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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alpha kann Stuckpixel ausmappen?


Backbone
07.01.2007, 11:33
Hallo alle zusammen,

in der Forennachbarschaft habe ich gerade den Hinweis gelesen, dass die Alpha angeblich Stuckpixel, also dauerhaft weiß leuchtende, ausmappen kann.
Laut einem Poster soll in einem Buch von Frank Exner auf S. 166 ein entsprechender Hinweis stehen. Demnach wird diese Funktion einmal im Monat von der Kamera automatisch durchgeführt und kann mit einem manuellen Verstellen des Systemdatums erzwungen werden.

Weiß da jemand genaueres darüber.

Backbone

mic2908
07.01.2007, 11:59
Hier (http://forum.penum.de/showthread.php?id=36940) im Penumforum gab es die Diskussion auch schon einmal.

Tatsache ist, wenn ich das Datum an meiner 7D vorsetze und die Kamera ausschalte, leuchtet die Zugriffslampe deutlich laenger auf als normal. Ob da jetzt Stuckpixel weggemappt werden... :?:

PeterHadTrapp
07.01.2007, 12:05
Moin

das Thema hatten wir hier seit bestehen des Forums auch schon zigmal.
Es gibt User, die behaupten es würde tatsächlich automatisch passieren,
es gibt User die sagen sie konnten es erzwingen durch Verstellen des Datums, es gibt user (ich...) bei denen weiße Leuchter von selber verschwunden sind.

Ich konnte noch zu KoMi-Zeiten nicht definitv klären, ob es diese Funktion tatsächlich gibt oder nicht, im Service-Manual dokumentiert ist sie für die D7d und für die D5d jedenfalls nicht.

Gruß
PETER

Shooty
07.01.2007, 16:35
hmmm wenn das so ein unergründliches phänomen ist.
wiso fragt nichtmal einer per mail oder anruf nach ? ^^
es ist ja nicht so das die leute über ihre produkte so garkeine ahnung haben, und irgendjemand muss das auch mal gebaut oder eingestellt haben ^^

(wenn das nen dumemr vorschlag is endschuldige ich mich schonmal im vorraus ^^)

ManniC
07.01.2007, 16:40
Entschuldigung angenommen ;) :cool:

Shooty
07.01.2007, 16:58
und wiso is das eine blöde idee ? ^^

PeterHadTrapp
07.01.2007, 17:13
und wiso is das eine blöde idee ? ^^ :)
weil ich schon oben ...vielleicht nicht genau genug, auch entschuldige... geschrieben habe, dass selbst ein leitender Servicetechniker bei KoMi mir seinerzeit diese Frage nicht beantworten konnte, weil diese automatische Ausmapp-Funktion, wenn sie denn existiert, nicht dokumentiert ist.

Dokumentiert ist aber, dass der Service per Servicesoftware die Pixel ausmappen kann.

Gruß
PETER

jrunge
07.01.2007, 17:34
:)
weil ich schon oben ...vielleicht nicht genau genug, auch entschuldige... geschrieben habe, dass selbst ein leitender Servicetechniker bei KoMi mir seinerzeit diese Frage nicht beantworten konnte, weil diese automatische Ausmapp-Funktion, wenn sie denn existiert, nicht dokumentiert ist.

Dokumentiert ist aber, dass der Service per Servicesoftware die Pixel ausmappen kann.

Gruß
PETER
Peter,

vielleicht lag's ja daran, dass es ein leitender Servicetechniker war? :lol:
Bei uns wissen die Leitenden auch nicht alles. :cool:

So, Spaß beiseite. Die Beobachtung der deutlich länger leuchtenden Zugriffslampe bei Vorstellen des Datums (es muss nicht 1 Monat sein) kann ich bestätigen, aber was da wirklich passiert? Ich weiß es auch nicht. :lol:
Was außerdem merkwürdig ist: die Lampe leuchtet dann beim Zurückstellen des Datums (manchmal) auch wieder länger. :shock:

Shooty
07.01.2007, 18:37
Ich find das ja supper heftig das da ein techniches Gerät ist, welches von Menschen erfunden entwickelt und gebaut wurde.
Und dann besteht der Zweifel über eine Funktion.

Das macht mir irgendwie angst.

Es werden Bauteile verbaut, die nicht richtig bekannt sind und Software aufgespielt die nicht verstanden wird ^^
Da gibt es so einen schönen Film bei dem die Menschen ihre Maschienen die sie täglich benutzen auch nicht verstehen und reparieren können. Das machen dann wiederrum andere Maschienen die das können. Aber da weis auch niemand wie die funktionieren ^^

Ich komm mir gerade irgendwie so vor als wäre ich in diesem Film *G*

Weis man wenigstens welches Bauteil oder welche Software für diesen Effekt zuständig wäre, wenn es diesen den geben würde ?
Dann könnte man da ansetzen und villeicht genauer nachfragen.

Ich will ja niemanden anstiften zu diversen Taten.
Aber manchmal wirkt es Wunder wenn man einen Bericht für ein Magazien oder eine Zeitung schreiben will und dort nach konkreten Infos sucht bzw fragt.
Dann kümmern sich gewisse Stellen (muss nicht gerade der Service sein) sehr angagiert darum das man seine Infos bekommt ^^

Das nur so nebenbei *G*

Edit : Großschreibung üverflogen und verbessert .. bin meistens in Eile beim schreiben und vergess das einfach

ManniC
07.01.2007, 18:43
@Shooty:

Kleine Bitte: Benutz doch mal die Shift-Taste, macht Deine Beiträge erheblich lesbarer ;)

Backbone
07.01.2007, 19:00
Nur mal so aus dem Support-Nähkästchen geplaudert: Man erfährt am unteren Ende der Hackordnung bei weitem nicht alles über Geräte oder Software, die man supporten soll. Meist läuft das so, dass man für bestimmte Fehler Handlungsanweisungen hat und falls dann mal was auftaucht was man nicht hin bekommt, geht das ganze ein paar Etagen weiter nach "oben". Um Baugruppen zu tauschen oder eine neue Firmware einzuspielen, muss man ja auch nicht wissen, wie genau die Algorithmen ticken, die auf den Sensor zugreifen.

Ich vermute mal, dass es deutlich weniger als hundert Leute gibt, die ganz genau wissen, ob es so eine Funktion gibt, wenn ja wo (D7D/D5D/Alpha) und wie sie arbeitet.
Das es nicht nach außen kommuniziert wird kann viele Gründe haben, aber wird darüber schon spekulieren...

Backbone

Shooty
07.01.2007, 19:24
Okay, der Support hat diese lustigen Bücher wo immer drinsteht was wann gemacht wird. ^^

Die sind mir bekannt (ob es nun bei Sony auch genau diese Bücher sind oder pc Programme weis ich nich *G*)

Und wenn das ganze nicht nach ausen dringen soll ok .... dann kann man da wohl nix machen.
Aber wenn man villeicht mal wirklich bei höherer Ebene anklopfen könnte um das endlich mal zu klären.

ich kenn mich leider nicht so supper doll mit der Materie Kamera aus, aber villeicht findet man ein paar brauchbare mail adressen oder Telefonnummer.
Ich werd ma versuchen nach Dienstag irgendwie kontakt aufzunehmen *G*

edit: das wäre ja ein Grund um für die kamera zu werben ! andereseits versteh ichs auch wenns nich nach ausen dringen sollte weil man dann ja Fehler des CCD zugrben würde ..... Wo keine Fehler sind müssen sie auch nicht automatisch behoben werden.

Das kannst Du gerne probieren ... bin mal gespannt ob Du mehr rausbekommst als ich ...

PETER

Vermutlich bekomme ich nicht mehr raus als du *G*
aber sowas macht mir echt viel spaß !
Und wenn sogar der Versuch schon spaß macht kanns ja nix schlechtes sein ^^

edit 3 :
Um Postings zu spaaren hier eine "Kranke" idee von mir.
Ich kann es nicht aber man könnte villeicht das SOftwareupdate bzw die Software von der kamera Disassembeln (vom programm zurück in programiercode umwandeln) und sich das dann mal anschauen.
Wenn man etwas findet was eben gerade diese Funktion hat wüssten wir mehr.
Ob das nun Wirklich so Funktioniert (man muss wissen in was die Software programiert wurde, aber das kann man testen) und ob es jemand gibt der sich dann damit auchnoch auskennt.
*schulternzuck* nur eine Idee die ich einwerfen wollte ;)
edit 4 ^^:
Disassembeln ist sofern es in den ABG's verboten wird nicht legal !

PeterHadTrapp
07.01.2007, 19:26
Das kannst Du gerne probieren ... bin mal gespannt ob Du mehr rausbekommst als ich ...

PETER

Justus
07.01.2007, 19:43
Ich kann es nicht aber man könnte villeicht das SOftwareupdate bzw die Software von der kamera Disassembeln (vom programm zurück in programiercode umwandeln) und sich das dann mal anschauen.

Das dürfte allerdings rechtlich höchst bedenklich sein, aber ich hoffe ich erzähle damit niemandem was neues.

Gruß,
Justus

ManniC
07.01.2007, 19:46
Das dürfte allerdings rechtlich höchst bedenklich sein, aber ich hoffe ich erzähle damit niemandem was neues.

Korrekt Justus,

das ist äusserst bedenklich !

Backbone
07.01.2007, 20:53
Ganz abgesehen davon, dass es jusristisch indiskutabel ist, ist das technisch alles andere als einfach. Wenn man ein Programm für Windows disassablen will, weiß man was für eine CPU-Spezifikation (x86) dahinter steckt, die außerdem sehr gut dokumentiert ist.
In den Kameras kommen proprietäre Chips zum Einsatz und die Software, die darauf läuft dürfte sehr Hardware nah programmiert sein. Ohne ein gut ausgestattes Labor könnte man das nicht mal theoretisch angehen.

Mich würde einfach nur interessieren, ob denn die Sonyleute überhaupt wissen, ob es diese Funktion gibt. Nicht das da ein gefrusteter Minoltamitarbeiter einen Aktenordner am letzten Arbeitstag mit nach Hause genommen hat. :twisted:

Backbone

Falk
07.01.2007, 22:13
Hallo alle zusammen,

in der Forennachbarschaft habe ich gerade den Hinweis gelesen, dass die Alpha angeblich Stuckpixel, also dauerhaft weiß leuchtende, ausmappen kann.
Laut einem Poster soll in einem Buch von Frank Exner auf S. 166 ein entsprechender Hinweis stehen. Demnach wird diese Funktion einmal im Monat von der Kamera automatisch durchgeführt und kann mit einem manuellen Verstellen des Systemdatums erzwungen werden.

Weiß da jemand genaueres darüber.

Backbone

Gesundes Neues Jahr allerseits!

Genaueres weiß ich nicht darüber. Aber es scheint zu stimmen. Pünktlich zum Weihnachtsfest hat meine Kamera bei jedem Bild ziemlich mittig einen schönen weißen Punkt eingebaut. Ich hab mich geärgert und die Alpha schon für einen Servicefall gehalten. Aber auf den Bildern nach Neujahr ist der Pixelfehler wieder verschwunden. :top:

mrieglhofer
08.01.2007, 11:45
Bedenklich?

Ich glaube mich zu erinnern, daß Eingriffe in die Software zum Zwecke, diese kompatibel zu machen, erlaubt sind. Da gab es ja die CSS Sache bei den DVD, die damit in Linux verwendbar wurden aber auch andere Beispiele, bei denen Software angepaßt werden mußt. Allerdings sicher rechtliche Grauzone.

Ebenso ist dies m.E. auch zum Reinen verstehen der Funktionen zulässig, wenn nicht explizit in einem Vertrag anders vereinbart. Denke beispielsweise auch zu Fehlersuche oder Qualitätskontrolle.

Sollte es anders sein, bitte um Info.

Markus

Backbone
08.01.2007, 12:12
Jede Form von Software ist zunächstmal geistiges Eigentum des Urhebers und wenn der sich entscheidet, Details darüber nicht preiszugeben ist das sein gutes Recht. Ich glaube auch nicht, dass man dir verbieten könnte, deine Kamera im Labor zu zerlegen, den Rom auszulesen und dich über die gefundene Software herzumachen, schließlich ist sie dein Eigentum. Schwierig wirds, wenn du dann Algorithmen aus deinen Erkenntnissen veröffentlichst, weil die eben dem Urheberrecht unterliegen und dazu oft noch durch Patente abgesichert sind. Kein Hersteller lässt sich eben bei solcherlei Kernbestandteilen seiner Produkte gern in die Kameras schaun. Fazit: Entweder der Hersteller veröffentlicht es selbst ganz offiziell, ob es diese Funktion gibt und wie sie funktioniert, oder man macht sich strafbar, wenn man es denn überhaupt raus findet.

Bei DVDs oder anderen kopiergeschützten Inhlten ist die Rechtslage seit einer Weile eindeutig. Das umgehen von wirksamen Schutzmaßnahmen ist nicht gestattet und das schließt auch CSS ein. Zu finden übrigens in §95a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Genau wegen dieses Paragraphen ist auch Software die CSS umgeht zumindest offiziell ausgestorben.

Backbone

dbhh
09.01.2007, 09:55
(...) Ich kann es nicht aber man könnte villeicht das SOftwareupdate bzw die Software von der kamera Disassembeln (vom programm zurück in programiercode umwandeln) und sich das dann mal anschauen.(...)
Verwende die (dir schon jetzt mangelnde) Zeit zum Re-Engineering lieber für Groß-/Kleinschreibung hier im Forum; das ist produktiver und das Ergebnis eher vorauszusehen: wir können die Beiträge besser lesen. Und in Konflikt mit Urheberrechten kommste dann auch net.
Gruß

Metzchen
09.01.2007, 12:03
...
Laut einem Poster soll in einem Buch von Frank Exner auf S. 166 ein entsprechender Hinweis stehen. Demnach wird diese Funktion einmal im Monat von der Kamera automatisch durchgeführt und kann mit einem manuellen Verstellen des Systemdatums erzwungen werden.


Der Peter ließt das Buch von Frank Exner doch gerade probehalber. Peter, könntest Du vielleicht mal kurz auf Seite 166 nachschlagen, ob da wirklich was von still-und-heimlich-pixel-mapping steht? Und wenn ja, was steht dort in etwa?
So könnte man den Nebel ein wenig lüften... ;o)

PeterHadTrapp
09.01.2007, 12:09
Heute abend. Ich bin ja leider gezwungen neben dem Forum noch vollzeit einer Nebentätigkeit nachzugehen....

PETER

Metzchen
09.01.2007, 12:10
...ups, niemand will Dich in die Armut stürzen! Viel Spaß beim Broterwerb... ;o)

kay
09.01.2007, 12:12
Zum Thema Software war ich mal auf einem Seminar, das von einem Richter beim OLG Düsseldorf gehalten wurde. Er war auf das Thema EDV-Recht spezialisiert. Darin gab es folgende (für mich) überraschende Erkenntnis:

Wenn man Software kauft, dann erwirbt man Eigentum. Das BGB ist beim Thema Eigentum recht streng, Eigentum wird geschützt. Es gibt da einen "Erschöpfungsgrundsatz", wenn ich recht erinnere, versteht man darunter, dass auch die Rechte des Urhebers sich "erschöpfen", wenn er sein Werk verkauft. Das bedeutet, wenn Du z.B. von Microsoft eine Version von Word kaufen kannst, dann darfst Du sie zB kopieren und auf allen Deinen PCs einsetzen, verschenken, disassemblieren, weiterverkaufen, usw. Jedoch wird Microsoft Dir keine Software verkaufen, sondern nur lizensieren. Du wirst nicht Eigentümer an der Software. Feiner Unterschied, gelle ?

Nun zur Kamera: Die hast Du gekauft. Du kannst damit alles machen, was Du mit Eigentum so machen darfst. Disassemblieren auch. Wenn in den AGBs was anderes steht, ist es ungültig, weil Gesetze dem entgegenstehen.

Bon Dimage
Kay

Backbone
09.01.2007, 12:32
Wenn man Software kauft, dann erwirbt man Eigentum. Das BGB ist beim Thema Eigentum recht streng, Eigentum wird geschützt. Es gibt da einen "Erschöpfungsgrundsatz".
Genau aus diesem Grund gibt es mehrere Firmen, die von Unternehmen Volumenlizenzen kaufen, die diese nicht mehr benötigen und dann deutlich unter dem normalen Marktpreis weiterverkaufen. Microsoft hat mehrmals versucht dagegen vorzugehen ist aber mit der Begründung des "Erschöpfungsgrundsatzes" vor dem OLG daran gescheitert. Die Rechtslage ist aber nicht wirklich eindeutig und MS hat angekündigt, das Thema nötigenfalls höchstrichterlich klären zu lassen. Ich würde aber eher vermuten, dass es sich dabei um verbale Muskelspiele handelt, Falls MS nämlich mit derselben Begründung vorm BGH verliert, wären Türen und Tore endgültig geöffnet, weil solche Entscheidungen dann über den Einzelfall hinaus bindenden Charakter hätten.

Das Thema ging kürzlich mal wieder durch die Presse: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,446409,00.html

Nun zur Kamera: Die hast Du gekauft. Du kannst damit alles machen, was Du mit Eigentum so machen darfst. Disassemblieren auch. Wenn in den AGBs was anderes steht, ist es ungültig, weil Gesetze dem entgegenstehen.
Er kann freilich mit seinem Eigentum machen was er will, er darf nur gewisse Erkentnisse daraus nicht so ohne weiteres veröffentliche. Da liegt der feine aber gemeine Unterschied.

Backbone

SebastianO
15.01.2007, 17:53
Sehr müßig über die rechtlichen Hintergründe nachzudenken, oder?
;)

Ich meine.. hey.. selbst wenn sich jemand die mühe macht die Firmware zu disassemblieren.... so ist noch nicht gewiss wie die ganze Firmware wirklich funktioniert, und ob nicht in gewissen Bausteinen "embedded Software" vorhanden ist an die wir gar nicht rankommen! (So wird es z.B. bei Paintball Markierern gemacht damit nicht jeder einfach alles umschreiben kann).

UND SELBST WENN DIE FIRMWARE DER KOMPLETTE CODE SEIN SOLLTE:

wisst ihr wie dick die Firmware zeilenmässig sein kann? ;)

sebi
16.01.2007, 21:25
Wenn man Software kauft, dann erwirbt man Eigentum.

Sorry, aber dann hast Du wohl nicht so genau zugehört...

Du erwirbst Eigentum am Datenträger und der Pappschachtel - das war´s aber dann auch schon. Bezüglich der Software erwirbst Du nur ein sog. einfaches Nutzungsrecht, eine "Lizenz" (deswegen steht auf den CD-Hüllen auch immer Lizenzvertrag und nicht Kaufvertrag!). Das heißt, Du darfst die Software auf einem oder manchmal auch mehreren Rechnern nutzen.

Für die Firmware in Kameras, Handys, Computern (BIOS), Taschenrechnern, Routern und Waschmaschinen gilt dasselbe. Die Maschine gehört Dir, die aufgespielte Software darfst Du nur nutzen.

Was das reverse engineering oder auch Disassemblieren angeht, gilt, das auch dies untersagt ist - es fällt eben nicht unter die erlaubte Nutzung, und was nicht erlaubt ist, ist verboten (zumindest im Zusammenhang mit Software und Urheber- und Nutzungsrechten). Allerdings gibt es Ausnahmen: Disassemblieren ist erlaubt, wenn es dazu dient, die Zusammenarbeit mit anderen Produkten herzustellen oder wenn es der Fehlerbeseitigung dient. Der Pferdefuß: man darf die gewonnenen Informationen nicht Preis geben. Also muß jeder für sich die Software auseinandernehmen, die Fehler korrigieren bzw. fehlenden Funktionen einbauen und neu aufspielen. Selbstredend darf man auch das ggfls. erstellte Firmware-Image nicht feilbieten - das wäre eine Vervielfältigung der Software, die ebenfalls nicht erlaubt ist.


Zum Hot-Pixel-Mapping: auch ich hatte Heiligabend einen schönen, hellgrün leuchtenden Hotpixel mitten im Bild. Nachdem ich über die monatliche Korrektur gelesen habe, habe ich beherzt das Datum mal um 1 Jahr vorgestellt und die Kamera abgeschaltet. Die Zugriffs-LED leuchtete deutlich länger, nach dem Einschalten war der Hotpixel verschwunden. Zumindest hier hat es auf Anhieb geklappt.

Grüße,
Sebi

PS: Der Richter war nicht zufällig Prof. Dr. Hoeren? Der hat über "Softwareüberlassung als Sachkauf" eine ganze Diss geschrieben ;-) Deine These kommt darin trotzdem nicht vor - er geht (grob vereinfacht) nur davon aus, das auf den Kauf von Standardsoftware (Windows, Office) die Regeln des Kaufvertrags anzuwenden sind - wenn man mal vom Eigentumsübergang absieht (also für Mängelhaftung, Verjährung etc).

kay
17.01.2007, 10:27
Wenn man Software kauft, dann erwirbt man Eigentum.

Sorry, aber dann hast Du wohl nicht so genau zugehört...


Nana, gleich so agressive Formulierungen ?

Deine Ausführungen kann ich voll bestätigen, i.d.R. erwirbt man eine Lizenz. Dann sind die Rechte eingeschränkter als beim Erwerb der Software. Aber Du wirst sicher bestätigen können, Wenn man (ausnahmsweise) Software (und eben nicht die Lizenz) kauft, dann erwirbt man Eigentum. Und dann gelten Eigentumsrechte. Professionelle Softare-Unternehmen werden in Kenntnis der Rechtslage sich jedoch davor hüten, Ihre Software zu verkaufen.

Insofern meinen wir - glaube ich - das gleiche.



PS: Der Richter war nicht zufällig Prof. Dr. Hoeren? Der hat über "Softwareüberlassung als Sachkauf" eine ganze Diss geschrieben ;-) Deine These kommt darin trotzdem nicht vor - er geht (grob vereinfacht) nur davon aus, das auf den Kauf von Standardsoftware (Windows, Office) die Regeln des Kaufvertrags anzuwenden sind - wenn man mal vom Eigentumsübergang absieht (also für Mängelhaftung, Verjährung etc).

Doch, es war Prof.Hoeren. Ich kenne die Diss und ich kenne sein aktuelles Skript. Das Beispiel mit dem Kauf von Microsoft Word stammt von ihm. "Wenn Sie eine Version von Microsoft Word gekauft haben, können sie es auf hunderten Rechnern Ihres Betriebes installieren.". Er wies darauf hin, das an dieser Stelle in seinem Seminar häufig die IT-Leiter zum Handy greifen. Das Beispiel bringt er, um den unterschied von Kauf und Lizenzierung zu demonstrieren im Zusammenhang zum Thema Erschöpfungsgrundsatz.

sebi
17.01.2007, 11:40
Nana, gleich so agressive Formulierungen ?

Pardon, war nicht aggressiv gemeint!


Deine Ausführungen kann ich voll bestätigen, i.d.R. erwirbt man eine Lizenz. Dann sind die Rechte eingeschränkter als beim Erwerb der Software. Aber Du wirst sicher bestätigen können, Wenn man (ausnahmsweise) Software (und eben nicht die Lizenz) kauft, dann erwirbt man Eigentum. Und dann gelten Eigentumsrechte. Professionelle Softare-Unternehmen werden in Kenntnis der Rechtslage sich jedoch davor hüten, Ihre Software zu verkaufen.


Das paßt nicht, weil man Software nicht in diesem Sinne "kaufen" kann (es ist nun mal keine Sache), man kann höchstens ein ausschließliches Nutzungsrecht erwerben. Aber das soll ja keine juristische Fachdiskussion werden... ;-)

Sebi

Irmi
13.12.2007, 08:44
Der Peter ließt das Buch von Frank Exner doch gerade probehalber. Peter, könntest Du vielleicht mal kurz auf Seite 166 nachschlagen, ob da wirklich was von still-und-heimlich-pixel-mapping steht? Und wenn ja, was steht dort in etwa?
So könnte man den Nebel ein wenig lüften... ;o)

Heute abend. Ich bin ja leider gezwungen neben dem Forum noch vollzeit einer Nebentätigkeit nachzugehen....

PETER


Hallo Peter,

was steht denn auf Seite 166? Gibt es die Funktion wirklich :shock:?

Tom
14.12.2007, 14:41
Disassembeln ist sofern es in den ABG's verboten wird nicht legal !
Schmarrn!

Du kannst mit Deiner Kamera machen was Du willst. Auslesen der Firmware verstößt gegen keine Gesetze. Du kannst auch disassemblen/reverse engineeren etc. solange Du das für dich machst und die Software nicht weiter verbreitest.

Die Erfolgschancen dürften jedoch selbst mit Insiderkenntnissen sehr gering sein...

(PS: Da bin ich wohl voll in einen Schlafmützenthread gestolpert, der ist ja schon uralt...;))