Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachnahmequittung bei DHL
Dimagier_Horst
21.11.2007, 13:01
Das schliesst an einen uralten Thread an, wo ein User bei einer Nachnahme eine Mahnung des Versenders über eine offene Rechnung bekam:
Also - geht doch!
Nachdem der Postbote das neue Knipseding gebracht hat und die Nachnahme kassierte, hat er brav eine Quittung (Formblatt 912-528-000) über den Erhalt des Nachnahmebetrags ausgestellt. Seine Argumentationskette, dass er das Paket doch nie ohne Geld herausgeben würde, habe ich dann brav über mich ergehen lassen :D.
Versenderbuchhaltung oder Post können jetzt schlampen wie sie lustig sind...:lol:
Daydreamer
21.11.2007, 13:10
Und, was hat er feines gebracht?
astronautix
21.11.2007, 13:18
Das schliesst an einen uralten Thread an, wo ein User bei einer Nachnahme eine Mahnung des Versenders über eine offene Rechnung bekam:
Ich versende oft Bestellungen per Nachnahme. Ab und an wird ein Betrag säumig.
Dieser wird grundsätzlich bei DHL angemahnt, sofern ich nachweisen kann, dass die Sendung auch als Nachnahme bei DHL abgerechnet wurde.
Sollte ich vergessen haben es als Nachnahme in der Versandsoftware zu deklarieren bin ich der Dumme und muss sehen, wie ich an mein Geld komme.
Dimagier_Horst
21.11.2007, 13:41
Und, was hat er feines gebracht?
Nix besonderes, eine kleine Canonknipse für den Hunger zwischendurch :D
bin ich der Dumme und muss sehen, wie ich an mein Geld komme.
Wobei die Forderung gegenüber dem Kunden noch besteht. Wenn Du alles richtig gemacht hast, und der Postbote den Einzug des Nachnahmebetrags vergessen hat, besteht die Forderung gegenüber dem Kunden immer noch. Wenn ihr das im Innenverhältnis regelt, wirst Du die Forderung an die Post abtreten - Kunde muss nach wie vor zahlen.
Wenn jetzt der Postbote kassiert hat und als Zeuge gegen den Kunden behauptet, er habe vergessen das Geld einzuziehen, hat der Kunde das Nachsehen. Denn die Forderung, sofern er die Behauptung des Postboten nicht widerlegen kann, besteht nach wie vor.
Die Herausgabe des Pakets an sich ist ja noch kein Zahlungsnachweis.
astronautix
21.11.2007, 13:50
Die Herausgabe des Pakets an sich ist ja noch kein Zahlungsnachweis.
Da sind wir dann wieder bei der Quittung als wichtigen Nachweis.
Diese fordere ich vom Kunden an, wenn der Postbote das Paket zugestellt hat,
ohne zu kassieren, weil es nicht in seinem Scanner steht.
Eben weil ich es nicht in der Software angegeben habe. Was mitunter nicht einfach ist, da der Kunde sich auf die Zahlungskonditionen auf dem Beleg bezeiht.
"Hier steht aber Zahlung per Nachnahme drauf".
Dann krame ich wiederrum meinen unterschriebenen Abholnachweis raus und weise nach, dass es sich nicht um eine Nachnahme handelt.
Mitunter ist das alles nicht einfach und kommt zum Glück sehr selten vor. Quittung hin oder her.
Sonnenkind
24.11.2007, 23:37
Die Herausgabe des Pakets an sich ist ja noch kein Zahlungsnachweis.
Jetzt drehn wir uns aber wieder im Kreis...
Finde den alten Thread jetzt nicht mehr, aber bei Aushändigung des Pakets bei Nachnahme darf erfolgte Zahlung angenommen werden. Dazu gibt´s Gerichtsurteile.
Wär´ ja nochmal schöner...
Finde den alten Thread jetzt nicht mehr....
Ich denke, Du solltest nach Threads von Claudio alias XxJakeBluesxX suchen
Gruß
Sonnenkind
25.11.2007, 00:20
Ich denke, Du solltest nach Threads von Claudio alias XxJakeBluesxX suchen
Gruß
Exakt: http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=30167
Dimagier_Horst
25.11.2007, 02:17
Jetzt drehn wir uns aber wieder im Kreis...
Nein, denn es wurde auch schon berichtet, das der Bote behauptete, eine Quittung sei nicht vorgesehen (kostet ihn ja auch Zeit...). Dies zu widerlegen ist mein Ansinnen.. ;)
aber bei Aushändigung des Pakets bei Nachnahme darf erfolgte Zahlung angenommen werden.
Richtig, darf, aber muss nicht.
Dazu gibt´s Gerichtsurteile.
Richtig, und weil Buxtehude so gesprochen hat, traut sich Hintertupfingen nicht, ein anderes zu fällen :cool:
Mit einer Quittung erschlägst Du das Problem schon im Vorfeld. Meistens jedenfalls, schließlich hat ein Teilbereich dieses gelben Konzerns eigene Urkunden schon öffentlich als unverbindlich deklariert :lol:
Sonnenkind
25.11.2007, 10:16
Mit einer Quittung erschlägst Du das Problem schon im Vorfeld.
Na, klar! :top:
Sicher ist sicher!
Letzten Endes reicht ein Schmierblatt, das vorbereitet wurde, oder ein klassischer Quittungsblock.
"Habe für Paketnummer bei Übergabe xxx,xx € erhalten"
feddich.
About Schmidt
25.11.2007, 13:23
1. Es ist nicht vorgesehen, dass der Postbote eine Quittung ausstellt und das aus folgendem Grund.
In der Sendung befindet sich eine Rechnung vom Lieferanten. Stellt nun der Bote noch eine Quittung aus, habe ich zwei Belege für eine Sache. Der vom Boten ausgestellte Beleg reicht zur Vorlage beim Finanzamt. Also kann ich damit eine Sache absetzen, die ich gar nicht besitze.
2. Der Postbote gibt die Sendung deshalb erst nach erhalt des Geldbetrages heraus, da er der Dumme ist, wenn der Geldbetrag fehlt. Händigt er die Sendung aus bevor der Kunde gezahlt hat und der Kunde haut ihm die Tür vor der Nase zu, hat er die A...Karte und muss ggf. zahlen.
Und oh weh, es kommt nun einer auf die Idee meine Kollegen zu besch.... :twisted:
Gruß Wolfgang
In der Sendung befindet sich eine Rechnung vom Lieferanten. Stellt nun der Bote noch eine Quittung aus, habe ich zwei Belege für eine Sache. Der vom Boten ausgestellte Beleg reicht zur Vorlage beim Finanzamt. Also kann ich damit eine Sache absetzen, die ich gar nicht besitze.
Die Argumentation ist mir nicht ganz eingängig - ich habe letztens als ich die Kamera gekauft habe auch zwei Rechnungen bekommen, eine auf DIN-A4 Papier und eine auf Thermopapier, beide vollständig mit Seriennummern und allem. Was ist das Problem dabei?
Wieso kann ich eine Sache absetzen ohne sie zu besitzen? Indem ich sie mit der Originalrechnung verkaufe? Ich kann sie auch ohne Originalrechnung verkaufen und dem Finanzamt erzählen ich würde sie noch besitzen. Die Quittung/Rechnung weist erstmal nach dass ich was angeschafft und bezahlt habe, dann kann ich es auch absetzen. Wenn ich es aber weiterverkaufe muss ich das entsprechend buchen, das hat nicht mit der Originalrechnung zu tun.
Wenn der Steuerprüfer kommt und ich das Gerät das ich abgesetzt habe nicht besitze und den Mangel nicht glaubhaft erklären kann habe ich ein Problem.
Glaub' mir, Leute die Steuern hinterziehen möchten kennen weitaus bessere Wege als diesen.
ciao
Frank