Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zahlen Fotoversicherungen nur bei Diebstahl oder auch bei "Fallen lassen"
Hallo liebe Gemeinde,
ich würde gern wissen, ob die Fotoversicherungen, welche ja gern diskutiert werden, nur bei Diebstahl oder auch bei Defekt durch eigenes Verschulden (Fallen lassen etc.) zahlen, bzw. ob es hier Unterschiede gibt.
Viele Grüße
Micha
Ich kann es mir nicht vorstellen; aber wenn Du so eine findest: Sag mir Bescheid!
Bekannte waren in Thailand und haben dort eine Bootstour gemacht. Er ist Videofilmer und hatte eine Fotoversicherung abgeschlossen.
Um möglichst ungewöhnliche Perspektiven zu bekommen lehnte er sich weit aus dem Boot und die Kamera wurde von einer Welle erwischt. Kamera war hinüber.
Die Versicherung hat den Schaden voll übernommen.
Keine Ahnung, ob es auch so gehandhabt wird, wenn die Kamera runterfällt. Ich denke das ist ähnlich.
Das einfachste ist doch immer, bei den Versicherungen nachzufragen. Denn ich denke, es wird da auch Unterschiede vom Umfang und Preis geben.
Daydreamer
29.04.2008, 07:04
Ich würde mal "eigenes Verschulden" im vorsätzlichen Sinne und "eigene Dummheit" unterscheiden wollen. Letzteres, also z.B. wenn einem die Kamera in die Badewanne oder den schon erwähnten See fällt, wird von den gängigen Policen (z.B. der von Pergande und Pöthe) voll übernommen, oft findet sich auch eine kLausel, dass die volle Beweislast auf Seiten der Versicherungsgesellschaft liegt, sie dir also nachweisen müssten, dass der Schaden durch die Police nicht abgedekt ist (wäre zum Beispiel der Fall, wenn sie ungeschützt auf dem Beifahrersitz des nicht abgeschlossenen Autos lag) bevor sie die Zahlung verweigern können.
MacDougal
29.04.2008, 09:22
ich kann jetzt nur das wiedergeben, was man mit bei Vertragsabschluß gesagt hat bzw. was in meinen Unterlagen steht:
u.a. kommt die Versicherung für den Schaden auf, wenn ich z.B. die Kamera nachweislich unwiederbringbar "verloren" habe. Beispiele waren: Bootstour (Kamera fällt ins Wasser), Klettertour (Kamera fällt in Schlucht).
Habe ich bislang aber noch nie in Anspruch nehmen müssen, deswegen reines theoretisches Wissen ;)
Markus
Florian hat´s richtig geschrieben.
Mir wurde mal gesagt, so lange, wie nicht grob fahrlässig gehandelt wird, ist der Schaden abgedeckt. Grob fahrlässig wurde alles bezeichnet, wo man mit gesundem Menschenverstand sagen würde :"Wie kann man nur?"
Ist aber nicht bei allen Versicherungen so, Du mußt alles genau vergleichen.
Heute abend könnte ich Dir mehr dazu schreiben, bin jetzt arbeiten.