Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fotorecht Sportfotos
butscherinski
08.10.2006, 20:51
Hallo !
Ich habe eine Frage zum Fotorecht. Für Fotos wo Personen drauf sind,
benötigt man ja die Einverständnis der Person, falls dieses Foto für einen Wettbewerb eingesendet wird. Wie sieht es aber mit einem Sportfoto aus ?
Ich habe ein Foto gemacht, Schlittehunde mit Hundeführer bei einem öffentlichem Rennen, welches ich gerne für einen Wettbewerb einsenden möchte ? Kennt sich hier jemand aus ?
Danke und Gruss
Andreas
Daydreamer
08.10.2006, 21:21
Eine Rechtsberatung im Internet hast du nicht zu erwarten und ich gebe dir daher lediglich meine persönliche interpretation wider, ohne Gewähr:
Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild, auch bei öffentlichen Veranstaltungen. Ausnahmen werden bei Personen des öffentlichen Lebens gemacht - Politiker, "Stars" usw. Ich würde einen Schlittenhundfahrer nicht so einstufen, daher würde ich sagen, dass du sein Einverständnis für jedwede Verwertung der Aufnahme brauchst.
Schau' mal im DSLR-Forum, da gibts lange threads mit Grundlagen zum Fotorecht.
//edit: sicher, dass das Rennen öffentlich war? Wenn es eine private Veranstaltung, nur öffentlich zugänglich, war, hat hier der Veranstalter evtl. noch ein Wörtchen mitzureden.
Thomas602
08.10.2006, 23:29
Ich glaube sogar, dass es hier einer der Fälle ist, bei denen die Juristen immer so schön sagen, "es kommt darauf an".
Im Rahmen der Berichterstattung zum Rennen dürfte die Veröffentlichung des Bildes okay sein. Stichwort "Relative Personen der Zeitgeschichte"
Für den Wettbewerb, der ja nicht im Zusammenhang mit dem Schlittenrennen steht, wirst Du deshalb ziemlich sicher eine Erlaubnis von ihm benötigen.
butscherinski
09.10.2006, 09:57
Hallo !
Ok, danke schon mal für die Infos. Hätte ich jetzt nicht so erwartet. Das Rennen war auf jeden Fall öffentlich, tausende von Besuchern. Und viele dieser Hundeschlitten-Rennen-Fotos sieht man immer wieder bei Wettbewerbe, deshalb verwundert mich das ganze.
Aber ok, bei diesem Foto aber ist der Hundeführer nur schwach zu sehen, ich konnte Ihn auch ganz unscharf stellen, wäre sogar noch schöner.
Grüße Andreas
Hallo,
ich denke da ist der Fall ein wenig anders gelagert. Wenn jemand bei einer solchen öffentlichen Veranstaltung aktiv teilnimmt, also nicht als Zuschauer oder "Zaungast", muß er damit rechnen das von Ihm Bilder gemacht werden.
Stellt euch mal den Karnelval vor und einer der Leute auf einem solchen Wagen will nicht das sein Bild veröffentlich wird. :shock:
Aber wie Daydreamer schon sagt, eine verbindliche Rechtsberatung wirst du nicht finden (in D wird's die eh nicht geben - da entscheidet jedes Gericht für sich - aber das ist ein anderes Thema)
Aber schau mal hier:
http://www.123recht.net/article.asp?a=14976
Da steht schon mal ein weing zu dem Thema.
Gruß
Dirk
sehe ich wenig Probleme, auser du trits deine Bildrechte beim veranstalter des Wettbewerbes ab, Da kann dan schon was kommen, zb auf jeder Suppen dose, oder so ähnlich.
butscherinski
09.10.2006, 21:12
Hallo !
Danke für die Infos, vor allem der Link zum Fotorecht, dieser ist schon ziemlich klar. Ich könnte beim Foto den Schlittenhalter unscharf stellen,
der Fokus liegt ja klar auf den Hunden.
Grüße