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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zu Anzeige/Strafverfahren wegen Beleidigung


baerlichkeit
31.03.2007, 13:12
Hallo,
ich weiß, Rechtsberatung etc. darf man irgendwie nicht, da ich aber wirklich keine Ahnung von dem deutschen Rechtssystem habe, mal eine kurze Frage an euch, vielleicht hat ja einer hier Ahnung von sowas:

Umzug an einem Sonntag, Nachbar A, der sowieso immer einen Kleinkrieg warum auch immer gegen die Mieterin geführt hat, findet das falsch und ruft die Polizei... na ja, Person B, am Couch und Kisten schleppen, bekommt dann eine Anzeige wegen Beleidigung im Hausflur. Polizei stellt Personalien fest. Ein Ar**** soll ihm an den Kopf geworfen sein. Tja, er hat keine Zeugen, Beschuldigter B schon.

Jetzt kommt doch tatsächlich eine schriftliche Äußerung ins Haus geflattert, reagiert man? Lässt man das liegen weil eh nix passiert und das Verfahren wegen fehlendem öffentlichen Interesse (in Berlin) eingestellt wird? Oder beschreibt man möglichst detailliert was war und bestreitet die Tat?

Vielen Dank schon mal,
Grüße Andreas

Pedi
31.03.2007, 14:41
Vorweg, hier spricht mein Rechtsverständnis!

Ich würde (wnn ich B wäre) auf das Schreiben reagieren und den Vorgang aus meiner Sicht beschreiben. allerdings noch ohne Anwalt aber mit Hinweis auf den Zeugen. Dann sollte sich das erledigt haben.

Viele Grüße

Petra

bleibert
31.03.2007, 14:52
Jetzt kommt doch tatsächlich eine schriftliche Äußerung ins Haus geflattert, reagiert man? Lässt man das liegen weil eh nix passiert und das Verfahren wegen fehlendem öffentlichen Interesse (in Berlin) eingestellt wird? Oder beschreibt man möglichst detailliert was war und bestreitet die Tat?
Ich kann Dir nur aus meiner Erfahrung sagen, dass - solange es sich nicht um Beamtenbeleidigung handelt - solche Verfahren, bei denen sich zwei Leute irgendwelcher geringfügigen Delikte beschuldigen bzw. diese abstreiten, die nicht im Interesse der Öffentlichkeit liegen, wie beispielsweise ein Streit zwischen zwei Personen in einem Treppenhaus, und bei denen kein Schaden an Personen oder Sachen entstanden ist, in der Regel nicht weiter verfolgt werden. Gesetzt den Fall: Person A sagt, Person B habe sie beleidigt, Person B sagt dagegen, das stimme nicht - oder Person A sei zuerst ausfällig geworden und beide geben so ihre Aussagen so zu Protokoll. Dann ist es sehr zweifelhaft, ob ein Verfahren eröffnet wird, insbesondere wenn A keine Zeugen auffahren kann.

Her Masters Voice
31.03.2007, 15:07
Dummerweis tickt unser Rechtsystem etwas anders als der gesunde Menschenverstand. So kann es durchaus zu einer Verurteilung kommen wenn man sich garnicht drum kümmert. Das hängt z.B. auch mit der Hartnäckigkeit des Klägers zusammen. Wenn Der ums verrecken einen Prozess will, dann ist es besser man hat seinen Standpunkt kundgetan. Je nachdem wie der Kläger gestrickt ist kann es auch durchaus sinnvoll sein zumindest mal zu einer Beratung bei nem Anwalt vorbeizuschauen, wobei ohne Zeugen hat der Kläger kaum ne Erfolgsaussicht wenn der Beklagte was Anderes behauptet.

bye

Frank

CT
31.03.2007, 15:14
Was für eine schriftliche Aüßerung denn? Polizei? Staatsanwaltschaft? Oder der Rechtsanwalt des Gegners?

baerlichkeit
31.03.2007, 15:20
Danke für die Antworten!

@CT: Stellungnahme gegenüber Polizei. Schriftlich mit beigefügtem Bogen oder persönlich...

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir halt, dass etwas lächerliches wie dieses keiner Beachtung bedarf, so wie ich das jetzt raus lese wäre das ein Fehler, dem Rechtssystem sei dank... danke für die Meinungen...

Grüße

CT
31.03.2007, 15:28
Der Polizei gegenüber bist du eh nicht verpflichtet, irgendetwas zu sagen!
Ich würde aber trotzdem antworten, und dann wird das Ding wg. Gerinfügigkeit
eingestellt!

eggett
31.03.2007, 15:38
"hat so nicht stattgefunden. Es sind keinerlei Schimpfwörter und Beleidigungen gefallen. Bezeugen können dies ..."

Fertig. Wenn der Nachbar allerdings Recht hat mit dem Ar***, sollte man sich vorher überlegen, was man das nächste Mal so sagt.

baerlichkeit
31.03.2007, 15:47
"hat so nicht stattgefunden. Es sind keinerlei Schimpfwörter und Beleidigungen gefallen. Bezeugen können dies ..."

Fertig. Wenn der Nachbar allerdings Recht hat mit dem Ar***, sollte man sich vorher überlegen, was man das nächste Mal so sagt.

Dazu eine nette Anekdote... lernen tut man ja aus solchen Vorfällen :? Also neulich bei einer Einparksituation einfach den Mund gehalten, Mensch hinter mir steigt aus, beleidigt mich, ich meine er soll einfach vorbei fahren, was derweil schon 10 gemacht hatten, und ignorierte... tja, er stand dann mit einer Lenkradkralle vor mir :shock:

Abgesehen davon finde ich bei Gesetzen wie diesem einfach keinen Bezug mehr zur heutigen Realität da draußen. Gott, wenn ich alle anzeigen würde, das wär doch ein Fulltime Job

Grüße Andreas

eggett
31.03.2007, 16:22
Dann möchte ich nicht wissen, was der auf den Spruch "Dann fahr doch vorbei, Du Ar***" gesagt/getan hätte :roll:

bleibert
31.03.2007, 19:03
Dummerweis tickt unser Rechtsystem etwas anders als der gesunde Menschenverstand. So kann es durchaus zu einer Verurteilung kommen wenn man sich garnicht drum kümmert.Mir sagt mein gesunder Menschenverstand allerdings, dass, wenn ich ein offizielles Schreiben von einer Behörde oder einem Anwalt bekomme, ich mich auf jeden Fall darum kümmere. Daher kann ich diese Aussage nciht ganz nachvollziehen. Es ist doch wohl nicht als "normal" anzusehen, dass man Post von Polizei, Staatsanwaltschaft, Ordnungsbehörde, Gericht oder Anwälten einfach ignoriert.

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir halt, dass etwas lächerliches wie dieses keiner Beachtung bedarfTut mir leid, wenn ich das jetzt so offen sagen "muss", aber wenn Du einem Anhörungsbogen von der Polizei keine Beachtung schenkst, dann solltest Du dringend an Deinem gesunden Menscherverstand arbeiten. Dein gesunder Menschenverstand sollte Dir sagen, dass etwas, bloß weil es Dir lächerlich vorkommt, für jemanden anderen noch lange nicht lächerlich sein muss. Und wenn Nachbar A es lächerlich gefunden hätte, dann hätte er gewiss keine Anzeige bei der Polizei erstattet.

christoph.ruest
31.03.2007, 22:43
Dazu eine nette Anekdote... lernen tut man ja aus solchen Vorfällen :? Also neulich bei einer Einparksituation einfach den Mund gehalten, Mensch hinter mir steigt aus, beleidigt mich, ich meine er soll einfach vorbei fahren, was derweil schon 10 gemacht hatten, und ignorierte... tja, er stand dann mit einer Lenkradkralle vor mir :shock:


Da hab ich auch noch einen:

Ich war letzthin bei einem Kollegen zu besuch. Da er an einer (sehr stark befahrenen) Nebenstrasse wohnt, habe ich einfach auf die Gegenfahrbahn rübergezogen (also auf die Seite der Strasse, auf der er wohnt) und dort den Wagen am Strassenrand abgestellt. Es ist mehr als breit genug dort, sehr übersichtlich, Parkplätze sind absolute Mangelware (da ausserhalb geschlossener Ortschaft). Gesetzlich gesehen also völlig ok.

Zwei, drei Damen, die einfach nicht Auto fahren konnten, haben dann schon mal den Kopf geschüttelt und sind mit Schritttempo (auf einer langen Geraden mit Tempolimit 60) vorbeigefahren.

Und dann kam er

Ein aufgeblasener deutscher (sorry) Schnösel in seinem Opel Astra. Silberfarben und Automatikgetriebe. Fuhr ziemlich schnell ran, machte eine Vollbremsung, blieb ca. 10cm vor meiner Stossstange stehen und drückte erst mal auf die Hupe (so 10sek). Ich in aller Ruhe zu ihm hinspaziert und ihn gefragt, was denn los sei. Er meinte, ich solle meine verdammte Schrottkarre da wegfahren. Ich würde auf der falschen Strassenseite parkieren, das würde eine Strafverfolgung mit sich ziehen. Ausserdem würde ich den Verkehr behindern. Ich machte ihn dann sehr höflich darauf aufmerksam, dass er die Grenze zur Schweiz schon vor über 50km überquert hatte und hier nicht die Regeln gelten, die er zu kennen glaubt. Er sagte mir, ich sei ein dummes, egoistisches, A****L*** und ich soll mich verp*****, sonst würde er die B***** rufen und die würden mir dann schon zeigen, wos langgeht.

Ich wünschte ihm einen schönen Tag und ging zu meinem Kollegen.
Er legte den Rückwärtsgang rein (er war ja zu nahe aufgefahren, um vorbeizukommen) und gab mächtig Stoff. Der kleine Golf hinter ihm konnte gerade noch hupend ausweichen, sonst hätte mein Kollege (er besitzt ne Autowerkstatt) was zu tun gehabt... Mit quitschenden Reifen bewegte der nette Herr dann seinen P****ersatz in Richtung 50er - Tafel. Ich hoffe nur, der dort angebrachte Radarkasten war scharf... :P

Gruss

Christoph

Hansevogel
01.04.2007, 01:16
Ja, die deutschen Opel Astra-Fahrer benehmen sich bei den Eidgenossen wie zuhause. :lol:

Gruß: Joachim

Sunny
01.04.2007, 03:20
Und dann kam er

Soll ich jetzt erzählen was ich schon mit den Schweizern erlebt habe :roll:

Teddy
01.04.2007, 07:45
Zum ersten Fall...
Sieh es einmal so: Person A hat gegenüber der Staatsmacht eine Anzeige gemacht, die schriftlich fixiert ist.
Person B wird aufgefordert eine schrfitliche Darstellung abzugeben.

Folgt B dieser Aufforderung nicht, steht nur eine Aussage gegen keine Aussage. Denn was B da mündlich vor Ort der Polizeit mitgteilt hat ist völlig irrelevant, solange die Polizeit nicht in einem Verfahren aufgefordert wird, z.Bsp eine schriftliche Aussage von B zu bestätigen.

Fazit: B sollte in jedem Fall den Anhörungsbogen bearbeiten, sonst steht er im Fall der Fälle immer schlecht da.

baerlichkeit
01.04.2007, 10:47
Hallo,
ich glaube das ist etwas falsch rübergekommen:
1. Würde ich mir keine Gedanken darum machen, hätte ich euch nicht gefragt... die Frage war für mich halt nur was besser ist. Antworten, abwarten oder Anwalt aufsuchen... also mein Menschenverstand ist schon in Ordnung. :top:
Dieser Anhörungsbogen ist eine Möglichkeit, keine Pflicht. Ich muss mich ja nicht äußern, so steht es ja da auch drauf... das hat also Beileibe nix mit Ignorieren zu tun, eher mit der richtigen Reaktion auf sowas.
2. Lächerlich finde ich hingegen, dass sich die überlastete deutsche Justiz mit sonem Quatsch rumschlagen muss. Ich bin der Meinung Steuergelder könnten sinnvoller verwendet werden, als so.

@Teddy: das ist doch mal ne Information die mir hilft. Warum habe ich dann eigentlich mit den Polizisten geredet wenn das eh alles irrelevant ist? Ich werde meine Antwort formulieren, die Zeugen noch mal benennen und gut ist.

Grüße und Danke
Andreas

bleibert
01.04.2007, 14:24
Da hab ich auch noch einen:

Ich war letzthin bei einem Kollegen zu besuch. Da er an einer (sehr stark befahrenen) Nebenstrasse wohnt, habe ich einfach auf die Gegenfahrbahn rübergezogen (also auf die Seite der Strasse, auf der er wohnt) und dort den Wagen am Strassenrand abgestellt. Es ist mehr als breit genug dort, sehr übersichtlich, Parkplätze sind absolute Mangelware (da ausserhalb geschlossener Ortschaft). Gesetzlich gesehen also völlig ok.:D In was für einem Bananenstaat lebst Du denn? Parken entgegen der Fahrtrichtung ist in D schon mal grundsätzlich verboten - was ja auch nachzuvollziehen ist, da es besonders auf stark befahrenen Strassen ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential darstellt. Außerdem ist in D auch m.W. das Parken am Straßenrand außerhalb geschlossener Ortschaften verboten, was ja ebenfalls nicht gerade ungefährlich ist. Ist das in der CH wirklich anders?

christoph.ruest
01.04.2007, 14:56
Total OT an:

:D In was für einem Bananenstaat lebst Du denn? Parken entgegen der Fahrtrichtung ist in D schon mal grundsätzlich verboten - was ja auch nachzuvollziehen ist, da es besonders auf stark befahrenen Strassen ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential darstellt. Außerdem ist in D auch m.W. das Parken am Straßenrand außerhalb geschlossener Ortschaften verboten, was ja ebenfalls nicht gerade ungefährlich ist. Ist das in der CH wirklich anders?

Dass die Deutschen da anders ticken, als wir Schweizer, weiss ich schon. Bloss ist das ein Grund zur Beleidigung (Bananenstaat)? Ich finde nicht.
Wenn ein Schweizer, der das Gesetz recht gut kennt, dir sagt, das er korrekt parkiert hat, so darfst du es ihm glauben.

Aber bitte sehr: Den Ungläubigen soll bewiesen werden:

Schweizerisches Strassenverkehrsgesetz Absatz 2, Artikel 37, Verkehrsreglementverordnung, 1. Teil, 2. Abschnitt, Artikel 19:

Parkieren im Allgemeinen


Art. 19
(Art. 37 Abs. 2 SVG)
1 Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeugs, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient.
2 Das Parkieren ist untersagt:
a. wo das Halten verboten ist;*
b. auf Hauptstrassen ausserorts;
c. auf Hauptstrassen innerorts, wenn für das Kreuzen von zwei Motorwagen nicht genügend Raum bliebe;
d. auf Radstreifen und auf der Fahrbahn neben solchen Streifen;
e. näher als 50 m bei Bahnübergängen ausserorts und näher als 20 m bei Übergängen innerorts;
f. auf Brücken;
g. vor Zufahrten zu fremden Gebäuden oder Grundstücken.
3 In schmalen Strassen dürfen Fahrzeuge nur auf einer Seite parkiert werden, wenn sonst die Vorbeifahrt anderer Fahrzeuge erschwert würde.
4 Es ist platzsparend zu parkieren, doch darf die Wegfahrt anderer Fahrzeuge nicht behindert werden.

Und: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
2a) das Halten ist dort nicht verboten
2b) es ist eine Nebenstrasse ausserorts
2c) siehe 2b
2d) der Radstreifen befand sich in Fahrtrichtung, d.h. dort wäre das Parkieren dann verboten
2e) der nächste Bahnübergang ist ca. 5km entfernt
2f) mein Kollege wohnt weder auf noch unter der Brücke
2g) Zufahrten gibt es dort im Umkreis von 20m keine
3) schmal ist die Strasse nicht (zwei LKW können problemlos mit 60 kreuzen)
4) andere Fahrzeuge gab es nicht und ich stand ca. 3cm vom Randstein entfernt

Du darfst mich gerne mal besuchen kommen in diesem Bananenstaat. Dann darfst du auch vor meinem Haus an der Nebenstrasse parkieren...

Gruss

Christoph

Total OT aus.

bleibert
01.04.2007, 15:20
Dass die Deutschen da anders ticken, als wir Schweizer, weiss ich schon. Bloss ist das ein Grund zur Beleidigung (Bananenstaat)? Ich finde nicht.Ach Gott, entschuldige bitte! Ein bisschen arg mimosenhaft, das als Beleidigung auszulegen... und da heißt es, wir Deutschen wären humorlos!

Wenn ein Schweizer, der das Gesetz recht gut kennt, dir sagt, das er korrekt parkiert hat, so darfst du es ihm glauben.Wenn jemand von "Parkieren" spricht, bin ich immer skeptisch :D (Ja, ich weiß, dass es in Eurem Amtsdeutsch wohl so heißt, und es ist keine Beleidung)

christoph.ruest
01.04.2007, 17:32
Ach Gott, entschuldige bitte! Ein bisschen arg mimosenhaft, das als Beleidigung auszulegen... und da heißt es, wir Deutschen wären humorlos!


Ich denke, das Problem war einfach, dass das Smiley vor und nicht hinter dem Wort stand. Dann wäre es klar gewesen, aber so dachte ich (zuerst), dass Smiley beziehe sich auf das Zitat (auslachend). Daher die Reaktion.


Wenn jemand von "Parkieren" spricht, bin ich immer skeptisch :D (Ja, ich weiß, dass es in Eurem Amtsdeutsch wohl so heißt, und es ist keine Beleidung)

Ach die Beamten darfst du gerne beleidigen :P Beamtenbeleidigung gibt es ja gar nicht (hat zumindest letzthin ein Anwalt bei Stern TV klargesetllt) :top:

Gruss

Christoph

bleibert
01.04.2007, 19:04
Ich denke, das Problem war einfach, dass das Smiley vor und nicht hinter dem Wort stand. Dann wäre es klar gewesen, aber so dachte ich (zuerst), dass Smiley beziehe sich auf das Zitat (auslachend). Daher die Reaktion.Sorry für diese Missverständlichkeit, es war natürlich nur eine scherzhafte Bemerkung, und selbstverständlich ist die Schweiz kein Bananenstaat. Manche Regelungen sind nach deutschem Verständnis einfach ulkig, genauso wie manche Ausdrücke - aber das gilt ja schließlich genauso für die andere Richtung. Ist aber trotzdem kurios, dass man das in der Schweiz einfach so tun darf. Ich rate Dir dringendst davon ab, so in Deutschland zu "parkieren", dass könnte Deinen Geldbeutel empfindlich treffen;)

ManniC
01.04.2007, 19:16
OK & prima Mädels,

fein dass die Mißverständnisse ausgeräumt sind :top: - ein Smiley an der richtigen Stelle wirkt oft Wunder ;)

Dann bitte trotz Café zurück zum Thema (und das hatte nichts mit Bananen oder Parkuhren zu tun:cool:)

Danke.

pumapaul
02.04.2007, 10:54
Mir sagt mein gesunder Menschenverstand allerdings, dass, wenn ich ein offizielles Schreiben von einer Behörde oder einem Anwalt bekomme, ich mich auf jeden Fall darum kümmere. Daher kann ich diese Aussage nciht ganz nachvollziehen. Es ist doch wohl nicht als "normal" anzusehen, dass man Post von Polizei, Staatsanwaltschaft, Ordnungsbehörde, Gericht oder Anwälten einfach ignoriert.

Tut mir leid, wenn ich das jetzt so offen sagen "muss", aber wenn Du einem Anhörungsbogen von der Polizei keine Beachtung schenkst, dann solltest Du dringend an Deinem gesunden Menscherverstand arbeiten. Dein gesunder Menschenverstand sollte Dir sagen, dass etwas, bloß weil es Dir lächerlich vorkommt, für jemanden anderen noch lange nicht lächerlich sein muss. Und wenn Nachbar A es lächerlich gefunden hätte, dann hätte er gewiss keine Anzeige bei der Polizei erstattet.

Das kann man so nicht stehen lassen. Meine Frau ist Rechtsanwältin. Was die von Mandanten berichtet, die sich durch voreilige Aussagen bei der Polizei oder in vorauseilendem Gehorsam auf mehr oder minder offizielle Schreiben selbst so richtig in die Sch**** geritten haben, geht auf keine Kuhhaut. Die meisten wissen einfach nicht, dass man gegenüber der Staatsgewalt auch Rechte hat. Respekt einflössende Uniformen tragen ihren Teil dazu bei. Und die uniformierten Damen und Herren nutzen das mitunter auch gerne aus. Und wenn das Kind dann in den Brunnen gefallen ist, geht es zum Anwalt...

baerlichkeit
02.04.2007, 11:24
Das kann man so nicht stehen lassen. Meine Frau ist Rechtsanwältin. Was die von Mandanten berichtet, die sich durch voreilige Aussagen bei der Polizei oder in vorauseilendem Gehorsam auf mehr oder minder offizielle Schreiben selbst so richtig in die Sch**** geritten haben, geht auf keine Kuhhaut. Die meisten wissen einfach nicht, dass man gegenüber der Staatsgewalt auch Rechte hat. Respekt einflössende Uniformen tragen ihren Teil dazu bei. Und die uniformierten Damen und Herren nutzen das mitunter auch gerne aus. Und wenn das Kind dann in den Brunnen gefallen ist, geht es zum Anwalt...

Hallo,
genau deswegen hatte ich gefragt... vielen Dank also für die Antwort, weiß ich doch, dass ich nicht völlig vertüddelt bin mal nachzufragen...
Übrigens, auch wenn es eigentlich unwichtig euch gegenüber ist, das Wort ist dem Streithahn gegenüber nicht geäußert worden...

Grüße

bleibert
02.04.2007, 12:09
Das kann man so nicht stehen lassen. Meine Frau ist Rechtsanwältin. Was die von Mandanten berichtet, die sich durch voreilige Aussagen bei der Polizei oder in vorauseilendem Gehorsam auf mehr oder minder offizielle Schreiben selbst so richtig in die Sch**** geritten haben, geht auf keine Kuhhaut. Die meisten wissen einfach nicht, dass man gegenüber der Staatsgewalt auch Rechte hat. Respekt einflössende Uniformen tragen ihren Teil dazu bei. Und die uniformierten Damen und Herren nutzen das mitunter auch gerne aus. Und wenn das Kind dann in den Brunnen gefallen ist, geht es zum Anwalt...Ich habe ja auch nichts gegenteiliges ausgesagt. Ich habe nur gesagt, dass es mit dem gesunden Menschenverstand nicht vereinbar ist, solch ein Schreiben zu ignorieren. Man muss sich ja nicht in die "Sch**** reiten", man kann ja auch einen Rechtsanwalt (Rechtsnawältin) konsultieren, aber ignorieren ist logischweise aus oben dargelegten Gründen der falsche Weg. Ich habe das auch nur geschrieben, weil Andreas folgendes sagte:Mein gesunder Menschenverstand sagt mir halt, dass etwas lächerliches wie dieses keiner Beachtung bedarfwas ich eben so verstanden habe, dass er dem Schreiben keine Beachtung schenken will. Dass das aber wohl so nicht gemeint war, ist ja mittlerweile auch aufgeklärt.

baerlichkeit
02.04.2007, 12:11
Gut dass ich dieses Missverständnis ausräumen konnte :top:

Grüße Andreas

baerlichkeit
01.09.2007, 15:03
Die Mühlen der Berliner Justiz mahlen langsam...

heute kam die Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens... :top:

Danke noch mal für die Tips. Eine Schilderung des Sachverhalts war offensichtlich die richtige Wahl :)

Grüße Andreas

bleibert
01.09.2007, 17:33
Die Mühlen der Berliner Justiz mahlen langsam...
Das ist nicht auf Berlin begrenzt... :D

heute kam die Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens...
Siehe Posting #3 ;)