Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Recht zur Bildveröffentlichung
SirSalomon
12.06.2007, 17:25
Da fällt mir ein, wenn ich ehrlich bin: Meine Autoscooter-Motive habe ich nicht gefragt, ob ich ihr Bild veröffentlichen darf. Sollte man das tun? Ich kenne weder deren Namen noch deren Adresse.
Uff, nicht hier auch noch :roll:
Ich "zoff" mich gerade über die rechtliche Situation von Bildern im Sinne vom Urheberrecht und Veröffentlichung...
Schwerer Stoff... :?
Schlaudenker.de
12.06.2007, 18:43
Hmmm, da muß jetzt vielleicht mal das User-Team sagen, ob meine Autoscooter-Fotos hier wieder gelöscht werden müssen. Ich werde auch nicht die lang diskutierte Diskussion über die Entscheidung suchen. ;)
Ansonsten habe ich den Eindruck, dass sich bei Flickr- und Picasaweb-Usern im übertragenen Sinne Opt-Out eingebürgert hat.
Ohne ... Einwilligung dürfen ... zur Schau gestellt werden: ... Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben
Na ein Autoscooter auf einem Schützenfest ist da doch wohl eindeutig ein "ähnlicher Vorgang", oder? ;)
Hmmm, da muß jetzt vielleicht mal das User-Team sagen, ob meine Autoscooter-Fotos hier wieder gelöscht werden müssen.
Nachdem Du Dich dahingehend "geoutet" hast, dass kein sog. Modelrelease vorliegt und wir somit Kenntnis haben müssen die Bilder tatsächlich vom Server.
Grundsätzlich unterstellen wir dass der Fotograf über die erforderlichen Rechte / Freigaben verfügt.
BTW: Ich habe die Thematik vom Thread in der Fotokiste abgetrennt.
[EDIT] by ManniC {12.06.2007 19:02}:
Beide Bilder gelöscht.
Schlaudenker.de
12.06.2007, 19:46
In der FC (http://www.fotocommunity.de/info/Modelrelease) steht, ohne ein Modelrelease bewege sich ein Fotograf, der Abbildungen von Personen ... veröffentlicht und verbreitet ... rechtlich auf ganz dünnem Eis!
Weiß jamand, was das in der Praxis heißt? Ich meine: Was passiert denn, wenn das Eis bricht? Bekommt man dann nur ein paar nasse Füße oder gleich 'ne ausgewachsene Lungenentzündung?
Ich frage übrigens bewußt nicht, was das theoretisch alles heißen könnte. Dazu gibt's einige Threads und hier (http://www.fotorecht.de/publikationen/schmerzen.html) ein paar Beispiele. Hat schon mal jemand als Hobbyfotograf im Internet praktische Erfahrung mit Leuten gemacht, die nicht einverstanden waren? Oder gibt's dazu gültige Rechtssprechungen?
So ein "Modelrelease" ist doch sicher nicht an die Schriftform gebunden, oder? Da kann doch auch schnell mal ein Mißverständnis vorliegen. Und ein Schaden entsteht ja i.d.R. auch nicht, vonwegen Schadensersatz. Und Schmerzensgelder werden doch sicherlich auch nur bei Nacktfotos oder sehr "unvorteilhaften" Fotos Fällig, oder?
Also meine Annahme ist: Es gibt höchstens ein "paar nasse Füße": Man muß die Bilder wieder aus dem Netz nehmen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Oder gab's auch schon Abmahnungen?
SirSalomon
12.06.2007, 20:05
Weiß jamand, was das in der Praxis heißt? Ich meine: Was passiert denn, wenn das Eis bricht? Bekommt man dann nur ein paar nasse Füße oder gleich 'ne ausgewachsene Lungenentzündung?
Lass uns das lieber Sachlich behandeln, ist besser ;)
Die Verwendung von Bildmaterial, welches nicht Dir gehört ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Weiterhin ist es, bei dem von dir gezeigten Bild, ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, wenn Du keine Erlaubnis dazu hast. Zusätzlich ist es ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
Alles in allem ist es kein Bagatellverstoß (schreibt man das so :o), sondern ein ernstes Vergehen. In wie weit das nun aber straf-, bzw. zivielrechtlich verfolgt wird, liegt im Ermessen des Geschädigten ob es zur Anzeige kommt. Dann liegt es auch noch im Ermessen des Richters, in wie weit er sich auf ein Urteil einläßt.
Daher ist es im Prinziep schon wichtig sich mit einem privaten Model darüber zu einigen, was mit den Bildern passieren darf. Wem das nicht zu blöd ist, sollte das auch schriftlich festhalten ;)
Wen es tatsächlich interessiert, den suche ich dann gerne mit etwas Zeitversatz die Gesetzeslage raus...
[EDIT] by ManniC {12.06.2007 20:13}:
Folgeposting angehängt:
BTW: Ich habe die Thematik vom Thread in der Fotokiste abgetrennt.
[EDIT] by ManniC {12.06.2007 19:02}:
Beide Bilder gelöscht.
Danke, Manni, ich hab nicht gedacht und auch nicht gewollt, dass sich daraus ein neuer Thread entwickelt... :roll:
Ich denke, in einem separaten Fred ist das Thema besser aufgehoben und auch umfangreicher zu behandeln als in der Fotokiste.
Punkt 1: Shooting mit Models
NEVER ohne schriftliches Model-Release. Mündliche Vereinbarungen sind zwar auch wirksam, aber evtl. im Streitfall nicht zu beweisen. Vor Gericht und auf hoher See......
Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und lehne Shootings unter 18 kategorisch ab. Auch wenn ein Model-Release in einem solchen Fall von den Eltern ratifiziert wird (werden muss), so ist es doch meiner Kenntnis nach bis zur Volljährigkeit des Models schwebend unwirksam, das heisst das Mädel kann die Vereinbarung ab ihrem 18. Geburtstag rückwirkend knicken. Und was mach ich dann ? Dicke Backen ;)
Punkt 2: Streetshooting etc.
Mit einer unterzeichneten Einverständniserklärung (formloser Zweizeiler) ist man auf der sicheren Seite, ich hab sowas zwar in der Tasche, allerdings noch nicht verwendet.
Ich frage jeweils und hinterlasse Visitenkarte mit Web- und Mailadresse. Hat bisher kein Problem ergeben. Einzig: Zwei Tage nach Aufnahmen in einem Jazzclub bekam ich nachts eine Mail einer Dame die mich um Löschung der Bilder von ihr und ihrem Begleiter bat. ;) Gesagt, getan und bestätigt und der Fall war erledigt.
Schlaudenker.de
12.06.2007, 20:32
Wen es tatsächlich interessiert, den suche ich dann gerne mit etwas Zeitversatz die Gesetzeslage raus...
Danke, aber ich schätze, dass die Gesetzeslage recht klar ist. Interessant ist m.E., was Richter in ähnlichen Fällen (Streetshooting etc.) draus gemacht haben.
Ich kann mir vorstellen, dass ein Richter zum Kläger sagt: Sie hätten ja auch auf den Fotografen zugehen können, um sich nach der geplanten Verwendung zu erkundigen und ihm explizit die Veröffentlichung untersagen können. Genau so funktioniert das nämlich in der Praxis hier im Dorf schon seit Jahren problemlos.
Und wenn man vielleicht noch ein T-Shirt mit der URL "roetgesbuettel-online.de" oder "roetgesbuettel-info.de" an hat, sollte sich sogar schon die Frage nach der geplanten Verwendung erübrigen. ;) Edit:
ich hab sowas zwar in der Tasche, allerdings noch nicht verwendet.
Ach. ;) Die Bilder hast Du aber natürlich nicht hier im Forum veröffentlicht oder? Dann müßtest Du sie ja auch löschen. :P
Die Verwendung von Bildmaterial, welches nicht Dir gehört ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Naja, die Fotos habe ich schon selbst gemacht. Einen Zusammenhang zum Urheberrecht kann ich noch nicht erkennen. Gibt es da einen?
In wie weit das nun aber straf-, bzw. zivielrechtlich verfolgt wird, liegt im Ermessen des Geschädigten ob es zur Anzeige kommt. Dann liegt es auch noch im Ermessen des Richters, in wie weit er sich auf ein Urteil einläßt.
Soweit zur Theorie. Kennt jemand Beispiele für Urteile aus dem Bereich Streetshooting etc.? Also wenn man einfach im Dorf ein paar Fotos macht, und die dann ins Internet stellt? Beispiel: Was wäre wenn eine :arrow: dieser (http://www.flickr.com/photos/kai_mueller/sets/72157594242670280/) Damen oder :arrow: dieser (http://flickr.com/photos/tags/D5A6771C-007D-4A26-B967-A8A869CE193A/) Personen was gegen die Veröffentlichung hätte?
SirSalomon
12.06.2007, 20:53
Soweit zur Theorie. Kennt jemand Beispiele für Urteile aus dem Bereich Streetshooting etc.? Also wenn man einfach im Dorf ein paar Fotos macht, und die dann ins Internet stellt? Beispiel: Was wäre wenn eine :arrow: dieser (http://www.flickr.com/photos/kai_mueller/sets/72157594242670280/) Damen oder :arrow: dieser (http://flickr.com/photos/tags/D5A6771C-007D-4A26-B967-A8A869CE193A/) Personen was gegen die Veröffentlichung hätte? Edit:
Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung kann eine Person nichts gegen das Fotografieren selbst sagen. Ausnahmen bestätigen auch hier (wie immer beim Gesetz) wie immer wieder die Regel.
Eine Ausnahme ist z.B. einzele Personen in misslichen Situationen. Bei eben einer solchen Veranstalltung muss aber eben jeder damit rechnen, fotografiert zu werden.
Somit also "keine Gefahr" in Verzug ;)
Passt nicht so ganz zu deinem Beispiel, zeigt aber, wohin es führen kann, wenn man ein Foto ohne MR für kommerzielle Zwecke verwendet (hier auch öffentliche Sportveranstaltung).
Gerichtsurteil (http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bz026349.html)
Ach. ;) Die Bilder hast Du aber natürlich nicht hier im Forum veröffentlicht oder? Dann müßtest Du sie ja auch löschen. :P
Du hast den Folgesatz unberücksichtigt gelassen:
Ich frage jeweils und hinterlasse Visitenkarte mit Web- und Mailadresse.
Logisch dass ich nur veröffentliche wenn die Antwort auf meine Frage positiv ausfällt ;)
nightcruiser
14.06.2007, 08:23
der Fotograf ist Urheber des Lichtbildes, die abgelichtete Person hat aber das Recht am Bild (Persönlichkeitsrecht oder so)
von daher darf ich kein Bild ohne Zustimmung veröffentlichen
Bitte was machen denn die ganzen Party-Scouts, Nachtreporter oder wie man sie sonst noch nennen möchte, wenn sie innerhalb eines Abends hunderte von Leuten ablichten und in irgendeinem regionalen Käseblatt abdrucken. Die fragen auch nicht bei jedem einzelnen nach. Und da ist oft sehr viel Mist bei - im Sinne von misslicher Lage / unvorteilhafter Abbildung.
So schlimm kann's ja auch nicht sein, wenn sowas erlaubt ist. Da sind die Scooter-Fotos absolut harmlos gegen. Die Aufnahmesituation ist in beiden Fällen die gleiche.
Bitte was machen denn die ganzen Party-Scouts, Nachtreporter
[...] So schlimm kann's ja auch nicht sein, wenn sowas erlaubt ist.
Nun, ob das wirklich erlaubt ist, bezweifele ich.
Wie heißt es aber so schön; wo kein Kläger, da kein Richter.
snapshotmö
14.06.2007, 11:22
Bitte was machen denn die ganzen Party-Scouts, Nachtreporter oder wie man sie sonst noch nennen möchte ....
Berufen sich hier:
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
B
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben
Zählen da Parties in geschlossenen Räumen auch zu?
Ich bin auch schon beim Apresski von einer dort umherlaufenden Fotografin abgelichtet worden. Ich denke schon, dass ich mir das nicht hätte gefallen lassen müssen, wenn ich das nicht gewollt hätte.
Interessant ist vielleicht auch diese Seite (http://irights.info/index.php?id=344), insbesondere auch das Urteil am Ende der Seite.
Pixelmatz
14.06.2007, 11:55
Hallo,
Ich mache des öfteren für eine INTERNET Seite sog. Partypics, hier frage ich aber die Jungs und Mädels vorher und zeigen Ihnen auch das gemachte Bild, wenn ich dann das ok bekomme, bleibt es auf der Karte, ansonsten wird es gelöscht. Deseiteren verteile ich auch entsprechende Flyer. Bisher gab es keine Probleme, meist kommen die meisten von selbst zu mir und wollen ein Foto, daß das gepostet werden soll. Bei Konzertfotos versuche ich zu vermeiden, einzelne Personen aus der Zuschauermenge herauszuheben.
Sehr kritisch sind natürlich Streetfotos, denn eigentlich wenn man Personen fotografiert ohne es ausdrücklich vorher angezeigt zu haben, gilt das schon als Persönlichkeitsverletzung, dh im schlimmsten Fall, könnte jemand, dem zu das Foto zeigst und er nicht damit einverstanden ist, Dich bereits verklagen, wenn er nicht gewußt hat, daß Du überhaupt fotografiert hast.
Beim Kirchentag wurde ich angesprochen, ob ein Bild meiner Tochter im Kölner Stadtanzeiger veröffentlicht werden darf, ich habe mündlich zugestimmt, fertig. Der Pressemensch sah also keine Notwendigkeit, mir einen Zweizeiler vorzulegen, ich denke dies sprciht für Mannis Methode.
Grüße
Jan
So sieht das Bild aus. (http://www.ksta.de/html/fotolines/1181199508536/rahmen.shtml?10)
Mit einer unterzeichneten Einverständniserklärung (formloser Zweizeiler)
Was schreibst du denn in so 'nem Zweizeiler? Schränkst du das Nutzungsrecht irgendwie ein (Homepage)?
Sonst könnte man doch genau so gut einen MR-Vertrag nehmen.
Was schreibst du denn in so 'nem Zweizeiler? Schränkst du das Nutzungsrecht irgendwie ein (Homepage)?
Sonst könnte man doch genau so gut einen MR-Vertrag nehmen.
Die Nutzungsrechte der durch den Fotografen von mir am ____________ angefertigten Fotos werden unwiderruflich und ohne räumliche, zeitliche und inhaltliche Beschränkung unbefristet auf den Fotografen übertragen.
Eine Bearbeitung der Bilder ist zulässig. Dies schließt auch die Verfremdung und Einbettung in andere Szenarien ein, sofern diese keinen pornografischen oder menschenverachtenden Charakter annehmen.Mein Modelrelease umfasst 2 Seiten A4 - das kann ich dem "Menschen auf der Straße" nicht zumuten ;)
Mein Modelrelease umfasst 2 Seiten A4 - das kann ich dem "Menschen auf der Straße" nicht zumuten ;)
Muss man das für Modells so groß drucken?:shock::mrgreen:
Nein, im Ernst: Was wird denn da alles vereinbart, dass ein DIN A5-Blatt nicht reicht?
Und nebenbei: Kann mir jemand eine gute Quelle für ein ordentliches Muster nennen?
SirSalomon
14.06.2007, 15:54
Mein Modelrelease umfasst 2 Seiten A4 - das kann ich dem "Menschen auf der Straße" nicht zumuten ;)
Eventuell wäre es hilfreich (für einige), wenn Du mal einen "Abzug" bereitstellen könntest?
Wer sich tiefer in die Materie einarbeiten will, finden hier (http://www.fachforum-fuer-fotografie.de/viewtopic.php?t=15) weitreichende Hinweise.
Wobei ich grundsätzlich den Thread nicht verzweigen möchte, sondern hier belassen will :)
BGrundsätzlich gilt aber, bei Aufnahmen, bei denen eine einzelne Person nicht das Hauptaugenmerk ist, braucht es keine Einwilligung dieser Person.
Persönlichkeitsrechte umfassen in diesem Umfang aber auch prikäre Situationen, die sollten unabhängig einer Einwilligung, beachtet und respektiert werden...
[EDIT] by ManniC {14.06.2007 16:24}:
Folgeposting angehängt:
Muss man das für Modells so groß drucken?:shock::mrgreen:
Nein, im Ernst: Was wird denn da alles vereinbart, dass ein DIN A5-Blatt nicht reicht?
Und nebenbei: Kann mir jemand eine gute Quelle für ein ordentliches Muster nennen?
Ja, gibt es: http://www.formblitz.de/?form_id=273, dieser ist allerdings einmahlig kostenpflichtig.
Wiki bietet Dir da auch ein Beispiel: http://de.wikipedia.org/wiki/Modelvertrag
Die Model-Casting-Agentur gibt ein "freies" Beispiel, schau mal hier:
http://www.deluxe-casting.com/casting/model-vertrag.php
Kurzer Nachtrag: Ich gehe davon aus, dass die Beispiele von mir nicht unbedingt rechtssicher sein müssen!!!
Einen einseitigen Model-Release-Vertrag gibt es auch bei panthermedia (http://www.panthermedia.net/pages/cms/cmstool/downloads/Model%20Release_9.3.2005.pdf).
Der Zweizeiler von Manni hat natürlich den großen Vorteil, dass er auch vom Mann auf der Strasse verstanden wird und nicht direkt so abschreckend wirkt.
Man könnte den Vertrag vielleicht noch um die Bildnummer ergänzen. Dann ist es auch die Zuordnung eindeutig.
Eventuell wäre es hilfreich (für einige), wenn Du mal einen "Abzug" bereitstellen könntest?
Gerne,
:arrow: Modelrelease (PDF, 142 KB) (http://www.mc-com.de/cms/?download=model_release.pdf)
:arrow: Propertyrelease (PDF, 90 KB) (http://www.mc-com.de/cms/?download=property_release.pdf)
Natürlich auch hier keinerlei Garantie für Rechtssicherheit ;) - ich habe mich seinerzeit durch die diversesten Beispiele und Mustervorlagen im Web gewühlt und daraus die Version zusammengestellt, die MEINEN Vorstellungen entspricht.
@Jörg: Exakt das war meine Intention für die "Schmalspurversion".
SirSalomon
14.06.2007, 17:31
Gerne,
:arrow: Modelrelease (PDF, 142 KB) (http://www.mc-com.de/cms/?download=model_release.pdf)
Manni, darf ich Dein Formular als beschreibbares PDF-Formular fertig machen? Ich würde Dir selbstverständlich das Original überlassen ;)
Manni, darf ich Dein Formular als beschreibbares PDF-Formular fertig machen? Ich würde Dir selbstverständlich das Original überlassen ;)
Kein Problem :top: - ich füll die Dinger immer in Office 2007 aus, zu dem PDF-Formulargedönse bin ich noch nicht gekommen. :oops:
Vielen Dank für die Infos und Links!:top: Dürfte ich die PDFs wiederum als Vorlage für eigene Verträge benutzen?
Btw.: Mannis Verträge gelten ja für die nichtkommerzielle Nutzung. Ich habe mich aber letztens mit jemandem über die Probleme kommerzieller Nutzung unterhalten. Da gab es die Ansicht, dass Klauseln, die die unbeschränkte Abtretung von Bildrechten ohne Honorar oder gegen ein Brötchen (Belegexemplar, Abzug, etc.) im Streitfalle eher nicht gültig wäre. Gibts hier Erkenntnisse zu solchen Fragen?
Dürfte ich die PDFs wiederum als Vorlage für eigene Verträge benutzen?
Kein Problem - abkupfern erlaubt :top:
Zur kommerziellen Nutzung: Ziff. 6 letzter Absatz meiner Vorlage bereitet eine Regelung mit separater Vereinbarung vor (50/50).
Ansonsten fliesst ja bei TfP durchaus ein "Honorar" in Form von Prints / CD.
Desweiteren: Es herrscht meiner Meinung nach Vertragsfreiheit - z.B. im Inventar-Verkauf passieren ja auch Übertragungen zum Restbuchwert von 1€...... Warum sollte dann nicht auch ein Brötchen ;) zulässig sein ???
Kein Problem - abkupfern erlaubt :top:
Klasse!:top:
Zur kommerziellen Nutzung: Ziff. 6 letzter Absatz meiner Vorlage bereitet eine Regelung mit separater Vereinbarung vor (50/50).
Ansonsten fliesst ja bei TfP durchaus ein "Honorar" in Form von Prints / CD.
Desweiteren: Es herrscht meiner Meinung nach Vertragsfreiheit - z.B. im Inventar-Verkauf passieren ja auch Übertragungen zum Restbuchwert von 1€...... Warum sollte dann nicht auch ein Brötchen ;) zulässig sein ???Die Argumentation war so: Solche Formulierungen wären zu unbestimmt, der Vertragsinhalt wäre damit nicht ausreichend definiert. Deshalb könnten unter Umständen Modelle an solche Vereinbarungen nicht gebunden sein. Extrembeispiel wäre die Nacktaufnahme einer jungen Frau, die Jahre später einen seriösen Beruf ausübt und daher die Veröffentlichung;) der alten Aufnahmen unterbinden kann.
SirSalomon
14.06.2007, 19:30
Extrembeispiel wäre die Nacktaufnahme einer jungen Frau, die Jahre später einen seriösen Beruf ausübt und daher die Veröffentlichung;) der alten Aufnahmen unterbinden kann.
Eine solche Unterbindung wäre dann durchsetzbar, wenn die Person im öffentlichen Bereich ein hohes Amt ausübt.
Personen, die sich durch eine Eheschließung ihren sozialen Stand "verbessern" haben grundsätzlich kein Recht, Bilder aus der Vergangenheit zukünftig zu unterbinden.
Wobei sich diese Person auch durchaus "freikaufen" kann :D
Die Argumentation war so: Solche Formulierungen wären zu unbestimmt, der Vertragsinhalt wäre damit nicht ausreichend definiert.
Ich bin zwar kein Jurist, aber was ist bitte z.B. in meinem Vertragstext unbestimmt formuliert?
Wir haben Ziff. 6, Nutzungsrechte des Fotografen, mit klar umrissenen Inhalten und vorbereiteter Erweiterung zu kommerziellen Zwecken. Wir haben Ziff. 7, Nutzungsrechte des Modells, ebenso klar umrissen. Und wir haben eine Honorarvereinbarung, entweder auf TfP- oder Euro-Basis.
Das ganze vereinbart zwischen volljährigen Vertragspartnern.
:?::?::?:
Dass letztendlich aufgrund nachvollziehbarer Beweggründe eine Modifikation vereinbart oder durchgeführt werden kann steht auf einem ganz anderen Blatt.
SirSalomon
14.06.2007, 20:05
Auch wenn ich kein Jurist bin, sehe ich keinen Handlungs- oder Änderungsbedarf an der Vereinbarung.
Geltendes Recht wird damit nicht ausgehebelt, rechtswidirge Vereinbarungen nicht getroffen. Höchstens moralisch verwerfliche Vereinbarungen könnten die Vereinbarung kippen.
Da diese nicht eingebunden sind, beide Vertragspartner volljährig und voll Geschäftsfähig sind, wird's keine Probleme geben...
rmaa-ismng
14.06.2007, 20:06
Denke ich auch, wie ist das bei Minderjährigen, da gilt nur die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten?? Auch über 16 Jahre?? Wahrscheinlich, oder?
SirSalomon
14.06.2007, 20:18
Denke ich auch, wie ist das bei Minderjährigen, da gilt nur die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten?? Auch über 16 Jahre?? Wahrscheinlich, oder?
Es ist fraglich und müsste evt. vor Gericht erstritten werden.
Grundsätzlich gilt, mit dem 15. Lebensjahr ist ein Minderjähriger in der Situation, dass er Entscheidungen für sich allein treffen kann.
Portrait-Aufnahmen sind sicherlich kein Problem, bei Teilakt oder Akt-Aufnahmen würde ich mich aber auf keine Diskussion einlassen und jedes Foto ablehnen. Selbst bei einer Einwilligung der Erziehungsberechtigten (das nicht immer gleichzeitig die Eltern sein müssen).
Nabend Ron,
<18 ist Unterschrift eines Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich, ich zitiere mich mal von etwas höher in diesem Thread selbst:
Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und lehne Shootings unter 18 kategorisch ab. Auch wenn ein Model-Release in einem solchen Fall von den Eltern ratifiziert wird (werden muss), so ist es doch meiner Kenntnis nach bis zur Volljährigkeit des Models schwebend unwirksam, das heisst das Mädel kann die Vereinbarung ab ihrem 18. Geburtstag rückwirkend knicken. Und was mach ich dann ? Dicke Backen ;)
Aus diesem Grund ist auf meinem Release kein vorbereiteter Platz für Unterschrift von Vaddern/Muddern.
Nee, Manni, dein Vertrag ist schon fair. Bei kommerzieller Nutzung und Rechteübertragung Zustimmung des Modells und hälftige Teilung des Ertrages ist in Ordnung.
Bedenken gibts eher gegen solche Verträge, die eine vollständig freie kommerzielle Nutzung durch den Fotografen ohne angemessene Gegenleistung erlauben sollen. Wobei gute und große Prints auch irgendwie nicht "Nichts" sind...
Kenne keine Rechtsprechung zu dem Thema, werde das aber mal recherchieren. Kann mir jemand ein gutes Buch zum Thema Bildrechte und Model/Schauspielerverträge empfehlen?
Schlaudenker.de
15.06.2007, 22:59
Darf ich nochmal zur Eingangsfrage zurück kommen? Ich habe Bilder von Leuten auf einem Schützenfest gemacht. Nun habe ich hier wieder gelesen (http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?p=505169#post505169): Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, dürfen ohne Einwilligung zur Schau gestellt werden.
Kennt jemand einen Fall, wor der Fotograf sich auf die grüne Regel berufen wollte und damit gescheitert ist? Und was kann bei normalen Bildern, bei denen kein "berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird" denn passieren? Ich nehme an, ich muß eine Unterlassungserklärung oder so unterschreiben und gut ist's, oder?
Und was ist, wenn ein "berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird", das aber für mich nicht erkennbar war?
Ich bin verunsichert, denn:
[EDIT] by ManniC {12.06.2007 19:02}:
Beide Bilder gelöscht.
Ab wann geht's denn ohne Einwilligung?
letzten Sonntag war in Kassel Tag des Marathons.
Haben die Läufer mit den Teilnahmebedingungen eine pauschale Einwilligung erklärt? Oder geht das auch über die grüne Regel?
PS: Nicht dass das falsch rüber kommt: Ich bin nicht irgendwie sauer, ich möchte nur dazu lernen und vielleicht etwas mehr Rechtssicherheit.
Nabend Torsten,
bei den beiden gelöschten Bildern handelte es sich eindeutig um Portraitaufnahmen, bei denen die abgelichteten Personen im Bildmittelpunkt standen. Insofern trifft § 23(1)3 Kunsturhebergesetz nicht zu.
Meiner Auffassung nach zieht die Ausnahmebestimmung nur, wenn Du z.B. eine "Menschenmenge" / Publikum fotografierst. Ich hab jetzt nicht recherchiert, meine aber was von min. 5 Personen gelesen zu haben. Sobald Du aber einen, zwei mit dem Tele herauspickst gilt die Ausnahme nicht.
Was Beispiele betrifft: Google mal nach "Kurhg" oder "Kunsturhebergesetz", da gibt es einige Präzedenzfälle.
Was passieren kann: Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage ggfs. mit Liquidation von Anwalts- und Gerichtskosten. Und da liegst Du flugs im Tausender-Bereich.
Dimagier_Horst
16.06.2007, 09:55
Ab wann geht's denn ohne Einwilligung?
Schade, dass die Bilder nicht mehr zu sehen sind.....Beispiel: Beim Karnevalsumzug ist ein Portrait eines am Zug Teilnehmenden kein Problem, er stellt sich zur Schau. Beim Zuschauer bist Du im Grenzbereich. Bei normalen Straßenszenen greift Mannis Gruppenthese. Und im Einzelfall kann es wieder ganz anders aussehen, weil jede Szene und jeder Anlass eine Menge individueller Kriterien ergeben.
rmaa-ismng
16.06.2007, 10:36
Ja, wie macht Ihr das denn bei Streetfotos, geht Ihr hin und holt Euch Eure Einwilligung schriftlich bevor Ihr das Bild macht, das geht ja gar nicht..!
Also zuerst das Bild, dann hin und Ansage, mit Glück, Unterschrift, sonst umsonst gefotet, bzw. nicht gefotet. Denn Du bist ja nicht verpflichtet das Bild wieder rauszugeben. Da darfst es bloss an dritte nicht weiterreichen oder veröffentlichen!?
fmerbitz
16.06.2007, 12:19
Beispiel: Beim Karnevalsumzug ist ein Portrait eines am Zug Teilnehmenden kein Problem, er stellt sich zur Schau.
Wie ist es denn bei Sportveranstaltungen (Chase Lauf, Ironman)? Darf man die Läufer aufnehmen und das veröffentlichen?
Stoppelhopser
16.06.2007, 12:51
Ups, das würde mich jetzt aber auch interessieren. Muss ich die Bilder der einzeln aufgenommenen
Läufer vielleicht wieder löschen?
Dann hänge ich mich doch auch nochmal an.
Mein Verein hat morgen Frühlingsfest, also sowas wie Tag der offenen Tür mit Grillen, Musicalaufführung, Cafeteria, Bierwagen und was so dazu gehört.
Da werde ich auch fotografieren, auch für unsere Vereinsseite.
Wenn ein paar schöne Portraits oder Situationen dabei sind, kann ich mir auch vorstellen, die auf meiner Homepage zu veröffentlichen oder sogar mal hier zu zeigen. ;)
Gilt das nun als öffentliche Veranstaltung (wie beim Karneval) oder benötige ich strenggenommen jedes Mal eine Erlaubnis?
Und was ist für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich die Lokalpresse für ein Bild interessieren sollte.
Fragen über Fragen.
Dimagier_Horst
16.06.2007, 13:24
Wie ist es denn bei Sportveranstaltungen (Chase Lauf, Ironman)?
Meiner Meinung nach genauso, denn bei öffentlichen Veranstaltungen müssen die Teilnehmer (nicht die Zuschauer) mit Individual-Aufnahmen rechnen. Der JPMorgan Lauf z.B. ist inzwischen ein reiner Schaulauf (ich stand dieses Jahr zur richtigen Sonnenstandszeit an der richtigen Stelle :D). Beim Ironman ist es nicht viel anders, solange er auf öffentlichem Gelände stattfindet. Hier hast Du dann auch noch ein paar Promis dabei, sozusagen ein Promi-Bonus mal in die andere Richtung :lol:.
Das "Entstellungs"kriterium steht aber in den Kommentaren, die ich mir angeschaut habe, nach wie vor recht weit oben - der nasebohrende Lauf-Promi ist tabu (manchmal schon die Aufnahme, nicht erst die Veröffentlichung).
Gewerblich (ausser Presse) sieht es dann nochmal anders aus, weil Du dann noch das Wettbewerbsrecht dazubekommst. Und da wird es eventuell so interpretiert, dass Du (z.B. als nicht akkreditierter Fotograf) die vom Organisator geschaffene Infrastruktur umsonst "unter den Nagel" reißt, dir also als Trittbrettfahrer einen unerlaubten Vorteil verschaffst. Das zieht auch schon dann, wenn ein Amateur auch nur ein Bild an irgendjemand anderen verkauft. Beim Ironman ist z.B. der Langener See Privatgelände, was viele Zuschauer nicht wahrnehmen. In der aktuellen Profifoto gibt es dazu einen interessanten Artikel.
fmerbitz
16.06.2007, 13:54
Meiner Meinung nach genauso, denn bei öffentlichen Veranstaltungen müssen die Teilnehmer (nicht die Zuschauer) mit Individual-Aufnahmen rechnen. Der JPMorgan Lauf z.B. ist inzwischen ein reiner Schaulauf (ich stand dieses Jahr zur richtigen Sonnenstandszeit an der richtigen Stelle :D). Beim Ironman ist es nicht viel anders, solange er auf öffentlichem Gelände stattfindet. Hier hast Du dann auch noch ein paar Promis dabei, sozusagen ein Promi-Bonus mal in die andere Richtung :lol:.
Das "Entstellungs"kriterium steht aber in den Kommentaren, die ich mir angeschaut habe, nach wie vor recht weit oben - der nasebohrende Lauf-Promi ist tabu (manchmal schon die Aufnahme, nicht erst die Veröffentlichung).
Gewerblich (ausser Presse) sieht es dann nochmal anders aus, weil Du dann noch das Wettbewerbsrecht dazubekommst. Und da wird es eventuell so interpretiert, dass Du (z.B. als nicht akkreditierter Fotograf) die vom Organisator geschaffene Infrastruktur umsonst "unter den Nagel" reißt, dir also als Trittbrettfahrer einen unerlaubten Vorteil verschaffst. Das zieht auch schon dann, wenn ein Amateur auch nur ein Bild an irgendjemand anderen verkauft. Beim Ironman ist z.B. der Langener See Privatgelände, was viele Zuschauer nicht wahrnehmen. In der aktuellen Profifoto gibt es dazu einen interessanten Artikel.
cool, wie wäre es mit einem kleinen Spontantreffen zum Ironman? Die laufen ja immer rund um den Main, die Strecke führt 200m von unserer Wohnung vorbei :)
Wenn man sich gut postiert und Glück hat ist man auch mal 2 Sekunden im Fernsehen zu sehen (wenn einer der Führenden vorbeikommt und die Regie gerade den zugeschaltet hat).
Beim Chase-Lauf muss ich wohl noch viel lernen, letztes Jahr standen wir in der Kurve vor der DZ-Bank, da waren aber einige schon ziemlich kaputt und es war nicht sehr interessant.
Dieses Jahr haben wir uns direkt vor die alte Oper an die Mainzer Landstrasse gestellt, aber das waren dann schon wieder viel zu viele Leute für mich. Ich hatte gehofft ein paar Aufnahmen mit der alten Oper im Hintergrund zu kriegen, aber noch nichts gesichtet.
SirSalomon
16.06.2007, 15:06
Wie ist es denn bei Sportveranstaltungen (Chase Lauf, Ironman)? Darf man die Läufer aufnehmen und das veröffentlichen?
Kurze Gegenfrage. Was ist eine Sportveranstaltung? :D
SirSalomon
16.06.2007, 17:29
Wenn ein paar schöne Portraits oder Situationen dabei sind, kann ich mir auch vorstellen, die auf meiner Homepage zu veröffentlichen oder sogar mal hier zu zeigen. ;)
Da Du die Leute ja i.d.R. kennst, würde ich sie fragen, ob Du ein (persönliches Bild) vom Sportfest auf Deiner Seite veröffentlichen darfst.
Es hat nicht immer was mit Recht und Unrecht zutun, sondern machmal auch mit Taktgefühl. Einige Menschen mögen es einfach nicht, wenn ihr Bild irgendwo erscheint. ;)
Da Du die Leute ja i.d.R. kennst, würde ich sie fragen, ob Du ein (persönliches Bild) vom Sportfest auf Deiner Seite veröffentlichen darfst.
Es hat nicht immer was mit Recht und Unrecht zutun, sondern machmal auch mit Taktgefühl. Einige Menschen mögen es einfach nicht, wenn ihr Bild irgendwo erscheint. ;)
Das ist schon klar.
Natürlich werde ich da viele Leute kennen und da ist das Fragen überhaupt kein Problem. Viele werde ich auch ohne zu fragen so ganz gut einschätzen können. So ein Fest machen wir ja auch nicht zum ersten Mal und es gab auch noch nie irgendwelche Probleme. Im Gegenteil, viele fragen hinterher, ob sie die Bilder denn hinterher auch auf der Homepage betrachten können.
Mich interessiert aber halt ganz pauschal auch mal die rechtliche Seite.
Der Jürgen
21.06.2007, 12:19
hab auch mein Senf dazu beizutragen, grins
Bei uns kommen von 5000 abgelichteten Personen die anschließend ausschließlich im Internet "zur Schau gestellt" werden vielleicht zwei auf die Idee zu sagen das sie das Bild nicht veröffentlicht oder gelöscht haben wollen und weitere zwei die nach der veröffentlichung die löschung ihres Bildes verlangen. Alles ohne vorher zu fragen.
Wir hatten auch mal einen Rechtsstreit der bis vors gericht ging.
Da war ein pärchen das wir Posend fotografiert hatten. Beide haben eindeutig in die Kamera gelächelt und so deren wohlwollen signalisiert. Wir haben sie vorher nicht gefragt ob das Bild ins Internet darf.
Das Bild wurde veröffentlicht und die Beiden kamen eine woche später auf die Idee uns jetzt anzuzeigen.
Wir mussten das Bild nicht löschen weil die beiden eindeutig in die Kamera geschaut hatten und wußten das sie fotografiert wurden.
Sie hätten fragen können was wir mit dem Bild machen.
das sie das nicht taten ist einem Einverständniss gleich zu setzen.
Eine Beschwerde hinterher kann nur in einem angemessen Zeitraum berücksichtigt werden. (beispielsweise wenn ich einen betrunkenen auf einem Fest fotografiere der erst im nüchternen Zustand am nächsten Tag bemerkt das er das eigentlich gar nicht wollte)
Übrigens:
würden bei der Löschung von Bildern der sich beschwerdenden Personen kosten entstehen, müssten diese die betreffenden Personen tragen. ungeachtet dessen ob vorher gefragt wurde oder nicht!
Schlaudenker.de
21.06.2007, 16:40
Hallo Jürgen,
danke dür diese Antwort. :top: Viele Mitglieder haben viel geschrieben, aber das ist das, wonach ich gefragt hatte: :D
Ich kann mir vorstellen, dass ein Richter zum Kläger sagt: Sie hätten ja auch auf den Fotografen zugehen können, um sich nach der geplanten Verwendung zu erkundigen und ihm explizit die Veröffentlichung untersagen können. Kennt jemand Beispiele für Urteile aus dem Bereich Streetshooting etc.?
Bezogen auf die Autoscooter-Fotos:
Meine Autoscooter-Motive habe ich nicht gefragt, ob ich ihr Bild veröffentlichen darf.
Hier ist also alles im grünen Bereich und Bilder wie diese hier: :arrow: http://picasaweb.google.de/torsten.crull/Autoscooter/photo#5066213022670278898 kann ich bedenkenlos in flickr oder picasaweb belassen.
Nachdem Du Dich dahingehend "geoutet" hast, dass kein sog. Modelrelease vorliegt und wir somit Kenntnis haben müssen die Bilder tatsächlich vom Server.
[EDIT] by ManniC {12.06.2007 19:02}: Beide Bilder gelöscht.
Und wie soll ich mich zukünftig verhalten? Bleibt also noch die Frage, wie wir von nun an in diesem Forum damit umgehen.
A) Erst beim User-Team per PN nachfragen, dann Einzelfallentscheidung
B) Bilder dürfen ohne Modelrelease in die Galerie, wenn eindeutig in die Kamera gelächelt und so wohlwollen signalisiert wurde.
C) Alles so lassen, wie's ist: Lieber vorsichtig sein und nur Bilder mit Modelrelease hier einstellen
Wir mussten das Bild nicht löschen weil die beiden eindeutig in die Kamera geschaut hatten und wußten das sie fotografiert wurden.
Sie hätten fragen können was wir mit dem Bild machen.
das sie das nicht taten ist einem Einverständniss gleich zu setzen.
VORSICHT !!! Das mag eine Entscheidung des Amtsgerichts VS (oder so) im konkreten Einzelfall gewesen sein, die sicherlich kein Garant für gleiche Betrachtungsweise beim AG Rötgesbüttel (oder so) ist. Geschweige denn in höherer Rechtsinstanz.
Recht am eigenen Bild , vll. nochmals §§ 22,23 KUG lesen. Ich bezweifle stark, dass ein freundlicher Blick in die Kamera grundsätzlich als Einverständnis zu werten ist und lasse mich in dieser Ansicht erst durch ein höherinstanzliches oder gar Grundsatzurteil erweichen, nachdem ich die Urteilsbegründung gelesen habe.
Und wie soll ich mich zukünftig verhalten? Bleibt also noch die Frage, wie wir von nun an in diesem Forum damit umgehen.
A) Erst beim User-Team per PN nachfragen, dann Einzelfallentscheidung
B) Bilder dürfen ohne Modelrelease in die Galerie, wenn eindeutig in die Kamera gelächelt und so wohlwollen signalisiert wurde.
C) Alles so lassen, wie's ist: Lieber vorsichtig sein und nur Bilder mit Modelrelease hier einstellen
A: Um Himmels willen nein, keiner von uns trägt eine schwarze Robe.
B: Nein, siehe oben
C: Ja, wobei die Form des MR ja nicht vorgeschrieben ist.
Wir gehen als Betreiber dieses Forums grundsätzlich davon aus, dass der Uploader die erforderlichen Rechte besitzt. Eine Überprüfung aller eingestellten Bilder ist für uns nicht möglich und auch nicht zumutbar, wir behalten uns aber stichprobenartige Checks im Einzelfall vor.
Sofern wir aber, wie im Autoscooter-Beispiel durch eindeutiges "Outing" des Fotografen erfahren dass kein Einverständnis vorliegt (sorry, Lächeln in die Linse reicht FÜR UNS derzeit nicht aus), löschen wir die Bilder.
Primär hängt der Uploader / Fotograf am Haken und steht in der Verantwortung. Das Risiko, sekundär als Betreiber des Forums in die Mitverantwortung genommen zu werden, werden wir nicht eingehen.
Schlaudenker.de
21.06.2007, 22:39
C: Ja, wobei die Form des MR ja nicht vorgeschrieben ist.
Genau. Da gibts schriftlich, mündlich, durch Gesik, ... ;)
wir behalten uns aber stichprobenartige Checks im Einzelfall vor
Also lieber ohne Lächeln. Sonst wird noch gemußmaßt, dass das Lächeln die Gestik war, die als MR interpretiert wurde, ;)
Sorry. Ich kann nicht anders. :mrgreen:
Ich denke, Mannis Worte waren klar und nachvollziehbar. :top:
Die Thematik ist so komplex - irgendwie herrscht an vielen Stellen Unsicherheit wie die Gesetze denn nun auszulegen sind bzw. möglicherweise im Ernstfall ausgelegt werden -
Ich händel diese Problematik auf eine ganz andere Art - wenn ich mir soviele Gedanken machen muß, möglicherweise mit Verträgen rumlaufen muß - na dann lass ich es einfach ganz sein - ich fotografiere einfach keine Leute. Ich persönlich habe unter diesen Bedingungen einfach vorneweg keine Lust darauf.
Ausnahme sind nur Modells aus dem Bekanntenkreis und vielleicht auch mal ein gebuchtes Modell - schade um die schöne Streetfotografie - kann man halt nix machen
cheers
emundem164
21.06.2007, 23:35
Hier ist also alles im grünen Bereich und Bilder wie diese hier: :arrow:
http://picasaweb.google.de/torsten.crull/Autoscooter/photo#5066213022670278898 kann ich bedenkenlos in flickr oder picasaweb belassen.
kommt gerade bei diesem verlinkten bild aber nicht dazu, dass es minderjährige sind und du das einverständnis der eltern brauchst?
jaja, jetzt verkompliziere ich alles wieder, wo es doch schon fast auf ein ende hinging ;)
gruss
michel
kommt gerade bei diesem verlinkten bild aber nicht dazu, dass es minderjährige sind und du das einverständnis der eltern brauchst?
Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und lehne Shootings unter 18 kategorisch ab. Auch wenn ein Model-Release in einem solchen Fall von den Eltern ratifiziert wird (werden muss), so ist es doch meiner Kenntnis nach bis zur Volljährigkeit des Models schwebend unwirksam, das heisst das Mädel kann die Vereinbarung ab ihrem 18. Geburtstag rückwirkend knicken. Und was mach ich dann ? Dicke Backen ;)
..... ;)
Schlaudenker.de
21.06.2007, 23:44
Ich .. lehne Shootings unter 18 kategorisch ab. ... Das Mädel kann die Vereinbarung ab ihrem 18. Geburtstag rückwirkend knicken. Und was mach ich dann ? Dicke Backen.
Und ich lösche dann einfach das Bild aus dem Internet. Oder reicht das nicht?
emundem164
21.06.2007, 23:50
..... ;)
uii, das mit dem schwebend unwirksam hatte ich wieder vergessen... :lol:
da lob ich mir insekten und tiere, die machen weniger probleme :lol:
gruss
michel
Und ich lösche dann einfach das Bild aus dem Internet. Oder reicht das nicht?
Das reicht - wenn Du nur ein Bild im Web hast ist es flugs getan.
Bei einer ganzen Serie auf TfP-Basis würde mich das wurmen, wenn ich die intonnieren müsste. Raus aus der Webgalerie, Einzelbilder raus aus dem Forum, raus aus der FC, raus aus viewStern...... Das muss ich nicht unbedingt haben.
Hansevogel
22.06.2007, 09:27
... - na dann lass ich es einfach ganz sein - ich fotografiere einfach keine Leute.
Genau das ist es, was dabei herauskommt. :roll:
Von den Blümchen habe ich kein Ungemach (welch ein Wort!) zu erwarten... oder doch? Vom Gärtner, der sie angepflanzt hat (Recht am eigenen Grünzeug)? Vom Gartenbauamt (öffentliches Interesse)? :shock:
Also doch nur Wildkräuter?
Gruß: Joachim
Auch ich beschäftige mich in letzter Zeit immer öfter mit Portraits und den damit verbundenen Problemen - will ja nicht immer "nur" Landschaften fotografieren. Aber ein Model-Release neu erfinden ist auch nicht leicht, und deshalb die Frage:
Gibt es irgendwo ein Muster-Model-Release zum Download?
Markus
Genau das ist es, was dabei herauskommt. :roll:
Von den Blümchen habe ich kein Ungemach (welch ein Wort!) zu erwarten... oder doch? Vom Gärtner, der sie angepflanzt hat (Recht am eigenen Grünzeug)? Vom Gartenbauamt (öffentliches Interesse)? :shock:
Also doch nur Wildkräuter?
Gruß: Joachim
:lol:
hmmm ja.. eigentlich ist das Thema wirklich nervig.
Ich konzentrier mich persönlich auf Gebäude, Architektur, Landschaften, Tiere.
Da kommt auch keine Langeweile auf und in den meisten Fällen muß ich mir nicht die geringsten Gedanken machen ob ich irgendjemandens Recht verletze. Aus ähnlichen Gründen hab ich auch keine Internet Seite - es nervt mich viel zu sehr darauf zu achten das ich nur ja keinen Fehler mache damit dann irgendein Abmahnverein dahergeschissen kommt.
Ich kann getrost drauf verzichten... früher gings ja auch :cool:
cheers
Gibt es irgendwo ein Muster-Model-Release zum Download?
Eins? Hunderte ;) - im Web wirste erschlagen mit den Dingern.
Meine Version findest Du in diesem Thread verlinkt: :arrow: CLICK (http://www.sonyuserforum.de/forum/showpost.php?p=505341&postcount=23)
Ein paar Seiten weiter vorne sind auch schon ein paar links. ;)
Hansevogel
22.06.2007, 13:32
:lol:
hmmm ja.. eigentlich ist das Thema wirklich nervig.
Ich konzentrier mich persönlich auf Gebäude, Architektur, Landschaften, Tiere.
Da kommt auch keine Langeweile auf und in den meisten Fällen muß ich mir nicht die geringsten Gedanken machen ob ich irgendjemandens Recht verletze. Aus ähnlichen Gründen hab ich auch keine Internet Seite - es nervt mich viel zu sehr darauf zu achten das ich nur ja keinen Fehler mache damit dann irgendein Abmahnverein dahergeschissen kommt.
Ich kann getrost drauf verzichten... früher gings ja auch :cool:
cheers
Abschließend zu diesem Thema stimme ich Dir inhaltlich voll zu. :top:
Gruß: Joachim
Schlaudenker.de
22.06.2007, 18:50
Abschließend zu diesem Thema ...
Wird der Thread jetzt geschlossen? :?
SirSalomon
22.06.2007, 18:58
Wird der Thread jetzt geschlossen? :?
Nein, warum auch? :D
*nochmalaufwärm*
Was passiert, wenn auf einem öffentlich bekanntgegebenen und ebenso zugänglichen Treffen von Fliegern / Oldtimerfahrern / Fallschirmspringern etc. eine Einzelperson als Hauptmotiv abgebildet wird, die aber bspw. durch Mütze und Sonnenbrille das Gesicht abgedeckt hat, sodaß entscheidende zur Wiedererkennung der Person nötige Merkmale nicht erkannt werden können? Muß man da dann auch ein Release für haben? Oder ist das dann wiederum egal, weil der Mensch unter der "Ausrüstung" größtenteils versteckt ist?
Nochmal kurz zum Thema Property-Release: Was fällt da alles drunter? Habe ich im bisherigen Verlauf des Threads noch nicht richtig verstanden. Hat man da dann wieder das Problem, daß man Flugzeug / Auto / Fallschirm von o.g. Personenkreisen auch nur mit einem Property-Release fotografieren und veröffentlichen darf?
Nochmal kurz zum Thema Property-Release: Was fällt da alles drunter?
Ich glaube, das ist noch komplizierter als das Persönlichkeitsrecht. ;)
Was mir spontan einfällt:
- Alles, was unter das Hausrecht fällt, also Aufnahmen auf privatem Grundstück, z.B. Tiere im Zoo, der Swimming Pool im Hotel, die Parkanlage im Schlossgarten, Bahnhofsanlagen und Kirchen von innen.
- Geschützte Marken
- Der Eiffelturm bei Nacht (die Beleuchtung ist geschützt)
- neuerdings die ganzen Ruinen in Griechenland
- irgendeine Firma hat die Rechte auf den englischen Garten in München.
Hier (http://www.panthermedia.net/index.php?page=forum.php&forum_action=forum_viewtopic.php&forum_id=47179) hat mal jemand noch so einiges zusammengetragen.
- irgendeine Firma hat die Rechte auf den englischen Garten in München.
Englischer Garten? Willst Du sagen, daß man da nicht mehr fotografieren dürfen soll? Kann ich mit eigentlich nicht vorstellen. Ist doch ein öffentlicher Park.
Hier (http://www.panthermedia.net/index.php?page=forum.php&forum_action=forum_viewtopic.php&forum_id=47179) hat mal jemand noch so einiges zusammengetragen.
Nur für angemeldete User.
Rainer
Englischer Garten? Willst Du sagen, daß man da nicht mehr fotografieren dürfen soll? Kann ich mit eigentlich nicht vorstellen. Ist doch ein öffentlicher Park.
Fotografieren für den privaten Gebrauch und die eigene Homepage darfst du wohl, genauso wie z.B. in den meisten Zoos (Ausnahme Hagenbeck!) etc.
Aber für die kommerzielle Nutzung brauchst du ein PR, und zwar von der "Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen".
Nur für angemeldete User.
Uuups, sorry. :oops:
Da ist eine ziemlich lange Liste und bei manchen Objekten wird man sich vermutlich verwundert die Augen reiben.
Aber wie gesagt, dies betrifft i.d.R. nur die kommerzielle Nutzung.
Was nicht da steht und wo ich auch überfragt bin, ist z.B. der Posttower in Bonn. Da hätte ich nämlich auch ein paar Bildchen.
Schlaudenker.de
24.06.2007, 18:33
Also wenn ich die letzten Posts so lese, fotografiere ich wohl besser keine Parkanlagen, Gebäude oder Tiere (bei Hagenbeck). Im Baumarkt wurde ich auch schonmal von der "inneren Sicherheit" ;) angesprochen, dass das Fotografieren verboten sei. Ich fotografiere lieber Menschen.
... wenn ich mir soviele Gedanken machen muß, .... dann lass ich es einfach ganz sein - ich fotografiere einfach keine Leute.
Opps, oder leiber doch keine Menschen? Was soll ich denn überhaupt noch fotografieren? :shock:
Fazit: Ich mache so weiter wie bisher, stelle die Fotos auch in's Internet, nutze sie nicht kommerziell und denke, dass sich der Schaden im Problemfall in Grenzen halten wird. Nichts ist ohne Risiko! Beim Bungee-Jumping oder beim Sex kann auch mal das Gummi reißen.
SirSalomon
26.06.2007, 13:37
Um dem Thema mal wieder die richtige Richtung zu geben, lest euch mal diesen Teilbeitrag durch:
4. Abgrenzung der Sozial und Privatsphäre
In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung die Rechtsprechung des EGMR, der die deutsche Rechtssprechung nachhaltig veränderte. Während in der deutschen Rechtssprechung vor allem zwischen
Absoluten Personen der Zeitgeschichte und
relativen Personen der Zeitgeschichte unterschieden wird und danach in einer Abwägung der Grad der Schutzwürdigkeit vor einem Eindringen der Öffentlichkeit in die Privatsphäre bestimmt wird.
verlangt die Entscheidung des EGMR auch für Personen absoluten öffentlichen Interesses einen Schutz dort, wo sie nicht mit einer Beobachtung oder einer Medienberichterstattung rechnen mussten und das öffentliche Interesse nicht stark überwiegt. Solange also das Verhalten in der Abgeschiedenheit einer begrenzten Sozial / Privatsphäre nicht Bestandteil der öffentlichen Diskussion ist oder sein sollte, ist hier das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorrangig.
Quelle: JuraServe-Medienrecht (http://www.juraserv.de/medienrecht/das-allgemeine-pers-nlichkeitsrecht-11.html)
Was den "englischen Garten" angeht, eventuell mal eine Definition "Öffentlicher Raum":
Unter öffentlichem Raum versteht man Orte, die für jeden frei und ohne Bezahlung zugänglich und nutzbar sind. Dazu zählen Straßen und öffentliche Plätze ebenso wie Gebäude, die frei zugänglich sind und meist dem Staat gehören. Auch große Teile der Natur können zum öffentlichen Raum gezählt werden. Versammlungen von Personen im öffentlichen Raum (etwa Demonstrationen) unterliegen dem Versammlungsgesetz.
Quelle: Wikipedia - Öffentlicher Raum (http://de.wikipedia.org/wiki/Öffentlicher_Raum)
Maßgeblich für Bilder in oder vom "englischen Garten" ist die s.g. "Panoramafreiheit":
Allgemeines und Rechtslage in Deutschland
Maßgeblich ist das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte:
§ 59 UrhG - Werke an öffentlichen Plätzen
"(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
"(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden."
Die Aufnahme muss von einem öffentlichen Weg, einer Straße oder einem Platz aus gemacht werden. § 59 UrhG betrifft nur urheberrechtlich geschützte Werke, doch hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Friesenhaus klargestellt, dass es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt, das über die Befugnisse des Eigentümers hinausgeht, anderen den Zugang zu ihr zu verwehren. Man darf also ein schönes altes Gebäude in Privatbesitz von einem öffentlichen Weg aus unbedenklich fotografieren und die Aufnahmen kommerziell verwerten.
Ausschlaggebend ist der tatsächliche öffentliche Zugang. Auch alle zugänglichen Privatwege und private Parks werden als öffentliche Wege angesehen, nicht dagegen beispielsweise ein U-Bahnhof oder eine Bahnhofshalle [1]. § 59 UrhG kommt nach herrschender Ansicht nicht zum Tragen, wenn die Aufnahme von einem Privatgrundstück aus gemacht wird oder – wie im Fall des Wiener Hundertwasserhauses vom Bundesgerichtshof entschieden (siehe: Hundertwasserentscheidung) - im Obergeschoss eines gegenüberliegenden Hauses. Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter – auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein Hindernis hinwegzublicken – ist demnach genauso wenig zulässig wie ein Hubschrauber. Auch die Aufnahme von einem anderen Gebäude aus ist nicht zulässig, selbst wenn eine Genehmigung für das Betreten des Aufnahmestandpunktes vorliegt.
Quelle: Wikipedia - Panoramafreiheit (http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit)
Ich denke mal, damit dürften einige Unklarheiten beseitigt werden und ein jeder kann gerne Bilder vom "englischen Garten" machen, egal ob sich Personen auf irgendwelchen Parkbänken befinden oder nicht.
In diesem Sinne, ich wünsche euch schöne Bilder von schönen Orten oder Menschen und Situationen. ;)
Ich kann bezgl. des Englischen Gartgens nur das weitergeben, was ich selber gelesen habe und weiß auch nicht, ob es da schon Urteile gibt.
Die Aussage stammt von einer Bildagentur, die selber bei der "Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen" nachgefragt hat. Die Antwort lautet:
Bilder aus dem Englischen Garten dürfen ohne PR weder kommerziell noch redaktionell genutzt werden.
Daher werden in der Agentur solche Bilder ohne PR nicht angenommen und bestehende Bildbestände ohne PR wurden entfernt.
Was passiert, wenn auf einem öffentlich bekanntgegebenen und ebenso zugänglichen Treffen von Fliegern / Oldtimerfahrern / Fallschirmspringern etc. eine Einzelperson als Hauptmotiv abgebildet wird, die aber bspw. durch Mütze und Sonnenbrille das Gesicht abgedeckt hat, sodaß entscheidende zur Wiedererkennung der Person nötige Merkmale nicht erkannt werden können? Muß man da dann auch ein Release für haben? Oder ist das dann wiederum egal, weil der Mensch unter der "Ausrüstung" größtenteils versteckt ist?
Hat dazu noch jemand ein paar erleuchtende Worte? ;)
Schlaudenker.de
26.06.2007, 18:35
Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter ... ist demnach genauso wenig zulässig wie ein Hubschrauber.
Ach, dann lohnt sich der Kauf einer Microdrone md4-200 (http://www.microdrones.com/) ja gar nicht. Schade. :cry:
SirSalomon
26.06.2007, 22:45
Ach, dann lohnt sich der Kauf einer Microdrone md4-200 (http://www.microdrones.com/) ja gar nicht. Schade. :cry:
Zumindest nicht dann, wenn Du keinen Auftrag damit erfüllst. ;)
baerlichkeit
04.07.2007, 16:54
*kram*
Ich frage noch mal vorsichtshalber, bevor ich mich in die Nesseln setze:
Bei einer Fernsehaufzeichnung/ einem Konzert von dem(r) Moderator(in)/Sänger(in) gemachte Fotos/Portraits darf ich doch hier ohne Angst zu haben zeigen, oder?
(bin ganz verwirrt :oops:)
Grüße Andreas
JEIN -- das hängt von eventuellen Restriktionen des Veranstalters ab.
baerlichkeit
04.07.2007, 17:08
JEIN -- das hängt von eventuellen Restriktionen des Veranstalters ab.
Danke,
Ich habs ja geahnt...
Wenn mir das vor Ort keiner gesagt hat, findet man das raus? Emails schreiben oder sowas? War "mein erstes mal" bei einer öffentlichen Veranstaltung, und mich hat jedenfalls niemand davon abgehalten...
Grüße
Wenn Dich keiner beim Fotografieren gebremst hat ist das noch keine Garantie.
Vielleicht gab's irgendwo einen Aushang, einen Vermerk auf der Eintrittskarte.....
Sicherstes Procedere: Mail an den Veranstalter, in der Du als Verwendungszweck der Bilder "Noncommercial" angibst.
Und: Beim nächsten Mal vielleicht vorher fragen ;)
baerlichkeit
04.07.2007, 17:17
Na ja,
vorher fragen ist gut, wen denn? :D
War am Strand in Grömitz, einmal NDR Fernsehaufzeichnung, das andere mal ein Konzert am Wasser (mit einem Weltstar, Name vergessen ;))
Da war nix und niemand zum Fragen, viel zu hektisch. Die Security hat nix gemacht, und ich stand sozusagen direkt davor.
Na ja, ich werde dann mal mails schreiben, und mir Ärger ersparen :) Danke Manni
Ich dachte nur mal irgendwo gelesen zu haben, öffentliche Personen (oder so ähnlich) dürfte man zeigen.
Grüße Andreas
Über den "Personen der Zeitgeschichte" (§22 KunstUrhG) stehen Rechte des Veranstalters.
Wen fragen?
Halt einen Funktionär, Schlipsträger, Ober-Sec....... ich weiss, das ist manchmal nicht so einfach.
Beispiel:
Ich plane ein Shooting im Foyer des Colosseum-Theaters Essen, ausserhalb einer Vorstellung - ergo: Property-Release für die Location erforderlich.
Kassenhäuschen: Verweis an die Pressestelle mit Telefonnummer
Pressestelle telefonisch: Nöö, Eventmanagement. Ich Mail an Pressestelle mit der Bitte um Weiterleitung
Eventmanager ruft an, kurzes nettes Telefonat, Fotogenehmigung mit Terminvorschlägen kam unmittelbar per Mail:top:
baerlichkeit
04.07.2007, 17:29
Ja,
das hört sich gut an :)
Da es absolut spontan war, ich ohne Internet auskommen musste, es keine Verkaufsschalter oder sowas gab (kostenlos) und ich vor allem nicht weiter darüber nachdachte, verschiebe ich deine Ratschläge halt auf das nächste mal :top:
Mal sehen was die auf die mails antworten...
Grüße Andreas
Da es ein wenig hierher passt:
Der Aachener Tierpark macht im Moment wieder einen Fotowettbewerb; Thema "Kinder im Tierpark".
Von Modelrelease ist nirgends etwas zu lesen. :roll:
Wer bekommt eigentlich im Falle eines Falles den größeren Ärger? Der Hobbyknipser, der sich der rechtlichen Lage höchstwahrscheinlich gar nicht bewusst ist oder der Zoo, der dies verschweigt und kein MR verlangt?
Ich könnte ja mal nachfragen, wohin man das MR schicken soll. ;)
SirSalomon
04.07.2007, 19:22
Der Aachener Tierpark macht im Moment wieder einen Fotowettbewerb; Thema "Kinder im Tierpark".
Von Modelrelease ist nirgends etwas zu lesen. :roll:
Wer bekommt eigentlich im Falle eines Falles den größeren Ärger? Der Hobbyknipser, der sich der rechtlichen Lage höchstwahrscheinlich gar nicht bewusst ist oder der Zoo, der dies verschweigt und kein MR verlangt?
Ich könnte ja mal nachfragen, wohin man das MR schicken soll. ;)
Es kommt drauf an, wenn der Tierpark am Eingang einen sichtbaren Aushang hat, der eben auf diesen Fotowettbewerb hinweist, ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.
Unabhängig davon, besteht u.U. die Möglichkeit, dass ein Erziehungsberechtigter der Veröffentlichung oder Verwendung der Kinderbilder widerspricht und voll und ganz im Recht ist.
Allein die Anmerkung eines Fotografenwettbewerb gibt noch keinem das Recht die Bilder frei verwenden zu dürfen. Gerade bei Kindern ist das ein sehr enges Thema, in dem nicht viel Spiel ist.
Allein bei ausländischen Besuchern gehört eine Informationspflicht entsprechend der Landessprache dazu. Das sich das recht schwer gestalten läßt, steht außer Frage.
Weiterhin wären die Wettbewerbsbedingungen interessant, nicht das der Fotograf automatisch alle Rechte an den Veranstalter abtritt:!::!::!:
Es kommt drauf an, wenn der Tierpark am Eingang einen sichtbaren Aushang hat, der eben auf diesen Fotowettbewerb hinweist, ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.
Wäre das Wetter im Moment nicht so bescheiden, wäre ich schon mal dort gewesen und könnte es dir sagen.
Bisher sind mir dort aber noch nie irgendwelche Aushänge aufgefallen, was natürlich nicht heißt, dass sie nicht existieren.
Allein die Anmerkung eines Fotografenwettbewerb gibt noch keinem das Recht die Bilder frei verwenden zu dürfen. Gerade bei Kindern ist das ein sehr enges Thema, in dem nicht viel Spiel ist.
Dir und mir ist das klar.
Aber ob sich die Leute, die ihre Bilder der Handycam einsenden, darüber bewusst sind, bezweifele ich stark.
Und ob sich der Zoo darüber bewusst ist, bin ich mir auch nicht so sicher.
Daher ja auch meine Idee, wegen dem MR mal nachzufagen. Da kann man ja anhand der Antwort schon erahnen, wie deren Rechtsverständnis bzw. die Rechtskenntnis ist. ;)
Weiterhin wären die Wettbewerbsbedingungen interessant, nicht das der Fotograf automatisch alle Rechte an den Veranstalter abtritt:!::!::!:
Viel steht auf der Seite nicht.
Man muss im Besitz des Urheberrechts sein und überträgt dem Zoo die Nutzungsrechte zur Veröffentlichung auf der Webseite.
KLICK (http://euregiozoo.de/php/fotowettbewerb.php)
Hansevogel
04.07.2007, 19:56
Der Aachener Tierpark macht im Moment wieder einen Fotowettbewerb; Thema "Kinder im Tierpark".
Eventuell sind damit nur die eigenen Kinder gemeint!?
Würde jedenfalls recht problemlos sein.
Gruß: Joachim
Eventuell sind damit nur die eigenen Kinder gemeint!?
Würde jedenfalls recht problemlos sein.
Steht jedenfalls nirgendwo, selbst wenn es so gemeint sein sollte.
Und zumindest bei einem der bisher eingesandten Bilder habe ich meine Zweifel, dass dies alle die eigenen Kinder sind. ;)
SirSalomon
04.07.2007, 23:32
Man muss im Besitz des Urheberrechts sein und überträgt dem Zoo die Nutzungsrechte zur Veröffentlichung auf der Webseite.
KLICK (http://euregiozoo.de/php/fotowettbewerb.php)
Urheberrecht hat nicht unbedingt etwas mit Persönlichkeitsrecht zutun.
Selbst wenn ich der Urheber eines Bildes bin, darf ich ein Bild nicht grundsätzlich veröffentlichen oder die Rechte zur Veröffentlichung weiter geben.
Es ist auf jeden Fall eine nette Idee, um an die Adressen der Lete zu kommen, auch wenn mit den Adressen (rein theoretisch) nichts passieren darf, außer eben zur Gewinnermittlung... ;)
Aber wenn wir schon einmal dabei sind, schauen wir doch einfach mal ins Impressum:
Der Inhalt dieser Internetseiten ist urheberrechtlich geschützt. Es darf eine Kopie der Informationen der Internetseiten auf einem einzigen Computer für den nicht-kommerziellen und persönlichen internen Gebrauch gespeichert werden. Grafiken, Texte, Logos, Bilder usw. dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Aachener Tierpark heruntergeladen, vervielfältigt, kopiert, geändert, veröffentlicht, versendet, übertragen oder in sonstiger Form genutzt werden. Bei genannten Produkt- und Firmennamen kann es sich um eingetragene Warenzeichen oder Marken handeln. Die unberechtigte Verwendung kann zu Schadensersatzansprüchen und Unterlassungsansprüchen führen.
Ein Widerspruch in sich. Der Inhalt in rechtlich geschützt, es wird jedoch eine Kopie erlaubt, soweit ok. Warum muss ich aber für Grafiken, Texte, Bilder usw. eine schriftliche Erlaubnis haben?
Eine Erlaubnis, die automatisch widerrufen wird.
Es kann nicht garantiert werden, daß Informationen oder persönliche Daten, die uns übermittelt werden, bei der Übermittlung nicht von Dritten "abgehört" werden.
Quasi ein Freibrief, dass die Daten von einer anderen Stelle weiter verwendet werden...
Schönen Danke auch ;)
Neben dem Verstoß gegen den Datenschutz wird der Besucher der Seite auch noch verschaukelt. Da sich der Zoodirektor als rechtlich verbindlich kennzeichnet, würde ich den guten Mann eventuell mal darauf aufmerksam machen, vermutlich weiß der nichts von seinem Glück... ;)
Urheberrecht hat nicht unbedingt etwas mit Persönlichkeitsrecht zutun.
Ebend.
Aber ein Laie wird dies so interpretieren; nach dem Motto, ich habe das Bild gemacht, also darf ich es auf jeden Fall hier einreichen.
Ich denke mal, i.d.R. wird auch niemand etwas dagegen haben, wenn sein Kind, noch dazu im Zoo mit einem possierlichen Tierchen spielend, abgelichtet und veröffentlicht wird.
Aber wehe, man gerät mal an den Falschen.
Dann wird sich der Handyknipser aber schwer wundern, warum plötzlich der Anwalt vor der Tür steht, wo er sich doch keiner Schuld bewusst ist.
Von daher wäre zumindest ein kleiner Hinweis in den Wettbewerbsregeln angebracht. Es muss ja noch nicht mal ein MR sein, was man zwingend einreichen muss, sondern nur der Hinweis, dass die abgelichteten Personen einverstanden sein müssen.
Dann sollte aber zumindest jedem bewusst sein, was er da tut und er kann selber entscheiden, ob er die Bilder einreicht oder nicht.
SirSalomon
04.07.2007, 23:51
Ich denke mal, i.d.R. wird auch niemand etwas dagegen haben, wenn sein Kind, noch dazu im Zoo mit einem possierlichen Tierchen spielend, abgelichtet und veröffentlicht wird.
Aber wehe, man gerät mal an den Falschen.
Dann wird sich der Handyknipser aber schwer wundern, warum plötzlich der Anwalt vor der Tür steht, wo er sich doch keiner Schuld bewusst ist.
Oh, da muss ich Dir (zum Glück) wiedersprechen. Gerade in Sachen Kinderbilder werden die Leute immer häufiger sensibel. Kindesmissbrauch ist kein Thema mehr, bei dem einfach weggeschaut wird.
Eben aus dem Grunde würde ich mich auch weigern, wenn jemand meine Kinder fotografiert, ohne dass ich etwas davon weiß. Egal zu welchem Motiv.
Aber wir kommen vom Thema ab ;)
Ich denke mal, i.d.R. wird auch niemand etwas dagegen haben, wenn sein Kind, noch dazu im Zoo mit einem possierlichen Tierchen spielend, abgelichtet und veröffentlicht wird.
Oh, da muss ich Dir (zum Glück) wiedersprechen. Gerade in Sachen Kinderbilder werden die Leute immer häufiger sensibel. Kindesmissbrauch ist kein Thema mehr, bei dem einfach weggeschaut wird.
Eben aus dem Grunde würde ich mich auch weigern, wenn jemand meine Kinder fotografiert, ohne dass ich etwas davon weiß. Egal zu welchem Motiv.
Ich meinte natürlich nicht heimlich, sondern wenn man um Erlaubnis bittet, was dann sicher wesentlich mehr Leute machen würden, wenn es in den Regeln stünde.
baerlichkeit
07.07.2007, 10:52
Hi,
ich hatte ja per mail die Veranstalter gefragt, wenigstens vom NDR habe ich eine Antwort:
"Ja das war doch öffentlich, warum sollten sie die nicht veröffentlichen dürfen?" (oder so ähnlich)
Na, manche sehen das wohl doch nicht so verbissen. Dafür müsst ihr jetzt bald mit den Fotos von NDR-Moderatoren leben :D
Grüße Andreas
Schlaudenker.de
19.07.2007, 22:30
Fotografen gibt's :roll:
"Das Landgericht Köln untersagte einem Rechtsanwalt und IT-Berater, auf seiner Homepage ein Passfoto von sich zu veröffentlichen. Der Fotograf des Bildes hatte den Rechtsanwalt, seinen Kunden, auf Unterlassung verklagt." :arrow: Quelle (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/07/17/passbilder-im-netz-die-nachste-abmahnwelle/)
So weit kann's gehen, beim "Recht zur Bildveröffentlichung". *kopfschüttel*
Da geht man vielleicht besser zum Automaten ;) oder macht's selbst. :top:
Das ist absolut verständlich und nix zum Kopfschütteln. Der Fotograph ist Urheber und bestimmt was mit seinem "Produkt" geschehen darf.
Hansevogel
19.07.2007, 22:48
Da geht man vielleicht besser zum Automaten ;)
Auch der Automat hat einen Besitzer, der Automat ist seine Kamera. Und daher... :lol: :lol:
Gruß: Joachim
Sebastian W.
19.07.2007, 23:16
Das ist absolut verständlich und nix zum Kopfschütteln. Der Fotograph ist Urheber und bestimmt was mit seinem "Produkt" geschehen darf.
Und zwar nach deutschem Recht. Gibt es ein Urheberrecht an Passfotos? Wo ist die nötige Schöpfungshöhe?
Fotoautomaten und ihre Besitzer oder Hersteller haben generell kein deutsches Urheberrecht an Passfotos.
Anaxaboras
20.07.2007, 00:02
:cool:Das ist absolut verständlich und nix zum Kopfschütteln. Der Fotograph ist Urheber und bestimmt was mit seinem "Produkt" geschehen darf.
Ne, ne, ne - das wär' ja grauenvoll.
Natürlich ist der Fotograf zunächst einmal Urheber der Bilder. Aber damit, dass ich ihn beauftrage und bezahle (!), überträgt er mir zunächst einmal ein Nutzungsrecht an den Fotos.
Ob dieses Nutzungsrecht nun zeitlich und räumlich uneingeschränkt ist, weiß ich nicht. Hängt vielleicht auch von den AGBs des Fotografen ab. Lustig wär's natürlich schon, wenn der Fotograf z. B. sagen würde, Nutzungsrecht nur für 12 Monate und ich das Bild in meinen Personalausweis geklebt habe (OK, das geht heute anders).
Schlimm auch, wenn der Fotograph bestimme dürfte, was mit seinem "Produkt" geschehen darf, und darauf mein Konterfei (Passbild) zu sehen wäre. Stellt euch einmal vor:
Der Fotograf hängt das Bild in seinem Schaufenster auf (und schreibt darunter: "Die längste Nase, die ich je aufgenommen habe").
Der Fotograf verkauft das Bild an eine Werbeagentur, die es zukünftig für Kontaktanzeigen einsetzt (ich bin ja so sexy :cool:)
Ne, ohne mein Einverständnis darf der Fotograf gar nix mit dem Foto - gegen sein Urheberrecht steht nämlich mein Persönlichkeitsrecht. Und wenn das nicht greifen sollte: Dadurch dass ich einen Fotograf bezahlt habe, habe ich auch das exklusive Nutzungsrecht erworben (so würde ich zumindest vor Gericht argumentieren).
-Anaxaboras
:cool:
Der Fotograf hängt das Bild in seinem Schaufenster auf (und schreibt darunter: "Die längste Nase, die ich je aufgenommen habe").
Der Fotograf verkauft das Bild an eine Werbeagentur, die es zukünftig für Kontaktanzeigen einsetzt (ich bin ja so sexy :cool:)-Anaxaboras
Also das interessiert mich jetzt wirklich - her mit dem Bild... :lol::lol::lol:
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Aber ist es nicht so, dass Du beim Fotografen üblicherweise 4 (oder mehr) Passbilder bestellst? Du erhältst dann auch die bestellte Anzahl an Abzügen, während der Fotograf sein Original behält. Deine Abzüge kannst Du verwenden wie Du willst. Du kannst sie ins Album kleben, der Mama schenken, für die Behörde nutzen. Du kannst sie auch veröffentlichen, in dem sie Du an die Haustür pinnst (Vorsicht vor dem bissigen Hund;)). Aber hast Du auch das Recht erworben, sie zu vervielfältigen? Da habe ich doch etwas Zweifel.
Gruß
Echidna
Aber hast Du auch das Recht erworben, sie zu vervielfältigen? Da habe ich doch etwas Zweifel.
Ich habe neben den Abzügen auch eine CD bekommen mit der ausdrücklichen Erlaubnis, selber Ausdrucke zu machen.
SirSalomon
20.07.2007, 12:06
Kurze Frage, bevor Ihr jetzt dem Rechtsanwalt & IT-Berater auf Samtkissen tragen und den Fotografen zur Hölle jagen wollt:
Hat einer von Euch das Utreil mal genauer gelesen und sich über die Hintergründe informiert? :?
Ich habe neben den Abzügen auch eine CD bekommen mit der ausdrücklichen Erlaubnis, selber Ausdrucke zu machen.
Da du die Hintergründe ansprichst:
Ich war auch wegen Bewerbungsfotos beim Fotografen und habe die Bilder auch nur dafür eingesetzt.
Allerdings wurde ich auch nicht explizit darauf hingewiesen, dass ich die Fotos nur dafür verwenden darf.