Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erneut ... Zollgebühren für optische Geräte aus Drittländern
Hallo,
hier eine Beispielrechnung für diejenigen, die beabsichtigen, optische Geräte in sogenannten Drittländern (Länder außerhalb von EU-Staaten) einzukaufen.
Warenwert 1000,- €
Porto (fiktiv) 50,- €
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1050,- €
Zoll 3,7% 38,85€
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1088,85€
Einfuhrumsatzsteuer 16% 174,22 €
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Gesamt 1263,07 €
Ein Minolta 80-200/2.8 G in einer Übersee-Bucht zu kaufen lohnt sich also auch aus diesem Grunde nicht ;)
TorstenG
12.12.2006, 14:03
Hallo Conny1!
Danke fürs vorrechnen! Kommt halt drauf an wie groß der Preisunterschied ist, sollte man sich halt vorher durchrechnen!
Achja, habs ins Café verschoben, da es hier nicht um die Technik der Kameras geht!
snapshotmö
12.12.2006, 18:17
Ein Minolta 80-200/2.8 G in einer Übersee-Bucht zu kaufen lohnt sich also auch aus diesem Grunde nicht ;)
Hier, für Edith: [s:17d5f7cb76]Na ja, kannst ja den Preis entsprechend runter rechnen, bzw. das verutschte Toupet frisieren. Nicht für Gutmenschen, aber sicherlich für Sparer interessant.[/s:17d5f7cb76] Alles gut, alles prima. Sonnenschein!
Na ja, kannst ja den Preis entsprechend runter rechnen, bzw. den "Bildschirmausdruck" deiner Rechnung leicht frisieren. Nicht für Gutmenschen, aber sicherlich für Sparer interessant.
:shock: Das ist ja eine Anstiftung zu einer Straftat :shock:
passt nicht in unser Forum :flop:
rtrechow
12.12.2006, 18:57
Ist doch egal, da meist sowieso nicht möglich:
der Zoll holt sich sein Geld (Zoll UND Steuer) ja VOR der Auslieferung, da gibt es normalerweise nicht viel zu tricksen. Und mit etwas Pech muss man das Teil auch noch persönlich abholen...
(Soll aber nicht heißen, dass ich es gut finde/fände, hier zu Straftaten aufzufordern...)
bleibert
12.12.2006, 18:58
optische Geräte
Deine Rechnung ist grundsätzlich richtig (wenn auch schon zich mal vorexerziert worden), aber "optische Geräte" ist nicht der richtige Begriff. Die exakten Zolltarifnummern kann man sich im TARIC (-> Google) zusammensuchen, und dazu die jeweiligen Zollsätze (die natürlich nicht immer 3,7% sind). Manchmal lohnt es sich, manchmal nicht. Insbesondere bei gebrauchten Waren kann sich das in Anbetracht der Freigrenzen lohnen. Bei den Freibeträgen zählt nicht der Zollwert (Waren lt.Rechnung zzgl Versandkosten), sondern der Warenwert lt. Rechnung.
bleibert
12.12.2006, 19:01
bzw. den "Bildschirmausdruck" deiner Rechnung leicht frisieren.
Ja, gute Idee. Wenn Du das vorhast, dann nimm am Besten gleich deine Zahnbürste und einen Pyjama mit ;)
Ich muss hier immer mit einem Ausdruck der eBay-Seite beim Zoll antanzen, und der wird dann ja nach Großwetterlage mal online überprüft.
bleibert
12.12.2006, 19:02
Ist doch egal, da meist sowieso nicht möglich:
der Zoll holt sich sein Geld (Zoll UND Steuer) ja VOR der Auslieferung, da gibt es normalerweise nicht viel zu tricksen. Und mit etwas Pech muss man das Teil auch noch persönlich abholen...
Was ist daran schlecht oder Pech? Da kann man persönliche Überzeugungsarbeit leisten :top:
Ich habe schon mehrere Kameras importiert, der Zoll wollte bisher nur Geld für Waren aus nicht EU Ländern. Und dann auch nur die fällige Mehrwertsteuer, die nach der dem Paket beiliegenden Rechnung bemessen wurde.
snapshotmö
12.12.2006, 20:57
Ja, gute Idee. Wenn Du das vorhast, dann nimm am Besten gleich deine Zahnbürste und einen Pyjama mit ;)
Brauchst du für den Fall der Fälle nicht - es sei denn, es besteht akute Fluchtgefahr.
Ich muss hier immer mit einem Ausdruck der eBay-Seite beim Zoll antanzen, und der wird dann ja nach Großwetterlage mal online überprüft.
Haben die das wirklich schon gemacht? Ich bin da bislang noch verschont geblieben, musste lediglich einmal den Schätzwert nach oben korrigieren. Na ja, und wenn die Dinger als Geschenk ankommen, musste ich bislang noch nicht einmal Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Dabei alles deklariert von Cameraquest.
Meine Ausdrucke wurden auch noch nie kontrolliert, ich würde aber trotzdem niemals auf die Idee kommen (oder empfehlen), daran irgendwas zu "frisieren". Ich kenne die genaue Strafe oder Anklage dafür nicht, würde es aber definitiv auch nicht riskieren, da ich davon ausgehe, daß die Konsequenzen recht drastisch ausfallen können.
Ich kenne die genaue Strafe oder Anklage dafür nicht...
Naja, bei einem humorlosen Richter: bis zu 5 Jahren Vollpension § 267 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html)
snapshotmö
12.12.2006, 21:30
Boah, meine Herren ... editiert - alles wieder Zucker?