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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ebay-Erlebnis


_Funny_
01.02.2007, 16:35
Wir haben bei einem ebay-Händler ein Netzteil für einen PC bestellt.

Vorkasse natürlich. Nach 4 ! Wochen kam dieses Teil nun endlich, obwohl beim Kauf 33 von 50 verfügbar gewesen sein sollen.

Dann die Überraschung beim Auspacken. Beulen, Schrammen, ein Aufkleber löst sich schon ab, ein anderer ist beschädigt und der Kabelbaum ist mit einem kleinen Stückchen weißen Draht gebunden.

Und das, obwohl das Gerät neu sein soll.

Da uns die lange Lieferzeit schon verärgert hat und nun dieses verbeulte Gerät gekommen ist, haben wir den Händler angeschrieben und mitgeteilt, dass wir die Ware zurücksenden und umgehend das Geld wieder haben möchten.

Vorsorglich haben wir von den Beschädigungen auch Fotos gemacht.

Heute kam die Antwortmail und die haut dem Faß den Boden raus.

Ich darf mal zitieren:

Wir werden Ihr Produkt in unserer staatlich geprüften Fachwerkstatt testen lassen. Falls es defekt sein sollte, senden wir Ihnen schnellstmöglich Ersatz zu. Ist Ihr Produkt aber voll funktionstüchtig, müssen wir Ihnen die Testgebühr berechnen, sowie die Transportkosten zu Ihnen zurück.
Ihnen steht es frei, bei dem Fall das die Ware nicht defekt ist, vom Kauf zurückzutreten innerhalb der vorgeschriebenen 30 Tage, dennoch wird Ihnen die Testgebühr in Rechnung gestellt und mit dem zu erstattenden Artikelpreis verrechnet


Testgebühr? :shock: So was hab ich ja noch nie gehört, gibts sowas?

Wie hoch würden diese Herrschaften diese Gebühr wohl ansetzen? 150 Euro?

Wie würdet ihr euch jetzt verhalten?

Falk
01.02.2007, 16:53
Hallo Funny,

lass dir keinen Bären aufbinden. Beim Fernkauf von Neuware über einen gewerblichen Händler steht es dir immer frei, innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurückzutreten. Ab einem Warenwert von 40 Euro dürfen dir dadurch keinerlei Kosten entstehen - nicht einmal für die Rücksendung. Man muss dir also den Kaufpreis in voller Höhe zurückerstatten.

Selbstverständlich darfst du die übersandte Ware testen. Im gerichtlichen Streitfalle aber nur in dem Umfang, wie er dir üblicherweise auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre.

Wichtig ist aber, dass du den Rücktritt nach dem Fernabsatzrecht auch deutlich artikulierst, am besten immer schriftlich und per Einschreiben.

_Funny_
01.02.2007, 16:57
Und unter 40 Euro?

Falk
01.02.2007, 16:58
Unter 40 Euro dürfen sie dir die Versandkosten aufbrummen. Der Rest bleibt gleich.

*mb*
01.02.2007, 16:59
Und unter 40 Euro?
In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.

EDIT: Aber nur, wenn dies vorher so vereinbart wurde!

_Funny_
01.02.2007, 17:05
Danke, soweit ist das dann schon mal klar.

Und diese ominöse Testgebühr? Gibts da irgendeine Grundlage für?

joki
01.02.2007, 17:12
Nein - ist ein Versuch Dich einzuschüchtern. Bei der Rücksendung Bezug auf siehe oben nehmen und bestimmt auftreten.

Fertig!

Du solltest das Geschäftsgebahren unbedingt e-bay melden.

*mb*
01.02.2007, 17:29
Nachtrag zu den Rücksendekosten bei Beträgen unter 40 Euro:

Dass der Käufer die Kosten für die Rücksendung tragen muss, gilt nur dann, wenn dies vor dem Kauf vom Verkäufer so festgelegt wurde.

baerlichkeit
01.02.2007, 17:39
Ich will keine schlechte Stimmung verbreiten, aber das hört sich leider schon wieder verdammt nach einer C't "Vorsicht Kunde"-Ausgabe an...
Viel Glück, ich könnte mir gut vorstellen, der Verkäufer behauptet ein neues unangetastetes verschickt zu haben...

Grüße Andreas

_Funny_
01.02.2007, 17:44
Viel Glück, ich könnte mir gut vorstellen, der Verkäufer behauptet ein neues unangetastetes verschickt zu haben...


Na dann ist es wohl ganz gut, dass unabhängige Zeugen dabei waren, als das Paket geöffnet wurde.

_Funny_
01.02.2007, 18:20
So, der Vorfall ist bei ebay gemeldet.

Bin gespannt, was der Verkäufer dazu meint.

Danke für eure Antworten.

ciutateivissa
01.02.2007, 20:48
Hallo,

ich will hier ja keine schlechte Stimmung verbreiten aber...leider sieht die Praxis bei Ebay so aus, dass sich Ebay eigentlich aus allem raushält - sie versuchen Kommunikation zu ermöglichen, in dem sie Mails weiterleiten und Fristen für die Antwort / Rückmeldung vorgeben. Das ist aber auch schon alles. Ebay hat mir mehr als einmal geantwortet, dass sie nur Vermittler sind und keinerlei Druck ausüben können oder wollen. Man kann ja schließlich bewerten (wenn man sich keine Gedanken um sein eigenes Bewertungsprofil macht)

Nicht dass ich hier falsch verstanden werde: Ich habe über 700 Auktionen abgewickelt und bin ein exzessiver Nutzer von Ebay, aber ich kenne die Problematik...

Wenn das Netzteil funktioniert und Du es brauchst, behalte es lieber. Der Aufwand, der Ärger und die daraus resultierenden Kosten stehen in KEINEM Verhältnis zu dem kleinen Betrag, den sie Dir nach Monaten vielleicht rückerstatten.

Viele Grüße,

Ralf

Wild!
01.02.2007, 21:42
Nach dem Fernabsatzgesetz hast du als Kunde nach erhaltener Widerrufsbelehrung und erhalt der Ware eine Frist von 14 Tagen, innerhalb derer du das neuwertige Gut wieder an den Verkäufer zurückgeben kannst- ohne Angabe von Gründen, ohne Originalverpackung und ohne das dir der Verkäufer Wandlung oder Reparatur anbieten könnte. Er muß die schlicht und einfach den Kaufpreis und bei einem Warenwert von über 40 Euro auch die Versandkosten für Hin- und Rückversand erstatten.

Da bei E-Bay die Widerrufserklärung erst nach Abschluß des Handels via E-Mail zu dir übermittelt wird, sehen es einige Gerichte als obligatorisch an, dass speziell auf E-Bay eine Widerrufsfrist von 30 Tagen gültig ist.

Wenn du keine schriftliche Widerrufsbelehrung unmittelbar nach der Bestellung oder schriftlich mit der geliefrten Ware bekommen hast, verlängert sich die Widerrufsfrist auf unendlich. Einzig, wenn du die gelieferte Ware in Gebrauch nimmst, dann bist du Wertersatzpflichtig und der Verkäufer kann im Falle eines Widerrufes teile des Kaufpreises einbehalten, in der Rgel in der Höhe zur Differenz des nur noch als Gebraucht zu verkaufenden Teiles.

Durch seine Mitteilung ist dein Verkäufer Abmahnfähig geworden....was er macht, ist ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Jens N.
01.02.2007, 22:25
Hallo,

ich will hier ja keine schlechte Stimmung verbreiten aber...leider sieht die Praxis bei Ebay so aus, dass sich Ebay eigentlich aus allem raushält - sie versuchen Kommunikation zu ermöglichen, in dem sie Mails weiterleiten und Fristen für die Antwort / Rückmeldung vorgeben. Das ist aber auch schon alles. Ebay hat mir mehr als einmal geantwortet, dass sie nur Vermittler sind und keinerlei Druck ausüben können oder wollen. Man kann ja schließlich bewerten (wenn man sich keine Gedanken um sein eigenes Bewertungsprofil macht)

Nicht dass ich hier falsch verstanden werde: Ich habe über 700 Auktionen abgewickelt und bin ein exzessiver Nutzer von Ebay, aber ich kenne die Problematik...

Wenn das Netzteil funktioniert und Du es brauchst, behalte es lieber. Der Aufwand, der Ärger und die daraus resultierenden Kosten stehen in KEINEM Verhältnis zu dem kleinen Betrag, den sie Dir nach Monaten vielleicht rückerstatten.

Viele Grüße,

Ralf

Ich fürchte so sieht es aus, kann ich nur bestätigen. Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei paar Schuhe und Ebay interessiert sowas einen Dreck :flop:

Theo Marquardt
01.02.2007, 23:16
Hallo,

ich habe den Eindruck das Ebay eher für die Verkäufer Partei nimmt. Was auch verständlich ist, denn Ebay profitiert ja von deren Verkaufsprovisionen.

LG

Theo

Ouzo-Dedi
01.02.2007, 23:31
Immer wieder wird auf Ebay, die (lediglich) die Plattform für die Auktionen bietet, geschimpft, weil sie sich nicht genügend um die Probleme des eventuell "Geprellten" (meist den Käufer) kümmert.
Auf einem Flohmarkt würde wohl doch auch kaum jemand auf die Idee kommen, den Initiator (Betreiber) des Flohmarktes dafür verantwortlich zu machen, wenn einer der Anbieter auf dem Flohmarkt (der "Standgebühr" bezahlt - ähnlich der Gebühren, die ein Verkäufer bei Ebay zu zahlen hat), Ware verkauft, die nicht astrein ist. M.E. ist das eine Angelegenheit, die eigentlich nur zwischen Käufer und Verkäufer geregelt werden kann. Oder würdet Ihr den Initiator, der dem Anbieter "X" 3 Meter Verkaufsfläche für den Flohmarkt "verkauft" mit ins Boot holen, wenn es im Nachhinein Probleme mit dem Verkäufer gibt?

harumpel
01.02.2007, 23:44
Ich nutzer auch viel Ebay und muß sagen ich bin über die Jahre viel schlauer geworden. Es gibt im Prinzip zwei goldene Regeln: 1. Genau auf die Beschreibung + Bewertungen schauen 2. Im Zweifelsfall einfach nicht kaufen :top:


@Ouzo-Dedi

Naja in diesem Fall könnte Ebay Verkäufer, über die sich reihenweise Kunden beschweren einfach mal ausschliessen. Aber das tut Ebay kaum. Besonders nicht bei solchen, die viel Umsatz produzieren.

Jens N.
02.02.2007, 00:06
Immer wieder wird auf Ebay, die (lediglich) die Plattform für die Auktionen bietet, geschimpft, weil sie sich nicht genügend um die Probleme des eventuell "Geprellten" (meist den Käufer) kümmert.
Auf einem Flohmarkt würde wohl doch auch kaum jemand auf die Idee kommen, den Initiator (Betreiber) des Flohmarktes dafür verantwortlich zu machen, wenn einer der Anbieter auf dem Flohmarkt (der "Standgebühr" bezahlt - ähnlich der Gebühren, die ein Verkäufer bei Ebay zu zahlen hat), Ware verkauft, die nicht astrein ist. M.E. ist das eine Angelegenheit, die eigentlich nur zwischen Käufer und Verkäufer geregelt werden kann. Oder würdet Ihr den Initiator, der dem Anbieter "X" 3 Meter Verkaufsfläche für den Flohmarkt "verkauft" mit ins Boot holen, wenn es im Nachhinein Probleme mit dem Verkäufer gibt?

Grundsätzlich ist das richtig, nur hat Ebay eigentlich ein Interesse, daß die Plattform als sicher dasteht und dafür tun sie ja auch angeblich einiges. Nur wenn man dann mal genauer hinschaut, ist da an einigen Stellen doch ziemlich der Wurm drin (leider fehlt mir etwas die Zeit, um das jetzt weiter auszuführen). Und Ebay ist nunmal kein Flohmarkt, sondern ein Auktionshaus und das sollte sich eigentlich schon dafür interessieren, wenn seine Kunden z.B. Fälschungen oder schlicht Schrott verkaufen, betrügen, wenn Käufer nicht zahlen usw. Auch das durch Ebay selbst so hochgelobte Bewertungssystem ist eigentlich nicht mehr als eine Farce. Ich kann verstehen, daß Ebay sich nicht um jeden kleinen Streit selber kümmern kann, aber sie sind es, die gewisse Schlupflöcher zur Verfügung stellen, Problemfälle unnötig in die Länge ziehen oder verkomplizieren.

2. Im Zweifelsfall einfach nicht kaufen :top:

...oder dort verkaufen. Ich versuche Ebay jedenfalls mittlerweile wann immer möglich zu meiden. Ohne geht's meist schneller, mit weniger Ärger und ohne Gebühren. Und wenn ich etwas ohne den Ebay-Streß ungefähr zum Wunschpreis verkaufen kann, dann ist es mir auch völlig egal, ob's bei Ebay vielleicht ein paar € mehr gebracht hätte.

Jens N.
02.02.2007, 00:09
ich habe den Eindruck das Ebay eher für die Verkäufer Partei nimmt. Was auch verständlich ist, denn Ebay profitiert ja von deren Verkaufsprovisionen.

Es kommt darauf an. Ich habe z.B. als Käufer mal den Käuferschutz in Anspruch genommen und dagegen hast du als Verkäufer eigentlich kaum eine Chance hatte ich den Eindruck (als Käufer bringt es dir aber auch nicht immer so viel, wg. 25 € Einbehalt, diverser Auflagen und weil es sich ewig hinzieht). Man muß nur das System kennen, dann gibt es schon ein paar Möglichkeiten.

Oder versuch mal als VK an dein Geld zu kommen, wenn der Käufer partout nicht zahlen will - auch da hast du, wenn du dich allein auf Ebay verlässt und nicht gleich den Anwalt bemühst, das Nachsehen und am Ende mit großer Wahrscheinlichkeit auch noch 'ne negative Bewertung im Profil - zumindest wenn du ebenfalls so bewertest, in der irrigen Hoffnung die Spaßbieter fliegen doch irgendwann mal raus.

Nee nee, Ebay ist schon rel. neutral, d.h. bei Problemen hast du von denen als Käufer UND Verkäufer wenig zu erwarten.

baerlichkeit
02.02.2007, 00:51
Ich sage nur Nigeria...
Ebay könnte eine Menge tun, wenn sie denn wollten. Warum können "Ausländer" mitbieten oder noch besser Sofortkäufe beenden, wo ich nur deutsche Kunden will...
Es ist schon ein Mist. Ne Weile dachte ich Paypal wäre die Lösung. Für mich als 80% Käufer ist es das auch. Ich kann meine KK nehmen, und habe fast kein Risiko. Als ich dann auch als Verkäufer drüber nachdachte und allerhand Geschichten über zurückgehende Buchungen etc. gelesen habe, überlegte ich mir das aber schnell wieder anders.

Ich weiß jedenfalls eins. Ich achte pingelig auf Bewertungen und die vorher verkauften Artikel... Wie oft hat sich schon jemand mit Cent-Teilen viele Bewertungen "ergaunert" um dann 100derte zu betrügen?
Abgesehen davon versuche ich alles möglichst ohne Ebay zu erledigen, mir ist der Kauf vor Ort, am besten über lokale Anzeigen lieber. Wie neulich, als ich wunderbare "alte" Objektive und Kameras abgegriffen habe, und auch noch ein sehr nettes Gespräch zwischen Anfänger (mir) und Profi (meinem Gegenüber) führen konnte... wenns mal nicht anders geht halt so gut wie möglich schützen.

Hilft jetzt natürlich auch nix mehr ;-)

Übrigens glaube, bzw. hoffe ich inständig, dass diese Geiz-Sucht bald ein Ende hat, und in einem großen Knall aufgeht... die Geschichten die man bsp. in der C't liest werden immer haarsträubender. Irgendwann muss der Gipfel ja mal erreicht sein!

Grüße Andreas

EdwinDrix
02.02.2007, 01:50
Ach ja, das liebe eBay... :itchy:

als Käufer geht es ja noch, da bewegt sich eBay manchmal, aber als Verkäufer hast Du da vollkommen die Pappnase auf, der gewerbliche Verkäufer hat so gut wie NULL Rechte und alle Pflichten die man sich vorstellen kann.

Ein Beispiel: vor 4 Stunden hat ein Schweizer bei uns ein Bild zum SofortKauf gekauft und direkt danach ne Mail geschrieben das er sich verklickt hat (obwohl er sogar 1x Bestätigen muß)... Ergebnis: 6 Euro eBay-Gebühren futsch, und das ist kein Einzelfall. Will man sein 100% Profil nicht versauen, nimmt man sowas halt hin :flop: :flop: :flop:

Den hier für Käufer genannten 'Goldenen Regeln' kann ich nur beipflichten.

1. wer Lesen kann ist klar im Vorteil, also alles genau lesen, wirklich ALLES, egal wieviel Text es auch ist!!!

2. Bewertungsprofil ansehen, dabei sollte man auch darauf achten ob der Verkäufer vorher sein Profil mit Kleinpreisartikeln frisiert hat.

3. Versandkostenfalle!!! Immer darauf achten wieviel Versand der Verkäufer verlangt, manche sind da echt unverschämt und holen sich so den Gewinn an ihren Artikeln.

4. Bei Käufen im Ausland auch die eventuellen anfallenden Kosten wie Einfuhrumsatz und Zoll mit einrechnen.

5. Vorher gut im Web rescherschieren ob es den Artikel dort nicht doch viel günstiger.(de) :D gibt. Ebay ist nicht mehr der Schnäppchenmarkt der er mal war!!! Man sollte sich vor dem Bieten auch ein absolutes Limit setzen, ansonsten verfällt man schnell dem Bietrausch und aus einem Schnäppchen wird ganz flux ein überteuerter Kauf.

6. Bauchgefühl ist meiner Meinung nach auch wichtig - und ich meine damit keine Blähungen :crazy:

Hat noch wer ein paar Regeln??? ;)


Ich denke das jeder mal bei eBay oder in Forenmärkten auf die Nase gefallen ist oder noch fallen wird, man sollte aber auch daran denken wieviel Schnäppchen man schon gemacht hat. Bei mir ist es so das ich immer noch im Gewinnbereich bin und solange es so ist, kaufe ich weiterhin dort.

Murphy's Gesetz: wenn was schief gehen kann, geht es auch schief ;)

Viele Grüße,


Edwin

ciutateivissa
02.02.2007, 08:40
Ich denke das jeder mal bei eBay oder in Forenmärkten auf die Nase gefallen ist oder noch fallen wird, man sollte aber auch daran denken wieviel Schnäppchen man schon gemacht hat. Bei mir ist es so das ich immer noch im Gewinnbereich bin und solange es so ist, kaufe ich weiterhin dort.

Edwin

Dieser Satz hätte von mir sein können ;)

Das ist für mich DER Grund, immer noch glücklicher Ebayer zu sein: Ich habe dort schon viel gespart und noch wenig verloren (ca. 90 € in 7 Jahren)
Aber es gilt immer noch vorsichtiger zu sein und im Zweifelsfall auch nein zu sagen!

XxJakeBluesxX
06.02.2007, 18:29
Unter 40 Euro dürfen sie dir die Versandkosten aufbrummen. Der Rest bleibt gleich.

Für mich ist das ein klarer Fall von Betrug wenn ich etwas angeblich neues kaufe und dann nur Schrott bekomme. Von daher müsste die Rücksendung auf Kosten des Verkäufers erfolgen. Wenn er sich weigert würde ich eine negative Bewertung abgeben und da rein schreiben was der Verkäufer unter "neu" versteht...

_Funny_
06.02.2007, 18:40
Kurzer Zwischenbericht.

Dem Verkäufer wurde nun mehrmals per mail erklärt, warum die Ware zurückgesendet wird.

Sie ist also nun bei ihm angekommen und promt kommt eine mail, in der nach dem Rücksendegrund gefragt wird.

Hinhaltetechnik, in der Hoffnung, dass der Kunde entnervt aufgibt.

Zum Glück gehts ja nicht um viel Geld, aber verschaukeln lassen wir uns nicht.
Mal sehen, wer den längeren Atem hat.
Naja, wenns gar nicht anders geht, muß halt die Rechtsschutzversicherung mal ein paar Euro für ein Anwaltsschreiben rausrücken.

RainerV
06.02.2007, 18:55
Sie ist also nun bei ihm angekommen und promt kommt eine mail, in der nach dem Rücksendegrund gefragt wird.


Das Fernabsatzgesetz besagt, daß der Kunde ohne Angabe von Gründen zurücksenden kann. Und über seine Rechte muß der Verkäufer ihn aufklären! Das geschieht in der Regel im Auktionstext.

Rainer

_Funny_
06.02.2007, 19:13
Das Fernabsatzgesetz besagt, daß der Kunde ohne Angabe von Gründen zurücksenden kann.

Tja, dieses Gesetz scheint dem Verkäufer gänzlich unbekannt zu sein :roll:

RainerV
06.02.2007, 19:24
Stand da eigentlich "angemeldet als gewerblicher Verkäufer"? Wenn nein, hat er in letzter Zeit viel verkauft? Wenn eine der Fragen mit ja beantwortbar ist, dann gilt das Fernabsatzgesetz und er hätte Dich auf Dein Widerrufsrecht hinweisen müssen. Hat er in seiner Auktion nicht doch eine entsprechende Passage? Wenn nein, dann hast Du sogar ein unbefristetes Widerrufsrecht, wenn er darauf hingewiesen hat, dann ein 14-tägiges. Daß ein gewerblicher Verkäufer das Fernabsatzgesetz nicht kennt, kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen.

Rainer

Jens N.
06.02.2007, 19:28
Grau ist alle Theorie sage ich da nur. Was er müsste und was er tut, sind leider zwei paar Schuhe und wenn er nicht will, dann wird man sich das Recht erkämpfen müssen (vor Gericht) - was teuer, aufwendig und langwierig sein kann.

Ich hatte kürzlich auch wieder Pech: österreichischer VK, Artikel sollten "einwandfrei" sein, bekommen habe ich nur Schrott. Er ist zwar als gewerblich angemeldet, reagiert aber auf nix. Ich könnte jetzt natürlich das Geraffel nehmen und (auf meine Kosten, das Porto muß ja erstmal ausgelegt werden) zurück schicken, aber selbst wenn er die Annahme nicht verweigert, darf ich dann auch noch meinem Geld hinterher rennen.

Nee nee, der kriegt eine negative Bewertung, ich hole mir über den Ebay Käuferschutz das Geld (abzüglich 25 € und Versandkosten -unter'm Strich bleibt da in meinem Fall kaum was übrig- und das Verfahren dauert lange) zurück, versuche aus dem Schrott noch das beste zu machen und verbuche die evtl. verbleibende Differenz unter Lehrgeld. Ist eigentlich nicht richtig, schont aber Zeit und Nerven.

EdwinDrix
07.02.2007, 15:27
@ RainerV

wir haben mittlerweile einen Monat (nicht 30 Tage sondern wortwörtlich eine Monat wird vom Gesetzgeber verlangt!!!) Widerrufsrecht, jeder gewerbliche Verkäufer der noch die 14 Tage drinne stehen hat, ist abmahnfähig und sowas kann teuer werden!!!!

Sollte der Warenwert unter 40,00 Euro liegen, sind die Rückversandkosten vom Käufer zu tragen, über 40,00 Euro vom Verkäufer.

Dieses gilt für gewerblich Verkäufer in Deutschland, wie es in anderen Ländern aussieht kann ich nicht sagen.


Edwin

katmai
07.02.2007, 15:58
@ RainerV

wir haben mittlerweile einen Monat (nicht 30 Tage sondern wortwörtlich eine Monat wird vom Gesetzgeber verlangt!!!) Widerrufsrecht, jeder gewerbliche Verkäufer der noch die 14 Tage drinne stehen hat, ist abmahnfähig und sowas kann teuer werden!!!!
[...]
Edwin

Das stimmt so nicht: Grundsätzlich sind immer noch 14 Tage Rückgaberecht, aber nur dann, wenn die Belehrung genau beim Vertragsabschluss ausdrücklich erwähnt wird und damit Bestandteil des Vertrages wird. Wenn sie erst mit einer EMail nachgereicht wird oder nur bspw. im Auktionstext angegeben wird, dann verlängert sich das Rückgaberecht auf einen Monat. Wobei soweit ich weiß unter Juristen derzeit gestritten wird, ob eine Rückgaberechtinfo auf einer mich-Seite überhaupt Bestandteil des Kaufvertrages wird und falls dem nicht so wäre, die Rückgabefrist nie zu laufen anfangen würde und damit theoretische eine "unendliche" Rückgabe möglich wäre.


Gruß,

katmai.

EdwinDrix
07.02.2007, 16:29
@ katmai

Rückgaberecht und Widerrufsrecht sind aber zwei Paar verschiedene Schuhe :!: und ich habe mich auf das Widerrufsrecht bezüglich 14 Tage oder einen Monat bezogen, das sollte man nicht miteinander verwechseln.

Zum aktuellen Widerrufsrecht und auch zum Rückgaberecht hier mal ein Link:

KLICK HIER (http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=79954)

und noch einer, der vielleicht verständlicher ist:

KLICK HIER (http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/01/30/olg-hamburg-bestaetigt-monatsfrist-bei-ebay/)

Größter Unterschied beim Rückgarberecht gegenüber den Widerrufsrecht ist, daß man beim Rückgaberecht als Verkäufer alle Portokosten tragen muß, egal wie hoch der Kaufpreis auch war. Meines Wissens nach gilt auch beim Rückgaberecht die Frist von einem Monat (zumindest bei eBay).

Edwin

P.S.: nur zur Sicherheit, dies ist KEINE Rechtsberatung :!:

katmai
07.02.2007, 19:15
Okay, ich hab mich ungenau ausgedrückt - wir sind ja einer Meinung: Wie das in dem zweiten von Dir verlinkten Artikel so schön drinsteht - wenn es möglich wäre, dass in der Bucht zeitgleich mit dem Kaufvertrag die 14tägige Rücktrittsfrist angezeigt werden würde, dann wäre sie auch nur 14 Tage lang. Da dem nicht so ist --> Verlängerte Frist von einem Monat :)

Gruß,

katmai.