Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtslage bei Gewährleistungsfällen
Hallo zusammen und frohes neues Jahr!
Was meine D7D angeht, ist das neue Jahr bislang noch nicht sonderlich 'froh'.
Error58 innerhalb der Gewährleistung. Ich hatte sie deshalb am 23.11.2006 per Post auf die Reise zum Händler digital-versand.de geschickt. Laut Track&Trace ist sie dort am 27.11.2006 angekommen. Meine letzte Erkundigung zum Stand der Dinge kurz vor Weihnachten ergab, daß die Kamera wohl noch im Retoureneingang sein müsse und noch nicht bearbeitet sei... (:?:) Man wolle mir eine eMail schicken, sobald es konkrete Neuigkeiten gäbe.
Bis heute habe ich immer noch nichts gehört - kann also davon ausgehen, daß die den Hackeschlag noch nicht getan haben.
Daher meine Fragen:
1) Welche Fristen müssen bei der Abwicklung eines Gewährleistungsfalles eingehalten werden?
2) Für mich kommt weder eine Auszahlung noch ein Umtausch in eine A100 in Frage. Wie kann ich sicher gehen, daß meine D7D repariert wird?
3) Gibt mir Runtime Auskunft, ob der Händler die Kamera dorthin geschickt hat?
Ich hätte nicht schlecht Lust, denen mal richtig Feuer zu machen. Falls ich mit dem Anwalt drohen sollte, müsste ich mir allerdings vorher über die juristischen Grundlagen klar sein. Ich will ja keine Lacher sondern eher Schlottern hervorrufen.
Hellraider
05.01.2007, 13:25
Du musst dem Händler (an den du die Kamera ja zwecks Gewährleistung geschickt hast) nachweisen, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden war.
Den Händler sollte man dann auf die entsprechenden Foren bzgl. Err58 und das bereits in der Produktion seitens KonicaMinolta verbaute stabilere Bauteil in späteren Versionen der D7D verweisen (evtl. auch auf das im Internet kursierenden Service Manul bzgl. Err58), da KM die Problematik des offenbar zu schwach ausgelegten Bauteils bereits in der Produktion bemerkt hat.
Ob der Händler sich davon allerdings überzeugen lässt ist eine andere Sache. Ich würde aber in jedem Fall darauf bestehen, dass der Händler die Kamera nach Bremen schickt und dort eine Kulanzanfrage mit Hinweis auf das Err58 Problem stellt.
Danke für die Antwort, aber danach hatte ich garnicht gefragt...
Mir geht es darum, daß die Bearbeitung nicht mal erfolgt. Daß diese Fragen natürlich zu gegebener Zeit geklärt werden müssen, ist klar. Am Telefon können die einem ja noch nichtmal den nachweislich erfolgten Eingang der Kamera bestätigen...
Nach 6 Monaten hast du eigentlich wenig chancen, eigentlich ist eine Rep. dauer von 6 Wocen zumutbar, nur was dann, wenn du nicht wandeln oder tauschen möchtest Einfach schlechte Karten in diesen Fall.
SirSalomon
05.01.2007, 15:47
Mir geht es darum, daß die Bearbeitung nicht mal erfolgt. Daß diese Fragen natürlich zu gegebener Zeit geklärt werden müssen, ist klar. Am Telefon können die einem ja noch nichtmal den nachweislich erfolgten Eingang der Kamera bestätigen...
Den Nachweis kannst Du denen selber liefern. Druck Dir die Statusmeldung von DHL aus. Stell einen Nachforschungsantrag bei DHL. Dann wird man Dir schriftlich mitteilen, dass der Empfänger das Paket entgegen genommen hat... Nachweis erfüllt.
Eine Reparatur Dir gegenüber erfolgt nicht auf Kulanz, sondern basierend auf der Gewährleistung. Den entsprechenden Nachweis, dass der Fehler bereits bei der Produktion bestand, muss ein Käufer i.d.R. mit eidesstattlichen Erklärungen nachführen. Du bist kein Spezialist und kannst nicht in die Geräte (Veralgemeinerung) reinschauen (was übrigens Deine Gewährleistungsansprüche aufheben würde).
Somit wird, nach aktueller Rechtsprechung, der Verkäufer in die Pflicht genommen, den Nachweis zu bringen, dass der Fehler nicht schon bestanden hat.
Einer der ganz wenigen Paragraphen, die im laufe einer Situation die Beweislast umkehren. Wobei diese Umkehrlast in der Regel erst im Laufe eines Verfahren entsteht, leider.
bleibert
05.01.2007, 16:09
Einer der ganz wenigen Paragraphen, die im laufe einer Situation die Beweislast umkehren. Wobei diese Umkehrlast in der Regel erst im Laufe eines Verfahren entsteht, leider.
Die Beweislastumkehr ist in den ersten 6 Monaten ab Kauf obligatorisch.
TM,
setze denen doch selber eine Frist, per Einschreiben. Dir ist ja noch nicht mal klar, ob sie die Kamera überhaupt weggeschickt haben. Ich kann Dir nur raten, das ganze zeitlich straff und mit dem notwendigen Druck durchzuziehen. Ruckzuck ist ein Laden konkurs, und dann guckst Du in die Röhre - und bekommst Deine defekte Kamera nur mit viel Glück wieder.
Hallo TM,
wenn du die Seriennummer deiner Kamera griffbereit hast wird dir in Bremen schnell geholfen.
Ich bin auch gerade dabei meine Kamera wiederzubekommen :flop:
@Sir Salomon
Das werde ich doch mal meinem Händler mailen. Ich habe zwar keinen Err58 aber einen elktonische Defekt.
Viele Grüße
Petra
SirSalomon
05.01.2007, 19:11
wenn du die Seriennummer deiner Kamera griffbereit hast wird dir in Bremen schnell geholfen.
Selbst ohne Seriennummer wird Dir geholfen, wenn auch mit murren und stänkern. Hat meine Frau zumindestens so erlebt.
Naja, das Paket ist bei Runtime nicht angekommen, mal sehen was die Nachvorschungen bei DHL ergeben...
Vielleicht, Hoffentlich klärt sich es ja noch :shock:
Ich werde dann wie folgt vorgehen:
1. Morgen oder Montag:
a) Anruf bei digital-versand.de: "Wo ist meine Kamera?" Ich lege nicht wieder auf, bevor ich keine definitive Auskunft kriege.
b) Fristsetzung, daß die Kamera bis nächsten Freitag in Bremen zu sein hat.
2. nächsten Freitag: Rückfrage in Bremen, ob die Kamera tatsächlich dort ist.
Sollte man bei Punkt 1b) evtl. mal das Wort "Anwalt" in die Runde werfen, oder stehe ich dafür auf zu wackeligem Grund.
:arrow: Mal wieder nur im Bezug auf die Fristwahrung - Beweislast etc. braucht ihr mir nicht zu erklären!
SirSalomon
05.01.2007, 21:57
Ich werde dann wie folgt vorgehen:
1. Morgen oder Montag:
a) Anruf bei digital-versand.de: "Wo ist meine Kamera?" Ich lege nicht wieder auf, bevor ich keine definitive Auskunft kriege.
Ist nicht Dein ernst, oder? Was machst Du, wenn die auflegen? :lol:
b) Fristsetzung, daß die Kamera bis nächsten Freitag in Bremen zu sein hat.
2. nächsten Freitag: Rückfrage in Bremen, ob die Kamera tatsächlich dort ist.
Sollte man bei Punkt 1b) evtl. mal das Wort "Anwalt" in die Runde werfen, oder stehe ich dafür auf zu wackeligem Grund.
:arrow: Mal wieder nur im Bezug auf die Fristwahrung - Beweislast etc. braucht ihr mir nicht zu erklären!
Im Grunde schon richtig. Aber wenn Du das "nur" per Telefon machst, bist Du wieder in der Beweislast. Also schriftlich mit Rückantwort.
Eine Kopie von dem Schreiben solltest Du haben, aber geh' erstmal positiv an die Sache ran. Schreiben mit Rückschein ist ohne Zweifel gerechtfertigt...
OK - Dann per Post...
PS: Wenn die auflegen, rufe ich wieder an... (PhoneFlat rules!! :twisted:)