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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Illustrieren eines Buches


Brachypelma
15.01.2008, 19:30
Hi!

da wir, Antje & Ich, die Möglichkeit bekommen haben ein Buch zu illustrieren, also mit Bildern zu versehen, werfen sich bei uns ein paar Fragen auf. Also das Buch soll das Thema der ersten Hilfe von Haustieren (v.a. Hunde und Katzen) behandeln.

Nun mal zu den Fragen:

- Gilt für Tiere auch das Recht am eigenen Bild bzw. persönlichkeitsrechte, also muss man ein Modelvertrag mit den Besitzern der Tiere aushandeln/unterschreiben?
- Wie gibt man dem Autor die Erlaubnis die Bilder zu verwenden bzw. dass der Verlag es akzeptiert. Schreibt man es irgend wie so: Ich genehmige, dass Herr X die Bilder 1-y in seinem Buch ABC verwenden darf?

Hat für beide . Frageno.G jemand Vordrucke?

Gibt es irgendwelche (Rechtlichen) Stolperfallen, die uns gerade nicht einfallen?

Matthias & Antje

ManniC
15.01.2008, 19:50
Moin Ihr 2 ;),

Tiere gelten im deutechen Recht als Sachen - insofern gilt das "Recht am eigenen Bild" nicht, ein Modelrelease ist nicht erforderlich. Allerhöchstens kann für Tieraufnahmen auf Privatgelände ein :arrow: Propertyrelease (http://www.fotocommunity.de/info/Property_Release) erforderlich sein.

Aktuell läuft zu diesem Thema eine Diskussion in der :arrow: Fotocommunity (http://www.fotocommunity.de/forum/read.php?f=54&i=7772&t=7772), darüber hinaus ist ein Blick auf die :arrow: FAQ Fotorecht (http://www.dforum.de/fotorecht/fotorecht.htm) von Dr. Stephan Ackermann ratsam.

Die Übertragung der Nutzungsrechte für die Bilder kann formlos schriftlich erfolgen.

Anaxaboras
15.01.2008, 19:51
Hallo Ihr zwei,



- Gilt für Tiere auch das Recht am eigenen Bild bzw. persönlichkeitsrechte, also muss man ein Modelvertrag mit den Besitzern der Tiere aushandeln/unterschreiben?


NEIN!


- Wie gibt man dem Autor die Erlaubnis die Bilder zu verwenden bzw. dass der Verlag es akzeptiert. Schreibt man es irgend wie so: Ich genehmige, dass Herr X die Bilder 1-y in seinem Buch ABC verwenden darf?

Wer ist "man"? Sind es eure Bilder, die ihr aufgenommen habt. Dann reicht sie einfach an den Buchautor weiter, lasst euch bezahlten und alles ist OK.

Wenn jemand anders die Fotos geschossen hat, muss derjenige natürlich seine Urheberrechte an den Verlag übertragen (genauer genommen: auf die Wahrung seiner Urheberrechte verzichten). Wenn der Verlag halbwegs fit ist, wird er auch euch eine ensprechende Erklärung vorlegen, dass ihr das Urheberrecht übertragt, die Bilder frei von Rechten Dritter sind etc.

Martin

ManniC
15.01.2008, 19:54
Wenn jemand anders die Fotos geschossen hat, muss derjenige natürlich seine Urheberrechte an den Verlag übertragen (genauer genommen: auf die Wahrung seiner Urheberrechte verzichten). Wenn der Verlag halbwegs fit ist, wird er auch euch eine ensprechende Erklärung vorlegen, dass ihr das Urheberrecht übertragt, die Bilder frei von Rechten Dritter sind etc.

Sorry Martin,

das Urheberrecht ist nicht übertragbar bzw. verzichtbar -- es verbleibt beim Fotografen. Einzug übertragbar sind Nutzungsrechte in frei definierbarer Form: Exclusiv, zeitlich / umfänglich beschränkt....

Brachypelma
15.01.2008, 20:05
Hi!

ja die Bilder werden von uns gemacht werden. Das ist ein Projekt welches sich noch in Arbeit befindet. Geld werden wir nicht viel sehen, wollen wir auch nicht. Der Autor ist mein Schwager, der Gerade seine Selbstständigkeit aufbaut und da wollen wir ihn auch nicht übermässig belasten.

Matthias

Edit: Danke für die Links. werde sie mal durch arbeiten

Anaxaboras
15.01.2008, 21:20
Manni,
du hast natürlich recht.
Aber genaugenommen muss es dann heißten

Einzug übertragbar sind Nutzungsrechte und Vertwertungsrechte.

:mrgreen:
Martin