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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Error 58


bjoern.mai@gmx.de
13.10.2006, 21:17
hallo
habe error 58 bei meiner d7d festgestellt und es dem fotofachgeschäft gemeldet. ( Kamera ist von Anfang März 2006 )
die antwort war:

Da Sie nicht aus der näheren Umgebung kommen, ist es wahrscheinlich am
einfachsten, Sie senden uns Ihre Kamera mit allen Garantieunterlagen
(Kaufbeleg, Garantiekarte) zu, dann werden wir die Kamera an den
Kundendienst weiterleiten, falls nötig einen Kostenvoranschlag an Sie
weiterleiten(Fallschaden), und dann die Kamera an Sie wieder zurück
senden. Das mit dem Kostenvoranschlag und Fallschaden erwähne ich nur
der Ordnung halber, da wir leider oft Probleme mit angeblichen
Garantiereparaturen und tatsächlichen Fallschaden haben.
Falls alles "normal" ist, gibt es keine Probleme.
Falls Sie in der Nähe von uns sind, können Sie die Kamera auch gerne
persönlich vorbeibringen.

Frage nun: bin ich auf dem richtigen weg, wenn ich wie oben vom fachgeschäft vorgelegt mich verhalte ??? :?: :top: :flop:

HolgerB
13.10.2006, 21:33
Hallo Björn!

Du hast Deine Kamera im März 2006 neu gekauft? Dann musst Du gar nichts mit dem Händler abwickeln, sondern kannst die Kamera direkt an den Service schicken, da die Reparatur dann als Garantieleistung seitens des Herstellers durchgeführt wird. Wenn das Kaufdatum länger als ein Jahr zurückliegt (wie bei mir), muss man den Händler dazu auffordern, seiner Gewährleistungspflicht nachzukommen und sich um die Reparatur zu kümmern.

Die Adresse des Service in Bremen findest Du hier (http://www.d7userforum.de/phpBB2/ftopic34138.html).

Schöne Grüße & viel Glück,
Holger

Tobi.
13.10.2006, 21:53
Du hast Deine Kamera im März 2006 neu gekauft? Dann musst Du gar nichts mit dem Händler abwickeln, sondern kannst die Kamera direkt an den Service schicken, da die Reparatur dann als Garantieleistung seitens des Herstellers durchgeführt wird.
Er muss nicht, sollte es aber IMHO. Garantie ist freiwillig und nach dem Willen des Herstellers geregelt, Gewährleistung durch das Gesetz. Im Zweifelsfall hat man da die stärkeren Druckmittel.

Tobi, Pessimist.

HolgerB
13.10.2006, 22:06
Garantie ist freiwillig und nach dem Willen des Herstellers geregelt,

Ich bin zwar kein Jurist (wohl aber auch Pessimist ;)), aber ich könnte mir vorstellen, dass, wenn ein Hersteller eine Garantie einräumt, diese auch gesetzlich bindend ist. Schließlich wirbt er ja auch damit.

Nochmal schöne Grüße, Holger

Tobi.
13.10.2006, 22:07
Garantie ist freiwillig und nach dem Willen des Herstellers geregelt,
Ich bin zwar kein Jurist (wohl aber auch Pessimist ;)), aber ich könnte mir vorstellen, dass, wenn ein Hersteller eine Garantie einräumt, diese auch gesetzlich bindend ist. Schließlich wirbt er ja auch damit.
Klar, an seine Versprechungen muss er sich auch halten. Bloß wird er nicht versprechen, dass die Kamera innerhalb einer bestimmten Zeit repariert ist - und bei der Gewährleistung gibts da AFAIK ein paar Möglichkeiten, dem Händler 'ne Frist zu setzen etc..

IANAL!

Tobi

PeterHadTrapp
13.10.2006, 22:20
@bjoern: Du stehst schon in dieser Liste hier :arrow: Klick (http://www.d7userforum.de/phpBB2/viewtopic.php?p=401404#401404) - falls Nein, sei so gut und schreib Dich mit bei.

Gruß
PETER

HolgerB
13.10.2006, 22:29
Klar, an seine Versprechungen muss er sich auch halten. Bloß wird er nicht versprechen, dass die Kamera innerhalb einer bestimmten Zeit repariert ist - und bei der Gewährleistung gibts da AFAIK ein paar Möglichkeiten, dem Händler 'ne Frist zu setzen etc..

Das klingt einleuchtend.

IANAL!

Bevor noch ewig viele andere wie ich nachgooglen müssen:
IANAL = I am not a lawyer (ich bin kein Anwalt). ;)