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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sony Garantie für Alpha 100 bei Verkauf ...


fmerbitz
19.03.2007, 21:28
Hallo Leute,

eine Frage die sich ja immer wieder stellt: Sony gibt auf die A100 2 Jahre Garantie. Wie ist das bei Verkauf, geht die Garantie auf den Käufer über?

Oder ist das sowas wie bei Sigma wo die Garantieverlängerung auf 3 Jahre nur für den erstkäufer gilt?

Weiss das jemand oder gibt es Erfahrungen?
ciao
Frank

Jens N.
19.03.2007, 22:11
eine Frage die sich ja immer wieder stellt: Sony gibt auf die A100 2 Jahre Garantie. Wie ist das bei Verkauf, geht die Garantie auf den Käufer über?

Ja, die gilt meines Wissens nach auch für Gebrauchtkäufer.

ManniC
19.03.2007, 22:13
Das sehe ich genauso.

helmut-online
19.03.2007, 23:30
Da müßte man sich die Garantiebedingungen anschauen. Schließlich ist die Herstellergarantie eine freiwillige Leistung und deswegen kann der Hersteller diese an Bedingungen knüpfen.
Gruß Helmut

rmaa-ismng
19.03.2007, 23:32
Ich denke die Garantiebedingungen sind an die Kam geknüpft und nicht an den Käufer.
Ich kann mir das gar nicht vorstellen, daß Du als Erstkäufer die Garantie erhälst, jedoch bei Weiterverkauf die Garantie erlöschen soll?

jrunge
20.03.2007, 00:23
Vielleicht hilft das ja weiter (Auszug aus den Sony-Deutschland-Garantiebestimmungen).

ZITAT:
Bedingungen
1. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn das defekte Produkt innerhalb der Garantiezeit zusammen mit der Originalrechnung bzw. dem Kassenbeleg (unter Angabe von Kaufdatum, Modellbezeichnung und Name des Händlers) vorgelegt wird. Sony und ASN-Mitglieder können die kostenfreie Garantieleistung ablehnen, wenn diese Dokumente nicht vorgelegt werden oder wenn sie unvollständig oder unleserlich sind. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Modellname oder die Seriennummer auf dem Produkt geändert, gelöscht, entfernt oder unleserlich gemacht wurden.

Es wird jedenfalls nicht der Name des Käufers z.B. auf der Rechnung (bei Kassenbeleg wohl unüblich) verlangt.

Hier die vollständigen Garantiebestimmungen (http://www.sony.de/res/attachment/file/37/1147101874937.pdf), in denen allerdings auch der Begriff Ersterwerb auftaucht.

Jens N.
20.03.2007, 00:48
Papier ist geduldig, in der Praxis erkennen die Hersteller idR. auch Garantieansprüche von Zweitbesitzern an. Bei Minolta war es so (habe meine D5D gebraucht gekauft), mit Sony habe ich diesbezüglich aber noch keine Erfahrungen. Sicher hat die hier aber irgendjemand und meldet sich vielleicht noch.

eac
20.03.2007, 08:07
Hier die vollständigen Garantiebestimmungen (http://www.sony.de/res/attachment/file/37/1147101874937.pdf), in denen allerdings auch der Begriff Ersterwerb auftaucht.

Das beschränkt sich allerdings auf "Zeitpunkt des Ersterwerbs" und heißt nicht mehr, als daß die zwei Jahre in dem Moment beginnen, in dem die Kamera zum ersten Mal an einen Endverbraucher verkauft wird. Die Garantiebestimmungen enthalten keine Einschränkungen bezüglich der Person, die diese Garantieleistungen in Anspruch nimmt. Die Sigma Garantiebestimmungen nennen ausdrücklich den Käufer als einzig Berechtigten.

fmerbitz
20.03.2007, 14:26
Ich habe auch noch eine Mail an Sony geschrieben und die Antwort sagt im Prinzip dasselbe - für die Garantie ist der Original-Kaufbeleg notwendig. Was für ein Name darauf steht ist unerheblich.
Danke für eure Hilfe, ich denke vor dieser Frage wird öfter mal jemand stehen.

ciao
Frank

Hademar2
20.03.2007, 18:32
Und zur Not könnte ja auch die Abwicklung dann immer noch über den Ersterwerber abgewickelt werden!

fmerbitz
20.03.2007, 18:55
Und zur Not könnte ja auch die Abwicklung dann immer noch über den Ersterwerber abgewickelt werden!

Klar, aber das wäre natürlich ein erheblicher Umstand der den Gebrauchtpreis sicher merklich drücken würde - würdest du bei einem Fremden von dem du nichts weisst glauben dass er sich noch dafür interessiert nach 1-2 Jahren? Zudem noch wenn die Kamera nach der Reparatur an ihn geschickt wird und er sie weiterschicken muss?

Das würde ich vielleicht bei Objektiven machen die eher selten mal Garantiefälle haben und bei Leuten die ich glaube zu kennen, aber bei einer Kamera ...

Hademar2
20.03.2007, 19:06
Klar, aber das wäre natürlich ein erheblicher Umstand der den Gebrauchtpreis sicher merklich drücken würde - würdest du bei einem Fremden von dem du nichts weisst glauben dass er sich noch dafür interessiert nach 1-2 Jahren? Zudem noch wenn die Kamera nach der Reparatur an ihn geschickt wird und er sie weiterschicken muss?

Das würde ich vielleicht bei Objektiven machen die eher selten mal Garantiefälle haben und bei Leuten die ich glaube zu kennen, aber bei einer Kamera ...

Ich sagte ja "zur Not" und das soll bedeuten, dass es nicht der Normalfall sein sollte! :?