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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Recht am eigenen Bild?


Volker
12.03.2008, 12:47
Hallo zusammen,

ich habe neulich in einer der "freien" Bilddatenbanken Bilder angeschaut (über das "frei" und den ganzen Schmus drumrum soll es hier nicht gehen) und dabei auch Bilder eines stolzen Papas gefunden, der Bilder seiner Tochter (augenscheinlich in jugendlichem Alter) dort reingestellt hat, zur freien Verfügung, solange man ihn als Fotografen und die Bilddatenbank nennt.

Nun frage ich mich: Muss dafür eigtl. eine Genehmigung der fotografierten Tochter vorliegen? Und wenn ja: Ab welchem Alter der fotografierten Person? Wenn z.B. Eltern ihre minderjährigen Kinder fotografieren, wie sieht das rechtlich dann mit dem Bild aus? Und wie ist es ein paar Jahre später wenn die Kinder volljährig sind, ändern sich dann die rechtlichen Aspekte bezüglich der alten Bilder?

Es ist nicht so, dass es mich persönlich betrifft, aber die Frage kam mir in den Sinn. Wenn sich also jemand damit auskennt: Her mit einer Antwort :D .

Viele Grüße, Volker

simply black
12.03.2008, 13:15
google und suchfunktion hilft.

Klar braucht der ein ModelRelease. Macht er als gesetzlicher Vertrete mit sich als Fotograf.
Insich Geschäfte (ich mache mit mir selbst ein Geschäft als Vertreter meines Kindes) bedürfen ggf der gerichtlichen Genehmigung, wenns wesentlich wird.
Widerruf ist immer zulässig. Auch Frage der Verwendung.

Volker
12.03.2008, 13:27
Widerruf ist immer zulässig. Auch Frage der Verwendung.

Und wenn das kind dann volljährig ist und das Foto nicht veröffentlicht haben will? Gilt dann sein Willen oder das vom Vater mit sich selbst vereinbarte ModelRelease? Und wenn das Bild schon veröffentlicht wurde, zur freien Verwendung? Muss sich ein Verwender dann regelmässig vergweissern, ob das Bild noch "frei" ist?

simply black
13.03.2008, 09:51
-wideruft es
-sein Wille zählt
-dann kann nicht weiter "genutzt" oder "vceröffentlicht" werden
-nur beim ersten Mal, aber nach Aufforderung isrt Schluß