Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unerlaubte Bildernutzung?
Hallo zusammen,
ich habe in diesem PDF-Dokument (https://kobra.bibliothek.uni-kassel.de/bitstream/urn:nbn:de:hebis:34-2007013016906/6/Eskalation.pdf) (Uni-Bibliothek?) mehrere Bilder von mir entdeckt.
Es sind im Anhang zwar Quellenangaben vorhanden, gefragt wurde ich aber nicht.
In meiner Galerie steht unter meinen Bildern "Private Nutzung mit Quellenangabe gestattet".
Wie verhält es sich in diesem Fall?
bleibert
28.02.2007, 11:37
Wenn Du lustig bist, dann kannst Du denen ein Rechnung stellen - incl. Strafzuschlag für unauthorisierte Veröffentlichung. Vielleicht braucht der Herausgeber aber noch öfter einen Fotografen, und Du kommst mit ihm ins Geschäft?
baerlichkeit
28.02.2007, 11:41
Hi,
ohne es mir jetzt durchgelesen zu haben :)
Was ist denn das? Ein UNI-Dokument? Oder irgendwie ne Diplomarbeit o.Ä.?
Wäre es direkt von der UNI in der Bibliothek würde ich wahrscheinlich auch etwas blöde gucken. Ist es nur das Werk eines Studenten, keine Ahnung, ich würde ihn wahrscheinlich anschreiben. Aber gleich Strafe?
Aber wie findet man sowas? Hinweise? Wild gegoogelt?
Grüße Andreas
Hallo Jörg,
einerseits lässt sich der Autor die Titelgrafik genehmigen, andererseits veröffentlicht er ohne schriftliche Genehmigung Fotos und Bildmaterial aus dem www.
Wenn du die Nutzung für private Zwecke freigegeben hast, stellt sich hier die Frage ist es privat oder nicht. ich bin zu wenig Rechtsexperte um das beurteilen zu können. Da es aber als Veröffentlichung in einer Online-Bibliothek erschienen ist, die scheinbar kostenfreien Zugang ermöglicht, ist ein kommerzielles Interesse nicht zu erkennen.
Achim Blum (DigiAchim) ist übrigens auch mit ein paar Aufnahmen seiner Braunkohlebagger vertreten (S. 76 und 78). Er wiederum verlnagt ausdrücklich zur Verwendung eine Kontaktaufnahme und hat die Bilder NICHT standardmässig zur privaten Nutzung freigegeben.
Setz dich doch mal mit Achim in Verbindung und frag ihn danach.;)
Sollte keine Kontaktaufnahme stattgefunden haben, könntet ihr vielleicht gemeinsam auftreten und den Autor mal nach der weiteren Verwendung fragen bzw. eine evtl. Gegenleistung anregen.
Roland_Deschain
28.02.2007, 11:47
Die scheinen sich bei einigen Hobbyfotografen mit Webgalerien bedient zu haben. Habe ich zugegebenermaßen für Seminarvorträge (Powerpoint) auch schon gemacht, wie hier mit Quellenangabe.
Veröffentlich worden wie in diesem Fall ist es aber nicht.
Auf den ersten Blick sah mir das auch wie so eine Seminararbeit aus, aber durch das Personen- und Sachregister ist es schon etwas aufwändiger.
Kurzer Check zeigt übrigens, dass der Ersteller ein Prof der Uni Kassel für Wirtschaftswissenschaften ist und die Veröffentlichung als Buch in seiner Publikationsliste führt. Das würde über private Nutzung doch weit hinausgehen.
Was ist denn das? Ein UNI-Dokument? Oder irgendwie ne Diplomarbeit o.Ä.?
So ganz schlau bin ich auch noch nicht daraus geworden. Muss es mir heute Abend mal in Ruhe anschauen.
Der Autor ist jedenfalls Lehrbeauftragter für Politische Ökonomie der Umweltmedien im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel.
Aber wie findet man sowas? Hinweise? Wild gegoogelt?
Grüße Andreas
Habe einfach mal nach meiner Seite gegoogelt, da mich einfach interessierte, wo sie so gelistet und verlinkt ist.
Wenn du die Nutzung für private Zwecke freigegeben hast, stellt sich hier die Frage ist es privat oder nicht.
Yepp, genau das Frage ich mich halt auch.
Ich werde den Passus auch wieder raus nehmen. Macht es doch nur unnötig kompliziert, wie man jetzt sieht.
Und Danke für den Tipp mit Achim. Den werde ich mal kontaktieren.
Hallo,
bevor Ihr allerdings zum Drohhammer greift, macht Euch bitte noch zum Thema Bildzitat (http://de.wikipedia.org/wiki/Bildzitat) schlau. Wir sind hier nämlich sicherlich im Kontext einer wissenschaftlichen Veröffentlichung als sebstständiges Werk, wo genau dieses Recht des Zitats zuschlägt.
Die Bedingungen (unverändertes Bild und vollständige Quellenangabe) hat der Autor ja erfüllt.
Für das Titelbild der Arbeit ist es übrigens etwas anderes, da hier ja kein Zitat vorliegt.
Also erst mal den Ball flach halten... ;)
Viele Grüße
Stephan
Hallo Stephan,
hier wird der Ball flach gehalten, war ja zunächst nur eine Frage, da ich mich da wirklich nicht so genau auskenne.
Und Danke für den Link. Demnach scheint es ja zunächst doch recht eindeutig zu sein.
Allerdings steht dann weiter zum Bildtitat:
Bildzitat – Nach DKM 2004: 620, Rn. 37 ist das Zitieren ganzer Bilder als »kleines Großzitat« in analoger Anwendung des § 51 Nr. 2 UrhG anerkannt; Schack 2005: 224, Rn. 491 und Hoeren/Nielen 2004: 193, Rn. 290 sprechen entsprechend vom »großen Kleinzitat«; vgl. OLG Hamburg GRUR 1990, 36, 37 – Foto-Entnahme. Entscheidend ist dabei, dass das zitierte Werk »sachlich eingearbeitet und nicht ledigich als anschauliches Beispiel beigegeben wird« (Hoeren/Nielen 2004: 193, Rn. 288).
:shock: :roll:
Hm, irgendwie verstehe ich die Aufregung auch nicht, wenn ich meine Bilder im Netz präsentiere dann muss ich irgendwie damit rechnen, dass sie jemand mal "nutzt" ... mit diesen Bilder wird aber weder ein wirtschaftlicher Nutzen erzielt werden noch hat der Autor sie als seine eigenen deklariert.
Andererseits weiß ich aus meiner langjährigen Tätigkeit im Rahmen der Publikation von Kunst-/Bildbänden, dass wir nicht ein einziges Bild jemals veröffentlicht haben ohne uns die Rechte an dieser Veröffentlichung zu sichern, was oft nicht einfach war und vor allem auch nicht immer billig.
In diesem Fall würde ich mich einfach freuen, dass meine Bilder Verwendung gefunden haben, um anderen etwas zu veranschaulichen ....
derBlubb
28.02.2007, 15:03
Entscheidend ist dabei, dass das zitierte Werk »sachlich eingearbeitet und nicht ledigich als anschauliches Beispiel beigegeben wird« (Hoeren/Nielen 2004: 193, Rn. 288).
Stimmt. Das zitierte Bild muss zur Erläuterung des Inhalts in das wissenschaftliche Werk aufgenommen werden, steht so im Gesetz. Und nicht zur Bebilderung :roll:
Das LG München hat vor etlichen Jahren dies dazu beigetragen:
Ein (Bild-)Zitat iSv UrhG § 51 ist nur dann gerechtfertigt, wenn es als Beleg für eine vertretene Auffassung (etwa zur Untermauerung der vertretenen These) oder als Grundlage für die Erörterungen dient. Die Aufnahme des Zitates muß - wenn auch nicht zwingend erforderlich - zum besseren Verständnis des (wissenschaftlichen) Werkinhaltes geboten sein. Die bloße Beigabe von Bildbeispielen ohne (kritische) Besprechung als bloße Inhaltsangabe bzw -erläuterung bzw die Auseinandersetzung mit lediglich einem Bruchteil der aufgenommenen Abbildungen erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Von daher wird die mehrfache Wiedergabe von Bildbeispielen für eine behandelte Problematik in der Regel den Zitatzweck überschreiten.
TorstenG
28.02.2007, 15:08
Wenn du die Nutzung für private Zwecke freigegeben hast, stellt sich hier die Frage ist es privat oder nicht. ich bin zu wenig Rechtsexperte um das beurteilen zu können. Da es aber als Veröffentlichung in einer Online-Bibliothek erschienen ist, die scheinbar kostenfreien Zugang ermöglicht, ist ein kommerzielles Interesse nicht zu erkennen.
Man könnte evtl. auch den Passus mit der Freigabe so abändern, das man per Mail darüber informiert werden will, wenn jemand Bilder nutzt! Also keine Genehmigung im eigentlichen sondern eher eine Überwachung! Dann kannst Du ggf. immer noch eingreifen!
Hallo Jörg,
hier wird der Ball flach gehalten, war ja zunächst nur eine Frage, da ich mich da wirklich nicht so genau auskenne.
war auch nicht unbedingt auf Dich bezogen. Es gab ja nur gleich Stimmen, die Vorschläge für Rechnungen mit Strafgebühren vorgeschlagen haben.
Entscheidend ist dabei, dass das zitierte Werk »sachlich eingearbeitet und nicht ledigich als anschauliches Beispiel beigegeben wird« (Hoeren/Nielen 2004: 193, Rn. 288).
Erst einmal glaube ich, dass der Autor hier im Glauben an die Bildzitatregelung gehandelt hat, und daher kein schlechtes Gewissen haben muss. Deswegen sollte man den Autor meiner Meinung nach in Ruhe lassen bzw. vielleicht höchstens mit dem freundlichen Hinweis belästigen, dass Du es als guten Ton empfunden hättest, wenn er Dich bzgl. der Bilder zuvor kontaktiert hätte.
Ob die Bilder jetzt bei dem Werk tatsächlich sachlich eingearbeitet oder nur ein anschauliches Beispiel sind dürfte jetzt ein rechtliches Minenfeld sein. Außerdem müsste man dazu die Publikation lesen, was ich nicht tun möchte! :cool:
Interesssant ist die Diskussion natürlich schon, wobei dann zwischem gesundem Menschenverstand und tatsächlicher Rechtssprechung erfahrungsgemäß immer eine größere Diskrepanz ist.
Ich denke jedoch, dass man grundsätzlich bei Unternehmungen, die keinen kommerziellen Nutzen aus Bildern ziehen, ohnehin eher großzügig sein sollte. Das heisst natürlich nicht, dass man sich nicht moralisch mit den Leuten auseinandersetzt, aber immer gleich Forderungen durchzusetzen macht unsere Gesellschaft auch kaputt. Jörg, das ist jetzt nicht auf Dich gemünzt, sondern eher ein allgemeines Wort zum Sonntag.
Genauso, wie ich es nicht angemessen finde, wenn irgendwelche Teenager wegen Promifotos auf Fan-Homepages mit Unsummen abgemahnt werden, so finde ich das im kleinen auch nicht richtig. Wenn jemand mit Deinen Bilder in irgendeiner Weise Gewinn erzielt oder erzielen möchte, dann steht natürlich eine Lizensierung außer Frage.
Allerdings finde ich auch, dass der Autor ruhig bei den Rechteinhabern kurz hätte nachfragen können (gerne ja mit dem Hinweis auf die Bildzitat-Regelung).
Viele Grüße
Stephan
Stephan,
ich teile Deine Einstellung nahezu uneingeschränkt.
Ich denke auch, daß der Autor guten Gewissens gehandelt hat. Das einzige, was mit halt etwas aufstösst ist, daß man sich ungefragt bedient.
Und ich bin auch gar nicht der Typ, der gleich mit rechtlichen Schritten droht. Ich glaube, ich habe bisher 2x in meinem Leben einen Anwalt konsultiert. Beide Male ging es um eine Kautionsrückzahlung, nachdem der Vermieter auf zahlreiche Telefonanrufe und Einschreibebriefe nich reagiert hatte.
Geld hätte ich in dem Falle auch gar nicht genommen.
Erst letzte Woche habe ich auch einer Zeitschrift ein Foto kostenlos zur Verfügung gestellt, nachdem die mir erklärten, daß sie erst kurz auf dem Markt sind und sich keine Honorare leisten können.
Aber interessant ist die rechtliche Lage schon. Hätte nicht gedacht, daß es so kompliziert ist.
noah11027
28.02.2007, 16:22
Hallo,
bevor Ihr allerdings zum Drohhammer greift, macht Euch bitte noch zum Thema Bildzitat (http://de.wikipedia.org/wiki/Bildzitat) schlau.
Das Bildzitat erlaubt es nicht einfach Bilder von Internetseiten zu nehmen und sie in eigenen Publikationen zu verwenden, egal ob die wissenschaftlicher oder irgend einer anderen Natur sind.
Das Bildzitat ist eingführt worden um Bilder in einem textualen Kontext verwenden zu können, als Beispiel, wenn ich eine Buchseite in einem Essay (oder was auch immer) als Kopie unterbringen möchte und diese Seite ein bezugnehmendes Bild enthält, darf ich das Bild in dem Kontext zitieren, sprich mit einfügen, ohne dass das Urheberrecht tangiert wird.
Trotzdem halt ich eine Strafandrohung hier auch nicht für angebracht.
Was ich erstaunlich finde, ist die Selbstgefälligkeit des Nutzenden, mir als Eigner des Urheberrechts auf die Bilder steht es ja frei jeder Zeit die Nutzungsregularien meiner Kunstwerke zu ändern. Sprich ich kann in einem so gelagerten Fall die Erlaubnis zur Nutzung fristlos entziehen.
Da es sich hierbei ja nicht gerade um die Arbeit eines Studenten, sondern um die Arbeit eines Professors handelt, dürfte allein die Veröffentlichung eines solchen Falles eine erheblich Diskreditierung darstellen.
Eine Klarstellung zu verlangen würde ich da nicht als "Belästigen" verstehen, im Gegenteil, der Geschädigte ist in diesem Fall der Urheber nicht "Entlehnende". ;)
So viel zum Rechts- oder besser Unrechtsbewußtsein in Deutschland.
Mark
Sonnenkind
28.02.2007, 19:21
In diesem Fall würde ich mich einfach freuen, dass meine Bilder Verwendung gefunden haben, um anderen etwas zu veranschaulichen ....
Das finde ich grundsätzlich die absolut richtige Einstellung - quasi als Kompliment an den Fotografen. Zumal die Ausgangsfrage ja hier schon öfters diskutiert wurde, ich glaube mich an einen Thread erinnern zu können, da ging´s um ein paar Fotos von einem Sport- oder Anglerfest, daß der Verein dann ungefragt verwendet hatte...
Kein feiner Zug, aber die Diskussion nicht wert - lächerlich!!!
Vor allem widerlich finde ich, wenn jemand wegen der Verwendung von Bildern, bei denen nicht mal ansatzweise ein Verkauf angedacht war, schwere Geschütze auffährt, weil er ein paar Euro wittert.
In diesem Fall sehe ich es allerdings schon etwas anders, falls das mit der Publikation als Buch wirklich stimmt. Mich würde schon brennend interessieren, was der Herr Professor so veranstaltet, wenn sich einer bei seinen Texten bedient...
Profs die an wissenschaftlichen Arbeiten werkeln, müssten die Problematik kennen.
"Unbedarftheit" nehm´ ich so jemandem nicht ab!
In diesem Fall sehe ich es allerdings schon etwas anders, falls das mit der Publikation als Buch wirklich stimmt. Mich würde schon brennend interessieren, was der Herr Professor so veranstaltet, wenn sich einer bei seinen Texten bedient...
Ääh. :roll: Bei korrekter Quellenangabe nennt man das wissenschaftliches Arbeiten... Man wird zu diesem Vorgehen zur Erlangung eines akademischen Grades direkt angehalten. Oder um es genauer zu sagen: Ohne wirds nichts mit Diplom, Examen, Promotion oder gar Habilitation...
Der Autor wird sich freuen, da seine wissenschaftliche Bedeutung als Zitatquelle anderer Arbeiten nur steigt...
Die einzige strittige Frage ist, ob die Bilder als Bildzitat oder nur als schmückende Bebilderung dienen. Das wird mir allerdings zu feingranular. ;)
Viele Grüße
Stephan
Sonnenkind
28.02.2007, 20:31
@amateur
Ääh. Bei korrekter Quellenangabe nennt man das wissenschaftliches Arbeiten...
...oder Kopie? Kommt auf das Ausmaß an und ob Geld damit verdient wird, oder?
...oder Kopie? Kommt auf das Ausmaß an und ob Geld damit verdient wird, oder?
Kopie = langes Zitat ohne Angabe des Autors = Plagiat = wissenschaftliches Fehlverhalten
Zitate sind immer mit vollständiger Quellangabe zu versehen und "bereits früher veröffentlichte Ergebnisse [sind] nur in klar ausgewiesener Form und nur insoweit [zu] wiederholen, wie es für das Verständnis des Zusammenhangs notwendig ist." (DFG) (http://www.dfg.de/aktuelles_presse/reden_stellungnahmen/download/empfehlung_wiss_praxis_0198.pdf)
Beim Zitat ist es unerheblich, ob mit der Veröffentlichung Geld verdient wird (Buchtantiemen, Patente etc.). Beim Plagiat schon, da wird es dann interessant, wenn der Plagiator Geld damit eingenommen hat. Ein nachgewiesenes Plagiat reicht aber auch so schon für Leben in der Bude ;)
So weit zu Textzitaten (und Skizzen etc. aus Veröffentlichungen). Was die o.g. Bilder angeht, wird das etwas schwieriger, weil die nicht im engeren Sinnn veröffentlicht wurden und auch nicht wirklich zitierfähig sind. Ich sehe sie als Illustrationen an, deren Urheber auch genannt worden sind (nämlich hinten Literaturverzeichnis). Ist vielleicht ein wenig quer vom Kollegen, könnte man aber IMHO so machen. Die feine englische wäre es natürlich gewesen, mal kurz eine Mail mit der Bitte um Zurverfügungstellung rauszulassen, da die Urheber der Bilder ganz einfach zu identifizieren sind. Ich würde es darauf beruhen lassen und maximal eine freundliche Mail schreiben, dass man ganz gern gefragt worden wäre.
Cheers,
Sven
DigiAchim
01.03.2007, 01:01
Erst mal herzlichen Dank das Ihr noch an mich gedacht habt obwohl ich mich hier im Forum doch rah gemacht habe. Hoffe ich komme demnächst nochmal zum Foten
mein erster Eindruck nachdem ich das hier im Forum gelesen habe, war erst mal Ball flach halten. Solange kein Geld damit verdient wird, und ich persönlich dadurch keinen Nachteil habe, soll es mir zwar nicht egal sein, aber ein freundlicher Mail-Kontakt, sollte die Sache bereinigen.
Ich habe mir zwar nicht alle Seiten durchgelesen aber allein dieser Passus
Die im Braunkohlebergbau eingesetzten riesigen Schaufelradbagger gehören zu jenen
zivilen technischen Hilfsmitteln, mit denen die Menschen in besonders auffälliger
Weise Landschaften zerstören und die Natursphäre plündern. Dabei werden immer
wieder – ganz ähnlich wie bei großen Staudammprojekten – nicht nur natürliche
Ökosysteme vernichtet, sondern auch Tausende, zum Teil sogar Millionen von Menschen
aus ihrer Heimat vertrieben und Zwangsumsiedlungen unterworfen.
Zudem wir im Titel von Raubwirtschaft und im engen Zusammenhang mit meinen Fotos
mein Arbeitgeber RWE POWER namentlich erwähnt.
zu solch einer Ausarbeitung hätte ich meine Fotos NIE zur Verfügung gestellt.
Zudem wurde ein Bild davon von mir auch noch letztes Jahr für
eine Weihnachtskarte für den Verein der Bergbauingeneure kostenlos zur Verfügung gestellt und beide Bilder sind im Kraftwerk Frimmersdorf ausgestellt.
Für mich resultiert daraus das ich morgen an meinem freien Tag meinen Arbeitgeber aufsuchen werde, diese Publikation vorlegen werde und meinem Arbeitgeber erkläre das ich mich von selbiger Distanziere und die Aufnahmen ohne meine Genemigung verwendet wurden.
Um berufliche Nachteile für mich auszuschließen, und dafür Sorge zu Tragen, das
meine Fotos aus dieser Publikation schnellstens verschwinden, werde ich meinen Anwalt aufsuchen
Uiiih, das ist natürlich heftig.
Da wird das Bild ja quasi aus dem Kontext gerissen und zweckentfremdet eingesetzt und Du selber stehst natürlich vor Deinem Arbeitgeber in einem ziemlich blöden Licht da.
Ok, bei mir sieht es da was anders aus (komme ja praktisch von der Gegenseite ;)). Von daher wird es wohl bei einer etwas erstaunten mail bleiben.
Aber mal schauen, was hier noch so kommt.
Hellraider
01.03.2007, 18:04
@DigiAchim: Es wäre schön, wenn du uns diesbezüglich auf dem Laufenden hältst.
DigiAchim
01.03.2007, 18:59
werde ich machen
nach gründlicher Überlegung
habe ich heute morgen erstmal eine sachliche Mail geschrieben
in der ich dazu aufgefordert habe die Bilder unverzüglich zu entfernen
bzw. sollte dies nicht erfolgen Rechtsmittel angedroht habe
man muß ja nicht gleich einen wahnsinnigen Kostenapperat lostreten
Auch wenn es schön ist ab und an mal den einen oder anderen Euro mit eigenen Bildern zu verdienen, so muß dies meiner Meinung nicht über einen Anwalt erfolgen
der uu. einen zweifelhaften Wert der Fotos ansetzt.
Mir geht es im Moment darum das die Fotos aus der Publikation verschwinden
besonders dadurch das mein Name in den Bildern enthalten ist, ärgert mich im Moment am meisten, da dadurch in gewisser Weise mein Name direkt mit der Publikation in Verbindung gebracht wird.
Meinen Arbeitgeber habe ich heute morgen direkt über die Sachlage informiert
Meine Rechtschutzversicherung trägt die Kosten nicht da Urheberrecht wie auch geitiges Eigentum nicht versichert ist, wie bei den meisten Privaten Rechtsschutzversicherungen.
Nur ist die Rechtsabteilung meiner Firma mittlerweile auch informiert worden.....
Ich habe erst mal Beweissicherung betrieben
auch Tel und Privatanschrift sind mir mittlerweile bekannt
weiteres folgt
Ich habe auch heute morgen eine mail geschrieben (mit sehr erstauntem Unterton) und prompt Antwort bekommen:
"Sehr geehrter Herr Eisfeld,
ich bedauere mein Versäumnis und möchte Sie zunächst, unabhängig davon, wie Sie sich in dieser Angelegenheit entscheiden, um Entschuldigung bitten.
Da die Bilder sehr aussagekräftig und eindrucksvoll sind, möchte ich sie gerne in der Publikation belassen und frage deshalb,
(1) ob mein Versäumnis heilbar ist und Sie bereit sind, die Verwendung der Bilder nachträglich zu genehmigen;
(2) welche Gebühren Sie gegebenenfalls für die Verwendung der Bilder berechnen würden.
Sie haben es vielleicht bemerkt, dass KOBRA, der herausgebende Verlag, ein nicht kommerziell arbeitender reiner Online-Verlag für Veröffentlichungen der Lehrenden an der Universität Kassel ist. Weder der Verlag noch die Autoren verdienen etwas mit den kostenlos zugänglichen Publikationen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Károly Henrich"
Ich denke, damit kann man es auf sich beruhen lassen.
Ich denke, damit kann man es auf sich beruhen lassen.
Das sehe ich in DEINEM Fall genauso.
Ich denke, damit kann man es auf sich beruhen lassen.Das sehe ich in DEINEM Fall genauso.
So war das auch gemeint.
Bei Achim sieht es natürlich anders aus.
Yepp, Achim ist da ganz anders gelagert - bin gespannt was da passiert.....
DigiAchim
02.03.2007, 13:44
Auch ich habe gestern Abend noch eine Mail bekommen
der Text der Nachricht ist gleich
habe Ihm geantwortet, das ich als Mitarbeiter des Konzerns
die Entfernung der Bilder verlange,
und dies will er auch am Wochenende auf seiner Hompage machen und anfang nächster Woche die Version auf dem Server der Uni Karlstuhe austauschen
somit wäre die Sache dann auch für mich erledigt
Insgesammt kann ich nur sagen
er scheint einsichtig zu sein und sich nicht so genau mit dem Urheberrecht auszukennen, habe Ihm diesbezüglich mal ein paar Informationen zukommen lassen
Ich schätze mal, der war mächtig am schwitzen und vor seinem geistigen Auge sah er schon eine Prozesslawine auf sich zukommen.
In meiner ersten mail hatte ich zunächst auch das Ende der Geschichte offen gelassen.
Habe jetzt natürlich mein Einverständnis gegeben, ihn aber zkünftig zu etwas mehr Vorsicht angemahnt.
DigiAchim
02.03.2007, 14:38
Schwitzen könnte schon stimmen
Dadurch das ich sofort meinem Arbeitgeber gegenüber erklärt habe das die Bilder unrechtmäßig verwendet wurden
( hat sich als Gut erwiesen, da ansonsten der Arbeitgeber davon ausgehen kann, man hätte Geld für die Bilder erhalten )
ging das Automatisch bis in die Rechtsabteilung des Konzerns
Ablauf :
1. Betriebsrat informiert und nachgefragt wie man sich dem Arbeitgeber gegenüber verhalten soll
2. Betriebsrat verständigt den Direktor und erklärt die Sachlage
3. Entwarnung ich brauche nichts zu befürchten da ich mich gemeldet habe
4. Abteilung für Öffentlichsarbeit wird Informiert
5. Rechtsabteilung wird informiert
dies nur als Hinweis und Hilfe wie man sich vielleicht verhalten soll
Aber auch noch mal Dank an euch das Ihr an mich gedacht habt
ohne euch hätte ich das wohl kaum mitbekommen
SirSalomon
02.03.2007, 15:57
Das ist genau das Problem, was uns allen durch das Internet trifft.
Leider läßt sich das Internet nicht mehr soweit durchsuchen, um eigene Bilder zu finden. Wer gibt denn schon eien Quellennachweis mit an, wenn er mit den "Beispielbildern" Geld verdienen will?
Als Resume ergibt sich für mich, dass ich schnellst möglich eine digitale Signatur in meinen Bildern haben will, da ich sonst keinen rechtsverbindlichen Nachweis meiner Bilder vorhalten kann...
baerlichkeit
02.03.2007, 16:13
Hi,
das Problem ist ja nur, dass man jede Signatur, jedenfalls für Publikationen wo es nicht auf die höchste Auflösung ankommt, ohne viel Aufwand löschen kann... da hilft dann leider nur ein hässliches Wasserzeichen, das man nicht mal eben wegstempeln kann :(
Grüße Andreas
SirSalomon
02.03.2007, 17:07
Andreas, ich hatte nicht vom digitalen Wasserzeichen geschrieben ;)
Es geht mir um die digitale Sigatur. Wobei diese dann in das Bild fest eingetragen wird und Informationen über Besitzer, Datum und Uhrzeit beinhaltet. Ohne diese Signatur ist das bild dann nicht mehr zu erkennen, bzw. anzeigbar.
Ich weis, dass es sowas für Windows gibt, in wie weit das auch auf meinem Mac klappt, weiss ich noch nicht...
mrieglhofer
02.03.2007, 19:32
Mir ist nur nicht klar, was dir die Signatur da hilft. Der Author hat eh auf den Bildeigentümer verwiesen.
Andererseits kenne ich derzeit nur ein System (digimarc) mit dem man die Bilder mit "unsichtbaren" Informationen versehen kann. Mit diesem kann man auch im Internet nach mißbräuchlicher Verwendung suchen lassen. Allerdings ist dieser Dienst kostenpflichtig d.h. die früheren kostenlosen Basispaket gibt es schon lange nicht mehr.
Und 50 oder 100 Euro dafür auszugeben, daß ich irgendwann ein Bild im Internet wiederfinde, ist mir zu teuer.
Aber an kostenlosen oder preisgünstigen Angebote wäre ich durchaus interessiert.
Markus
SirSalomon
02.03.2007, 20:57
Mir ist nur nicht klar, was dir die Signatur da hilft. Der Author hat eh auf den Bildeigentümer verwiesen.
Das ganze macht natürlich nur "Sinn", wenn man entsprechend konsequent reagiert. Da reicht es im Grunde nicht nur den Zeigefinger zu heben...
DigiAchim
02.03.2007, 21:08
Es gibt zur Zeit noch was in der Beta Phase
http://www.fixprotect.de/
kann mir im Moment nur noch nicht erklären wie genau das funktioniert
Danke Achim,
ich registrier mich mal gleich *neugierichbin* ;)
Habt ihr mal den Absatz zum Datenschutz gelesen?
Für mich klingt das arg nach Datenschleuder...
Sodele, ich hab das ganze mal auf die Schnelle analysiert:
ich muss festlegen, von welchen Servern aus meine "geschützten Bilder" angezeigt werden dürfen
ich muss ein / mehrere Bildverzeichnisse auf meinem Server für den Schutz festlegen
für jedes dieser Verzeichnisse stellt der Anbieter eine Redirect-Adresse bereit
an diese Redirect-Adresse hänge ich den BildnamenBeispiel:
meine Bilder dürfen auf sonyuserforum.de und bild.de angezeigt werden
mein geschütztes Verzeichnis lautet mccom.de/test/
die "Schutzadresse" lautet fixprotect.de/abc/def/
der "Schutzlink" des Bildes mc-com.de/test/1.jpg lautet somit fixprotect.de/abc/def/1.jpgWenn also jemand den Link "fixprotect.de/abc/def/1.jpg" klaut und auf seiner Seite einbindet schlägt das Ding Alarm - wenn diese Adresse von sonyuserforum.de oder bild.de aus aufgerufen wird passiert nix. Ich denke das passiert durch Auswertung des Referers bei fixprotect. Wenn der Original-Link "mc-com.de/test/1.jpg" verwendet wird passiert auch nix, kann nix passieren - genau wie wenn der Spitzbube das Bild geklaut hat und anderweitig hostet.
Mein Fazit:
Vergessen - das Ding verhindert keinesfalls Bilderklau.
DigiAchim
02.03.2007, 21:45
So was Ähnliches hab ich mir schom gedacht
das nur der Link geschützt wird und nicht wenn jemand das Bild auf seinem Webserver
als Bilddatei speichert
Nachdem ich ja mein ok zur Veröffentlichung meiner Bilder gegeben habe, zeigt er nun Interesse an weiteren Bildern, u.a. zur Überarbeitung seiner Veröffentlichung und für ein Seminar im nächsten Semester.
Da sind auch Schaufelradbagger bei, da möchte er wohl Achims Bilder austauschen.
Ist das eigentlich ok, wenn ich die mail hier posten würde, oder fällt sowas unter das Briefgeheimnis?
Hellraider
02.03.2007, 22:14
Das fällt sicherlich unter das Briefgeheimnis, genauso wie Inhalte von eMails und PNs. Ohne die Zustimmung der anderen Personen darf man das im Regelfall nicht veröffentlichen.
SirSalomon
03.03.2007, 14:28
Nachdem ich ja mein ok zur Veröffentlichung meiner Bilder gegeben habe, zeigt er nun Interesse an weiteren Bildern, u.a. zur Überarbeitung seiner Veröffentlichung und für ein Seminar im nächsten Semester.
Da sind auch Schaufelradbagger bei, da möchte er wohl Achims Bilder austauschen.
Wichtig dabei ist aber, dass Du ihm die Verwendung beschreibst und vor der Veröffentlichung ein Schriftsatz zum Abgleich bekommst. Es besteht sonst grundsätzlich die Möglichkeit, dass er Deine Bilder in einem anderen Zusammenhang beschreibt und die Situation eskalieren kann (ähnlich wie beim Achim).
Roland_Deschain
03.03.2007, 14:42
Ich würd ihm die Verwendung der Bilder für die kostenlose Veröffentlichung bei Kobra und für seinen Lehrauftrag erlauben.
Wenn er sich aber irgendwann entschließt, mal ein "richtiges" Buch damit zu schmücken, müsste dann neu verhandelt werden.
DigiAchim
05.03.2007, 11:42
ein kleiner Zwischenbericht
Die Bilder von mir sind noch nicht ausgetauscht
er hat sich scheinbar bei einem Professor der sich mit Internetrecht befasst erkundigt
er beruft sich jetzt auf die "Verwendung von "Bildzitaten", von den Juristen auch "große Kleinzitate" oder "kleine Großzitate" genannt " im Zusammenhang mit Wissenschaftlichen Arbeiten
Dennoch will er meinen Wunsch respektieren und die Bilder austauschen
Er Warte jedoch noch auf die Genehmigung der Fotografen .
Wofür braucht er eine Genehmigung, wenn es doch scheinbar ein Bildzitat ist :roll:
Dennoch will er meinen Wunsch respektieren und die Bilder austauschen
Er Warte jedoch noch auf die Genehmigung der Fotografen .
Ich denke, damit meint er mich.
In einer wirklich sehr freundlichen mail hat er ja angefragt, ob er zur Überarbeitung seiner Veröffentlichung u.a. auch Baggerbilder haben kann.
Ich habe ihm aber noch nicht geantwortet.