Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Impressum oder nicht Impressum???
pixbredi
30.04.2007, 16:49
Moin Freunde.
Seit einigen Tagen bin ich nun damit beschäftigt, mir eine Foto-Homepage zu schnitzen.
Bei meinen Überlegungen kam ich auch zu dem Punkt, Impressum und habe mich mal auf den Seiten anderer User umgesehen.
Es kam für mich sehr Verwirrendes dabei heraus.
Einige Leute meinen,sie kämen ohne ein Impressum aus und sagten mir auch zum Teil am Telefon, dass sie doch nur ein paar Fotos ausstellten und das solch ein Aufwand dafür jawohl nicht nötig wäre.
Andere sind ein wenig vorsichtiger und geben wenigsten ihre persönlichen Daten, zum Teil auch mit e-Mail Adresse, bekannt.
Wieder andere wollen ganz auf Nummer sicher gehen und haben sich ein Impressum gebastelt, haben es irgendwo kopiert oder haben versucht, sich über Google schlau zu machen und sich dann eines gestrickt.
Was ist aber nun richtig? Benötige ich ein Imp.? Wenn ja,was soll es enthalten, damit es auch der momentanen Rechtsprechung entspricht und mir keine teuren Abmahnungen ins Haus flattern?
Haben wir unter unseren Usern vielleicht einen Rechtskundigen, der sich dazu mal äußern möchte. Er würde sowohl mir, als auch der gesamten Forumsgemeinde, die Unsicherheit nehmen und könnte sich meines (unseres) Dankes sicher sein.
XxJakeBluesxX
30.04.2007, 16:55
Ich würde eins rein setzen. So bist Du gegen alle Eventualitäten gewappnet. Und sollte mal jemand eins Deiner Fotos kaufen wollen weiß derjenige direkt an wen er sich wenden muss...
Mein Impressum sieht so aus:
Klick... (http://www.digiclaudio.com/4images/index.php?template=impressum)
baerlichkeit
30.04.2007, 17:00
Ui,
auf meiner ersten HP hatte ich noch eines, in der aktuellen Wordpress-Version habe ich das doch glatt vergessen... :shock:
Danke, dass du mich darauf gebracht hast, und soweit ich weiß sollte Name, Anschrift, Telefonnummer und email da zu finden sein.
Wie das allerdings mit den Disclaimern ist, kann ich nicht sagen.
Grüße Andreas
pixbredi
30.04.2007, 17:11
Mein Impressum sieht so aus:
Klick... (http://www.digiclaudio.com/4images/index.php?template=impressum&sessionid=a5f54be3bd39bc932c2aa70837dbeb80)[/QUOTE]
Bist du denn sicher, das so schmale Angaben ausreichend sind und sich ein wenig beschäftigter Anwalt daran nicht seine Freude hat? (Abmahnung?)
XxJakeBluesxX
30.04.2007, 17:23
Bist du denn sicher, das so schmale Angaben ausreichend sind und sich ein wenig beschäftigter Anwalt daran nicht seine Freude hat? (Abmahnung?)
Wieso schmale Angaben? Schliesslich ist das foten nur ein Hobby und nicht mein Beruf...
Die Suche nach "Impressumspflicht" in diesem Forum bringt u.a. folgenden Thread zutage:
http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=15431
(Man achte auf den letzten Beitrag)
bleibert
30.04.2007, 18:59
Was ist aber nun richtig? Benötige ich ein Imp.? Wenn ja,was soll es enthalten, damit es auch der momentanen Rechtsprechung entspricht und mir keine teuren Abmahnungen ins Haus flattern?
Wir haben seit 01.03.2007 zwei neue Grundlagen:
Das Telemediengesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/BJNR017910007.html) und den 9. Rundfunkstaatsvertrag (http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/download/RStV.pdf).
Das Telemediengesetz enthält für die Impressumspflicht folgenden relevanten Abschitt:
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: (...)
Ein Fallstrick ist dabei die Formulierung "geschäftsmäßig". Das sind explizit nicht nur Seiten, die in direktem Zusammenhang mit Waren- oder Dienstleistungsangeboten stehen, sondern auch Seiten, auf denen beispielsweise Werbebanner enthalten sind oder die der breiten Öffentlichkeit über längere Zeit angeboten und regelmäßig aktualisiert werden. Dr. Ott beurteilt das so:
Der Glaube an eine vorgeblich gesetzlich nun zugelassene Anonymität könnte uninformierte Webmaster schnell in eine Haftungsfalle tappen und sie zu einem Opfer einer Abmahnungswelle werden lassen. Der 9. Rundfunkstaatsvertrag sieht nämlich für jeden Anbieter von Telemedien - dazu gehören auch Webseiten - vor, Name und Anschrift bzw. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten verfügbar zu halten. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine Webseite ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient. Da Webseiten in der Regel an die Allgemeinheit gerichtet sind, wird für diese Ausnahme kein großer Anwendungsbereich verbleiben. Für die Betreiber der vielen „privaten“ Webseiten, die auch nicht über Werbung finanziert sind, besteht die einzige "Verbesserung" der Neuregelung darin, dass Sie ab dem 1.3.2007 keine Telefonnummer und keine E-Mail-Adresse mehr anzugeben haben. Von einer Impressumspflicht völlig freigestellt, sind sie indes nicht.
(Quelle: http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-pressemitteilung.html)
Im Rundfunkstaatsvertrag steht in §55 folgendes zu lesen:
§ 55 Informationspflichten und Informationsrechte
(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen
oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen
leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar
zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei jurisitshcen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
Das ist schon viel enger gefasst, Dr. Ott dazu:
Wie sich aus § 55 I RStV ergibt, trifft einen Anbieter keine Impressumspflicht, d.h. er kann seine Webseite völlig anonym ins World Wide Web stellen, wenn das Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient. Webseiten richten sich in der Regel an die Allgemeinheit und sind über Suchmaschinen für jedermann theoretisch auffindbar. Auf eine großzügige Auslegung der Ausnahme sollte ein Webmaster hier besser nicht vertrauen. In Betracht kommt die Ausnahme nach meiner Ansicht nur dann, wenn: Inhalte passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird,
Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert, betroffen sind,
evtl., wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
(Quelle: http://www.linksandlaw.info/hinweisezuranbieterkennzeichnung.htm)
Sofern Deine Seite also öffentlich verfügbar ist, solltest Du auf jeden Fall dem §55 I RStVgerecht werden, und Namen und Anschrift angeben. Wenn du nach obiger Aussage von Dr. Ott befürchtest, einen geschäftsmäßigen Telemediendienst anzubieten, dann sollten Dich auch die Angaben bei §5 TMG interessieren:
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
Wobei hier für "private" Seiten wie Deine nur die fettgedruckten Angaben relevant sind. Also auf gut deutsch:
Name
Anschrift
E-Mail-Adresse
Vielen Dank fuer deinen sehr ausfuehrlichen Beitrag. Ich habe mich bisher auch gg. die Angabe der Telefonnummer gestraeubt, da ich ein Recht auf Privatsphaere habe und es niemanden Fremden etwas angeht, derart personenbezogene Daten zu bekommen. Ausserdem gibt es auch Personen ohne Telefon bzw. liegen bestimmte Gruende vor, warum man sich nicht in Telefonbuecher eintragen laesst. Wer erstattet mir die Gespraechskosten, die durch Anrufe von Spasssurfern entstehen koennten? Das muss respektiert werden und nicht ein Grund fuer irgendwelche Abmahn-Verrueckte sein.
Wer wohl ohne Impressum eine Website betreiben moechte, der holt sich einfach eine Domain und Webspace im Ausland. Interessant waere, wie der Gueltigkeitsbereich der Gesetze definiert ist. Muss ein Englaender in Schottland mit dt. Domain ebenfalls der Impressumspflicht nachkommen?
Gruesse, Torsten.
Wer wohl ohne Impressum eine Website betreiben moechte, der holt sich einfach eine Domain und Webspace im Ausland. Interessant waere, wie der Gueltigkeitsbereich der Gesetze definiert ist. Muss ein Englaender in Schottland mit dt. Domain ebenfalls der Impressumspflicht nachkommen?
Ich frage mich wie es in der Umkehrung ist? Also wenn ich als Schweizer meine Website bei einem deutschen Anbieter liegen habe... Wobei ich davon ausgehe, dass sich ein abmahnwütiger, erfolgloser Anwalt wohl nicht die Mühe machen würde hier was zu versuchen, weil die Erfolgschancen wohl nahe null sind.
TorstenG
01.05.2007, 10:58
Mir wurde mal mitgeteilt das die Endung (also .de, .com oder sonstwas) nicht wichtig ist sondern der Wohnort der zuständigen Person (Webmaster, Admin-C, ...), welche ins Impressum einzutragen wäre! Schließlich haben deutsche Gesetze außerhalb Deutschlands in diesem Falle keine Bedeutung mehr!
bleibert
01.05.2007, 11:07
Wer wohl ohne Impressum eine Website betreiben moechte, der holt sich einfach eine Domain und Webspace im Ausland. Interessant waere, wie der Gueltigkeitsbereich der Gesetze definiert ist. Muss ein Englaender in Schottland mit dt. Domain ebenfalls der Impressumspflicht nachkommen?
Der Geltungsbereich ist im §3 TMG geregelt. Absatz 1 verstehe ich so, dass es auf den Wohnsitz des Anbieters ankommt. Wer in Deutschland niedergelassen ist, haftet für seine Seite, auch wenn sie auf den Seychellen gehostet wird. Absatz 2 betrifft Anbieter, die in Deutschland anbieten, aber hier nicht niedergelassen sind - für die gilt das TMG grundsätzlich nicht außer in den in Absatz 5 erwähnten Ausnahmen:
Das Angebot und die Erbringung von Telemedien durch einen Diensteanbieter, der in einem anderen Staat im Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG niedergelassen ist, unterliegen abweichend von Absatz 2 den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts, soweit dieses dem Schutz
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere im Hinblick auf die Verhütung, Ermittlung, Aufklärung, Verfolgung und Vollstreckung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, einschließlich des Jugendschutzes und der Bekämpfung der Hetze aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, des Glaubens oder der Nationalität sowie von Verletzungen der Menschenwürde einzelner Personen sowie die Wahrung nationaler Sicherheits- und Verteidigungsinteressen,
der öffentlichen Gesundheit,
der Interessen der Verbraucher, einschließlich des Schutzes von Anlegern,
vor Beeinträchtigungen oder ernsthaften und schwerwiegenden Gefahren dient und die auf der Grundlage des innerstaatlichen Rechts in Betracht kommenden Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu diesen Schutzzielen stehen
Also, ich würde sagen, dass ein Schweizer bei einem deutschen Anbieter nicht der deutschen Impressumspflicht unterliegt, mit Sicherheit aber dem schweizer Recht.
Mir wurde mal mitgeteilt das die Endung (also .de, .com oder sonstwas) nicht wichtig ist sondern der Wohnort der zuständigen Person (Webmaster, Admin-C, ...), welche ins Impressum einzutragen wäre! Schließlich haben deutsche Gesetze außerhalb Deutschlands in diesem Falle keine Bedeutung mehr!
Toll, dann koennte man irgendeinen Wohnort* oder seinen Zweitwohnsitz im Ausland eintragen, und schon waere man rein rechtlich nicht mehr auf deutschem Hoheitsgebiet. Was kosten Briefkaesten auf den Seychellen? :lol:
*Was steht rechtlich gesehen auf ungenaue/unkorrekte Angaben?
Gruesse, Torsten.
Der Geltungsbereich ist im §3 TMG geregelt.
Man sieht aber wieder wunderbar, wie dt. Justiz das Internet lokalisieren moechte. Ich weiss nicht, ob es geistig nicht in deren Kopf will, dass sich Internet nicht lokal eingrenzen laesst? Wie will ein Schweizer verhindern, dass sein Angebot nicht in dt. Gebiet genutzt wird? Das ist, wie so viele andere Gesetze, voellig an der Praxis vorbei und zur Kompensation erlaesst man wieder Ausnahmen und verkompliziert alles nur noch mehr, anstatt vor dem ersten Entwurf einmal mehr und gruendlicher nachzudenken. So blicken nur noch die spezialisierten Abmahnschreiber voll durch...
Gruesse, Torsten.
bleibert
01.05.2007, 11:40
Man sieht aber wieder wunderbar, wie dt. Justiz das Internet lokalisieren moechte. Ich weiss nicht, ob es geistig nicht in deren Kopf will, dass sich Internet nicht lokal eingrenzen laesst?
Das hast du m.E. nicht richtig verstanden: Das Internet entsteht nicht von alleine, es wird erstellt und bereitgestellt von Anbietern. Und diese Anbieter haften für ihre Inhalte. Und zwar unterliegt - ganz logischerweise - jeder Anbieter dem Recht des Landes, in dem er niedergelassen ist. Es geht also ganz und gar nicht darum, das Internet - also das Angebot - zu lokalisieren, sondern die Anbieter. Und das ist IMHO der einzig richtige und logische Weg.
Das hast du m.E. nicht richtig verstanden: Das Internet entsteht nicht von alleine, es wird erstellt und bereitgestellt von Anbietern. Und diese Anbieter haften für ihre Inhalte. Und zwar unterliegt - ganz logischerweise - jeder Anbieter dem Recht des Landes, in dem er niedergelassen ist. Es geht also ganz und gar nicht darum, das Internet - also das Angebot - zu lokalisieren, sondern die Anbieter. Und das ist IMHO der einzig richtige und logische Weg.
Was wiederum zu mehr oder weniger ausgepraegten Verdraengungseffekten fuehrt. Man erinnere sich nur an das tolle "Anti-Spam-Gesetz", mit dem man glaubte, den SpamMails Herr zu werden. Oder fuer was sollte es sonst gut sein?
Gruesse, Torsten.
bleibert
01.05.2007, 12:23
Was wiederum zu mehr oder weniger ausgepraegten Verdraengungseffekten fuehrt. Man erinnere sich nur an das tolle "Anti-Spam-Gesetz", mit dem man glaubte, den SpamMails Herr zu werden. Oder fuer was sollte es sonst gut sein?
Ja, natürlich. Wer etwas zu verbergen hat, kann und wird ausweichen. Aber das kann ja auf der anderen Seite auch nicht der Grund sein, völlig auf solche Regelungen zu verzichten. Es muss ja irgendeinen rechtlichen Rahmen geben, auf den sich die Strafverfolgungsbehörden stützen können. Sollte im Zuge der Ermittlungen bei irgendwelchen Fällen wie Softwar-Piraterie, Kinderpornografie, Betrug etc herauskommen, dass Inhalte von einem deutschen Server hochgeladen wurden - und man sollte nicht unterschätzen, was der Big Brother da alles mitloggt - dann greift das Gesetz eben, ganz egal, was im Impressum steht, auf wen die Domain registriert ist, oder sonstwas.
Es gibt generell zwei Möglichkeiten:
1. Der totale Überwachungsstaat: Schon bei der Geburt werden alle wesentlich Parameter von jedem erfasst - Stichwort: Biometrische Daten - , alle Transaktionen sind gläsern, alles unterliegt einer ständigen Kontrolle und Überwachung. Dazu passt die momentan heiß diskutierte "Online-Hausdurchsuchung". Dann gilt natürlich immer noch: Wer nichts zu verbergen hat, hat ja auch nichts zu befürchten. In so einem Überwachungsstaat wäre die Internetkontrolle natürlich außerordentlich effektiv, man wäre auf Augenhöhe mit den "Verbrechern".
2. Unsere momentane Situation. Ein Kennzeichen der Demokratie ist es eben, dem "Verbrechen" immer hinterherzuhinken. Die Strafverfolgungsbehörden haben offiziell nicht die Mittel, die sie bräuchten, um bei Verdacht schnell und effektiv handeln zu können, bzw. schon im Vorfeld bei der Gefahrenabwehr flächendeckend zu ermitteln. Ob sich alle Ermittlungen auch wirklich im gesetzlichen Rahmen bewegen, steht auf einem anderen Blatt. Die Gesetze sind relativ "lasch", aber wie willst Du sie enger fassen, ohne dadurch mehr oder weniger massiv die persönlichen Rechte auf Freiheit, Schutz der Privatsphäre etc einzuschränken?
Bis auf die Telefonnummer ist es doch sowieso egal. Der Domaininhaber ist doch so oder so registriert und abrufbar.
baerlichkeit
01.05.2007, 14:03
Bis auf die Telefonnummer ist es doch sowieso egal. Der Domaininhaber ist doch so oder so registriert und abrufbar.
Aus diesem Grund habe ich noch nie so recht verstanden, warum ich das nochmal auf meine Seite schreiben muss. Whois und gut ist. Aber na ja :roll:
Grüße Andreas
Aus diesem Grund habe ich noch nie so recht verstanden, warum ich das nochmal auf meine Seite schreiben muss. Whois und gut ist. Aber na ja :roll:
Das weisst Du, aber Frau Meier mit der Haekeldecke wohl nicht. Der Gesetzgeber wollte aber wohl, dass dich auch besagte Frau Meier unmittelbar telefonsich kontaktieren und zu einer Tupperparty einladen kann. Und da du das nicht willst oder verstehst, ruft sie dich unregelmaessig zu jeder Tageszeit an. Ausserdem koennten so Bots heissbegehrte Telefonnummern fischen und weiterverkaufen. Das jemand bewusst auf die Eintragung in Telefonbuecher und -register verzichtet, war unseren Gesetzgebern scheinbar egal. Und so koennen auch die letzten Verweigerer die Familie von spitzfindigen, abmahnwuetigen Anwaelten mit durchfuettern. Alles sehr sarkastisch formuliert, aber im Grunde nicht abwegig.
Gruesse, Torsten.
bleibert
01.05.2007, 18:10
Ausserdem koennten so Bots heissbegehrte Telefonnummern fischen und weiterverkaufen.
Man kann ja den Krams auch als Bildchen verlinken - so habe ich das gemacht, siehe HP in meiner Signatur.
Schmiddi
01.05.2007, 18:19
Man kann ja den Krams auch als Bildchen verlinken - so habe ich das gemacht, siehe HP in meiner Signatur.
Das wissen die Botsprogrammierer auch und integrieren OCR...
Wobei, frei nach Werbung: "isch abe gar kein Telefon"? Eine gesetzliche Pflicht zum Telefon gibts doch nicht...
Mailadresse wird sich nicht umgehen lassen - und damit SPAM auf die entsprechende Adresse :flop:
Schmiddigrüße
PS: Who-Is nützt auch nur hier - in Estland z.B. kriegt man über die Who-Is-Einträge nur einen Namen, keine Adresse. Dazu die Firma, bei der das registriert wurde / gehostet wird. Dürfte für Strafverfolger auch reichen - und hält einem die SPAMmer vom Halse!
Man kann ja den Krams auch als Bildchen verlinken - so habe ich das gemacht, siehe HP in meiner Signatur.
Dann kommt vielleicht ein Anwalt, dessen blinde Schwester dich nicht unmittelbar kontaktieren kann, weil sie mit Lynx und einem Braille-Terminal durch's Web surft. Das Impressum muss aber schnell und ohne umwege zu finden sein. Solche Barrieren koennten vielleicht fuer den ein oder anderen Schlipstraeger ein neues Verdeck fuer das Convertible bedeuten ;) Nur so eine Idee...
Gruesse, Torsten.
bleibert
01.05.2007, 19:38
Das wissen die Botsprogrammierer auch und integrieren OCR...
Hm. Betreiben die echt schon so einen Aufwand? Naja, dann muss ich eben mein Bildchen unterteilen, dann dürfte das auch im Sande verlaufen.
bleibert
01.05.2007, 19:46
Dann kommt vielleicht ein Anwalt, dessen blinde Schwester dich nicht unmittelbar kontaktieren kann, weil sie mit Lynx und einem Braille-Terminal durch's Web surft.
Ist nicht mein Problem, Barrierefreiheit ist ein frommer Wunsch, aber keine Pflicht. Keiner kann mich zwingen, meine seite behindertengerecht zu gestalten.
Das Impressum muss aber schnell und ohne umwege zu finden sein.
Ist es ja auch. Nur kann ein Blinder selbstverständlich nicht verlangen, dass ein auf optischer Wahrnehmung basierendes Medium ihm zugänglich ist. Dann könnte er ja auch ein Kino verklagen, weil er vom Film nichts sehen kann.
Ist nicht mein Problem, Barrierefreiheit ist ein frommer Wunsch, aber keine Pflicht. Keiner kann mich zwingen, meine seite behindertengerecht zu gestalten.
Das nicht, aber wenn dadurch das Abrufen der vom Gesetz geforderten Information nicht moeglich ist, kann es zum Thema werden. Manche nutzen auch textbasierte Browser und sind nicht sehbehindert. Das Internet ist ist persé kein auf optischer Wahrnehmung basierendes Medium. Bilder sind wie Videos oder Flash-Animationen nur schoenes "Beiwerk" und nicht zwingend erforderlich. Erforderlich und Grundlage fuer Webseiten ist jedoch (noch) die "Markup Lanuguage" und die ist textbasierend und heute nicht zwingend an optische Wahrnehmung gebunden.
Dann könnte er ja auch ein Kino verklagen, weil er vom Film nichts sehen kann Es gibt hierfuer keine rechtliche Grundlage.
Gruesse, Torsten.
bleibert
01.05.2007, 22:11
Das nicht, aber wenn dadurch das Abrufen der vom Gesetz geforderten Information nicht moeglich ist, kann es zum Thema werden. Manche nutzen auch textbasierte Browser und sind nicht sehbehindert.
Ich weiß, aber das ist eben nicht die Norm, der Durchschnitt. Die jüngsten Urteile tendieren ganz klar dahin, dass man nicht mehr von einem DAU vor dem Computer ausgehen muss, und dass eben "normale" Umgebungen maßgeblich sind. Früher konnte man ja noch verknackt werden, wenn der Impressum-Link erst durch Scrollen ins Fenster kam. Das ist glücklicherweise heute nicht mehr so. Die per Gesetz geforderten Angaben sind entsprechend der Vorgaben abrufbar. Ein Screenreader oder Textbrowser ist nicht der Normalfall, und kann daher auch nicht der Maßstab sein.
Das Internet ist ist persé kein auf optischer Wahrnehmung basierendes Medium. Bilder sind wie Videos oder Flash-Animationen nur schoenes "Beiwerk" und nicht zwingend erforderlich. Erforderlich und Grundlage fuer Webseiten ist jedoch (noch) die "Markup Lanuguage" und die ist textbasierend und heute nicht zwingend an optische Wahrnehmung gebunden.
Nicht ganz richtig: "Markup" bedeutet "Auszeichnung", und das ist ein optisches Gestaltungselement. Schrift ist per se nur optisch direkt erfassbar, die Übersetzung in haptisch oder akustisch erfassbare Signale ist ein Umweg, eine Weiterverarbeitung der eigentlichen Schrift. Man kann es auch versuchen, für Blinde umzusetzen, aber ein Blinder kann genau so wenig, wie bei einem Buch - das ja auch über eine Impressumspflicht verfügt - , verlangen, dass das Impressum für ihn ohne weitere Hilfsmittel zugänglich ist. Deiner Theorie zufolge würde ja jedes Buch dagegen verstossen.
Es gibt hierfuer keine rechtliche Grundlage.
Genausowenig, wie bei Web-Seiten.
superburschi
01.05.2007, 22:14
So ich hab jetzt auch mal eins gemacht. Auf der einen Seite wars ja schon in der neuen hab ich im Menu vergessen. Wenn man mit sowas nicht rechnet wundert man sich vielleicht wenn wirklich mal ein Schreiben kommt:evil:
André 69
13.10.2009, 18:20
Hallo Forum,
... ich habe mal eine Frage zur Impressumspflicht in Deutschland.
Was muss aktuell im Impressum stehen, und zwar für eine private, aber geschäftsmäßige (Definition beachten) Homepage, die vor allem selbst erstellte Fotografien zeigen soll, und keine gewerblichen Absichten hat.
Ich habe schon die Suche hier getätigt, und auch ein wenig eingelesen, aber daraus schlau werden ist etwas anderes.
Es geht mir nicht darum komplett anonym im Internet zu sein (kleiner Scherz), sondern nicht für jeden "Werber" oder andere Witzbolde postalisch erreichbar zu sein.
E-Mail Adressen, oder andere Kontaktmöglichkeiten anzugeben habe ich kein Problem!
Auf der anderen Seite habe ich keine Lust, irgendeinem gelangweilten Anwalt eine Vorlage zu geben, mir wegen eines Formfehlers an die Karre pinkeln zu lassen.
Ich frage hier im Forum, auch wenn mir hier keiner eine rechtsverbindliche Aussage dazu geben kann, da doch einige eine private Homepage mit genau diesem Profil haben.
Gruß André
baerlichkeit
13.10.2009, 18:27
Schau mal hier :)
http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=37731
Viele Grüße
Andreas
PeterHadTrapp
13.10.2009, 18:36
Ich habe das mal der Übersichtlichkeit halber an das alte Thema drangeklebt.
André 69
13.10.2009, 18:46
Hallo Peter,
... ich habe ja nix gegen das drankleben, aber ich weiß nicht, wer sich das noch anschaut aus 2007 ?
Gruß André
PeterHadTrapp
13.10.2009, 18:50
Hat sich da Grundlegendes geändert ?
Wie alt der Startbeitrag ist, spielt doch keine Rolle bei einem Thema das immer wieder mal dran ist :zuck:
Erklärt es mir, wenn ich da jetzt was übersehen habe :oops:
André 69
13.10.2009, 19:02
Hallo,
... ich habe ja nicht wirklich Ahnung davon, deshalb die Frage, habe aber das hier gefunden, zum Telemediengesetz:
Letzte Änderung durch: Art. 2 G vom 14. August 2009
(BGBl. I S. 2814, 2819)
Gruß André
guenter_w
13.10.2009, 19:25
Aktuell ist auf alle Fälle das Bundesjustizministerium mit dem Leitfaden (http://www.bmj.bund.de/files/-/3283/leitfaden_impressum_anbieterkennzeichnungspflicht_ barrierefrei_090218.pdf).
Danke für diesen hilfreichen Link!
Also...wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, reicht für einen Normalo mit einer Fotohomepage, ein gut ersichtliches Impressum mit vollständigem Namen, Adresse, Telefonnummer und Email-Adresse, richtig?
Was anderes muss nicht rein. Right?
Schmiddi
14.10.2009, 07:40
Dana, bei einer rein privaten Fotohomepage sollte ein Impressum gar nicht erforderlich sein - aber wenn Du sicherheitshalber dennoch eines reinschreibst (ich habe das gemacht - der SPAM ist dadurch ist einfacher zu entsorgen als ein eventuelles Schreiben eines Anwaltes), dann sind die von Dir aufgeführten Angaben ausreichend.
Andreas
Dimagier_Horst
14.10.2009, 08:07
Aktuell ist auf alle Fälle das Bundesjustizministerium...
Eine der gefährlichsten Informationsquellen. Ich erinnere da an deren Vorschläge zu Teilen von AGBs, deren Anwender dann reihenweise erfolgreich abgemahnt wurden - weil sie gegen aktuelle Rechtsprechung verstieß :lol: . Wenn Parlamentarier glauben, sie seien über alles erhaben....;)
ABC_Freak
14.10.2009, 08:31
Als minimalen Schutz vor Spammcrawlern würde ich empfehlen die Daten als BILD(!) einzubinden, so das eine reine Textsuche eines automatisierten Systems nicht greift.
Leider ist Schrifterkennung auch nich mehr so teuer (Rechenleistung vs. Geld).
Gruss, Stefan
Sunrisepoint
14.10.2009, 13:36
Als minimalen Schutz vor Spammcrawlern würde ich empfehlen die Daten als BILD(!) einzubinden, so das eine reine Textsuche eines automatisierten Systems nicht greift.
Leider ist Schrifterkennung auch nich mehr so teuer (Rechenleistung vs. Geld).
Eine andere Möglichkeit ist die Weiterleitung der auf der Homepage angegebenen Mailadresse an seine "eigentliche" Adresse: Also homepage.kontakt[at]defxyz.info weiterleiten an klaus.mustermann@...
Wenn dann SPAM überhand nimmt, wird die Adresse auf der Homepage einfach etwas variiert, beispielsweise home.page.kontakt@... und ein paar Monate später kontakt@... Die alten Mail-Adressen laufen dann jeweils ins Leere.
Dann muss immer nur die Weiterleitung geändert werden, trotzdem ist man aber als Webseitenbetreiber immer erreichbar, reduziert zumindest etwas den SPAM und sollte damit der Deutschen Rechtsprechung jederzeit genügen.
baerlichkeit
14.10.2009, 13:49
Also,
mit guten Spamblockern ist die email-Adresse nun wirklich das kleinste Problem. Meine Email-Adresse ist nun schon ne ganze Weile online im Impressum und ich würde nicht behaupten, dass ich mehr sehe als früher.
Ich sitze aber zugegeben auch hinter einem sehr guten Spamfilter bei fastmail.fm
Das mit der Telefonnummer finde ich da schon nerviger... aber wenn man ne "liegende" Prepaid-Karte nimmt ja eigentlich auch egal.
Grüße Andreas
guenter_w
14.10.2009, 13:56
Eine der gefährlichsten Informationsquellen. Ich erinnere da an deren Vorschläge zu Teilen von AGBs, deren Anwender dann reihenweise erfolgreich abgemahnt wurden - weil sie gegen aktuelle Rechtsprechung verstieß :lol: . Wenn Parlamentarier glauben, sie seien über alles erhaben....;)
Es fällt mir schwer, nicht emotional zu reagieren!:flop:
Das Schreiben des BMJ sollte man erst mal lesen, bevor man so pauschal (und falsch)kritisiert, denn es enthält deutlich lesbare Hinweise, dass es eine Empfehlung und keine verbindliche Rechtsauskunft darstellt!
Der Plural von AGB heißt AGB und nicht "Bedingungens", das Ministerium ist eine Behörde und wird von einem Minister (bzw. Ministerin) geleitet. Die Noch-Ministerin Zypries ist erst seit 2005 Parlamentarierin mit Sitz im Bundestag, zuvor war sie zwar auch schon Ministerin, aber ohne Abgeordnetenmandat. Soviel mal zu dieser Äußerung.