Volker
12.03.2008, 12:47
Hallo zusammen,
ich habe neulich in einer der "freien" Bilddatenbanken Bilder angeschaut (über das "frei" und den ganzen Schmus drumrum soll es hier nicht gehen) und dabei auch Bilder eines stolzen Papas gefunden, der Bilder seiner Tochter (augenscheinlich in jugendlichem Alter) dort reingestellt hat, zur freien Verfügung, solange man ihn als Fotografen und die Bilddatenbank nennt.
Nun frage ich mich: Muss dafür eigtl. eine Genehmigung der fotografierten Tochter vorliegen? Und wenn ja: Ab welchem Alter der fotografierten Person? Wenn z.B. Eltern ihre minderjährigen Kinder fotografieren, wie sieht das rechtlich dann mit dem Bild aus? Und wie ist es ein paar Jahre später wenn die Kinder volljährig sind, ändern sich dann die rechtlichen Aspekte bezüglich der alten Bilder?
Es ist nicht so, dass es mich persönlich betrifft, aber die Frage kam mir in den Sinn. Wenn sich also jemand damit auskennt: Her mit einer Antwort :D .
Viele Grüße, Volker
ich habe neulich in einer der "freien" Bilddatenbanken Bilder angeschaut (über das "frei" und den ganzen Schmus drumrum soll es hier nicht gehen) und dabei auch Bilder eines stolzen Papas gefunden, der Bilder seiner Tochter (augenscheinlich in jugendlichem Alter) dort reingestellt hat, zur freien Verfügung, solange man ihn als Fotografen und die Bilddatenbank nennt.
Nun frage ich mich: Muss dafür eigtl. eine Genehmigung der fotografierten Tochter vorliegen? Und wenn ja: Ab welchem Alter der fotografierten Person? Wenn z.B. Eltern ihre minderjährigen Kinder fotografieren, wie sieht das rechtlich dann mit dem Bild aus? Und wie ist es ein paar Jahre später wenn die Kinder volljährig sind, ändern sich dann die rechtlichen Aspekte bezüglich der alten Bilder?
Es ist nicht so, dass es mich persönlich betrifft, aber die Frage kam mir in den Sinn. Wenn sich also jemand damit auskennt: Her mit einer Antwort :D .
Viele Grüße, Volker