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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welches Datum maßgeblich für Garantieleistung?


bresche
24.02.2008, 02:01
Vielleicht kennt sich jemand damit aus und kann mir einen Rat geben.
Hintergrund ist folgender:
Habe meine 7D vor Ablauf der Garantie nochmals zu Runtime geschickt, da sie ein paar kleinere Macken hat (Auslöseblockierung bzw. Aufhängen, Abstürzen und ein paar defekte Pixel) und ich diese beheben lassen wollte. Diese Problemchen gab es auch schon etwas länger, und ich muß zugeben auch zu lange gewartet zu haben. Jedenfalls habe ich das Paket am 16.2. bei der Post abgegeben. Kaufdatum war der 17.2.
Nun bekam ich einen Brief von Runtime mit einem Kostenvoranschlag und Auftragsdatum 21.02.
Besteht denn nicht der Garantieanspruch trotzdem auch wenn sie das Paket erst später entgegengenommen bzw bearbeitet haben, da der Defekt ja nachweislich innerhalb der Garantiezeit vorhanden war?
Ich werde jedenfalls Montag dort mal anrufen und meine Sichtweise schildern.
Wie seht Ihr die Sache?

Sonnenkind
24.02.2008, 10:26
Wie seht Ihr die Sache?
Skeptisch!
Ein Jahr Garantie heißt im Grunde genommen bis exakt 16.02., der 17.02. wäre ein Jahr und einen Tag.
Die Frage wird wohl die sein, ob ein Versenden am 16. (selbst mit Nachweis) ein rechtzeitiges Reklamieren war. Ich hätte da zumindest am 16. noch eine Mail abgesetzt...
Mal im Ernst: Die jetzt entstandene Situation war ja wohl vorhersehbar. Ich kann Deine unbedarfte Vorgehensweise da echt nicht verstehen!
Vielleicht kann "simplyblack" mehr dazu sagen, der kennt sich glaube ich, mit sowas aus!

simply black
24.02.2008, 11:54
Entscheidend für den Fristbeginn ist nicht, wann Du gekauft hast, sondern an welchem Tag du die Kamera bekommen hast! (Versandgeschäft?)
Entscheidend für die Frage der Einhaltung des Fristende ist, wann Du den Mangel gerügt hast, nicht, wann sie die Gurke in den Händen hatten. (Telefonat vorab?)

jrunge
24.02.2008, 12:04
Skeptisch!
Ein Jahr Garantie heißt im Grunde genommen bis exakt 16.02., der 17.02. wäre ein Jahr und einen Tag.
...
Wo gab es denn am 17.02.2007 noch eine neue D7D? :shock:
Oder wird gerade mal wieder die 1-jährige Garantie durch den Hersteller mit der 2-jährigen Gewährleistung durch den Händler verwechselt?

Sonnenkind
24.02.2008, 12:48
@jrunge
Wo gab es denn am 17.02.2007 noch eine neue D7D? :shock:
Oder wird gerade mal wieder die 1-jährige Garantie durch den Hersteller mit der 2-jährigen Gewährleistung durch den Händler verwechselt?
So hatte ich ihn verstanden, für mich war die Aussage klar...
Habe mir keine Gedanken drüber gemacht, ob das sein kann, ´ne neue D7D am 17.02.2007.

Entscheidend für die Frage der Einhaltung des Fristende ist, wann Du den Mangel gerügt hast, nicht, wann sie die Gurke in den Händen hatten. (Telefonat vorab?)
Eben. Das meinte ich mit Email abgesetzt!

Irmi
24.02.2008, 13:18
ich denke mal, das es das schriftlich festgehaltene Datum der Rechnungsstellung ist.
Das Auslieferungsdatum wird wahrscheinlich nicht mehr nachweisbar sein.
Aber entschuldige bitte meine Ausdrucksweise, aber wie kann man denn nur so d**f sein, so lange zu warten. Bei mir lief auch jetzt Ende Feb. die 2 jährige Gewährleistung aus, daher habe ich Anfang Februar bei meinem Lieferanten nachgefragt, ob ich die Kamera direkt zu Runtime schicken soll, oder erst zu ihm. Die Antwort, direkt zu Runtime oder Ersatz des Wertes. Ich hab mich für die zweite Lösung entschieden.

ICh fürchte mal, daß Du damit keine Ansprüche mehr hast.

bresche
24.02.2008, 15:15
Naja, kann man ruhig sagen dass es doof von mir war so lange zu warten. Da bin ich immer etwas zu nachlässig, aber war halt guter Hoffnung dass es zwar knapp aber immer noch ok ist. Gekauft hab ich sie 2006.
Tja wenns wenigstens der berüchtigte Error wäre. Einen Error xy hab ich zwar auch, weiß aber nicht welcher.
Naja jedenfalls schon mal vielen Dank. Werd dann morgen mal sehen was sie sagen.

simply black
25.02.2008, 08:07
Wir machen uns hier Mühe, Dir zu antworten.
Wann genau(!) hast Du das Gerät gekauft?
Von Wem, Privat oder Geschäft, persönlich oder online?
War es da neu?
Wann hast Du das Gerät erhalten?
Ich frage das, damit ich unterscheiden kann, ob Du von Garantie oder Gewährleistung sprichst.
Ob Deine Absendung rechtzeitig war...

bresche
25.02.2008, 13:28
Nachdem ich nun mit runtime telefoniert habe sieht es nun recht schlecht für mich aus. Dabei ist das Hauptproblem nicht, dass ich sie so spät gesendet habe, sondern dass wie hier auch schon geschrieben nicht die Garantie sondern die Gewährleistung greift. Somit muß ich nun beweisen ,dass die Kamera den Defekt schon immer hatte. Um den Error 58 handelt es sich wohl nicht, da sie sagten dass darauf immer geprüft wird. Tja war leider nicht.
Was nun genau bei der Untersuchung gefunden wurde weiß ich auch nicht genau. Im der Diagnose steht: side cover, CCD, BL-Kontakte reinigen, SL-Kontakte reinigen, AF-System, Rubber.
Kosten soll das alles 300€, naja wär ja Quatsch.
Mmh na so viel kann ja auch nicht kaputt sein, denn immerhin funktionierte sie ja zu 99%. Hat halt nur manchmal Auslöseblockade und noch seltener hängt sie sich komplett auf.
So hab ich jetzt die Bearbeitungsgegühr und die Rücksendekosten zu tragen, leider unnötig. Nächstes mal bin ich dann klüger und suche vorher den Kontakt.
Jedenfalls danke für eure Bemühungen.