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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuer Arbeitsvertrag bei Änderung des Firmennamens


Flens
26.04.2007, 15:30
Liebe Leute,
mal eine kleine Frage, die vielleicht mir jemand beantworten kann.
Die Firma in der ich angestellt bin, muss ihren Firmennamen ändern. Bedeutet das auch, dass es neue Arbeitsverträge gibt oder bleiben die alten Verträge gültig?

Danke für die Antwort.

Teddy
26.04.2007, 16:51
Hallo flens,

ich denke, das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Ausschlaggebend ist wohl der Grund der Umbenennung.

Hat z.bsp. jemand auf den Namen geklagt und Recht bekommen, betrifft es tatsächlich nur den namen und alles andere sollte gleich bleiben.

Wurde die Firma aber z.Bsp. übernommen/aufgekauft/einverleibt wie auch immer, steht rechtlich eine andere Firma dahinter, was bedeuten kann, dass es auch neue (i.d.R. nur umgeschriebene) Verträge geben kann.

Wichtig zu wissen also: WARUM erfolgt die Umbenennung?

Irmi
26.04.2007, 17:37
Als die Firma wo mein Mann arbeitet verkauft wurde, war es Bestandteil des Kaufvertrages, daß alle zu gleichen Konditionen übernommen werden, Betriebszugehörigkeiten und Kündigungsschutzzeiten unverändert blieben.
Es gab aber neue Arbeitsverträge.

Ist also denke ich verschieden.

newdimage
26.04.2007, 18:18
Neue Firma, neuer Vertrag.
Die neue Firma ist Rechtsnachfolger der alten Firma.
Es ist schon wichtig, das im Vertrag steht, wer der Arbeitgeber ist, hängt doch ein ganzer Rattenschwanz daran, aus Arbeitnehmersicht z.B. Rentenvers, Krankenvers. etc.

I.d.R. ändert sich nix, deshalb werden die nur auf neues Briefpapier kopiert. ;)

Gruß
Frank

jrunge
26.04.2007, 18:46
Meines Wissens ist bei einer reinen Namensänderung kein neuer Arbeitsvertrag erforderlich, denn die Firma mit dem neuen Namen ist Rechtsnachfolgerin der ursprünglichen Firma. Und es erfolgt auch kein Betriebsübergang nach § 613a BGB.
Es gibt natürlich auch die Möglichkeit des Betriebsübergang nach BGB § 613a (http://www.verdi-it.de/betriebsuebergang.htm).
Dieser kommt häufig zur Anwendung nach Fusionen, Übernahmen und z.B. Betriebs- und Teilbetriebsabspaltungen, damit wird auch kein neuer Arbeitsvertrag erforderlich.

Gordonshumway71
26.04.2007, 19:12
Hallo zusammen,

es kommt auf die Modalitäten der Übernahme an. Je nachdem wie die Verträge ausgehandelt wurden ist ein neuer Arbeitsvertrag fällig.

Aber lass Dich, je nach Dauer Deiner Betriebszugehörigkeit evtl. von einem Anwalt beraten, sonst kann es sein, dass Dir bei einer Kündigung eine Menge an Abfindung durch die Lappen geht.

Grüße

Frank

Echidna
26.04.2007, 19:23
Eine reine Änderung des Firmennamens führt nicht zur Änderung der Verträge, da ja immer noch die gleiche Rechtspersönlichkeit dahinter steckt. Du bist ja auch immer noch derselbe, wenn Du nach z.b einer Heirat einen anderen Namen angenommen haben solltest.

Gruß

Echidna

Hansevogel
26.04.2007, 19:41
Du bist ja auch immer noch derselbe, wenn Du nach z.b einer Heirat einen anderen Namen angenommen haben solltest.

Nach einer Heirat immer noch derselbe? Wirklich? Wenn das so ist, heirate ich vielleicht doch mal, .... irgendwann. :lol:


Gruß: Joachim

Echidna
26.04.2007, 20:08
Wir sprechen hier von rechtlichen Gegebenheiten und nicht von Persönlichkeitsveränderungen im psychologischen Bereich. ;)

klaeuser
27.04.2007, 07:32
Nicht jede Namens- oder Besitzeränderung begingt gleich einen neuen Arbeitsvertrag. Im Normalfall ist es meistens sogar besser wenn man keinen neuen bekommt ;)

Bei einem Betriebsübergang nach §613 ist nur eine schriftliche Benachrichtigung jedes Angestellten notwendig, in der er auf sein Einspruchsrecht bis zu einem bestimmten Termin aufmerksam gemacht wird. Ein Einspruch bedeutet dann aber meistens den Verlust des Arbeitsplatzes, da es die alte Firma ja nicht mehr gibt

Flens
27.04.2007, 07:53
Danke für die Antworten.

Es ist so, dass der Name geändert werden muss, wegen Namesstreitigkeiten mit der Konkurenz.

Nicht jede Namens- oder Besitzeränderung begingt gleich einen neuen Arbeitsvertrag. Im Normalfall ist es meistens sogar besser wenn man keinen neuen bekommt ;)
.....

So unlieb wäre mir ein neuer Arbeitsvertrag ja nicht, denn dann könnte ich eine etwas kürzere Kündigungsfrist sicherlich durchdrücken.