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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abdruck eines bild ohne genemigung


twolf
13.12.2006, 16:14
Hat jemand von euch die **** in München vom Montag oder Dienstag. War ein Artilkel über die Cheerleader der Cowboys drinnen. denn bräuchte ich dringend . wer kann mir helfen ?

joki
13.12.2006, 21:53
Vielleicht das Archiv der TZ? http://www.tz-online.de

twolf
13.12.2006, 23:30
genau. ich brauche aber einen bestimmten artikel-

twolf
15.12.2006, 13:31
Also die seite habe ich inzwischen, und jetzt wird es abenteuerlich, Bild ist abgebildet, ist beschnitten und jetzt Schwarzweis, ich habe keinerlei Kentnisse das das Bild abgedruckt wurde, auch im internet ist das Bild abrufbar als E-Ausgabe.
Naa da bin ich mal gespannt was da raus kommt.

Metzchen
15.12.2006, 13:56
Was hast Du vor?
Ich hatte das Problem auch schon. Bin damals sehr ruhig und freundlich geblieben und habe eine friedliche Einigung angestrebt. Mit Erfolg... :kiss:

twolf
15.12.2006, 15:54
Strebe auch eher eine friedliche lösung an, aber.....

joki
15.12.2006, 16:03
Wieso aber?

Schick denen ne Rechnung für die einmalige Nutzung und dann wirst sehen. Geld oder Anwalt.

In der Regel wird gezahlt. :shock:

twolf
15.12.2006, 16:16
das mit der Rechnung stellen könte nicht ohne sein, Mehrwertsteuer ?

snapshotmö
15.12.2006, 16:28
Als Privatperson darfst du keine Mehrwertsteuer ausweisen. (Wenn Du MWSt. ausweist in Rechnungen, dann musst Du sie als Umsatzsteuer auch an das Finanzamt abführen!).

Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, musst du Umsatzsteuer ausweisen. Wenn du allerdings unter 16 620 Euro pro Jahr bleibst, es ist dir überlassen, ob du eine Ust. ausweist oder nicht. Ab einem Umsatz von 50 000 Euro pro Jahr musst du eine Umsatzsteuervoranmeldung machen.

So ungefähr ...

Steuernummer hast du schon?

twolf
15.12.2006, 17:55
Als Privatperson darfst du keine Mehrwertsteuer ausweisen. (Wenn Du MWSt. ausweist in Rechnungen, dann musst Du sie als Umsatzsteuer auch an das Finanzamt abführen!).

Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, musst du Umsatzsteuer ausweisen. Wenn du allerdings unter 16 620 Euro pro Jahr bleibst, es ist dir überlassen, ob du eine Ust. ausweist oder nicht. Ab einem Umsatz von 50 000 Euro pro Jahr musst du eine Umsatzsteuervoranmeldung machen.

So ungefähr ...

Steuernummer hast du schon?

Nein, nicht gewerblich, aber danke schon wieder was gelernt.

Schmiddi
15.12.2006, 23:22
Hallo,

kann Dir passieren, wenn Du einfach eine Rechnung ohne Mehrwertsteuerangabe schreibst, dass die sagen, dass sie das so nicht verbuchen können (hatte ich jetzt bei der LH). Daher solltest Du ergänzen: "Gemäß §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit". Damit ist klar, dass keine Umsatzsteuer anfällt und diese nicht etwa vergessen wurde. Und schon kam das Geld von die LH (wobei die fragten, bevor sie ein Bild verwenden wollten).

Viele Grüße,
Andreas

joki
15.12.2006, 23:45
Jenau so is datt! :D