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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jetzt habe auch ich eine Auto(rechts)frage


MiLLHouSe
17.01.2008, 21:22
Hallo,

ich bin gestern morgen in einer Zone 30 geblitzt worden, das waren keine 150 Meter mehr bis zum Ortsausgangsschild und von links mündet noch ne Straße auf die Hauptstraße.

Sch... dachte ich mir. Doch jetzt meinte meine Kollegin, die daneben saß, dass es wohl so ist, dass wenn eine Seitenstraße (egal ob links oder rechts) in die Hauptstraße mündet und keine neue Geschwindigkeitsbegrenzung mehr dort steht, die Zone 30 aufgehoben sei.

Ist das so korrekt oder muss ich davon ausgehen, dass die Herren der Verkehrsüberwachung genau wissen, was sie tun? Wenn denn das mit der Seitenstraße so stimmt, könnte ich ja Einspruch erheben und sie hätten Pech.

Wer von den Verkehrsexperten (Fahrlehrer) hier im Forum kann mir das denn evtl. beantworten?

Danke jedenfalls schonmal.

Grüße
Alex

baerlichkeit
17.01.2008, 21:26
Zone 30? Oder 30er Schild. Wenn die Zone auch in der Seitenstraße gilt, dürft deine sich natürlich nicht aufheben. Ansonsten? Keeene Ahnung, ich würde auf jeden Fall erst wieder Gas geben, wenn ich durch eine Aufhebung gefahren bin (bei einer Zone).

Grüße

MiLLHouSe
17.01.2008, 21:34
Ne, keine richtige Zone 30. Stimmt, ist ein Unterschied. Auf meiner Fahrtrichtung an jeder Einmündung ein 30er Schild, an der letzten Einmündung von links kein Schild mehr, dann keine 150 Meter später das Ortsausgangsschild...

joki
17.01.2008, 21:46
Hört sich so an als solltest Du zur Beweissicherung mal ein paar Fotos machen. Wenn das keine Zone 30 war!!

Nicht das da übermorgen ein Schild steht.

baerlichkeit
17.01.2008, 21:47
Noch ne Frage, die haben die vor der Kreuzung geblitzt? Mach doch mal ne Skizze :lol:

Gordonshumway71
17.01.2008, 22:27
Noch ne Frage, die haben die vor der Kreuzung geblitzt? Mach doch mal ne Skizze :lol:

Ich denke, wir sind ein Fotoforum und kein Zeichenforum. ;)
Ich will Bilder von der Kreuzung, am besten Luftaufnahmen. ;)

btt. warst Du viel zu schnell ? Lass Dir doch erst mal die Bilder schicken und warte mal ab, was dann kommt.

Grüße

Frank

joki
17.01.2008, 22:29
1. Also zeichen - knipsen und einstellen

2. Adresse angeben für Google Earth wegen der Lüftlbuildl

;)

TorstenG
17.01.2008, 22:35
Solltest Du über eine Auto-Rechtschutzvers. verfügen würde ich die schonmal anrufen, was Du machen solltest! (Doch nicht machen, wie Sonnenkind und Simply Black noch sagen werden!)

Wenn Du eine Straße mit 30er Schild befährst und dann eine Seitenstraße kommt, dann ist die Geschw.-beschränkung meines Wissens nach aufgehoben, wenn kein neues Schild dort steht, da ja jemand aus der Seitenstraße es auch nicht wissen kann das vorher 30 war und Du nicht schlechter gestellt sein kannst bzw. Dich auf eben dieses berufen kannst! So wurde es mir jedenfalls von meinem Fahrlehrer erklärt!

Das mit dem Blitzgerät vor einer Kreuzung ist eine andere Sache, zu der ich nichts sagen kann!

mike63
17.01.2008, 22:41
Hallo Alex,

wenn es sich um eine 30 Zone handelt (normales 30er Schild auf eckigem weißen Schild) gilt die Beschränkung bis zum entsprechenden Schild welches die Zone aufhebt.
Einmündende Straßen sind in der Zone enthalten. Daher Zone.
Das runde Schild wird durch eine Einmündung aufgehoben bzw. muss dahinter wiederholt werden. Es ist eine sogenannte Streckenbegrenzung.

Gruß

Mike

MiLLHouSe
17.01.2008, 23:35
Es ist das runde 30er Schild. Wie gesagt, vor dem Blitzer ne Einmündung rechts mit Schild 30. Dann links Einmündung ohne 30er Schild und dann der Blitzer (wobei ich mir diese Reihenfolge eben nochmal morgen genau ansehen muss, nicht dass der Blitzer vor der Einmündung stand).

Es müsste doch dann egal sein, ob die Einmündung von rechts oder von links kommt oder?

mike63
17.01.2008, 23:44
Ob die Einmündung von rechts oder von links kommt sollte erst einmal egal sein, es darf aber keine wegführende Einbahnstraße sein.

joki
17.01.2008, 23:52
30er Bereich und ca. 20 km/h zu schnell? Junge Junge ! Fahrverbot, Punkte und was Dir alles droht :shock: das wird böse denkst Du?

Mitnichten. Eventuell lohnt es sich noch nicht mal da wieder hin zu fahren.

innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt

http://www.bussgeldkataloge.de/ ;)


.

Sonnenkind
18.01.2008, 00:13
@ThorstenG
Solltest Du über eine Auto-Rechtschutzvers. verfügen würde ich die schonmal anrufen, was Du machen solltest!


Thorsten, sei ja vorsichtig mit solchen Tipps!
Wegen so´nem Sch**** die Rechtschutzversicherung anrufen?
Die RS-Versicherer reagieren im Moment seeeehr empfindlich auf Inanspruchnahme und kündigen manchmal schon bei der kleinsten Gelegenheit.
Gerüchten zufolge wird man bei einem der größten Versicherer bereits bei einem Anruf bei der Rechtsberatungshotline mit einem Minuspunkt belegt. Das ist zwar kein Schadensfall, der den Versicherer zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Im Übrigen wird auch ein gewonnener Prozeß nicht gern gesehen, damit wird man ebenfalls als risikobehaftet eingestuft.
Wenn man Dir aber beim kleinsten Schaden oder zum Vertragsablauf kündigt, mußt Du das bei einem Neuantrag angeben und es wird schwer, dann überhaupt einen neuen Versicherer zu finden. Bei Verschweigen der Tatsache, daß Dir der Vorvertrag gekündigt wurde, ist der neue Versicherer ohnehin von der Leistung frei...
Und was ist wenn Du mal bei einer wichtigen Sache die Rechtschutz brauchst und keine mehr hast?

Absolute Vorsicht an der Bahnsteigkante!
"Simply Black" wir dies als Anwalt sicher bestätigen können.

simply black
18.01.2008, 00:19
Rechtschutz an zu rufen lohnt noch nicht. Im Gegeteil, die registrieren den Vertrag als "belastet" obwohl gar nicht sicher ist, dass etwas kommt.

1. Warte den Anhörungsbogen ab. uU kommt er gar nicht, oder der Vorwurf ist nur eine Verwarnung (sub 40€). Selbst drüber "lohnt" sich der Anwalt nur, wenn Du PunkteProbleme hast, isnbes. wenn Du ne SB in der RS hast.
2. Mache Fotos der Örtlichkeiten, die Hinweise zu Zone und Beschränkung hier waren richtig. Wenn da nur ein Begrenzungsschild steht und dahinter noch eine Einmündung sich befindet (egal von wo) und dann erst der Blitzer, ist nicht mehr 30. Wenn es eine Zone ist, gilt die auch in der Nebenmstrasse und auch ohne Wiederholung (8ung, manche Gemeinden haben es nicht so mit den Schildern und beschildern doppelt, andere falsch)
3. Die 150 Meter zum Ende sind egal. Es gibt zwar Anweisungen micht am Ortsausgangsschild zu messen, aber die sind nur polizeiintern und nicht rechtsverbindlich oder gar drittschützend, und sie gelten nicht, wenn es sich um einen Gefahrenschwerpunkt handelt.

Locker durch die Hose atmen, es wird nicht so schlimm!!

baerlichkeit
18.01.2008, 08:25
Jo,
hauptsache das war nicht in der Schweiz, da habe ich ja gestern einen abgefahrenen Beitrag über die "Blitzer-Kosten" gesehen, alter Walter :shock:
so ein Beispiel: http://www.bussgeldkatalog.ws/schweiz/bussgeldrechner/index.php?speed=36&location=0

Abgesehen davon kann ich fast nicht glauben, dass die dich in einer "Nicht-30-Strecke" geblitzt haben. Oder sollte es tatsächlich so verträumte Polizisten geben?

Grüße

MiLLHouSe
18.01.2008, 08:54
30er Bereich und ca. 20 km/h zu schnell? Junge Junge ! Fahrverbot, Punkte und was Dir alles droht :shock: das wird böse denkst Du?

Mitnichten. Eventuell lohnt es sich noch nicht mal da wieder hin zu fahren.

innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt

http://www.bussgeldkataloge.de/ ;)


.

Ich hab nirgends geschrieben, wie schnell ich war. Kann ich ja jetzt noch tun: Waren ca. 10-15 km/h drüber... Zudem ist's meine tägliche Arbeitsstrecke, von daher ist's egal, ich muss da ja vorbei.

Heut' morgen hab ich's mir nochmal genau angesehen und festgestellt, dass die genau auf Höhe der Seitenstraße gestanden waren, max. 2 Meter danach. Das war's dann wohl mit der Hoffnung.

Kann man evtl. auf Abzocke klagen ;) ? Denn keine 150 Meter vor Ortsausgang ist das nichts anderes, doch das darf man natürlich nicht so angeben...

joki
18.01.2008, 08:56
Schick denen dann die 25 € und gut ist...:eek:

Jerichos
18.01.2008, 10:20
Kann man evtl. auf Abzocke klagen ;) ? Denn keine 150 Meter vor Ortsausgang ist das nichts anderes, doch das darf man natürlich nicht so angeben...
Was zum Nachlesen -> klick (http://www.radarfalle.de/recht/richtlinien/bayern.php)

Um genau zu sein, auf Höhe der angrenzenden Querstrasse hättest Du nur 30 fahren dürfen, erst danach dann die 50km/h für Innerorts. Ob 2m nach der Kreuzung schon "danach" ist, kann man diskutieren. Zudem müsstest Du dann innerhalb dieser 2 Meter beschleunigt haben.
Aber jetzt mal im Ernst, 10-15km/h zuviel, davon werden Dir 3km/h abgezogen, das wird nur ein kleines Trinkgeld. ;)

MiLLHouSe
18.01.2008, 10:37
Mir geht's ja auch eher um's Prinzip, wobei ich mit 25 bzw. 35 € was besseres anzufangen wüsste...


Das hier aus deinem Link ist interessant:

Auswahl der Meßstellen:
- Kriterien
- Begriffsbestimmungen - Unfallschwerpunkte = Stellen, an denen sich häufig Unfälle ereignet haben
- Gefahrenschwerpunkte = Stellen, an denen nach örtlichen Umständen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Unfälle besteht (z.B. Schule, Kindergarten, Altenheim)

da war kein Gefahrenpunkt, keine Schule, nichts. Nur ein letztes Wohnhaus auf der rechten Seite, dann Ortsausgang. Ist ja die Frage, ob man sich darauf beziehen könnte...

baerlichkeit
18.01.2008, 10:39
Na ja, wenn wir ehrlich sind, bist du im Prinzip zu schnell gefahren ;)

Ich habe mal einen Strafzettel/Blitzer zugeschickt bekommen, mit 84 glaube ich auf der Stadtautobahn... (80 erlaubt). Nun ja, die dürfen das ja :mrgreen:

MiLLHouSe
18.01.2008, 10:43
Ist ja schon gut ;)

joki
18.01.2008, 10:44
Mir geht's ja auch eher um's Prinzip, wobei ich mit 25 bzw. 35 € was besseres anzufangen wüsste...


Das hier aus deinem Link ist interessant:

Auswahl der Meßstellen:
- Kriterien
- Begriffsbestimmungen - Unfallschwerpunkte = Stellen, an denen sich häufig Unfälle ereignet haben
- Gefahrenschwerpunkte = Stellen, an denen nach örtlichen Umständen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Unfälle besteht (z.B. Schule, Kindergarten, Altenheim)

da war kein Gefahrenpunkt, keine Schule, nichts. Nur ein letztes Wohnhaus auf der rechten Seite, dann Ortsausgang. Ist ja die Frage, ob man sich darauf beziehen könnte...


Kannst Dich darauf beziehen wenn Du 1-2 Jahre Spass an dem Kleinkram haben willst. Wenn Du verlierst kostet es Dein Geld oder Deine RS Versicherung. Davon leben die Gerichte...

Hopser
18.01.2008, 11:41
Wenn da nur ein Begrenzungsschild steht und dahinter noch eine Einmündung sich befindet (egal von wo) und dann erst der Blitzer, ist nicht mehr 30.



Toll, wieder eine Verkehrsrechtsdiskussion im Fotoforum...:D Auch auf die Gefahr hin, mit Simply Black wieder in eine "Endlosdiskussion" zu verfallen :), muss ich leider bemerken, dass diese Aussage definitiv falsch ist. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet durch VZ 278 endet niemals an einer Kreuzung oder Einmündung. Um eine solche Beschilderung handelte es sich in diesem Fall (kann hier leider das Zeichen nicht malen.. , Ihr wisst aber, welches ich meine. Rundes Zeichen, weiß mit rotem Rand und der Geschwindigkeitsangabe in der Mitte). Eine solche Anordnung kann nur durch VZ 278 (weiß mit den grauen Querstrichen) oder einer neuen Geschwindigkeitsangabe wieder aufgehoben werden.

Natürlich ist es sinnvoll, eine solche Begrenzung nach einer Einmündung zu wiederholen, meistens wird es ja auch gemacht, vorgeschrieben ist es aber nicht. Da jetzt von Simply Black sicherlich nach der Quelle gefragt wird, hier ist sie: 1. OLG Hamm vom 5.7.2001 in NVZ 2001 und nachzulesen in der Verwaltungsvorschrift zu § 41 StVZO.

Unsere Rechtsprechung tendiert in solchen Fällen dazu, ortskundige Fahrer zu verurteilen und bei ortsfremden das Verfahren einzustellen.

Gruß
Harald

joki
18.01.2008, 11:46
Ich freu mich jetzt einfach auf das was kommt.... :lol:

Hopser
18.01.2008, 11:49
Ich freu mich jetzt einfach auf das was kommt.... :lol:


Ich auch!!!:D Black, wo bist Du...???:)

simply black
18.01.2008, 18:19
Ach Harald, mach das mal im OLG Bezirk Celle, ich pauke Dich dann raus und Du darfst vorher noch behaupten, ortskundig zu sein :lol:

Du hast gern Recht oder? Ich behaupte nämlich, dass Du mehr weißt als Du schreibst und zugibst ;) :twisted:
Dir ist bekannt, dass in der Verwaltungsvorschrift der StVO verlangt wird, dass in solchen Fällen das Schild wiederholt wird.
Dir ist bekannt, dass die Rechtsprechuing völlig uneinheitlich ist und dass Hamm und die Bayern härter sind als der Rest der Republik? Und dass elbst da idR eingestellt oder freigesprochen wird?!
Dir ist aber vielleicht unbekannt, dass eine Verurteilung immer wenigstens Fahrlässigkeit voraussetzt. An dieser Form vorwerfbarer Schuld scheitert eine Verurteilung, denn woher soll selbst der Ortskundige wissen, was die schlampige Behörde wollte?
Solche Situationen gibt es oft.
Keiner meiner Mandanten (und auch kein anderer mir persönlich bekannt gewordener Fall von Kollegen) ist je verurteilt worden.