Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Microdrive 1gb defekt.
vige2113
28.01.2004, 21:18
Hallo leute,
mein Microdrive 1gb IBM ist defekt.
was kann ich jetzt machen?
reparieren , und wenn ja
was kostet die Reparatur.
vige2113
Fritzchen
28.01.2004, 21:20
Wie alt ist denn das Teil ?
vige2113
28.01.2004, 21:24
Garantie ist vorbei.
Hey vige2113,
eine Reparatur dürfte sich, wie bei allen Festplatten, kaum lohnen. Wenn Dein MD jünger als 2 Jahre ist, solltest Du es zu Deinem Händler bringen. Noch ist er in der Gewährleistung.
Dat Ei
Hallo vige,
was ist denn überhaupt kaputt am MD ?
Viele Grüße
Tina
Photopeter
28.01.2004, 22:07
Hi vige2113
Glandorf bei Osnabrück (oder Münster oder Bielefeld)?
PittiPlatsch
29.01.2004, 09:51
Hallo leute, mein Microdrive 1gb IBM ist defekt.was kann ich jetzt machen? reparieren , und wenn ja was kostet die Reparatur.
vige2113
Reparatur :?: :shock:
Lächerlich ! Kosten (geschätzt) 200 Euro, ==> Neukauf!!!
Außerdem kann heutzutage an diesen hochintegrierten Teilen kein Mensch mehr etwas reparieren, es sei denn, in einer der Anschlüsse ist ein abgebrochener Pin steckengebleiben - das geht vielleicht noch. :shock:
p.s.: mein MD mit defekten Sektoren konnte ich innerhalb der zwei Jahre gesetzlichen Gewährleistung unkompliziert an den Hersteller senden - der hat latürnich nicht repariert sondern anstandslos eine neu rüberwachsen lassen.
Best Greetings
Peter
..der auch die Wegwerfgesellschaft hasst :twisted:
p.s.: mein MD mit defekten Sektoren konnte ich innerhalb der zwei Jahre gesetzlichen Gewährleistung unkompliziert an den Hersteller senden - der hat latürnich nicht repariert sondern anstandslos eine neu rüberwachsen lassen.
Hey Peter,
das halte ich für eine gewagte These! Nach Ablauf der ersten sechs Monate der Gewährleistung dreht sich die Beweispflicht um. Während der Gesetzgeber in den ersten sechs Monaten davon ausgeht, daß der Fehler ab Werk bestand und der Händler ein Verschulden des Kunden nachweisen müßte, muß nach sechs Monaten der Kunde beweisen, daß der Fehler ab Werk bestand. Ein schwieriges Unterfangen! Da kann man nur auf einen guten und kulanten Händler hoffen.
Dat Ei
Soweit mir bekannt ist wurde doch die Beweispflicht auch 1 Jahr verlängert. Danach ist das vom Verkäufer abhängig. Wobei diverse Firmen generell 2 Jahre Garantie geben(Garantie müsste vollen Ersatz bei defekt bedeuten :?: ). Probieren geht über studieren. Wenn du sagst, das das Laufwerk den Fehler schon immer hatte (Du dachtest es war ein Softwarefehler) und jetzt ist es komplett ausgefallen, bekommst du vielleicht Kulanz.
Noch ein TIP, wenn das Laufwerk in regelmäßigen abständen jault versuch mal kräftig von der Seite während es läuft gegen zu schnippen. Dann hat sich nämlich der Lesekopf verklemmt. Das passiert beim Mikrodrive des Öfteren wenn sie beim rausziehen zu stark gedrückt werden. Das Schnippen ist da eine gängige Methode!
Mit freundlichen Grüßen Michael
Hey Michael,
eine Garantie ist eine freiwillige, nicht vom Gesetzgeber geregelte Leistung, die der Händler oder der Hersteller gewähren kann. Ihr Umfang ist dem entsprechend auch nicht geregelt. Mal bietet sie mehr als die gesetzliche Gewährleistung, machnmal aber auch weniger, was die Garantie aus Sicht des Kunden dann besonders sinnig macht. In solchen Fällen ist die Garantie eine reine Blendgranate...
Dat Ei
pumapaul
29.01.2004, 10:46
p.s.: mein MD mit defekten Sektoren konnte ich innerhalb der zwei Jahre gesetzlichen Gewährleistung unkompliziert an den Hersteller senden - der hat latürnich nicht repariert sondern anstandslos eine neu rüberwachsen lassen.
Hey Peter,
das halte ich für eine gewagte These! Nach Ablauf der ersten sechs Monate der Gewährleistung dreht sich die Beweispflicht um. Während der Gesetzgeber in den ersten sechs Monaten davon ausgeht, daß der Fehler ab Werk bestand und der Händler ein Verschulden des Kunden nachweisen müßte, muß nach sechs Monaten der Kunde beweisen, daß der Fehler ab Werk bestand. Ein schwieriges Unterfangen! Da kann man nur auf einen guten und kulanten Händler hoffen.
Dat Ei
juristisch hast du vollkommen recht. die praxis sieht aber - zu unser aller glück - häufig jedoch ganz anders aus. ich habe noch kürzlich mit meiner espresso-maschine erlebt, wie unkompliziert sowas laufen kann. defekt nach 5 monaten. der verkäufer (eine große handelskette), der im ersten jahr verantwortlich ist, danach geht das an den hersteller über, machte es total schwierig und stellte 4-6 wochen kaffee-entzug in aussicht. kurzer anruf beim hersteller: "nein, den verkäufer brauchen wir dabei nicht." abholung vom paketdienst in spezial-kiste. zurückbringen in spezial-kiste. nach vier tagen dampfte der leckere kaffee. alles kostenlos. vor vier wochen dann anderer defekt (maschine 20 monate alt). wieder anruf und gleicher ablauf, hat nur ein wenig länger gedauert, weil über weihnachten.
was ich sagen will: es gibt nicht nur negative beispiele und hersteller, die sich auf gesetze berufen, sondern auch service, der sich an den bedürfnissen des kunden orientiert. ich würde immer erst einmal mit dem hersteller sprechen.
viele grüsse aus dem bergischen
michael
ps: siemens ist übrigens der hersteller - kann man ja ruhig mal sagen
Hallo Michael,
es ging mir weniger darum, hier düstere Szenarien aufzuzeigen, sondern eher darum, welchen Anspruch man rein juristisch hat. Daß es auch anders geht, zeigt Dein Beispiel. Übrigens habe ich just mit Siemens ein negatives Beispiel erlebt. Eine Taste meines etwa 6 Wochen alten Handy fiel einfach ab. Ich muß dazu sagen, daß ich vielleicht alle paar Wochen mit dem Handy telefoniere, also eher ein Gelegenheits-Handy-Benutzer, denn ein Power-User bin. Die Dame an der Hot-Line wollte allen Ernstes eine Reparatur oder einen Austausch zu Lasten Siemens verweigern. "Man habe in der Produktion das Tastaturmodell gewechselt, so daß das Problem bei meinem Exemplar nicht mehr auftreten kann. Ich könne es daher nur kostenpflichtig reparieren lassen.", so ihr Statement. Nachdem ich der guten Frau mal kurz für 5min die Ohren mit ca. 90dB durchgeblasen habe, ob denn Siemens nicht mehr den gesetzlichen Regelungen unterliege, wurde ich mit einem Mentor des Call-Centers verbunden. Der hat ziemlich schnell klein beigegeben. Nichtsdestotrotz dauerte der Austausch gute 6 Wochen...
Dat Ei
Michael? Welcher? :lol:
So ist das eben ein guter Kundendienst kommt meist aus Deutschland. Ich Musste bis jetzt immer mit ausländischen Firmen negative Erfahrungen machen. Sprich Ersatzteilversorgung usw.
Und hier mein Negativbeispiel, was meiner Meinung nach am Gesetz liegt aber bei einem einigermaßen kulanten Hersteller eigentlich kein Problem sein dürfte:
Mit Tochiba habe ich bis jetzt die schlechtesten Erfahrungen gehabt (Service nur über den Händler). Da das Gerät über einen Internetversand bestellt wurde der nicht mehr existiert, war es da auch entsprechend kompliziert. Musste mir einen Kaufbeleg von einen anderen Händler besorgen und das Gerät über den beanstanden(ist ja nicht ganz legal). Aber ansonsten hätte mir Toshiba nur den rechtlichen Weg offen gelassen.
Tja, oft ist reine Glückssache, an wen man im Callcenter gerät.
Mein Siemens-Handy hatte nach 2 Jahren und 3 Tagen einen Ausfall einer Pixel-Zeile im Display. Der nette CallBoy wollte wissen, obs denn ansonsten auch schon abgestoßen sei (Lack ab). Als ich verneinte, bekam ich ein neues Handy, nur ohne Akku, Chip und anderen Zubehör.
Ick steh jedenfalls auf Siemens-Handys. Seit Anbeginn an (C-Netz). Und alle :!: funktionieren noch (C-Netz rein theoretisch).
Als ich verneinte, bekam ich ein neues Handy, nur ohne Akku, Chip und anderen Zubehör.
Hey Fritz,
Du weißt schon, daß Siemens Mobile auch "refurbished" Ware im Austausch schickt? Selbst wenn Dein Handy am ersten Tag den Löffel gibt, kann es Dir passieren, daß Du "refurbished" Handy zurück bekommst.
Dat Ei
@looser
Hey Michael,
daß manche Firmen den Weg über den Händler vorschreiben, ist völlig normal. Dies sind insbesondere Firmen, die selber keinerlei Endkundengeschäft betreiben. Ich hatte dieses Erlebnis mal mit Asus. Zu der Zeit war es so, daß Asus selber 1-2 Monate Garantiekulanz auf Defekte gewährt hat. In diese Kulanzphase fiel mein Brett genau rein. Aber Asus wollte unbedingt, daß ich den Weg über meinen Händler gehe. Aber hier war die krux. Mein Händler hätte das brett wieder an seinen Großhändler gegeben, welcher es an den offiziellen Asus-Distributor weitergereicht hätte. Die Wahrscheinlichkeit, daß die Kette in der Kulanzzeit abgearbeitet worden wäre, war nahezu null. Asus hat dann übrigens eine Ausnahme gemacht und mir als Endkunden eine RMA ausgehändigt.
Ich glaube, Minolta stellt hier wirklich eine positive Ausnahme dar. Da darf man wirklich mal loben!
Dat Ei
PittiPlatsch
29.01.2004, 12:16
p.s.: mein MD mit defekten Sektoren konnte ich innerhalb der zwei Jahre gesetzlichen Gewährleistung unkompliziert an den Hersteller senden - der hat latürnich nicht repariert sondern anstandslos eine neu rüberwachsen lassen.
Hey Peter,
das halte ich für eine gewagte These! Nach Ablauf der ersten sechs Monate der Gewährleistung dreht sich die Beweispflicht um. Während der Gesetzgeber in den ersten sechs Monaten davon ausgeht, daß der Fehler ab Werk bestand und der Händler ein Verschulden des Kunden nachweisen müßte, muß nach sechs Monaten der Kunde beweisen, daß der Fehler ab Werk bestand. Ein schwieriges Unterfangen! Da kann man nur auf einen guten und kulanten Händler hoffen.
Dat Ei
Ich kann dir überhaupt nicht wiedersprechen. du hast völlig recht! Garnatie und gesetzliche Gewährleistung.
Ich meine aber, IBM bzw. jetzt ja Hitachi geben von sich aus zwei Jahre Garantie. Und auf dieser Grundlage ist der Deal dann wohl gut gelaufen.
Unter
http://www.hgst.com/hdd/support/warranty/english.htm steht
Microdrive Products – 1 year ( 2 years for Europe only)
...und nach - meiner üblichen Art :D - netter Anfrage hieß es:
Senden Sie bitte ein, Kaufbeleg dabei, RMA drauf und ab nach Holland. Ohne dass unbeding der Händler eingeschaltet werden sollte. Einfach und problemlos - da hab ich auch das Porto für den Versand nach Holland ohne zu murren und zu knurren bezahlt - frei wieder zurückbekommen. Sauber - eingeschweisst - nagelneu.
Der immer freundliche - auch bei Reklamationsfällen -
Peter
:twisted:
Hey Peter,
bei der IBM- bzw. Hitachi-Garantie mußt Du aufpassen. Es war zumindest eine ganze Zeit lang so, daß Du diese Garantie nur bekommen hast, wenn Du die Retail-Version ink. Diskette und PCMCIA-Adapter gekauft hast. Das nackte MD war eine OEM-Version, die nicht unter diese Garantie fiel.
Dat Ei
PittiPlatsch
29.01.2004, 12:40
Hey Peter,
bei der IBM- bzw. Hitachi-Garantie mußt Du aufpassen. Es war zumindest eine ganze Zeit lang so, daß Du diese Garantie nur bekommen hast, wenn Du die Retail-Version ink. Diskette und PCMCIA-Adapter gekauft hast. Das nackte MD war eine OEM-Version, die nicht unter diese Garantie fiel.
Dat Ei
ich meine es gab drei Varianten:
MD nackt (nur eingeschweisst in EMP-Hülle) = OEM
MD Retail (in Verkaufsbox) = Normal zu verkaufen
MD Travel-Kit = mit PCMCIA-Adapter und Diskette
Ups - da hab ich die wohl echt betrogen?!? :D
Ich hatte ein ganz normales MD über Internet gekauft, schön eingeschweisst und schön verpackt - ohne das sogenannte Travel-Paket.
Bei der damaligen Hotline haben die keinerlei Frage danach gestellt - nur die Seriennummer haben Sie abgefragt und SOFORT Reparatur zugesagt. Und ich sollte NUR das MD einliefern - habe aber ein komplettes Travel-Kit zurückbekommen.
*schäm* ich bin ein Betrüger *schäm* :cry:
..aber wie gesagt - wie man in den Wald hineinruft ...
(ich kann richtig säuseln. :D und lieb sein!)
der gerade liebe
Peter
Espressomaschinen können sie ja noch bauen .... bin mal gespannt, wieviel Garantie dieser große deutsche Konzern bei der LKW-Maut gibt :?:
vige2113 , hättest Du gern zwei MD zum Preis von einem?
Dann mach es wie ich bei einer älteren CF-Card, vielleicht klappt es.
Meine CF-Card war kurz über die Gewährleistung, auch Kulanz war nicht machbar. Da hab ich mir eine neue gekauft. Als die dann kam und ich mir so selig die Rechnung ("Compact-Flash-Karte Sandisk 256 MB") mit neuem Datum ansah, kam mir eine Idee ....
Die alte Karte mit der neuen Rechnung eingeschickt, bescherte mir nach 2 Wochen eine weitere neue CF-Card (im Prinzip mit neuer Garantie...).