Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : allg. juristische Frage (Testament)
Hallo,
vielleicht könnt Ihr / kann mir einer hier ja weiterhelfen, ich suche eine rechtswirksame (Standard-)Formulierung für ein Testament.
Die Idee, die meine Mutter hat, kann eigentlich nicht so neu / originell sein, dass es da nichts geben wird:
Sie möchte alles Ihren beiden Kindern zu gleichen Teilen vererben, sollte ein Kind vor Ihr sterben, soll die eigentlich diesem Kind zugedachte Hälfte des Erbes so weiterverteilt werden, wie das verstorbene Kind es für seinen eigenen Nachlas geregelet hat.
Konkret hat meine Schwester keine Kinder und vermutlich ein Testament, in dem Ihr Mann, aber auch meine Kinder und wer auch immer noch bedacht wird. Ich ahbe (bislang) kein Testament gemacht, ich hoffe, dass die gesetzlichen Regelungen vernünftig für meine Frau und meine Kinder ist.
Ich kenne Schlagworte wie Berliner Testament o.ä., gibt es für das oben Skizzierte auch so etwas?
Beste Grüße und dank vorab
Euer jan
snapshotmö
07.02.2007, 11:27
Hallo!
Wenn du den Satz "Ratgeber "Gesetzliche Erbfolge und gesetzliches Ehegattenerbrecht"." in Google eingibst, kommst du auf die entsprechende Seite die dir weiterhilft.
Viel Spaß!
Grüße,
Marco
newdimage
07.02.2007, 11:42
Hallo Jan,
ich empfehle Dir /Deiner Mutter:
Geh zum Notar.
Diesen Weg hat mein Vater auch getan, nachdem durch den Tod meines Bruders und meiner Mutter einiges zu regeln war, das nicht auf "normaler" Erbfolge basiert.
Ein- zwei Termine und alle können sich entspannt zurücklehnen.
Gruß
Frank
Kann da Frank nur zustimmen. Die Fallstricke bei so ner Sache sind einfach zu heikel.
Notare werden übrigens nicht nach Aufwand sondern nach "Streitwert" entlohnt. Das ist gar nicht mal so teuer wenn man die Rechtssicherheit bedenkt die das gibt.
http://www.bnotk.de/Notar/Notarkosten/Notarkosten.html
Minolta7000
07.02.2007, 14:18
Hallo Jan,
ich kann Dir auch nur empfehlen einen Notar aufzusuchen. Ist für die Errichtung eines Testaments oder Erbvertrages die beste und (rechts-) sicherste Option.
Dein Schwager wird nach Deiner Mutter keinerlei rechtliche Ansprüche haben, wenn Deine Schwester eher verstirbt.
Zusätzlich kann ich Dir auch nur raten selbst ein Testament zu errichten, da es bei der gesetzlichen Erbfolge mit Frau und Kindern zu einer Erbengemeinschaft kommt.
Bei der ganzen Erberei solltest Du auch nicht die steuerliche Betrachtung vernachlässigen, hier ist ein Notar vielleicht nicht immer der Beste Ansprechpartner, sondern eher Dein Steuerberater.
Grüße Oliver
Danke für Eure Antworten,
- den Ratgeber werde ich mal in Ruhe durchlesen.
- Notar undd ggf. Steuerberater ist eine eine Überlegung wert, allerdings erwarten wir keine Streitfälle in unserer Familie, die ein absolut wasserdichtes Testament nötig machen würden.
- Bzgl. Noratkosten erwarte ich wenig Aufwand und im Verhältnis eher höheren 'Streitwert', so dass die Kostenregelung für uns ungünstig sein wird.
- Mein Schwager wird sicher keine Ansprüche geletend machen, aber - um beim Beispiel zu bleiben:
-- Sollte meine Schwester vor meiner Mutter sterben, möchte meine Mutter ihm gerne das Vererben, was ihm auch meine Schwester vererbt hätte, wenn sie meine Mutter zuerst beerbt hätte.
-- Ohne entsprechendes Testament würde das Erbe vermutlich mir zufallen, ich würde Erbschaftssteuer zahlen und dann - um dem Willen meiner Mutter und meiner Schwester zu erfüllen - eine Schenkung an meinen Schwager machen und zusätzlich Schenkungssteuer zahlen, oder? Auch wenn ich versuche steuerehrlich zu sein, finde ich das dann doch nicht so erstrebenswert.
- Über ein eigenes Testament werde ich unbedingt nachdenken.
Beste Grüße
Jan
Hallo Jan,
ich kann zwar nicht viel zu Deiner Fragestellung beitragen, aber ich habe in letzter Zeit aus Interesse mal in einem Rechtsforum quergelesen, was ich Dir auch sehr empfehlen kann:
www.recht.de/phpbb
Du musst halt Deine Frage etwas umformulieren, aber dann wird Dir da sicherlich noch etwas geholfen...
Gruß,
katmai.
newdimage
07.02.2007, 16:33
Hallo Jan,
Du schreibst unter anderem:
"- mein Schwager wird sicher keine ..."
Zitat Ende
Alleine diese klitzekleine Einschränkung wäre mir ein notariell beurkundetes Testament wert.
Desweitern kann der Notar Euch sicherlich ein paar legale Tipps geben, wie Ihr unnötige Erbschaftssteuern vermeidet, kann Freibeträge nennen usw.
Sehe es mal so: Es kostet zwar, aber es kann Euch im Streitfall eine Menge Kummer ersparen bzw. Euch vor einem Streitfall schützen.
Gruß
Frank
Hallo Frank,
das Wörtchen 'sicher' kann zwei Bedeutungen haben, ich meinte "definitiv" , Du hast "wohl voraussichtlich" daraus gelesen.
Wie auch immer, der Familienrat wird sich sicher nochmal eingehender mit der Sache beschäftigen müssen.
Grüße
Jan
Da konkrete Rechtsberatung in Foren wohl nicht ohne weiteres erlaubt oder erwünscht ist, hier nur ein Hinweis: Vorher aufgewandte Notarkosten - die deutlich unter Anwaltskosten liegen - sind allemal billiger als anschließende Streitfälle. Und wer glaubt, dass in seiner Familie es niiiiee zum Streit wegen Geld kommen könne, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.
Gruß
Echidna
Und wer glaubt, dass in seiner Familie es niiiiee zum Streit wegen Geld kommen könne, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.
wie gesagt - das kommt in den besten Famlilien vor! ;)
Ich würde den Gang zum Notar auf keinen Fall "einsparen" - ggfs. reicht ja eine Beratung aus!
Dimagier_Horst
07.02.2007, 17:54
sollte ein Kind vor Ihr sterben, soll die eigentlich diesem Kind zugedachte Hälfte des Erbes so weiterverteilt werden, wie das verstorbene Kind es für seinen eigenen Nachlas geregelet hat.
Damit hast Du schon eine Besonderheit, denn das Gesetz sieht hier Deine Mutter und Dich als Erben an, Deine Mutter schon mal als nichtausschlussfähige Pflichtteilsberechtigte. Diese Mischung aus gesetzlicher Erbfolge, Vermächtnis und Pflichtteilsverzicht bedarf unbedingt der Begleitung eines Notars.
Übrigens wird in einigen Bundesländern die notarielle Gebühr, die bei Testamentserrichtung fällig wird, bei den Erbscheingebühren angerechnet - vielleicht ist es bei Euch auch so.
Darüberhinaus gibt es eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten der Schenkung ohne Aufgabe des wirtschaftlichen "Eigentums" durch Deine Mutter, die auch steuerlich sehr attraktiv sind und Deine Mutter trotzdem nahezu vollständige Handlungsfreiheit einräumen.
Immer den Notar fragen. Haben wir auch gemacht und es hat keine 250 Euro gekostet, und jetzt können wir beruhigt sein.
Hademar2
07.02.2007, 19:53
Immer den Notar fragen. Haben wir auch gemacht und es hat keine 250 Euro gekostet, und jetzt können wir beruhigt sein.
Würde ich mal nicht unbedingt unterschreiben!
Es gibt auch Fälle, in denen der Notor das macht, was man von ihm verlangt und das muss nicht zwangsläufig wasserdicht geschrieben sein!
Selber so erlebt und deshalb bin ich dem gegenüber etwas skeptisch!
Hallo,
zum Thema Testament ist dieser Link bestimmt interessant:
Wikipedia Testament (http://de.wikipedia.org/wiki/Testament)
Mein persönlicher Tipp lautet, Testament beim Notar machen und dann beim Amtsgericht hinterlegen lassen. Dort bekommt es dann im Todesfall auch nur der Bestatter oder ein Notar wieder ausgehändigt. Ist regional unterschiedlich, aber in unserer Gemeinde ist die hinterlegung des Testaments beim Amtsgericht kostenlos.
See ya, Maic.