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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : auf Betrüger reingefallen !


bjoern.mai@gmx.de
23.06.2008, 10:44
hallo
mein letztes DejaVu
1.habe ne 700er gebraucht übers internet gekauft ( kein ebay oder forum oder so ),
2. Geld überwiesen, Adresse, Kopie Perso und Tel. alles OK vom Verkäufer
3. Cam war dann angeblich der Serienbildauslöser defekt, Sony Reparatur 7-10 Tage
4.Cam nach 4 Wochen seit Geldüberweisung immer noch nicht da
5.heute die Nachricht vpm Verkäfer:

Guten Morgen,

ich habe Mist gebaut, wofür ich mich auf jeden Fall erstmal ehrlich bei Dir
entschuldigen will.
Ich werde Dir den Betrag in Raten abstottern müssen, da ich den Betrag nicht
auf einmal bezahlen kann.
Mir ist bewusst das Du auch weitere Konsequenzen gegen mich ziehen kannst.
Ich will Dir anbieten, Dir zumindest Vorab ein Schuldanerkenntnis zukommen
zu lassen um weitere Kosten im zivilrechtlichen Bereich eventuell zu
vermeiden.
Nochmals möchte ich mich entschuldigen.

Gruß
Claus


habt Ihr einen Tipp was ich da machen kann ??

[edit by Basti: Rechtlich schwierige Konstellation, daher bitte keine Namen und Wohnorte angeben!]

GooSe
23.06.2008, 10:53
Im Dforum oder DSLR-Forum gibts auch schon Beschwerden über einen Verkäufer aus Koblenz. die wollten sich zusammentun und dann ...
Schau mal da vorbei :top:

Echidna
23.06.2008, 13:27
Wenn ich einen Tipp abgeben müßte: Eventuell bekommst Du eine Rate wieder. Der Rest ist Lehrgeld. Hoffentlich behalte ich Unrecht.

Falls Du auf das Schuldanerkenntnis eingehst, kommt nur ein notarielles Anerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfungserklärung in Betracht. Dann könntest Du sofort die Vollstreckung in Gang setzen, falls die Ratenzahlung nicht eingehalten wird. Aber im Zweifel zahlt Dein Vertragspartner die Notarkosten sowieso nicht und Du musst in Vorlage treten. Also gutes Geld schlechtem hinterwerfen...

Gruß

Echidna

eac
23.06.2008, 13:40
Da es sich ganz offensichtlich um einen Betrug handelt, den der "Verkäufer" ja sogar zugibt, würde ich nicht lange zögern und die grün-weiße Ordnungsmacht zu dem Fall hinzuziehen.

Wenn die strafrechtliche Behandlung des Falls abgeschlossen ist, kannst du dir Gedanken über die zivilrechtlichen Möglichkeiten machen.

Dein richtiger Ansprechpartner ist in diesem Fall nicht das Sonyuserforum, sondern Polizei und/oder Anwalt.

Reisefoto
23.06.2008, 14:10
Wenn Du per Überweissung gezahlt hast, solltest Du auf jeden Fall versuchen, von Deiner Bank das Geld zurückholen zu lassen. Überweiseungen können storniert werden und wenn er noch Geld auf dem Konto hat, hast Du vielleicht Glück. Möglicherweise gibt es für das Zurückholen aber Fristen.

Crimson
23.06.2008, 14:16
Wenn Du per Überweissung gezahlt hast, solltest Du auf jeden Fall versuchen, von Deiner Bank das Geld zurückholen zu lassen. Überweiseungen können storniert werden und wenn er noch Geld auf dem Konto hat, hast Du vielleicht Glück. Möglicherweise gibt es für das Zurückholen aber Fristen.
Nein, ein weitverbreiteter Irrglaube! Selbst initiierte Überweisungen (keine Lastschriften!) können nicht so ohne weiteres storniert werden - sobald das Geld gebucht ist.

jameek
23.06.2008, 14:16
Ich les das nun schon zum x-ten mal.
Mir ist einfach nicht klar, warum der sich überhaupt noch meldet.
Ist das der Höhepunkt der Dreistigkeit (um Dich von einer Strafanzeige abzuhalten)? Oder ist das fair, weil Du so weißt, dass Du veräppelt worden bist?
Oder ist das sogar ehrlich, weil er das Geld schon verschossen hat, es Dir aber wieder geben will?
Ich blick's nicht.

Auf jeden Fall Danke auch für's Wachrütteln, man denkt ja doch so oft, dass das schon gut gehen wird (Daher ist ein Fotoforum vielleicht nicht die richtige Adresse für kompetente Fachberatung, aber zur Warnung!). Ich würd auch zur Polizei gehen. Dann wird es halt enger für ihn und er bekommt evtl. Angst und zahlt dann doch noch. Zudem werden vielleicht evtl. Folgeopfer verschont.
Viel Glück in jedem Falle!!! :top:

Gruß
christophe

krems11
23.06.2008, 14:20
habt Ihr einen Tipp was ich da machen kann ??

[edit by Basti: Rechtlich schwierige Konstellation, daher bitte keine Namen und Wohnorte angeben!]

Hallo Björn,

ich hatte vor etwa einem Jahr einen ähnlichen Fall mit einer Alpha 100. Als nach Wochen keine Kamera da war und der Verkäufer behauptete, das überweisene Geld nicht bekommen zu haben, wurde ich stutzig.

Ich versuchte dann, Druck zu machen - holte eine Überweisungsbestätigung der Empfängerbank ein, etc. Nach einigen weiteren Wochen kam eine getürkte Lieferung mit Elektronikschrott in etwa der selben Gewichtsklasse wie die cam.

Da ich beim Auspacken einen Zeugen hatte, verlor ich schließlich die Geduld.

Der weitere Weg war jener zum Anwalt, dann eine Sachverhaltsdarstellung mit Beweismitteln (e-Mails, Bankauskunft) an die zuständige StA.

Schließlich wurde seitns der StA ein Strafverfahren eingeleitet. Zum Zivilprozess kam es nicht, da der beklagte als Zeichen der Wiedergutmachung den Betrag rücküberwies.

Da der Fall in Deutschland lief, ich aber aus Österreich bin, konnte ich die Verfahrenskosten nicht mehr einbringen, aber etwa zwei Drittel der Schadens habe ich unter'm Strich wiederbekommen.

Also von mir eine klare Aussage, dass sich der Weg zum Anwalt in solchen Fällen meist schon lohnt. Zumindest ein geharnischter Brief eines niedergelassenen Anwaltes wirkt oft schon Wunder, auch, wenn man nicht in den Zivilprozess gehen will.

XxJakeBluesxX
23.06.2008, 15:33
Ich würde ihm eine Frist von 7 Tagen für die Rücküberweisung Deines Geldes setzen. Wenn er die überschreitet würde ich sofort zum Anwalt gehen.

alberich
23.06.2008, 15:35
Geh lieber gleich zum Anwalt und lass die 7-tägige Frist durch eben diesen setzen.
Das kostet nicht die Welt und zeigt, dass Du es ernst meinst. Sonst verlierst Du nur einfach weitere 7 Tage....

krems11
23.06.2008, 15:49
Geh lieber gleich zum Anwalt und lass die 7-tägige Frist durch eben diesen setzen.
Das kostet nicht die Welt und zeigt, dass Du es ernst meinst. Sonst verlierst Du nur einfach weitere 7 Tage....

Das war auch meine Überlegung.

Da ich einige Jahre Jura hörte, kenne ich mich schon auch aus, aber die Wirkung eines Anwaltes mit Stempel und Briefkopf ist nicht zu unterschätzen!

Vorausgesetzt, der Mann (die Frau?) ist kein Profi, aber danach sieht's ja nicht aus.

Wenn er/sie Ersttäter oder Zufallstäter ist, sind die Chancen schon nicht schlecht.

Gekostet hat mich die Sache übrigens insgesamt 240,--. Nicht viel, anbetrachts der Schadenssumme.

XxJakeBluesxX
23.06.2008, 15:56
Gekostet hat mich die Sache übrigens insgesamt 240,--. Nicht viel, anbetrachts der Schadenssumme.

Hast Du keine Rechtsschutzversicherung die diese Kosten übernommen hat?

krems11
23.06.2008, 16:00
Nee, die hatte ich nicht. Allerdings hätte ich, wäre ich kein Ausländer gewesen, die Anwaltskosten bei Gericht durchsetzen können, zumal es ja zu einem Strafverfahren gekommen ist.

Trotzdem blieb unter'm Strich eine schöne Summe übrig, außerdem die Genugtuung, einem Banditen Einhalt geboten zu haben.

bjoern.mai@gmx.de
23.06.2008, 16:42
ich hatte hier m Sonyforum eine 700er gesucht, meine Anzeige hatte er über google gefunden. Damit ich das Geld nicht ins Nirwana überwies, gab er mir sofort seine Adresse und die Kopie seines Perso per email. Als dann nach ca. 2 Wochen immer noch nichts geschehen war, habe ich bei ihm angerufen, er war aber nicht da, schrieb mir am nächsten Tag aber, das er auf seinem Display gesehen hatte, das ich angerufen hätte ( die Adresse mußte also stimmen ). Die Kamera hatte er einem Kollegen zum verschicken gegeben, der die Cam nochmal checkte und feststellte, das der Serienbildauslöser defekt war. ( 7-10 Tage zur Reparatur ). Da hatte er mir schon angeboten, das Geld zurück zuüberweisen, aber ich wollte halt gerne die Cam haben und habe gesagt, ich könne warten.
Vielleicht wohnt ja jemand in Koblenz und geht mal bei Ihm vorbei ?

habe gerade nochmal unseren emailkontakt studiert, er hatte mir auch eine Abholung der Kamera vorgeschlagen, vielleicht kann ja einer hier aus dem Forum mein Geld bei ihm abholen, der Kollege wohnt in Koblenz, ne kleine Belohnung ist natürlich immer drin

Ich halte euch auf dem laufenden

Schmiddi
23.06.2008, 17:06
Hallo!

Also ich würde mich mit dem Kerl nicht weiter rumärgern - mit Rechtsschutzversicherung zum Anwalt (weil sonst macht der auf HartzIV, und dann Du bleibst auf allen Kosten sitzen), ohne eine solche Verkauf der Forderung an "Russen-Inkasso". Die ziehen Dir eventuell Gebühren ab (so die ihren Aufwand nicht der Forderung zuschlagen) - und wenn die Jungs vor der Tür stehen, dann überlegt der sich das vielleicht zukünftig...

Viele Grüße (und viel Glück!!),
Andreas

guenter_w
23.06.2008, 17:12
Spätestens der ominöse "Serienbildauslöser" und die "7 - 10 Tage Reparatur" hätten bei mir alle Alarmglocken schrillen lassen...

XxJakeBluesxX
23.06.2008, 17:24
Spätestens der ominöse "Serienbildauslöser" und die "7 - 10 Tage Reparatur" hätten bei mir alle Alarmglocken schrillen lassen...

Ich war auch schon am überlegen was ein "Serienbildauslöser" ist... :?

*mb*
23.06.2008, 17:26
... vielleicht kann ja einer hier aus dem Forum mein Geld bei ihm abholen, der Kollege wohnt in Koblenz ...
Das wird aber nicht viel bringen, da Konstanz am Bodensee etwas entfernt von Koblenz an Rhein und Mosel ist. :roll:

LXDZB
23.06.2008, 17:33
Hallo!
Also ich würde mich mit dem Kerl nicht weiter rumärgern - mit Rechtsschutzversicherung zum Anwalt (weil sonst macht der auf HartzIV, und dann Du bleibst auf allen Kosten sitzen), ohne eine solche Verkauf der Forderung an "Russen-Inkasso".

Hallo, ich denke mit "Russen-Inkasso" ist das Inkasso-Team-Moskau gemeint?

An die hatte ich auch zuerst gedacht habe dann im Netz gesehen das die kein Inkasso mehr zu machen scheinen :shock:

Aber jetzt zum eigentlichen Problem: Ich glaube an das gute im Menschen also wieder ich mich auf dem Weg zu meinen Anwalt machen oder zumindest mit diesem drohen!

Die Entschuldigung ist ja nett nur kann man sich nichts davon kaufen!

Eventuell würde ich sogar selbst bei dieser Person vorstellig werden (je nach Entfernung).

mintracer
23.06.2008, 17:55
nur schriftliches Zählt... sagt mein paps immer...
alles notieren / quittieren lassen und dann von einer amtsperson (Anwalt / Polizei) reagieren lassen...

alles andere ist zum scheitern verurteilt...

Was nützt dir eine Adresse wenn er sich aus dem staub macht...

wünsch dir viel Glück...

Lg Einar

PS: Anwälte sind garnicht soooo teuer... Überlegs dir...

Irmi
23.06.2008, 18:36
Hallo Björn,

bei mir käme nur Anwalt in Frage.

Sonnenkind
23.06.2008, 19:04
Also von mir eine klare Aussage, dass sich der Weg zum Anwalt in solchen Fällen meist schon lohnt.

Und eine klare Aussage von mir:
Da hast Du NICHT recht. In den allermeisten Fällen ist nix zu holen!

Sonnenkind
23.06.2008, 19:05
Im Dforum oder DSLR-Forum gibts auch schon Beschwerden über einen Verkäufer aus Koblenz. die wollten sich zusammentun und dann ...
Schau mal da vorbei :top:
Im Forum oder in Koblenz...:oops:

PS: Moskau-Inkasso hat keine Lizenz mehr!

*mb*
23.06.2008, 19:21
Im Forum oder in Koblenz...:oops:
Was habt ihr nur immer mit Koblenz? Im dforum & DSLR-Forum wird stets Konstanz genannt.

krems11
23.06.2008, 20:18
Und eine klare Aussage von mir:
Da hast Du NICHT recht. In den allermeisten Fällen ist nix zu holen!

Das ist lediglich die Frage, wie gut man die Sachverhaltsdarstellung untermauern kann.

Mit ein paar Beweisen kann man da schon einiges machen.

Itscha
23.06.2008, 20:19
...die erste Entscheidung, die Du treffen musst (oder Dein Anwalt), ist die: War das ein Betrug oder nicht. Das ist wichtig. Wenn die Forderung aus einer Straftat stammt, kannst Du, falls es zur Zwangsvollstreckung kommt, sogar bei HartzIV noch was holen. DAS MUSS aber im Vollstreckungstitel (in der Regel ein Urteil eines Amtsgerichts) drinstehen. Anwälte wissen das oft nicht, wenn sie nicht grade auf Zwangsvollstreckung spezialisiert sind (und das sind die wenigsten). Wenn man dem Vogel die betrügerische Absicht nicht nachweisen kann -und je nach Ausrede wird das schwer- kannst Du das schon mal vergessen. Hier würde ich mal nachfragen, weshalb er die Kamera denn jetzt endgültig nicht mehr liefern kann (ich hoffe, ich hab hier nix überlesen). Sollte es "greifbar" werden, dass er gar keine A 700 zu liefern hatte, hast Du keine schlechten Karten eine Betrug als Grundlage für deinen zivilrechtlichen Anspruch anzupeilen. Wenn er allerdings andere Umstände anführt, die nicht unbedingt auf einen Betrug sondern eventuell nur auf Dummheit schließen lassen, vergiss es.
Dann wäre der einfachste und billigste Weg, du beantragst einen gerichtlichen Mahnbescheid (und dann einen Vollstreckungsbescheid). Wenn er es ehrlich meint, wird er gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegen, und Du bekommst billig (ohne Anwalt) einen Vollstreckungstitel, mit dem Du einen Gerichtsvollzieher losjagen kannst, wenn er nicht freiwillig zahlt.
Das mit Russeninkasso ist alles Käse. Auch für die hättest Du einen Titel gebraucht. Vergiss den Quatsch.
Eins ist wichtig: Nicht lange fackeln. Egal wie Du dich entscheidest.
Das zuständige Mahngericht für deinen Wohnort findest du hier:
http://www2.justizadressen.nrw.de/og.php

Nasenbaer
23.06.2008, 20:31
Eine Strafanzeige bei der Polizei kostet nichts und macht häufig mehr Eindruck als eine Zahlungsaufforderung durch einen Anwalt.
Meine Freundin hat in einem Online-Shop gekauft, bezahlt und nichts geliefert bekommen. Kontaktaufnahme per Telefon und E-Mail... Fehlanzeige.
Zweimalige Firstsetzung per Einschreiben... keine Reaktion.
Anzeige bei der Polizei, ca. 2 Monate Wartezeit (Bearbeitung durch Polizei und Staatsanwalt) und auf einmal meldet sich die Dame. Hat das Geld sofort zurück geschickt und Entschuldigungsgejammer. Hat wohl auf Rücknahme der Anzeige gehofft.
Staatsanwaltschaft hat es aber eh verfolgt, da es mehrere Fälle gab und damit ein öffentliches Interesse. Wurden zur Verhandlung geladen (300 km). Allein die Gerichtskosten waren somit für die Dame nicht ohne.
Urteil: Bewährung und Geldstrafe
Wer nichts hat (oder haben will) der muss auch nicht beim Gerichtsvollzieher zahlen. Eine Freiheitsstrafe, ob mit oder ohne Bewährung, ist nicht so toll. Da leihen sich die Leute lieber das Geld bei Verwandten oder Freunden.

In diesem Fall würde ich mich auf die Ratenzahlung einlassen (Ratenhöhe aber nicht zu klein) und bei Nichtzahlung zur Polizei gehen. Evtl. war es wirklich eine Dummheit. Wenn es nur Hinhaltetaktik ist, macht es das später vor Gericht noch schlimmer.
Lass dir mal die Telefonnummer geben und sprech mal mit dem Betrüger persönlich.

Grüße

Francois

Sonnenkind
24.06.2008, 21:24
Das ist lediglich die Frage, wie gut man die Sachverhaltsdarstellung untermauern kann.

Mit ein paar Beweisen kann man da schon einiges machen.

Nix kann man machen! Du glaubst gar nicht, was es für clevere Schuldner gibt.
Ich würde einen Gläubiger samt Gerichtsvollzieher Minimum 2-3 Jahre am der Nase rumführen können. Und falls er tatsächlich nix hat:
Den Spruch vom nackten Mann, dem man nicht in die Tasche greifen kann, gibt´s auch in Bella Austria.

krems11
24.06.2008, 22:13
Den Spruch vom Titel ohne Mittel kenne ich wohl auch.

Trotzdem kann ein drohendes Strafverfahren den Gelegenheitsbetrüger zum Einlenken bringen. Hat bei mir gerade erst funktioniert, klappt auch immer wieder.

Falls der Mann einen guten Anwalt hat, wird er ihm raten, im Vorfeld des Strafverfahrens den Betrag zu erstatten.

bjoern.mai@gmx.de
27.06.2008, 08:40
so, nun habe ich alle Unterlagen fertig und werde ihn bei der Polizei anzeigen wegen vorsätzlichen Betruges und ein Mahnbescheid beim Gericht beantragen.

Hatte ihm gestern nochmal geschrieben, heute die Antwort:

Auch wenn es wenig erfreulich ist will ich mit offenen Karten spielen:
Aufgrund einer Zwangssituation habe ich dringend Geld benötigt.
Ich habe Dir was verkauft was ich gar nicht habe.
Es handelt sich rechtlich gesehen um Warenkreditbetrug, weswegen Du mich
auch anzeigen kannst. Ich kann mich nur nochmals dafür entschuldigen.
Bzgl. der Ratenhöhe muss ich noch die Finanzlage durchrechnen, den es macht
kein Sinn nun eine Rate zu benennen, wenn ich diese nicht einhalten kann.
Daher werde ich mich zur Höhe in Kürze nochmals melden.

Soll ich nun das rechtliche in die Wege leiten oder noch warten ?

Edit by mir

Sir Donnerbold Duck
27.06.2008, 08:43
Den letzten Satz meinst du ja hoffentlich nicht ernst, oder?

Gruß
Jan

bjoern.mai@gmx.de
27.06.2008, 08:45
hier gehts um mein Geld, und ich bin nicht gewillt, Hunderte von Euronen einfach so wegzuschmeissen, nur weil ´jemand so dreist ist und ohne Skrupel mich um mein Geld bringen will.

katz123
27.06.2008, 09:01
Bin gespannt wie es weiter geht. Ich selbst habe mal mein Recht gesucht und dabei den Glauben an die Justiz verloren.

Einen MC würde ich nicht erwähnen, da Justica nicht Motorrad fährt.

Teddy
27.06.2008, 09:07
Hallo Björn,
so nachvollziehbar dein Ärger und deine Wut auch ist: Wenns hier um die Ankündigung einer strafbaren Handlung geht, und nichts anders ist das, was du da in Erwägung ziehst, dann ist dieser Thread ganz schnell dicht.

Nutze deine rechtlich einwandfreien Möglichkeiten aus und berichte gern weiter darüber. Aber alles, was rechtlich nicht einwandfrei ist, hat hier im Forum nichts verloren. :!:

bjoern.mai@gmx.de
27.06.2008, 09:11
ist ja mir ja auch nur so gestern beim joggen eingefallen, werde die Passage mal lieber löschen, und es war wie gesagt auch nur ein Gedanke, falls die Justitz versagt.

Itscha
27.06.2008, 09:31
ist ja mir ja auch nur so gestern beim joggen eingefallen, werde die Passage mal lieber löschen, und es war wie gesagt auch nur ein Gedanke, falls die Justitz versagt.

Die Justiz versagt nicht, wenn Du sie richtig in Gang setzt. Das kann ich Dir -auch wenn ich nicht für jeden letzten Depp, den es AUCH da gibt die Hand ins Feuer legen würde- aus erster Hand versichern.

So was dreistes wie den Typ hab ich ja noch nicht erlebt. Der tut so, als wär ein Betrug so nebenbei nix anderes als Brötchen kaufen.
Ich habs Dir ja schon geschrieben: Mit einem Anspruch, der als Grundlage eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung im Vollstreckungstitel ausweist, kommst Du immer an dein Geld! Du musst es nur richtig anfangen.
Dem Heini würd ich alles geben: Strafanzeige, Zivilprozeß, Zwangsvollstreckung. Nur damit er merkt, wie unangenehm deas Leben sein kann, wenn man sich nicht an Spielregeln hält.

mintracer
27.06.2008, 09:48
bist ganz schön gutmütig...

wenn mir das jemand so schreiben würde das er mich mit Absicht betuppt hat... dem würde ich es richtig heiß unterm hintern machen...

zieh zu das du solchen Leuten den Hahn zu drehst... das ist kein Spaß mehr...

lg Einar

iMPALA
27.06.2008, 09:59
Du solltest die Sache in jedem Fall zur Anzeige bringen.

Damit hast du noch immer nicht Dein Geld zurück, aber diese Leute gehören bestraft, noch vorsätzlicher kann der Betrug nicht sein.
Die Dreistigkeit in der Vorgehensweise ist schon erschreckend, evtl. liest der Typ hier auch noch mit und versorg sich mit Informationen um dich weiter hinzuhalten.
Um die Beibringung des Geldes muss sich Dein RA kümmern, der sicherlich die notwendigen Schritte dazu kennt.

blueka
27.06.2008, 10:14
Hi,

das ist ja echt große Sch.... ! Ich will dir zwar nicht alle Hoffnung nehmen, aber ich glaube nicht, dass du dein Geld wieder bekommst. Wer zu solchen Mitteln greift um an Geld zu kommen wird alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Vor allem bei dem Wissen ein Strafverfahren an den Hals gehängt zu bekommen. Im Zweifelsfall wirst du dich in eine lange Schlange von Gläubigern einreihen dürfen.

Und in einem Jahr heißt es dann für ihn: "Peter Zwegat aus Berlin, guten Tag".

Sorry, das ist echt das Letzte!

Echidna
27.06.2008, 11:26
Der Schuss mit der Strafanzeige kann auch nach hinten losgehen. Wenn es nicht gerade die x.te Verurteilung ist, die zu Buche schlägt, dann ist eine Geldstrafe oder eine Geldbuße bei Einstellung des Verfahrens zu erwarten. Und Du darfst dreimal raten, wer schneller sein Geld bekommt. Die Staatsanwaltschaft, die eine nicht gezahlte Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umwandeln (lassen) kann oder Du, der allenfalls mit Eidesstattlicher Versicherung und Pfändung drohen kann.

Der Hinweis von Itscha, dass im Schuldtitel auf die unerlaubte Handlung hingewiesen werden muss, um etwas erweiterte Vollstreckungsmöglichkeiten zu haben und nicht unter eine eventuelle Restschuldbefreiung nach Insolvenz zu fallen, ist richtig und wichtig. Aber Achtung: Ein Vollstreckungsbescheid reicht dann nicht aus. Du müsstest direkt klagen, was teurer ist und länger dauert als an einen Vollstreckungsbescheid zu kommen. Wenn Dich am besten an einen Anwalt Deines Vertrauens.

Gruß

Echidna

Daydreamer
27.06.2008, 13:04
Schlag' ihm doch eine Selbstanzeige vor: Wenn er wirklich so einsichtig ist kann er das damit dir und dem Staatsanwalt demonstrieren und auf ein mildes Urteil hoffen. Wenn er dich mit den MAils allerdings wirklich nur hinhalten möchte wird er sich eher nicht drauf einlassen und du kannst ihm die Mühe abnehmen ;)

Funktioniert natürlich nur wenn bei ihm noch was zu holen ist, Echnidas Einwannd sollte da auf jeden Fall Beachtug finden ;)

bjoern.mai@gmx.de
27.06.2008, 14:13
eben mit der Post gekommen:

Schreiben der Polizei Baden Würtembergs, die Ermittlungen gg C.W. wegen Betruges führt,
... gegen Hrn. W. wird von hiesiger Dienststelle ein Verfahren wegen Verdachts des Betruges geführt.
In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, das Sie evtl. zum geschädigten Personenkreis gehören.

Bogen ausfüllen .... Strafantrag wird gestellt.

Bin wohl nicht allein !

mintracer
27.06.2008, 14:16
wird ja immer wilder...
halt uns auf dem laufenden... da kann man einen Film von drehen... ;-)

wünsch dir viel Erfolg dein Recht / Geld zu bekommen

lg Einar

Echidna
27.06.2008, 16:32
Ich hab's befürchtet.

Da jetzt anscheinend eine ganze Reihe von Gläubigern hinter ihm her sind, dürfte das Insolvenzverfahren nicht mehr weit sein. Geh zum Anwalt und lass Dich beraten, wie viel Dich eine insolvenzfeste Titulierung Deines Anspruchs kosten würde. Dann kannst Du entscheiden, ob Du gutes Geld dem schlechten hinterher wirfst.

Wie Du Dich auch entscheiden wirst - Lehrgeld ist geflossen.

Kopf hoch!

Gruß

Echidna

bjoern.mai@gmx.de
27.06.2008, 20:17
" der marco " , ein Canonist aus dem DSLR-Forum schrieb mir gerade, das auch er ein Opfer von C.W. aus Konstanz ist, er kenne noch 4 weitere, ich schreib mal das Geld ab.....:flop: ( meinte er nun, er kenne noch 4 weitere Opfer oder Triebtäter ??? )

Itscha
27.06.2008, 20:22
Ich hab's befürchtet.

Geh zum Anwalt und lass Dich beraten, wie viel Dich eine insolvenzfeste Titulierung Deines Anspruchs kosten würde. Dann kannst Du entscheiden, ob Du gutes Geld dem schlechten hinterher wirfst.


Wieviel das kostet, kann ich dir nächste Woche im Büro auch noch ausrechnen. Wenn Du Wert darauf legst. Musst halt was sagen...

Itscha
27.06.2008, 20:32
(...)Aber Achtung: Ein Vollstreckungsbescheid reicht dann nicht aus.(...)
Das ist eigentlich richtig. Es kommt aber auch noch drauf an, wer beim zuständigen Vollstreckungsgericht sitzt. Bei manchen (mir bekannten) geht es auch mit nem Vollstreckungsbescheid.
Aber Du hast Recht: Nix riskieren, klagen.

Und dann kann er Insolvenzanmelden, wie er will. Bei so viel Dreistigkeit würde ICH ihm bis zum jüngsten Tag im Nacken sitzen. Egal, was es kostet.

Kabuto
27.06.2008, 21:15
" der marco " , ein Canonist aus dem DSLR-Forum schrieb mir gerade, das auch er ein Opfer von C.W. aus Konstanz ist, er kenne noch 4 weitere, ich schreib mal das Geld ab.....:flop: ( meinte er nun, er kenne noch 4 weitere Opfer oder Triebtäter ??? )

Wenn ich das so durch die Foren mitkriege, kannst von 4 weiteren Opfern ausgehen.

:flop:
Das mit der Ratenzahlung wird wohl auch nur eine Hinhaltetaktik gewesen sein.

sven.sambrook
27.06.2008, 21:39
Hallo zusammen,
auch ich hatte in diesem Forum und in anderen Kamera Foren ein Gesuch nach einer Kamera geschaltet. Herr W meldete sich und bot eine recht neue Kamera in super Zustand günstig an. Ich habe, wie schon oft, per Überweisung bezahlt. Plötzlich hieß es dann es sei ein Defekt aufgefallen, er habe sie zur Reparatur zum Service des Herstellers geschickt. Nach mehreren Nachfragen dann nach ca. 2 Wochen die Beichte: Ich hab Mist gebaut, Entschuldigung. Dann: ich kann das nicht auf einmal bezahlen... Zuletzt: ich muß meine Finanzlage checken um Höhe der Raten und Termine nennen zu können. Heute dann der Brief von der Polizei Konstanz. Darauf angeschrieben sagt er: ich habe eine Selbstanzeige gemacht. Wenn ich nicht ganz schnell zumindest erstmal einen Teil der Kohle bekomme werd ich wohl den Fragebogen ausfüllen und Anzeige erstatten. Außerdem könnte ich mal meine Rechtsschutz-Versicherung testen. Wer die nicht hat: Mahnbescheid beantragen. Sofern irgendwie was zu holen ist klappt das. Hatte mal vor Jahren einen Fall bei Ebay...
Also Finger weg von angeblichen Angeboten des Herrn W.:evil:

[Edit by Teddy: KEINE NAMEN!]

Echidna
27.06.2008, 23:10
Das ist eigentlich richtig. Es kommt aber auch noch drauf an, wer beim zuständigen Vollstreckungsgericht sitzt. Bei manchen (mir bekannten) geht es auch mit nem Vollstreckungsbescheid.
Aber Du hast Recht: Nix riskieren, klagen.

Und dann kann er Insolvenzanmelden, wie er will. Bei so viel Dreistigkeit würde ICH ihm bis zum jüngsten Tag im Nacken sitzen. Egal, was es kostet.
Nach der Rechtsprechung des BGH reicht es nicht aus, wenn im Vollstreckungsbescheid eine unerlaubte Handlung tituliert ist, um von der Restschuldbefreiung ausgenommen zu werden. Wen's interessiert. (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f77acddfcae3a52fe8ef09e707b43ef3&nr=36631&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf)

Gruß

Echidna

Nur ein Elch
28.06.2008, 06:45
Wenn man sich das alles durchliest und ein wenig nachdenkt, ist manches schon reichlich verwunderlich.:shock:

Wer würde einem wildfremden Menschen, den er zufällig auf der Straße trifft, viel Geld geben, nur weil der andere verspricht, morgen zur gleichen Zeit an gleicher Stelle das Objekt der Begierde mitzubringen und zu übergeben ?

Ich denke das würde keiner tun. Schon gar nicht, wenn der Preis erstaunlich günstig ist.
Diese Leichtfertigkeit kann eine gewisse Mitschuld begründen, im schlimmsten Fall (bei augenfällig günstigen Angeboten) sogar eine Strafbarkeit wegen Hehlerei begründen (bsp: Hey du, willste nen Rennrad für 20 Euro kaufen ? oder eine neue 700er Sony für 200 ?).

Über das Internet werden dann alle Skrupel weggewischt und genau das getan. Ist doch erstaunlich oder ?

Vorkasse ist da nur etwas für Hasadeure.
Bei der Nachnahme hat man wenigstens irgendetwas in der Hand und mein Postbote hat nichts dagegen, wenn ich sofort das Papiermesser ansetze. Im Gegenteil unser "Pitje Puck" (das war zu meiner Jugendzeit ein nettes Jugendbuch über einen Briefträger) ist ein prima Zeuge. So wandert "Elektroschrott" sofort zurück und mein Geld bleibt hier.

Wer das beherzigt, kann sich oft eine Menge Ärger ersparen.

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Was ich mitnehme ?

Von der Aura, die hier geht,
eine Wehmut nur.

rmaa-ismng
28.06.2008, 09:17
Du öffnest das Nachnahmepaket vor Leistung der Unterschrift?
Kann ich mir jetzt nicht wirklich vorstellen?!

Ich glaube kaum das Dein Postbote im Zweifel das Paket zahlen würde...
..zumindest wäre er dann ganz schön blöd!

:roll:

*mb*
28.06.2008, 09:17
Bei der Nachnahme hat man wenigstens irgendetwas in der Hand und mein Postbote hat nichts dagegen, wenn ich sofort das Papiermesser ansetze. Im Gegenteil unser "Pitje Puck" (das war zu meiner Jugendzeit ein nettes Jugendbuch über einen Briefträger) ist ein prima Zeuge. So wandert "Elektroschrott" sofort zurück und mein Geld bleibt hier.
Ich bezweifle aber sehr stark, ob das viele Pitjes bzw. Pitjinen Puck machen würden. Die stehen doch meiner Erfahrung nach zumindest im städtischen Bereich unter ziemlichem Zeitdruck. Auch glaube ich eigentlich nicht, dass deren Arbeitgeber ihnen das überhaupt erlaubt.

Echidna
28.06.2008, 11:59
Diese Leichtfertigkeit kann eine gewisse Mitschuld begründen, im schlimmsten Fall (bei augenfällig günstigen Angeboten) sogar eine Strafbarkeit wegen Hehlerei begründen (bsp: Hey du, willste nen Rennrad für 20 Euro kaufen ? oder eine neue 700er Sony für 200 ?).


Zwischen Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit, Gottvertrauen und Mitschuld liegen Welten. Nur weil jemand aus Unerfahrenheit oder wegen fehlendem Misstrauen über den Tisch gezogen wird, trägt er noch lange keine Schuld.

Aber ist heute leider oft so. Opfer und Gesellschaft sind die wahren Schuldigen. Täter konnten ja gar nicht anders handeln... :evil:
Gruß

Echidna

bjoern.mai@gmx.de
28.06.2008, 15:54
Wieviel das kostet, kann ich dir nächste Woche im Büro auch noch ausrechnen. Wenn Du Wert darauf legst. Musst halt was sagen...

bin für eure Anteilnahme und hilfe echt dankbar !!!

Grüße Björn:top:

bjoern.mai@gmx.de
28.06.2008, 15:56
Hallo zusammen,
auch ich hatte in diesem Forum und in anderen Kamera Foren ein Gesuch nach einer Kamera geschaltet. Herr W meldete sich und bot eine recht neue Kamera in super Zustand günstig an. Ich habe, wie schon oft, per Überweisung bezahlt. Plötzlich hieß es dann es sei ein Defekt aufgefallen, er habe sie zur Reparatur zum Service des Herstellers geschickt. Nach mehreren Nachfragen dann nach ca. 2 Wochen die Beichte: Ich hab Mist gebaut, Entschuldigung. Dann: ich kann das nicht auf einmal bezahlen... Zuletzt: ich muß meine Finanzlage checken um Höhe der Raten und Termine nennen zu können. Heute dann der Brief von der Polizei Konstanz. Darauf angeschrieben sagt er: ich habe eine Selbstanzeige gemacht. Wenn ich nicht ganz schnell zumindest erstmal einen Teil der Kohle bekomme werd ich wohl den Fragebogen ausfüllen und Anzeige erstatten. Außerdem könnte ich mal meine Rechtsschutz-Versicherung testen. Wer die nicht hat: Mahnbescheid beantragen. Sofern irgendwie was zu holen ist klappt das. Hatte mal vor Jahren einen Fall bei Ebay...
Also Finger weg von angeblichen Angeboten des Herrn W.:evil:

[Edit by Teddy: KEINE NAMEN!]

das ist genau meine Geschichte !

Nur ein Elch
28.06.2008, 16:32
Zwischen Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit, Gottvertrauen und Mitschuld liegen Welten. Nur weil jemand aus Unerfahrenheit oder wegen fehlendem Misstrauen über den Tisch gezogen wird, trägt er noch lange keine Schuld.

Aber ist heute leider oft so. Opfer und Gesellschaft sind die wahren Schuldigen. Täter konnten ja gar nicht anders handeln... :evil:
Gruß

Echidna

Unerfahrenheit, fehlendes Misstrauen und Leichtgläubigkeit begründen nunmal eine Mitschuld, denn jeder halbwegs vernüftig denkende Mensch wird bei soo günstigen "Schnäppchen" schlechterdings genau wissen, daß der Verkäufer nicht Eigentümer ist und die Ware nicht redlich erworben wurde. Das die Käufer dann dafür wegen Hehlerei bestraft werden ist nur gerecht. "Blödheit" ist kein Schutz vor Strafe, "Verblödung" allerdings schon.

Und tatsächlich, wenn ich Zweifel bei einer Lieferung habe, stehe ich mit Teppichmesser in der Tür. Und während unser Paketmann noch auf seinem Erfassungsgerät irgendwelche Tasten drückt, habe ich schon geschlitzt. Nun hab ich noch keinen Elektoschrott gefunden, aber unterschreiben würde ich dann sicher nicht, egal ob Pitje dann draufschreibt "Vom Empfänger geöffnet" oder nicht.

superburschi
28.06.2008, 19:49
Mein Gott was bin ich froh das alle meine "Geschäfte" , vor allem HIER im Forum für mich sauber abgelaufen sind. Ich hoffe auch für die Käufer meiner Sachen. Ne Klage hab ich zum Glück nie gehört :oops:

About Schmidt
28.06.2008, 20:22
Vorkasse ist da nur etwas für Hasadeure.
Bei der Nachnahme hat man wenigstens irgendetwas in der Hand und mein Postbote hat nichts dagegen, wenn ich sofort das Papiermesser ansetze. Im Gegenteil unser "Pitje Puck" (das war zu meiner Jugendzeit ein nettes Jugendbuch über einen Briefträger) ist ein prima Zeuge. So wandert "Elektroschrott" sofort zurück und mein Geld bleibt hier.

Wer das beherzigt, kann sich oft eine Menge Ärger ersparen.



und hat einen selten dämlichen Postboten erwischt. Normalerweise geht ohne Geld und Unterschrift gar nichs raus, sei denn der Postbote ist ein Hasadeur oder hat Geld zuviel. Gibt er ein Nachnahmepaket ohne Unterschrift und Geld an den Empfänger ab und dieser haut ihm die Tür vor der Nase zu, zahlt er es aus eigener Tasche.
Der Kunde, in diesem Fall der Empfänger, darf das Paket erst nach Zahlung und Unterschrift öffnen. Was dann geschieht geht den Zusteller zunächst nur Primär was an. Als Zeuge vor Gericht ist er sicherlich bereit auszusagen, was der Kunde im Paket vorgefunden hat, mehr aber auch nicht. Ist im dem Paket ein Backstein für 500 Euro hat der Kunde das Problem und nicht der Postbote.

Gruß Wolfgang

bjoern.mai@gmx.de
29.06.2008, 08:42
Wenn man sich das alles durchliest und ein wenig nachdenkt, ist manches schon reichlich verwunderlich.:shock:

Wer würde einem wildfremden Menschen, den er zufällig auf der Straße trifft, viel Geld geben, nur weil der andere verspricht, morgen zur gleichen Zeit an gleicher Stelle das Objekt der Begierde mitzubringen und zu übergeben ?

Ich denke das würde keiner tun. Schon gar nicht, wenn der Preis erstaunlich günstig ist.
Diese Leichtfertigkeit kann eine gewisse Mitschuld begründen, im schlimmsten Fall (bei augenfällig günstigen Angeboten) sogar eine Strafbarkeit wegen Hehlerei begründen (bsp: Hey du, willste nen Rennrad für 20 Euro kaufen ? oder eine neue 700er Sony für 200 ?).

Über das Internet werden dann alle Skrupel weggewischt und genau das getan. Ist doch erstaunlich oder ?

Vorkasse ist da nur etwas für Hasadeure.
Bei der Nachnahme hat man wenigstens irgendetwas in der Hand und mein Postbote hat nichts dagegen, wenn ich sofort das Papiermesser ansetze. Im Gegenteil unser "Pitje Puck" (das war zu meiner Jugendzeit ein nettes Jugendbuch über einen Briefträger) ist ein prima Zeuge. So wandert "Elektroschrott" sofort zurück und mein Geld bleibt hier.

Wer das beherzigt, kann sich oft eine Menge Ärger ersparen.

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Was ich mitnehme ?

Von der Aura, die hier geht,
eine Wehmut nur.

Der Preis für die Alpha 700, hier ein halbes Jahr alt, bewegte sich im einem ganz normalen Preisbereichvon 700.-, da gebraucht und nur der Body.

rmaa-ismng
29.06.2008, 09:26
...
Und tatsächlich, wenn ich Zweifel bei einer Lieferung habe, stehe ich mit Teppichmesser in der Tür. Und während unser Paketmann noch auf seinem Erfassungsgerät irgendwelche Tasten drückt, habe ich schon geschlitzt. Nun hab ich noch keinen Elektoschrott gefunden, aber unterschreiben würde ich dann sicher nicht, egal ob Pitje dann draufschreibt "Vom Empfänger geöffnet" oder nicht.

Bei Dir würde ich gerne mal Paketmann sein... - ich glaube Du würdest ganz schön dumm gucken...!!! ;)

Itscha
01.07.2008, 09:08
Nach der Rechtsprechung des BGH reicht es nicht aus, wenn im Vollstreckungsbescheid eine unerlaubte Handlung tituliert ist, um von der Restschuldbefreiung ausgenommen zu werden. Wen's interessiert. (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f77acddfcae3a52fe8ef09e707b43ef3&nr=36631&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf)


Danke, ich kenne die Rechtsprechung. Die letzten Jahre habe ich beruflich (fast)ausschließlich mit Insolvenzen und Zwangsvollstreckung zugebracht. Was für die Insolvenz gilt, muss nicht zwangsläufig in der Zwangsvollstreckung gelten.
Aber vom Grundsatz her hatte ich Dir ja schon Recht gegeben. Klagen ist in jedem Fall besser als das Mahnverfahren, weil man als Schuldner ja so einfach mal eben ne Insolvenz hinlegen kann. Spätestens dann würde man es bereuen, keine "richtigen" Titel zu haben.

Hier noch die angebotene Zusatzinfo: Ein Zivilklageverfahren kostet bei einem Streitwert von bis 900,00 € so etwa 352,18 € inkl. MWSt. (Anwalt 217,18 € (ohne eventuelle Kosten für Terminswahrnehmung), Gericht 135,00 €). Wenn es ohne Gegenwehr abgeht (bei einem Versäumnisurteil) wird es etwas billiger. (Alle Angaben ohne Gewähr, weils immer auf den konkreten Einzelfall ankommt. Aber im "Durchschnittsfall" stimmen die Zahlen)
Wenn Du (also jetzt natürlich nicht Du Echidna ;) ) den Prozeß gewinnst, muss der Beklagte die Kosten übernehmen. Du legst sie natürlich erst mal vor, und hast daher das Risiko, dein Geld zurückzubekommen.

bjoern.mai@gmx.de
07.07.2008, 16:56
heute kam ein Anruf eines [Edit by Martin: Name entfernt], ebenfalls Geschädigter ( ca. 600.- ) und erzählte, das es ca. 43 Geschädigte gibt und gewisser Herr schon seit Jahren bekannt sei.

eac
07.07.2008, 23:00
Ich will doch hoffen, daß du inzwischen bei der Polizei warst. Dein Anwalt (du hast doch hoffentlich mittlerweile einen) wird es sicherlich nicht gerne sehen, wenn du hier weiter im Forum über den Fall plauderst.

Falls meine Annahmen falsch sind und du weder einen Anwalt beauftragt noch eine Strafanzeige erstattet hast, dann frage ich mich allerdings, was dieses Geschreibsel hier soll.

Du hast unser Bedauern und wir versprechen, daß wir versuchen werden aus deinen Fehlern zu lernen, aber die, die du bereits gemacht hast, reichen schon aus. Gib die Sache in die Hände von Profis!

Dimagier_Horst
08.07.2008, 09:46
daß wir versuchen werden aus deinen Fehlern zu lernen
Versprich den Leuten 6 Prozent Zinsen im Jahr, und sie werden Dich misstrauisch beäugen. Verspreche 30 Prozent im Monat und sie werden Dir das Geld hinterwerfen ;) .

bjoern.mai@gmx.de
08.07.2008, 18:54
Ich will doch hoffen, daß du inzwischen bei der Polizei warst. Dein Anwalt (du hast doch hoffentlich mittlerweile einen) wird es sicherlich nicht gerne sehen, wenn du hier weiter im Forum über den Fall plauderst.

Falls meine Annahmen falsch sind und du weder einen Anwalt beauftragt noch eine Strafanzeige erstattet hast, dann frage ich mich allerdings, was dieses Geschreibsel hier soll.

Du hast unser Bedauern und wir versprechen, daß wir versuchen werden aus deinen Fehlern zu lernen, aber die, die du bereits gemacht hast, reichen schon aus. Gib die Sache in die Hände von Profis!


Strafanzeige läuft, Mahnbescheid beim Gericht läuft, Anwalt läuft nicht, da ich leider keine Rechtsschutzversicherung habe und mir die Kosten so zu hoch sind.

XxJakeBluesxX
09.07.2008, 16:09
Anwalt läuft nicht, da ich leider keine Rechtsschutzversicherung habe

Das solltest Du aber jetzt bald mal ändern... :roll:

BeHo
09.07.2008, 16:44
Das solltest Du aber jetzt bald mal ändern... :roll:

Bleibt die Frage, ob sich das lohnt: Klick! (http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/tipps/sparen-vermoegen-altersvorsorge/rechtsschutzversicherung.html) ;)

bjoern.mai@gmx.de
01.09.2008, 17:08
So, letzer Stand der Dinge / Sachlage:

Vollstreckungsbescheid hab ich in der Tasche, Gerichtsvollzieher sagt, der gute Mann hat die Hand oben und nix inner Bux, soll in einem Jahr mal wieder anfragen, so hängt der Schrieb nun anner Wand.

Itscha
01.09.2008, 21:19
So, letzer Stand der Dinge / Sachlage:

Vollstreckungsbescheid hab ich in der Tasche, Gerichtsvollzieher sagt, der gute Mann hat die Hand oben und nix inner Bux, soll in einem Jahr mal wieder anfragen, so hängt der Schrieb nun anner Wand.

Hast Du im Vollstreckungsbescheid drinnen stehen, dass es eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung ist?

Lass Dir die Abschrift des bei der letzten Eidesstattlichen Versicherung ausgefüllten Vermögensverzeichnisses geben. Wenn Du das hast, kannst Du sehen, wie Du weiter vorgehen kannst. Die "Finger heben" heißt nicht automatisch, dass man als Gläubiger nix mehr machen kann. Es sit zwar de facto oftmals aussichtslos, aber nicht immer. Kommt z.B. auf die Antwort auf meine Eingangsfrage drauf an UND darauf, wovon der gute lebt (Arbeitseinkommen?, Hartz IV, Rente etc.). Wenn Du die Punkte alle geklärt hast, siehste vielleicht klarer.

P.S.: Der Gerichtsvollzieher macht, was Du im aufträgst (natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben). Er hat grundsätzlich nicht den Ergeiz, alle Tricks anzuwenden, damit Du an dein Geld kommst, weil die meisten Gerichtsvollzieher arbeitsmäßig total überlastet sind.
Das heißt: Du musst sagen, wo er dein Geld holen soll. Und dann einen konkreten Auftrag erteilen, oder wenn es in den Bereich der Forderungspfändung geht (Arbeitseinkommen usw.), solltest Du einen genau formulierten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss formulieren und beantragen (beim Vollstreckungsgericht = Amtsgericht für den Wohnort des Schuldners). Wenn Du das nicht kannst, kannst Du immer noch einen Rechstanwalt dransetzen. Die Gebühren in der Zwangsvollstreckung sind nicht ganz so hoch. Aber such Dir einen, der sich auskennt. Sonst kannste es gleich selber machen. Im Zweifelsfall hilft dir eventuell auch der Rechtspfleger/die Rechtspflegerin des Vollstreckungsgerichts. DA kostet fragen jedenfalls nichts.

Viel Glück....

P.P.S.: Die Hartnäckigen gewinnen!