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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : freiberuflicher fotograf?


enjoy
12.03.2004, 18:29
ist jemand von euch freiberuflich fotografisch unterwegs? wenn ja, bitte melden, da ich ein paar infos brauche.

ich habe vor im laufe des jahres meine fotografische tätigkeit vom reinen hobby zur bezahlten nebentätigkeit auszuweiten. es geht nicht darum massig geld zu verdienen (ist ja auch kaum möglich), sondern korrekt gegen bezahlung arbeiten zu können ohne irgendwann wegen "schwarzarbeit" einen schuss vor den bug zu bekommen. ich habe mich auch schon informiert. im prinzip gibt es ja zwei möglichkeiten:

1. gewerbe anmelden
vorteil ist, seit dem 1.1.04 ist der meisterzwang aufgehoben und man kann quasi machen was man will. nachteil ist stress mit der handwerkskammer (zwangsmitgliedschaft etc.) und sonstiger verwaltungsaufwand der mit einer gewerblichen tätigkeit in verbindung steht.

2. freiberuflich
vorteil ist hier, dass man kein gewerbe anmelden muss, nicht der handwerkskammer beitreten muss und steuerlich alles etwas einfacher ist. nachteilig allerdings, dass man als freiberufler nicht alles machen darf was handwerkliche fotografen dürfen.

im prinzip tendiere ich zur freiberuflichen nebentätigkeit. allerdings habe ich keine ahnung auf was man achten muss, und wie es da mit rentenversicherung und sonstigen pflichbeiträgen aussieht. wer hat diesbezüglich erfahrungen oder kennt ensprechende links zum thema?

Teddy
12.03.2004, 18:51
Ich kann dir nur aus meiner freiberuflichen Zeit (bis vor ca. 12 Jahren) berichten.

Als Freiberufler bist du NICHT versicherungspflichtig! D.h. du musst keine Rentenbeiträge zahlen, genauso wenig wie KV, AV oder PV. Aber du bist natürlich steuerpflichtig.

Wie es sich genau mit der Versteuerung der Nebeneinkünfte verhält, kann dir sicher dein Finanzamt oder dein Steuerberater oder evtl. jemand anders verraten, der nebenberuflich Mitarbeiter einstellt (z.B. große Versicherungsunternehmen). Nicht, dass du da anheuern sollst, aber die wissen i.d.R. Bescheid.

DonFredo
12.03.2004, 19:54
Ich kann dir nur aus meiner freiberuflichen Zeit (bis vor ca. 12 Jahren) berichten.
Als Freiberufler bist du NICHT versicherungspflichtig! D.h. du musst keine Rentenbeiträge zahlen, genauso wenig wie KV, AV oder PV. Aber du bist natürlich steuerpflichtig...
Hallo Teddy,
hat sich bis Heute nicht geändert.

Sorry Teddy, aber damit jeder was mit den Kürzeln anfangen kann und keine Fragen auftauchen ;) hier eine Ergänzung

KV = Krankenversicherung
AV = Arbeitslosenversicherung
PV = Pflegeversicherung

newdimage
12.03.2004, 19:56
hi,
das zauberort ist hier steuerberater(in). denn der (steuer)-dschungel ist blickdichter als im fernsehen. meine schwägerin ist als künstlerin tätig (erspart viel sv-abgaben, es gibt eine eigene künstlerkasse). evtl. kannst du hier vorteile haben. ausserdem ist entscheidend, welchen umfang deine nebentätigkeit hat. ausserdem gibt es noch die sog. liebhaberei.
also: papierkram sortieren und eine(n) stb(in) deines vertrauens aufsuchen. selbst wenn du viele tipps aus dem forum erhältst: ausschlaggebend ist deine persönliche situation.
frank

DonFredo
12.03.2004, 20:08
Hallo newdimage,

stimmen Deinen Ausführungen im Grundsatz zu, aber wenn Mann/Frau einen "normalen" Job hat und damit Steuern zahlt, sind zunächst einmal sämtliche Nebeneinkünfte Steuerpflichtig (ggf. gibt's Freibeträge nach Art des Einkommens). :flop:
Weglassen der Nebeneinkünfte kann :twisted: folgen haben.

Wenn enjoy das Nebenberuflich machen will und <<flüstert>> Steuern sparen will <<flüstert Ende>> es als Nebengewerbe betreibt, ist auf jeden Fall besser. Aber wie Du sagst, ist eine Auskunft eines Steuerberaters schon wichtig. :top:

Dimagier_Horst
13.03.2004, 18:48
nicht alles machen darf was handwerkliche fotografen dürfen.
Das behauptet die Handwerkskammer ganz gerne, mag auch zutreffen. Ich formuliere es so: Der handwerklich organisierte Fotograf arbeitet nach festen Vorgaben des Kunden oder strikt nach Lehrbuch: Beispiel Passbild, bei dem gibt es nämlich kaum gestalterische Freiheit. Der künstlerisch orientierte Fotograf hat mehr Freiraum bei seinem Schaffen. Beide können trotzdem das gleiche fotografieren und dasselbe Ergebnis haben. Der eine nennt es Passbild, für den anderen ist es das schönste Portrait der Welt :top:

Photopeter
13.03.2004, 22:14
Aber wenn du als Freiberufler z.B Hochzeitsfotos anbietest, kannst du ganz schnell in Teufels Küche kommen. Bei "Passbildern" wird das wohl nicht so eng gesehen, da es ja sogar Automaten gibt, die das machen. Und die Automaten sind bestimmt nicht in der Handwerkskammer. ;-)

Ich bin schon seit vielen Jahren Freiberufler, aber ich habe weder Passbilder noch Hochzeitsfotos jemals angeboten. Gemacht habe ich das natürlich, aber unter anderem Namen. Hochzeistfotos sind z.B. Reportagefotos eines Events, usw. Denn Foto- Reporter darfst du sein, auch wenn du kein "gelernter" Fotograf bist.

Bei mir ist es besonders verzwickt. Ich bin "studierter" Fotograf (Fotoingenieur), darf aber keine handwerkliche Tätigkeit ausüben (wie etwa Hochzeitsfotos usw). Dafür müsste ich mir einen gelernten Fotografen, zumindest auf dem Papier, als Geschäftspartner "leisten".

DonFredo
13.03.2004, 22:26
....Bei mir ist es besonders verzwickt. Ich bin "studierter" Fotograf (Fotoingenieur), darf aber keine handwerkliche Tätigkeit ausüben (wie etwa Hochzeitsfotos usw). Dafür müsste ich mir einen gelernten Fotografen, zumindest auf dem Papier, als Geschäftspartner "leisten".
Hallo Photopeter,

typisches Standesdünkel der HD-Kammer.... :twisted:
Hoffendlich wird's irgendwann Besser.

stuart kranz
13.03.2004, 22:47
habe das hier gefunden:

"Änderung der Handwerksordnung:
Freier Zugang zur Berufsfotografie
Die dringend überfällige Reform der Handwerksordnung in Deutschland, die durch
Bundesrat und Bundestag Ende 2003 beschlossen wurde, hat für die Berufsfotografie
folgende Änderungen:
Selbstständigkeit:
1. Fotografie bleibt weiterhin ein Handwerksberuf
Fotografen werden in die Handwerksrolle in der Anlage B 1 eingetragen.
2. Fotografie ist ab sofort ein zulassungsfreier Handwerksberuf
Das bedeutet: Diesen Beruf kann ausüben, wer
a) einen Meisterbrief
b) einen Gesellenbrief oder
c) keine berufliche Qualifikation hat
(Zur Klarstellung: Die Ausübung des Berufes erfolgt nach dem allgemeinen
Gewerberecht und jeder, der will, kann diesen Beruf beim Gewerbeamt
anmelden und wird, da es sich um einen Handwerksberuf handelt, bei
der Handwerkskammer registriert und zahlt dort auch seine Beiträge.)
Hinweis: Neu-Selbstständigen wird in den ersten vier Jahren eine abgestufte
Befreiung von Kammerbeiträgen gewährt.
Ausbildung:
Ausbilden kann, wer dafür eine fachliche Qualifikation vorweist:
a) den Meisterbrief
b) einen anerkannten fachlichen Abschluss an einer Hochschule
c) den Gesellenbrief mit anschließender zweijähriger Berufspraxis.
Grundsätzlich muss jeder, der ausbilden will, die Befähigung hierfür nachweisen
können. Näheres regelt § 76 des Berufsausbildungsgesetzes (BBG). (Aber wer will
und wird in Zukunft noch ausbilden, wenn man diesen Beruf auch ohne berufliche
Qualifikation ausüben kann? In deutschen Fotostudios wird im zunehmenden Maße,
genau wie in anderen europäischen Ländern und speziell auch in Amerika die Möglichkeit
geboten werden, über Praktikanten- und Assistentenvereinbarungen den Beruf
zu erlernen.)
M. Belz
FotoWerkstatt
Leiter des Förderkreis Porträt
Quellen: obige Aussagen wurden bestätigt durch das Bundeswirtschaftsministerium und die
Handwerkskammern Stuttgart, Düsseldorf und Hamburg."

Quellenangabe:
http://www.foerderkreis-portraet.de/neueHandwerkso.pdf

Dimagier_Horst
14.03.2004, 09:18
Danke, Stuart, das ist doch mal was mit Hand und Fuss. Also gilt es nur darauf zu achten, sich nicht Fotograf zu nennen und sich freiberuflich zu betätigen, wenn man die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer vermeiden möchte.

enjoy
15.03.2004, 12:39
Danke, Stuart, das ist doch mal was mit Hand und Fuss. Also gilt es nur darauf zu achten, sich nicht Fotograf zu nennen und sich freiberuflich zu betätigen, wenn man die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer vermeiden möchte.

genau so ist es! das hatte ich ja auch schon in meinem ausgangsposting angedeutet. wenn man jeden stress vermeiden will, meldet man einfach ein gewerbe als fotograf an und kann jetzt OHNE meistertitel machen was man will - das wäre also eine lösung für photopeter.

mir ging es aber darum, es nur "nebenbei" zu betreiben. auf gewerbeanmeldung, den damit verbundenen steuerlichen aufwand und die zwangsmitgliedschaft in der HK habe ich keinen bock. daher suche ich nach infos, wie ich die sache am besten freiberuflich anmelde und ausübe.

Dimagier_Horst
15.03.2004, 14:38
am besten freiberuflich anmelde und ausübe.
Die Anmeldung geschieht nur beim Finanzamt und beim Ordnungsamt. Die freiberufliche Tätigkeit werden sie ad hoc nur anerkennen, wenn Du Deine Eignung als künstlerisch Tätiger auf Grund Deiner Ausbildung nachweisen kannst, und das ist in der Regel ein akademischer Abschluß (Kunststudium, Kunstgeschichte usw.). Die Abgrenzung Handwerk und Freiberuf ist übrigens sehr anschaulich in einer der letzten 3 Ausgaben der Zeitschrift "Photographie" nachzulesen. Notfalls musst Du als Künstler gehen: Zur Herausarbeitung des Begriffes "Kunst" ist ganz nützlich die Abgabenordnung, Anwendungserlass zur Abgabenordnung, der Kommentar zur Abgabenordnung von Franz Klein und ein zweiter von Tippke/ Kruse. Danach brauchst Du keinen Steuerberater mehr, aber ein Steuerberater kann es Dir auch nicht mehr in den Sand setzen.

wuppdika
15.03.2004, 16:03
jetzt frage ich mich natürlich womit speziell willst Du Dir denn ein paar Euro nebenbei verdienen, am besten werden ja Paparazzibilder bezahlt :twisted: aber OBI soll auch ganz gut bezahlen aber wer fotografiert schon gern Schrauben (außer winsoft ;) )

enjoy
16.03.2004, 16:12
@horst
danke! das war doch mal eine klare ansage.

@wuppdika
auch wenn ich mir nicht so ganz klar darüber bin, ob deine frage ernst gemeint war.....ich werde halt in letzter zeit immer häufiger gefragt ob ich nicht mal auftragsarbeiten ausführen kann. von akt bis produktfotografie ist da eigentlich alles dabei...auch schrauben :P

wuppdika
16.03.2004, 18:14
diesmal war meine Frage wirklich ernst gemeint, gefragt haben mich auch schon einige, nur mit dem Bezahlen hielten sich die meisten sehr zurück, :cry: wollten immer alles für einen feuchten Händedruck und wenn sie dann gesehen haben was ein "richtiger" Fotograf nimmt ....

enjoy
16.03.2004, 19:47
@horst
leider habe ich nicht die möglichkeit die sicher interessanten artikel aus der zeitschrift zu lesen.
freiberufliche fotografen gliedern sich ja meist wie folgt auf:

fotojournalisten
fotokünstler
fotodesigner

um als freiberuflicher fotojournalist anerkannt zu werden benötigt man aufträge von redaktionen etc.
fotokünstler müssen in der regel einen nachweis bringen das sie künstlerisch tätig sind (gutachten, künstlerische ausbildung etc.)
wie sieht es mit fotodesignern aus? muss hier eine ausbildung (studium o.ä.) oder irgendein anderer qualifikationsnachweis gebracht werden? und wenn ja, wem gegenüber muss man diesen nachweis erbringen.

ähnlich unklar sieht es ja auch in angrenzenden crossmedia-berufen aus (screendesigner, bildgestalter, usw.)

Dimagier_Horst
17.03.2004, 11:09
fotokünstler müssen in der regel einen nachweis bringen das sie künstlerisch tätig sind (gutachten, künstlerische ausbildung etc.)
Das ist eine Formulierung im Sinne der Ämter und sehr missverständlich. Der Kunstbegriff ist höchstrichterlich so entschieden, dass jeder ein Künstler sein kann. Nur wenn Du die Fragen der Ämter falsch beantwortest oder Deine Tätigkeit falsch beschreibst, dann können sie etwas anderes als Kunst herleiten. Argumentierst Du richtig, werden sie Dich als Künstler einstufen. Mit Gutachten oder einschlägiger Ausbildung geht es nur einfacher, ist aber alles andere als eine Bedingung. Und diesen Weg kannst Du an den Texten ableiten. Ein bisschen konfliktfähig musst Du allerdings sein, geschenkt bekommst Du es vielleicht nicht.

crizzy
20.03.2004, 20:35
hi,

@wuppdika: Na da wären wir doch bei der nächsten Frage. Was nimmt man für ein Bild für ein "Honorar" ? Egal ob nun freiberuflich, handwerklich oder künstlerisch ? Sagen wir mal:

Was kostet ein Digitalfoto, fotografiert, optimiert, und auch noch ausbelichtet ?

Würden mich mal Eure Meinungen interressieren ?

crizzy

Belfigor
01.04.2004, 11:56
Beitrag gelöscht

enjoy
01.04.2004, 14:18
Ansonsten kannst du dich an Honorar-Richtlinien für Fotografen orientieren, die von verschiedenen Verbänden herausgegeben werden.

...und davon mind. 50% abziehen um wieder auf den boden der realität zu kommen...leider.

gpo
01.04.2004, 16:28
Hi,...und meinen senf auch noch dazu....

ich habe die Meisterprüfung in den frühen 80ern gemacht....
und mich trotzdem als "Freier" angemeldet(Künstler)....

dafür must ich damals einem Kulturausschuß eine mappe mit ca 20 arbeiten vorlegen die klar den Weg beschrieben.

Dem Antrag wurde stattgegeben, womit ich dann "gewerbefrei" arbeite.

Verbänden(BFF/AWI) bin ich mittlerweile ferngeblieben.....
weil so richtig kommen die auch nicht in die Puschen....es sind halt zu wenige, die was bei Ämtern oder Behörden bewegen können! Dort selber mitzumachen....kostet unendlich viel Arbeit, da geht schon mal die ganze Freizeit drauf!

Steuerberater...muss sein, weil auch Gewiefte blicken heute ja nicht mehr durch.....und die Finanzämter lassen einen in Ruhe.....wenn die Buchaltung stimmt!

Anders ist es mit HWK und ähnlichen staatlichen oder halbstaatlichen Organisationen.....
die können schon richtig nerven und stehen richtig auf dem Schlauch, wenn man wie ich als "Fotodesigner" mit "Meisterbrief" unterwegs ist....da gibt es nähmlich wie bei uns üblich....doch keine genauen Vorschriften!

Das Problem....
seit über 20 Jahren versuchen (Foto)Verbände mit teilweise obskuren Methoden....."ungelernte".....in den "höheren Status" zu hieven.....

zur Folge bis heute hat das....
massen von "Assistenten"....machen was sie wollen....auch mit den Preisen!!!...das wurde und wird bis heute von Kunden und Agenturen "genüßlich" ausgenutzt.....so dass die Honorarstruktur welche auch immer, schlicht weg "im Ar..." ist!

seit den letzten ca 5 Jahren kommen auch noch alle "digital-Schlaumacher" aus ihren löchern und vermiesen mit tollen Sprüchen wie: "...digital ist alles besser und billiger"!!!...zusätzlich die Suppe!!!

.....aus diesem Grunde hatte ich ja vor ca 3 Jahren die erste D7 angeschafft.....und damit beste "preiwert-Aufnahmen" für einen "preiswert-Kunden" erzielt, nur....

...eben auch mit dem Grundwissen, von ca 16 Jahren Computing, Digitalisierung/ Scanner/ Bildbearbeitung....auch mittlerweile MAC und deren Anwendungen!

.....ich sehe zur Zeit nur schlechte Möfglichkeiten für "freie" Fotografen, weil....


1) die Banken nicht mal bei "etablierten" mitspielen, will sagen es gibt keine Kredite. selbst wenn aurechende sicherheiten da sind!

2) der Preisverfall.....immer noch nicht gestoppt ist, weil....ohne ende Leute digitale Dienstleistungen anbieten.

3) Kunden und Agenturen "Stacheldraht" in den Taschen haben, nix ausgeben, nix neues probieren und sich totsparen!

4) die Industrie/Hersteller(Foto+Computing) uns "wissenden" schlicht weg verkackeiern.....immer neue Modelle, keine ausgereifte Software, dauernd neue Standards...usw...!

und.....
schaut euch mal an.....zu welchen preisen bei eBay zur zeit Groß/Mittel/Kb-Formatkameras in Einzelteilen gehandelt werden!!!!!

Geräte die vor zwei Jahren noch locker 50.000 DM neu gekostet haben...gehen dort für 10 Euro über den Tisch!!!

....das können nicht mal Oberprofis verkraften:)!!!
Mfg gpo

Belfigor
01.04.2004, 16:47
Beitrag gelöscht

gpo
01.04.2004, 21:07
@belfigor...

ja ja, im Moment meine liebste Beschäftigung....

den Finger in die offene Wunde zu legen :D
Mfg gpo

klaeuser
09.01.2007, 14:31
Hallo,

bei meinen Suchen bin ich auf diesen Artikel gestossen und hab den mal ausgegraben.
Wie ich sehe ist das Thema Geldverdienen (nebenbei) mit der Fotografie nicht so einfach. Aber eine Frage hätte ich noch.

Wenn ich als Amateur-/Hobbyfotograf nebenbei Geld dafür bekomme das ich Bilder mache - gibt es da Grenzen wieviel ich im Jahr oder so bekommen darf oder muss ich mich direkt irgendwo anmelden?
Wird da noch unterschieden ob ich jetzt Fotos im Auftrag mache (Hochzeit bei einem Bekannten, Portraifoto) oder ob ich ein Bild verkaufe das ich mal aus eigenem Antrieb gemacht habe.

Kann mir da einer von euch helfen.

Gruss
Klaus

Backbone
09.01.2007, 14:37
Kann mir da einer von euch helfen.

Wirklich sicher kann dir da nur ein Steuerberater helfen, auch wenns Geld kostet. Alles andere ist oft gefährliches Halbwissen und die Ausrede, das hättest du so im Internet gelesen zieht beim Finanzamt eher selten.

Backbone

klaeuser
09.01.2007, 14:47
Wirklich sicher kann dir da nur ein Steuerberater helfen, auch wenns Geld kostet. Alles andere ist oft gefährliches Halbwissen und die Ausrede, das hättest du so im Internet gelesen zieht beim Finanzamt eher selten.

Backbone

Ist mir schon klar. Aber eigentlich wollte ich nur mal wissen ob ich da schon was machen muss wenn einer kommt der auf meiner Homepage ein Foto gesehen hat und mir xx,xx € dafür bietet.

Es geht jetzt nicht um 500 oder 1000 €

Gruss
Klaus

gpo
09.01.2007, 15:01
Moin,

die sache ist eigentlich ganz einfach....

wenn du angestellt bist, darfst du einen gewissen (kleinen) teil dazuverdienen...ohne extra Steuern...
alles was darüber hinausgeht muss versteuert werden!

die Grenzen sind mir nicht mehr genau bekannt....also doch den Steuerberater befragen.

Fotografie ist ja seit ca 1-2 jahren nicht mehr an den "Meisterzwang" gebunden, aber letztlich an ein Gewerbe....

heißt ganz klar, wenn deine Werte entsprechend höher gehen...
must du ein Gewerbe anmelden mit den bekannten Maßbahmen!

im ersten Jahr ist ja nicht zu erwarten dass du die dicke Kohle verdienst, aber....

es wird heut sehr schnell vom Finanzamt "gegengerechnet" und mit Vorauszahlungen gedroht....

auf jeden Fall tun sich eine menge Fragen auf , die man hier nicht beantworten kann(und will)....

also hebe jeden Beleg auf....
lege eine Buchführung an....
denn DU bist beweislastig!!!
Mfg gpo

Minolta7000
09.01.2007, 15:50
Hallo,

solange Du nebenher ein bisschen Geld verdienst würde dies, solange es nicht als Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit anzusehen ist, steuerfrei bleiben, wenn es sich um weniger als 256 € p.a. handelt.

Eine gewerbliche bzw. freiberufliche Tätigkeit ist zum beispiel dann zu verneinen, wenn es an der Einkunftserzielungsabsicht mangelt. z.B. wenn über mehrere Jahre nur Verluste rauskommen. (der dt. Beamte spricht dann von der sog. Liebhaberei).

Hier müssen dann Einnahmen und Kosten gegenübergestellt werden.

Wenn es bei Dir um Beträge geht, die schon in den höheren Bereich gehen, dann solltest Du einen Steuerberater aufsuchen, und dir das erklären lassen. Frag vorher wieviel er für die Beratung haben will, damit er dir nicht nachher je angefangene Std. einen Hunni aus der Tasche zieht.

Grüße Oliver

Gerhard-7D
28.01.2007, 21:26
Wenn wir schon dabei sind, wie man Fotos übers Internet verkaufen kann, würde mich mal Eure Meinung zu
"Fotolia.de" und den Verkauf von Bildern über diese Seite interessieren.

Mfg. Gerhard

Man
29.01.2007, 12:14
Ist "Fotograf" eignetlich noch eine geschützte Bezeichnung = darf sich nur Fotograf nennen (und damit werben), der auch eine Ausbildung zum Fotografen erfolgreich abgeschlossen hat?

Oder darf sich nach der Handwerksreform jetzt jeder tatsächlich "Fotograf" nennen, der ein solches Gewerbe angemeldet hat, obwohl er den Beruf nie erlernt hat?

viele Grüße

Manfred

snapshotmö
29.01.2007, 16:37
Ist "Fotograf" eignetlich noch eine geschützte Bezeichnung = darf sich nur Fotograf nennen (und damit werben), der auch eine Ausbildung zum Fotografen erfolgreich abgeschlossen hat?

Der Titel "Fotograf" ist meines Wissens seit der Novellierung der Handwerksordnung 2004 nicht mehr geschützt. Es handelt sich also um ein zulassungsfreies Handwerksgewerbe. Allerdings musst du auch ein handwerkähnliches Gewerbe betreiben, um dich Fotograf zu nennen. So steht das zumindest im §18 II der HandwerksOrdnung.

Gegen Knippser als Berufsbezeichnung wird aber niemand etwas haben ;-)