Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Juristische Frage - Parken
Hi, vielleicht kennt sich jemand (wirklich fundiert - kein Halbwissen) aus - vorab: Es geht um 5 Euro, die ich ohnehin zahlen werde, aber es interessiert mich jetzt einfach.
Habe bis 10.51 h an einem Parkautomat einen gültigen Schein gehabt. Um 10.52 h wurde ich dann wegen Überschreitens der Parkzeit von 40 auf 41 min aufgeschrieben (lächerlich, aber egal).
Gibt es dort eigentlich keine 3-min-Regelung zum Be- und Entladen, wie es sie sogar im absoluten Halteverbot gibt (sofern ich mich noch richtig erinnere)?
Hademar2
27.03.2008, 18:32
Gibt es dort eigentlich keine 3-min-Regelung zum Be- und Entladen, wie es sie sogar im absoluten Halteverbot gibt (sofern ich mich noch richtig erinnere)?
Im absoluten Halteverbot gibt es keine 3 Minuten-Regelung - die gilt, wenn überhaupt nur im eingeschränkten Halteverbot und ist wohl als Kulanz zu sehen. Im absoluten Halteverbot darfst du nicht mal stehen bleiben.
Wegen dieser 1minütigen Überschreitung kann man sich wohl ärgern, manche sind eben so peinlich korrekt. Und dass du dort nicht die 3 Minuten-Regelung (wie gesagt, wenn es sie überhaupt gibt) in Anspruch genommen hast, ist ja wohl auch allen klar.
Und dass du dort nicht die 3 Minuten-Regelung (wie gesagt, wenn es sie überhaupt gibt) in Anspruch genommen hast, ist ja wohl auch allen klar.
Ja, die gibt es wohl: Klick! (http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=57&paid=13) (Absatz 4)
Zum Zeitpunkt des Strafzettelschreibens war aber wohl garantiert das Auto verschlossen und niemand in der Nähe. ;)
Hademar2
27.03.2008, 18:42
Ja, die gibt es wohl: Klick! (http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=57&paid=13) (Absatz 4)
Ich lese da nirgends was von 3 Minuten. Lediglich zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen ist das Halten erlaubt.
Vielen Dank BeHo, genau so eine Information hatte ich mir erwünscht. Sachlich, informativ, einfach ausreichend.
Hademar, ich schrieb ausdrücklich: KEIN Halbwissen.
Ich schrieb auch ausdrücklich, dass ich die 5 Euro bezahle.
Deinen stummen Vorwurf, den ich durchaus bemerkt habe, reiche ich jetzt einfach zurück, da ich ihn nicht brauche ... :) :roll:
Hademar2
27.03.2008, 18:45
Vielen Dank BeHo, genau so eine Information hatte ich mir erwünscht. Sachlich, informativ, einfach ausreichend.
Hademar, ich schrieb ausdrücklich: KEIN Halbwissen.
Ich schrieb auch ausdrücklich, dass ich die 5 Euro bezahle.
Deinen stummen Vorwurf, den ich durchaus bemerkt habe, reiche ich jetzt einfach zurück, da ich ihn nicht brauche ... :) :roll:
Ich besitze leider nur "Halbwissen" wie wohl die meisten anderen auch und da schließe ich sogar Rechtsanwälte und Richter mit ein - denn sonst bräuchten wir diese ja nicht, aber Gesetzestexte sind eben auch variabel auszulegen.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass es im "absoluten" Halteverbot keine Regelung wie Aus- und Einsteigen sowie Be- und Entladen gibt!
Bassda, mehr nicht!
Meine Frage richte sich schlicht danach ob es eine Kulanz beim Überschreiten einer festen Parkzeit gibt, so wie es ja auch eine Kulanz gibt zwischen dem Bezahlen und dem Verlassen eines Parkhauses. Wem was klar ist oder nicht - danach habe ich doch gar nicht gefragt.
Hademar2
27.03.2008, 18:54
Meine Frage richte sich schlicht danach ob es eine Kulanz beim Überschreiten einer festen Parkzeit gibt, so wie es ja auch eine Kulanz gibt zwischen dem Bezahlen und dem Verlassen eines Parkhauses. Wem was klar ist oder nicht - danach habe ich doch gar nicht gefragt.
Du hast selbstredend danach gefragt, schließlich steht ein Fragezeichen hinter deinem Satz:
... wie es sie sogar im absoluten Halteverbot gibt (sofern ich mich noch richtig erinnere)?
Ich will dich ja nicht verurteilen, ich kann mir auch gut vorstellen, dass eine Zeitspanne von 1 Minute Überschreitung der Parkdauer nicht unbedingt mit 5 Euro bestraft werden muss. Ich kenne einige ähnliche Fälle, bei denen Politessen (ja, weibliche) genau darauf gewartet haben, dass die Parkzeit abläuft.
Was mich aber stutzig macht ist die Tatsache, dass die Ausstellung des "Strafzettels" innerhalb 1 Minute abgegangen ist. Normalerweise schauen sich die Herrschaften schon etwas in der Gegend um, ob jemand flux zum Auto kommen wird. Aber die wollten das in deinem Fall leider nicht.
Auch wenn du nicht danach gefragt hast - ich finde das mehr als ärgerlich für dich. Haben die denn keine Uhrzeit auf dem Strafzettel verewigt?
Dass ich dir Parkzeit überschritten habe steht so oder so fest, mich ärgert dann irgendwie nur immer dass ich ja vorher schon bezahlt habe, ich also in dem Fall 5 + 2 Euro nunmehr gezahlt habe, da hätte ich auch gleich ohne Bezahlen für nur 5 Euro parken können. Dass man dann eben hergeht und quasi wartet bis die Uhr von 10.51 auf 10.52 h springt um das Ticket auszustellen ist rechtlich sicherlich nicht fragwürdig, moralisch eben schon eher. Bezahlen tu ich das so oder so, nur falls es sowas wie eine Kulanzzeit von viel. 2, 3 min gegeben hätte hätte ich mal versucht dagegen Einspruch einzulegen. Meine Zeit ist mir ohnehin eigentlich zu schade dafür, geht ja quasi "um fast nichts".
Meine Frage richte sich schlicht danach ob es eine Kulanz beim Überschreiten einer festen Parkzeit gibt, so wie es ja auch eine Kulanz gibt zwischen dem Bezahlen und dem Verlassen eines Parkhauses.
Na ja, das mit der Kulanz ist so eine Sache...
Nehmen wir an, es gibt eine Kulanz von 3 Minuten- und Du kommst nach 4 Minuten...
Was ist dann? Das ist dann genau so eine Minute zu spät wie jetzt. Also wir die Kulanz auf 4 Minuten verlängert - und Du kommst dann 5 Minuten zu spät... Dieses Spiel kannst Du bis in alle Ewigkeit fortsetzen. Das ist wie schwanger - ein bischen schwanger gibt es nicht, entweder schwanger oder nicht schwanger.
Und wenn Du bei der Bahn 1 Minute zu spät kommst, ist der Zug auch weg. (O. k., das ist eher unwahrscheinlich, ich habe in den letzten 10 Jahren keinen pünktliche Zug erlebt - aber theoretisch).
Und das mit dem Parkhaus ist auch keine gnädige Kulanz. Man muss Dir ja Zeit lassen, um von der Kasse zum Auto zu gehen und dann zur Ausfahrt zu fahren. Früher (als es noch Personal und nicht nur Automaten gab) gab es Parkhäuser bei denen an der Ausfahrtschranke kassiert wurde - und da gab es dann auch keine Kulanz!
Gruß Horst
Meine Frage richte sich schlicht danach ob es eine Kulanz beim Überschreiten einer festen Parkzeit gibt,
Ich werfe auch mal ein wenig Halbwissen in die Runde :D und behaupte(!) dass man Dir wegen einer Minute gar nichts kann, da dann die Politesse erst mal die Ganggenauigkeit ihrer Uhr nachweisen müsste... Bei mehreren Minuten würde das vermutlich dann anders aussehen.
Fritzchen
27.03.2008, 19:23
Lustig, habe jetzt aber keine Zeit zu schreiben:D
Kerstin, das hättest Du mir mal am Telefon erzählen sollen:top:
guenter_w
27.03.2008, 19:25
Juristisch ist der Fall möglicherweise klar, jedoch kenne ich in normalen Gegenden die Regelung, dass erst nach einer Überschreitung von 10 Minuten tatsächlich mit dem Ticketschreiben begonnen wird. Das erspart unter anderem den potentiellen Streit um ganggenaue Uhren...
baerlichkeit
27.03.2008, 19:56
Kerstin,
darf ich was als Halbwissender schreiben, wo du ja jetzt deine Antwort hast (oder?) :mrgreen:
Ich finde es erstaunlich, dass es nur 5 (wenn auch alberne) Euros sind, ich musste mal richtig abdrücken wegen (ok, war mehr) 10 Minuten drüber. In Berlin ist es eh meist günstiger einfach nix zu zahlen, zumindest wenn man ne ganze Weile vorhat zu bleiben :roll:
Ich werfe auch mal ein wenig Halbwissen in die Runde :D und behaupte(!) dass man Dir wegen einer Minute gar nichts kann, da dann die Politesse erst mal die Ganggenauigkeit ihrer Uhr nachweisen müsste... Bei mehreren Minuten würde das vermutlich dann anders aussehen.
Wieso sollte sie das tun... es gilt der Aufdruck auf dem Parkschein und die Anzeige auf dem Parkscheinautomat - die Uhr der Politesse ist doch unerheblich.
Sonnenkind
27.03.2008, 21:26
Hademar, ich schrieb ausdrücklich: KEIN Halbwissen.
1. waren Hademars Ausführungen völlig korrekt, von Halbwissen keine Spur und
2. ist Deine oben zitierte Antwort unter aller S**
Lustig, habe jetzt aber keine Zeit zu schreiben:D
Kerstin, das hättest Du mir mal am Telefon erzählen sollen:top:
Morgen :) ...
Vielen Dank BeHo, genau so eine Information hatte ich mir erwünscht. Sachlich, informativ, einfach ausreichend.
Hademar, ich schrieb ausdrücklich: KEIN Halbwissen.
Ich schrieb auch ausdrücklich, dass ich die 5 Euro bezahle.
Deinen stummen Vorwurf, den ich durchaus bemerkt habe, reiche ich jetzt einfach zurück, da ich ihn nicht brauche ... :) :roll:
Du kannst Hademar doch dankbar sein. Hättest Du irgendwann einmal im absolutem Halteverbot mangels besserem Wissen be oder entladen und wärest "erwischt" worden wäre es nicht bei 5 Euro geblieben. Insofern war es doch nett das das von ihm klargestellt wurde.
Fritzchen
27.03.2008, 21:50
Morgen :) ...
Aber erst Nachmittag, Prüfung:roll:
Du kannst Hademar doch dankbar sein. Hättest Du irgendwann einmal im absolutem Halteverbot mangels besserem Wissen be oder entladen und wärest "erwischt" worden wäre es nicht bei 5 Euro geblieben. Insofern war es doch nett das das von ihm klargestellt wurde.
*LOL*
OK.
Aber als Frau hat man da gleich mehrere Waffen. Die wirken manchmal sogar auch bei Frauen :)
Und außerdem wäre das dann wieder ein neuer Thread:top:
Fritzchen
27.03.2008, 22:57
Es gibt kein absolutes Haltverbot.
Es gibt nur Haltverbot oder eingeschränktes Haltverbot
Beim Haltverbot geht nichts:flop:
Beim eingeschränkten Haltverbot darf man, ein oder aussteigen, be oder entladen
Oder bis 3 Minuten das Fahrzeug verlassen, muß aber in unmittelbaren Nähe bleiben.
duncan.blues
28.03.2008, 00:10
Es gibt nur Haltverbot oder eingeschränktes Haltverbot
Ich dachte immer das hiess "Parkverbot" und "absolutes Halteverbot". Dachte immer es gäbe kein "eingeschränktes Halteverbot".
Stelle fest ich leb hinter'm Mond.
Laut Wikipedia:
Parkverbot: Eingeschränktes Haltverbot nach Z 286 StVO
Früher wurde das Zeichen 286 StVO als „Parkverbot“ bezeichnet. Das eingeschränkte Haltverbot durch das Zeichen 286 StVO verbietet das Halten auf der Fahrbahn für einen längeren Zeitraum als drei Minuten. Zum Ein- und Aussteigen beziehungsweise beim Be- und Entladen darf im eingeschränkten Haltverbot die Zeit von drei Minuten jedoch überschritten werden, wenn der Vorgang so zügig wie möglich durchgeführt wird.
Haltverbot nach Zeichen 283 StVO
Das Haltverbot, gekennzeichnet durch das Zeichen 283 StVO, verbietet jede Form des Anhaltens eines Fahrzeuges auf der Fahrbahn. Früher wurde dieses Zeichen auch als absolutes Haltverbot bezeichnet.
Habe den Begriff "absolutes Halteverbot" noch gelernt. Stelle fest, dass ich alt geworden sein muss. :shock:
Fritzchen
28.03.2008, 07:47
Habe den Begriff "absolutes Halteverbot" noch gelernt. Stelle fest, dass ich alt geworden sein muss. :shock:
Ich auch, aber mein Job:D
Stelle fest, dass ich alt geworden sein muss. :shock:
Richtig alt bist Du aber erst dann, wenn Du Dich noch daran erinnern kannst, den Luftdruck Deiner Reifen nach "atü" gemessen zu haben...:)
Gruß
Harald (lerne auch täglich dazu, meistens aber unnützes Zeugs...:))
Alt aussehen werde ich wenn ich ihn nicht endlich überhaupt prüfe! :!:
simply black
28.03.2008, 10:35
§12 StVO
Halteverbot ist Zeichen 283,
eingeschränktes halteverbot 286
bei letzterem steht hier zT unzutreffendes:
Es untersagt Halten (zu jedem beliebigen Zweck) über 3 Minuten. Ein und Aussteigen und Be- und Entladen sind, sofern vermeidbare Verzögerungen vermieden werden zulässig auch über diese 3 Minuten hinaus (Taxi wartet auf Fahrgast, mit dessen Erscheinen gerechnet werden darf, Zimmernachfrage und Gepäck ausladen vor Hotel, Kind wird in Kagesstätte gebracht (das gehört dann nämlich notwendig zum Ein- und Aussteigen), ...) Die Maximale Dauer liegt so bei 6 bis 10 Minuten. "Nähe " ist also ein relativer Begriff :)
Und dann: Der Irrtum über den Begriff des Be- und Entladens kann ein unvermeidbarer Verbotsirrtum sein (Folge Straflosigkeit), weil der Begriff umständebezogen ist.
Dein Parkvorgang fiel unter § 13
Für Dich wichtig ist Abs III.
Zum Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen darf auch ohne Betätigung der Parkuhr oder Benutzung des Parkscheinautomaten gehalten werden.. Ein- und Aussteigen darf dort sogar die 3 Minuten übersteigen, schließt aber längeres Warten nicht ein. Be- und Entladen darf länger dauern ohne vermeidbares Zögern. Bei sachlicher Berechtigung darf es die Höchstparkdauer überschreiten.
Quintessenz: Ticket kam zu früh, zulässiger, sich an die Höchstparkauer anschließender Be- und Entlade- oder Ein- und AussteigeVorgang ist nicht ausgeschlossen :)
konzertpix.de
28.03.2008, 10:56
Tröstet euch, mich hat's seinerzeit viel schlimmer erwischt.
Tiefer Winter, alles komplett zugeschneit inklusive dem einzigen freien halben Parkplatz vor dem Rathaus, nur eines der beiden Parkplatzschilder vor diesen fünf Plätzen gab sich überhaupt mit einem Fitzelchen Blau als Parkplatz zu erkennen. Parkscheibe rein, ich springe rein, um die Unterlagen abzugeben, komme zurück und die Politesse schreibt mich auf.
Ich war mir keiner Schuld bewußt, hatte die Parkscheibe passend in die Windschutzscheibe gelegt. Antwort der Politesse: Nein, ich habe nicht zeitlich falsch geparkt, sondern sei auf dem Behindertenparkplatz gestanden - und das wird teuer... Ich war stinksauer und dennoch sprachlos, nirgends war der Behindertenparkplatz zu erkennen außer auf der Parkplatzfläche, auf der ich gestanden hatte - und die war wie die Straße auch noch vollständig eingeschneit. Ich müsse das kennen, lt. Kennzeichen komme ich ja von hier und bin daher ortskundig. Die Schne**e ließ sich nicht beirren, vier Wochen später kam die Rechnung, und da lag schon lange kein Schnee mehr.
Leider hatte ich damals noch keine Kamera im Auto (äh, noch gar keine Kamera...), denn sonst hätte ich heftigst dagegen widersprochen und wäre mit Sicherheit im Recht gewesen - nicht erkennbare Schilder haben bei uns in Deutschland keine Funktion. Wer hält auf der Bundesstraße mitten im Schneetreiben an, um das runde, weiß eingeschneite Schild da oben freizukehren und in Erfahrung zu bringen, ob das ein 70er-Schild oder ein Überholverbot ist ? In der Zwischenzeit ist schon längst einer in das stehende Auto reingeknallt.
LG, Rainer
da habe ich auch noch einen: Autobahnparkplatz, alle Parkplätze belegt, nur zwei frei, vor diesen steht quer ein schwarzer Mercedes und blokiert beide. Wegen dringen nötiger Pinkelpause einer der Mitfahrer halte ich auf dem Behindertenparkplatz und bleibe im Wagen um jederzeit wegfahren zu können. Aus dem Mercedes steigt einer aus, latscht zu mir rüber, weist sich als Polizist aus und teilt mir mit dass ich auf einem Behindertenparkplatz stehe und dass das kostet wenn ich keine Behinderten an Bord hätte. Meinen Hinweis auf die beiden blokierten Parkplätze hat er nicht akzeptiert... :(
baerlichkeit
28.03.2008, 11:16
Rainer,
da muss man die Zähne zusammen beißen und sich nicht zu sehr aufregen...
Gefühlte 100 Jahre ist in der Schildhornstr. in Berlin Steglitz NUR Nachts 30 (von 10-6 mein ich).
Tja, in einer Nacht und Nebel-Aktion haben die schlauen Köpfe hier alle 22-6h Schildchen abgenommen und einen Blitzer hingestellt (Standblitzer). Die mussten den glaube ich zig mal am folgenden Tag leeren :evil:
Siehe auch hier: http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Sonderthemen;art893,1888762
Übrigens kann es einem mit Politessen auch ganz anders ergehen, ich habe schon oft genug auch sehr freundlich Damen getroffen. Wahrscheinlich gilt auch hier, Wie man in den Wald hineinruft so schallt es heraus...
Nur mal zur Ehrenrettung der Damen und Herren ;)
konzertpix.de
28.03.2008, 11:18
Rainer,
da muss man die Zähne zusammen beißen und sich nicht zu sehr aufregen...
Übrigens kann es einem mit Politessen auch ganz anders ergehen, ich habe schon oft genug auch sehr freundlich Damen getroffen. Wahrscheinlich gilt auch hier, Wie man in den Wald hineinruft so schallt es heraus...
Nur mal zur Ehrenrettung der Damen und Herren ;)
Heute lache ich darüber ;) Und glaube mir, ich war die freundliche Seite dieser "Diskussionsrunde", nicht sie... :top:
LG, Rainer
baerlichkeit
28.03.2008, 11:25
So kann es auch gehen, hast du recht :)
Ich hatte mal ne lustige Diskussion mit ner Politesse irgendwo in Mitte (wo die ganze Nacht Parkzone ist). Die hat gesehen wie ich aussteige und abdampfe OHNE Ticket zu ziehen...
"Sie müssen noch ein Ticket ziehen"
"Nö"
"Dann schreib ich sie auf" (wurde langsam sauer)
"Machen sie das"
"Sind sie komisch oder was?"
"Nö ich steh hier noch ne Weile, das ist billiger" :mrgreen:
Da war sie nicht mehr sauer sondern musste mit mir lachen, denn da gingen glauben pro halbe Stunde nen Euro durch die Uhr :?
Sorry Kerstin, einfach den Thread geklaut, wir Schlingel :oops: So Geschichten sind aber auch zu schön...
simply black
28.03.2008, 11:28
Bei alle dem beklagten "Unrecht": Wie oft werden wir nicht erwischt :) Unterm Strich bleibt es fair :)
Vielleicht eine rechtssystematisch problematische Ansicht, erleichtert mir aber den (notwendig zu beherrschenden) Umgang mit vermeindlichem Unrecht ganz gut :)
Dein Parkvorgang fiel unter § 13
Für Dich wichtig ist Abs III.
Zum Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen darf auch ohne Betätigung der Parkuhr oder Benutzung des Parkscheinautomaten gehalten werden.. Ein- und Aussteigen darf dort sogar die 3 Minuten übersteigen, schließt aber längeres Warten nicht ein. Be- und Entladen darf länger dauern ohne vermeidbares Zögern. Bei sachlicher Berechtigung darf es die Höchstparkdauer überschreiten.
Quintessenz: Ticket kam zu früh, zulässiger, sich an die Höchstparkauer anschließender Be- und Entlade- oder Ein- und AussteigeVorgang ist nicht ausgeschlossen :)
Also das mußt Du mal erklären wieso das darunter fallen soll.????
Kerstin hat ja nicht gehalten um zu be oder entladen ohne die Parkuhr zu nutzen oder einen Parkschein zu ziehen.
Sie stand doch wohl schon eine Stunde und hat ihre Parkzeit laut Schein überzogen - das ist doch was völlig anderes. Mal ganz davon abgesehen, das das Ticket auf eine Minute nach Ablauf lautet - das heisst ja nicht das Kerstin eine Minute später, oder gar drei, zurück am Auto war - vielleicht kam sie sogar ne halbe Stunde später...???
Wie gesagt m.E. völlig andere Situation als das was per Gesetz erlaubt ist.
Das heisst nicht automatisch das das Ticket jetzt so gerechtfertigt war - aber diese Begründung zieht m.E. nach nicht -kann nat. sein das das Gerichte schon anders gesehen haben
na erklär mal
simply black
28.03.2008, 12:48
Du arbeitest mit (von kerstin nicht bestätigten) Vermutungen dazu, was gewesen ist.
Ich habe dazu nichts mutmaßen wollen, sondern allein Wege aufgezeigt, was wie rechtlich bewertet oder geregelt ist.
duncan.blues
28.03.2008, 13:26
da habe ich auch noch einen: Autobahnparkplatz, alle Parkplätze belegt, nur zwei frei, vor diesen steht quer ein schwarzer Mercedes und blokiert beide. Wegen dringen nötiger Pinkelpause einer der Mitfahrer halte ich auf dem Behindertenparkplatz und bleibe im Wagen um jederzeit wegfahren zu können. Aus dem Mercedes steigt einer aus, latscht zu mir rüber, weist sich als Polizist aus und teilt mir mit dass ich auf einem Behindertenparkplatz stehe und dass das kostet wenn ich keine Behinderten an Bord hätte. Meinen Hinweis auf die beiden blokierten Parkplätze hat er nicht akzeptiert... :(
Ähm, du standst da noch keine drei Minuten? Du bliebst im Auto und hattest es demzufolge nicht abgeschlossen?
Da hat er dich eindeutig abgezockt, vermutlich sogar absichtlich die beiden verbliebenen Plätze blockiert.
Auf einem Behindertenparkplatz darf man auch als Normalfahrer halten, ein- und aussteigen und be- und entladen. Für Leute ohne Behindertenausweis ist ein Behindertenparkplatz wie eine Fläche an der ein Parkverbot/eingeschränktes Haltverbot Schild steht.
Kommt aber wohl auch drauf an, wo man sich mit seinem Auto gerade aufhält...
Den Unterschied zwischen Parken und Halten bewertete das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (Az. 3 B 67/02, DAR 2002, 470) und stellte fest, dass ein Abschleppen eines unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz geparkten Fahrzeugs nur dann nicht gerechtfertigt ist, wenn der Autofahrer sein Auto ohne Verzögerung wegfahren kann. Bereits nach drei Minuten ist Abschleppen gerechtfertigt (Verwaltungsgerichts Hamburg, Az.: 3 VG 1658/2000, Urteil vom 6. September 2000). Das Oberverwaltungsgericht Schleswig, (Az.: 4 L 118/01) billigt gar das sofortige Abschleppen ohne Karenzzeit.
...steht aber leider nichts bei wegen der Geldbuße.
Ich könnte da nochmal einen Bekannten fragen der's eigentlich wissen müsste, denn der hat so einen ensprechenden Schein und seine Theoretische noch nicht so lange her.
Genaue rechtliche Situation hin oder her: Ich würde hier ganz unverblümt mal Abzocke unterstellen.
Ich hatte es (in Wuppertal, wo sonst) mal, dass ich meinen Wagen auf einem Parkstreifen mit Parkscheinpflicht abgestellt habe und dann etwas weiter latschen musste bis zum Parkscheinautomaten. War vielleicht 2 Minuten später wieder am Wagen und hatte n (Park-)Ticket in der Hand und ein (Straf-)Ticket am Auto.
Habe bei der Stadt angerufen und oh Wunder, der Sachbearbeiter hatte Verständnis. Parkticket hingefaxt, Verwarngeldsache eingestellt.
Ich glaube aber fest, dass in Wuppertal die Politessen an (bzw hinter) Büschen wachsen.
Du arbeitest mit (von kerstin nicht bestätigten) Vermutungen dazu, was gewesen ist.
Ich habe dazu nichts mutmaßen wollen, sondern allein Wege aufgezeigt, was wie rechtlich bewertet oder geregelt ist.
Das betrifft aber nur den letzten Teil meiner Ausführung - das sie einen Parkschein hatte und der abgelaufen war ist von ihr bestätigt. Und eigentlich gehts nur darum - ob es ein Gesetz gibt in dem da was von einer Kulanzzeit steht. Und das von Dir genannte beschreibt einen anderen Sachverhalt. Das heisst nicht automatisch das es nicht anwendbar ist -aber dafür müßte man schon ganz schön dehnen.
Vielleicht mache ich mir den Spaß und lege einmal Widerspruch ein, mit der Begründung des Beladens mit Waren aus dem nebenliegenden Saturn, was man natürlich nicht erkennen kann da ich ja dabei kaum das Auto auflasse.
Fritzchen
28.03.2008, 15:11
Was wude jetzt hier für ein 5€ Problem vergeudet:shock:
Das Knöllchen ist jetzt schon in die 100derte gewandert:mrgreen::mrgreen::mrgreen:
duncan.blues
28.03.2008, 15:45
Mir hat mal jemand geraten, bei einem Knöllchen oder ähnlicher Verwarngeldsache über die man sich ärgert, wo man aber rechtlich nichts ausrichten kann, einfach 50 cent mehr zu überweisen. Einfach behalten dürfen sie den Mehrbetrag nicht, also muss sich jemand drum kümmern, dass das zuviel gezahlte zurücküberwiesen wird und wenn man die drauf verwendete Arbeitszeit und Überweisungskosten ausrechnet, dann kostet das das Amt mehr als sie durch's Knöllchen eingenommen haben.
Ist zwar nicht die feine englische aber wenn ich das Gefühl hätte, abgezockt worden zu sein, nur um die Stadt- oder Landeskasse zu sanieren, dann hätte ich da möglicherweise wenig Skrupel. Probiert habe ich's noch nicht, bin auch bislang nicht in der Verlegenheit gewesen.
simply black
28.03.2008, 16:12
oder in 50 mal 10 cent bezahlen :)
Richtig alt bist Du aber erst dann, wenn Du Dich noch daran erinnern kannst, den Luftdruck Deiner Reifen nach "atü" gemessen zu haben...
Oh Schreck...:shock::shock::shock:
Gruß Horst
Mir hat mal jemand geraten, bei einem Knöllchen oder ähnlicher Verwarngeldsache über die man sich ärgert, wo man aber rechtlich nichts ausrichten kann, einfach 50 cent mehr zu überweisen. Einfach behalten dürfen sie den Mehrbetrag nicht, also muss sich jemand drum kümmern, dass das zuviel gezahlte zurücküberwiesen wird und wenn man die drauf verwendete Arbeitszeit und Überweisungskosten ausrechnet, dann kostet das das Amt mehr als sie durch's Knöllchen eingenommen haben.
Ist zwar nicht die feine englische aber wenn ich das Gefühl hätte, abgezockt worden zu sein, nur um die Stadt- oder Landeskasse zu sanieren, dann hätte ich da möglicherweise wenig Skrupel. Probiert habe ich's noch nicht, bin auch bislang nicht in der Verlegenheit gewesen.
Ob das so ist?????
Ich hab einmal 5 Euro mehr überwiesen - das bekam ich nie zurück
Damals hab ich im eingeschränkten Halteverbot (ich bin noch von der alten Schule)
zum Beladen gehalten. Hatte mir in der Domäne Weiterstadt eine Gartengarnitur gekauft und die war sehr schwer. Es war Samstag - deshalb habe ich es gewagt (es gibt sowieso keine einleuchtende Begründung für das Verbot - ist einfach der nicht mal befestigte Seitenstreifen gewesen)- wäre auch kein Problem gewesen - die Teile waren reserviert und bezahlt. Aber dann haben sie se plötzlich nicht mehr gefunden und es dauerte locker 15 Minuten bis ich mit dem Kram dann endlich am Auto ankam - da hatte ich das Knöllchen -
Ich hab mit der Verwaltung telefoniert - war ne nette Frau...Die hat mir erzählt das sich die Politessen im Auto auf die Lauer legen Samstags. Sie hätten immer eine Thermoskanne Kaffee dabei und warteten auf Deppen wie mich.
Ich hab dann wie gesagt 5 Mark (waren das noch sorry) mehr überwiesen mit dem Hinweis 20 Mark für Falschparken + 5 Mark für die Thermoskanne
Geld hab ich nicht wieder gesehen deshalb geh ich davon aus das sie es schon behalten können - ich hab aber auch nicht erwartet das ich es bekomme
der_Spandauer
28.03.2008, 16:57
Ich werfe auch mal ein wenig Halbwissen in die Runde :D und behaupte(!) dass man Dir wegen einer Minute gar nichts kann, da dann die Politesse erst mal die Ganggenauigkeit ihrer Uhr nachweisen müsste... Bei mehreren Minuten würde das vermutlich dann anders aussehen.
Laut dem hier (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1995/0516/lokales/0040/index.html) dürfen die Uhr wohl auch nach dem Mond gehen.
BTW: Ich hätte vermutet das mindestens die Parkscheinautomaten geeicht sein müssten. Gibt aber eine Ausnahmereglung für Parkuhren, frage ich nur ob die auch für die Armbanduhr der Politesse gilt?
duncan.blues
28.03.2008, 17:03
Ob das so ist?????
Ich hab einmal 5 Euro mehr überwiesen - das bekam ich nie zurück
[...]
Ich hab dann wie gesagt 5 Mark (waren das noch sorry) mehr überwiesen mit dem Hinweis 20 Mark für Falschparken + 5 Mark für die Thermoskanne
Geld hab ich nicht wieder gesehen deshalb geh ich davon aus das sie es schon behalten können - ich hab aber auch nicht erwartet das ich es bekomme
Na da hast du aber beigeschrieben dass sie es behalten sollen ;)
...strenggenommen ist das Einbehalten des zuviel gezahlten Betrages im rechtlichen Sinne Vorteilsannahme und somit nicht zulässig.
Wie gesagt: Ich hab's selber nicht probiert. Vielleicht gibt's ja inzwischen auch schon irgendwo einen neuen gesetzlichen Passus der solche "geringfügigen Beträge" abdeckt und das Geld landet automatisch in irgendeiner Stiftung. Wer weiss.
Aber die Sache mit der Thermoskanne klingt sehr nach Wuppertaler Verhältnissen.
Mir ist was ähnliches mal in Oberhausen bei einem gewissen Einkaufszentrum passiert. Da war einen Tag so viel los, dass alle Parkhäuser voll waren und wir auf dem allerletzten, unbefestigten Parkplatz gelandet sind. Da haben wir uns dann einfach in einer angefangenen Reihe neben den letzten Wagen gestellt. Nachfolgende wiederum haben sich ebenso eingereiht. Als wir nach einigen Stunden Einkaufen und Bummeln zurückkamen, da war unser Auto weg. Der Parkplatz war zur fortgeschrittenen Stunde nur noch halb so voll und nach kurzem Suchen war ich mir absolut sicher, dass unser Auto tatsächlich weg war und wir uns nicht im Platz geirrt hatten. Nach einigem Rumsuchen (im Regen) haben wir dann einen Bediensteten angetroffen und der meinte dann gesehen zu haben, dass auf dem Parkplatz vor einer Weile mehrere Autos abgeschleppt worden wären. Ja toll. Stellte sich dann raus dass unseres natürlich dabei war. Wir waren uns keiner Schuld bewusst und standen erstmal dumm da, wussten wir vor allem auch nicht wie wir zum Gelände des Abschleppunternehmens kommen sollten wo die Wagen gelandet waren. Nach einigem Gezeter in der Verwaltung haben die uns dann ein Taxi gerufen.
Der Taxifahrer wusste dann zu berichten, dass sowas dort ständig passieren würde und der Haus- und Hof-Abschleppunternehmer da angeblich sich ne goldene Nase verdienen würde.
Vorgeworfen wurde uns letztendlich, wir hätten andere Fahrzeuge zugeparkt. Als wir da ankamen, da stand ausser dem Wagen links neben uns rundum noch kein anderes Auto. Nach reiflicher Überlegung bin ich zu der Erkenntnis gekommen, dass wohl auf dem unförmigen Platz zwei Parkreihen an gegenüberliegenden Seiten angefangen worden sind und dann irgendwann statt zwei Autoreihen an der Überlappung plötzlich je drei Autos hintereinander gestanden haben könnten und damit die in der Mitte natürlich die gelackmeierten waren (oder es wurde keine Durchfahrt zum hinteren Teil des Platzes freigehalten). Ich hab dann nochmal bei der Verwaltung Rabatz gemacht und dann haben sie uns dann ohne Bezahlung fahren lassen... nur um uns zwei Wochen später dann doch ne Rechnung zu schicken. Erst als ich dann am Telefon mit der Presse gedroht habe, da haben sie's dann endlich eingestellt.
Ich habe denen diese Unverschämtheit ziemlich übel genommen, vor allem weil dieser Parkplatz eh eine Zumutung war und wenn sie schon nicht in der Lage waren für eine Vernünftige Parkordnung per Flächeneinzeichnung zu sorgen, dann hätten auch die vielen zweibeinigen Winkemännchen die da überall rumliefen dafür sorgen können, dass da keiner jemanden zuparkt. Und wenn's doch passiert, dann sollen sie gefälligst sicherstellen, dass sie die richtigen zur Verantwortung ziehen und nicht wahllos die erstbesten Autos abschleppen lassen um dann Kasse zu machen.
Ist zwar schon ne ganze Weile her dass das passiert ist, aber ich bin immer noch stinkig wenn ich dran denke.
Sonnenkind
28.03.2008, 17:51
Vielleicht mache ich mir den Spaß und lege einmal Widerspruch ein, mit der Begründung des Beladens mit Waren aus dem nebenliegenden Saturn, was man natürlich nicht erkennen kann da ich ja dabei kaum das Auto auflasse.
Kerstin, das wird nix nützen. Auf dem Ticket steht ja normalerweise ein Schlüssel für die Art des Vergehens. Da kann der Sachbearbeiter auf einen Blick sehen, ob Parkzeit überzogen oder erst gar keine bezahlt!
Sonnenkind
28.03.2008, 18:06
So kann es auch gehen, hast du recht :)
Ich hatte mal ne lustige Diskussion mit ner Politesse irgendwo in Mitte (wo die ganze Nacht Parkzone ist). Die hat gesehen wie ich aussteige und abdampfe OHNE Ticket zu ziehen...
"Sie müssen noch ein Ticket ziehen"
"Nö"
"Dann schreib ich sie auf" (wurde langsam sauer)
"Machen sie das"
"Sind sie komisch oder was?"
"Nö ich steh hier noch ne Weile, das ist billiger" :mrgreen:
Da war sie nicht mehr sauer sondern musste mit mir lachen, denn da gingen glauben pro halbe Stunde nen Euro durch die Uhr :?
Sorry Kerstin, einfach den Thread geklaut, wir Schlingel :oops: So Geschichten sind aber auch zu schön...
Sorry, aber das ist nicht lustig, sondern äußerst unklug und kann ganz schön ins Auge gehen. Die könnte Dir nämlich (leg mich nicht fest, aber ich meine alle 15 Minuten) mehrere Tickets ausstellen. Ob aus Deiner Aussage vorher noch irgendwie Vorsatz oder Mißachtung von Amtspersonen oder sowas hergeleitet werden könnte, weiß ich nicht, würde die Sache aber mit Sicherheit nicht billiger machen.
Einige Leutchen sind da äußerst pflichtbewußt...
Beispiel:
Bin auf einer Straße gefahren, auf der 50 km/h erlaubt sind. (Kurz vorher ein halbes Jahr Baustelle mit 30 km/h). Entgegenkommende Fahrer haben mich vor einer Radarfalle gewarnt. Mein Beifahrer kam aus einem Land, in dem die Cowboys nur mit der Radarpistole messen. Ich also mit 25 km/h an der "Kamera Dubiosa" vorbei, um meinem Beifahrer mal das böse Kästchen zu zeigen. Und was passiert? *BLITZ*
Ich angehalten und mir das Männlein im orangenen Fiesta vorgeknöpft, was das soll...
(Ich weiß, das man nicht extra langsam fahren darf, aber hinter mir war keiner, ich habe also niemanden behindert).
Kam doch glatt die Antwort: "Sie sind doch bestimmt gewarnt worden und langsam gefahren, um mich zu provozieren!". Das is doch ein dicker Hund.
Hab´ ihn dann gefragt, ob -sollte ich tatsächlich gewarnt worden und auch noch zu schnell gewesen sein- ich dann meine Geschwindigkeit beibehalten muß. Bin schliesslich dankbar für jeden externen Hinweis, daß ich zu schnell bin...
Da hat er blöd geguckt. Auf meine zweite Frage, ob es kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sei, nur mal eben so grundlos zu blitzen, hat er noch blöder aus der Wäsache geschaut. Hab´ ihm dann für den Fall, dass irgendwas nachkommt, mit ´ner Dienstaufsichtsbeschwerde gedroht. Das hat ihn überzeugt. Sachen gibt´s...
baerlichkeit
28.03.2008, 18:18
Hi,
du warst ja nicht dabei, das war sogar sehr lustig :D
Und ich mag da leichtsinnig sein, aber ich mache das schon lange so, und es ist noch nie schief gegangen, genauso wie mich noch niemand mit meinem schräg parkenden Smart aufgeschrieben hat.
Aber du hast natürlich recht, hat die Dame schlechte Laune kommt die immer wieder, hatte ich wohl bisher immer Glück :top:
Ich weiß nur, dass ich für die Strafzettel immer 5,- bezahlt habe, für einen abgelaufenen mal 15,- :evil: Da denkt man sich halt seinen Teil :roll:
Zum Glück wohne ich nicht in der Schweiz, meine Schwester hatte während ihres Auslandsemesters da regelmäßig Strafzettel (trotz Parkschein) weil die Scheibe zugeschneit war. Man kann nix sehen -> Knöllchen, jedenfalls war das bei ihr so :)
Sonnenkind
28.03.2008, 18:28
Hi,
Ich weiß nur, dass ich für die Strafzettel immer 5,- bezahlt habe, für einen abgelaufenen mal 15,- :evil: Da denkt man sich halt seinen Teil :roll:
Stimmt! Diese Preispolitik kapiere ich auch nicht...
Da hilft nur eins: In einer Straße standen regelmäßig drei, vier richtig dicke Karren (7er BMW und Mercedes) die immer zehn, zwölf Tickets hinterm Scheibenwischer hatten. Ein Kollege von mir hat da seine monatelang einfach dazugesteckt. Wenn er dann mal auf´m Amt angerufen hat: "Alles bezahlt!".
Der Bonze wahrscheinlich den ganzen Stapel einmal in der Woche der Sekretärin hingeschmissen zum bezahlen. Hat lange grandios funktioniert...
baerlichkeit
28.03.2008, 18:34
Ich hoffe die kommen mit dem "Handy-Parken" mal zu potte. Es hat mich schon immer tierisch gewurmt vorher alles zu wissen, dann doch lieber auf Abruf und wirklich nur die Zeit bezahlen die ich da stehe.
Auch vermisse ich in Berlin eine Brötchentaste, die habe ich mal in Lübeck gehabt.
Wenn ich jetzt noch anfangen würde wo ich nicht schon überall Parkscheine kaufen musste, werde ich aggressiv :twisted:
Nasenbaer
29.03.2008, 13:16
Lustiges Thema :)
Der größte Schwachsinn ist aber wohl das Wort "Haltverbot". Egal ob eingeschränkt oder sonst wie. Tolles Amtsdeutsch :flop: Genau wie Verbandkasten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fugenelement
Hauptsache anders wie der Normalbürger, Beamte halt :D
Grüße
Francois
Bei uns in Ösi-Land gibt es aber ein Halteverbot und einen Verbandskasten. :lol::lol: