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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kurzes Blitz-Glück... :(


baerlichkeit
21.03.2007, 19:24
Hallo,
tja, einen Abend, gestern, hat er funktioniert, mein neuer gebrauchter MZ3... jetzt geht er zwar an, lädt aber nicht mehr, sprich kein Fiepen, keine Bereitschaftsanzeige, nix.
Neue Eneloops, funktionieren in einem 5400er wunderbar. Display, HG-Beleuchtung und Menüs funktionieren.

Jemand ne Idee was das sein könnte? Kaputt?
Ich habe dem Metz-Support auch mal direkt ne Nachricht abgesetzt, aber man teilt ja sein Leid immer gerne mit :cry: und hofft auf Anregungen aus der Gemeinde...

Zum Glück beim Händler mit einem Jahr Garantie gekauft.

Grüße ein von einem blitzlosen Andreas

Sunny
21.03.2007, 19:26
Zum Glück beim Händler mit einem Jahr Garantie gekauft.


Bei Garantie einfach zum Händler hinbringen,

Selbstversuche sind schädlich für eine Garantieabwicklung.

rmaa-ismng
21.03.2007, 19:27
Irgendwas verstellt? Da haste doch Möglichkeiten zu verstellen.
Haste mal genau die Einstellungen studiert? Sonst keine Ahnung.
Meiner funzt einwandfrei..!

baerlichkeit
21.03.2007, 19:28
Um Gottes Willen, nicht aufschrauben oder sowas... ich dachte ja grade an irgendwelche Einstellungen... man weiß ja nie.
Ich lasse ihn jetzt mal ohne Strom rumliegen... manchmal hilft sowas ja :roll:
Grüße Andreas

christoph.ruest
22.03.2007, 15:48
Klingt irgendwie nach defektem Kondensator.

Also der Blitz hat ja einen ziemlich dicken Kondensator eingebaut, der den Strom für die Röhre bereitstellt.

Du sagst, dass alle Menüs, etc. bestens funktionieren. Die Elektronik ist also soweit ok.

Dann hast du das Gerät als Occasion gekauft (wer weiss, wie lange das Ding rumgelegen hat) und einen Abend benutzt.

Es kann gut sein, dass der Kondi einen "Standschaden" davongetragen hat (einen Blitz, den man nicht braucht, sollte man alle paar Wochen mal zwei, drei mal mit voller Leistung abfeuern, so dass die ElKos "gesund" bleiben).
Evt. war er nur angeschlagen und hat deshalb noch einen Abend lang funktioniert. Die Leistung, die er dann aber bringen musste, hat gereicht, um ihn zu grillen und jetzt ist er futsch.

Ich würde auch sagen, du solltest ihn zum Händler zurück bringen und das Geld entweder in deiner Trauer um den Blitz versaufen oder in ein neues (gebrauchtes) Gerät investieren :top:

Gruss

Christoph

baerlichkeit
22.03.2007, 15:55
So ähnlich habe ich es jetzt gemacht.
Wie gesagt war ja Garantie auf dem Blitz durch den Händler... bei dem dieser ja auch noch testweise auslöste.
Der ist jetzt auf dem Weg zu Metz, und je nach Kosten wird er repariert und vom Händler bezahlt, oder halt in die Tonne gekloppt, und ich bekomme mein Geld wieder.

Die 15,- KVA bei Nicht-Reperatur waren es mir wert das zu versuchen, der Blitz war ja sonst top in Ordnung...

Ich bin gespannt, habe ja bisher nur bestes vom METZ-Service gehört.

Grüße Andreas

eggett
22.03.2007, 16:17
Die 15,- KVA bei Nicht-Reperatur waren es mir wert das zu versuchen, der Blitz war ja sonst top in Ordnung...

:shock: Kostenvoranschlag? Du brauchst doch gar nichts zu bezahlen. Entweder Du bekommst den (einen) funktionierenden Blitz vom Händler (egal, wie der das macht), oder Du bekommst das Geld zurück.

baerlichkeit
22.03.2007, 16:21
Metz nimmt 15,- KVA wenn man den Blitz nicht reparieren läßt... falls ich dann diesem Geld hinterherrenne ist das Risiko nicht so groß. Das meinte ich :)
Ich hoffe aber erstmal das beste :top:

eggett
22.03.2007, 17:17
Metz nimmt 15,- KVA wenn man den Blitz nicht reparieren läßt... falls ich dann diesem Geld hinterherrenne ist das Risiko nicht so groß. Das meinte ich :)
Ich hoffe aber erstmal das beste :top:

Aber Du hast ihn doch erst die Tage vom Händler gekauft. dir soll doch pelle sein, wer die Untersuchungskosten bezahlt ...

baerlichkeit
22.03.2007, 17:24
Der wurde mir ja vom Händler geschickt :top: ... bevor ich den jetzt zum Händler schicke, und er ihn dann zu Metz, habe ich ihn gleich zu Metz geschickt...
Natürlich ist mir das Latte was Metz sagt, weil ich mein Geld eh wieder bekommen "müsste"...

eggett
22.03.2007, 17:28
weiß denn der Händler darüber Bescheid? Weil, Du musst zuerst dem Händler die Möglichkeit geben, die Nachbesserung vorzunehmen.

Da jetzt wer anderes drangeht (auch wenn es der Hersteller ist), brauch der a) gar nichts zu bezahlen, und b) kann er sogar jede weitere Garantieleistung ablehnen ...

Das heißt, das Metz letzten Endes die Rechnung schickt und der Händler die lange Nase machen kann ...

baerlichkeit
22.03.2007, 17:32
Haha,
das hätte ich vielleicht erwähnen sollen... der Händler hat mich darum gebeten es direkt zu Metz zu schicken :) Daher die Verwirrung. Ich schicke ja nicht einfach fröhlich den Blitz weg, HÄndler anrufen war natürlich das Erste was ich gemacht habe :D

Grüße

eggett
22.03.2007, 17:45
:top: dann dürfte dem Glück ja nichts im Wege stehen. :D

baerlichkeit
13.04.2007, 09:11
Hallo,
hat ne Weile gedauert, bis Metz den KVA fertig hatte, aber gestern kam er. 70,- für ein 10,- Teil :roll: Na ja, scheint aufwendig zu sein... egal.
Ich habe den KVA gleich an den Händler weiter geleitet, jetzt bietet der mir an sich mit 50,- zu beteiligen... ich bin jetzt etwas verwirrt, kann mir jemand auf die Sprünge helfen ob das so ok ist... ich meine mir ist schon klar, dass ich mein Geld wieder haben könnte, aber dann bleibe ich möglicherweise auf den KVA-Kosten sitzen, die so hoch sind wie die 20,- Zuzahlung... ich bin etwas ratlos was ich dem Händler jetzt sagen soll.

Mein größtes Problem ist: wie komme ich sonst an einen Metz der dann offensichtlich repariert erst mal ne gute Weile halten wird... und von dem ich weiß woran ich bin.

Wäre sehr an Tipps interessiert.
Und noch ne Frage. Gibt Metz auf die Funktion nach einer solchen Reperatur Gewährleistung?
Grüße Andreas

Jens N.
13.04.2007, 09:26
Hallo,
hat ne Weile gedauert, bis Metz den KVA fertig hatte, aber gestern kam er. 70,- für ein 10,- Teil :roll: Na ja, scheint aufwendig zu sein... egal.
Ich habe den KVA gleich an den Händler weiter geleitet, jetzt bietet der mir an sich mit 50,- zu beteiligen... ich bin jetzt etwas verwirrt, kann mir jemand auf die Sprünge helfen ob das so ok ist...

Ich bin zwar kein Experte, aber meiner Meinung nach nein. Du schreibst du hast Garantie, also ist der Defekt und alle Kosten (auch die des KVA, wie vorher schon einige schrieben) das Problem des Händlers! Ich hätte mich erst gar nicht darauf eingelassen, den Blitz in Eigenregie einzuschicken und die Kosten für den KVA zu übernehmen. Jetzt meint der Händler er kann machen was er will und will dir sein Verhalten wahrscheinlich sogar noch als "Kulanz" verkaufen.

ich meine mir ist schon klar, dass ich mein Geld wieder haben könnte, aber dann bleibe ich möglicherweise auf den KVA-Kosten sitzen, die so hoch sind wie die 20,- Zuzahlung... ich bin etwas ratlos was ich dem Händler jetzt sagen soll.

Sag ihm, daß du entweder die vollen Kosten (Reparaturkosten, Portokosten und die Kosten für den KVA, wobei der wahrscheinlich in den Rep. Kosten inkl. ist (?) ) erstattet oder das Geld für den Blitz PLUS den KVA zurück haben willst und dir ansonsten einen Anwalt und natürlich auch einen neuen Händler suchst. Aber wie gesagt, du hast vorher schon einen Fehler gemacht, ob du da jetzt so einfach wieder rauskommst weiß ich nicht.

Andererseits ist natürlich auch die Frage, ob man sich den Ärger für 20 Euro überhaupt antun will. Gerade darauf spekuliert aber möglicherweise auch der Händler...

Mein größtes Problem ist: wie komme ich sonst an einen Metz der dann offensichtlich repariert erst mal ne gute Weile halten wird... und von dem ich weiß woran ich bin.

Da soll es ja diverse Möglichkeiten geben: hier über's Forum, Ebay, Neukauf im Netz bei einem anderen Händler... Ist auch die Frage, was du für den Blitz bezahlt hast - so 160 Euro für einen gebrauchten MZ-3 sind nicht unüblich, dann natürlich meist ohne (Rest)Garantie/Gewährleistung. Neu gibt's den Blitz inkl. Nikonadapter (den man verkaufen kann) und voller Garantie ab 270 Euro.

Und noch ne Frage. Gibt Metz auf die Funktion nach einer solchen Reperatur Gewährleistung?

Nach erfolgter Reparatur gibt es immer eine neue Gewährleistung, aber nur auf das reparierte Teil. D.h. wenn der Blitz wieder einen Schaden hat, dieser aber ein anderes Teil betrifft, hast du nichts davon. Eine "Funktionsgarantie" gibt es nicht.

baerlichkeit
13.04.2007, 09:38
Hallo,
danke für die schnelle Antwort...

Ganz ehrlich, ich bin vielleicht noch etwas zu naiv, aber es war so einfach wesentlich unkomplizierter und das Gespräch mit dem Händler am Telefon sehr positiv... man lernt halt nie aus. Da es "nur" 20,- sind ist das alles noch erträglich ;) Und nein, wären es mehr als 20,- gewesen hätte ich mich auf so einen Kuhhandel auch nicht eingelassen... hätte ich den Blitz von Privat gekauft würde ich jetzt schließlich auf 70,- sitzen...

Was ich nicht machen werde ist direkt mit Anwalt etc. drohen, manchmal kommt man (erstmal) mit Freundlichkeit weiter. Ich würde halt einfach gerne wissen ob ich ein Recht darauf habe einen reparierten Blitz zu bekommen, oder der Händler mir die lange Nase machen kann und mir nur das Geld zurückerstattet...

Grüße

jrunge
13.04.2007, 09:51
Hallo Andreas,

wenn es der Metz von Foto A. ist, gilt ja folgende Gewährleistungsregelung (Zitat aus den AGB):

1. Garantie Gebrauchtgeräte
Wir geben auf alle gebrauchten Kameras, Objektive und sonstigen Geräte ein Jahr Garantie.
Ausgenommen von dieser Garantie sind Schäden am Kameratransportmechanismus und Schäden am Verschluss (Kamera oder Objektiv!). Auf diese (Transport und Verschluss) geben wir lediglich eine vierwöchige Funktionsgarantie!
Sollte in der Garantiezeit ein Defekt auftreten, behalten wir uns vor, diesen zu reparieren, den Gegenstand gegen einen Gleichwertigen umzutauschen oder den Kaufpreis zu erstatten!
Weitergehende Schadenersatzansprüche können nicht anerkannt werden!

Das bedeutet für Dich letztlich: im Extremfall lediglich Rückerstattung des Kaufpreises.
Also ist es wohl sinnvoll für Dich, noch einmal mit A. nachzuverhandeln, da das direkte Einsenden zu Metz ja abgesprochen war.

baerlichkeit
13.04.2007, 09:58
Ah ja, richtig... das stand da ja so... :oops: ich werde noch mal eine freundliche mail schreiben und dann einen Teil zuschustern. Ist mir persönlich lieber als ohne Blitz dazustehen. Hätte ich ihn direkt zum Händler geschickt hätte ich demnach wohl eh nur das Geld wiederbekommen.

Grüße Andreas

Jens N.
13.04.2007, 10:16
Sollte in der Garantiezeit ein Defekt auftreten, behalten wir uns vor, diesen zu reparieren, den Gegenstand gegen einen Gleichwertigen umzutauschen oder den Kaufpreis zu erstatten

Es gibt also drei Möglichkeiten, wobei diese meiner Erfahrung nach meist in der genannten Reihenfolge ausgeschöpft werden - wie ja auch dieser Fall zeigt. D.h. die Händler sind meist eher darum bemüht, etwas reparieren zu lassen, als es umzutauschen, während die Kunden eigentlich oft eher letzteres wünschen. Da das hier nicht der Fall ist, muß der Blitz ja mordsmäßig günstig gewesen sein (selbst mit den 20 Euro Lehrgeld) ;) Denn wie gesagt: das ist ja keine Rarität, den findet man sicher auch anderswo nochmal.

Übrigens: mit dem Anwalt zu drohen und ein riesen Fass aufzumachen ist eigentlich auch nicht meine Art, vera... lasse ich mich allerdings auch nicht gerne und oft ist es halt einfach erstaunlich hilfreich.

baerlichkeit
13.04.2007, 10:36
Na, erstaunlich günstig war es jetzt auch nicht, aber auch nicht teurer als bei ebay, und dafür mit "Garantie"...

Ich wollte das jetzt auch nicht falsch rüberkommen lassen. Verarscht oder so fühl ich mich ja gar nicht, wollte mich nur grundsätzlich informieren. Der Händler hatte vor dem Einschicken ja gesagt, dass er selber sehen muss, ob es sich überhaupt lohnt das Teil zu reparieren oder das Geld zurück zu zahlen.

Grüße Andreas