Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Foto-/Gewerberecht
Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Foto- bzw. Gewerberecht. In meinem Bekanntenkreis ist kürzlich ein Hobbyfotograf wegen seines Hobbies angezeigt worden - ich weiß allerdings nicht genau mit welcher Begründung. Er selbst vermutet, dass es wegen eines in einer Tageszeitung veröffentlichten Hochzeitsfotos war, bei dem ein Urheberrechtsvermerk mit seinem Namen angegeben war.
Fotograf ist ja bei uns ein geschütztes Gewerbe (da dürfte es eigentlich kaum Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich geben). Darf ich aber Fotos (auch im Auftrag von anderen) jeglicher Art machen, wenn ich die Fotos dann nicht verkaufe bzw. für das Fotografieren nichts verlange?
Kann mir jemand sagen, was ich genau darf und was nicht, bzw. weiß jemand Links zu entsprechenden Quellen?
Lg. Josef
Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Foto- bzw. Gewerberecht. In meinem Bekanntenkreis ist kürzlich ein Hobbyfotograf wegen seines Hobbies angezeigt worden
Jetzt waere es interessant zu wissen, von wem die Anzeige kam: ein anderer Fotograf, vom Finanzamt,...? Aber der Anzeigende konnte anhand des Namens wohl sofort auf die Anschrift schliessen bzw. kannte deinen Bekannten.
Er selbst vermutet, dass es wegen eines in einer Tageszeitung veröffentlichten Hochzeitsfotos war, bei dem ein Urheberrechtsvermerk mit seinem Namen angegeben war.
Das gehoert sich eigentlich auch so.
Darf ich aber Fotos (auch im Auftrag von anderen) jeglicher Art machen, wenn ich die Fotos dann nicht verkaufe bzw. für das Fotografieren nichts verlange?
Warum kaufen wir uns denn alle Kameras, wenn wir damit nicht fotografieren koennten?
Ich vermute, hier hat jemand mit viel Freizeit nicht gewusst, wie er diese sinnvoll nutzen kann. erinnert mich ein wenig an die Denunzianten, welche den ganzen Tag hinter dem Fenster hochen und Verkehrsvergehen penibelst notieren. Sowas ist schon krank.
Die Begruendung der Anzeige waere wichtig (bitte einmal deinen Bekannten anrufen), sonst gibt es nur Kaffeesatzlesereien.;)
Gruesse, Torsten.
duncan.blues
26.01.2008, 12:33
Ich wüsste nicht, dass es in Deutschland verboten wäre, ohne Fotografen-Ausbildung Fotos zu machen und auch zu verkaufen, sofern man die Einkünfte daraus nicht dem Finanzamt verschweigt.
Man muss halt beachten, dass man mit dem was man ablichtet keine Persönlichkeitsrechte, Markenrechte oder ähnliche Dinge verletzt.
Wenn man etwa ein schickes Haus ablichtet und dann das Foto vertickt, dann könnte man z.B. Ärger mit dem Hauseigentümer und/oder dem Architekten bekommen.
In dem geschilderten Fall könnte ich mir vielleicht vorstellen, dass das Hochzeitspaar den klagenden Fotografen (exklusiv?) mit der Ablichtung der Hochzeit beauftragt hatte(?)
Was das geschütze Gewerbe angeht bedeutet das IMHO nur, daß man in Deutschland nicht ohne entsprechende Ausbildung ein Gewerbe als "Fotograf" anmelden darf bzw anderen gegenüber behaupten darf man sei "Fotograf" von Beruf. Hindert trotzdem IMHO niemanden daran, gegen Bezahlung Bilder zu machen bzw von sich aus Bilder zu machen und die hinterher zu Geld zu machen - solange halt Persönlichkeits-/Eigentums-/Markenrechte gewahrt bleiben und der Fiskus sein Händchen aufhalten darf.
Naja... wie heisst es so schön: "I am not a Lawyer." Korrigiert mich wenn ich mich irre.
Nein, ich sehe es auch so und kenne es auch nicht anders: Finanzamt, Bildrechte und Gewerbebezeichnung beachten..
Gegenfrage: als was soll man sich denn selbst auf Nachfrage bezeichnen: Fotograf, aber nicht von Beruf?
Gruesse, Torsten.
duncan.blues
26.01.2008, 12:51
Gegenfrage: als was soll man sich denn selbst auf Nachfrage bezeichnen: Fotograf, aber nicht von Beruf?
Gute Frage. Muss man halt kreativ sein. Im Zweifelsfalle einfach "Künstler"! :twisted:
Vielleicht hat ja noch jemand nen anderen Vorschlag.
Wie verhält es sich eigentlich mit dem copyright-Zeichen, diesem kleinen c im Kreis ?
Wenn ich ein Bild mache, mein Logo dort hinein kopiere und dieses c davor stelle .
Kann ich dann jemanden, der mein Bild veröffentlich, verklagen ?
Darf ich dieses c überhaupt nutzen ohne mich beim Patentamt oder sonst wo registrieren zu lassen ?
Oder muss ich einen Gewerbeschein dafür erlangen?
Gruß
Wrörgi
Das ©-Zeichen ist reine optische Makulatur ohne jegliche rechtliche Relevanz.
Was das geschütze Gewerbe angeht bedeutet das IMHO nur, daß man in Deutschland nicht ohne entsprechende Ausbildung ein Gewerbe als "Fotograf" anmelden darf bzw anderen gegenüber behaupten darf man sei "Fotograf" von Beruf. Hindert trotzdem IMHO niemanden daran, gegen Bezahlung Bilder zu machen bzw von sich aus Bilder zu machen und die hinterher zu Geld zu machen - solange halt Persönlichkeits-/Eigentums-/Markenrechte gewahrt bleiben und der Fiskus sein Händchen aufhalten darf.
Genau das glaube ich nicht. Meiner Meinung nach darf ich - wenn ich kein Fotografen-Gewerbe angemeldet habe - nicht gegen Entgelt Fotos im Auftrag von anderen machen (z. B. Familienfotos, Portraits, Hochzeitsfotos). Kann diese Vermutung jemand bestätigen?
In dem geschilderten Fall könnte ich mir vielleicht vorstellen, dass das Hochzeitspaar den klagenden Fotografen (exklusiv?) mit der Ablichtung der Hochzeit beauftragt hatte(?)
Ich glaube eher daran, dass mein Bekannter die Hochkeit "exklusiv" fotografiert hat und er somit von einem gewerblichen Fotografen geklagt wurde, der sich so einfach einen lästigen (weil wahrscheinlich deutlich billigeren) Konkurrenten vom Hals geschafft hat. Wer geklagt hat, weiß mein Bekannter nicht, diese Information darf die Behörde nicht weitergeben.
Die Sache mit dem Finanzamt würde ich eher locker sehen. Bei uns in Österreich gibt es eine Freigrenze von 700 EUR für zusätzliches Einkommen. Der entsprechende Betrag errechnet sich mit einer Einnahmen-Ausgabenrechnung, d. h. ich kann die Ausgaben, die ich für die Erzielung der Einnahmen benötige abziehen. Wenn ich da das Geld für die Investitionen (Kamera Objektive, Software, ...) berücksichtige, käme ohnehin ein fetter Minusbetrag raus.
Lg. Josef
Das "copyright c" bringt bei uns in Deutschland erstmal gar nix. Was geschützt ist klärt das Urheberrecht (Stichwort "Werk").
Zum Fotografieren und Geldverdienen:
Was ist mit den ganzen Microstock-Agenturen?
Da darf man auch ohne Probleme Bilder verkaufen.
Insofern...
edit: da war der Manni schneller...
duncan.blues
26.01.2008, 13:23
Prinzipiell hast du für alles was du produzierst - jedweder Art - sofern es einen "kreativen Wert" hat, automatisch ein Copyright, ob du da nun ein © reinmalst oder nicht.
Du brauchst für ein Copyright dich auch nirgends zu registrieren oder sowas. Schwierig ist es häufiger mit dem Nachweis, dass du auch wirklich der Urheber bist. Bei Digitalfotos ist der Nachweis vielleicht etwas einfacher, vor allem wenn du in RAW fotest und dann erst die nachbearbeiteten Bilder als Jpeg veröffentlichst. Das RAW sollte als Nachweis des Ursprungs relativ zugkräftig sein. Das Problem ist, dass der Nachweis bei dir liegt. Du musst beweisen, dass der andere bei dir geklaut hat.
Sitzt der Gegner auch noch im Ausland, dann wird der Aufwand schnell sehr hoch.
Wenn dein Bild dann noch vom Gegner umfangreich nachbearbeitet worden ist, dann ist der Nachweis, dass es ursprünglich mal dein Bild war recht schwer.
Wenn du da absolut sicher gehen willst, dann kannst du dir (für $$teuer$$) ein digitales Fingerprinting Programm zulegen, dass im Bild unsichtbare "Fingerabdrücke" platziert, die man hinterher selbst bei gecroppten, verkleinerten oder sonstwie verfremdeten Bildern meist noch nachweisen kann.
duncan.blues
26.01.2008, 13:27
Genau das glaube ich nicht. Meiner Meinung nach darf ich - wenn ich kein Fotografen-Gewerbe angemeldet habe - nicht gegen Entgelt Fotos im Auftrag von anderen machen (z. B. Familienfotos, Portraits, Hochzeitsfotos). Kann diese Vermutung jemand bestätigen?
Grad erst gesehen dass es sich in diesem Fall um Österreich handelt. Da kann die Gesetzeslage natürlich anders sein.
Bin mir für Deutschland eigentlich ziemlich sicher, dass es nicht verboten ist. Du darfst IMHO genauso auch für jemanden gegen Geld aus etwas Holz einen Tisch zusammenbasteln, solange du dich dabei nicht "Schreinermeister" nennst.
Mal was anderes:
Hat ihn vielleicht jemand der abgebildeten Personen verklagt?
Das Recht am eigenen Bild in Anspruch genommen?
Wenn da nämlich keine Gruppe auf dem Bild zu sehen ist, sondern eine Einzelperson (oder mehrere Personen deutlich erkennbar) und er von denen keine Veröffentlichungsgenehmigung hat, dann hat er gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Das könnte ich mir als einzige Erklärung vorstellen.
Und leider leider: Mit Recht... Denn in der Überflutung mit Bildern ist es meiner Meinung nach sehr wichtig, zu differenzieren was ich veröffentlichen kann und was nur für mich privat ist...
duncan.blues
26.01.2008, 13:40
Das mit der Gesetzeslage ist mitunter wirklich knifflig. Du kannst theoretisch von der Stadt Paris verklagt werden, wenn du ein Bild vom Eiffelturm schiesst und damit Geld verdienst. Ebenso kannst du als Kunde auf die Nase fallen, wenn du dir bei einem Fotografen Bilder für Bewerbungsschreiben machen lässt und das Bild dann hinterher auch auf deine Webseite packst. Der Fotograf kann dann klagen weil du ggf. keine Rechte für die Online-Veröffentlichung mitgekauft hast.
Irgendwo gab's mal ne Webseite, wo jemand einen ganz normalen Alltag eines Durchschnittsbürgers vom Aufstehen bis zum ins Bett gehen aufgelistet hat und hinterher zusammengestellt hat, wie oft dieser im Laufe des Tages ohne es zu ahnen etliche Gesetze verletzt hat, die zusammengenommen im schlimmsten Fall horrende Strafen hätten nach sich ziehen können.
Prinzipiell steht man heutzutage sobald man das Bein aus dem Bett schwingt, mit selbigem schon halb im Knast.
Meiner Erinnerung nach ist Fotograf in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung und auch kein Gewerbe.
Man darf zunächst einmal alles und jeden fotografieren, signieren und publizieren (Genehmigung vorausgesetzt) und dafür auch Geld verlangen und erhalten. Das Gehalt muss man versteuern, aber einen Anspruch auf "Fotografen"schutz habe die Profis nicht. Insofern unterscheidet sich das von Österreich. Bitte korrigiert mich, wenn falsch.
Genau das glaube ich nicht. Meiner Meinung nach darf ich - wenn ich kein Fotografen-Gewerbe angemeldet habe - nicht gegen Entgelt Fotos im Auftrag von anderen machen (z. B. Familienfotos, Portraits, Hochzeitsfotos). Kann diese Vermutung jemand bestätigen?
Eine gute Frage. Hier wuerde ich mich in meinen Persoenlichkeitsrechten veletzt sehen. Wenn ich mir fuer einen Auftrag aussuche, darf doch mir ueberlassen sein. Solange er sich nicht fuer etwas ausgibt, was er nicht ist...
In Deutschland scheint die Bezeichnung "Fotograf" nicht (mehr) als Handwerk geschutzt zu sein. Das heist, diese Berufung darf jeder zulassungsfrei fuehren ("Novellierung der Handwerksordnung zum 01.01.2004"). Alternativ kann man sich auch "Foto-Designer" schimpfen ;)
Gruesse, Torsten.
Vielleicht sollte man differenzieren zwischen Gelegenheitsfotografie, wo man ab und zu eine Aufwandsentschädigung bekommt und handwerklicher Fotografie. Von der Vorgehensweise und von den Finanzen gibt es da schon gewisse Unterschiede, die auch rechtliche Konsequenzen haben. In meinem vorigen Posting bin ich von ersterem ausgegangen, bei letzterem bräuchte man Gewerbeanmeldung, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, evtl. auch Haftpflicht.
Zitat von duncan.blues
Ebenso kannst du als Kunde auf die Nase fallen, wenn du dir bei einem Fotografen Bilder für Bewerbungsschreiben machen lässt und das Bild dann hinterher auch auf deine Webseite packst. Der Fotograf kann dann klagen weil du ggf. keine Rechte für die Online-Veröffentlichung mitgekauft hast.
Die Urheberrechte liegen beim Fotografen, was er verkaufen kann sind die Nutzungsrechte und die sind im Idealfall vertraglich vereinbart. Also zum Beispiel als Verwendung in einem Prospekt, Auflage 50 000. (eingeschränktes Nutzungsrecht)
Gruß Thomas
duncan.blues
26.01.2008, 14:58
Die Urheberrechte liegen beim Fotografen, was er verkaufen kann sind die Nutzungsrechte und die sind im Idealfall vertraglich vereinbart. Also zum Beispiel als Verwendung in einem Prospekt, Auflage 50 000. (eingeschränktes Nutzungsrecht)
Genau das meinte ich. Da muss man schon als Kunde drauf achten. Blauäugig könnte man sonst schnell meinen "ich hab das Foto doch gekauft" aber im Normalfall bleibt das Urheberrecht beim Fotografen und man bekommt nur ein wie auch immer geartetes Nutzungsrecht. Wissen vermutlich die wenigsten die zum Fotografen gehen.
Moin,
ja ja...Rätselraten ist angesagt:D
in Deutschland ist der "Meisterzwang" aufgehoben...seit 2004!
( in Österreich scheint es anders zu sein)
damit darf JEDER auch Hochzeiten fotografieren...
und das "gewerblich" nutzen???
nur hier liegt der Kernpunkt im "gewerblich"...
heißt der ganze Rattenschwanz mit Anmeldung, Finanzamt und HK
kommt dazu:cool::cool::cool:
das wird dann letztlich immer...."gerne mal vergessen"!!!
####
auch die Bezeichnung "Fotograf"...
ist nicht ganz klar, denn ich darf mich "Fotograf" nennen, da ich den Meister habe...
andere dürfen sich "anders nennen":D:lol::roll:
wobei ich eines selber nun nicht verstehe....
alle wollen nicht das brimburium des herkömmlichen Fotografen mitmachen,
wozu natürlich eine solide Aiusbildung gehört...
kommen aber auch nicht auf die Idee....sich anders zu nennen wie z.B.
Fotokünstler, Digitalartist, Digitalprofi, Knips-dich-digital...usw.usw.usw:cool:
die Aussagen dazu sind äußert schwammig gehalten und offensichtlich
wird hier mal wieder mehr Mundpropaganda geglaubt,
als tatsächlichem Wissen!!!
ich würde, an alle Nichtfotografen gerichtet...äußert vorsichtig agieren,
das kann richtig Geld kosten:roll:
####
Copyright...
erwähnte ManniC schon...ist denglish, hat hier in Deutschland keine Bedeutung und...
hier heißt es und gilt das...Urhebrrecht!!!
####
und dazu...
mir sind mittlerweile drei Fälle von Gerichtsverfahren gegen "digital-fotografen" bekannt,
die sich ....nicht an "die Regeln gehalten haben....
da geht es um Beträge jenseits von 5.000Piepen, als kein Pappenstil:oops:
####
Auskunft...
erteilen die Gewerbeämter :cool:
...nicht die Foren!!!
Mfg gpo
guenter_w
26.01.2008, 15:49
Hallo!
Vorsicht mit dem Begriff "gewerblich"! Wer gelegentlich mal ein Foto verkauft und dafür Honorar bekommt (kann auch Aufwandentschädigung heißen), muss nicht gleich ein Gewerbe anmelden. Die Auskunft des Steuerberaters reicht hinlänglich, um mit dem Finanzamt keine Probleme zu haben, ab welchem Umfang von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden muss, erfährt man von der Handwerkskammer. Dass die Bezeichnung "Fotograf" nicht mehr geschützt ist und von jedem verwendet werden kann, auch wenn er mit dem Handy "fotet" (autsch!), kann man bedauern, aber nicht mehr ändern...
Gruß
Günter
[...]
kommen aber auch nicht auf die Idee....sich anders zu nennen wie z.B.
Fotokünstler, Digitalartist, Digitalprofi, Knips-dich-digital...usw.usw.usw:cool:
Du bezeichnest einen LKW Fahrer ja auch nicht als Fahrkuenstler? ;)
Beides sind keine geschuetzten Berufsbezeichnungen...
Gruesse, Torsten.
Vorsicht mit dem Begriff "gewerblich"!
Hab ich ja oben geschrieben. Der Ansatzpunkt für bürokratischen Aufwand ist aber dennoch schon früher gegeben als bei einem echten "Gewerbe".
Soweit ich weiß kann sich doch jeder Fotograf nennen, nur eben nicht Fotografenmeister (wenn er keinen Meisterbrief hat). Außerdem kann jeder Fotos verkaufen die er gemacht hat (und die keine anderen Rechte verletzen) , aber um Aufträge wie Hochzeiten oder ähnliches anzunehmen muss man bei der Handelskammer und der Handwerkskammer angemeldet sein. Die Mitgleidschaft in der Handwerkskammer ist aber nicht ganz billig, soweit ich weiß.. Man kann das aber etwas umgehen, wenn man die Fotos macht und sie erst hinterher verkauft, anstatt vorher einen Vertrag zu machen, denn das kann man als Freier Fotograf ohne Gewerbe machen! Steuern muss man aber trotzdem zahlen ;)
So habe ich das zumindest verstanden, als ich mich vor ca. einem Jahr damit beschäftigt habe, sollte etwas davon nicht Stimmen wäre ich für eine Hinweis dankbar (aber bitte mit Quelle, denn sonst kann kommt man wieder nicht weiter, denn einer meint es geht, der andere es geht nicht...)
Das gilt aber wenn überhaupt nur für Deutschland, wie es in anderen Ländern aussieht weiß ich nicht!
Soweit ich weiß kann sich doch jeder Fotograf nennen, nur eben nicht Fotografenmeister (wenn er keinen Meisterbrief hat). Außerdem kann jeder Fotos verkaufen die er gemacht hat (und die keine anderen Rechte verletzen) , aber um Aufträge wie Hochzeiten oder ähnliches anzunehmen muss man bei der Handelskammer und der Handwerkskammer angemeldet sein. Die Mitgleidschaft in der Handwerkskammer ist aber nicht ganz billig, soweit ich weiß.. Man kann das aber etwas umgehen, wenn man die Fotos macht und sie erst hinterher verkauft, anstatt vorher einen Vertrag zu machen, denn das kann man als Freier Fotograf ohne Gewerbe machen! Steuern muss man aber trotzdem zahlen ;)
DAS ist leider Quatsch!
du must dich nicht in BEIDEN Kammern anmelden...sondern nur in einer der HWK!
und Ob du VOHER oder HINTERHER bezahlt oder sonstwas machst...
spielt natürlich auch keine Rolle!!!
was zählt ist die "gewerbliche Tätigkeit"...
und was am Jahresende dann als PLUS steht...
liegts unter den Freibeträgen...ist es Hobby,
liegts du drüber must du dir den ganzen Käse den der Staat erfunden hat...ertragen!
aber das kann dir dein Steuerberater bestens erklären!
so nebenbei..."freier Fotograf" hängt auch nicht am Umsatz,
sondern liegt in der Entscheidung der Kulturbehörde wie sie dich einordnet...
nach Vorlage von eigenem Matrial(Mappe+Konzept)
die entscheiden dann ob du "gewerblicher" oder als "künstlerischer"...einzuordnen bist!
Mfg gpo
[...]
liegts unter den Freibeträgen...ist es Hobby,
liegts du drüber must du dir den ganzen Käse den der Staat erfunden hat...ertragen!
Dann fahrt beide auf die Caymans und macht euer Geschaeft und die Hochzeit dort ;)
Torsten.
pumapaul
27.01.2008, 16:51
Wer geklagt hat, weiß mein Bekannter nicht, diese Information darf die Behörde nicht weitergeben.
Aber das ist doch eine sehr entscheidende Frage. In Deutschland würde ich einen Anwalt beauftragen, der bekommt dann Einsicht in alle Akten. In Österreich wird das nicht viel anders sein.
Das Fotografenhandwerk in D und in Ö ist so unterschiedlich, unterschiedlicher gehts wohl kaum. Da solltest du dich doch eher auf .at-Seiten informieren. Jedenfalls, wenn ich meiner Freundin und ihren Bemühungen Glauben schenken darf....
Das Fotografenhandwerk in D und in Ö ist so unterschiedlich, unterschiedlicher gehts wohl kaum. Da solltest du dich doch eher auf .at-Seiten informieren. Jedenfalls, wenn ich meiner Freundin und ihren Bemühungen Glauben schenken darf....
Hallo Kerstin,
du hast Recht - ich bin bei meiner Frage davon ausgegangen, dass die Rechtslage in Deutschland und Österreich zumindest in etwa gleich ist - ist sie aber nicht.
Bei uns ist Fotograf ein geschütztes Gewerbe und ich darf ohne einen entsprechenden Nachweis bzw. ohne Gewerbeanmeldung keinerlei Bilder im Auftrag anderer anfertigen und dafür Entgeld oder Aufwandsentschädigung verlangen. Darunter fallen hauptsächlich Bilder wie Portraits, Gruppenfotos, Hochzeitsfotos aber auch Sachfotos.
Ich versuche aber, noch genauere Infos zu kriegen ...
Lg. Josef
simply black
28.01.2008, 15:04
Keine Ahnung was in Österreich gilt.
Hier:
Urheberschutz gilt unäbhängig von jedem Emblem.
Fortograf kann sich jeder nennen.
Gewerbliche Aktivität (ab zu grenzen von "künstlerischer", häufigster Fall: Auftragsportraits, Hochzeitsfotos, WerbeFotos) setzt Erwerbsziel voraus und Umsätze, die den Namen verdienen, dann Anmeldepflicht.
Kunst oder Hobby-aufträge ist zulassungs-, beitrags- und anmeldefrei.
[QUOTE=simply black;597847]
...Fotograf kann sich jeder nennen....
QUOTE]
Dazu gibt es widersprüchliche Aussagen.
Fotograf ist nach wie vor ein Ausbildungsberuf = mehrjährige Lehre mit Prüfung. Wer die Prüfung besteht, darf sich Fotograf nennen - alle anderen (denke ich) nicht.
Es darf sich auch nicht jeder Steuerberater nennen, selbst wenn er für andere gegen Entgelt eine Steuererklärung macht.
Fotografieren gegen Entgelt (also wie ein Fotograf arbeiten) darf seit 2004 jeder, der dieses Gewerbe anmeldet, da der Meisterzwang für dieses Gewerbe (in Deutschland) abgeschafft wurde.
Damit wird man übrigens Zwangsmitglied in der IHK (kostet bis zum Jahresumsatz von 5.000 EUR meines Wissens aber nichts) und darf (bzw. muss) dafür anfallende Kosten / Einahmen bei der Steuer angeben (zumindest so lange, bis das Finanzamt der Meinung ist, dass es sich lediglich um eine Liebhaberei = ein Hobby handelt).
Das ist mein Kenntnisstand - der muss aber nicht richtig/aktuell sein.
Darf man sich heute tatsächlich ohne entsprechende Ausbildung + Prüfung "Fotograf" nennen?
Kann dazu vielleicht jemand eine Quellenangabe (Gesetzestext, Verordnung u.ä.) nennen?
viele Grüße
Manfred
simply black
28.01.2008, 17:21
Ich repetiere hier nicht schon gesagtes, weil ich gern Postings sammele oder Langeweile habe, sondern weil ich nicht rate, sondern es weiß :)
Alles was widersprüchlich zum Folgenden geäussert wird ist falsch:
Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung:
Zulassungsfreie Berufe.
Ziffer 38:
Fotograf
---
Inhalt ersatzlos editiert:
Juristische Kenntnis: ja,
In der Lage Doppelpostings zu vermeiden: nein
EDIT by TorstenG: Ok, dann eleminiere Ich mal das Doppelposting (ab ---)! ;)
Danke :)
weil ich nicht rate, sondern es weiß :)
ich weiß, dass Du's weißt;
und es wurde hier auch schon alles benannt, trotzdem interessant, wie sich alles mehrfach im Kreis gedreht hat :lol:
Nur noch ein kleiner Nachsatz (auch schon gesagt); auch wenn man nicht gewerblich fotografiert, muss man die Einnahmen (Ausnahmen gibt es) beim Finanzamt darlegen. Wenn das nicht getan wurde, kann man trotzdem Ärger mit den Behörden bekommen (siehe Eingangsposting).
Nur noch ein kleiner Nachsatz (auch schon gesagt); auch wenn man nicht gewerblich fotografiert, muss man die Einnahmen (Ausnahmen gibt es) beim Finanzamt darlegen. Wenn das nicht getan wurde, kann man trotzdem Ärger mit den Behörden bekommen (siehe Eingangsposting).
Der Fall vom Eingangsposting bezieht sich auf österreichisches Recht. Der Bekannte hat eine Anzeige bei der Gewerbebehörde bekommen, weil er im Auftrag Dritter gegen Entgelt Fotos angefertigt hat. Das darf man laut österreichischem Recht nur, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat. In Österreich ist Fotograf ein geschütztes Gewerbe und man darf es nur dann anmelden, wenn man entweder eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfung abgelegt hat.
Vielleicht wird das österreichische Gewerberecht in nächster Zeit ja mal angepasst ...
Die Sache mit dem Finanzamt dürfte aber in Österreich und Deutschland ähnlich sein.
Lg. Josef
Der Bekannte hat eine Anzeige bei der Gewerbebehörde bekommen,
das hatte ich gerade nicht mehr im Kopf, sorry...