberrecht kennt die so genannte "Panoramafreiheit": Alles, was von öffentlich zugänglichen Orten aus fotografiert werden kann, darf auch gezeigt werden. Natürlich nur solange dem keine anderen Rechte entgegenstehen (zum Beispiel dem Recht am eigenen Bild einer gezeigten Person).
Insofern hat der Eiffelturm keinen Urheberschutz (in Deutschland).
Komplizierter wird's, wenn ein Architekt sein Werk tatsächlich bei der VG Kunst und Bild (so etwas wie die Gema) gemeldet hat. Dann darfst du es zwar auch immer noch zeigen, musst aber eben eine Nutzungsgebühr entrichten. So, wie du ein Buch oder eine Schallplatte zwar kopieren darfst, dafür aber zahlen musst. In diesen Fällen hast du das aber schon pauschal mit einer Abgabe beim Erwerb eines Fotokopierers /CD-Brenner, CD-Rohling getan.
Mit den fremden Bienen im eigenen Garten hat das aber nichts mehr zu tun, oder?
Martin
rmaa-ismng
31.07.2008, 00:38
Falsch - siehe hier!
Hier der Link! (http://de.wikipedia.org/wiki/Eiffelturm)
Ich zitiere: Laut offizieller Webseite der Betreibergesellschaft des Eiffelturms[3] sei die nächtliche Turmbeleuchtung nach französischem Recht urheberrechtlich geschützt, so dass vor Veröffentlichung von Fotos Gebühren an die Société Nouvelle d'Exploitation de la Tour Eiffel (SNTE) zu entrichten seien.
Das betrifft alle Bilder davon auch die in Deutschland!! EIffelturm ist aber eine Außnahme!!
Edit: Im übrigen gilt in Frankreich nicht deutsches Recht - sondern französisches..
baerlichkeit
31.07.2008, 00:39
Martin,
und woher weiß ich das mit einem solch GEMAtiesierten Gebäude? Steht da vor ein Copyright-Schild?
Im Ernst, diese Diskussion erschien mir erst einfach nur schrill, die Tatsache, dass da war dran ist verwundert mich aber schon wieder...man lernt nie aus und sollte sich gut überlegen was man fotografiert.
Aber Bienen?
Anaxaboras
31.07.2008, 00:44
Martin,
und woher weiß ich das mit einem solch GEMAtiesierten Gebäude? Steht da vor ein Copyright-Schild?
Nein. Einfach keine Fotos machen, von Gebäuden, die jünger als 70 Jahre sind :D:D:D. Nach 70 Jahren erlöscht nämlich der Verwertungsanspruch aus dem Urheberrecht.
...man lernt nie aus und sollte sich gut überlegen was man fotografiert.
Dem stimme ich voll zu - aber eher unter einem "künstlerischen" Blickwinkel als mit einem Blick auf's Urheberrecht :crazy:.
Martin
Edit: Im übrigen gilt in Frankreich nicht deutsches Recht - sondern französisches..
Umgekehrt gilt aber das gleiche und ich denke darauf wollte Martin hinaus.
EDIT: da mich das interessiert hat, habe ich mal ein wenig recherchiert. Siehe hier (http://www.fotorecht.de/publikationen/hundertwasserhaus3.html) unter dem Punkt "Panoramafreiheit in der EU". Demnach hat der Martin Recht.
rmaa-ismng
31.07.2008, 01:06
Ja, ist schon klar.
Aber: Kurzreise über das verlängerte Wochenende nach Paris. EIn paar Fotos gemacht. ANschließend hier im Forum gezeigt.
So jetzt wird der Betreiber aufmerksam.
Das Bild entstand in Frankreich an einem geschützen Gebäude.
Wo werde ich jetzt verdonnert. Internet hat keine Grenzen!
Vor franz. Gericht - und die deutschen Gerichte werden Amtshilfe leisten... und das Geld eintreiben... :?
Siehe mein späteres Edit.
Und ich kann mich nur wiederholen:
"Vorsicht ist immer gut, aber vorauseilender Gehorsam oder Angst bringt einen auch nicht weiter. Am besten ist immer noch, sich entsprechend zu informieren (ggf. wirklich bei einem Anwalt), dann kann man sich auch nicht so leicht einschüchtern lassen."
Leider verbreiten sich solche Gerüchte schnell und irgendwann wird's für bare Münze genommen. Auch die FC hat extra einen entsprechenden Hinweis in die passende Sektion gesetzt. Offenbar unnötigerweise.
Aber natürlich ist auch was wahres dran: für Frankreich gilt das Gesetzt natürlich, d.h. in Frankreich darfst du so ein Bild nicht veröffentlichen. Eine Veröffentlichung in Deutschland ist wegen der hier geltenden Panoramafreiheit erlaubt, so sagt es zumindest die -meiner Meinung nach kompetente- o.g. Seite. Das französische Gesetz spielt hier keine Rolle. Und es kommt auch noch hinzu, daß es wohl strenggenommen um die Vermarktung, also die kommerzielle Nutzung eines Bildes (also hier des beleuchteten Eiffelturms) geht, nicht um eine Veröffentlichung im weiteren Sinne (also z.B. das Zeigen eines Bildes in einem Internetforum o.ä.).
Nun kann man natürlich argumentieren, das Internet sei mehr oder weniger international und Portale wie z.B. die FC sind das ja auch tatsächlich (es gibt www.fotocommunity.fr usw.) - insofern ist deren Vorsicht vielleicht berechtigt. Nur meines Wissens nach ist es auch so, daß der Serverstandort (oder war es doch der Wohnort des Betreibers?) bestimmt, welchem Recht er unterliegt.
Anaxaboras
31.07.2008, 01:28
Insofern hat der Eiffelturm keinen Urheberschutz (in Deutschland).
Falsch - siehe hier!
Hier der Link! (http://de.wikipedia.org/wiki/Eiffelturm)
Ich zitiere: Laut offizieller Webseite der Betreibergesellschaft des Eiffelturms[3] sei die nächtliche Turmbeleuchtung nach französischem Recht urheberrechtlich geschützt, so dass vor Veröffentlichung von Fotos Gebühren an die Société Nouvelle d'Exploitation de la Tour Eiffel (SNTE) zu entrichten seien.
Das betrifft alle Bilder davon auch die in Deutschland!! EIffelturm ist aber eine Außnahme!!
Edit: Im übrigen gilt in Frankreich nicht deutsches Recht - sondern französisches..
Ich zitiere auch mal. Aus den FaQ's zum Eifelturm:
Q : Are we allowed to publish photos of the Eiffel Tower?
A : There are no restrictions on publishing a picture of the Tower by day. Photos taken at night when the lights are aglow are subjected to copyright laws, and fees for the right to publish must be paid to the SETE
Auf welches Land sich das "right to publish" (Veröffentlichungsrecht) bezieht, steht da nicht. Aber Jens hat da ja einen schönen Link geliefert. Da heißt es:
wird die Frage, ob die Fotografie in Deutschland vertrieben werden darf, nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz beurteilt
Ron, insofern stimmt deine Aussage "Das betrifft alle Bilder davon auch die in Deutschland!!" einfach nicht. Das steht übrigens so auch nicht in dem von dir zitierten Wikipedia-Artikel.
Das Bild entstand in Frankreich an einem geschützen Gebäude.
Wo werde ich jetzt verdonnert. Internet hat keine Grenzen!
Vor franz. Gericht - und die deutschen Gerichte werden Amtshilfe leisten... und das Geld eintreiben... :?
Das ist völlig unbegründet. Es gilt das Urheberrecht am Veröffentlichungsort. Also zum Beispiel das deutsche Recht, wenn im Impressum deiner Webseite "Ismaning" angegeben ist. Da is' nix mit Amtshilfe.
Martin
rmaa-ismng
31.07.2008, 01:31
Okay, interessanter Link.
Zeigt wie sehr dieses Thema schwammig ist, weil das Gesetz sehr schwammig ist.
Hier mal ein Text von April dieses Jahres:
Im Bericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ wird dem Gesetzgeber die Einschränkung der Panoramafreiheit empfohlen, die in § 59 des Urhebergesetzes geregelt ist.
„3. Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag, in § 59 Absatz 1 Urhebergesetz eine Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken – ausgenommen Bauwerken – im öffentlichen Raum einzuführen, die dann eintritt, wenn die Abbildung gewerblich verwertet wird und die Darstellungsabsicht sich auf das jeweilige Werk richtet.“ (Seite 265)
Wer das nachlesen möchte:
Hier der Link! (Im Bericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ wird dem Gesetzgeber die Einschränkung der Panoramafreiheit empfohlen, die in § 59 des Urhebergesetzes geregelt ist.)
Wie ich hier feststelle - schwierig, schwierig...meist macht man sich beim Bild und davor, beim Einrichten der Kamera gar nicht die Gedanken an sowas..
Vielleicht solllte man in Zukunft immer einen Anwalt dabei haben...
rmaa-ismng
31.07.2008, 01:34
Das ist völlig unbegründet. Es gilt das Urheberrecht am Veröffentlichungsort. Also zum Beispiel das deutsche Recht, wenn im Impressum deiner Webseite "Ismaning" angegeben ist. Da is' nix mit Amtshilfe.
Martin
Schön wenn Du Recht hast, Martin. Weil: im anderen Falle müsste man ständig ein mieses Gefühl haben wenn man die Kamera mal in den freien Raum hält.
Hat man ja bei Straßenszenen oft schon, wenn Leutchen aus Versehen etwas zu formatfüllend mit drauf sind...
Zu Beitrag #49:
Eigentlich ist die Gesetzeslage recht eindeutig meine ich. So eindeutig, daß sogar ich das kapiere :lol:
Und die von dir zitierte Passage ist ja -es steht deutlich da- bisher nur eine Empfehlung. D.h. es könnte vielleicht so kommen, manche wünschen es sich offenbar, aber de jure ist es (noch) nicht so. Gerade diese Empfehlung zeigt, daß da (derzeit) nationale Unterschiede bestehen, insofern ist das nur eine Bestätigung des bereits gesagten.
rmaa-ismng
31.07.2008, 01:38
Das ist richtig, Jens.
Man überlege sich das mal. Ein Gebäude darfst Du dann vielleicht fotografieren, aber eine Skulptur irgendwo davor nicht? Gehört die dann noch zum Gebäude oder nicht?
Ich muss ehrlich gestehen das dieses Thema bei mir bisher etwas zu kurz gekommen ist. Ich habe schlicht keine Gedanken gemacht bei vielen Bildern... - gut das ich meist Landschaft fotografiere...
Ich fotografiere z.B. kaum Menschen, vor allem nicht fremde, gar ungefragt und als Hauptmotiv. Das hat einerseits mit der Gesetzeslage zu tun (die ich auch nicht immer genau kenne), andererseits aber auch mit Respekt: ich will auch nicht einfach so "abgeschossen" werden. Gebäude und alles andere fotografiere wie ich lustig bin, nur bei einer möglichen Veröffentlichung (welcher Art auch immer) informiere ich mich, falls Unsicherheiten bestehen. Beim Fotografieren muß man nicht unbedingt den Gesetzestext dabei haben oder lange nachgrübeln, sondern wichtig wird das eigentlich erst hinterher und das ist ja auch ganz gut so. Diese Unterscheidung ist aber der springende Punkt: du darfst im Prinzip (fast) alles fotografieren, interessant wird es erst bei der Veröffentlichtung der Fotos. Und da bin ich auch der Meinung, daß man eh nicht alles zeigen muß. Das Internet ist ja nun auch kein Diaabend ;)
Mal quasi ein "Gegenbeispiel" (da man hier sonst bald den Eindruck bekommt, man dürfe gar nichts mehr, es gäbe nur noch Abmahnungen und Klagen): ich habe mal ein historisches Gebäude, in dem sich eine Weinhandlung befindet, fotografiert und das Bild im Internet gezeigt. Statt einer Abmahnung o.ä. kam eine Anfrage, ob das Bild für eine Printwerbung der Weinhandlung verwendet werden dürfte, was mir sogar ein kleines Honorar eingebracht hat. So kann's halt auch gehen (ähnliches haben sicher einige hier erlebt).
Aber jetzt werden wir noch OT zum OT ;)
André 69
31.07.2008, 08:01
Guten Morgen an alle!
... könnte mir bitte jemand erklären was nun die Rechtslage zu dem Eingangspost ist, es ging um ein Foto einer kleinen niedlichen Biene ... mittlerweilen sind wir beim Eiffelturm ...
:roll:
Gruß André
Dimagier_Horst
31.07.2008, 08:41
dass mir ein Rechtsanwalt, der es doch besser wissen sollte, mir droht.
Ein Anwalt vertritt die Interessen einer Partei, unabhängig von seinem Können und Wissen. Und manche Mandanten wollen halt mit dem Kopf durch die Wand :lol: . Man kann es aber oft gut erkennen: je weniger konkrete und nachvollziehbare Verweise, desto dünner sind die Argumente ;) .
... könnte mir bitte jemand erklären was nun die Rechtslage zu dem Eingangspost ist
Steht doch alles in den ersten Beiträgen...
Ich kaufe mir eine Streuobstwiese und schicke dem benachbarten Imker eine Rechnung über Blütenstaub und Nutzung der Überflugrechte bis 3,50 Höhe in 20.644 Fällen :mrgreen:
felix20b
31.07.2008, 08:44
...
Diese Unterscheidung ist aber der springende Punkt: du darfst im Prinzip (fast) alles fotografieren, interessant wird es erst bei der Veröffentlichtung der Fotos. Und da bin ich auch der Meinung, daß man eh nicht alles zeigen muß. Das Internet ist ja nun auch kein Diaabend ;)
Vermutlich habe ich mein Hobby bisher etwas naiv betrieben. Auf die bescheuerte Geschichte mit dem Eiffelturm bin ich ja auch erst gestoßen, nachdem hier die nicht weniger bekloppte Sache mit der Biene auftauchte. Man muss nicht alles zeigen, dass ist richtig. Man sollte aber auch nicht bei jedem Foto überlegen müssen, ob man irgendwelche an den Haaren herbeigezogenen Rechte verletzt. Aber vielleicht sollte ich mir sicherheitshalber von dem Bauern, dessen Baum ich des öfteren fotografiere, ein property release unterschreiben lasse. Ich nehme dann auch meine Kamera mit um seinen Gesichtsausdruck festzuhalten. ;)
Gruß
Wolfgang
PS: Was sind 1000 Anwälte auf dem Grund des Meeres:?: - Ein guter Anfang:!:
Eine schöne Zusammenfassung der Problematik (allerdings zum Atomium, nicht zum Eiffelturm) findet sich hier. (http://www.bruessel-gui.de/bruessel/bericht-1.html)
Gruß
Echidna
duncan.blues
31.07.2008, 10:36
Nein. Einfach keine Fotos machen, von Gebäuden, die jünger als 70 Jahre sind :D:D:D. Nach 70 Jahren erlöscht nämlich der Verwertungsanspruch aus dem Urheberrecht.
Wenn das so stimmen würde, dann wäre man beim Eiffelturm ja wiederum aus dem Schneider, denn der ist älter als 70 Jahre, eindeutig. Wie alt nun allerdings die nächtliche Beleuchtung ist... :? Tippe aber auch da auf über 70 Jahre, es sei denn die beziehen das auf das alter der aktuell verbauten Glühbirnen. :twisted:
Alles nicht so einfach.
Aber um nochmal auf das Ursprungsproblem zurückzukommen: Unabhängig davon, ob die Gegenseite nun Eigentumsansprüche für die Biene geltend machen kann, bestehen doch trotzdem volle Urheberrechte für das Foto. Selbst wenn aus irgendwelchen hahnebüchenen Gründen dem Fotografen wegen fehlenden Rechten an der Biene die Veröffentlichung untersagt werden könnte (:roll:), bedeutet das doch trotzdem nicht, dass das Foto nun mit einem Mal nicht mehr dem Urheberrecht unterliegt. Kurzum: Die Gegenseite darf das Foto nicht einfach ungefragt verwenden. Punkt. Irgendwelche Einwände?
Da das Foto ja warscheinlich nicht in voller Auflösung im Netz war wo die Gegenseite es hat kopieren können, dürfte es der Gegenseite schwerfallen, erfolgreich zu behaupten, das Foto stamme aus ihrer Kamera (ich hoffe der Fotograf hat das Original aufgehoben). Insofern hat erstmal die Gegenseite ein Problem.
Die Rechte an der Biene sind definitiv eine sehr schwammige Angelegenheit, die Rechte am Foto dagegen sind es nicht. Sehe ich das richtig?
Der gegnerische Anwalt dürfte das eigentlich auch wissen und ich tippe mal, dass das ganze wirklich vor allem auf Einschüchterung abzielt.
André 69
31.07.2008, 11:07
ich stimme duncan.blues 100% zu!
Das Problem was ich sehe ist, daß hier der Klügere nachgiebt, und der Dumme der Gewinner ist, will sagen: Die dreiste Gegenseite kommt mit ihrer Masche durch, da die Einschüchterung wohl funktioniert, trotz Unrecht!
Wie schon gesagt, ich möchte den "Barcode" auf der Biene sehen, zur 100% Identifizierung der Biene, mit dem Nachweis, daß es auch die Biene des Imkers ist!
Über die Bildrechte an sich muss man nichts mehr sagen, die liegen EINDEUTIG beim Fotografen!
Wenn Uwe (Ölauge) Langeweile, Rechtsschutz und einen guten Anwalt hat, und Spass am Streiten hat, dann wüsste ich schon wer der Gewinner ist! Aber welchem Nichtkleingeist macht so etwas Spass?
Eigentlich kommt mir das Ko..en wenn ich dieses Thema lese, mich damit beschäftige!
Gruß André
Hi,
Wenn das so stimmen würde, dann wäre man beim Eiffelturm ja wiederum aus dem Schneider, denn der ist älter als 70 Jahre, eindeutig. Wie alt nun allerdings die nächtliche Beleuchtung ist... :? Tippe aber auch da auf über 70 Jahre, es sei denn die beziehen das auf das alter der aktuell verbauten Glühbirnen. :twisted:
ohne jetzt auf das Problem eingehen zu wollen, ob die Veröffentlichung auf einer in Deutschland gehosteten Website problematisch ist oder nicht: Die Einschränkung bezieht sich nicht auf den Eiffelturm und auch nicht auf die Glühbirnen des Eiffelturms, sondern auf die im Jahr 2000 zusätzliche angebrachte Flackerillumination, die glaube ich halbstündlich abläuft. Diese Installation wird als schützenswert angesehen. Der zwischenzeitlich klassisch illuminierte Eiffelturm ist weiterhin davon ausgenommen.
Viele Grüße
Stephan
duncan.blues
31.07.2008, 11:22
Die Einschränkung bezieht sich nicht auf den Eiffelturm und auch nicht auf die Glühbirnen des Eiffelturms, sondern auf die im Jahr 2000 zusätzliche angebrachte Flackerillumination, die glaube ich halbstündlich abläuft. Diese Installation wird als schützenswert angesehen. Der zwischenzeitlich klassisch illuminierte Eiffelturm ist weiterhin davon ausgenommen.
Aha, es geht also nicht um den Turm sondern um die "Kunstinstallation" der Flackerillumination. :roll:
Naja, wenn's schee macht...
Kann mir vorstellen, das die Betreiber damit auch vor deutschen Gerichten eine Chance hätten, Ansprüche geltend zu machen. Ist jedenfalls gut zu wissen.
Schön dass man wenigstens den normal beleuchteten Turm dann ablichten darf, ohne gleich eins auf's Dach zu bekommen.
Aha, es geht also nicht um den Turm sondern um die "Kunstinstallation" der Flackerillumination. :roll:
Genau!
Sonst dürftest Du den Turm ja auch nicht bei Tag fotografieren, bzw. die Bilder veröffentlichen.
Schade, ich finde es nicht mehr, aber ich hatte mal eine Liste mit "verbotenen Gebäuden".
Die hatte mal jemand auf Panthermedia.de gepostet. Dort ging es aber wahrscheinlich nicht nur um die reine Veröffentlichung, sondern (auch) um die kommerzielle Nutzung. Weiß es leider nicht mehr so genau und bin auch eit Ewigkeiten nicht mehr auf der Seite gewesen.
Ich habe eine Liste gefunden.
Bienen stehen aber nicht dabei. ;)
Property Release notwendig?
öffentliche Gebäude, Plätze, wenn von öffentlichen Platz fotografiert NEIN
Privateigentum (Häuser, Schulen, Flugzeuge, Schiffe, Autos etc.) JA
Firmenlogos, Markenzeichen auf Produkten oder Gebäuden JA
Privateigentum, nicht erkennbar (z.B. Details) NEIN
Privateigentum, von öffentlichen Plätzen, Privateigentum nicht das Hauptmotiv z.b. Skylines NEIN
Kunstwerke, Tiere, Innenaufnahmen jeglicher Art in Museen und Zoos JA
Produkte, Logo oder Design erkennbar (Getränkedosen, Autos, Kosmetika etc.) JA
Landschaften, wenn nicht geschütztes Privateigentum NEIN
Nationalparks, Naturschutzgebiete, wenn nicht im öffentlichen Eigentum JA
Für folgende Motive sollten Sie im Zweifelsfall für werbliche Nutzung immer eine schriftliche Freigabe einholen:
AMERIKA
• Chrysler Building in New York City
• CN Tower in Toronto
• Disneyland, incl. Figuren
• Empire State Building in New York
• Flatiron Building in New York City
• Las Vegas, diverse Hotels (generelles Fotografierverbot!)
• Veranstaltungen der Major League
• NASCAR Rennen und Autos
• OSCAR Preisverleihung und Trophäe
• Emmy und Grammy Trophäen
• Rockefeller Center, Skulpturen und alle angeschlossenen Gebäude
• San Diego Zoo
• Sea World, Florida und Kalifornien
• Sears Tower
• Tupperware Tower
• Universal Studios
• diverse Nationalparks
EUROPA, ASIEN, AUSTRALIEN:
• Eiffelturm (beleuchtet)
• London Eye (Millenium Wheel)
• Louvre, Paris
• Japanische Highspeed-Trains
• TGV, Französischer Hochgeschwindigkeitszug
• ICE, Deutsche Hochgeschwindigkeitszug
• Sydney Opera House
LOGOS & Diverses:
• Adidas, Streifen und Schriftzug
• Barbiepuppen, Produkte und Schriftzug
• Chevrolet, Logo
• Coca Cola, alles
• Ferrari, alles
• Maserati, alles
• McDonald's, alles (incl. dem M)
• Ford Mustang, alles
• NIKE, Logo
• Olympiade, alles (Sportler, Veranstaltungen, Logos)
• Porsche, alles
• Rolls Royce, alles
Natürlich ohne Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
In der Liste oben fehlt mindestens der Kölner Dom.
Hier noch was zum Thema: http://www.colorfoto.de/Themenspezial/Urheberrechtlich-geschuetzte-Motive_3460729.html
In der Liste oben fehlt mindestens der Kölner Dom.
Warum der jetzt nun?
Beim Louvre sind es übrigens nur die Glas-Pyramiden. Der Rest des Louvre ist ja wiederum ein wenig älter.
Viele Grüße
Stephan
In der Liste oben fehlt mindestens der Kölner Dom.
Hier noch was zum Thema: http://www.colorfoto.de/Themenspezial/Urheberrechtlich-geschuetzte-Motive_3460729.html
Da ist wohl der Eigentümer noch nicht "aufgewacht" oder verrechnet ausbleibende Einnahmen mit dem positiven Propaganda Effekt ;-)
Dimagier_Horst
31.07.2008, 15:10
Natürlich ohne Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Dann verstehe ich nicht, warum man vorsätzlich solche Listen weiter verbeitet und dazu beiträgt, die Leute in die Irre zu führen :flop: .
Ganz einfach.
Ich wollte damit nur klarstellen, dass dies nicht auf meine eigenen Recherchen beruht und ich auch kein Jurist bin, um dies abschließend beurteilen zu können.
Die Liste habe ich von einer Bildagentur, welche eben für diese Motive auch ein property release verlangt.
Und dass die Liste nicht vollständig sein kann, sollte eigentlich sowieso klar sein.
Die Liste könntest du wahrscheinlich noch bis ins Unendliche verlängern.....
In der Schweiz fehlt z.B. die SBB (Schweizerische Bundesbahn)
http://mct.sbb.ch/mct/konzern_dienstleistungen/konzern_film-fotoaufnahmen.htm
Ich hatte ein Bild bei einer Agentur, das im Innern eines Zuges gemacht wurde....hab ich relativ schnell wieder gelöscht...
Sonnenkind
31.07.2008, 18:12
@ Anaxaboras & Jens N.
Ihr findet das Verhalten des gegnerischen Anwalts dreist?
Ihr habt nicht oft mit Anwälten zu tun, oder?
Seit ich beruflich weiß, was in dieser Branche abgeht, sind Anwälte der bei mir am geringsten geschätzte Berufsstand. Das Verhalten des gegnerischen Anwalts ist nicht dreist, sondern völlig normal.
Grundsätzlich lesen sich Anwaltsschreiben wie ein Richterspruch. Die sind so formuliert, daß ein unbedarfter Bürger gar nicht auf die Idee kommt, es könnte anders sein, als es da steht. Kommt ja schliesslich von einem Anwalt...
Hier wird die m.E. nach völlig überzogene Achtung (um nicht zu sagen Ehrfurcht) großer Teile der Bevölkerung vor diesem Berufsstand mit Kalkül ins Felde geführt und darauf spekuliert, daß allein das Tätigwerden eines RA Eindruck schindet.
Hat hier ja auch bestens funktioniert...
Man sollte sich hier vor Augen führen, daß von zwei Rechtsanwälten immer mindestens einer Unrecht hat.
Ein Problem ist zusätzlich, daß viele Anwälte sehr von sich überzeugt sind. So lassen sich die meisten gerne mit "sehr geehrter Herr Rechtsanwalt MüllerMeierSchulze..."
anreden. Das gibt es nicht. Das ist "Herr MüllerMeierSchulze" und sonst nix.
Gerne würden diese Typen ihre Berufsbezeichnung auf einer Stufe mit einem Doktortitel sehen. Allein durch das Weglassen des "Rechtsanwalt" kann man diese Menschen gut provozieren.
Bei RA gilt wie bei keinen anderen "Klappern gehört zum Handwerk".
AlexDragon
31.07.2008, 20:39
Und auch das Atomium in Brüssel, hatte ich nämlich in der FC und sind entfernt worden :shock: Aber den Eifelturm habe ich auch (Beleuchtet, in der Nacht zum Jahreswechsel auf das Jahr 2000 :top:) ;) Und auch den Louvre (Die Glaspyramide) :roll:
Dimagier_Horst
31.07.2008, 20:42
@ BadMan
Ok, DIE wollen das so haben und haben einfach mal in die Lostrommel gegriffen...
real-stubi
31.07.2008, 20:44
Und auch das Atomium in Brüssel, hatte ich nämlich in der FC und sind entfernt worden :shock: Aber den Eifelturm habe ich auch (Beleuchtet, in der Nacht zum Jahreswechsel auf das Jahr 2000 :top:) ;) Und auch den Louvre (Die Glaspyramide) :roll:
Alter Rebell - aber in dem Fall kann ichs gut verstehen.
Mann, was da für Geld für einen Schiess und für die "Herren" Rechtsanwälte rausgeworfen wird.
Man möchte schreien, wenn man sich das überlegt. Herzlichen Glückwunsch.
MfG
Stubi
AlexDragon
31.07.2008, 20:55
Alter Rebell :shock::?
Eines von meinen Mottos lautet: Legal, Illegall, Schei..egal :roll:
Die ganze Urheberrechtsgeschichte scheint wohl doch nicht ganz so einfach und trivial zu sein, wenn ich das richtig verstehe. :arrow: fotorecht.de (http://www.fotorecht.de/publikationen/hundertwasserhaus3.html)
Klärt aber immer noch nicht endgültig die Bienenfrage.
Ich weiß nur, dass ich Willi wohl recht eindeutig an der Stimme identifizieren könnte. Ich hoffe, Ölauge hatte keinen Tonfilm auf seiner Seite, dann sähe ich wohl wirklich schwarz. :crazy:
real-stubi
31.07.2008, 21:23
:shock::?
Eines von meinen Mottos lautet: Legal, Illegall, Schei..egal :roll:
Sach bloss, ein alter Slime-Fan? :)
MfG
Stubi
AlexDragon
31.07.2008, 21:26
Sach bloss, ein alter Slime-Fan?
Ehrlich hab' keine Ahnung wer das ist :shock:
Aber zu meiner Person: Ich bin ein Krieger (Das kann man sich ja bei meinem Namen fast denken) und lebe auch danach ;) Mehr oder weniger :roll:;)
Aber zu meiner Person: Ich bin ein Krieger :shock:
und das hat was mit rechten am foto zu tun?
AlexDragon
31.07.2008, 21:33
Das ich für meine Rechte kämpfe :roll:;)
Hansevogel
31.07.2008, 21:34
:shock:
und das hat was mit rechten am foto zu tun?
Damit, daß man sich gegebenenfalls seine Rechte erkämpft!
Der Kampfdrache war schneller. :D
achso. dann viel glück dabei!
Ehrlich hab' keine Ahnung wer das ist :shock:
Das war eine Deutsche Punkband ;) Und du hast einen ihrer bekanntesten Titel genannt.
AlexDragon
31.07.2008, 21:51
Alles klar - Kann ja nicht alles wissen und Punk war/ist nicht mein Ding ;)
Hier zum Anhören: http://de.youtube.com/watch?v=-YFSRUXdua8
Viel Spaß :top:
;)
real-stubi
31.07.2008, 22:14
Ehrlich hab' keine Ahnung wer das ist :shock:
Aber zu meiner Person: Ich bin ein Krieger (Das kann man sich ja bei meinem Namen fast denken) und lebe auch danach ;) Mehr oder weniger :roll:;)
Jens hats ja schon gesagt - eigentlich ne Bildungslücke :shock:
Du lebst danach, ein Krieger zu sein? Muss man Angst haben, dir auf der Straße zu begegnen? Oder isses eher sowas: http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/kino/901918.html ;)
MfG
Stubi
Anaxaboras
31.07.2008, 23:30
*hüstel*
Bevor der Thread jetzt völlig zerfasert: Hier geht's um das Urheberrecht an Bienenfotos. Also bitte: zurück zum Thema (ich fasse mich dabei gerade an meine eigene Nase :D).
Martin
*hüstel*
Bevor der Thread jetzt völlig zerfasert: Hier geht's um das Urheberrecht an Bienenfotos. Also bitte: zurück zum Thema (ich fasse mich dabei gerade an meine eigene Nase :D).
Martin
Ist doch ganz einfach http://www.bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG000101377 :lol:
§ 7 und - besonders interessant - § 106
Was die sehr geehrte Frau Anwältin hier versucht ist, meiner Ansicht nach, lediglich ein Präventivangriff. Die Frau ist gut. Würd ich jederzeit auch angagieren :top:
Da ich aber kein Anwalt bin sind alle Äusserungen nichtamtlich und ohne Gewähr :mrgreen:
Thomas
AlexDragon
01.08.2008, 06:59
Ist doch ganz einfach http://www.bundesrecht.juris.de/urhg...5BJNG000101377
§ 7 und - besonders interessant - § 106
Also da sind mir, der ich eigentlich nix von der Kirche halte, sogar die 10 Gebote lieber - Die sind wenigstens Überschaubar - Dieser Ganze Paragraphen-Mist gehört in die Mülltonne - Wurde doch wohl nur geschaffen, um den Beruf des Rechtsanwalts zu Gerechtfertigen - Nix gegen Anwälte, aber auch nix dafür :roll:;)
Zwei Anmerkungen eines ehemaligen Hobbyimkers:
Wie will jemand, unter der anscheinend aussterbenden Spezies Biene, beweisen, das es "seine" Biene ist ?
Ganz einfach: Beim Individuum: Gar nicht.
Ich weiss nicht wie die Rechtslage im vorliegenden Fall ist, wird man jedoch von einer Honigbiene gestochen, so ist der Besitzer der nächstgelegenen Bienenstöcke derjenige der für eventuelle Schäden gerade stehen muss. Es könnte also auch die etwas merkwürdige Rechtsauffassung existieren, dass wenn der Imker der nächstgelegene Imker ist, die Bienen im fremden Garten als "seine" Bienen betrachten kann, mit ggf daraus resultierenden Rechten
Ein herrenloser Bienenschwarm ist aber mehr als ein einziges Tier. Und dann macht man keine Fotos mehr, da läuft man weg.
Tobi
Ein (herrenloser) Bienenschwarm ist in aller Regel die friedlichste Variante die man bei Honigbienen antreffen kann. Wegrennen ist da überflüssig. Lieber zuschauen, es ist ein faszinierendes Schauspiel.
Gruss, Volker
Also da sind mir, der ich eigentlich nix von der Kirche halte, sogar die 10 Gebote lieber - Die sind wenigstens Überschaubar - Dieser Ganze Paragraphen-Mist gehört in die Mülltonne - Wurde doch wohl nur geschaffen, um den Beruf des Rechtsanwalts zu Gerechtfertigen
Entschuldigung, aber das finde ich ziemlich ignorant. Stell Dir vor - gerade ganz aktuell - man würde Deine hier gezeigten Bilder "Göttliche Liebe" reproduzieren und verkaufen. Du würdest zufällig davon Wind bekommen, wie würdest Du reagieren?
Oder - es geht auch sanfter - jmd würde diese Bilder zB bei Deviantart als seine ausgeben und diskutieren lassen?
Ohne Paragraphen und Regelungen gäbe es ein heilloses Geklaue. Gibt es zT jetzt schon. Und irgendwie müssen Dinge und Eigentum (und sei es nur geistiges) geschützt werden.
Ich meine das ganz Allgemein und nicht auf die Bienen bezogen, das ist was anders.
Mich verwundert nur dieses Unwissen einiger Fotografen in diesem Bereich sowie bewusste Ignoranz einger anderer.
Ich werde mich nun aus diesem Thread raus halten, weil es mich im Endeffekt nichts angeht wie jeder mit seinen Bildern umgeht. Ich rate jedem jedoch dringend ein wenig mehr drüber nachzudenken, wenn er Eigentum anderer ablichtet / verbreitet. Wie im anderen Thread mit den GettyImages gelesen (http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=56885) wird es dann teuer, wenn der Fall mal eintritt, dass etwas nicht stimmt und dann ist das Gejammer auf die Anwälte und das ganze System groß.
Wer gewinnen will, muss wissen, wie das Spiel funktioniert...
In diesem Sinne
christophe
Mach' doch einen Deal mit dem Imker.
Er verzichtet auf eine Klage und Du verrätst ihm, wo sich sein Bienenvolk aufhält. :arrow: KLICK (http://www.sonyuserforum.de/forum/showpost.php?p=689257&postcount=9) :mrgreen:
Foto von der Biene, ich nenne diese Biene mal "Benno":
wenn du das Foto von "Benno" gemacht hast, liegen die Urheberrechte für dieses Bild zweifellos bei dir. Eine von dir nicht genehmigte Veröffentlichung ist in der Regel also eine Urheberrechtsverletzung (Bildzitate usw. mal aussen vor gelassen). Du hast Anspruch auf eine entsprechende Vergütung für die Veröffentlichung bzw. kannst das Einstellen dieser fordern.
Wie sieht es mit dem Recht am eigenen Bild von Benno aus? Hat er nicht. Tiere werden nach deutschem Recht als "Sachen" behandelt, die in der Verfügungsgewalt ihrer Eigentümer stehen und selbst keine Rechte haben. Achja der Bienen-Eigentümer muss natürlich nachweisen das er der Eigentümer von Benno ist.
Ich nehme an, du hast Benno von einem öffentlichten Standpunkt aus fotografiert, nicht im Bienenzoo Brumm Brumm. Etwaige Hausrechte kommen also nicht zur Anwendung. Wurde Benno nahe des Bienenstocks des vermeintlichen Eigentümers fotografiert? Nicht? Wurde das Foto gar in einem anderen Bundesland gemacht?
Ohne jetzt weiter Umstände zu kennen und ohne dich in Rechtsfragen beraten zu wollen:
Wenn ich in ähnlicher Situation wäre, würde ich dem Urheberrechtsstörer ein nettes Briefchen schreiben und mit Nachdruck auf Beenden der Urheberrechtsstörung verbunden mit einem Hinweis auf möglichen Schadensersatz schicken. Auf das Schreiben des Anwalts bezüglich Eigentumsrechte würde ich überhaupt nicht eingehen.
Alternativ würde ich darüber nachdenken, ob mir das Foto von Benno überhaupt die Einschreibegebühr für das Briefchen wert ist. Wenn das Foto entsprechend wertig ist, sollte man auch den Gang zum Rechtsanwalt in Auge fassen, der in der Regel ein wenig mehr von der Materie versteht, als ich und viele andere hier im Forum.
Roland_Deschain
03.08.2008, 11:35
Gentry hat das in meinen Augen gut zusammengefasst.
Die Antwort von diesem Bienenbesitzer kann eigentlich nur zwei Hintergründe haben. Entweder, sie ist einfach unglaublich dreist und da versucht sich jemand aus der Affäre zu ziehen, indem er denjenigen, der eigentlich im Recht ist einschüchtert...
oder er versucht da auf satirische Weise zu sagen, dass er nicht versteht, warum sich jemand wegen eines kleinen Bildes so aufregen kann (weil er eben keine Ahnung von der Rechtslage hat). Vielleicht hat er auch einfach zu oft Bee Movie gesehen und meint, Bienen könnten vor Gericht ziehen..
In letzterem Fall würde ich ihm einfach mal ein Model-Release schicken, an dem unten ein paar Pollenkrümel kleben und behaupten, dort hätte die Biene unterschrieben.
Und da damit die Lage ja geklärt sei, solle er seine unrechtmäßige Veröffentlichung beenden.
oder er versucht da auf satirische Weise zu sagen, dass er nicht versteht, warum sich jemand wegen eines kleinen Bildes so aufregen kann
Nur so aus Spaß an der Freud' einen Anwalt einzuschalten halte ich doch etwas unrealistisch, daher halte ich Variante 1 doch für wahrscheinlicher. ;)
Nichtsdestotrotz hat Dein Vorschlag mit den Pollen schon eine gewissen Charme. Wenn man sich sicher ist, dass man sich damit nicht in die Nesseln setzt (Beleidigungsklage oder was weiß ich), könnte man darüber ja wirklich mal ernsthaft nachdenken. :cool:
André 69
03.08.2008, 11:52
Hallo Gentry,
... bis darauf, daß Tiere keine "Sachgegenstände" mehr sind, sondern inzwischen auch Rechte haben (lebende Tiere), im GG verankert hast Du natürlich Recht!
Gruß André
Hui hier ist ja schon extrem voll....
Evtl. hab ich diesen Aspekt den ich vorbringen will irgendwo überlesen - wenn nicht erwähn ich es nochmal.
OK er behauptet also es ist seine Biene.
Nur mal angenommen es gäbe eine Identifikationsmöglichkeit.
Dann müßte er wenns hart auf hart kommt aber immer noch genau diese Biene vorweisen - sozusagen aus seinem Volk /Völkern diese eine isolieren und als Beweisstück einbringen.
Na da würd ich mal viel Spaß beim Suchen wünschen... oder??? :lol::lol::lol::lol:
Tach!
Das ist ja wohl der grösste Schwachsinn, von dem ich in der letzten Zeit gehört habe, geltendes Recht hin oder her.
Über die Story wurde bei unserem letzten Stammtisch berichtet und in einem kurzen Moment des Wahnsinns hat mein Gehirn genau diese Story angenommen, das einer behauptet, seine Biene (Insekt) wurde unerlaubt abgelichtet und das Bild veröffentlicht. Mein Hirn hat aber ganz schnell abgewunken und das Naheliegende angenommen, das es um ein Bildklaustreit geht.
Grüsse
Paulo
Nach Monaten habe ich zufällig mal wieder hier reingeschaut. Nachdem ich diesen Thread gelesen habe, habe ich sofort alle meine Fotos aus der Galerie gelöscht (u.a. ICE, V200, Gebäude, Tiere...).
Außerdem wird hierdurch mein Grundsatz, niemals eine eigene Homepage einzurichten, verstärkt. Genauso wenig werde ich künftig irgendwelche Fotos ins Internet stellen oder anderweitig veröffentlichen. Auf Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten kann ich sehr gut verzichten. Und nur, um mal ein paar Fotos mal zu zeigen, beginne ich sicher kein Jurastudium - das ist es mir nicht wert.
Peter
Michael Wörner
08.08.2008, 10:09
Fertig! Alles durchgelesen und interessante Ansätze gefunden.
Schade finde ich das der Threatstarter sich nicht mehr dazu geäußert hat.
Offensichtlich hats er aber gewonnen oder sich geeinigt. Er veröffentlich ja weiter "fremde" Tiere. Oder gehört ihm die http://www.sonyuserforum.de/galerie/data/thumbnails/822/baeh.jpgKuh (http://www.sonyuserforum.de/galerie/details.php?image_id=59851)?
Fishmobber
08.08.2008, 11:17
Nach Monaten habe ich zufällig mal wieder hier reingeschaut. Nachdem ich diesen Thread gelesen habe, habe ich sofort alle meine Fotos aus der Galerie gelöscht (u.a. ICE, V200, Gebäude, Tiere...).
Außerdem wird hierdurch mein Grundsatz, niemals eine eigene Homepage einzurichten, verstärkt. Genauso wenig werde ich künftig irgendwelche Fotos ins Internet stellen oder anderweitig veröffentlichen. Auf Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten kann ich sehr gut verzichten. Und nur, um mal ein paar Fotos mal zu zeigen, beginne ich sicher kein Jurastudium - das ist es mir nicht wert.
Peter
Und genau mit DIESER Reaktion hat die Content- und Abmahnmafia gewonnen :twisted:
Nachdem bei "Raub"kopierern Bagatellgrenzen eingerführt wurden müssen sich die Herren Abmahnanwälte ja ein neues Arbeitsgebiet erschliessen
Ich selbst war mir meiner Urheberrechtsverletzungen (bin ich ein Raub oder Mordknipser?) die ich mit der Kamera in der Hand begehen könnte gar nicht bewust
und die Zoofoter hier sind mit Sicherhiet die allerersten die man belangen kann :shock:
Das kotzt mich wirklich an
DonFredo
08.08.2008, 15:22
...und die Zoofoter hier sind mit Sicherhiet die allerersten die man belangen kann :shock: ...
Nöö, kommt halt auf den Zoo an, denn viele Zoos erlauben eine nicht gewerbliche Nutzung von selbst gemachten Pic's...
Nöö, kommt halt auf den Zoo an, denn viele Zoos erlauben eine nicht gewerbliche Nutzung von selbst gemachten Pic's...
Richtig!
Sogar die meisten Zoos erlauben die nichtgewerbliche Nutzung. Manche verlangen vielleicht die Nennung des Zoos unter dem Bild oder einen Link zur Homepage. Das tut mir aber nicht weh.
Nur einige wenige verbieten auch die private Nutzung generell.
Nur die werbliche Nutzung ist halt normalerweise nicht so ohne weiteres möglich.
[quote=Fishmobber;692246]Und genau mit DIESER Reaktion hat die Content- und Abmahnmafia gewonnen :twisted:
Ich weiß - trotzdem habe ich nicht die Nerven und das Geld, mich diesem Risiko auszusetzen.
Peter
Solange Du Beweise hast, daß das Bild von Dir stammt, rennt jeder Abmahnanwalt gegen eine Wand aus Beton ;)
-Rawdatei (mit der beste Beweis, die Gegenseite wird nur schwerlich diese Datei vorweisen können, wenn sie nicht im Internet veröffentlich worden ist),
-das Bild stammt aus einer Bildserie (von der noch ein, zwei Aufnahmen vorhanden sind),
-die Bilddatei wird durch ein Wasserzeichen IN den Bilddaten zusätzlich geschützt,
(kostet aber einen netten Geldbetrag im Jahr)
Fishmobber
08.08.2008, 23:02
Gut aber wenn der Normalknipser in den Zoo geht wird er in den meisten Fällen nicht fragen ob er das Bild veröffentlichen darf und unter welchen Voraussetztungen oder?
Ich selbst bin mir der ganzen Problematik erst durch diesen Thread bewußt geworden
Solange Du Beweise hast, daß das Bild von Dir stammt, rennt jeder Abmahnanwalt gegen eine Wand aus Beton ;)
-Rawdatei (mit der beste Beweis, die Gegenseite wird nur schwerlich diese Datei vorweisen können, wenn sie nicht im Internet veröffentlich worden ist),
-das Bild stammt aus einer Bildserie (von der noch ein, zwei Aufnahmen vorhanden sind),
-die Bilddatei wird durch ein Wasserzeichen IN den Bilddaten zusätzlich geschützt,
(kostet aber einen netten Geldbetrag im Jahr)
Nein. Einfach nur nein.... :roll:
Wenn Du ein Bild beispielsweise vom Eiffelturm beleuchtet bei Nacht z.B. auf Deiner Website zum Verkauf anbietest, machst Du Dich strafbar bzw. kann der Urheber (i.d.F. der Beleuchtungskünstler) von Dir Geld (=Schadensersatz zur Verletzung des Urheberrechtes) von Dir verlangen. Und das werden keine 5 Eur. sein. Egal ob Deine Großtante oder Du das Bild gemacht hast und eine RAW-Datei hast. (Übrigens, Fotos haben niemals Beweiskraft, sondern können nur als Indizien angesehen werden, desweiteren ist es vollkommen egal ob RAW, jpg oder pcx-Datei, welchen Richter interessiert das?) Einfach mal hier alles lesen.
Und @Fishmobber: Es ist DEINE Pflicht Dich zu informieren was Du darfst und was nicht. Kannst ja auch nicht Autofahren und irgendwann bei ner Kontrolle sagen "Hä? Dass ich TÜV brauche, hat mir aber keiner gesagt?!"
Vielleicht einfach mal hier ein wenig lesen:
http://www.bama.fb15.uni-dortmund.de/www/de/content/Projekte/Thiele/Bildrecht.pdf
Übrigens, Fotos haben niemals Beweiskraft, sondern können nur als Indizien angesehen werden, desweiteren ist es vollkommen egal ob RAW, jpg oder pcx-Datei, welchen Richter interessiert das?
Hi.
Leider so nicht ganz richtig. Speziell für diesen Zweck stellen Nikon, Canon und auch andere Hersteller wie Fuji und Co. spezielle Varianten ihrer Kameras her, die den RAW-Dateien noch ein Zertifikat beifügen oder diese kryptografisch verschlüsseln. Diese werden in der Forensik wie auch in anderen Bereichen der Kriminaltechnik verwendet. Diese RAWs gelten vor Gericht als Beweis, nicht nur als Indiz.
Ebenfalls gibt es Speicherkarten, die nur einmal beschrieben werden können. Diese kommen auch in diesem Bereich zur Anwendung.
Stellt allerdings beides einen Sonderfall dar, der für den normalen Fotografen nur in den seltensten Fällten relevant sein dürfte ;).
See ya, Maic.
P.S: Die Nikon D2Hx konnte das glaube ich auch.
Ja okay. Das mag sein. Ich glaube es ist auch so, dass von der Polizei und sonstigen exekutiven und evtl. judikativen Kräften aufgenommene Bilder Beweiskraft haben. Dies aber nur Kraft der Neutralität des Staates.
Was ich schrieb sollte eigentlich für Otto-Normal-Fotografierer stehen, führt eigentlich zu weit vom Thema weg, aber scheint immer noch nicht ganz verstanden worden zu sein. Ist eine komplizierte und vielschichtige Materie, die ich auch erst durch das Stockfotografieren (ansatzweise) gelernt habe.
Wichtig war einfach nur die Untertrennung in
"Urheberrecht" (= immer beim Fotografen) und
"Abbildungs-/Veröffentlichungsrecht" (bzw. Nutzungsrechte) (=mal frei, mal beim Urheber (Eiffelturm), mal beim Eigentümer (=Zoo), mal durch Hausrecht limitiert (Bahn, Kanzleramt).
Wenn man eines dieser Rechte verletzt, hilft halt auch keine RAW, die zeigt, dass man das Bild selber aufgenommen hat; im Gegenteil, das ist dann eher eine Belastung...
P.S: Die Nikon D2Hx konnte das glaube ich auch.
Die Kamera gibt es nicht. Die D2Hs, die D2x, die D2xs, die D200, die D300, die D3 und (wahrscheinlich) auch die D700 können das... ;)
Gruß,
katmai.
Hi Christophe,
Vielleicht einfach mal hier ein wenig lesen:
http://www.bama.fb15.uni-dortmund.de/www/de/content/Projekte/Thiele/Bildrecht.pdf
Du hast ja schon öfter hier recht unscharf gewarnt. Natürlich gibt es Urheberrechte und Rechte am eigenen Bild und der Link ist ja tatsächlich interessant und wichtig. Nur hat das nix mit dem Veröffentlichen von Bildern ganz allgemein zu tun und erst recht nix mit dem Bild einer Biene.
Und natürlich sind im Zweifel RAW-Dateien, Bilder in höherer Auflösung oder eine Serie ein Beweis dafür, dass man der Urheber von Bildmaterial ist, wenn die Gegenseite so etwas nicht vorweisen kann, sondern ausschließlich ein Bild in der veröffentlichten Webauflösung hat. Es geht doch nicht darum, eine auf dem Bild dargestellte Straftat zu verfolgen.
Viele Grüße
Stephan
Ja, weil es eigentlich nichts mit dem Thread zu tun hat, wollte ich eigentlich auch nix mehr dazu schreiben. Aber wenn ich so pauschale Aussagen wie die von Kabuto im Stil von "Da brauchste keine Angst zu haben" lese, dann wird mir halt doch ein wenig anders und ich denke mir, lieber einmal OT als das unkommentiert so stehen zu lassen. Auch wenn es penetrant wirkt, tut mir leid...
Es ist eben nämlich nicht so einfach und wie an anderer Stelle (der bereits verlinkte Getty-Thread) bemerkt wurde, rollen die Abmahnungswellen durchaus auch durch Foren und private Fotoseiten.
Zeit also, sich ein wenig mit der Materie auseinanderzusetzen, wie ich finde.
Meine "unscharfe" Warnungen beziehen sich auf unterschiedliche Aspekte des Urheber- und Bildrechtes, daher sind sie unpräzise, eben weil sie nicht an einem speziellen Fall (wie hier die Bienen) diskutiert werden. Sie sind auch deswegen unscharf, weil mein eines Seminar Multimediarecht sowie meine autodidaktische Aneignung von (zT international höchst unterschiedlichen) Gesetztestexten in Bezug auf kommerzielle Bildverwertung mich keineswegs zum Spezialanwalt machen. (Und selbst wenn, dürfte ich hier keine Beratung erbringen). Dennoch habe ich das Gefühl, dass ich einige Anstöße zur weiteren Auseinandersetzung in diesem Bezug liefern kann und ich denke weiterhin, dass das auch wichtig für viele ist.
Zu den RAW-Bildern:
Sie sind ein Indiz dafür, dass Du die Bilder aufgenommen haben könntest. Könnte ebenso Deine Frau oder ein Kumpel von Dir gewesen sein. Das nachzuweisen ist -unabhängig von RAW oder jpg- relativ kompliziert.
Außerdem, wie gesagt, es geht nicht einzig nur um die Urheberschaft. Die ist auch in diesem Bienen-Fall absolut klar.
Die Diskussion entwickelte sich, weil ich einwarf, dass es sowas wie Eigentums-Rechte gibt und dann der Imker durchaus auf Unterlassung von Verbreitung plädieren könnte. (Quatsch, ich weiß. Aber in anderen -mehrmals genannten- Bereichen trifft das durchaus zu.)
Jameek, mein Beitrag bezog sich eigendlich mehr auf solche Sachen wie Bienchen, Blümchen.
War auch mehr für Igel gedacht, weil er ALLE seine Bilder "aus dem Verkehr" gezogen hat". Und es bezog sich mehr darauf, daß keiner kommen kann und sagt:" NÖ, dieses Bild hast DU nicht gemacht, daß ist meins!!!!!!!" So hab ich Igel verstanden.
Ich lass es dann mal besser komplett sein.
Die Kamera gibt es nicht. Die D2Hs, die D2x, die D2xs, die D200, die D300, die D3 und (wahrscheinlich) auch die D700 können das... ;)
Gruß,
katmai.
Schäm :oops:. Du hast ja sowas von Recht. Ich meinte auch eigentlich die D2x ;).
Danke für den Hinweis :top:.
See ya, Maic.
Hallo Zusammen,
wie ist es denn in dem Falle: Ein Freund fotografiert mich, ich wehre mich gegen dieses Foto, er fotografiert trotzdem.Darf ich in diesem Falle verlangen, dass er die Bilder löscht bzw. die Bilder nie auf seinen Rechner landen? Was, wenn er schon Bilder auf dem Rechner hat und die Person Ihn gebeten hat, diese zu löschen ?
der_knipser
18.03.2009, 13:49
Ein Freund, der das macht, verdient diese Bezeichnung nicht.
"Freund" und "Recht" passt nicht zusammen. Da gibt es andere Methoden...
Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild:
Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Wenn du dich gewehrt hast, kann er doch sicher mit dem Foto eh kaum was anfangen, weil du die Hände vorm Gesicht hattest, oder? Oder hast du dich nachträglich gegen dieses Foto ausgesprochen?
Veröffentlicht werden darf es auf keinen Fall, er darf es komplett nicht zeigen, wenn du es nicht willst (sieht man ja an dem Auszug unten), aber wie das mit dem lediglichen BESITZ dieses Bildes ist...das ist so ne Grauzone, denke ich...
aber wie das mit dem lediglichen BESITZ dieses Bildes ist...das ist so ne Grauzone, denke ich...
Nö. Das Bild darf er machen (wenn nicht was anderes dagegen spricht, wie Unterbindung von Fotografie durch Hausrecht oder ähnliches) und natürlich auch behalten. Nur veröffentlichen darf er es nicht.
Viele Grüße
Stephan
Wenn du dich gewehrt hast, kann er doch sicher mit dem Foto eh kaum was anfangen, weil du die Hände vorm Gesicht hattest, oder? Oder hast du dich nachträglich gegen dieses Foto ausgesprochen?
Veröffentlicht werden darf es auf keinen Fall, er darf es komplett nicht zeigen, wenn du es nicht willst (sieht man ja an dem Auszug unten), aber wie das mit dem lediglichen BESITZ dieses Bildes ist...das ist so ne Grauzone, denke ich...
gewehrt im sinne von worten und das "wehren" kam während des fotografierens. und um nochmal den fall zu beschrieben, er veröffentlicht die fotos nicht (seine aussage), aber dennoch gibt es fotos, bei denen man es für sinnvoll hält, dass der andere sie löscht!
rmaa-ismng
19.03.2009, 13:36
Da wirst Du Dich auf sein Wort verlassen müssen...
Da wirst Du Dich auf sein Wort verlassen müssen...
das werd ich, aber mir gings einfach nur darum, wie ist so ein fall geregelt.aber ich denke, da wird es keine regelung geben.
rmaa-ismng
19.03.2009, 13:58
Nun, ein Beispiel:
Ich fotografierte einen Beamten der Polizei bei Ausübung seines Dienstes weil er mir, nach meinem Verständnis, für mich wichtige Informationen vorenthielt.
Der Beamte war überhaupt nicht damit einverstanden das ich ihn fotografiert hatte und drängte mich das Bild sofort zu löschen wogegen ich mich weigerte.
Ich wurde daraufhin vom Beamten vorübergehend festgenommen und die Kamera mit dem Bild beschlagnahmt.
Das Ende vom Lied:
Ein Anwalt wurde hereibgerufen von meiner damaligen Chefin der dann folgendes erreichte:
Kamera und Speicherchip mit allen gemachten Bildern gelangte wieder in meinen Besitz.
Der Beamte musste sich für die forsche Vorgehensweise entschuldigen, ich stimmte schriftlich einer Nichtveröffentlichung zu, auf eine Anzeige gegen den Beamten wurde verzichtet.
Ich verbrachte ca. 3-4 Stunden im Revier...
..ob sich das alles gelohnt hat? Doch, denke schon im Nahinein würde ich es wieder so machen.
Anaxaboras
19.03.2009, 14:14
Hallo Sissy,
zunächst einmal: Deine orangen Postings sind wirklich nicht gut zu lesen. Und bitte verwende Großbuchstaben, wo es die deutsche Rechtschreibung vorsieht.
wie ist es denn in dem Falle: Ein Freund fotografiert mich, ich wehre mich gegen dieses Foto, er fotografiert trotzdem.Darf ich in diesem Falle verlangen, dass er die Bilder löscht bzw. die Bilder nie auf seinen Rechner landen? Was, wenn er schon Bilder auf dem Rechner hat und die Person Ihn gebeten hat, diese zu löschen ?
Anders als meine Vorredner sehe ich durchaus die Chance für dich, das Löschen der Bilder zu verlangen. Denn im § 201a StGB (neu seit August 2004) heißt es:
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Es kommt also zunächst auch darauf an, wo das Foto aufgenommen wurde. Geschützt sind z. B. eine Wohnung (nicht nur die eigene), aber auch dein Büro und natürlich eine Toilette etc.
Dein Ansinnen auf Löschung der Bilder ergibt sich dann für mich aus:
(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a StGB ist anzuwenden.
Wie schwierig das Ganze allerdings rechtlich ist, kannst du z. B. hier (http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/05-03/index.php3?seite=6) nachlesen.
Davon abgesehen ist ein solches Verhalten eines "Freundes" nicht hinzunehmen.
Martin
PS: Ich bin kein Jurist und kann deshalb auch nicht mehr zu diesem Thema sagen.
Es kommt also zunächst auch darauf an, wo das Foto aufgenommen wurde. Geschützt sind z. B. eine Wohnung (nicht nur die eigene), aber auch dein Büro und natürlich eine Toilette etc.
Wobei sich das sicherlich nicht auf Bilder in der Wohnung des hier erwähnten Freundes zutrifft. Da kann er sicherlich fotografieren was er will.
Hinzunehmen ist so ein Verhalten moralisch natürlich so oder so nicht.
Viele Grüße
Stephan
Anaxaboras
19.03.2009, 15:22
Wobei sich das sicherlich nicht auf Bilder in der Wohnung des hier erwähnten Freundes zutrifft. Da kann er sicherlich fotografieren was er will.
Meine Ergänzung "nicht nur die eigene" bezog sich auf "Wohnungen" wie Hotelzimmer, Campingwagen oder Obdachlosenunterkunft - um nur einige Bsp. zu nennen.
Martin