Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Touristengarantie von Sony
the live
19.04.2008, 20:22
Hallo!
Ich spiele schon seit längeren mit dem Gedanken mir ein 70200SSM aus den USA zu kaufen. ich hätte die Möglichkeit über Verwandte in den USA zu bestellen und beim nächsten Besuch mitbringen zu lassen. ich werde aus dem Thema Touristengarantie nicht schlauer: von wem bekommt man die? Fachgeschäft? Online-Shop? SonyStore?. und mit welchen Gebühren muss ich rechnen Zollgebühren, Umsatzsteuer, sonsts noch etwas??
Gruß
Andreas
und mit welchen Gebühren muss ich rechnen Zollgebühren, Umsatzsteuer, sonsts noch etwas??
Gruß
Andreas
Umsatzsteuer 19%, Zoll 6,8% gesamt 27%.
Rainer
Ich denke wenn deine Verwanten das Objektiv vor Ort auspacken und zum Checken und dann ausgepackt rüber bringen können sie ohne Probleme sagen dass das ihr Eigentum ist und die Sache mit dem Zoll/MwST ist am Flughafen erledigt.
Du bezahlt ja auch keine Zollgebühren wenn du deine Kamera in Urlaub mitnimmst oder?
the live
19.04.2008, 22:04
Ich denke wenn deine Verwanten das Objektiv vor Ort auspacken und zum Checken und dann ausgepackt rüber bringen können sie ohne Probleme sagen dass das ihr Eigentum ist und die Sache mit dem Zoll/MwST ist am Flughafen erledigt.
Du bezahlt ja auch keine Zollgebühren wenn du deine Kamera in Urlaub mitnimmst oder?
da hast du recht (obwohl es schmuggeln ist:roll:), aber die OVP wäre auch nicht schlecht sonst kann ich ja gleich auf die Touristen-Garantie verzichten, oder??
die eigentlich wichtigere Frage für mich wäre ob man die Touristen-Garantie auch von Sonystyle oder nur von Fachgeschäften bekommt?
Gruß
Andreas
Ich denke wenn deine Verwanten das Objektiv vor Ort auspacken und zum Checken und dann ausgepackt rüber bringen können sie ohne Probleme sagen dass das ihr Eigentum ist und die Sache mit dem Zoll/MwST ist am Flughafen erledigt.
Du bezahlt ja auch keine Zollgebühren wenn du deine Kamera in Urlaub mitnimmst oder?
Du weißt schon, daß es eine Straftat ist, wenn man am Flughafen auch nur durch das Tor "nothing to declare" geht, wenn man zu verzollende Waren dabei hat? Keine Ordnungswidrigkeit, man ist dann vorbestraft, wenn man erwischt wird.
Bei Zweifeln liegt die Beweislast, daß man das Objektiv schon bei der Ausreise aus Deutschland dabei hatte, übrigens beim Reisenden. Viel Spaß also beim Beschaffen einer rückwärts datierten Rechnung aus Deutschland. Und ein Objektiv, daß die Verwandten hin- und herschleppen, ohne eine Kamera dabei zu haben? Sehr glaubwürdig. Bist Du sicher, daß die Herkunft des Objektivs nicht anhand der Seriennummer besimmt werden kann?
Vorsicht bitte bei solchen Aussagen. Das kann bitterböse ins Auge gehen.
Ach so. Die Rechnung sollen sie mit rüber schmuggeln, damit man noch Garantie hat? Schlau, sehr schlau.:shock:
Rainer
Wenn ein Unbekannter das so tun würde währe das ja schon so eine Sache, aber bei Verwanten kann man echt nix machen. Vor allem da es sich nur um ein Objektiv handelt.
Klar sehen ich das ganz anders (ich denke Zollbeamte auch) wenn einer da mit 5 gleichen Original verpackten Objektiven herumlaufen würde.
Wenn ein Unbekannter das so tun würde währe das ja schon so eine Sache, aber bei Verwanten kann man echt nix machen. Vor allem da es sich nur um ein Objektiv handelt.
Versteh ich nicht, was willst du uns damit sagen? Dem Zoll ist es ziemlich egal wer Schmuggelt...
Nein egal ist das denen sicherlich nicht. Nur ist das was anderes wenn ein naher Verwandter einem einen einzigen mitbringt als wenn ein Außenstehender angeheuert wird um das professionell zu machen.
About Schmidt
19.04.2008, 22:19
Wir sind ja hier im Café daher nur mal so eine Zwischenfrage an Kritiker und Zweifler.
Wenn Ihr die Möglichkeit hättet, auf dem vom Theradstarter beschriebenen Weg ein Objektiv günstig zu erhalten, würdet Ihr das nicht tun?
Gruß Wolfgang
Nein egal ist das denen sicherlich nicht. Nur ist das was anderes wenn ein naher Verwandter einem einen einzigen mitbringt als wenn ein Außenstehender angeheuert wird um das professionell zu machen.
Wie kommst du darauf das für den Zoll was anderes ist ob Tante Erna oder jemand fremdes für dich schmuggelt?
Wir sind ja hier im Café daher nur mal so eine Zwischenfrage an Kritiker und Zweifler.
Wenn Ihr die Möglichkeit hättet, auf dem vom Theradstarter beschriebenen Weg ein Objektiv günstig zu erhalten, würdet Ihr das nicht tun?
Gruß Wolfgang
Günstig an Geräte kommen? Jeder Zeit. Mach ich oft. Ich hab zu zeiten als das SSM in Dland für 2400 im Handel war auch nur ca. 2100€ bezahlt.
Risikieren für die Ersparnis von ein paar Euro ne Vorstrafe zu bekommen? So heftig kann ich mit dem Kopf nirgendwo aufschlagen um auf die Idee zu kommen das zu Riskieren. ;)
Tuergriff
19.04.2008, 22:29
Wir sind ja hier im Café daher nur mal so eine Zwischenfrage an Kritiker und Zweifler.
Wenn Ihr die Möglichkeit hättet, auf dem vom Theradstarter beschriebenen Weg ein Objektiv günstig zu erhalten, würdet Ihr das nicht tun?
Nein. Ich wuerde meine Freunde/Bekannten nicht zu einer ilegalen Handlung ueberreden.
Tuergriff
Bin erstaunt über das Feeback hier:shock:
Es is ja nicht so dass hier Drogen oder sonst was geschleppt werden würde. Was soll denn schon passieren wenn jemand ->ein<- Objektiv aus den USA mitnimmt und sagt dass es sein eigen ist? Kein Mensch zahlt Zoll auf sein Eigentum wenn er damit in Urlaub ins Ausland geht!
Es schreibt doch keiner auf womit man ins land geht und womit wieder raus. Deklariert ihr auch jeden Kleinkram (Kaugummi, T-Shirt,...) den ihr in den Staaten gekauft habt wenn ihr wieder zurück nach Deutschland fliegt?
Ich rede nicht von großen Mengen Alkohol, Medikamenten,...
Back to Topic: Die Touristen-garantie ist mir persönlich neu. So weit ich weiß hanhabt Sony Produkte meist lokal pro Kontinent. Also Garantie Innerhalb EU,.... Bei Deutschen Produkten mit 2 Jahren Garantie gehts auch nur innerhalb Deutschlands. Meine A100 konnte ich von Irland aus nur innerhalb vom ersten Jahr aus reparieren. Für zweite muss ich nach Deutschland verschicken.
Andreas, Du lebst ja in Österreich, daran habe ich nicht gedacht. Eure 20% MwSt werden auf jeden Fall fällig werden. Wie hoch der Zoll, der da noch obendrauf kommt, bei Euch ist, weiß ich nicht.
Aber egal wieviel das ist. Stifte bitte niemanden an eine Straftat zu begehen, egal ob Verwandter oder nicht. Das Risiko, daß sowohl Deine Verwandten als auch Du - Du hättest ja angestiftet - vorbestraft seid, für eine "Ersparnis" von vielleicht 300-400 Euro?
Wie gesagt, es funktioniert nicht, daß man es darauf ankommen läßt, ob der Zollbeamte einen fragt, ob man etwas zu verzollen hat. So nach dem Motto, wenn er nicht fragt, dann ... Denn man muß selbst "aktiv" deklarieren in dem man durch das entsprechende Tor geht. Wird man danach vom Zollbeamten gefragt, ist es bereits zu spät. Bei Steuerhinterziehung gibt es auch keine "Bagatellgrenze". Wenn der Zollbeamte Schmuggel vermutet, habt ihr vermutlich keine Chance mehr das zu widerlegen.
Rainer
P.S. Tommy, was Du da von Dir gibst, halte ich für ziemlich unverantwortlich.:flop: Es gibt für "Kleinzeug" Freigrenzen, ein SSM liegt definitiv drüber. Hälst Du den Zoll für bescheu... Das sind die bestimmt nicht. Auf das eigene Eigentum muß ich bei der Wiedereinreise natürlich keinen Zoll und keine Steuern zahlen. Im Zweifel muß ICH das aber beweisen können. Darum ging es auch nicht, Andreas sprach ganz klar vom Kauf in den USA.
"Nur" -> ein <- Objektiv schmuggeln ist Steuerhinterziehung. Punkt. Da gibt es KEINE Bagatellgrenze.
TorstenG
19.04.2008, 22:57
Was soll denn schon passieren wenn jemand ->ein<- Objektiv aus den USA mitnimmt und sagt dass es sein eigen ist? Kein Mensch zahlt Zoll auf sein Eigentum wenn er damit in Urlaub ins Ausland geht!
Nur mal so als Hinweis: Der Zoll kann anhand der Seriennummer erfahren wo das Objektiv verkauft wurde! Falls also jemand mal verreisen will sollte er ggf. vorher (bei der Ausreise?) beim Zoll seine Objektive registrieren lassen damit er sie wieder problemlos in die EU einführen kann! Genaues vorgehen bitte beim Zoll erfragen, sofern hier keiner aus Erfahrung berichten kann.
Gerade bei diesen Verwanten dürfte das ja kein Problem geben, da das Objektiv ja von Amerikanern in Amerika gekauft wurde.
Wie das mit den späteren Reisen genau funktioniert weiß ich nicht genau. Vor allem wenn das Objektiv schon Älter ist. Interessant währe ja jetzt die Situation wenn sich jemand ein amerikanisches Objektiv gebraucht innerhalb Deutschland kauft und dann damit verreist.
Was bei den Steuern noch zu sagen währe. Wenn man in den USA VAT/MWST zahlt, kann man diese normalerweise am Flughafen bei der Ausreise oder Einreise im Ausland zurück fordern, was ein klein wenig Balance schaffen würde.
the live
19.04.2008, 23:17
1. ich will garnicht beim Zoll und/oder der Mehrwertssteuer einsparen, die bezahlt ich "gerne"! Denn auch wenn ich Zoll ect. zahle bin ich noch immer billiger als in Österreich oder Deutschland. Es war nur die Frage ob außer Zoll und Steuer noch etwas dazu kommt!
und 2. von wem bekomme ich die Touristengaranite (Fachhandel, Online-Shop, Sonystyle, ...)
Gruß
Andreas
Was bei den Steuern noch zu sagen währe. Wenn man in den USA VAT/MWST zahlt, kann man diese normalerweise am Flughafen bei der Ausreise oder Einreise im Ausland zurück fordern, was ein klein wenig Balance schaffen würde.
das ist von Staat zu Staat verschieden, in Florida z.B. geht das nicht.
ciao
Frank
Dimagier_Horst
19.04.2008, 23:24
Es schreibt doch keiner auf womit man ins land geht und womit wieder raus.
Wer keinen Huddel bei der Einreise möchte, lässt sein Equipment bei jeder Ausreise registrieren. Alternativ kannst Du die Nachweise bei der Einreise nachreichen - nachdem Dein Equipment bis zu diesem Nachweis erst einmal beim Zoll lagert ;).
Passagiere aus USA kommend werden im Moment besonders gerne kontrolliert, der Zoll kennt die günstigen Einkaufsmöglichkeiten. Soweit die Situation hier in Frankfurt.
Hademar2
19.04.2008, 23:46
Nur mal eine Frage so am Rande:
Wenn das Objektiv in Amerika von einem Amerikaner gekauft wird zur eigenen Nutzung, das Objektiv zusammen mit anderen Objektiven und einer z. B. sehr günstig gekauften analogen Dynax für eine Urlaubsreise mit nach D oder A genommen wird und dort als gebraucht verkauft wird - ist das legal oder illegal?
Und wie ist es da mit Zoll und Einfuhrgebühren?
the live
19.04.2008, 23:59
Nur mal eine Frage so am Rande:
Wenn das Objektiv in Amerika von einem Amerikaner gekauft wird zur eigenen Nutzung, das Objektiv zusammen mit anderen Objektiven und einer z. B. sehr günstig gekauften analogen Dynax für eine Urlaubsreise mit nach D oder A genommen wird und dort als gebraucht verkauft wird - ist das legal oder illegal?
Und wie ist es da mit Zoll und Einfuhrgebühren?
Meiner Meinnung fällt das unter schmuggeln!
Gruß
Andreas
PS: Meine Zweite Frage ist noch immer offen, hat keiner Eine Antwort??
HIER (http://zis.act.at/~zollamt/allginfo.html) solltest du alle Infos finden (speziell für Österreich)! Dort finde ich auch für Kameras (Objektive habe ich nicht gefunden) einen Zoll von 4,2% (In den sog. TARIC-Listen). Dann kommt noch die EUSt von 20% dazu. In den WORD-Files vom obigen LINK ist eigentlich der Vorgang des Importierens sehr gut erklärt.
Die Frage 2 kann ich dir leider auch nicht beantworten.
Sonnenkind
20.04.2008, 10:02
Nur mal eine Frage so am Rande:
Wenn das Objektiv in Amerika von einem Amerikaner gekauft wird zur eigenen Nutzung, das Objektiv zusammen mit anderen Objektiven und einer z. B. sehr günstig gekauften analogen Dynax für eine Urlaubsreise mit nach D oder A genommen wird und dort als gebraucht verkauft wird - ist das legal oder illegal?
Und wie ist es da mit Zoll und Einfuhrgebühren?
theLive:
Meiner Meinnung fällt das unter schmuggeln!
Nun, geschmuggelt wäre es nur dann, wenn man bereits bei Einreise die feste Absicht hat, das Objektiv im bereisten Ausland zu verkaufen und nicht die Absicht hat, Zoll dafür zu entrichten.
Das ist nicht beweisbar...
Trotzdem muß das Objektiv IMHO bei Verbleib im Reiseland nachverzollt werden.
Schaut mal in Eure Autoschutzbriefe:
Unfall mit Auto im Ausland, Totalschaden > Schrott verbleibt im Ausland.
Mancher Schutzbrief deckt hier Zollgebühren - warum wohl?
Nun, geschmuggelt wäre es nur dann, wenn man bereits bei Einreise die feste Absicht hat, das Objektiv im bereisten Ausland zu verkaufen und nicht die Absicht hat, Zoll dafür zu entrichten.
Das ist nicht beweisbar...
Auch wenn Schmuggel nicht beweisbar ist, so bleibt es doch Schmuggel.
Wenn jemand ein Objektiv ausführt, aber keine Kamera dabei hat, könnten die Zöllner überdies auch schon Verdacht schöpfen. Und der Erwerber des Objektivs könnte durchaus bei einer eigenen Auslandsreise mal Schwierigkeiten bekommen, da das Objektiv als ausländisches Objektiv durch seine Seriennummer identifizierbar ist, aber nie verzollt wurde.
Andreas, zu Deiner zweiten Frage kann ich leider auch nichts beitragen.
Rainer
Sonnenkind
20.04.2008, 10:14
Auch wenn Schmuggel nicht beweisbar ist, so bleibt es doch Schmuggel.
Wenn jemand ein Objektiv ausführt, aber keine Kamera dabei hat, könnten die Zöllner überdies auch schon Verdacht schöpfen. Und der Erwerber des Objektivs könnte durchaus bei einer eigenen Auslandsreise mal Schwierigkeiten bekommen, da das Objektiv als ausländisches Objektiv durch seine Seriennummer identifizierbar ist, aber nie verzollt wurde.
In Hademars Beispiel war aber von Absicht keine Rede...
Wenn ein Ami sein von ihm selbst gekauftes Objektiv beim Grenzübertritt mitführt -ob mit Kamera oder ohne- ist es zu diesem Zeitpunkt (also des Grenzübertritts) definitiv legal, zumindest zollrechtlich gesehen, spezielle Landesgesetze mal ausgenommen.
Es im Reiseland zu verkaufen ist auch legal - die Frage ist, was hinterher passiert.
the live
22.04.2008, 09:01
ich habe jetzt bei Sony nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
Wir danken für Ihr mail!
Ab Rechnungsdatum haben Sie ein Jahr Garantie auf ein Sony Objektiv welches ausserhalb Europa gekauft worden ist..
mit freundlichen Grüßen
Phillmint
22.04.2008, 10:56
ich habe jetzt bei Sony nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
Mal eine kurze Frage: Diese Touristengarantie. Von wem bekomme ich diese denn? Ist die gegen Aufpreis bei Sony zu erhalten. Oder ist die automatisch bei jedem in USA gekauften Objektiv dabei?
Danke
Phill
the live
22.04.2008, 21:53
Mal eine kurze Frage: Diese Touristengarantie. Von wem bekomme ich diese denn? Ist die gegen Aufpreis bei Sony zu erhalten. Oder ist die automatisch bei jedem in USA gekauften Objektiv dabei?
Danke
Phill
laut der Antwort von Sony ist ein Jahr ab Rechnungsdatum dabei.
Gruß
Andreas
the live
04.08.2008, 13:19
laut der Antwort von Sony ist ein Jahr ab Rechnungsdatum dabei.
Gruß
Andreas
da ich jetzt kurz vor den Kauf in den USA stehe habe ich noch ein Mal bei Sony nachgefragt:
Sehr geehrter Herr Schiestl,
vielen Dank für Ihre Anfrage und für Ihr Interesse.
Ihre Anfrage wurde bei uns unter der Vorgangsnummer 188109249 registriert.
Bitte geben Sie diese Vorgangsnummer bei Rückfragen an.
Standardmäßig gibt es keine weltweite, international gültige Garantie und eine Garantieabwicklung müßte über den Händler erfolgen, es sei denn die Ware verfügt ausdrücklich über eine zusätzliche internationale Garatnie (Touristen Garantie Erweiterung). In diesem Fall bietet Sony Deutschland eine 1-jährige Garantie an und die Garantieansprüche können in Deutschland geltend gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gruß
Andreas
Die "Welt" hat dazu was mit gestrigem Datum geschrieben.
http://www.welt.de/wams_print/arti2280220/Wenn_Urlaubsschnaeppchen_ploetzlich_ins_Geld_gehen .html
:cool:
...
the live
04.08.2008, 13:50
Die "Welt" hat dazu was mit gestrigem Datum geschrieben.
http://www.welt.de/wams_print/arti2280220/Wenn_Urlaubsschnaeppchen_ploetzlich_ins_Geld_gehen .html
:cool:
...
ich zahle ja eh brav meine Steuern und Zoll ;)
Habe nichts anderes erwartet... ;) :cool:
christoph.ruest
04.08.2008, 14:25
Falls also jemand mal verreisen will sollte er ggf. vorher (bei der Ausreise?) beim Zoll seine Objektive registrieren lassen damit er sie wieder problemlos in die EU einführen kann! Genaues vorgehen bitte beim Zoll erfragen, sofern hier keiner aus Erfahrung berichten kann.
Hast du das mal versucht?
Naja...nach all der Hysterie, die hier betrieben wird, habe ich vor meinem letzten längeren Auslandsaufenthalt meine Fototasche (ziemlich vollgepackt) beim Zoll auf den Tresen gepackt. Der Zöllner hat mich erst mal dumm angeschaut.
Ich hab ihm dann gesagt, dass ich mal gelese hätte, man solle die Ausrüstung registrieren lassen, damit später auch klar ist, dass es keine Schmuggelware ist, wenn man wieder einreist.
Der Zöllner hat mich noch schiefer angeschaut und ist dann in lautes, herzhaftes Gelächter ausgeprochen. Darauf hin hat er seinen Kollegen gerufen und ihm erklärt, dass hier schon wieder einer Angst vor dem Zoll habe und seine Knipskiste registrieren will. Dann haben beide herzlich und lange gelacht. Anschliessend sprachen mir die Zöllner ihren besten Dank für die Tageserheiterung aus und wünschten mir noch viel Humor im Urlaub.
Als ich einmal mit dem Auto ins Ausland fuhr (Tagesausflug), hat der dortige Grenzwächter fröhlich gewinkt. Als ich dann doch angehalten habe, um die Fotoausrüstung vorzuzeigen, hat er mich gefragt, was ich denn bitte sehr am Durchwinken nicht verstanden hätte...
Gruss
Christoph
TorstenG
04.08.2008, 14:30
Hast du das mal versucht?
Nein, seinerzeit war ich auch so ausgereist, hatte sie aber auch nicht wieder mitgebracht!
Wenn ich Deinen Bericht lese dann ist für mich klar das ich wohl fragen würde ob es Sinn macht aber eben halt nicht gleich die Kameratasche hinknallen!
christoph.ruest
04.08.2008, 16:37
Nein, seinerzeit war ich auch so ausgereist, hatte sie aber auch nicht wieder mitgebracht!
Also rausgeschmuggelt und verkauft? :shock::shock: :D :D
Gruss
Christoph
the live
04.08.2008, 17:39
@ christoph.ruest
wenn du nur Objektive aus Deutschland (das ist sicher an der Seriennummer erkennbar) ist es sicher kein Problem. Hast du aber ein Objektiv aus den USA und kommst gerade von deinem Urlaub aus den USA zurück wäre ich mir nicht sicher ob es bei einer Kontrolle nicht Probleme macht. Warum sich die Beamten so idiotisch verhalten habe weiß ich auch nicht :roll:
DonFredo
04.08.2008, 17:47
......Der Zöllner hat mich erst mal dumm angeschaut.
Ich hab ihm dann gesagt, dass ich mal gelese hätte, man solle die Ausrüstung registrieren lassen, damit später auch klar ist, dass es keine Schmuggelware ist, wenn man wieder einreist.
Der Zöllner hat mich noch schiefer angeschaut und ist dann in lautes, herzhaftes Gelächter ausgeprochen. Darauf hin hat er seinen Kollegen gerufen und ihm erklärt, dass hier schon wieder einer Angst vor dem Zoll habe und seine Knipskiste registrieren will. Dann haben beide herzlich und lange gelacht. Anschliessend sprachen mir die Zöllner ihren besten Dank für die Tageserheiterung aus und wünschten mir noch viel Humor im Urlaub....
Hallo Christoph,
Du bist gegenüber den Zollbehörden nachweispflichtig -was für ein Wort- wo die Waren erworden wurden. Anders ausgedückt: Rechnungen vorlegen...
...wenn Du es nicht kannst, kostest, ggf. auch nachträglich, Zollgebühren.
Ach so, den lieben netten Zöllnern würd ich mal empfehlen, die eigenen Dienstvorschriften zu lesen, dann vergeht denen das Lachen.... :twisted:
Du bist gegenüber den Zollbehörden nachweispflichtig -was für ein Wort- wo die Waren erworden wurden. Anders ausgedückt: Rechnungen vorlegen...
...wenn Du es nicht kannst, kostest, ggf. auch nachträglich, Zollgebühren.
Ach so, den lieben netten Zöllnern würd ich mal empfehlen, die eigenen Dienstvorschriften zu lesen, dann vergeht denen das Lachen.... :twisted:
das mag für Deutschland gelten, ich denke aber hier geht es um die Schweiz??
ciao
Frank
DonFredo
04.08.2008, 17:55
das mag für Deutschland gelten, ich denke aber hier geht es um die Schweiz??...
Oops....
...man sollte die Augen aufmachen und mal nach dem Wohnort des Users schauen,
bevor man die Finger über die Tastatur bewegt... :oops:
Mir fehlt hier der Hinweis dass es amerikanischen Verwandten sehr wohl möglich ist, etwas an die besuchte Familie in Deutschland zu verschenken bzw. ihr mitzubringen. Wenn ich an meine amerikanischen Verwandten (oder die an mich) ein Paket sende muss ich den Inhalt als Geschenk deklarieren, dann ist das völlig ok.
Mir fehlt hier der Hinweis dass es amerikanischen Verwandten sehr wohl möglich ist, etwas an die besuchte Familie in Deutschland zu verschenken bzw. ihr mitzubringen. Wenn ich an meine amerikanischen Verwandten (oder die an mich) ein Paket sende muss ich den Inhalt als Geschenk deklarieren, dann ist das völlig ok.
nach meinem Wissen ist das nicht so - Geschenke sind nicht zollfrei, maßgeblich ist einzig der Wert der Ware. Die Freigrenze für Privateinfuhren sind 45€ (wird vielleicht auch am 1.12. erhöht). Wenn du bisher keinen Zoll zahlen musstest haben die Zöllner ein Auge zugedrückt, aber darauf besteht kein Rechtsanspruch ...
ciao
Frank
nach meinem Wissen ist das nicht so - Geschenke sind nicht zollfrei, maßgeblich ist einzig der Wert der Ware. Die Freigrenze für Privateinfuhren sind 45€ (wird vielleicht auch am 1.12. erhöht). Wenn du bisher keinen Zoll zahlen musstest haben die Zöllner ein Auge zugedrückt, aber darauf besteht kein Rechtsanspruch ...
ciao
Frank
Hallo,
die Freigrenze liegt zumindest für Deutschland bei 175 Euro.
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html
Unter Punkt 2 werden explizit auch Geschenke aufgelistet. Die Formulierung "Unter folgenden Voraussetzungen können Reisende Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EG-Mitgliedstaat (Drittland) nach Deutschland einführen" lässt den Schluss zu, dass diese Regelung unabhängig von der Staatsbürgerschaft gilt, also ob Deutscher oder US-Bürger.
Gruß
Pooky
Die Reisefreigrenzen beschreiben lediglich den Fall, dass ein Bundesbürger aus dem Ausland Reisemitbringsel in sein Heimatland Deutschland einführt.
Es ist nicht die Rede davon, dass ein Amerikanischer Staatsbürger, der in seiner Heimat einen ganz normalen Wareneinkauf getätigt hat, diesen nicht nach Deutschland einführen und dort verschenken darf.
christoph.ruest
04.08.2008, 21:41
das mag für Deutschland gelten, ich denke aber hier geht es um die Schweiz??
ciao
Frank
Gut möglich, dass das in der Schweiz wirklich komplett anderst gehandhabt wird. Ich habe dann auch nicht weiter nachgefragt. Und kontrolliert wurde ich am Zoll noch nicht ein einziges mal...
Ok, das waren auch immer Reisen innerhalb Europas (nur der Vollständigkeit halber, weil es hier ja um die USA geht).
Gruss
Christoph
Man kann sich auch ein Objektiv, was man bei seinen Verwandten vergessen hat, von diesen nachschicken lassen.
Die Reisefreigrenzen beschreiben lediglich den Fall, dass ein Bundesbürger aus dem Ausland Reisemitbringsel in sein Heimatland Deutschland einführt.
Es ist nicht die Rede davon, dass ein Amerikanischer Staatsbürger, der in seiner Heimat einen ganz normalen Wareneinkauf getätigt hat, diesen nicht nach Deutschland einführen und dort verschenken darf.
Nein, es ist von Reisenden die Rede, nicht von deutschen Touristen, denn das deutsche Zollgesetz gilt nicht nur für Deutsche, das dürfte ja klar sein. Wäre das nicht so, dann könnten Touristen die Einfuhrregelungen umgehen und in Massen Waren einführen. Das klappt nicht.
Übrigens: Als Journalist bin ich ständig im Ausland unterwegs. Weil es hier angesprochen wurde: Ich kann jedem, der hochwertige Technik mitführt, nur raten, diese bei der Ausreise aus Deutschland zu deklarieren, damit es bei der Einreise keine Probleme gibt. Ich werde selbst mit Regelmäßigkeit vom Zoll befragt und kontrolliert und ich kann dann locker meine "INF3-Bescheinigung" zücken und dann gibt es auch keine Probleme.
Wer es genau wissen möchte, dem empfehle ich die ausführlichen Infos eines Zollbeamten in diesem Forum: http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124044
Die Reisefreigrenzen beschreiben lediglich den Fall, dass ein Bundesbürger aus dem Ausland Reisemitbringsel in sein Heimatland Deutschland einführt.
Es ist nicht die Rede davon, dass ein Amerikanischer Staatsbürger, der in seiner Heimat einen ganz normalen Wareneinkauf getätigt hat, diesen nicht nach Deutschland einführen und dort verschenken darf.
sorry, aber wenn du solche Informationen verbreitest wäre es schön wenn du Belege hast, es ist ermüdend das zu dementieren - wenn ein Reisender eine Ware dabei hat die er nicht wieder mitnimmt dann ist das eine Einfuhr und muss verzollt werden, egal ob Verwandte oder wasauchimmer. Es gibt Spezialregelungen für amerikanische Soldaten, aber auch die müssen ihre Sachen verzollen wenn sie sie an Deutsche verkaufen. Der obige Thread im DSLR-Forum gibt Auskunft.
Man kann sich auch ein Objektiv, was man bei seinen Verwandten vergessen hat, von diesen nachschicken lassen.
Klar, und wenn man dem Zoll die deutsche Kaufquittung dafür vorweist muss man es auch nicht verzollen ...
ciao
Frank