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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versicherungsfrage


Jens N.
11.08.2007, 13:01
Es geht um diese Geschichte (http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=38199).

Die Versicherung hatte mich gebeten, die Kamera zwecks Kostenvoranschlag einzuschicken, was ich auch getan habe (zu AVC, kostete insgesamt über 56 €).Den Sachbearbeiter der Versicherung hatte ich zuvor am Telefon gefragt, wer die Kosten des KVA trägt, worauf er antwortet "wir natürlich, wir möchten den KVA ja auch haben - die Kosten können wir Ihnen ja dann nicht aufdrücken". OK, also Kamera weggeschickt, nicht reparieren lassen (lohnt einfach nicht), KVA bezahlt und der Versicherung mitgeteilt, sie möge wie besprochen den KVA bezahlen. Nun kommt gestern Post, daß vom KVA nur der Nettobetrag bezahlt wird, da ich die Kamera nicht habe reparieren lassen - OK, kenne ich von einer KFZ-Geschichte auch so und es ist auch ein entsprechender Paragraph angegeben (§249 BGB). Zusätzlich schreiben sie aber auch, daß sie die Kosten für den KVA (wie gesagt immerhin über 56 €) nicht übernehmen, da diese Kosten im Reparaturfall verrechnet worden wären (was auch stimmt).

Das Schreiben wurde von einer Vertretung des Sachbearbeiters mit dem ich gesprochen hatte aufgesetzt ("mein" Sachbearbeiter ist im Urlaub nehme ich an) und anrufen geht am WE ja auch nicht.

Ich wollte deshalb mal fragen, ob sich hier jemand mit Versicherungen auskennt und mir sagen kann, ob das so i.O. ist (trotz gegenteiliger Absprache, mündlich natürlich nur), oder ob die Versicherung die Kosten für den KVA tragen muß. Das nur der Nettobetrag erstattet wird, muß man sowieso hinnehmen, richtig?

Sonnenkind
11.08.2007, 15:25
Zu der Nettobetragsgeschichte möchte ich mich ohne weitere Infos nicht klar äussern, jedoch gehen viele Gesellschaften erstmal davon aus, daß der Kunde "umsatzsteuerabzugsfähig" ist - das trifft m.E. nach aber nur auf Selbständige zu.
Ich habe bei Versicherungsschäden die Steuer immer nachträglich von der Versicherung doch noch erstattet bekommen.

Zur eigentlichen Sache: Wie lautet denn letztendlich die Entscheidung der Versicherung?
Wenn Sie nun die Reparatur zahlen, wird der KVA ja nachträglich noch verrechnet, dann passt´s ja.

Nehmen wir an, der KVA à € 50,- weist aus, die Reparatur kostet € 250,-.
Dann sind € 250,- der Schaden, der Dir zu ersetzen ist, damit Du wieder eine gleichwertige, funktionsfähige Cam hast. Der KVA würde ja verrechnet. Wenn Du für Dich entscheidest, daß eine Reparatur nicht lohnt, sondern Du lieber was Neues haben willst, ist das Dein Privatvergnügen. Du solltest den KVA hier nicht mit einem Gutachten (wie z.B. bei KfZ-Versicherungen) verwechseln, da es hier nichts "anzurechnen" gibt, weil Gutachter und Reparateur in der Regel verschiedene Personen sind. Ich würde sagen, die Vorgehensweise der Versicherung ist korrekt.
Nehmen wir weiter an, die Versuicherung veranlasst einen KVA wie im Beispiel oben, ein Neukauf kostet aber nur € 150,-, dann müsste Sie den KVA und den Neukauf zahlen.

Jens N.
11.08.2007, 15:50
Zu der Nettobetragsgeschichte möchte ich mich ohne weitere Infos nicht klar äussern, jedoch gehen viele Gesellschaften erstmal davon aus, daß der Kunde "umsatzsteuerabzugsfähig" ist - das trifft m.E. nach aber nur auf Selbständige zu.

Auf mich trifft es nicht zu, das habe ich der Versicherung auch so mitgeteilt (in einem Fragebogen angekreuzt).

Ich habe bei Versicherungsschäden die Steuer immer nachträglich von der Versicherung doch noch erstattet bekommen. Bei Dir hört es sich aber an, als ginge es um etwas anderes?

Es geht eigentlich um zwei Dinge - wenn es möglich ist den Bruttobetrag, der im KVA steht, ersetzt zu bekommen wäre das natürlich schön, aber die Gesetzeslage ist da wohl eindeutig (oder hast du einen Tip dazu?). Und dann geht es noch um die Kosten für den KVA.

Zur eigentlichen Sache: Wie lautet denn letztendlich die Entscheidung der Versicherung?

Sie zahlen, d.h. sie haben sogar schon gezahlt (Geld wurde am gleichen Tag überwiesen, an dem auch das Schreiben kam). Lief auch alles eigentlich ordentlich ab, kann mich nicht beschweren. Nur das der Sachbearbeiter mir am Telefon sagt, die Versicherungsgesellschaft würde die Kosten des KVA tragen (selbst wenn ich mich gegen die Reparatur entscheiden würde - ich hatte das extra gefragt) und mir nun mitgeteilt wird, daß das doch nicht der Fall sei, finde ich merkwürdig. Aber ich habe die Aussage des Sachbearbeiters nicht schriftlich und wenn dieses Vorgehen korrekt ist, ist das halt Pech für mich.

Wenn Sie nun die Reparatur zahlen, wird der KVA ja nachträglich noch verrechnet, dann passt´s ja.

Richtig, allerdings habe ich mich ja gegen die Reparatur entschieden. So argumentiert die Versicherung ja auch und ich musste den KVA nun aus eigener Tasche zahlen. Die Versicherung hat wie gesagt auf dem KVA bestanden (um sich abzusichern natürlich - der Antragsteller kann ja sonstwas erzählen), ich hatte erst nur die Kaufrechnung der Kamera mit Schadensbeschreibung und Fotos hingeschickt und gehofft, mir würde einfach der Zeitwert ersetzt - was letztendlich wahrscheinlich sogar ungefähr auf's gleiche rausgekommen wäre, nur eben ohne die Zusatzkosten für den KVA, die ich zu tragen habe, damit die Versicherung alles schwarz auf weiß hat.

Nehmen wir an, der KVA à € 50,- weist aus, die Reparatur kostet € 250,-.
Dann sind € 250,- der Schaden, der Dir zu ersetzen ist, damit Du wieder eine gleichwertige, funktionsfähige Cam hast. Wenn Du für Dich entscheidest, daß eine Reparatur nicht lohnt, sondern Du lieber was Neues haben willst, ist das Dein Privatvergnügen. Du solltest den KVA hier nicht mit einem Gutachten (wie z.B. bei KfZ-Versicherungen) verwechseln, da es hier nichts "anzurechnen" gibt, weil Gutachter und Reparateur in der Regel verschiedene Personen sind. Ich würde sagen, die Vorgehensweise der Versicherung ist korrekt.

OK, danke für die Info.

Sonnenkind
11.08.2007, 17:02
Jens, dann ist es doch logisch:
Bleiben wir bei meinem Beispiel.
Der Schaden ist € 250,- (= Reparaturkosten)
Würde die Versicherung den KVA und den Schaden bezahlen, wären das zusammen € 300,-.
Du könntest später den KVA (als eine Art "Gutschein") nochmals bei AVC einreichen und die Cam unter Verrechnung für € 200,- reparieren lassen.
Dann hättest Du Dich sogar unerlaubterweise um € 50,- bereichert.
Ich halte das Vorgehen der Versicherung in diesem Punkt für völlig korrekt.
Der Sachbearbeiter hat seine Aussage wohl in der Annahme getätigt, daß Du die Reparatur auch durchführen lässt.

0815
12.08.2007, 18:10
Hallo,

ohne jetzt den genauen Wortlaut der Vertragsbedingungen zu kennen, würde ich hier nach dem Prinzip gehen "Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch".

Wenn die Versicherung auf den KVA bestanden hat, denke ich, muß sie auch die Kosten ersetzen. Dabei sollte es egal sein, ob Du die Reparatur ausführen läßt oder nicht.

Schließlich sind Dir jetzt Kosten entstanden, die du ohne den Vorfall nicht gehabt hättest. Daher denke ich das die Versicherung auch den KVA ersetzen muß.
Ich wüßte auch nicht warum Du nur den Nettobetrag ersetzt bekommst. Schließlich bist Du, wenn ich Dich richtig verstanden habe, nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Also mußt Du auch Steuern bezahlen. Sprich es sind Kosten für dich, die Du nur durch den Versicherungsschaden hast.

Darf ich mal fragen um welche Versicherung es sich handelt?


Gruß
Dirk

PS: Man sollte den angegeben Link lesen bevor man antwortet, dann braucht man auch nichts editieren ;)

Jens N.
12.08.2007, 19:09
Darf ich mal fragen um welche Versicherung es sich handelt?


Gothaer.

Sonnenkinds Erklärung klingt nachvollziehbar, nun bin ich aber doch wieder unsicher...

0815
12.08.2007, 19:30
Sicher klingen die Erklärungen von Jens einleuchtend, aber es dürfen Dir durch den Schadensfall keine zusätzlichen Kosten entstehen. Schließlich bist Du der Geschädigte, nicht der Versicherungsnehmer.
Ich gehe mal davon aus das es sich hier um die Versicherung des Veranstalters handelt, oder?

Sollte es Deine Versicherung sein, was ich nicht verstehen würde, würde ich Jens wahrscheinlich Recht geben.

Bevor Du dich jetzt aber Verrückt machst, bleib erstmal ruhig und ruf am Montag die Versicherung einfach nochmal an. Weise sie auf die Aussage ihres Mitarbeiters hin, den Namen hast Du sicherlich, und stelle nochmal klar das Du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist. Ich denke nicht das die Versicherungs sich da auf die Hinterbeine stellt.

Gruß
Dirk

Jens N.
12.08.2007, 22:27
Ich gehe mal davon aus das es sich hier um die Versicherung des Veranstalters handelt, oder?

So isses.

Bevor Du dich jetzt aber Verrückt machst, bleib erstmal ruhig und ruf am Montag die Versicherung einfach nochmal an.

Werde ich tun, verrückt mache ich mich deswegen auch nicht. Ich könnte es auch akzeptieren, wenn es beim jetzigen Stand bleibt, aber nachhaken kann man ja mal.

Sonnenkind
13.08.2007, 16:24
Sicher klingen die Erklärungen von Jens einleuchtend, aber es dürfen Dir durch den Schadensfall keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Sind ja nicht, drum habe ich´s ja vorgerechnet... Bereichern (auch wenn das unheimlich kriminell klingt, geht aber auch nicht!:D
Aber s beschreib´mal bitte, auf welcher Grundlage, die jetzt was und wieviel abgerechnet haben.

Ich muß aber zugeben, diesen Satz:
(selbst wenn ich mich gegen die Reparatur entscheiden würde - ich hatte das extra gefragt) überlesen zu haben. Zwar hast Du nix schriftlich, aber ich würde als Versicherung da wegen € 56,- nicht lange rummachen...

Allerdings ist mir die Gothaer durchaus schon negativ aufgefallen...

und stelle nochmal klar das Du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist.
Den "Steuerpunkt" habe ich übrigens mit Ich halte das Vorgehen der Versicherung in diesem Punkt für völlig korrekt. nicht gemeint, sondern die KVA-Geschichte.
Aber wie gesagt, bei dieser Steuergeschichte bin ich mir nicht sicher!

Jens N.
29.08.2007, 19:37
Kleines Upate: gestern habe ich nochmal mit dem Sachbearbeitet telefoniert (er hatte Urlaub) und heute ist das Geld für den KVA auf dem Konto :top: Er hat sich an unser Gespräch erinnert und Wort gehalten, das Nachhaken hat sich also gelohnt.

Sonnenkind
29.08.2007, 20:13
Kleines Upate: gestern habe ich nochmal mit dem Sachbearbeitet telefoniert (er hatte Urlaub) und heute ist das Geld für den KVA auf dem Konto :top: Er hat sich an unser Gespräch erinnert und Wort gehalten, das Nachhaken hat sich also gelohnt.

Umso besser!!!:top: