Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kostenlose CCD-Reparatur nur noch bis 31.3.2008?
Habe eben das hier gefunden:
http://esupport.sony.com/US/perl/news-item.pl?template_id=1&news_id=131
:roll:
Hallo Tom,
hast Du das US im Link bemerkt. Demnach ist die Info nur für den US Markt gedacht.
Vielleicht kann sich aber mal jemand der Mods bei Runtime erkundigen ob das auch für den deutschen Markt angedacht ist? Nur so zur Sicherheit....;)
Hallo Tom,
hast Du das US im Link bemerkt. Demnach ist die Info nur für den US Markt gedacht.
Das ist richtig, deswegen habe ich es auch als Frage formuliert.
Oft werden die Amis halt früher informiert als "Old Europe"...
Vielleicht kann sich aber mal jemand der Mods bei Runtime erkundigen ob das auch für den deutschen Markt angedacht ist? Nur so zur Sicherheit....;)
Genau das habe ich mir auch gedacht...;)
Sonnenkind
18.01.2008, 17:00
...und habt Ihr auch das Datum der Meldung gesehen? Das wurde hier schonmal angeschnitten. Nie wieder was davon gehört...
...und habt Ihr auch das Datum der Meldung gesehen? Das wurde hier schonmal angeschnitten. Nie wieder was davon gehört...
Hab ich übersehen.
Das ist ja schon uralt...
Aber jetzt wird es evtl. aktuell, fragt einer der Mods nach?
Jan
Sonnenkind
18.01.2008, 20:26
Ich sehe hier für den Service ein Problem:
Die fehlerhaften CCDs sind zugegeben, bei einem Serienfehler fällt die Beweisführung für Gewährleistungsansprüche nicht schwer.
Ein CCD-Tausch müsste theoretisch auf Verlangen auch dann durchgeführt werden, wenn der Fehler (noch) nicht auftritt. Ist die Cam mit einem CCD der betreffenden Charge bestückt, liegt m.E. nach ein Mangel vor.
Wenn KoMi nun durch das Versprechen (in D) zeitlich unbegrenzt zu reparieren, Dich davon abhält Deine Gewährleistungsansprüche anzumelden (weil man glaubt, es genüge, dies im Falle des tatsächlich auftretenden Fehlers immer noch tun zu können) und von diesem Versprechen dann nichts mehr wissen möchte, dann würde ich das für rechtlich bedenklich halten.
Prinzipiell hat KoMi schliesslich für dieses Fehlerbild eine zeitlich unbegrenzte Gewährleistung versprochen.
Prinzipiell hat KoMi schliesslich für dieses Fehlerbild eine zeitlich unbegrenzte Gewährleistung versprochen.
Ob das wohl verbindlich ist?
Sonnenkind
19.01.2008, 11:00
Ob das wohl verbindlich ist?
Also so wie die Mitteilung, daß eine CCD-Reparatur auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist erfolgt, offiziell veröffentlicht worden ist, ist sie auf jeden Fall geeignet, Dich dazu zu verleiten, Deine Ansprüche (nämlich m.E. nach den Austausch eines mangelhaft produzierten Bauteils - auch wenn es momentan noch keinen Fehler zeigt) nicht sofort durchzusetzen, sondern abzuwarten, bis der Fehler tatsächlich auftritt.
Wenn Sie Dir nachher (also nach Verstreichenlassen der GW-Frist, im Glauben, diese sei für diesen Fehler unbegrenzt) eine lange Nase drehen, dann sehe ich da sehr wohl ein juristisches Problem darin.
Ob das gar den Tatbestand des Betrugs erfüllt, kann ich natürlich nicht beurteilen...
Im Übrigen ist für die vermurksten Chips SONY verantwortlich - und zwar als Produzent derselben, nicht als Übernehmer der KoMi-Fotosparte!!!
Ein Verärgern der Kundschaft (gerade der Ex-KoMi-Kundschaft) kann SONY eigentlich nicht recht sein.
Ob Sony eine zeitliche Begrenzung für den CCD-Austausch nennt, geht jedenfalls nicht aus der deutschen Mitteilung (http://www.sony.de/view/ShowArticle.action?articlesection=1&article=1163430972486&site=odw_de_DE) für Sony-Kameras, die vom gleichen Fehler betroffen sind, hervor.
Aber auch diese Mitteilung ist schon etwas älter.
simply black
19.01.2008, 14:32
inhaltlich: Eine Zusage gilt. Verjährungseinrede wegen Gewährleistungsfrist greift dann nicht durch.
ABER: Wenn der Zusagende rechtzlich nicht mehr existiert, ist Essig. Ob KoMi noch rechtzlich irgenwie existiert, weiß ich nicht.
Ob Sony Konica Minolta so übernommen hat, dass von einem Betriebsübergang aus zu gehen ist weiß ich nicht. Wenn ja, gilt die Zusage fort. Sie ist aber widerrufbar:
Ergo, würde ich mein theoretisch betroffenes gerät sofort einsenden. Nur um auf dem sichern Weg zu sein. jedenfalls dann, wenn ich annehmen muß dass ein herstellungfehler existiert, der mich erwischen kann.
Sonnenkind
19.01.2008, 15:48
inhaltlich: Eine Zusage gilt. Verjährungseinrede wegen Gewährleistungsfrist greift dann nicht durch.
ABER: Wenn der Zusagende rechtzlich nicht mehr existiert, ist Essig. Ob KoMi noch rechtzlich irgenwie existiert, weiß ich nicht.
Ob Sony Konica Minolta so übernommen hat, dass von einem Betriebsübergang aus zu gehen ist weiß ich nicht. Wenn ja, gilt die Zusage fort. Sie ist aber widerrufbar:
Ergo, würde ich mein theoretisch betroffenes gerät sofort einsenden. Nur um auf dem sichern Weg zu sein. jedenfalls dann, wenn ich annehmen muß dass ein herstellungfehler existiert, der mich erwischen kann.
Danke für diese klare Aussage. Mit der Argumentation bekam ich auch einen imaginären ERR58 bei meiner D5D beseitigt und zwar 5 Tage, bevor diesbzgl. ebenfalls die Zusage kam. Aber das konnte ja keiner wissen...
Allerdings hatte ich auch den MediaMarkt im Rücken, der sich meiner Sichtweise natürlich anschloss, bevor es ihn als Händler trifft...
Mit der Argumentation bekam ich auch einen imaginären ERR58 bei meiner D5D beseitigt und zwar 5 Tage, bevor diesbzgl. ebenfalls die Zusage kam.
Hoffentlich hast Du da keine imaginäre Reparatur erhalten...:twisted:
Sonnenkind
20.01.2008, 13:09
Hoffentlich hast Du da keine imaginäre Reparatur erhalten...:twisted:
Das würde sich dann irgendwann rausstellen und Runtime gar nicht gut bekommen...
Aber inzwischen ist es eh egal, dann reparieren sie halt nochmal.
Damals stand ich kurz vor Garantieende und habe gehandelt, jetzt gibt es ja die Zusage.
...Ergo, würde ich mein theoretisch betroffenes gerät sofort einsenden. Nur um auf dem sichern Weg zu sein. jedenfalls dann, wenn ich annehmen muß dass ein herstellungfehler existiert, der mich erwischen kann.
Das hätte ich auch getan, aber es wurde abgelehnt. Denn sowohl KoMi als auch Sony schreiben ausdrücklich, dass der beschriebene Fehler tatsächlich aufgetreten sein muss. Also anders als z.B. bei einer Rückrufaktion.
Und gerade der CCD-Tod ist deutlich sichtbar, und ich habe bei meiner A1 nach Auftreten auch nicht feststellen können, dass er irgendwann zwischendurch mal wieder weg war.
Der Err58 ist übrigens aus dem Kamerafehlerprotokoll ersichtlich (auch schon bei der D7D), ich durfte mir dies bei Runtime ansehen.
Sonnenkind
21.01.2008, 19:32
Das hätte ich auch getan, aber es wurde abgelehnt. Denn sowohl KoMi als auch Sony schreiben ausdrücklich, dass der beschriebene Fehler tatsächlich aufgetreten sein muss.
An deren Stelle würde ich mich auch drücken wollen...
Der Err58 ist übrigens aus dem Kamerafehlerprotokoll ersichtlich (auch schon bei der D7D), ich durfte mir dies bei Runtime ansehen.
Das ist bei der D/D sowieso unstrittig gewesen, ob die D5D auch ein solches Protokoll hat ist wahrscheinlich, aber nicht sicher.
Aber gut: Wenn die also gesehen haben, daß meine Cam keinen ERR58 hatte. ist das ja Beweis mehr, daß meiner Argumentation gefolgt wurde.
Das ist bei der D/D sowieso unstrittig gewesen, ob die D5D auch ein solches Protokoll hat ist wahrscheinlich, aber nicht sicher.
.
doch, das ist sicher, selber schon gesehen.
Sonnenkind
21.01.2008, 23:31
doch, das ist sicher, selber schon gesehen.
Es kursieren Gerüchte das bei der D5D ein verstecktes Menü, daß auch das Protokoll beinhalten soll, per Tastenkombination aufgerufen werden kann. Das hat aber nie funktioniert. Weißt Du was drüber?
Nein, die Sache mit dem Menü hat bei mir auch nicht funktioniert, aber ich durfte mal einen Blick in die Servie-Software werfen. Die letzten 4 (?) aufgetretenen Fehlercodes und die Anzahl der Auslösungen sind im Speicher der Dynax 5D hinterlegt.
...
Aber gut: Wenn die also gesehen haben, daß meine Cam keinen ERR58 hatte. ist das ja Beweis mehr, daß meiner Argumentation gefolgt wurde.
Es soll aber auch schon vorgekommen sein, dass der ERR58 vom Benutzer gar nicht bemerkt, aber trotzdem protokoliert wurde. ;)
Es soll aber auch schon vorgekommen sein, dass der ERR58 vom Benutzer gar nicht bemerkt, aber trotzdem protokoliert wurde. ;)
Das hat doch aber mit der Ohnmacht der Anwender gegenüber allgegenwärtigen "Merkwürdigkeiten" in der Computertechnik zu tun. Wenn "Etwas" hängt, ist allgemein verbreitete(r) Rat und Tat: erst einmal resetten, ggfls Akku raus, warten, wieder einsetzen.
Diese Verfahrensweise ist auch hier im Forum oft erster Tipp. Wenn die mechanische Verspannung der Servo-Einheit (Ursache ERR58) noch nicht ganz so stark ist, löst sich die Blockade erst einmal wieder ... und der Anwender geht von einem "normalen Software- / Computer-Hangup" aus. Vom ERR58 wissen nur Insider und User, denen diese Meldung wirkich auf das LCD kam.
Gruß
Das hat doch aber mit der Ohnmacht der Anwender gegenüber allgegenwärtigen "Merkwürdigkeiten" in der Computertechnik zu tun. Wenn "Etwas" hängt, ist allgemein verbreitete(r) Rat und Tat: erst einmal resetten, ggfls Akku raus, warten, wieder einsetzen.
Diese Verfahrensweise ist auch hier im Forum oft erster Tipp. Wenn die mechanische Verspannung der Servo-Einheit (Ursache ERR58) noch nicht ganz so stark ist, löst sich die Blockade erst einmal wieder ... und der Anwender geht von einem "normalen Software- / Computer-Hangup" aus. Vom ERR58 wissen nur Insider und User, denen diese Meldung wirkich auf das LCD kam.
Gruß
Genau das meinte ich. Und so ist es gut möglich, dass jemand seine Kamera, im Glauben der Err 58 ist noch nicht aufgetreten, prophylaktisch zur Reparatur an Runtime sendet und dort dann per Diagnose-SW tatsächlich doch ein Err 58 festgestellt wird.
Die ERR-Meldung habe ich bei meiner befallenen D7D im LCD übrigens nie gesehen. ;)
Noch mal zurück zur Ausgangsfrage:
Hat einer der Moderatoren mal nachgefragt?
DJ Kötzi
14.02.2008, 13:07
Noch mal zurück zur Ausgangsfrage:
Hat einer der Moderatoren mal nachgefragt?
Nach meiner Info (von Sony/Minolta Hotline) bezieht sich das nur auf den US-Markt; in DE wird der CCD Fehler auch nach dem 31.3. noch kostenlos repariert.
Morgen,
ich hänge mich hier mal mit rein. Geht die KOLO Rep. eigentlich auch ohne Kaufbeleg? Nach 4 Jahren habe ich meinen leider nicht mehr.
MFG Michael
DonFredo
18.02.2008, 07:50
Morgen,
ich hänge mich hier mal mit rein. Geht die KOLO Rep. eigentlich auch ohne Kaufbeleg? Nach 4 Jahren habe ich meinen leider nicht mehr.
MFG Michael
Morgen Michael,
da es bei Dir ja um eine D7i geht und ganz offensichtlich um den CCD-Tod, kann ich nur sagen: Ja, Runtime macht die Reparatur ohne Rechnung.
War jedenfalls bei meiner A1 auch so, wobei Runtime dies vorab bei einer telefonischen Nachfrage bestätigt hatte.
Hups,
verklickt. Ist ne A1 und macht komische Bilder, so wie Regenbögen und vertikalen Strichen.
Sollte ich da mal anrufen?!
Danke.
MFG Michael
DonFredo
18.02.2008, 20:26
Hups,
verklickt. Ist ne A1 und macht komische Bilder, so wie Regenbögen und vertikalen Strichen...
...kein Problem... ;)
Das ist der beginnende oder schon erfahrende CCD-Tod... :roll:
Die Cam mit einer kurzen Fehlerbeschreibung, evtl. mit Bild, nach Bremen schicken.
Vorher an der Cam alle Teile abnehmen: Geli, Blitzschuhabdeckung und Deckel der Syncronbuchse, Akku und CF-karte entfernen, Objektivdeckel hab ich auch abgemacht.
Das ganze dann ordentlich gesichert - zb. Luftpolsterfolie - als Paket (automatisch bis 500 EUR versichert) abschicken.
Yepp...genau so haben wir es gemacht, A1 mit kurzer Fehlerbeschreibung und kleinem Hinweis auf das hiesige Forum an Runtime gesendet. Ohne Kaufbeleg. Nach einer Woche war die Kamera, geputzt, abgeglichen und mit neuer CCD-Einheit wieder hier.
Sieht besser aus als neu und auch die Bildqualität scheint fast besser als neu zu sein.
Gratulation an Runtime für den guten Service!
Liebe Grüße
Alice & Roland