Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bildveröffentlichung durch Tageszeitung


falkII
28.01.2008, 20:07
Folgender Fall:

Ich habe auf einer Veranstaltung für die auftretende Gruppe von Schülern (also in deren Auftrag/Wunsch) Fotos während der Proben geschossen. Im Anschluss habe ich einige Bilder vorab per Email an den Organisator (Schüler) verschickt, da diese in der Abizeitung abgedruckt werden sollte. Diesem Abdruck habe ich meine Zusage erteilt.

Geld habe ich weder für die Fotos, noch für die Verwertungsrechte erhalten/verlangt, da ich das mehr als Hobby sehe!

Nun schlage ich die NRZ auf und finde im Jugendteil eins meiner Fotos, etwas zurechtgeschnitten, aber definitiv eins meiner Bilder, da auch sonst niemand der Presse vor Ort war. Eine Namensangabe oder ähnliches ist nicht angegeben, was ich in dieser Form nicht OK finde.

Ist sowas kommentarlos zu aktzeptieren, oder was würdet ihr vorschlagen?

ManniC
28.01.2008, 20:11
Mail an die Redaktion mit Kontonummer für die Honorarüberweisung.

About Schmidt
28.01.2008, 20:14
Mail an die Redaktion mit Kontonummer für die Honorarüberweisung.

Das sehe ich genau so. Mehr wie Dir absagen können sie nicht.

Gruß Wolfgang

falkII
28.01.2008, 20:14
An dem Email hatte ich auch schon Gedacht, aber direkt nach Honorar schreien finde ich etwas brutal... . Freu mich ja ein Stück weit drüber, abgedruckt worden zu sein!

rmaa-ismng
28.01.2008, 20:15
Stimmt. Das würde ich allerdings auch sagen!

Und damit es nicht ignoriert wird schreibst Du gleich Deine Steuernummer dazu.
Sonst kommen die nämlich und fragen danach!!

Edit: Du bist abgedruckt worden. Musst Denen ja nicht gleich auf die Nase binden das Du Dich darüber freust. Erstmal hätten die fragen müssen - so ist das!!

BadMan
28.01.2008, 20:16
Finde ich nicht einfach. Möglicherweise ist sich der Schüler überhaupt keiner Schuld bewusst (wie alt ist er denn?).
Ich würde ihn auf jeden Fall darauf ansprechen, und dass dies nicht ok ist. Und dann könnte er ja noch veranlassen, dass in der nächsten Ausgabe nochmal Dein Foto mit Deinem Namen erscheint mit der Anmerkung, dass dies in der letzten Ausgabe verschwitzt wurde.
Und im Wiederholungsfal mit Konsequenzen drohen.

binbald
28.01.2008, 20:20
Ich würde auch eher sagen, das ist eine Angelegenheit mit dem Schüler und nicht mit der Redaktion. Wahrscheinlich dachte der - absolut nichts denkend - ein wenig Publicity ist nicht schlecht, hat's der Redaktion mit ein paar Zeilen geschickt, die hat's ein wenig zurechtgeschnitten, ohne Ahnung, dass das Bild gar nicht von dem Schüler war, und dann veröffentlicht.

Halte Dich an den Schüler und mach ihm klar, was passiert ist - aber erwarte kein großartiges Verständnis. An die Redaktion zu gehen, wird kein Ergebnis bringen; die verweisen Dich bloß auf den Lieferanten des Bildes.

Nimm's zur Kenntnis und freu Dich, dass Du eine Publikation hast ;)

rmaa-ismng
28.01.2008, 20:22
Okay, das sollte man vielleicht vorher klären.

Vielleicht ist es aber auch nur abgedruckt. Dafür spräche der veränderte Bildbeschnitt.
Dann auf alle Fälle Honorarforderung.

About Schmidt
28.01.2008, 20:24
Okay, das sollte man vielleicht vorher klären.

Vielleicht ist es aber auch nur abgedruckt. Dafür spräche der veränderte Bildbeschnitt.
Dann auf alle Fälle Honorarforderung.

Zustimm :)

ManniC
28.01.2008, 20:24
Freude hin, Freude her: Die Sauerei ist die ungenehmigte Veröffentlichung ohne Namensnennung - und da hört für mich der Spaß auf. Es liegt in der Sorgfaltspflicht der Redaktion, vor dem Abdruck die Rechte zu prüfen.

Wenn Du nicht die Welle machen willst lässt Du Dir die Mäuse nach NRZ-Honorartabelle überweisen.

Alternativ errechnest Du das Honorar nach :arrow: MFM-Honorartabelle (http://www.hamburg-dia.de/mfm/tageszeitungen.php), verdoppelst wegen unerlaubter Nutzung / fehlender Urhebernennung und wartest auf die Mücken.

falkII
28.01.2008, 20:34
Und damit es nicht ignoriert wird schreibst Du gleich Deine Steuernummer dazu.
Sonst kommen die nämlich und fragen danach!!



Naja, als Student und Hobby Knippser fängt es da ja schon an... .

Werde jetzt mal eine freundliche Email an die Redaktion schicken und ihnen bis Freitag Frist für eine Antwort einräumen.

DonFredo
28.01.2008, 20:36
...Alternativ errechnest Du das Honorar nach :arrow: MFM-Honorartabelle (http://www.hamburg-dia.de/mfm/tageszeitungen.php), verdoppelst wegen unerlaubter Nutzung / fehlender Urhebernennung und wartest auf die Mücken.
...und keine Sorge wegen des Finanzamtes, denn das Honorar übersteigt damit nicht die zulässigen (Frei-) Grenzen für Nebeneinkommen... :cool:
...es sei denn, Du hast weitere Nebeneinkünfte...

Anaxaboras
28.01.2008, 21:28
Manni hat völlig recht: Die Redaktion muss sich vergewissern, wer das Urheberrecht hat. Nur wenn der "Schüler" eine Erklärung unterschrieben hätte, dass das Bild von ihm stammt und frei von Rechten Dritter ist, wäre die Redaktion aus dem Schneider.

Ich wäre da jetzt auch nicht schüchtern. Bei der Zeitung wird man sicher dein Foto honorieren, so etwas passiert ständig in allen Redaktionen und ist für die absolut kein Beinbruch.

Martin

binbald
28.01.2008, 21:36
Ja, da hat die Redaktion sicherlich schlampig gearbeitet.

lässt Du Dir die Mäuse nach NRZ-Honorartabelle überweisen.
OT:
Wie kommt man eigentlich an die Honorartabellen der jeweiligen Blättchen? Gibt es da Veröffentlichungspflicht, allgemeine Richtsätze, ... Man kann ja nicht jedes Käsblättchen kennen (z.B. NRZ)

simply black
28.01.2008, 21:59
Manni und Martin haben völlig Recht!

ManniC
28.01.2008, 22:21
Wie kommt man eigentlich an die Honorartabellen der jeweiligen Blättchen? Gibt es da Veröffentlichungspflicht, allgemeine Richtsätze, ... Man kann ja nicht jedes Käsblättchen kennen (z.B. NRZ)

Keine Pflicht, aber einige Infos im Web, z.B. :arrow: hier (http://www.mediafon.net/empfehlungen_honorare_foto.php3)

binbald
28.01.2008, 22:58
Keine Pflicht, aber einige Infos im Web, z.B. :arrow: hier (http://www.mediafon.net/empfehlungen_honorare_foto.php3)
Danke! :top:

falkII
29.01.2008, 16:03
Danke für die Ratschläge, ich habe jetzt mal eine Email verschickt mit der Bitte um Antwort bis zum Freitag. Dann kann man immer noch sehen, bisher allerdings noch keine Antwort.

eggett
29.01.2008, 17:25
wie immer die gleiche Geschichte. Nichts gegen Schüler usw. , aber dieses blauäugige Verteilen von Fotos ist schon nervig. Und die Zeitungen machen da fleissig mit.

Dauernd hört man von diesen Geschichten, wo Pferdefotos (sehr beliebt!), Vereinsaufnahmen, oder Bilder für Schülerzeitungen fröhlich in alle Winder verteilt werden.

Meist basiert das aber auf nicht im Vorfeld (ordentlich) ausgeführten Watschern hinter die Ohren desjenigen, der die Bilder als erstes bekommt.

In solchen Fällen würde ich eine ganz nüchterne Mitteilung an die Zeitung schreiben, dass man ein nicht für den kommerziellen Abdruck lizensiertes Bild entdeckt habe, und dementsprechend Nachforderungen stellt. Allerdings sollte man sich erst überlegen, dass diese Fotos meist einen Auftragswert von 10-20.- haben.

Ist es mir das nicht wert, dann würde ich versuchen, das in den Brunnen gefallene Kind in eine "Visitenkarte" für mich umzuwandeln. Statt Honorarforderungen eher anbieten, dass man sich doch lieber gleich an einen wenden solle, wenn solche Fotos gebraucht würden.

Sprich: für 20.- würde ich nicht den Hermann machen. Zumindest nicht, wenn man nicht weiß, wie der Schüler das Bild angeboten hat. Ansonsten kann es sein, dass sich die Zeitung fröhlich bei dem die Kosten samt Gebühren wiederholt.

twolf
30.01.2008, 00:17
Folgender Fall:

Ich habe auf einer Veranstaltung für die auftretende Gruppe von Schülern (also in deren Auftrag/Wunsch) Fotos während der Proben geschossen. Im Anschluss habe ich einige Bilder vorab per Email an den Organisator (Schüler) verschickt, da diese in der Abizeitung abgedruckt werden sollte. Diesem Abdruck habe ich meine Zusage erteilt.

Geld habe ich weder für die Fotos, noch für die Verwertungsrechte erhalten/verlangt, da ich das mehr als Hobby sehe!

Nun schlage ich die NRZ auf und finde im Jugendteil eins meiner Fotos, etwas zurechtgeschnitten, aber definitiv eins meiner Bilder, da auch sonst niemand der Presse vor Ort war. Eine Namensangabe oder ähnliches ist nicht angegeben, was ich in dieser Form nicht OK finde.

Ist sowas kommentarlos zu aktzeptieren, oder was würdet ihr vorschlagen?


da würde ich denn Ball sehr niedrig halten, da ist so einiges im argen, Man sollte sich angewöhnen es gescheit oder garnicht zu machen, d.h. klare Aussagen und vereinbarungen treffen, denn so ohne sind deine aussagen nicht, Entweder oder, da gehört hinten auf den Fotos der name und die adresse drauf, und klare abmachungen über die Verwendung der Bilder gemacht, aber bitte nicht so ein wischi waschi!

Anaxaboras
30.01.2008, 00:31
da würde ich denn Ball sehr niedrig halten, da ist so einiges im argen, Man sollte sich angewöhnen es gescheit oder garnicht zu machen, d.h. klare Aussagen und vereinbarungen treffen, denn so ohne sind deine aussagen nicht, Entweder oder, da gehört hinten auf den Fotos der name und die adresse drauf, und klare abmachungen über die Verwendung der Bilder gemacht, aber bitte nicht so ein wischi waschi!

Zum Glück braucht man in Deutschland nicht gleich Vereinbarungen zu treffen oder (wie in den USA) sein "Copyright" erst einmal anzumelden. Die Sache ist glasklar: Wer ein Bild (oder sonstiges urheberrechtlich geschütztes Werk) veröffentlicht, muss sich vergewissern, dass er auch das Verwertungsrecht besitzt.
Ich vemute jetzt einmal, dass die Schüler die Bilddatei an die Zeitungsredaktion gemailt haben. Zwar kann man seine Kontaktdaten in den IPTC-Daten hinterlassen, doch so auffällig wie ein Aufkleber auch der Rückseite eines Papierabzugs ist das nicht. Wie auch immer: Die Zeitungs-Redaktion hätte nachfragen müssen, wer Urheber des Fotos ist und ob sie das Verwertungsrecht haben.

Martin

guenter_w
30.01.2008, 09:59
da würde ich denn Ball sehr niedrig halten, da ist so einiges im argen, Man sollte sich angewöhnen es gescheit oder garnicht zu machen, d.h. klare Aussagen und vereinbarungen treffen, denn so ohne sind deine aussagen nicht, Entweder oder, da gehört hinten auf den Fotos der name und die adresse drauf, und klare abmachungen über die Verwendung der Bilder gemacht, aber bitte nicht so ein wischi waschi!
Dieser Aussage kann man nicht zustimmen, eher der Sichtweise, dass mittlerweile mit dem geistigen Eigentum extrem schlampig umgegangen wird. Auch und gerade von Leuten, die es berufsmäßig besser wissen müssten, nämlich Zeitungsleuten! Die Sensibilisierung für das, was veröffentlicht werden darf oder nicht, scheint bei den einzelnen nur über den Geldbeutel oder Gerichtsurteile zu funktionieren. Ein Schülerredakteur freut sich erst mal, dass ein Artikel in der Zeitung erscheint, sogar mit Bild! Ein Zeitungsredakteur, der ein Bild, sei es als Print oder als Dateí, zur Veröffentlichung annimmt, muss als allererstes die Verwertungsrechte des Bildes klären und sei es durch die Unterschrift bzw. schriftliche Bestätigung des Einreichers, dass er darüber verfügen darf. Das ist Basis-Handwerkszeug der Redaktionen, der Lerneffekt lässt sich nur durch ständiges Fingerklopfen erreichen!

falkII
30.01.2008, 14:25
Manchmal lustig, welche Postings man hier lesen kann... .

@twolf: die Vereinbarung bestand darin, Fotos von der Schlußszene zu machen, die in die Abiturzeitung der Teilnehmer sollte. Da ich die Leute kenne und lange Jahre zusammenarbeite ist sowas kein Problem, da mache ich keinen Vertrag, mag ja ein Fehler sein (im nachhinein betrachtet) aber ich bin da weder Profi, noch gebe ich mich als solcher, nur um auf den Putz zu hauen.

Nun zurück zur Sache. Die Zeitung hat sich gemeldet, sich für das "vergehen" entschuldigt und mir mitgeteilt, dass es sich um ein internes Missverständnis handelt, sie davon ausgegangen waren, dass das Foto freigegeben wäre und sie mir gegen Rechnungsstellung einen Betrag als Entschädigung anbieten. Damit wären wir wieder beim angestammten Problem der Ust. Nummer und mir als Studenten.... .:flop:

binbald
30.01.2008, 14:33
Nun zurück zur Sache. Die Zeitung hat sich gemeldet, sich für das "vergehen" entschuldigt und mir mitgeteilt, dass es sich um ein internes Missverständnis handelt, sie davon ausgegangen waren, dass das Foto freigegeben wäre und sie mir gegen Rechnungsstellung einen Betrag als Entschädigung anbieten.
Also wie vermutet. Einfach nur ein wenig Schlampigkeit...
Eine Ust.-nr. brauchst Du dafür nicht. Schreibe denen einen höflichen Brief wegen Urheberrechtsverletzung und gut ist's. Oder frage sie doch einfach, ob Du nicht stattdessen regelmäßig für sie bei Veranstaltungen knipsen darfst - anscheinend haben sie ja Dein Bild für gut genug befunden...

Volker
30.01.2008, 16:59
Kannst Du denen nicht einfach eine Rechnung ausstellen? Deine Steuernummer drauf, laufende, einmalige Rechnungsnummer dazu und gut? Bin da jetzt nicht so der Fachmann, aber für freiberufliche Tätigkeiten hat das bei mir gelangt und das Finanzamt hat sich auch nicht beschwert...

ulrich matthey
30.01.2008, 18:24
Hallo,

ich hatte es in der Vergangenheit für eine ähnliche Fragestellung schon mal aufgeschrieben:

------------------------

Wenn Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, braucht in der Rechnung zum Thema MwSt. gar nichts zu stehen. Ob es eine Steuerzeile gibt, die aber leer ist, oder gar keine Zeile dafür vorhanden ist, spielt keine Rolle. Das Lieferdatum braucht in diesem Fall ebenfalls nicht darin zu stehen.

Was drin sein muss:

- Name

- vollständige Anschrift

- Rechnungsdatum

- eindeutige und fortlaufende Rechnungsnummer, Zählung beginnt jeweils am 1.1. des Kalenderjahres. Könnte also zum Beispiel Nr. 1/2006 für die erste Rechnung in diesem Jahr sein

- Deine Steuernummer (musst Du ggf. bei Deinem zuständigen Finanzamt erfragen)

- Natürlich der Rechnungsbetrag (Also die 50 Euro. Das Wichtigste, aber auch Selbstverständlichste hätte ich beinahe vergessen.)

Ich hoffe, das hilft schon mal etwas weiter.