Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wollen die abkassieren
Hallo. ich habe meine sony alpha 100 mitte Januar abgeschickt an die Firma geissler da die kaputt war. Der spiegel klappte nicht mehr zurück und die Kamera zeigte mir den Fehler 58 an so wie bei Minolta früher. Jetzt bekam ich nen netten Kostenvoranschlag. 260 €. Die Kamera ist ein halbes Jahr alt. Was meint ihr. Wollen die mich abkassieren? Ach ja sie schreiben dazu noch hin das ich die Kamera unsach behandelt habe. Ich fasse es nicht. Die ist mir noch nie runter gefallen oder sonstiges.
Anaxaboras
18.02.2008, 02:28
Hallo,
ist der Fa. Geissler bekannt, dass du noch Gewährleistung für die Kamera hast - sprich, hast du die Rechnung mitgeschickt?
Martin
Da es noch keine Alpha 100 gibt, die älter als zwei Jahre sind, sollte sich die Frage nach der Rechnung eigentlich nicht stellen (Markteinführung war Mitte 2006 und Sony gibt zwei Jahre Herstellergarantie, man ist also nicht nur auf Gewährleistung angewisen). OK, der Service verlangt die Rechnung wohl trotzdem.
Aber Emzieh schreibt ja (wenn ich das richtig verstehe, da fehlt wohl ein halbes Wort), daß Geissler ihm unsachgemäßen Umgang mit der Kamera unterstellt - bei hängendem Spiegel durchaus möglich. Nur sollten sie dafür schon irgendwelche Anhaltspunkte haben, z.B. Stoßspuren am Gehäuse o.ä. - der Vorwurf selbst ist ja schnell gemacht, nur beweisen lassen sollte er sich auch (bin allerdings kein Anwalt, keine Ahnung, wie das wirklich ist). Ob Spuren vorhanden sind oder was die sonst zu dieser Vermutung führt, können wir hier jedoch nicht wissen - daher ist die Frage, ob "die dich abkassieren wollen" schwer zu beantworten.
Ich würde mal versuchen, den Sachverhalt in einem Telefongespräch (ist immer besser als per Mail) zu klären. Wenn wirklich kein unsachgemäßer Umgang mit der Kamera vorliegt, ggf. Anwalt einschalten.
Da es noch keine Alpha 100 gibt, die älter als zwei Jahre sind, sollte sich die Frage nach der Rechnung eigentlich nicht stellen (Markteinführung war Mitte 2006 und Sony gibt zwei Jahre Herstellergarantie, man ist also nicht nur auf Gewährleistung angewisen). OK, der Service verlangt die Rechnung wohl trotzdem.
es könnte natürlich trotzdem eine sein die keine Garantie hat - USA-Import, Grauimport, wasweissich.
Deshalb kann ich nachvollziehen dass man die Rechnung braucht.
ciao
Frank
Ne ne. Die habe ich normal im Laden gekauft und meinen Kaufbeleg mitgeschickt. Stoßspuren hat sie auch nicht da man sie dafür mind. einmal gestoßen haben muss. Das habe ich aber nicht. Naja ich will die auch einmal anrufen wie die dadrauf kommen. p.s. Sorry wegen dieseser Form. Ich schreibe vom Handy aus
Die Frage ist: hast Du Deinen Händler informiert, oder hast Du die Kamera über den Händler einschicken lassen?
Die Herstellergarantie kann durhaus einen Passus enthalten, dass bei "Anzeichen" einer unsachgemäßen Behandlung der Kunde nachweisen muss, dass ein technischer Schaden nicht durch einen Stoß etc. hervorgerufen wurde.
Wenn der Händler die Kamera eingeschickt, oder sein ok gegeben hat, würde ich mich an den Händler wenden. Da kommt es auch noch daruaf an: wie alt ist die Kamera genau? Innerhalb des ersten halben Jahres muss der Händler nachweisen, dass der Schaden nicht schon beim Kauf vorlag, danach Du ...
Also: Geissler/Sony kannst Du nicht haftbar machen. Wenn die sagen, Du hast die Kamera fallen lassen, kannst Du Dir rechtliche Schritte sparen. Hast Du die Kamera ohne Händler-OK eingeschickt, kann der wiederum ablehnen, weil er das Recht der Nachbesserung hat. War wer anderes dran (egal ob der Chefentwickler von Sony oder privat), ist er von der Gewährleistung frei.
Ich würde empfehlen, relativ friedlich zu sein, wenn die Kamera über ein halbes Jahr alt ist. Leider ist die Gesetzgebung so, dass Du dann keine großen Ansprüche stellen kannst ...
Pixelmatz
18.02.2008, 11:00
Es ist richtig, daß Du die Kamera zuerst Deinem Händler geben mußt, damit er sich zuerst die Kamera anschaut, denn dann bleiben Garantie usw auch gewährt.
Es ist richtig, daß Du die Kamera zuerst Deinem Händler geben mußt, damit er sich zuerst die Kamera anschaut, denn dann bleiben Garantie usw auch gewährt.
Wohlgemerkt: nicht Garantie, sondern Gewährleistung.
Auch wenn die Händler die Verantwortung gerne abschieben: beim Kaufvertrag zwischen Händler und Kunde, hat der Hersteller und dessen Garantieleistung absolut nichts zu suchen. Viele Händler versuchen, mit pauschalem "das ist Sache des Herstellers / da muss der Hersteller entscheiden" etc. ihre eigene Verpflichtung laut BGB kostengünstig auf den Hersteller abzuwälzen.
Es scheint auch zu wirken, denn viele Käufer schicken die Kameras etc. sogar auf eigene Kosten zum Hersteller, und lassen es auf sich beruhen, wenn der Händler sich nicht in der Pflicht sieht ...
simply black
18.02.2008, 13:35
und Sony gibt zwei Jahre Herstellergarantie, man ist also nicht nur auf Gewährleistung angewisen).
letzteres ist immer mehr wert!
OK, der Service verlangt die Rechnung wohl trotzdem.
Beispielsweise deshalb, denn bei Gewährleistung können solche unsinnigen Anforderungen nicht gestellt werden.
Aber: Der Gewährleistugnsanspruch richtet sich gegen den Verkäufer!!
Ich bin schon etwas erstaunt, daß der (Um)Weg über den Händler, bzw. Gewährleistung plötzlich besser sein soll als Garantie - bisher war das eigentlich eher umgekehrt.
Bei Gewährleistung tritt z.B. nach 6 Monaten die Beweislastumkehr in Kraft, d.h. man muß einen bereits vorhandenen Schaden nachweisen - als Privatmensch praktisch unmöglich. Und was den Händler angeht: nach Forumsberichten sind gerade die Weltmeister darin, Ausreden zu finden. Im Ernstfall versuche ich mein Glück auch tatsächlich lieber bei einem großen Konzern, den ein paar € für eine Garantiereparatur nicht jucken, als bei einem Händler, der um jeden Cent kämpfen muß (kommt natürlich auf die Größe des Händlers an). Auch Kulanz würde ich eher von Herstellern als von Händlern erwarten (ist bei beiden natürlich Glückssache). Die meisten Händler schicken die Klamotten auch entweder zum Hersteller (dann kommt's auf's gleiche raus, nur daß man eine unnötige zusätzliche Wartezeit hat), reparieren selbst oder schicken es an einen unabhängigen Servicepartner - in den letzten beiden Fällen muß man dann beten, daß die dann auch wissen was sie tun, zusätzliche Wartezeit für Ersatzteilbeschaffung muß einkalkuliert werden usw.
Wenn ich Probleme mit einem Gerät habe, auf das noch Herstellergarantie besteht, dann schicke ich das immer direkt zum Hersteller, damit bin ich bisher gut gefahren. Auf Gewährleistung, bzw. Händler würde ich mich -speziell nach den genannten 6 Monaten- nicht verlassen.
Unter'm Strich kommt es aber sowieso immer darauf an, wie gut ein Händler, bzw. Servicepartner eines Herstellers (wie in diesem Fall Geissler) ist - Pech kann man überall haben. Mit Runtime früher waren die Erfahrungen meist gut, z.B. habe ich denen mal meine D5D zur Fokusjustage geschickt, die nach 5 Kalendertagen zu meiner vollen Zufriedenheit erledigt war, inkl. Versand. Gekauft wurde die Kamera beim Saturn - ob die dort überhaupt kapiert hätten, was ich von denen will?
Es ist richtig, daß Du die Kamera zuerst Deinem Händler geben mußt, damit er sich zuerst die Kamera anschaut, denn dann bleiben Garantie usw auch gewährt.
Dies ist nicht richtig. ;)
Um die gesetzlich geregelte Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können, stimmt obige Aussage, dass der Händler der erste Ansprechpartner ist.
Die von Sony angebotene (freiwillige) 2-jährige Garantie für den Ersterwerb kann direkt geltend gemacht werden:
Im unwahrscheinlichen Fall, dass Ihr Produkt innerhalb der Garantiezeit einen Defekt aufweist, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler oder ein Mitglied unseres Autorisierten Servicenetzes (ASN) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ...
Hier die Sony-Garantiebedingungen (http://www.sonydeutschland.de/odw/service/garantie/garantiebedingungen.pdf).
Meine Erfahrungen waren hinsichtlich der Abwicklung über Herstellergarantie durchweg positiv, bei Gewährleistung außerhalb einer evt. nur 12-monatigen Herstellergarantie gab's mit dem Händler meist Probleme durch die Beweislastumkehr.
simply black
18.02.2008, 17:23
Wobei die - beispielsweise auch von Jens angesprochenn - vermeintlichen Unannehmlichkeiten bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen darauf zurück zu fürhen sind, dass diese gar nicht korrekt genutzt werden.
Natürlich wird der Händler den Kunden erkklären, dass er erst einsenden müsse und .. und .. oder was auch immer.
Nur, dass mir das als Kunde egal sein kann. Das ist sein Problem. Wenn ich Schaden wegen des Ausfall erleide, habe ich Ersatzansprüche. Wenn ich ein Austauschgerät brauche und er es mir nicht gibt, kann ich kostenpflichtig ein gleichwertiges leihen, er zahlts...
@ Jens
klar, wenn das halbe Jahr vorbei ist, wird es schwieriger. Trotzdem ist es meist sogar besser, wenn der Händler die Kamera einschickt.
Erstens: er weiß Bescheid, kann nicht schaden.
Zweitens: er übernimmt meist die Paketkosten
Drittens: er ist dann für das sichere Ankommen verantwortlich ;)
Viertens: der Händler füllt meist den/einen Garantieschein aus. Das macht mehr Eindruck beim Hersteller, habe ich festgestellt. Privatleute ohne Überprüfung durch den Händler werden schneller abgewatzt.
Fünftens: der Händler kann intern noch mehr erreichen, als der Privatmann. Ich habe zweimal eine neue Kamera auf den Tisch gestellt bekommen, obwohl einmal davon der Hersteller gemauert hat.
rtrechow
18.02.2008, 18:52
@ Jens
klar, wenn das halbe Jahr vorbei ist, wird es schwieriger. Trotzdem ist es meist sogar besser, wenn der Händler die Kamera einschickt.
Erstens: er weiß Bescheid, kann nicht schaden.
Zweitens: er übernimmt meist die Paketkosten
Drittens: er ist dann für das sichere Ankommen verantwortlich ;)
Viertens: der Händler füllt meist den/einen Garantieschein aus. Das macht mehr Eindruck beim Hersteller, habe ich festgestellt. Privatleute ohne Überprüfung durch den Händler werden schneller abgewatzt.
Fünftens: der Händler kann intern noch mehr erreichen, als der Privatmann. Ich habe zweimal eine neue Kamera auf den Tisch gestellt bekommen, obwohl einmal davon der Hersteller gemauert hat.
Hallo,
ich sehe es eher wie Jens und Jürgen:
GLEICH zum von Sony beauftragten Service.
1. geht es SCHNELLER (sonst schickt ja der Händler erst) und
2. SICHERER: wenn jemand anderes daran rumbastelt (vom Händler beauftragt), ist nach dem Jahr Gewährleistung im zweiten Jahr die Hersteller-Garantie evtl. nix mehr wert - und
3. lässt Sony bei Garantie-Reparatur kostenlos abholen und sofort zu Geissler bringen (Reparaturauftrag über die Sony-Homepage) - hat bei mir tadellos geklappt. Damit liegt auch das Transport-Risiko bei Sony.
Im beschriebenen Fall ist das Problem halt, dass Geissler meint, es sei ein vom Kunden herbeigeführter Schaden - da hilft vielleicht wirklich zuerst ein Telefonat mit der Firma,
und wenn das nix bringt: ein Telefonat (?) mit Sony...
Und: Rechnung MUSS natürlich dabei sein (könnte ja z.B. auch eine geklaute Kamera sein)!
Schöne Grüße - und viel Erfolg!
Rüdiger
Hallo Rüdiger,
sei gewiss: der Händler bastelt da gar nichts, solange Garantie von Sony drauf ist. Allerdings komme ich selber aus dem Einzelhandel, ich habe meine Erfahrungen und Gründe, warum ich den Umweg über den Händler rate.
Der letzte Fall bei mir selber: die Kamera kam mit einem fetten Kratzer im Display zurück. Wie willst Du das beweisen, dass der erst bei der Reparatur rein kam?
Das fällt unter Punkt drei: das sichere Ankommen. Ist die Kamera weg oder kaputt, nehme ich den Händler in die Pflicht, denn er hat sie angenommen (und mir die Unversehrtheit bestätigt).
Auch wenn es alles meist gut klappt: ich nehme den Fehler (wenn möglich) auf Video auf, samt Zustand der Kamera, gehe mit dem Film auf CD zum Händler und lasse den die Kamera verschicken.
Es ist doch interessant, wie friedlich die Leute werden, wenn man alles auf Video hat, und es kommt zu Problemen :mrgreen:
webwolfs
18.02.2008, 22:54
Ich bin schon etwas erstaunt, daß der (Um)Weg über den Händler, bzw. Gewährleistung plötzlich besser sein soll als Garantie - bisher war das eigentlich eher umgekehrt.
Bei Gewährleistung tritt z.B. nach 6 Monaten die Beweislastumkehr in Kraft, d.h. man muß einen bereits vorhandenen Schaden nachweisen - als Privatmensch praktisch unmöglich. Und was den Händler angeht: nach Forumsberichten sind gerade die Weltmeister darin, Ausreden zu finden. Im Ernstfall versuche ich mein Glück auch tatsächlich lieber bei einem großen Konzern, den ein paar € für eine Garantiereparatur nicht jucken, als bei einem Händler, der um jeden Cent kämpfen muß (kommt natürlich auf die Größe des Händlers an). Auch Kulanz würde ich eher von Herstellern als von Händlern erwarten (ist bei beiden natürlich Glückssache). Die meisten Händler schicken die Klamotten auch entweder zum Hersteller (dann kommt's auf's gleiche raus, nur daß man eine unnötige zusätzliche Wartezeit hat), reparieren selbst oder schicken es an einen unabhängigen Servicepartner - in den letzten beiden Fällen muß man dann beten, daß die dann auch wissen was sie tun, zusätzliche Wartezeit für Ersatzteilbeschaffung muß einkalkuliert werden usw.
Wenn ich Probleme mit einem Gerät habe, auf das noch Herstellergarantie besteht, dann schicke ich das immer direkt zum Hersteller, damit bin ich bisher gut gefahren. Auf Gewährleistung, bzw. Händler würde ich mich -speziell nach den genannten 6 Monaten- nicht verlassen.
Unter'm Strich kommt es aber sowieso immer darauf an, wie gut ein Händler, bzw. Servicepartner eines Herstellers (wie in diesem Fall Geissler) ist - Pech kann man überall haben. Mit Runtime früher waren die Erfahrungen meist gut, z.B. habe ich denen mal meine D5D zur Fokusjustage geschickt, die nach 5 Kalendertagen zu meiner vollen Zufriedenheit erledigt war, inkl. Versand. Gekauft wurde die Kamera beim Saturn - ob die dort überhaupt kapiert hätten, was ich von denen will?
Fast richtig. Aber, wenn der Händler sich nicht gerade querstellt, ist der Weg über ihn auch nach den ersten 6 Monaten der Bessere. Ob die Leute bei Saturn kapieren was man will, kommt natürlich auf den Markt und auf den jeweiligen Mitarbeiter an. Wenn man gerade den Spezialisten für asiatische Reislockenstäbe erwischt, kann das danebengehen.
Der letzte Fall bei mir selber: die Kamera kam mit einem fetten Kratzer im Display zurück. Wie willst Du das beweisen, dass der erst bei der Reparatur rein kam?
Beschreibst du ja selbst: vorher alles gut dokumentieren. Ich sehe da eher das Problem, daß da eine Instanz mehr im Spiel ist: also nicht nur Versender und Servicewerkstatt, sondern eben auch noch der Händler. Wenn sowohl Händler als auch Werkstatt abstreiten, das Problem verursacht zu haben, stehst du als Kunde blöd da. Ohne den Händler entfällt das.
Das fällt unter Punkt drei: das sichere Ankommen. Ist die Kamera weg oder kaputt, nehme ich den Händler in die Pflicht, denn er hat sie angenommen (und mir die Unversehrtheit bestätigt).
Siehe oben: ohne den Umweg über den Händler hast du einen Unsicherheitsfaktor weniger.
Fast richtig. Aber, wenn der Händler sich nicht gerade querstellt, ist der Weg über ihn auch nach den ersten 6 Monaten der Bessere.
Tja, wenn. Allerdings habe ich hier bisher kein stichhaltiges Argument lesen können, das dafür spricht (vor allem nach den 6 Monaten). Eure Erfahrungen mit Händlern müssen wohl besser gewesen sein als meine, bzw. als die derer, die hier immer wieder wahre Horrorgeschichten zu dem Thema schildern. Ist aber auch müßig zu diskutieren (und auch OT), denn letztendlich muß das eh jeder selber wissen und der Ausgang solcher Geschichten kann individuell sehr unterschiedlich ausfallen, ganz unabhängig davon welchen Weg man wählt.
zoowilli
19.02.2008, 08:21
Hallo, lest doch mal die Garantiebestimmungen.
Die Diskussion über Gewährleistung erübrigt sich, da Sony 2 Jahre GARANTIE bietet.
Ob hier ein Schaden vorliegt, der nicht unter Garantieleistung fällt, müssen m.E. beide nachweisen, wobei der Behaupter in der Pflicht ist zu begründen, woraus er sein Wissen bezieht. Ist mal runtergefallen, dürfte nicht ausreichen. Eine genaue Fehlerbeschreibung vom Service sollte angefordert werden, dann sollte der Weg über Sony direkt gewählt werden.
Außerdem, selbst wenn die Kam. über einen Händler an den Service gesandt wird und dem die Ablehnung der Garantieleistung mitgeteilt wird, was ändert das. Meint Ihr, dass dann der Händler die Rechnung zahlt? Gerade die Großmärkte sind da gnadenlos.
Übrigens meine 100 wurde im März 2007 gekauft und im Dez. 2007 zum Service gesandt, über Hompage Sony Kurierdienst angefordert und die Kam. kostenfrei zur Reparatur und zurück, alles innerhalb von 14 Tagen. Der alte Service war eigentlich gut, wie der Neue ist kann ich zum Glück noch nicht beurteilen.
Beschreibst du ja selbst: vorher alles gut dokumentieren. Ich sehe da eher das Problem, daß da eine Instanz mehr im Spiel ist: also nicht nur Versender und Servicewerkstatt, sondern eben auch noch der Händler. Wenn sowohl Händler als auch Werkstatt abstreiten, das Problem verursacht zu haben, stehst du als Kunde blöd da. Ohne den Händler entfällt das.
Siehe oben: ohne den Umweg über den Händler hast du einen Unsicherheitsfaktor weniger.
Wenn man die defekte Kamera zu dem Händler bringt, ein Übergabe-Protokoll macht, dann hat man nicht einen Unsicherheitsfaktor mehr, sondern einen Zeugen samt Schriftlichkeit :roll:
Du kannst vorher dokumentieren, was Du willst. Wenn die Kamera mit Kratzern etc. wiederkommt, kannst Du nicht stichhaltig beweisen, dass sie vorher in Ordnung war, denn Fotos von ihr kannst Du auch machen, bevor ein Schaden eintritt ...
@ Zoowilli
ist das halbe Jahr noch nicht vorüber, lasse ich mich auf keine Diskussionen ein. Egal, ob ein Hersteller 20 Jahre Garantie bietet: wie man hier sieht, nützen diverse Jahre nichts, wenn frühlich abgelehnt wird. Entweder der Händler kann beweisen, dass die Cam durch Gewalteinwirkung beschädigt wurde, oder er muss Ersatz leisten. Dafür gibt es das BGB.
zoowilli
19.02.2008, 11:27
Der Händler ist nicht Verkäufer der Garantie, sondern nur der Ware. Für die Garantie ist der Hersteller verantwortlich. Lehnt der Hersteller Garantieleistungen wegen unsachgemäßen gebrauchs ab und verlangt Kosten, ist der Händler berechtigt die Kosten vom Käufer zu verlangen. Das steht auch im BGB und so sehen es auch die Gerichte. Er kann natürlich aus Kulanz sich an den Kosten beteiligen, aber auf Kulanz hat man keinen Rechtsanspruch.
Der Händler ist nicht Verkäufer der Garantie, sondern nur der Ware. Für die Garantie ist der Hersteller verantwortlich. Lehnt der Hersteller Garantieleistungen wegen unsachgemäßen gebrauchs ab und verlangt Kosten, ist der Händler berechtigt die Kosten vom Käufer zu verlangen. Das steht auch im BGB und so sehen es auch die Gerichte. Er kann natürlich aus Kulanz sich an den Kosten beteiligen, aber auf Kulanz hat man keinen Rechtsanspruch.
Das ist mit klar, ich habe eine kaufmännische Ausbildung ;)
Ich sage doch nur, dass mir die Garantie vollkommen pelle im ersten halben Jahr ist. Bis dahin gehe ich zum Händler, lege das Gerät dort auf den Tisch, und fertig.
Im BGB steht gar nichts darüber, wie ein Hersteller die Garantie abzuhandeln hat. Dort steht, dass er mindestens ein halbes Jahr lang, ohne wenn und aber, für seine Ware einstehen muss. Da kann der wegen einer beliebigen Garantie heulen, wie er will.
Mir wollte mein Händler auch erzählen, dass er außen vor sei, wenn der Hersteller eine Reparatur ablehne. Nach einem kurzen Gespräch samt Schilderung des BGB und den finanziellen Folgen für den Händler bei einem Rechtsstreit, lag die neue Kamera auf dem Tisch.
Hallo,
die Diskussion über Gewährleistung und Garantie wird zum x-ten Mal ausgiebig geführt (ja, ich habe mich hier auch beteiligt :oops: ), nur hilft sie Emzieh bei der Frage "Wollen die abkassieren (http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=49358)" nicht wirklich weiter.
Wie soll man sich denn in diesem Fall als Kunde verhalten?
Kritiklose Übernahme der Reparaturkosten kann ja wohl nicht die Lösung sein?
Aber hat man andere Möglichkeiten? Es steht zunächst Behauptung gegen Behauptung, und m.E. müsste hier schon der Hersteller Stellungnahme beziehen.
Denn Emzieh schreibt, die Kamera hat ihm den Fehler 58 angezeigt, dazu muss es ja eine Sony-Dokumentation geben.
Und wenn es sich tatsächlich um Ähnlichkeiten zum ERR58 der DxDs handelt, hat dieser Fehler ja wohl nichts mit unsachgemäßer Behandlung zu tun?
@Emzieh
Hast Du inzwischen Kontakt mit der Fa. Geissler und Sony aufgenommen?
Gibt es neue Erkenntnisse?
EDIT: Hat hier eigentlich schon jemand positive Erfahrungen mit dem neuen Sony-Servicepartner Geissler gemacht?
simply black
19.02.2008, 11:57
Man hat andere Möglichkeiten. Welche wurde geschrieben.
Was der To dann tut, und wem er glaubt ist seine Wahl.
ich habe die Fa. Geissler vor über einer Woche per email gefragt, wie man im Schadensfall vorgehen soll. Bei mir ist das Griffgummi der A100 lose.
Leider trotz weiterer Nachfrage keinerlei Reaktion :cry:
Vor Jahren hab ich mal 'ne Panasonic wg. Garantie nach Reutlingen geschickt. Die kam unrepariert zurück, mit der Info: "kein Fehler gefunden".
Positive Erfahrungen würden mich auch mal interessieren. Gibt es ja hoffentlich auch! Wird nur nicht so häufig in Forem kommuniziert...