Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : OT: Domain-Namen reservieren
Hallo,
zum o.g. Thema gibt es hier ja anscheinend Spezialisten ;) .
Ich möchte mir zum 1.3. 2004 einen .de-Domain-Namen mit Umlaut reservieren, homepage gibt es vorläufig nicht. Es wäre mittelfristig ganz schön sie für email nutzen zu können (Jan@domän.de).
Wie komme ich an meine Wunsch-Domain? Was kostet der Spaß?
Grüße, Dank schon mal vorab, Euer Jan
PeterHadTrapp
05.02.2004, 18:11
Du könntest z.B. das günstigste Angebot bei Pro-Traffic buchen. Dann hast Du auf alle Fälle die Domain-Registrierung dabei.
PETER
Hallo Jan,
wirklich mit Umlaut? Ich hoffe, Du hast keinen Kontakt zu Leuten ohne deutsche Tastatur.
Dat Ei
TorstenG
05.02.2004, 18:30
So eine Url mit Umlaut würde ich nur einsetzen, wenn mir das entsprechende "klassische" Pendant gehört, also z.B. "domän.de" und "domaen.de"! Sonst hat, wie DatEi schon sagte, der eine oder andere Besucher Probleme!
Die umlautfreie Domain habe ich leider nicht.
Wenn der eine die Domain mit ö, ein andrer die mit oe hat, kann man sich aber vielleihct einigen und z.B. entsprechende email-Adressen einrichten und weiterleiten.
Zudem hoffe ich, daß Umlaute dann mehr in Mode (und auf Tastaturen) kommen bzw. es workarounds geben wird. Dann habe ich noch eine dienstliche email-Adresse ohne Umlaute für Freunde aus Übersee.
Jan
@Jan:
Du musst Dich aber beeilen. Wie ich höre hat Minolta schon ne Menge Umlaut-Domains mit "Ü" reserviert. Bis die aktiviert sind, kannst Du sie erstmal nur so erreichen:
www.minolta-foto?bertragung.de
www.minolta-digital?bungskurs.de
...usw... :lol:
Dimagier_Horst
05.02.2004, 20:30
Ganz abgesehen von der Zweckmässigkeit der Umlaute und des Funktionierens der Verwaltung (da hört man von lustigen Graben- und Kragenkämpfen): Die Priorität bei der Vergabe haben erst einmal die Markeninhaber. Wenn Du also keine Marke hast, dann kannst Du Dich ganz hinten anstellen...
Ne Umlaut-Domän muss halt irgendwas spezielles für den deutschen Sparchraum beinhalten. International ist das sowieso nichts.
Laut Denic gibt es keine Reservierung, aber es geht ohnehin nur um meinen Namen mit 'ö'. Mit oe ist die Domain schon vergeben (ein Bauunternehmer in der Nähe, leider nicht mit uns verwand). Ich habe auch schon erwogen, ihn direkt anzusprechen wg. meiner Wunsch-email-Adresse.
Pro-Traffic haben mir leider mitgeteilt, daß es über sie nicht möglich sei, meine Wunschdomän zu bekommen.
Grüße, Jan
webmagier
09.02.2004, 14:16
Du kannst Dir Deine wunschdomain vorreservieren lassen, allerdings unverbindlich. Am Stichtag (welcher genau weis ich leider auch nicht) geht es dann nach dem Motto "Wer zuerst kommt...".
Ich habe meine Wunschdomain auch schon angemeldet. Mein Provider dafür ist W3W Service (http://w3w.de). Die Domain kostet dich glaub ich 12 € im Jahr.
MfG Daniel
Hier hatten wir doch schon einmal die Diskussion um Domainnamen und wer wann welchen Namen beanspruchen darf. Hier (http://www.heise.de/newsticker/meldung/44545) macht ein bekannter Deutscher Anwalt wieder groß Reden von sich, lest selber und bildet euch eine Meinung :-)
Basti
Ich nehme an das Du die Kanzlei Gravenreuth u.a. meinst?
Hier finden sich übrigens sehr viele Urteile zum Thema Domain-Namen
Kanzlei Gravenreuth (http://www.gravenreuth.de/compulaw/frameset2.htm)
Ja die Kanzlei meinte ich, die sind bekannt in der Szene wie ein bunter Hund. Mehr will ich eigentlich auch gar nicht sagen, sie polarisieren eben :-)
Basti
DigiAchim
12.02.2004, 19:39
Ja die Kanzlei meinte ich, die sind bekannt in der Szene wie ein bunter Hund. Mehr will ich eigentlich auch gar nicht sagen, sie polarisieren eben :-)
Basti
Ich habe auch in der Vergangenheit viel darüber gelesen
aber anscheined öffnet das Deutsche Recht solchen Leuten Tür und Tor zur Abzocke
nicht das alles in meinen Augen Unrecht ist was da an Abmahnungen usw. läuft aber ein Großteil schon
gomaringer
14.02.2004, 00:50
1. wer Umlaut-Domains registrieren will,
kann das bereits jetzt (!) schon tun bei
www.hosteurope.de
und bei 1+1 .
Die Zuteilung erfolgt zum 1.3.04
2. Zum Thema Markenrecht und Umlautdomains
gibts fachkundige Infos bei www.sedo.de
3. Das Markenrecht in Verbindung mit dem UWG
definiert ganz klar, dass, wer schon eine "zerlegte" Domain hat
zB oeger.de, auch Anspruch auf öger.de hat.
Der Anspruch ist einklagbar, insbesondere dann,
wenn die Umlautdomain
zur Täuschung im Geschäftsverkehr verwendet wird.
gomaringer grüßles
der gomaringer
.
Dimagier_Horst
14.02.2004, 09:36
Der Anspruch ist einklagbar,
Da wäre ich vorsichtig; im hiesigen Raum gibt es eine Bereitschaft zur Konsistenz, nach der aus dem Besitz einer Domain oder aus der nicht gewerblichen Nutzung alleine noch keine Behinderung abgeleitet wird. Und auch dann wäre nur die Unterlassung durchsetzbar. Scheinbar hat DENIC hier die technischen Gegebenheiten gut rüberbringen können.