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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abrechnungs Frage


GeoPod
30.06.2008, 16:53
Hallo liebe COmmunity,
ich bin Student und habe das letzte Wochenende für einen Kumpel der bei meiner Bilder-Community als Admin arbeitet als Fotograph Fotos gemacht und Flyer verteilt.
Nun werde ich hierfür pro Tag bezahlt und soll eine Art Rechnung für die Buchhaltung erstellen.

Drauf soll
Name
Anschrift
Tätigkeit
Bankdaten

Muß ich dabei etwas beachten? Das Ganze läuft ohne Lohnsteuerkarte und liegt weit unter den Anschaffungskosten meiner Ausrüstung.

Ich habe nun leider schon 2 Jobs womit ich unter der 400€ Grenze liege und habe Angst, dass ich jetzt eventuell etwas versteuern muß.

Über Anregungen und Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße
georg

Basti
30.06.2008, 16:55
Hi Georg,
vielleicht solltest du über einen Gerwebeschein mit einer Kleinunternehmer Regelung nachdenken. Das geht relativ Stressfrei über die Bühne und du bist auf alle Fälle aus dem Schneider.
Liebe Grüße
Basti

PS: hab mal den Threadtitel korrigiert

GeoPod
30.06.2008, 16:57
Dank dir, aber das muß jetzt ziemlich schnell gehen, ich müßte die Rechnung spätestens bis ende dieser Woche ausstellen.

About Schmidt
30.06.2008, 17:22
Wie wäre es denn mit einer Anfrage bei einem Steuerberater? Das kostet zwar zunächst mal, aber erspart vielleicht eine menge Ärger. Ich denke dass Du das Nebeneinkommen auch rückwirkend melden oder versteuern kannst. Aber denken ist bekanntlich nicht wissen.

Gruß Wolfgang

duncan.blues
30.06.2008, 18:56
Auf die Rechnung die eigene Steuernummer draufschreiben, ist bei einer Rechnung über ein Gewerbe inzwischen definitiv Pflicht. (Eine Steuer-ID muss man dagegen nicht haben, ist nur bei Auslandsgeschäften wirklich wichtig)
Ein Gewerbe anmelden geht eigentlich ganz einfach. Zum Amt gehen (das schwierigste sind die Öffnungszeiten), Formular ausfüllen 10 Euro auf den Tisch legen und du hast ein Gewerbe.

AsJ17
30.06.2008, 21:28
Hallo Georg

Nun werde ich hierfür pro Tag bezahlt und soll eine Art Rechnung für die Buchhaltung erstellen.

Drauf soll
Name
Anschrift
Tätigkeit
Bankdaten

Muß ich dabei etwas beachten? Das Ganze läuft ohne Lohnsteuerkarte und liegt weit unter den Anschaffungskosten meiner Ausrüstung.

die Rechnung kannst du formlos stellen, allerdings würde ich noch den Betrag raufschreiben und ein Zahlungsziel (z.B. 10 Tage).

Ich habe nun leider schon 2 Jobs womit ich unter der 400€ Grenze liege und habe Angst, dass ich jetzt eventuell etwas versteuern muß.

Versteuern muss du erst wenn dein Gewinn des gesamten Geschäftsjahres über der Steuergrenze liegt. Wo die genau liegt kann ich dir nicht sagen, guck mal bei im Internet, da gib's 1000 Foren (ich meine das sind knapp unter 8000€ im Jahr).

Allerdings musst du aufpassen wg. Kindergeld, was deine Eltern ja noch kommen. Hier liegt die Grenze bei uns in Hamburg deutlich niedriger, bei 12*400€ = 4800€ im Jahr. Wenn du über die Grenze kommst, entfällt das Kindergeld. Hat sich in meinem Falle nicht gelohnt.

Hi Georg,
vielleicht solltest du über einen Gerwebeschein mit einer Kleinunternehmer Regelung nachdenken.

Brauchst du als Student nicht (zumindest war das der Stand der Dinge als ich mich vor 3 Jahren mal erkundigt habe).

Vielleicht hab ich dir ein wenig geholfen.

Viele Grüße
Arne

DomS
30.06.2008, 23:42
Hallo Georg,

zum Thema Rechnung und vor allem "Korrektes Stellen einer Rechnung" lies bitte bei diesem Link (http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/planung/know_how/korrespondenz/02821/index.php) des BMWi nach.
Das ist erstmal das Wichtigste.

Was studierst du denn? Bist du bald beim Abschluss angelangt?
Je nachdem und passender (aber dennoch wahrer...) Formulierung deiner fotografischen oder evtl. computertechnischen Tätigkeit kommt evtl. auch eine Anmeldung als Freiberufler in Frage. Eine gute Informationsquelle bieten die lesenswerten "Gründerzeiten" des BMWi, hier speziell Ausgabe 45 (http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=10972.html) (aussen rechts als PDF).
Der Vorteil wäre für dich erstmal, dass das Anmelden eines Gewerbes bei der Stadt Geld kostet, das eines Freien Berufs beim Finanzamt meines Wissens nichts.

Und wenn ich mich wieder recht erinnere, hast du bis zu einen Monat Zeit von Stellen der ersten Rechnung bis zur Anmeldung bei Stadt/Finanzamt.

HTH,

GeoPod
01.07.2008, 09:17
Ich danke Euch erstmal recht herzlich für die Antworten.

Meine Eltern bekommen noch Kindergeld, aber nur noch 2 Monate.

Ich studiere Biologie und der Abschluß dauert noch ein paar "Monate".
Aber das hat nicht wirklich etwas zu tun mit der Fotografie (naja vielleicht a bissele).

Für mich war diese Veranstaltung eher eine Ausnahme. Wenn die Firma mich vielleicht öfter braucht, werde ich mir wohl mehr Gedanken machen müssen.

So wie ich das Verstanden habe, war die Rechnung für die Buchhaltung der Firma wichtig, also hat mit mir nicht wirklich viel zu tun?! Kenne mich leider nicht mit diesem ganzen Kram aus.

Liebe Grüße
georg

Basti
01.07.2008, 09:24
Morgen,

So wie ich das Verstanden habe, war die Rechnung für die Buchhaltung der Firma wichtig, also hat mit mir nicht wirklich viel zu tun?! Kenne mich leider nicht mit diesem ganzen Kram aus.
Jein. Du wirst ja Gewinn machen und dieser muss irgendwo und irgendwie dem FA gemeldet werden. Ob du diesen dann versteuern musst und wieviel das exakt ausmachen wird kann dir ein Steuerberater sicherlich besser erklären. An Deiner Stelle würde ich mich sowieso mal mit solch einem Kollegen zusammensetzen, nicht das am Jahresende bei der Steuererklärung das böse erwachen kommt! Vielleicht ist ja auch das Finanzamt selber eine gute Anlaufstelle für dich, hier in München haben wir ein großes Servicezentrum die wirklich kompetent und hilfsbereit sind.

Liebe Grüße
Basti

PeterHadTrapp
01.07.2008, 09:42
Wenn Dein Kollege die Rechnung zu den Unterlagen nimmt und in die Steuererklärung, dann musst du da auch tun. Die Finanzämter machen Datenabgleiche um genau sowas festzustellen. Da das heutzutage alles über EDV läuft ist das für das FA kein größeres Problem.
Vielleicht solltest Du die Variant der "freiberuflichen Tätigkeit" mal genauer anschauen, das wird von Finanzamt zu Finanzamt sehr unterschiedlich gehandhabt, welche Tätigkeiten sie darunter fallen lassen. Die freiberufliche Tätigkeit kannst Du auch hinterher noch anmelden.