Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kaufpreisrückerstattung
ManfredK
19.02.2007, 21:37
Hallo,
Ich habe im Juni 2006 eine Grafikkarte gekauft, welche ich im Dezember 2006 wegen eines Defektes dem Händler zurückgegeben habe.
Da er selbst keine Reparatur durchführen konnte, wurde die Karte an den Erzeuger gesandt, und dieser hat jetzt eine verminderte Kaufpreisrückerstattung angeboten, da die Karte nicht mehr verfügbar ist, und eine Reparatur unmöglich ist.
Jetzt meine Frage:
Müsste mir nicht während der Garantiezeit der gesamte Kaufpreis rückerstattet werden, oder sehe ich da was falsch.
Danke für eure Antworten.
Hademar2
19.02.2007, 21:41
Ich würde mal behaupten, dass du Anspruch auf eine funktionierende GraKa mindestens in der gekauften Qualität hast.
Wenn eine Reparatur nicht möglich ist, die Karte sonst auch nicht mehr verfügbar ist, und sonst keine weiteren Möglichkeiten bestehen, sollte dir dein Händler eine mindestens gleichwertige oder sogar höherwertige Karte anbieten.
Ich würde in solch einem Fall darauf bestehen oder den "vollen" Kaufpreis zurück verlangen. Was dein Händler mit seinem Lieferanten machen kann, ist dessen Problem!
ManfredK
19.02.2007, 21:44
Ich würde mal behaupten, dass du Anspruch auf eine funktionierende GraKa mindestens in der gekauften Qualität hast.
Wenn eine Reparatur nicht möglich ist, die Karte sonst auch nicht mehr verfügbar ist, und sonst keine weiteren Möglichkeiten bestehen, sollte dir dein Händler eine mindestens gleichwertige oder sogar höherwertige Karte anbieten.
Ich würde in solch einem Fall darauf bestehen oder den "vollen" Kaufpreis zurück verlangen. Was dein Händler mit seinem Lieferanten machen kann, ist dessen Problem!
So würde ich das auch sehen. Mein Händler aber nicht...
Hallo Manfred,
in einer der letzten Ausgaben der Ct wurde ein ähnlicher Fall einer Grafikkarte geschildert. Wenn ich morgen im Büro bin lese ich mal nach und melde mich wieder.
Hellraider
19.02.2007, 22:16
Garantie hin oder her, wenn du die Grafikkarte schon genutzt hast, musst du immer einen Abschlag hinnehmen, da die Karte in der Zeit ja auch an Wert verliert. Insbesondere bei einer so langen Nutzungsdauer.
Daydreamer
19.02.2007, 22:19
So würde ich das auch sehen. Mein Händler aber nicht...
Habe viel Ärger mit Vobis durch, ich bin bis heute der festen Überzeugung, dass die mir damals weil ich so jung aussah gezielt kaputtes angedreht haben, solange wie der in nem Schrank voller RAMs graben musste. Egal, ich habe mich mal mit Focus der Rückerstattung mit dem Thema befasst: erstmal hast du nur Recht auf Nachbesserung. Die kann in einer Reparatur beim Händler bestehen, dem Austausch beim Hersteller oder einer verglecihbaren Karte. Wenn das nicht möglich ist oder bereits erfolglos versucht wurde, so hast du das Recht, nachträglich vom Kaufvertrag zurückzutreten. In dem Fall ist natürlich der volle Preis zurückzuerstatten. Ich finde deinen Händler ziemlich dreist und würde in Zukunft die Finger von ihm lassen und ihm das auch deutlich machen. Allein der Versuch, eine Graka als Händler zu reparieren ist unsinnig - das einzige was er selber austauschen kann sind Lüfter. Und wenn die ausgestiegen sind ist die GPU in der Regel eh schon geschädigt worden durch die Hitze.
guenter_w
20.02.2007, 00:23
Wie es auch anders laufen kann:
Im August 2005 kaufte ich einen Imagetank von Conceptronic namens Photobox, der bis Dezember 2006 anstandslos funktionierte. Dann wurde das Ding vom PC nicht mehr erkannt. Der Händler schickte das Gerät ohne meine Festplatte an den Hersteller bzw. das europäische Servicezentrum. Ich bekam eine nagelneue Nachfolgeversion - und das nach der Zeit ohne jegliche Frage von Beweislastumkehr oder so...
Erstens kaufe ich bei dem Händler sowieso und zweitens trage ich durch mein positives Serviceerlebnis zu einer Imagestärkung des Importeurs bei! Das bei einem 60 €-Artikel!
Formalitäten: Unterschrift auf dem Serviceauftrag und Unterschrift auf dem Lieferschein des Austauschgeräts! Ich musste lediglich meine HD in das Gerät einbauen...
[...]im Juni 2006 eine Grafikkarte gekauft, welche ich im Dezember 2006 wegen eines Defektes dem Händler zurückgegeben habe.[...][...]
Jetzt meine Frage:
Müsste mir nicht während der Garantiezeit der gesamte Kaufpreis rückerstattet werden, oder sehe ich da was falsch.
IMHO wirst du den vollen Kaufpreis nicht zurueckbekommen, da du das Produkt ja ca. 1/2 Jahr lang benutzt hast. Diese Nutzung wird vom urspruenglichen Kaufpreis abgezogen. Ich hatte 2004 einen LG Brenner wegen eines Serienfehlers (Laser defekt) dem Haendler zureuckgegeben und als nach 2 Monaten nichts passierte, hat er mit LG geredet und mir den Kaufpreis abzueglich 6 Euro fuer 6 Monate Nutzung rueckerstattet. Das war insofern fair, da ich mir zwischenzeitlich sowieso einen neuen DVD-Brenner von NEC kaufte und somit die Kosten fuer den Neuen + 3 Euro "Gewinn" dabei abfielen.
Gruesse, Torsten.
Ich würde mal behaupten, dass du Anspruch auf eine funktionierende GraKa mindestens in der gekauften Qualität hast.
Wenn eine Reparatur nicht möglich ist, die Karte sonst auch nicht mehr verfügbar ist, und sonst keine weiteren Möglichkeiten bestehen, sollte dir dein Händler eine mindestens gleichwertige oder sogar höherwertige Karte anbieten.
Ich würde in solch einem Fall darauf bestehen oder den "vollen" Kaufpreis zurück verlangen. Was dein Händler mit seinem Lieferanten machen kann, ist dessen Problem!
Ich würde das hier sofort unterschreiben, Dein Händler tauscht Dir die GraKa aus, entweder gegen eine Gleich- oder auch höher, oder Du bekommst den vollen Kaufpreis zurück. Alles andere würde ich meinem Anwalt übergeben, schon aus Prinzip.
Bisher hatte ich noch nie Probleme mit einem Händler vor Ort, alle waren bisher recht Kulant was die Abwicklung im Garantiefall angeht, und hoffe es bleibt auch so.
Die Händler sagen halt, dass man (sagen wir mal) für 200.- ehemaligen Kaufpreis eine Karte bekommen würde, die deutlichst mehr Leistung bietet.
Ich vermute, er sagt, dass man für die (geschätzt) 150.- Rückerstattung eine gleichwertige Karte bekommt.
Das habe ich bei Atelco schon diverse Male gehabt. Verminderter Preis, 20.- draufgelegt und die nächste Generation gehabt ...
Zudem: wann gekauft, wann reklamiert? Genauer Tag, denn wenn 6 Monate dazwischenliegen (z.B. 1.06. gekauft, 3.12. reklamiert), ist nichts mehr mit Gewährleistung,w ennd er Händler sich stur stellt. Und die Garantiebedingungen der Hersteller sagen eindeutig diese verminderte Zahlung aus.
ManfredK
25.02.2007, 20:05
Zudem: wann gekauft, wann reklamiert? Genauer Tag, denn wenn 6 Monate dazwischenliegen (z.B. 1.06. gekauft, 3.12. reklamiert), ist nichts mehr mit Gewährleistung,w ennd er Händler sich stur stellt. Und die Garantiebedingungen der Hersteller sagen eindeutig diese verminderte Zahlung aus.
gekauft: 22.06.2006
reklamiert: 27.12.2006
ich fürchte das wars...
helmut-online
25.02.2007, 20:27
Ganz so ist das nicht. Die Gewährleistung liegt beim Händler, nicht beim Hersteller. Es besteht ja schließlich überhaupt keine vertragliche Regelung zwischen Käufer und Hersteller.
Der Händler muß grundsätzlich zwei Jahre Gewährleistung bieten. Die ersten sechs Monate sind nur insoweit von Belang, da in dieser Zeit immer angenommen wird, daß der Fehler bereits beim Kauf angelegt war. Danach kehrt sich dummerweise die Beweislast um. Manche Händler nutzen diesen Sachverhalt halt aus.
Aber nochmals, ich würde die Herstellergarantie nur in Anspruch nehmen, wenn ich damit besser fahre. Und vor allem, auch dies würde ich nur über den Händler abwickeln.
Gruß Helmut