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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf man ein Fotostudio als Gewerbe anmelden ohne dass man gelernter Fotograph ist?


FuriosoCybot
22.02.2008, 18:42
Hallo,
Mal ne Frage.
Weiss nicht ob sich damit jemand auskennt.
Könnte man ohne dass man gelernter Fotograph ist ein Fotostudio eröffnen.
Ein Freund von mir und ich spielen ein wenig mit dem Gedanken Nebenberuflich unser Hobby zu betreiben.
Für ne Ausbildung oder ein Studium wären wir allerdings schon etwas zu alt, oder zu wenig Zeit.
Falls sich damit wer auskennt wäre ich um eine Antwort sehr dankbar.

Metzchen
22.02.2008, 18:47
Ja, man kann. Aber bitte fragt zu solchen Geschichten lieber bzw. auch Euren Steuerberater. In Foren geistert da teilweise zu viel Halbwissen ´rum... ;)

austriaka
22.02.2008, 21:15
Ohne Gewähr:
Gewerbe darfst du immer anmelden, egal ob Ausbildung oder nicht und (fast) egal wofür. Es liegt praktisch im Ermessen des Sachbearbeiters, was er in deinen Gewerbeschein schreibt, es gibt dafür keine feststehenden Begriffe, außer deine Tätigkeit fällt unter die Freiberufe.
Und da ist das Problem: Fotografen sind eigentlich typische Freiberufler. Ein Fotostudio ist aber eher ein Gewerbe, das ist unter Umständen eine Ermessensfrage.

Ich würde bei der Stadtverwaltung (Gewerbeamt) und ev. beim Finanzamt unverbindlich anfragen.

Hier noch ein Link: http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.php

rmaa-ismng
22.02.2008, 22:27
Ein Dichter sitzt zu Hause an der Schreibmaschine..
Ein Maler sitzt im eigenen Atelier..

Warum sollte nicht ein freiberuflicher Fotodesigner in einem Fotostudio sitzen?
Nicht das Studio macht das Geld - sondern der dem es gehört...!

Das Studio, ob profesionell oder weniger ist doch lediglich das Arbeitszimmer!

superburschi
22.02.2008, 23:11
Es geht. Ich hatte das auch aber du musst sofort Steuern zahlen auch wen du noch nix verdient hast !!!! Außerem ist eine Unfallversicherung Pflicht auch wenn du alles daheim machst und niemand zu dir kommt:twisted:
hab das sofort wieder gecancelt :shock:

ManniC
22.02.2008, 23:31
Es geht. Ich hatte das auch aber du musst sofort Steuern zahlen auch wen du noch nix verdient hast !!!!


Hääääh? Wie meinen? Wenn die Finanzamtshaie auf die Idee kommen sollten eine ESt-VZ festzusetzen kannste die mit entsprechender Begründung auf Null setzen lassen.

JoeJung
23.02.2008, 07:51
Da sind die Gesetze von Land zu Land verschieden. In Deutschland ist es möglich, in Österreich geht es nicht, weil dort Fotograf immer noch ein geschütztes Gewerbe ist. Da brauchst du einen Nachweis (Meisterprüfung und Befähigungsprüfung), damit du das Gewerbe anmelden kannst.
Vielleicht wird das ganze ja einmal EU-weit angepasst, zur Zeit schaut es aber nicht danach aus.

Lg. Josef

uwemaxpaul
23.02.2008, 09:23
Hallo !

Also: Du kannst ohne Probleme ein "Gewerbe als Fotograf" betreiben, wenn Du das anmeldest: aber bitte nicht bei der Stadt oder beim Finanzamt über den Steuerberater, hier WARNUNG ! Das kostet, nicht nur Steuer (und dann durchaus Steuerprüfung, und das mit Einbeziehung des bisherigen Angestellten-Lohnbereiches....), auch anderer Ärger ist vorprogrammiert: mit Versicherungen ( Hausrat z.B. muß auf Gewerbe umgeschrieben werden, kostet dann mal eben locker das 3fache, wenn Du überhaupt die gewerblichen Einbruchs- und Feuerschutzmaßnahmen erfüllt hast ...), Haftung und vieles anderes hängt dran !

Aber 2 andere Details interessieren Dich vielleicht wirklich:
1. Darfst Du Dich Fotograf nennen ? JA und ZWAR OHNE GEWERBEANMELDUNG beim Finanzamt. Du mußt Dich auf die sog. (Berliner)Handwerksrolle berufen und kannst Dich mit dem Fotografenhandwerk OHNE IRGENDWELCHEN AUSBILDUNGSNACHWEIS bei Deiner zuständigen HANDWERKSKAMMER anmelden bzw. eintragen und bekommst auch einen entsprechenden Handwerkskammerausweis. Dafür mußt Du eine "Adresse zur Handwerkssausübung" angeben ( Deine Wohnung) und KAMMERBEITRAG zahlen ( in Arnsberg z.B. 120.- Euro pro Jahr ). Mit Deinem Steuerberater klärst Du kurz und bündig, das daß nur HOBBY ist wg. Titel und Du KEINE Steuerklärung abgibst, Finanzamt usw. ist außen vor, also keine GEWERBEANMELDUNG bei der Stadt oder Finanzkasse. Und damit zum Punkt
2. Kann ich Kamerakauf und alles andere von der Steuer absetzten ?? VERGISS ES !! Nach spätentens 3 Jahren ohne Überschuss und damit Steuereinnahmen für die Finanzkasse erklären die Dich Rückwirkend zum Hobbyknipser und Du zahlst MIT Zinsen alles zurück !!

Also: willst Du den TITEL Fotograf, mach Punkt 1. Und nimm eine Unkostenerstattung von den Freunden und Bekannten die Du knipst. Über alles andere freut sich nur die Finanzkasse....

Uwe ( Arzt und Fotograf.... )

Dimagier_Horst
23.02.2008, 09:42
In Foren geistert da teilweise zu viel Halbwissen ´rum... ;)
Bei Steuerberatern geistert auch zu viel Halbwissen herum, wie in Foren. Nur auf höherem Niveau :lol:

@uwemax
Kann ja Deinen Ärger verstehen, aber so pauschal ist das Nonsens. Eine Gewinnerzielungsabsicht lässt sich durchaus so argumentieren, dass man auch ein Finanzamt überzeugen kann. Wer mit Paragraphen nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, die Kommentare liest und ein paar einschlägige Urteile studiert kriegt das hin, wenn er es ernsthaft meint. Da ist dann allerdings auch eine (Uni)Bibliothek angesagt. Auf einen Steuerberater würde ich mich dabei nie verlassen.

austriaka
23.02.2008, 11:59
Ein Dichter sitzt zu Hause an der Schreibmaschine..
Ein Maler sitzt im eigenen Atelier..

Warum sollte nicht ein freiberuflicher Fotodesigner in einem Fotostudio sitzen?
Nicht das Studio macht das Geld - sondern der dem es gehört...!

Das Studio, ob profesionell oder weniger ist doch lediglich das Arbeitszimmer!

Da haben wir doch genau die unterschiedliche Auslegung!

Ein freiberuflicher Fotograf geht raus, macht seine Bilder wie auch immer und bietet die dann an. Er handelt selbständig und seine Ideen hat er selber. Sein "Arbeitszimmer" ist die Dunkelkammer (oder der PC), sein Verkaufsraum eher eine Galerie.
Anmeldung beim Finanzamt (nur Meldung, das alleine bedingt noch keine Steuerzahlung)

Der Betreiber eines Fotostudios handelt dagegen "fremdbestimmt", "im Auftrag" eines anderen. Jemand kommt ins Fotostudio und sagt "mach ein Bild von mir, es soll soundso aussehen". Oder "geh da und da hin und fotografier das und das". Egal ob das jetzt eine Hochzeit oder ein Erdbeerpudding ist. Das ist ein Gewerbe, Anmeldung beim Gewerbeamt, Ausstellung eines Gewerbescheins.

Aber wie schon gesagt, die Grenzen sind fließend.

Ein Gewerbe kann im Nebenerwerb und als Kleingewerbe laut § 19 (1) UStG ausgeübt werden. Damit ist keine Umstatzsteuererklärung nötig und keine Einkommenssteuervorauszahlung. Die Kleingewerberegelung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Du mußt dann zwar die Mehrwertsteuer für gewerbliche Anschaffungen zahlen, kannst aber die Anschaffungen selbst in einer (recht einfachen) Einnahmen-Ausgabenrechnung absetzen.
Und: du stellst deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Bei Kunden, die Umsatzsteuerabzugsberechtigt sind, ist das egal (die zahlen sie so oder so nicht). Bei allen anderen Kunden (Privatpersonen, Kleinunternehmer, Behörden, Vereine, gemeinnützige und wohltätige Geschichten...) bist du im Vergleich automatisch um 19% günstiger.

Nachtrag noch zur Handwerksrolle:
Mit der Gewerbeanmeldung werden deine Daten automatisch an die zuständige Kammer weitergegeben. Fällt deine Tätigkeit in ein Handwerk (und das ist definiert, Fotograf gehört zu den zulassungsfreien Handwerken), wirst du in die Handwerkskammer aufgenommen. Ist es kein Handwerk, kommst du zur Industrie- und Handelskammer (IHK).
Die Kammerbeiträge richten sich nach deinem Umsatz, zumindest bei der IHK gibt es keine Eintragungsgebühr.

uwemaxpaul
23.02.2008, 13:10
Hallo nochmal !

austriaka hat natürlich Recht: IHK und nicht Handwerkskammer, Sorry !!

Und zu dimagier horst: ich ärgere mich doch garnicht ! Ich zahle Steuern in meinem Beruf als Arzt und will auch garnicht Kameras o.ä. absetzten. Es gab aber in meinem Umfeld ein paar Schlaumeier, die das mit der Kameras und den Filme ( damals... ) versucht haben....
Ich habe nach Einführung des EU-Rechtes damals nur einfach mich und mein Studio "mit einem Namen versehen wollen" statt "bemühter" Begriffe wie Photodesigner o.ä. ....
Und zu guten und schlechten Steuerberatern: die schlechten gibts wirklich zu viele. Das sind die mit Halbwissen aus Unibibliotheken.... :)

Grüße Euch

austriaka
23.02.2008, 13:49
Hallo nochmal !

austriaka hat natürlich Recht: IHK und nicht Handwerkskammer, Sorry !!

Kommt drauf an, ob das Betreiben eines Fotostudios als Handwerk angesehen wird!
Wenn ja, dann wird es in der Handwerkskammer landen (und dazu braucht man seit 2004 keinen Berufsnachweis mehr, Fotograf ist ein freies Handwerk).
Wenn nicht, dann kommt es zur IHK.

Beides ist allerdings mit dem Gewerbeschein verbunden, den es für rund 20 EUR in der Stadtverwaltung gibt.

Für die Ausübung des "Freiberufs Fotograf" gelten ganz andere Regeln, und zumindest bei "Grafiker" oder "Designer" muss man eine entsprechende Ausbildung vorweisen. Das hatte ich damals nämlich versucht, aber freiberufliche Webdesigner gibt es eben nicht... was nach meinem zwischenzeitlich erworbenem Verständnis ja auch logisch ist (ich arbeite immer nach Auftrag)

gpo
23.02.2008, 14:24
Moin,

kommt drauf an wo in welchem Land?

aber....ja "Jedermann" kann ein Studio aufmachen....
und muss NICHT Fotograf gelernt haben!(Deutschland)

die Frage ist, und wird in der Tat unterschiedlich wichtig..."wie man sich nennt"???
denn Fotograf im Wortsinn...ist ein gelernter mit Meisterprüfung!

Frei...Freiberufler...Freier Fotograf....alles Quatsch mit Soße und schon gar nicht von dir selbst bestimmbar...
z.B. um die Gewerblichkeit zu umgehen!!!

also Fotograf, oder Fotostudio...bist du automatisch Gewerbetreibender mit allen bekannten Vor-und Nachteilen!

Freier Fotograf ist nicht der...der sich frei fühlt, sondern...

einer der vor der örtlichen Kulturbehörde eine Mappe mit "freien Arbeiten" einreicht,
und durch eine Kommision beurteilen läst....die bestimmen dann wie "frei" du bist!

:cool:ich bin beides:cool:
Mfg gpo

FuriosoCybot
23.02.2008, 15:11
Eieiei
Das ist ja alles schon ganz schön komplieziert.
Na ja so ein direktes Studio wollen wir am Anfang auf alle Fälle noch nicht gleich aufmachen.
Wir hatten halt mehr so vor Freilichtaufnahmen zu machen auf Auftrag. Zum Beispiel Hochzeitsfotos, Potraits oder so.
Nebenberuflich.
Wollten das auch nicht machen um unser Fotoequipment von der Steuer absetzen zu können sondern nur um legal was fürs Fotographieren verlangen zu dürfen.
Weil anders fällt das ja glaub ich unter Schwarzarbeit.
Das wär eh nur ab und zu.
Aber da glaub ich müsste ich mich echt mal mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.
Steuerberater hab ich keinen. Bis jetzt war der noch nicht nötig.
Aber auf alle Fälle schon mal vielen Dank an alle.

gpo
23.02.2008, 15:55
Moin

OK...kein Studio, ist aber auch egal...

denn es zählt der "Nebenerwerb"...der ist gewerblich!!!

und ob du "was absetzen kannst" hängt eben davon ab!
am Jahresende wird gegenrechnet Einnahmen gegen Ausgeben:cool:
Mfg gpo

austriaka
23.02.2008, 18:39
Eieiei
Das ist ja alles schon ganz schön komplieziert.

Ah, jetzt wo du mehr dazu schreibst, ist das ganz und gar nicht mehr kompliziert, sondern ganz einfach :D

Du gehst zu deiner Stadtverwaltung und sagst, du willst einen Gewerbeschein haben. Vielleicht rufst du da vorher einmal an und fragst, was du mitbringen mußt? Üblicherweise reicht der Personalausweis, ev. noch die Meldebescheinigung über den Gewerbestandort (bei dir zu Hause).

Du läßt als Bezeichnung des Gewerbes sowas wie "Auftragsfotograf im Nebenerwerb" eintragen, eine Formulierung, aus der hervorgeht, dass du eben kein freier Künstler bist, sondern gewerblicher Fotograf und das ganze nicht dein Hauptberuf ist. Die bei der Stadtverwaltung sind bei der Bezeichnung normalerweise recht offen.
Es muss nur gleich bei der Gewerbeanmeldung das Häkchen bei "Kleinunternehmer nach §19" gesetzt werden, sonst kommt das Finanzamt mit der Umsatzsteuervorauszahlung, das willst du sicher nicht.

Danach bekommst du irgendwann ein Schreiben von der IHK (oder von der Handwerkskammer), die dich auf einen Beitrag eingestuft hat. Beiliegend ein formloser Zettel, wo du ankreuzen kannst, dass dein zu erwartender Umsatz unter Summe xxx liegt und du deshalb vom Kammerbeitrag befreit werden möchtest (war was mit Einkommen von ca. 5000 EUR/Jahr nach Abzug von Freibetrag von 15.000/Jahr, im Jahr der Existenzgründung ist das nochmal anders).

Nun führst du eine Einnahmen-Ausgabenrechung und siehst zu, dass dabei ein wenig zu versteuerndes Einkommen übrigbleibt, das ganze also auch Gewinn abwirft, auch wenn es nicht viel ist. Sonst kommt irgendwann der Vorwurf, dass das kein Gewerbe sondern ein Hobby ist.
In die Ausgabenrechnung kannst du dein Büromaterial, Telefonkosten, Fahrtkosten, Sachen für den PC und natürlich für die Kamera reinnehmen, dazu noch (wenn du hast) dein Arbeitszimmer als Anteil an den Erhaltungs- und Nutzungskosten deines Hauses bzw. deiner Wohnung (Nebenkosten, Wandfarbe, Möbel...). Allerdings darf dieses Zimmer dann tatsächlich nur gewerblich genutzt werden (ein PC im Wohnzimmer macht das nicht zum Arbeitszimmer).
Nicht vergessen: für deinen PC mußt du nun extra GEZ-Gebühr bezahlen (weil gewerblich genutzt)!

Deine Rechungen mußt du ohne Umsatzsteuer ausstellen und darauf auch gesondert hinweisen ("Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer gemäß § 19 (1) UStG."). Jede Rechnung muß eine lückenlos fortlaufende Rechnungsnummer haben, sowie den Rechnungsempfänger, das Rechnungsdatum und die einzelnen Posten enthalten.

Für die Einnahmen-Ausgabenrechnung genügt eine einfache Tabellenkalkulation (MS Excel oder Openoffice Calc).

Für die Steuererklärung besorgst du dir entweder ein Programm für den PC oder gehst einmal zu einem Steuerberater und läßt dir das zeigen. Im Zweifelsfall gibt auch dein Sachbearbeiter beim Finanzamt gerne Auskunft.

Schlaudenker.de
23.02.2008, 19:00
Der Kopf ist Rund, damit die Gedanken due Richtung wechseln können:

Ein Fotostudio betreiben heißt ja noch nicht, dass man selbst fotografiert. Man kann den Kunden ja fragen: Ich stelle das Fotostudio und der Kunde hat die freie Wahl des Fotografen. Natürlich kann auch die Fotostudio-Putzfrau oder ich als Fotostudio-Betreiber anbieten, zu fotografieren, auch wenn ich oder die Putzfrau keine Fotografenlehre haben.

gpo
23.02.2008, 19:24
Der Kopf ist Rund, damit die Gedanken due Richtung wechseln können:

Ein Fotostudio betreiben heißt ja noch nicht, dass man selbst fotografiert.

ja ja...schlaugedacht:roll::lol::cool:

haben seit Jahrzehnten die Leute schon versucht....
meist die schlauen Assis von Profifotografen

und sind genauso schnell wieder von der Bildfläche verschwunden...WORDEN!!!

soll heißen die bekamen Besuch von den Behörden....
und dann kam es meist dicke:oops:

Das Problem dabei ist ja, das du es eben nicht verheimlichen willst oder kannst,
du must in eigener Sache Werbung machen, stehst im Branchenbuch usw...

bei den Behörden und Kammern...existieren Schwarze Listen!
ich stand auch mal drauf...hatte aber den Brief,
logisch dann Erklärungsnot mit dem "freien Fotografen"
muste dann vor die Kommission ....die zu meinen Gunsten entschieden.

dazu kommt, es gibt genug Neider die einen auf dem Kieker haben,
denn genug Leute haben schon alles mögliche versucht....
um den Behördengang zu umgehen!

und es ist ja auch nicht weiter schlimm...Anmeldung und gut ist...
das einzige was passieren kann ist...

irgendwann kommt das Finanzamt und "schätzt" das ganze ein...

wer dann also bei 1.000 Euro einnahmen....5.000 Euro absetzen will,
hat leider seine Schulaufgaben nicht vollständig gemacht!
....und häufig geht es nur darum!!!:cool:
Mfg gpo

About Schmidt
23.02.2008, 19:37
Geht da nicht vielleicht eine Ich-AG ?

Gruß Wolfgang

austriaka
23.02.2008, 20:13
Geht da nicht vielleicht eine Ich-AG ?

Gruß Wolfgang
Ich-AG gibt es seit bald 2 Jahren nicht mehr und ist für Arbeitslose gedacht...

About Schmidt
24.02.2008, 08:59
Ich-AG gibt es seit bald 2 Jahren nicht mehr und ist für Arbeitslose gedacht...

Sicherlich gibt es so was wie ein "Nachfolger", von dem ich nur nicht weiß, wie er gerade heist.
Ein bekannter ist Malermeister, hat allerdings bei einer Behörde gearbeitet und ist mit 56 Jahren verrentet worden. Er hat ein Gewerbe angemeldet, bei dem er sich einen gewissen Betrag monatlich dazuverdienen darf. So was meinte ich halt.

Gruß Wolfgang

FuriosoCybot
29.02.2008, 17:56
Vielen Dank an alle.
Wir überlegen uns das ganze mal und werden die nächsten Wochen mal mit den Behörden reden.
Da wir das ja nicht machen wollen um irgend welchen absurden Sachen von der Steuer abzusetzen sondern uns nur ein kleines Taschengeld verdienen wollen müsste das eigentlich schon hinhauen.
Mal schauen.
Also vielen Dank nochmal.

nelkedixi
25.05.2008, 09:00
Hallo,
wenn ich als Fotograf ein Gewerbe anmelde (als Nebenerwerb) werde ich in die Handwerksrolle eingetrage. Des weiteren werde ich Pflichtmitglied in der Berufsgenossenaschaft Druck und Papierverarbeitung. Soweit ich im Internet gelesen habe kostet mich dass ca 300 € für beides im Jahr. Was ist mit Künstlersozialkasse?
Habe im Forum gelesen, dass man sich als Freiberufler nicht in die Handwerksrolle eintragen muss, was ist dann mit BG und Künstlersozialkasse? Freier Beruf wär zB Bildjournalist - Fotograf der Potraits und Hochzeiten etc fotografiert ist idR Gewerbetreibender. Gibt es Erfahrungsberichte?
Gruß

gpo
25.05.2008, 11:47
Moin,

deine Frage ist auch gespickt mit Halbwahrheiten...

"Freier Fotograf"...ist allenfalls ein Amateur!!!

den Begriff gibt es so nicht, er wird aber von allen Möchtegernen herbeogesehnt...
immer in der Annahme ...das du dann "frei" bist...?
bist du aber nicht!!!

in erster Linie ist ein Fotograf...ein "gewerblicher Fotograf"!
mit den entsprechenden Anmeldungen wie oben beschrieben!

um ein "freier Fotograf" zu werden must du dich "künstlerisch" ausdrücken und...
es vor einer Kommission beweisen(meist Kulturbehörde)
dort muss eine eindeutige Präsentation vorgelegt werden...die entscheiden dann,
...ob die "gewerbefrei" arbeiten kannst!

die Künstlersozialkasse...hat eine Website...informiere dich dort
Mfg gpo

Dimagier_Horst
25.05.2008, 18:12
Gibt es Erfahrungsberichte?
Es gibt noch viel besseres. Der Gesetzgeber selbst gibt Beispiele dafür, wann ein fotografierendes Wesen als Gewerbetreibender und wann als Künstler anzusehen ist. Dazu gehören neben der Tätigkeit des fotografierens selbst auch die Vorbildung. Aus den Texten von Urteilen, Kommentaren und Durchführungsverordnungen kann man ganz gut herauslesen, wie man sich beim Ordnungsamt und beim Finanzamt präsentieren muss, um als Künstler zu gelten, und wann man sofort als Gewerbetreibender identifiziert ist.
Danach hat es ein Fotograf (Meister oder Geselle) schwer, als Künstler anerkannt zu werden (siehe Beitrag von gpo). Ein Akademiker mit Kunststudium ist grundsätzlich Künstler, solange er nicht nach detaillierten Anweisungen eines Auftraggebers arbeitet (das kennzeichnet nämlich aus der Sicht der Behörden den Handwerker). Der Künstler setzt seine eigene Sichtweise um, nicht die des Auftraggebers wie der Handwerker. Ein freiberuflich Tätiger (Künstler) kann wiederum einen geringen Anteil seiner Einkünfte gewerblich (also wie ein Fotograf) erzielen, ohne insgesamt gewerblich tätig sein zu müssen.
Das sind jetzt nur ein paar Anhaltspunkte. Wer mit juristischen oder steuerlichen Quellen umgehen kann, wird es recht einfach ergoogeln können, um seinen individuellen Fall beurteilen und mit dem nötigen Nachdruck durchsetzen zu können. Die besten Quellen sind aber nicht im Netz. Wer damit keine Erfahrung hat ist einem Fachmann (z.B. Steuerberater) auf Gedeih und Verderb ausgeliefert - denn für einige Fachleute ist das Thema schlichtweg uninterressant, andere wiederum haben Freude daran, Behörden in ihre Schranken zu verweisen.

Die Frage ist also, ob es sich bei einem angestrebten Umsatz mit fotografieren lohnt, einen mehr oder weniger großen Aufwand zu betreiben, um ein paar Euro Gewerbesteuer und Kammergebühren zu sparen...

superburschi
25.05.2008, 22:55
Darfst du,aber du wirst gleich ein paar Rechnungen bekommen:shock:
z.B. Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Versicherung usw.......usw..........
lass dich mal überraschen:twisted: