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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gerichtlicher Streit nach ebay Kauf, kennt jemand Kamera-Klinik?


Rilanja
03.12.2007, 20:45
Hallo zusammen,
vor einiger Zeit hatte ich schon einmal zu folgendem Sachverhalt eine Frage hier gestellt, und das ganze nimmt nun schon fast groteske Formen an.

Kurzform:

D7D für Gatten über ebay ersteigert.
Kamera leider ohne Zeugen ausgepackt, Akku geladen, Haltegurt angebracht, da ohne Haltegurt überm Hals gar nichts geht, da bin ich eigen. Schon beim Akku einlegen Haltegurt übergestülpt.
Abgewartet, bis Göga heimkam, und das langersehnte Schätzchen ausprobiert.
Weiteres im diesem (http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=41289) thread in diesem Forum geschildert.

Kam zurückgeschickt.
Antwort des Verkäufers: die Kam ist überholt (Kamera-Klinik) und intakt von ihm versendet worden.
Verkäufer schickte die Kam an die Kamera-Klinik in Ahrensburg mit der Diagnose AF Defekt, Stoss- und Fallschaden, und versucht nun, mir die Reparaturkosten in die Schuhe zu schieben.
Im weiteren Verlauf behaupte der Verkäufer, er hätte die Kam versichert instand gesetzt versandt, und ich hätte beim Empfang keine Beschädigung reklamiert.

Ja wie denn auch? Äusserlich war keine sichtbar, sondern erst beim Versuch der Inbetriebnahme der Kam. Solange der Transporteur nicht Fussball mit dem Paket spielt, ist ein Stoss- oder Fallschaden ja wohl auch kaum erkennbar, bei der empfindlichen Elekronik allerdings sehr leicht erreichbar.

Mittlerweile ist das ganze gerichtsanhängig, für einen Betrag von 145 Euro. Rechtsschutzversicherung macht es möglich :shock:

Jetzt soll ich beweisen, dass die Kam defekt bei mir ankam.

Der Kaufbetrag wurde rückerstattet, allerdings auch erst nach Einschaltung eines Anwalts und abzüglich der Reparaturkosten der Kamera bei der Kamera-Klinik (Sitz Ahrensburg).
Wobei interessant ist, dass der Verkäufer einige Zeit zuvor schon mal eine D7D über ebay verkaufen wollte, die ebenfalls defekt war.

Ich hatte die Frage in diesem Zusammenhang schon einmal gestellt, ist es sicher, dass die Kamera-Klinik eine autorisierte Komi-Werkstatt ist?

Hat jemand einen Tip?
Mich nervt die ganze Geschichte gewaltig, und eigentlich geht es ums Prinzip.
Ich will nicht diesem Typen die Reparatur der Kam bezahlen!
Auf Nachfrage werde ich gern den Namen per PN mitteilen.

Danke für Tips!

DonFredo
03.12.2007, 20:52
Hi,

bei der Kamera-Klinik anfragen, ob die Seriennummer der Kam 2x zur Reperatur eingereicht wurde:!: Hat der Auftraggeber innerhalb bestimmbarer Zeit 2x eine Kam zur Reperatur eingereicht:?:
Ggf. über Anwalt oder sogar Gericht veranlassen. Inhaber der Kam-Klinik kann auch als Zeuge geladen werden und muss dann Auskunft erteilen.

ila
03.12.2007, 20:56
Ist der Händler ein gewerblicher oder ein privater?

Wenn es ein gewerblicher Händler ist, so ist er in den ersten Monaten ab Kauf in der Beweispflicht, dass Du die Kamera z.B. durch unsachgemäße Handhabung kaputtgemacht hast. Auch das Versandrisiko kann er nicht ausschließen.

Er mag zwar einen Nachweis haben, dass die Kamera bei ihm (bzw. der Werkstatt) wohl mal heil war und dass Du das Paket äußerlich unbeschädigt angenommen hast, aber das sagt nicht aus, dass die Kamera in der Tat heil bei Dir angekommen ist.

Wenn es ein Privatverkäufer war: Hat er die Gewährleistung ausgeschlossen? Mit welcher Formulierung?

Rilanja
04.12.2007, 01:08
Es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer.

Vielen Dank für die schnellen und kompetenten Antworten, wird sofort umgegesetzt!

PeterHadTrapp
04.12.2007, 10:25
die Kameraklinik hat hier an sich einen untadeligen Ruf. Man sollte also davon ausgehen, dass die Kameraklinik hier nicht in eventuell unseriöse Dinge selbst verstrickt ist.

Gruß
Peter

ila
04.12.2007, 10:45
Aus meiner Sicht kannst Du die Sache halbwegs entspannt ansehen, derzeit baut der Verkäufer Drohgebärden auf, um Dich zur Aufgabe zu drängen.

- Der Verkäufer trägt das Versandrisiko. Für alles, was der Kamera auf dem Versandweg passiert, muss er haften.

- Du bist zur Mitwirkung verpflichtet, bei einem äußerlich sichtbaren Transportschaden hättest Du die Annahme verweigern müssen.

- Die ersten 6 Monate nach Kauf steht der Händler in der Beweispflicht, dass die Ware in Ordnung war, als sie bei Dir ankam.

- Du hast ausreichend schnell beim Händler reklamiert

- Die vorherige Überprüfung in der Werkstatt ist kein Nachweis dafür, dass die Ware bei Dir in Ordnung war. Ansonsten wäre eine Gewährleistung für Produkte, die vor irgendwann vor Versand geprüft wurden (und das trifft eigentlich auf alle Produkte zu, jedes Neuprodukt läuft ja durch eine Endkontrolle, oft mit einem Aufkleber "QC OK") ja problemlos ausschließbar.

Wenn die Kamera selbst jetzt keinen von außen sichtbaren Sturzschaden hat, den sie vorher nicht hatte (sprich sie eindeutig ohne Karton runtergeknallt ist, was beweisen würde, dass Du den Schaden verursacht hast), dann kann der Händler nicht nachweisen, dass Du den Schaden verursacht hast, es gilt also die gesetzliche Sachmängelhaftung (="Gewährleistung"/"Garantie").

simply black
04.12.2007, 16:20
Fragen vor ner Antwort:

Privatkauf mit Gewährleistungsausschluß?
Oder Kauf ohne Gewährleistungsausschluß?

Wer war Käufer bei eBay? Du?
Wer hat ausgepackt? Auch Du?


Wenn Gewährleistung wirksam ausgeschlossen ist mußt Du beweisen, dass die Kamera defekt war und dass der Vk das wußte. An letzterem scheiterst Du mit hioher Sicherheit.
Wenn nicht, haftet er für Mängel an der Ware, die bei Übergabe vorlagen oder angelegt waren.
Wann und vor allem wo das ist, kommt auf Vereinbarung oder gesetzliche Regelung an.
Was ila zum Gefahrübergang schreibt, ist so wie es da steht nicht unbedingt richtig.
Es kommt darauf an, wo Erfüllungsort ist. Auch hier wieder wichtig, ob der Vk nicht gewerblich tätig war und oder ob der Wohnsitz des Vk wirksam "vereinbart" war, dann nämlich gilt §447 BGB und der regelt das anders.
Daraus folgt, Dass Du in diesen Fällen einen Transportschaden durch unsachgemäße Verpackung oder das Vorliegen eines Schadens der nciht Transportschaden ist beweisen mußt.

Die Beweislage hättet ihr dabei nach Beratung durch Euren Anwalt verbessern können, indem Du (wenn Du Käuferin und Auspackerin bist) Deien Ansprüche aus dem geschäft an Deinen Mann abtrittst und der die Abtretung annimmt.
Dann klagt Dein Mann aus Deinem Geschäft und Du bist als Zeugin "frei" aus zu sagen, was Du beim Auspacken entdeckt hast. Das wäre ein Beweismittel (gewesen?), dass voll wirksam und stark wäre.

Ich bitte folgendes zu berücksichtigen:
Ich kenne nicht den ganzen Sachverhalt. Deine Schilderung ist mehr als bruchstückhaft. Ich kann nicht jede denkbare Besonderheit alternierend beantworten. Wenn zB versicherter Versand vereinbart war, er das aber nicht gemacht hat, haftet wieder er.

Sonnenkind
04.12.2007, 19:14
Fragen vor ner Antwort:
Wenn Gewährleistung wirksam ausgeschlossen ist mußt Du beweisen, dass die Kamera defekt war und dass der Vk das wußte. An letzterem scheiterst Du mit hioher Sicherheit.


@simply black
Der VK ist gewerblich, kann die Gewährleistung also nicht ausschliessen.
Beweis dass die Kamera defekt war? Ich halte das Problem für einen Serienfehler, also "im Kein schon angelegt". Stelle meinen Reparaturschein gerne zur Verfügung. Wieviel wird man für die Beweisführung brauchen? 20? 30? 100? Vielleicht helfen noch andere Forumler?

simply black
05.12.2007, 01:59
:oops: Ich habe aus Gründen meiner Einfalt offenbar zwei Postings nicht gesehen :(
das tut mir leid.

Hätte mir meien Antwort dann sparen können.
Kamerakliniks Aussage entscheidet den Streit.

Rilanja
05.12.2007, 02:10
Danke für Eure Anworten und den Input, das Ganze landet jetzt wahnwitzigerweise tatsächlich vor Gericht. Jedenfalls hebe ich eine Menge Argumnentationshilfe durch Eure Hinweise bekommen, danke!!
Ich unterrichte Euch von dem Ausang.

Daydreamer
05.12.2007, 15:31
- Der Verkäufer trägt das Versandrisiko. Für alles, was der Kamera auf dem Versandweg passiert, muss er haften.

Sicher? Dann habe ich den §447 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html) wohl falsch verstanden, kann mir das noch mal jemand übersetzen? Welcher ist bei Online-Kauf der Erfüllungsort?

Im speziellen Fall ist das eher unwichtig, sofern die Kamera ordnungsgemäß verpackt und die Verpackung nicht beschädigt war liegt es mE eher fern zu behaupten dass es ein Versandschaden war, zumal der VK das ja auch nicht tut (oder ist das Basis seiner Argumentation dass die Käuferin die Reparatur zu bezahlen hat?).

Interessant finde ich die Entschiedenheit mit der der VK jeden Anspruch anficht. Sollten zweifel aufkommen dass die Kamera intakt versandt wurde bewegen wir uns hier im Gefilde des Betrugs, da könnte noch einiges kommen...

ila
06.12.2007, 11:52
Welcher ist bei Online-Kauf der Erfüllungsort?

hier ist es ganz nett erklärt:



Der Erfüllungsort einer Kaufabwicklung
Entscheidend ist also, ob der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer die Kaufsache zu bringen (dann ist der Wohnsitz des Käufers Erfüllungsort) oder ob der Käufer die Ware abholen muss (dann ist der Wohnsitz des Verkäufers Erfüllungsort).

Im ersten Fall, der Bringschuld, greift die Sonderregelung des Versendungskaufs nicht, da die Kaufsache nicht an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt wird.

Im zweiten Fall, der Holschuld, liegt dagegen eine Versendung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort vor.

Zu Deutsch: Wenn der Verkäufer Versand anbietet, so ist der Erfüllungsort die Versandadresse. Wenn der Verkäufer lediglich Abholung anbietet, der Käufer aber sagt: "schick mir den Kram trotzdem zu", ist der Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers.