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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verjährungsfristen bei Handwerkerrechnungen


Rainer Duesmann
01.09.2007, 18:22
Die Tage kam bei einem Nachbarschaftstreffen die Frage nach Verjährungsfristen auf. Konkreter Fall ist die Mahnung eines Dachdeckers, der eine drei Jahre alte Rechnung entdeckte und die Zahlung anmahnte.

Mir ist bewußt das hier im Forum keine Rechtsberatung stattfindet. Ich frage nur nach der privaten Meinung zu den Verjährungsfristen im Verhältnis Handwerker - Privatkunde.

Einer ne Ahnung?

Beste Grüße,
Rainer

baerlichkeit
01.09.2007, 18:27
Hi,
ich zitiere mal aus einem anderen Forum, wo ich das auch gefragt habe, als eine uralte Klemptnerrechnung eingegangen ist... :roll:


Handwerkerrechnungen, direkt an den Vermieter oder indirekt an den Mieter, verjähren nach 3 Jahren ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Leistung erbracht worden ist. Das bedeutet, bei einer Leistung im Juni 2005 würde die Rechnung nach dem 31.12.2008, 24.00 Uhr, verjährt sein. das kann man so handhaben, da es keine Betriebskosten sind und selbst da wäre das noch im "grünen Bereich".

Viele Grüße
Andreas

iMPALA
01.09.2007, 18:41
Handwerkerrechungen verjähren nach drei Kalenderjahren. Wie schon im Zitat von baerlichkeit erwähnt, beginnt die Frist mit Ablauf des Jahres, in dem die Leistungen erbracht wurden. Die Frist wird durch die Erstellung der Rechnung nicht unterbrochen nur durch Einleitung eines Mahnverfahrens.

goof
01.09.2007, 19:37
Was aber ist, wenn die Rechnung überhaupt erst drei, vier oder sonst wieviele Jahre nach Erbringung der Leistung (erstmals) gestellt wird??

jean__pascal
01.09.2007, 20:12
Die Leistung wurde doch erbracht, oder? Deshalb ist doch auch die Rechnung gerechtfertigt, oder? Ich frag mich wo da das Problem ist?
Bezahlt einfach eure Rechnungen:shock: