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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eure Erfahrungen mit Runtime bzgl. ERR58


Sonnenkind
02.02.2007, 22:17
Hallo zusammen,
mich interessieren folgende Konstellationen:

1. Wer hat von Minolta / Sony / Runtime / Händler oder wem auch immer die Beseitigung des Mangels "fehlerhaftes Bauteil" verlangt, ohne daß der ERR58 schon aufgetreten war? Wie waren die Reaktionen?

2. Wer hat seine Kamera mit der bloßen Behauptung, sie sei schon vom ERR58 befallen, den Bremern "untergejubelt"? Wie waren hier die Reaktionen?

Bitte mit Angaben, ob D5D oder D7D! Ich habe hier sehr interessante Aussagen meines Händlers, muß mich momentan aber noch bedeckt halten.
Sobald etwas konkretes umgesetzt ist, werde ich berichten!

Die Andeutung einer positiven Wende im anderen Thread freut mich einerseits, auf der anderen Seite ist ein weiters Drama à la A1-Chip (mal gibt es Reparatur, mal gibt es Schecks...mal dauert es 4 Tage, mal ein halbes Jahr...) IMHO nicht hinnehmbar.

Hademar2
03.02.2007, 02:09
D7D

Diese Vorgehensweise widerstrebt mir persönlich und ich habe die Befürchtung, dass nach einem Aufenthalt in Bremen, der nicht nötig ist, vielleicht dann doch was kaputtrepariert würde!

Irmi
03.02.2007, 07:32
Ich denke mal,daß der Thread
seit heute nacht um kurz nach 3 an Bedeutung verloren hat ;) .

Ich habs jedenfalls nicht getan eine bisher fehlerfreie D7d als fehlerhaft einzuschicken, da bin ich kein Mensch für, und das würde ich mir auch von meinen Mitmenschen wünschen.

Mein Sensor ist zwar schief, aber selbst mit geradem Sensor krieg ich kein gerades Bild hin ;)

Sonnenkind
03.02.2007, 08:23
Ich denke mal,daß der Thread
seit heute nacht um kurz nach 3 an Bedeutung verloren hat ;) .

Ich habs jedenfalls nicht getan eine bisher fehlerfreie D7d als fehlerhaft einzuschicken, da bin ich kein Mensch für, und das würde ich mir auch von meinen Mitmenschen wünschen.

Mein Sensor ist zwar schief, aber selbst mit geradem Sensor krieg ich kein gerades Bild hin ;)

Hallo Irmi,

bei Punkt 2. kann man sich sicherlich mit moralischen Bedenken schlagen.
Punkt 1 wäre - gerade für Dich, wichtig gewesen, Du schreibst in einem anderen Thread, daß gerade Deine Garantie ablief.

Ich will mir insoweit schon mal in die Karten schauen lassen:
Ich habe meinem Händler (einer der großen, auf den auch SONY Rücksicht nimmt) auf das mangelhafte Bauteil angesprochen und ihm den allseits bekannten PhotoScala-Artikel gezeigt. Aussage: "SOFORT her mit dem Ding!! Ja nicht abwarten, bis die Garantie abläuft !!" Ich schliesse daraus, daß der Händler nach der Garantiezeit, aber vor Ablauf der Gewährleistungsfrist also doch den "Schwarzen Peter" hat. Hier wurde vor kurzem anderes behauptet...
Ich weiß nicht, ob das zutreffend ist, aber im Versicherungsrecht gibt es sowas wie eine "Schadensminderungspflicht" und was anderes als eine Versicherung gegen Reparaturkosten ist denn eine Garantie oder Gewährleistung.
Auf jeden Fall ist damit dem (möglichen) Argument eines Händlers Vorschub geleistet, der sagen könnte: "Ja, jetzt kommen Sie damit, vor 14 Tagen hätte das noch der Hersteller bezahlen müssen." (Wie er beweisen will, daß Du davon wußtest, steht natürlich auf einem anderen Blatt).
Die bei Punkt 2. anfallenden "moralischen Bedenken" würden bei mir persönlich spätestens dann wegfallen, wenn ich als Kunde zwischen Komi und SONY hin- und hergeschoben würde.
Punkt 1. dagegen halte ich für absolut legitim. Eine Konstruktionsschwäche ist auch ein Mangel, nicht nur ein Defekt.
Deshalb die Frage: Wer hat es schon probiert?

Tom
03.02.2007, 08:43
Du glaubst doch nicht, daß jemand so blöd ist hier so eine krumme Tour zuzugeben, schließlich liest hier KoMi/Sony mit...

Außerdem halte ich es für strategisch unklug, solche Pläne im Voraus hier in der Öffentlichkeit breitzuwalzen.

Wenn Dein Händler meint so handeln zu müssen, dann mach das doch mit ihm aus...

Sonnenkind
03.02.2007, 08:45
krumme Tour
???
im Voraus
???
Wenn Dein Händler meint so handeln zu müssen, dann mach das doch mit ihm aus...
Dazu demnächst mehr, könnte sich allerdings seit heute nacht tatsächlich erledigt haben...mal sehen!

Micki
03.02.2007, 23:27
Du glaubst doch nicht, daß jemand so blöd ist hier so eine krumme Tour zuzugeben, schließlich liest hier KoMi/Sony mit...

Außerdem halte ich es für strategisch unklug, solche Pläne im Voraus hier in der Öffentlichkeit breitzuwalzen.

Wenn Dein Händler meint so handeln zu müssen, dann mach das doch mit ihm aus...

Das kann man ja wohl nur unterstreichen!!! :top:
ttsss...einfach unglaublich, was sich manche hier so abkneifen!!

Sonnenkind
03.02.2007, 23:43
Du glaubst doch nicht, daß jemand so blöd ist hier so eine krumme Tour zuzugeben, schließlich liest hier KoMi/Sony mit...

Außerdem halte ich es für strategisch unklug, solche Pläne im Voraus hier in der Öffentlichkeit breitzuwalzen.

Wenn Dein Händler meint so handeln zu müssen, dann mach das doch mit ihm aus...

Das kann man ja wohl nur unterstreichen!!! :top:
ttsss...einfach unglaublich, was sich manche hier so abkneifen!!

Ach Mickimaus!
Die einzige krumme Tour ist die von KoMi/Sony, die glaubten, sich um DEINE gesetzlichen Gewährleistungsansprüche drücken zu können, bis es nicht mehr anders ging.
Anscheinend hat hier aber tatsächlich niemand probiert, einfach den Austausch des mangelhaften Teils zu verlangen. Vielleicht wär´ es ja ganz einfach durchgelaufen - jedenfalls gibt es anscheinend auch keine Fälle, bei denen dies abgelehnt wurde. Das Recht ist auf Seite des Kunden - Möglichkeit 2 ist "Notwehr", wenn 1. scheitert!
Und von wegen "abkneifen". Dein Edelmut in Ehren, aber Leute mit Deiner Einstellung haben die Konzerne ganz sicher NICHT zum Einlenken gezwungen...sondern Mods, die die Kundschaft organisieren und mobilisieren können, gepaart mit juristischem Druck!
Was KoMi/SONY mit Ihrer Veröffentlichung heute jetzt machen, ist einzig und allein, Ihrer gesetzlichen Pflicht nachzugehen - und keinen Millimeter mehr, im Gegenteil!!
Das soll keinesfalls die Leistung derjenigen schmälern, die sich dafür eingesetzt haben, daß es wohl ohne juristische Auseinandersetzungen ausgeht - und zwar deswegen, weil Sie den Herren in Japan klar gemacht haben, daß sie den Kürzeren ziehen - vom wirtschaftlichen Schaden (soll heißen: abwandernde Kunden ganz zu schweigen! Ich kann die "Kulanz-Jubel-Arien" hier absolut nicht nachvollziehen - die A1-CCD-Aktion ist ja wohl eher ein Drama als ein Kundenservice!

Snooper
04.02.2007, 00:19
Hallo Sonnenkind,

im Nachbarforum hatte ein User Runtime gebeten, das fehldimensionierte Bauteil vorsorglich zu tauschen, weil die Kamera ohnehin dort lag(wegen Justierung?)- innerhalb der Garantiezeit.
Dem Wunsch kam man nicht entgegen, sogar dann nicht als der User die komplette Übernahme der Kosten anbot.

MfG,
Dan

Hademar2
04.02.2007, 01:04
Die einzige krumme Tour ist die von KoMi/Sony, die glaubten, sich um DEINE gesetzlichen Gewährleistungsansprüche drücken zu können, bis es nicht mehr anders ging.


Es dürfte wohl eher so gewesen sein, dass zwischen KoMi und SoNy das Gefecht ausgefochten wurde, wer denn nun die anfallenden Kosten übernehmen muss. Schließlich gibt es aus jeder Ansicht ein eigenes Rechtsverständnis, wenn es um vertragliche Vereinbarungen geht!

Hätten die sich eher geeinigt, wobei das für mein Gefühl trotzdem sehr schnell geregelt wurde, hätte man eher zu so einem Statement kommen können!

Micki
04.02.2007, 02:13
Du glaubst doch nicht, daß jemand so blöd ist hier so eine krumme Tour zuzugeben, schließlich liest hier KoMi/Sony mit...

Außerdem halte ich es für strategisch unklug, solche Pläne im Voraus hier in der Öffentlichkeit breitzuwalzen.

Wenn Dein Händler meint so handeln zu müssen, dann mach das doch mit ihm aus...

Das kann man ja wohl nur unterstreichen!!! :top:
ttsss...einfach unglaublich, was sich manche hier so abkneifen!!

.... Dein Edelmut in Ehren, aber Leute mit Deiner Einstellung haben die Konzerne ganz sicher NICHT zum Einlenken gezwungen...

Toll, dass wir Dich haben.....nach dem Motto: "ihr wißt wohl nicht wen ihr vor euch habt?"....Ich denke KoMi/Sony zittert schon vor Dir ("juristischer Druck"), sonst hätten sie doch bestimmt nicht eingelenkt?! Lächerlich !!!!

Sonnenkind
04.02.2007, 08:30
@Micki
Denk´ doch was Du willst.
Eines ist jedenfalls klar: Ein Konstruktionsmangel ist eine mangelhafte Ware, deswegen heißt er Konstruktionsmangel. Ergo hast Du Gewährleistungsansprüche bis zwei Jahre gegen Deinen Händler.
Das der "ERR58" ein nachweisbarer Konstruktionsmangel ist, lässt sich seit gestern nicht mehr wegdiskutieren. Bis hier nachvollziehbar, oder?

Nun wird die gestrige Offerte aber dazu führen, daß viele die Frist für den Gewährleistungsanspruch gegen den Händler ungenutzt verstreichen lassen - logisch! Und was machst Du, wenn es in ein paar Jahren keine Ersatzteile mehr gibt, Runtime sich anderen Geschäftsfeldern zuwendet oder was auch immer...Dein Händler wird Dich zu recht abweisen, mit dem Hinweis, die Offerte berühre ihn nicht, Du hättest Dich früher an ihn wenden sollen.

Zwar gab es die Offerte noch nicht, als ich mit meinem Händler gesprochen habe, aber ich kann Dir versichern: Der sieht es genau so.
Da ich noch knapp in der Garantiezeit bin, ist natürlich noch der Hersteller verantwortlich. Der Händler verlangt nun Nachbesserung meiner Kamera vom Hersteller - ich denke auch das ist verständlich. Sei´s drum: ich jedenfalls habe eine klare Aussage, wie sich der Händler mir gegenüber verhalten wird, wenn KoMi sich weigert und was ich da zu hören bekam, war äußerst fair.

Die Kamera also einzuschicken, mit der Bitte den Mangel (auch ohne dass der Defekt auftritt) zu reparieren, ist absolut folgerichtig. So verstreichen keine Fristen.

Und jetzt kommen wir zu zweiten Punkt, den Fehler vorzugaukeln!
Erstens war es nur eine Umfrage, ich habe niemanden aufgefordert dies zu tun und es auch selbst nicht versucht. Aber ich gebe Hademar zu 100% recht. Die Geschichte haben KoMi und SONY miteinander ausgemacht - und der Kunde wäre beinahe der Dumme gewesen und dazwischen aufgerieben worden, weil sich niemand mehr zuständig fühlt.
Das meinte ich mit "Notwehr".
Die Vorgehensweise, die ich ansprach ist zugegebenermaßen schon getrickst.

Aber jetzt erklär´ mir mal bitte, wieso das eine "krumme Tour" ist,
damit schädigt man schliesslich niemand, Dein Anspruch besteht ja.

Im übrigen zittert KoMi nicht vor mir (allein), sondern vor der Masse.
Und glaub mir, ich weiß aus eigener Erfahrung, selbst wenn eine Firma von 500 Prozessen 495 gewinnt (beim ERR58 wäre die Quote wohl umgekehrt), sind es 500 zuviel!

Ich verstehe jedenfalls jeden, der sich hier trotz des gestrigen Angebots etwas absichern möchte, beim A1-CCD-Sensor-Fehler ist es dasselbe in grün. Welches Drama KoMi hier als Service bezeichnet, ist schon abenteuerlich!

Toll, dass wir Dich haben.....
Danke, keine Ursache! Ich jedenfalls freue mich über jeden, der mir (egal um was es gerade geht) eine andere Sichtweise aufzeigt, gerade bei zunächst vordergründig guten Nachrichten. Nur fundiert muss sie sein, die Sichtweise.

mrieglhofer
04.02.2007, 13:09
Das der "ERR58" ein nachweisbarer Konstruktionsmangel ist, lässt sich seit gestern nicht mehr wegdiskutieren. Bis hier nachvollziehbar, oder?

Na das möchte ich mir bei Gericht gerne anschauen. Fakt ist nur, daß es in einer Vielzahl der Fälle auftritt, das Komi jetzt zugibt, daß es auftreten kann und das Komi ein verbessertes Teil zum Austausch konstruiert hat.

Daraus einen Serienfehler für einen prophylaktischen Austausch abzuleiten, ist m.E. rechtlich sehr gewagt und risikoreich. Daß bei einer erhöhten Fehlerhäufigkeit ein Ersatzteil modifiziert wird, ist auch nicht gerade unlogisch und beweist nicht, daß es sich um einen Serienfehler handelt. Ein Teil, und meist das schwächste, geht bei jedem Gerät irgendwann ein.

Für einen Serienfehler müßte schon die Relation zwischen erzeugten und fehlerhaften Geräten belegbar sein. Da reicht ein Umfrage in einem Forum m.E. mangels ausreichender Stichprobe nicht aus.

Dies juristisch durchzufechten, hielte ich persönlich für recht riskant. Insofern bin ich sehr froh, daß KOMI hier eingelenkt hat und eine kostenlose Reparatur nach Ablauf der Garantiezeit anbietet.

Jetzt geht es im nächsten Schritt wohl darum, sicherzustellen, daß die Reparaturen auch wirklich durchgeführt werden und ausreichend Ersatzteile für absehbare Zeit produziert werden. Damit wäre allen sicher am meisten geholfen.

Markus

Sonnenkind
04.02.2007, 13:38
Dies juristisch durchzufechten, hielte ich persönlich für recht riskant. Insofern bin ich sehr froh, daß KOMI hier eingelenkt hat und eine kostenlose Reparatur nach Ablauf der Garantiezeit anbietet.

100% Zustimmung, keine Frage !!! :top:

@Markus
Danke für Deine Antwort! Diese Meinung kann ich akzeptieren, auch wenn Sie sich mit meiner nicht voll deckt!
Man merkt halt, wenn sich jemand ernsthaft Gedanken gemacht hast! :top:

jrunge
04.02.2007, 14:26
...Für einen Serienfehler müßte schon die Relation zwischen erzeugten und fehlerhaften Geräten belegbar sein. Da reicht ein Umfrage in einem Forum m.E. mangels ausreichender Stichprobe nicht aus.
...
Markus
Letzteres ist sicher richtig, aber: KoMi hat zu Zeiten, als sie selbst noch die Fotosparte betrieben, in den besagten Repairmanuals diesen Fehler klar beschrieben und die modifizierten Teile hergestellt.

Ich wage mal einen (nicht ganz passenden) Vergleich: mein Passat war von einer Rückrufaktion betroffen, da der Scheibenwischermotor bei eventuellem Starkregen durch die Bauform des Gehäuses durch eindringende Nässe ausfallen könnte.
Er tat dies aber innerhalb eines Jahres nie, trotz mehrfachen Starkregens.
Trotzdem wurde vorsorglich ein modifiziertes Gehäuse eingebaut.
Als Elektrotechniker weiß ich aber natürlich auch, dass ein Elektromotor durch viele Einflüsse ausfallen kann, die gar nicht konstruktionsbedingt sein müssen.
Also ist m.E. der Ausfall eines Scheibenwischermotors nicht unbedingt mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko gleichzusetzen und hätte nicht unbedingt einer Rückrufaktion bedurft. Dass dies trotzdem geschah, gibt dem Kunden aber ein gewisses Gefühl der Sicherheit.

Ähnlich habe ich den Fehler bei den DxDs bislang auch gesehen: es kann passieren, muss aber nicht. Und gleichzeitig können natürlich viele andere Fehler zu Fehl- oder Nichtfunktionen der Kameras führen.

Jetzt geht es im nächsten Schritt wohl darum, sicherzustellen, daß die Reparaturen auch wirklich durchgeführt werden und ausreichend Ersatzteile für absehbare Zeit produziert werden. Damit wäre allen sicher am meisten geholfen.
Das sehe ich auch so. Wie lange werden denn jetzt für den Fall der Fälle Ersatzteile vorgehalten, und was passiert, wenn keine mehr vorrätig sind?
Vor einer durch mich eingeleiteten rein "prophylaktischen Reparatur durch die Hintertür" schrecke ich jedenfalls auch zurück (zumal ich kaum kontrollieren kann, ob wirklich der Teileaustausch stattfand), anders sähe es dagegen bei einer angebotenen Rückrufaktion aus.

sanuk
04.02.2007, 15:17
Ausfall eines Scheibenwischermotors nicht unbedingt mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko gleichzusetzen

doch - mir ist mal bei Starkregen auf der Schnellstrasse bei ca. 120 der Wischer ausgefallen - das ist lebensgefährlich.

Gruss

Dieter

jrunge
04.02.2007, 15:43
Ausfall eines Scheibenwischermotors nicht unbedingt mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko gleichzusetzen

doch - mir ist mal bei Starkregen auf der Schnellstrasse bei ca. 120 der Wischer ausgefallen - das ist lebensgefährlich.

Gruss

Dieter
Dieter,

das sehe ich nicht anders. Ich wollte nur klarstellen, dass der Ausfall z.B. eines Scheibenwischermotors durch viele Ursachen, wie auch nur eine defekte Sicherung, hervorgerufen werden kann.
Deshalb begrüße ich es ja, wenn Rückrufaktionen auch bei "kleinen" Mängeln stattfinden.

Hademar2
04.02.2007, 16:07
Ich wage mal einen (nicht ganz passenden) Vergleich: mein Passat war von einer Rückrufaktion betroffen, da der Scheibenwischermotor bei eventuellem Starkregen durch die Bauform des Gehäuses durch eindringende Nässe ausfallen könnte.
Er tat dies aber innerhalb eines Jahres nie, trotz mehrfachen Starkregens.
Trotzdem wurde vorsorglich ein modifiziertes Gehäuse eingebaut.
Als Elektrotechniker weiß ich aber natürlich auch, dass ein Elektromotor durch viele Einflüsse ausfallen kann, die gar nicht konstruktionsbedingt sein müssen.
Also ist m.E. der Ausfall eines Scheibenwischermotors nicht unbedingt mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko gleichzusetzen und hätte nicht unbedingt einer Rückrufaktion bedurft. Dass dies trotzdem geschah, gibt dem Kunden aber ein gewisses Gefühl der Sicherheit.

Ähnlich habe ich den Fehler bei den DxDs bislang auch gesehen: es kann passieren, muss aber nicht. Und gleichzeitig können natürlich viele andere Fehler zu Fehl- oder Nichtfunktionen der Kameras führen.


Wenn Leib und Leben von Menschen dran hängen, ist selbstverständlich allerhöchste Gefahr, auch wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintreffens gegen NULL gehen sollte.

Bei der DxD sehe ich das schon auch etwas anders!

Ouzo-Dedi
04.02.2007, 16:28
Einige haben ja jetzt im Nachhinein gut reden. Was wäre aber gewesen, wenn es nicht zu diesem Statement von KoMi / Sony gekommen wäre?
Ich glaube schon, dass die Reaktion auf das Ausgangsposting "etwas" anders ausgefallen wäre. Aber nun ist ja Friede, Freude, Eierkuchen.... ;)

Gruß
Detlef

Sonnenkind
24.02.2007, 20:33
So, die D5D ist (seit einigen Tagen) wieder da, Reparaturzeit lag bei ca. 12 Tagen.
Runtime hat den Austausch der Baugruppe und des Teils tatsächlich prophylaktisch durchgeführt...Nach dem Versprechen, die Reparatur im Falle des Defekts auf unbestimmte Zeit durchzuführen, hätte ich damit nicht gerechnet, eher mit einem entsprechenden Verweis darauf. Die Kamera wurde allerdings 3 Tage VOR diesem Versprechen eingeschickt. Ich habe klar darauf spekuliert, daß Runtime auf jeden Fall zu Werke geht, das ist denen doch schnuppe, die Rechnung wird eh KoMi oder Sony auf´s Auge gedrückt.

Das die Aktion ein gewisses Risiko birgt, die Kamera in evtl. schlechterem Zustand wieder zu erhalten (wie einige von Euch meinten) kann ich nachvollziehen. Nach einigen Tests scheint aber alles in Ordnung zu sein.

Was habe ich nun davon:
1. Brauche mir keine Sorgen zu machen, daß Runtime irgendwann zurückzieht, oder die Aktion zeitlich begrenzt (diese Gerüchte gibt es ja beim A1 Chip immer wieder)
2. Wäre der ERR58 irgendwann aufgetreten, gab es schon Wartezeiten von fast einem halben Jahr wegen der Ersatzteile - berührt mich jetzt nicht mehr.
3. Fällt die Kamera irgendwann in einem ungünstigen Moment aus, dann ist es jetzt halt Zufall. Hätte mich dann der ERR58 ereilt, hätte ich mir wohin beißen können.
4. Es kann mir keiner den Vorwurf machen, meine Ansprüche verplempert zu haben.

Wie gesagt, SONYs Einlenken war ja nicht absehbar. Im Übrigen scheint die Initiative gut vorbereitet zu sein, die Reparaturzeiten sind ja jetzt phänomenal.

Jetzt kann ich auch mit den Aussagen meines Händlers rüberkommen:

MediaMarkt (die liessen sich seinerzeit am weitesten ´runterhandeln) hat mit Sicherheit eine gewisse Marktmacht, die auch SONY Deutschland nicht unbeeindruckt lässt (Gruß an Micky !!!). Aussage von dort (man bedenke, es bestand noch die Aufforderung des Forums, keine Kameras einzuschicken, weil keine Ersatzteile da waren!):
"Wenn die in Bremen länger als 4 Wochen brauchen, nehmen wir die Kamera nicht mehr an! Dann brechen wir die Sache sofort ab und der Kunde bekommt sein Geld zurück. Das wissen die. Alles andere machen wir mit Runtime aus, das berührt Sie als Kunde dann nicht mehr!" Insofern bin ich froh, bei MM gekauft zu haben...

Bin mal gespannt, ob die Herren, die so über mich hergefallen sind...nee, lassen wir das, Friede, Freude, Eierkuchen!